Verkehrssicherung
FE K5 Feuerstätte - Süderende
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Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Km 5+400 bis Km 8+200
Km 5+400 bis Km 8+200
2 Verkehrssicherung, Verkehrslenkung
2
Verkehrssicherung, Verkehrslenkung
2. 1 Verkehrssicherung, Verkehrslenkung Einrichtungen zur Verkehrssicherung und Verkehrsregelung, auch Beschilderung, nach StVO und RSA bei Bauarbeiten auf einbahnigen Straßen, liefern, entsprechend des Bauablaufes umsetzen und abbauen. Während der gesamten Bauzeit ist die Beschilderung, auch die der Umleitungsstrecken, gemäß ZTV-SA 97 zu kontrollieren und zu warten. Die Vergütung der Verkehrssicherungseinrichtungen erfolgt anteilig nach Baufortschritt. Die Arbeiten zur Fahrbahnerneuerung sind während der gesamten Bauzeit unter Vollsperrung auszuführen. Die ergänzenden Angaben in der Baubeschreibung sind zu berücksichtigen. Gem. Punkt 1.2 Abs. 4 der RSA 21 sind die Polizei, die Feuerwehr sowie Betreiber von betroffenen Linienverkehren des ÖPNV bereits bei der Planung von Arbeitsstellen zu beteiligen. Verkehrsabwicklung, Beschilderung, Bauablauf, Engstellen mit einspurigem Verkehr sowie Voll- sperrung) sind gemäß dem vom AN spätestens 6 Wochen vor Baubeginn vorzulegenden und von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Cuxhaven im Rahmen der Verkehrsbehördlichen Anordnung genehmigten Verkehrszeichenplan / Umleitungsbeschilderungsplan auszuführen. Umleitungsbeschilderung (Z 458 StVO, Z 454, Z 455 und Z 457 StVO sowie ggf. 283 und 286 StVO) sowie Lichtzeichenanlage werden gesondert vergütet.
2. 1
Verkehrssicherung, Verkehrslenkung
1.00
St
2. 2 Verkehrszeichen liefern und aufbauen Verkehrszeichen ohne Beleuchtung innerhalb der Umleitungsstrecken gemäß Verkehrsbehördlicher Anordnung mit Aufstellvorrichtungen liefern, erstmalig aufbauen oder an vorhandene Befestigungsträger anbringen und wieder abbauen. Die Verkehrszeichen dürfen keine anderen Verkehrszeichen verdecken oder an solchen befestigt werden. Einschließlich An- und Abtransport. Kontrolle und Wartung gemäß ZTV-SA. Verkehrszeichen Z 458 StVO ("Planskizze"). Ausführung nach RUB. Mindestgröße 1600 x 1250 mm, (3 mm.) Zugelassene retroflektierende Folie Typ 2, Hochaufstellung, Schriftgröße 175 mm.
2. 2
Verkehrszeichen liefern und aufbauen
8.00
St
2. 3 Verkehrszeichen liefern und aufbauen Verkehrszeichen wie vor, jedoch Verkehrszeichen      Z 454-10/20 und Z 455-10/11/12/20/21/22/30 sowie          Z 457 StVO ("Umleitungsbeschilderung").
2. 3
Verkehrszeichen liefern und aufbauen
27.00
St
2. 4 Verkehrszeichen liefern und aufbauen Verkehrszeichen wie vor, jedoch Verkehrszeichen      Z 283-10/20/30/50 und Z 286-10/20/30/50 StVO ("Halteverbot").
2. 4
Verkehrszeichen liefern und aufbauen
21.00
St
2. 5 Verkehrszeichen umsetzen Verkehrszeichen der Vorpositionen gemäß verkehrsbehördlicher Anordnung und entsprechend des Baufortschrittes und der Bauabschnitte umsetzen. Der Einheitspreis gilt für bis zu 2-maliges Umsetzen der Schilder.
2. 5
Verkehrszeichen umsetzen
10.00
St
2. 6 Verkehrszeichen abdecken Verkehrszeichen für die Dauer der Baumaßnahme abdecken. Ausführung gemäß verkehrsbehördlicher Anordnung. Die Vorderseite der Schilder darf für die Befestigung der Abdeckung nicht genutzt werden.
2. 6
Verkehrszeichen abdecken
5.00
St
2. 7 Lichtzeichenanlage liefern und betreiben Verkehrsabhängige, funkgesteuerte Lichtzeichenanlage (Typ C) zur Regelung des einspurigen Fahrzeugverkehrs im Bereich der nicht zusammenhängenden Radwegbaustellen während der Bauarbeiten erstmalig liefern, auf- und abbauen sowie  entsprechend des Bauablaufes / der Bauabschnitte umstellen. Länge der Baustrecke zwischen den Ampeln nicht länger als 275 m. Die Angaben in der Baubeschreibung sind zu berücksichtigen. Einschließlich Vorhalten, Betrieb und Wartung. Die Anlage ist gemäß des vom AN vorzulegenden und von der Straßenverkehrsbehörde genehmigten Verkehrszeichenplanes / Regelplanes zu betreiben.
2. 7
Lichtzeichenanlage liefern und betreiben
1.00
St