Putzarbeiten
Erweiterung Tagesförderstätte Neumünster
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Vertragsgrundlage, sonstige Vereinbarungen Vertragsgrundlage, sonstige Vereinbarungen Als Vertragsgrundlage für die Ausführung der Arbeiten, Lieferungen und unentgeltlich zu bewirkender Nebenleistungen gelten außerdem die in der Leistungsbeschreibung eingefügten Allgemeinen, Zusätzlichen, Technischen und Besonderen Vertragsbedingungen.. 1. Grundlage des Angebots ist die VOB in allen Teilen und in der aktuell letztgültigen Fassung. 2. Das Angebot ist für den Auftraggeber kostenlos und unverbindlich. Der Auftraggeber behält sich vor, auch größere Teile der Angebotslieferung und Leistungen aus dem Angebot herauszunehmen. Mehr- oder Minderleistungen bedingen keiner Einheitspreisänderung. Die eingesetzten Einheitspreise sind Festpreise. Lohn-, Material-, Steuer- und sonstige Erhöhungen sind ausgeschlossen. Tagelohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung durchgeführt werden. Hierfür sind der Bauleitung wöchentliche Tagelohnzettel in doppelter Ausführung vorzulegen. Geschieht dies nicht, werden Tagelohnarbeiten nicht anerkannt. 3. Vor Angebotsabgabe hat sich der Anbieter über die Lage der Baustelle und Transportwege an Ort und Stelle zu informieren. Durch die Abgabe des Angebotes erklärt er, dass die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen für ihn keine unklaren Positionen enthalten, bzw., dass solche vor Angebotsabgabe mit der Bauleitung hinreichend geklärt wurden. 4. Benutzt der Auftragnehmer zur Lagerung der Materialien öffentlichen oder fremden privaten Grund, so hat er für die Genehmigung und Bezahlung zu sorgen. Beschädigungen hierbei hat der Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen und den alten Zustand wieder herzustellen. Bauwasser- und Stromversorgung ab bauseits gelegter Anschlussstelle sind Angelegenheit des Gewerkes Elektro bzw. Maurer- und Stahlbetonarbeiten. 5. Der vorliegende Terminplan ist als Vorabzug zu ersten Einschätzung und groben Arbeitseinstellung ohne rechtliche Bindung zu verstehen. Branchengemäß können sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbare Abweichungen z.B. witterungsbedingte Verzögerungen oder auch Beschleunigungen z.B. durch den verstärkten Personaleinsatz einzelner Unternehmer ergeben. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über seinen voraussichtlichen Arbeitsbeginn und den zu erwartenden zeitlichen Ablauf. Die Arbeitsaufnahme, Leistungserbringung hat innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber § 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B zu erfolgen. Betriebsferien während der Bauausführung werden nicht akzeptiert. Ausgenommen hiervon ist der Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr. 6. Anfallende Kosten für die Baustelleneinrichtung, Bauschild, Baureinigung, Wasser- und Stromverbrauch, Bürgersteiginstandsetzung usw. werden im Verhältnis der Abrechnungssumme mit 2,0 % pauschal auf die am Bau beteiligten Firmen aufgeteilt. Die Höhe der Umlage bleibt unverändert, unabhängig ob und welche gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen bzw. Aufwendungen zum Tragen kommen. Sollte der Auftragnehmer die bereitgestellten Leistungen nicht in Anspruch nehmen wollen, so hat er dies dem Auftraggeber mitzuteilen und es ist vor Vertragsabschluss eine besondere Vereinbarung zu treffen. Bei Zahlung innerhalb von 10 WT werden 2 % Skonto vereinbart. 7 Für alle auftretenden Beschädigungen irgendwelcher Art - sei es an eingebauten Gegenständen, Objekten, Fensterscheiben usw. oder an öffentlichem oder privatem Grund - sind alle am Bauvorhaben beauftragten Unternehmen prozentual ihrer Auftragssumme schadenersatzpflichtig, sofern der für den Schaden Alleinverantwortliche nicht ermittelt werden kann. Das Gleiche gilt für die Haftung mehrerer Schadenstifter, wenn der auf den Einzelnen entfallende Anteil am Gesamtschaden nicht festzustellen ist. Der vom Lieferanten des Unternehmers verursachte Schaden geht zu Lasten des Unternehmers. 8. Eigene Vertragsbedingungen des Auftragnehmers werden in keinem Fall Bestandteil des Vertrages, auch wenn diesen nicht widersprochen wird. 9. Der Maurerpolier ist berechtigt und verpflichtet, am Bau beschäftigten Handwerker zur Sauberhaltung der Baustelle anzuhalten. 10. Für nicht im Kostenangebot aufgeführte Arbeiten sind vor der Ausführung Preise schriftlich zu vereinbaren. 11. Die Zeichnungen und technischen Unterlagen liegen im Büro des Architekten zur Einsichtnahme aus. 12. Ausschreibungsergebnisse können nicht telef. erfragt werden. 13. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug oder bewirkt er durch nicht ordnungsgemäße Erfüllung seines Auftrages den Verzug anderer Auftragnehmer, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Schlussrechnung des Auftragnehmers für jeden Tag der Terminüberschreitung um 0,3 % der Auftragssumme täglich zu kürzen; bis maximal 5 % der Auftragssumme. Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer dem Bauherren und Architekten für alle Schäden, die durch von ihm verursachte Bauverzögerungen entstehen. 14. Ich versichere ferner, dass mir Arbeitskräfte, Geräte und Materialien in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, so das ich die Arbeiten in der gewünschten Frist laut Terminplan ausführen kann 15.  Als Sicherheitsleistung für die Vetragserfüllung werden 5 % der Auftragssumme vereinbart. Von Teilrechnungen werden 10 % einbehalten bis zur Erreichung der vereinbarten Sicherheitssumme. Diese Regelung entfällt sofern das Formblatt 214 anderweitige Regelungen vorsieht 16. Von der Schlussrechnung werden 3% für 4 Jahre als Gewährleistung einbehalten. Eine Verzinsung erfolgt nicht.
Vertragsgrundlage, sonstige Vereinbarungen
A.- Allgemeine Projektbeschreibung A. Allgemeine Beschreibung der Bauleistung und Hinweise zum Leistungsverzeichnis Die ausgeschriebenen Leistungen für das Projekt Erweiterung Tagesförderstätte ist am  Standort   Rügenstraße 5  24539 Neumünster auszuführen und beinhaltet den Neubau eines Gebäudes, angrenzend an ien bestehende Liegenschaft. Beschreibung der Baumaßnahme / Gebäudebeschreibung Auf dem Grundstück wird ein eingeschossiger Neubau auf einer Grundfläche von ca. 337 m² errichtet. Das neue Gebäude soll zur Nutzung als Tagesförderstätte für behinderte Menchen dienen und grenzt an eine bestehende Einrichtung der gleichen Nutzung an. Das Baufeld befindet sich inmitten eines rundum mit verschiedenen Gebäuden des Lebenshilfewerkes Neumünster bebauten Grundstückes. Baukonstruktion und Materialien Das Tagsystems besteht aus Stahlbetonsohle, Stahlbetondecken,-Wänden, -stützen und -Pfeilern sowie Mauerwerk. Wäne werden verputz und nach Beklebung mit Vlies gestrichen. Die Bodenbeläge des Gebäudes sind zum geringen Teil gefliest, der überwiegende Teil ist ein Design Boden. Alle Räume werden mit Raster-Abhangdecken versehen. Teilweise werden Räume mit einem an der Decke aufgehängten Patientliftsystem ausgestattet. Das Flachdach bestehet aus einer Stahlbetonplatte mit einer Gefälledämmung und einer bituminösen Dachhaut. Zusätzlich ist ein Gründachaufbau vorgesehen. Techn. Gebäudeversorgung Beheizung: Fernwärme, Fußbodenheizung Warmwasser dezentral Netzwerkausstattung Außenanlagen Im Außenbereich werden gepflasterte Terrassen und Zuwegungen angelegt. Zusätzlich wird eine an das auf dem Grundstück vorhandene Wegenetz angeschlossene gepflasterte Straße neben dem Gebäude hergestellt. Zu diesem Zweck muss ein vorhandener Baum gefällt und Teile ien Carportanlage abgebrochen werden. Diese Arbeiten finden nach Ende der Schutzfrist für Bäume ab dem 01.10.2026 statt.
A.- Allgemeine Projektbeschreibung
B.- Vorbemerkungen gem. ATV VOB/C DIN 18299 B. Vorbemerkungen gem. ATV VOB/C DIN 18299 Nachfolgende Angaben erfolgen gem. DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" Abkürzungen: AN = Auftragnehmer; AG = Auftraggeber; 0.1  Angaben zur Baustelle 0.1.1  Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen,Zufahrten Das Grundstück des Erweiterunsgbaus liegt in Neumünster Anschrift Objekt:  Rügenstraße 5  24539 Neumünster 0.1.2  Besondere Belastungen aus Immissionen, besondere  klimatische oder betriebliche Bedingungen - 0.1.3  Art und Lage der baulichen Anlagen Bauweise siehe "A - allgemeine Projektbeschreibung" 0.1.4  Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle,  Verkehrsbeschränkungen Das Baufeld liegt auf einem rundum bebauten Grundstück. Alle Gebäude werden von dem Lebenshilhewerk Neumünster für veschiedene sozale Zwecke wie z.B. Behindertenwerkstatt, Tagesförderstätte, Mitarbeiterkantine, zugehörige Verwaltungsgebäude genutzt.. Die Zuwegung erfolgt über die Wittorfer Strasse und das Betriebsgeländer der Werkstatt für behinderte Menschen. Auf dem Betriebsgelände ist ausschließlich im Schrittempo zu fahren. Rückwärtfahren von LKW ohne Einweiser ist untersagt. 0.1.5  Für den Verkehr freizuhaltende Fläche Wegeauf dem Grundstück  ausserhalb des eingezäunten Baufeldes sind freizuhalten. Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück ist nur bedingt möglich und kann jederzeit durch die Bauleitung komplett untersagt werden. 0.1.6  Transporteinrichtungen, Transportwege Zufahrt siehe 0.1.4 0.1.7  Anschlüsse für Wasser, Energie, Abwasser Baustrom-und Wasser werden vom AG gestellt. Vom AG wird ein Bau-WC zur Mitbenutzung durch die Mitarbeiter des AN zur Verfügung gestellt. Umlage: Anfallende Kosten für die Baustelleneinrichtung, Bauschild, Baureinigung, Wasser- und Stromverbrauch, Bürgersteiginstandsetzung usw. werden im Verhältnis der Abrechnungssumme mit 2,0 % pauschal auf die am Bau beteiligten Firmen aufgeteilt. Die Höhe der Umlage bleibt unverändert, unabhängig ob und welche gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen bzw. Aufwendungen zum Tragen kommen. Sollte der Auftragnehmer die bereitgestellten Leistungen nicht in Anspruch nehmen wollen, so hat er dies dem Auftraggeber mitzuteilen und es ist vor Vertragsabschluss eine besondere Vereinbarung zu treffen. 0.1.8  Lagerflächen Das zeitnah benötigte Material darf nur mit Zustimmung der Bauleitung direkt am/ im Gebäude zwischengelagert werden. Darüber hinaus können weder Flächen noch Räume vom AG zur Verfügung gestellt werden. 0.1.9  Bodenverhältnisse Die Außenflächen am Gebäude bestehen aus größtenteils unbefestigten bzw. mit einer Baustraße versehenen Untergründen. 01.1.10 Hydrologische Werte                       - 0.1.11  Besondere umweltrechtliche Vorschriften Die Verwendung und/oder Arbeiten mit besonders gefahrenträchtigen Stoffen, die z. B. starke Geruchsentwicklungen, Lärm von mehr als 70 dB in 10 m Entfernung von der Geräuschquelle, starke Staubentwicklungen etc. erzeugen, sind nur im Ausnahmefall zulässig, wenn andere, schonendere Verfahren zu einem unzumutbaren Aufwand für den AN führen. Entsprechende Arbeitsvorgänge sind der Bauleitung so rechtzeitig zu melden, dass über das Verfahren selbst entschieden werden kann und ggf. Schutzmaßnahmen getroffen werden können. Der Bieter versichert mit seiner Unterschrift unter diesem Angebot, dass mit seinen Lieferungen und Leistungen keine vermeidbaren Gefahren für Mensch und Umwelt verbunden sind und das Schadstoffe von den Bauteilen bzw. Baustoffen, wenn überhaupt nur unterhalb der amtlich festgelegten tolerierbaren Grenzwerte abgegeben werden. 0.1.12  Besondere Vorgaben für die Entsorgung Die Abfallentsorgung ist Sache des AN, in dessen Bereich Abfälle / Schutt / Abwasser anfallen. Der Bieter versichert durch seine Unterschrift unter diesem Angebot, dass er Abfälle / Schutt / Abwasser Sachgerecht entsorgen wird. Bei Abbruch von Gefahrenstoffen (Schadstoffen) sind die entsprechen TRGS bei den Ausführungsarbeiten sowie Anmeldefristen bei den zuständigen Behörden einzuhalten. 0.1.14  Baum- und Vegetationsschutz, Schutz von  Bauteilen Bäume, Pflanzbestände dürfen durch die Bautätigkeit nicht in Anspruch genommen werden. Insbesondere dürfen Vegetationsflächen und Flächen in unmittelbarer Nähe von Bäumen für Lagerung und / oder Bautätigkeit nicht in Anspruch genommen werden. Vorhandene Bäume um das Gebäude bleiben stehen und sind ggf. zu schützen. 0.1.15 Art und  Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs - 0.1.16 Vorhandene Anlagen, Abwasser- u. Versorgungsleitungen Bestehende Wasser- Abwasser-Fernwärme- Fernmelde und Elektroleitungen. Die Lage der Leitungen ist nur teilweise bekannt. 0.1.17  Hindernisse im Bereich der Baustelle Bestehende asser- Abwasser-Fernwärme- Fernmelde und Elektroleitungen. Die Lage der Leitungen ist nur teilweise bekannt. 0.1.18 Kampfmittel  keine Verdachstfläche gemäß Kampfmittelverordnung Schleswig Holstein. 0.1.19  Baustellenverordnung Dieses Bauvorhaben unterliegt der Baustellenverordnung. Alkohol- oder sonstiger Drogenkonsum sind untersagt; "0-Promille-Baustelle". Der AG und seine Bauleitung sind berechtigt bei Verletzung der vorgenannten Verhaltensregeln dauerhafte Baustellenverweise gegen Mitarbeiter des AN auszusprechen. Die Verwendung von offenen Flammen, Schweißen etc. setzt voraus, dass a) keine andere zumutbare Methode den gleichen geforderten Erfolg hat, b) die Mitarbeiter des AN in die besonderen Gefahren und die Brandverhütung eingewiesen sind, c) bei Arbeiten, die erfahrungsgemäß mit der Gefahr von Schwelbränden verbunden sind, Brandwachen ausreichend lange nach Beendigung der Arbeiten die potenziellen Brandstellen kontrollieren, d) bei Arbeiten mit offener Flamme Feuerlöscher mit entsprechender Klassifikation und Prüfzeichen im unmittelbaren Umfeld in ausreichender Anzahl bereitgehalten werden. Sicherheit auf der Baustelle: Der AN hat seine Mitarbeiter und ggf. Subunternehmer technisch und in den Unfallverhütungsvorschriften zu unterweisen und zu kontrollieren, ob die Sicherheitsregeln -einschließlich der vorschriftsmäßigen "PSA" (persönlichen Sicherheitsausrüstung)- eingehalten werden. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften UVV, Bau-BG sind zu beachten. Die Beachtung und Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft liegt in der Eigenverantwortung des AN. Alle durch Unterlassung dieser Weisung bedingten Folgen gehen zu Lasten des AN. Etwaige Ausfallszeiten, die aus der Nichteinhaltung der UVV herrühren, sind durch Mehreinsatz/ Personalverstärkung unaufgefordert und umgehend zu kompensieren.Für die Baumaßnahme wird vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestimmt. Den Anweisungen des SiGeKo ist Folge zu leisten. Arbeiten auf der Baustelle können erst nach einer Einweisung und Vorlage entsprechender Firmenauskunft- und Bietererklärungen begonnen werden. 0.1.20  Besondere Anordnungen ./. 0.1.21  Schadstoffbelastungen  ./. 0.1.22  Vorarbeiten ./. 0.1.23  Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Wird vom AG‘ ein Bauzeiten- bzw. Bauablaufplan vorgegeben, so gilt das aus dem Bauablaufplan und dem Fortgang der Bauarbeiten sich das Zusammenwirken der verschiedenen Gewerke nach Ort, Zeit und Art der Leistung ergibt. Abweichungen hiervon, wie sie sich bei Umbaumaßnahmen dieser Art ergeben können, sind vom AN in die Planungen für die Ausführung seiner Leistung, soweit noch zumutbar, mit einzubeziehen. Der AG wird mit dem AN einen Bauzeitenplan sowie Einzelfristen planen. Dieses ist Vertragsbestandteil des Bauvertrages. Weiterhin sind die fortgeschriebenen Bauprotokolle zu berücksichtigen. Naturgemäß können sich im Bauablauf  Abweichungen von dem Bauzeitenplan ergeben. Bedingt durch den Umfang der stattfindenden Baumaßnahmen in der Liegenschaft befinden sich ständig weitere Gewerke und Firmen auf der Baustelle. Gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung der Leistung Anderer ist erforderlich. Der AN hat eigenverantwortlich im Rahmen seiner auszuführenden Leistungen seine Nachunternehmer zu koordinieren und die für die Ausführung erforderlichen Leistungen zu überwachen. Er hat an den regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen teilzunehmen. An den Baubesprechungen hat ein deutschsprachiger und entscheidungsbefugter Vertreter des AN teilzunehmen. 0.2 Allgemeine Angaben zur Ausführung 0.2.1  Vorgesehene Arbeitsabschnitte, -unterbrechungen  und -Beschränkungen Siehe Bauzeitenplan 0.2.2  Erschwernisse Eingeschränkte Lagerflächenauf dem Grundstück. Schutzmaßnahmen: Der AN muss besondere Schutzmaßnahmen ergreifen, damit nicht Unbefugte, in seinen Bau-und Lagerbereichen zu Schaden kommen. Diese Bereiche sind zu sichern. Kosten und Arbeitsunterbrechungen, die sich aus den zuvor geschilderten Umständen ergeben, sind einzukalkulieren. Lärm: Eine Lärm- und Staubbelastung ist auf das notwendigste Maß zu beschränken. Falls vor Ort durch die Arbeiten Staub entsteht, ist der Staub sofort abzusaugen. Entstandene Verschmutzungen sind täglich wieder zu beseitigen. Der Umstand ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Mehrkosten, die daraus resultieren, gelten  innerhalb der vereinbarten Vergütung als abgegolten. 0.2.3  Vorgabe aus SiGe Plan ./. 0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen Durch aktuelle Arbeitsfortschritte enstehende Gefährdungsquellen (z.B. Öffnungen in Decken) müssen unverzüglich gesichert werden. 0.2.5 Arbeiten in kontaminierten Bereichen ./. 0.2.6  Besondere Anforderung: Baustelleneinrichtungen, Schutt-/Abfallentsorgung 0.2.6.1  Baustelleneinrichtungen Einrichten und Räumen der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen wird in gesonderter Position vergütet. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe von der Lage und der Beschaffenheit, auch per Augenschein, selbst zu unterrichten auch in Hinblick auf Art und Umfang der einzusetzenden Baumaschinen und Geräte. Mehrkosten, die ihre Ursache in der Besonderheit der Örtlichkeit bzw. in der Lage und der Beschaffenheit der Baustelle haben oder mit der Unkenntnis dieser begründet werden, gelten innerhalb der vereinbarten Vergütung als abgegolten. 0.2.6.2  Schutt und Abfallentsorgung, Baureinigung Die Abfallentsorgung ist Sache des AN, in dessen Bereich Abfälle/Schutt anfallen. Die fachgerecht Entsorgung richtet sich nach den dafür ergangenen behördlichen Bestimmungen/Satzungen/ Verordnungen/Gesetzen/ TRGS und ist dem AG, bzw. der von diesem eingesetzten Bauleitung, auf Verlangen nachzuweisen. Die Kosten für Sortieren, Container, Abfuhr und Deponie sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Die Sauberhaltung auf dem gemeinsam genutzten Baustellenbetrieb und der Erschließungswege ist sicherzustellen. Auftragnehmerseitig verursachte Verunreinigungen im Außen und Innenbereich sind unverzüglich, wenigstens jedoch arbeitstäglich ohne gesonderte Vergütung zu beseitigen. Staubentwicklung ist wirksam zu vermeiden. Die Arbeits- und Lagerstellen sowie alle sonstigen vom AN benutzten Räume und Flächen sind stets sauber zu halten und nach Beendigung der Arbeiten, spätestens jedoch arbeitstäglich zu reinigen und der anfallende Abfall/Schutt auf seine Kosten zu entsorgen. Kommt ein oder mehrere AN dieser Verpflichtung trotz Aufforderung nicht nach, lässt der AG den entsprechenden Bereich durch Dritte reinigen. Die Anteile, die dabei auf den AN entfallen, werden von der Bauleitung geschätzt und die Kosten dementsprechend auf die jeweiligen AN umgelegt. Auf VOB/C DIN 18299 Abschnitt 4.1.12 wird ausdrücklich hingewiesen. 0.2.7  Gerüste Das Gebäude wird eingerüstet. 0.2.8  Mitbenutzung fremder Gerüste nur das Aussengerüst wird gestellt 0.2.9  Vorhaltung von Einrichtungen für andere Unternehmen ./. 0.2.10 Verwendung von Recycling-Stoffen ./. 0.2.11 Anforderungen an Recycling- und nicht genormte Stoffe ./. 0.2.12  Besondere Güteanforderungen / Umweltverträglichkeit Sämtliche einzubauenden Materialien müssen dem Standard gesundheitlich unbedenklich entsprechen. Es ist bei allen zum Einsatz kommenden Produkten auf geringe Abluftzeit zu achten, da die Räume kurzfristig genutzt werden sollen. Eingesetzte Produkte müssen emissionsarm (in Anlehnung an den Emicode EC-1 der GEV) und nach Ende der Abluftzeit frei von gesundheits- schädlichen Raumluftbelastungen sein. Auftragnehmer, die entgegen den Festsetzungen des LV und gültigen gesetzlichen Bestimmung zum Zweck des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der Arbeitssicherheit zuwider handeln, können für die Zukunft von der Vergabe städtischer Aufträge ausgeschlossen werden. 0.2.13  Eignungs- und Gütenachweise Stoffe, Bauteile, Bauelemente etc. müssen ungebraucht und bauaufsichtlich zugelassen sein. Der AN hat dem AG den Nachweis der bauaufsichtlichen Zulassung der einzelnen Bauteile/-stoffe/-verfahren auf Anforderung der Bauleitung vorzulegen. Bei der Verwendung alternativer Erzeugnissen, abweichend von der in dieser Ausschreibung genannten Fabrikaten, Typen, Bauarten und Stoffen sind vom Unternehmer die entsprechenden Prüfzeugnisse bzw. Zulassungen auf Verlangen vorzulegen. Alle Bauteile, die Fertigoberflächen bilden, sind in Abstimmung mit der Bauleitung vom AN zu bemustern. 0.2.14 WIederverwertung oder Verwertung von auf der Baustelle gewonnenen Stoffen ./. 0.2.15  Zu entsorgende Böden, Stoffe, Bauteile; Art der Verwertung und Entsorgung ./. 0.2.16 Stoffe, bauteile die vom Auftraggeber gestellt werden ./. 0.2.17 Übernahme Abladen, Lagern, Transport durch AG ./. 0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer ./. 0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten Die Verantwortung für die Inbetriebnahme von Anlagen  liegt bei dem Unternehmen das diese liefert und aufstellt/montiert. Sollte eine endgültige Inbetriebnahme z.B. aufgrund fehlender Stromversorgung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein ist dies dann nachzuholen - für diesen Fall fällt keine gesonderte Vergütung an. 0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme ./. 0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist ./. 0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen Rechnungsstellung/ Rechnungsprüfung/ Zahlungsfreigabe : Der AN schickt die Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung an das beauftragte Fachplanungs- bzw. Architekturbüro zur Prüfung und Freigabe. Diese übermitteln die Rechnungen digital an den Auftragggeber sowie das Original auf dem Postweg. Die Zahlungsanweisung der geprüften und freigegebenen Rechnungen erfolgt durch den Auftraggebert. 0.3  Ergänzende Angaben 0.3.1  Abweichungen von ATV DIN 18299- DIN 18451 Zu beachten sind: - Bauregelliste A, B und Liste C - in aktueller Ausgabe des Deutsches Institut für Bautechnik - die Bauordnung von Schleswig-Holstein einschließlich ihrer eventuellen ergänzenden Vorschriften. 0.4  Neben- und Besondere Leistungen, Sonstige Angaben 0.4.1  Nebenleistungen 0.4.1.1  Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nur ausnahmsweise auf besondere Anordnung der Bauleitung ausgeführt. Art und ungefährer Aufwand sind vorher gemeinsam von Bauleitung und AN fest zu legen. Die Stundenzettel und sonstige zugehörige Verbrauchsnachweise sind spätestens zwei Werktagen nach der Leistung / Ausführung der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Verspätet vorgelegte Nachweise können unter Umständen nicht anerkannt werden. 0.4.2  Besondere Leistungen ./. 0.5. Abrechnungseinheiten ./. Oberflächenschutz der Bauteile bis zur Abnahme Der AN verpflichtet sich, für einen ausreichenden Oberflächenschutz während der Bauzeit zu sorgen und diesen zur Abnahme nach Bestimmung mit dem Auftraggeber zu beseitigen. Die Bauteile sind sauber zu übergeben. Ausführungsunterlagen: Im Einzelfall sind Ausführungsskizzen Architektur dem LV beigefügt, ansonsten können Pläne, Statik bei dem Ausführendem Architekturbüro eingesehen bzw. per E-Mail abgefordert werden: Meyer@hochfeldt-architekten.de Dem AN werden nach Beauftragung sämtliche Planunterlagen und Gutachten/ Berechnungen als PDF- Datei zur Verfügung gestellt. Für die Vervielfältigung und Verteilung auf der Baustelle ist der AN selbst verantwortlich. Dokumentation Für alle Geräte, betriebstechnischen Systeme, Einbauteile und Einrichtungsgegenstände sind die erforderlichenVorschriften für die spätere Bedienung und Wartung in deutscher Sprache zu übergeben. Zusätzlich ist vom Auftragnehmer eine Auflistung der Einbauteile, Materialien, Farben usw. zu erstellen Die Auflistung ist detailliert und übersichtlich zu erstellen . Sie ist in DIN A 4- Aktenordnern (2- fache Ausführung) und digital (1 - fach) z u übergeben. Sie dient als Grundlage für die Ersatzteilbeschaffung bzw. Wartungsarbeiten. Dies ist in die Leistungspositionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Der AN ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und diese der Bauleitung für die Dauer der Bauzeit mit Angaben über Personaleinsatz, Geräte, Material sowie Erläuterungen zu den ausgeführten Leistungen in festgelegtem Rhythmus vom 14 Tagen vorzulegen.
B.- Vorbemerkungen gem. ATV VOB/C DIN 18299
06 Abdichtungsarbeiten und Übergang Altbau
06
Abdichtungsarbeiten und Übergang Altbau
06.__.0011 Putz in Fensterlaibungen rückbauen, innen Putz in Fensterlaibungen rückbauen, innen Putz in Fensterlaibungen abschlagen, Mauerwerksfugen säubern, lockere Mörtelteile auskratzen, Wandfläche reinigen, Bauschutt entsorgen. Der Übergang an der Ecke Laibung - Innenwand ist sauber einzuschneiden, um den Wandputz zu erhalten. Eine vorhandene Eckschutzschiene ist mit auszubauen. Kalkzementputz/Gipsputz  bis 2,0 cm Dicke Laibungstiefe bis 30 cm
06.__.0011
Putz in Fensterlaibungen rückbauen, innen
22.00
m
06.__.0012 Trennschnitt Verblendmauerwerk Das bestehendes Verblendmauerwerk im Bereich des ausgebauten Fensters ca.3 cm vom Rand abschneiden. Bauschutt enstorgen
06.__.0012
Trennschnitt Verblendmauerwerk
7.00
m
06.__.0013 Ausgleichsputz Leibungen Ausgleichsputz in Fensterleibungen Auf Bestandsmauerwerk, zur Schaffung einer ebenen Fläche zur Aufnahme der im folgenden beschriebenen Leibungen aus Kalziumsilikatplatten Leibungstiefe:  bis 40 cm Putzart/-dicke: Material auf Kalkzementbasis    Dicke bis 1,5 cm zzgl. Auffüllung ggf. vorhandener   Mauerwerksfugen
06.__.0013
Ausgleichsputz Leibungen
22.00
m
06.__.0014 Kalziumsilikatplatten verkleben & spachteln, Fensterleibungen <= 40cm inkl. Eckschutz Wandtrockenputz und Innendämmung, im Leibungsbereich neu eingebauter Fenster  feuchtebeständig, saugfähig und diffusionsoffen, aus porosierten Kalzium-Silikatplatten, auf vorhandene Mauerwerkswände mit geeignetem Kleber+Grundierung und flächiger Verbindung; Oberflächenausbildung  vollflächig mit systemzugehörigem Material (inkl. Gewebelage) gespachtelt (Dicke Spachtelung i.M. 5mm)  und geschilffen entsprechend Qualitätsstufe Q3. Inkl. Einkleben und Einspachteln einer Eckschutzleiste mit beidseitigem Gewebestreifen. Inkl. Spachteln zwischen neuer Eckschutzleiste und bestehendem Wandputz. Untergrund: Bestandsmauerwerk, Putz wurde bauseits entfernt Plattendicke : 30 mm Gef. Baustoffklasse : A 1 Rohdichte : > 200 kg/m³ WLG : mind. 065 Oberflächenqualität: Q3 Leibungstiefe:  bis 40 cm
06.__.0014
Kalziumsilikatplatten verkleben & spachteln, Fensterleibungen <= 40cm inkl. Eckschutz
7.00
m
06.__.0015 Kalziumsilikatplatten verkleben & spachteln, Fensterleibungen <= 20cm inkl. Eckschutz Wandtrockenputz und Innendämmung, im Leibungsbereich neu eingebauter Fenster  feuchtebeständig, saugfähig und diffusionsoffen, aus porosierten Kalzium-Silikatplatten, auf vorhandene Mauerwerkswände mit geeignetem Kleber+Grundierung und flächiger Verbindung; Oberflächenausbildung  vollflächig mit systemzugehörigem Material (inkl. Gewebelage) gespachtelt (Dicke Spachtelung i.M. 5mm)  und geschilffen entsprechend Qualitätsstufe Q3. Inkl. Einkleben und Einspachteln einer Eckschutzleiste mit beidseitigem Gewebestreifen. Inkl. Spachteln zwischen neuer Eckschutzleiste und bestehendem Wandputz. Untergrund: Bestandsmauerwerk, Putz wurde bauseits entfernt Plattendicke : 30 mm Gef. Baustoffklasse : A 1 Rohdichte : > 200 kg/m³ WLG : mind. 065 Oberflächenqualität: Q3 Leibungstiefe:  bis 20 cm
06.__.0015
Kalziumsilikatplatten verkleben & spachteln, Fensterleibungen <= 20cm inkl. Eckschutz
15.00
m