Erdarbeiten
Erweiterung Schule Stadtpark Lübeck
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Leistungsverzeichnis über erweiterte Rohbauarbeiten Bauvorhaben: SAS - Schule am Stadtpark Neubau einer Mensa sowie         Sanierungs- und  Umbaumaßnahmen an einer Grundschule   Schulstraße 22 23568 Lübeck Auftraggeber: Hansestadt Lübeck   vertreten durch: Gebäudemanagement         Bereich 5.651.12 Mühlendamm 14 23552 Lübeck Angebot über: erweiterte Rohbauarbeiten BAUBESCHREIBUNG 1. Allgemeines Mit der "Aufgabenstellung vom 22.04.2020" des GMHL, wurde die Planungen zur Erweiterung und Sanierung der "Grundschule am Stadtpark der Hansestadt Lübeck" (SAS) ausgelöst. Wesentliche Ziele der Maßnahme sind u.a. dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen auszuführen und Defizite des Raumprograms durch einen Anbau auszugleichen. Der Anbau soll größtmöglich und im Konsens mit den FB Stadtplanung und Denkmalpflege der HL ausgeführt werden. Mit dem vorliegenden Entwurf wurde die Aufgabenstellung planerisch umgesetzt und baurechtlich genehmigt. Sanierung der Bestandsgebäude Die Sanierung umfasst folgende bautechnischen Maßnahmen: Baumaßnahmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung Baumaßnahmen zur haustechnischen Ertüchtigung Schadstoffsanierungen Baumaßnahmen zum Unfallschutz Baumaßnahmen zur Verkehrswegesicherung Instandsetzungen inkl. statischer Ertüchtigungen Änderungen von Raumbezügen und inneren Strukturen zur Umsetzung der Anforderungen aus dem Raumprogramm Berücksichtigung ökologischer Belange (PV-Anlage, Dachbegrünungen, grünes Klassenzimmer) Interimsmaßnahmen zur Bauausführung im laufenden Betrieb Neubau Der Neubau, der im Wesentliche die Speiseversorgung (Mensa) aufnimmt, wird künftig auch für Schulveranstaltungen genutzt und verbindet das "Mädchengebäude" mit dem "Knabengebäude". Die Verbindung erfolgt auf der Ebene des Kellergeschosses. Dies führt zu einer Reduzierung von "Angsträumen" im KG und lässt das Neubauvolumen erheblich in den Hintergrund treten um das historische Gebäudeensemble möglichst wenig zu stören. Eine Sitzstufenanlage vor der Mensafassade, verbindet den Außenbereich formal mit dem Innenbereich des Speiseraumes. Hier finden im Sommer Schulveranstaltungen statt. Der Bereich wird zum "Amphitheater". 2. Beschreibung der baulichen Anlage (Bestand) Die Schulanlage besteht aus mehreren Einzelgebäuden, dem "Mädchengebäude", dem "Knabengebäude" und der "Turnhalle". Alle Gebäude sowie der Schulhof stehen unter Denkmalschutz. Nördlich des Schulgeländes befindet sich ein Spielplatz mit angrenzendem "Bolzplatz". Diese Flächen werden von der Schule in den Pausen genutzt. Auf dem Bolzplatz wird vor der Sanierung der Schulgebäude, eine Containeranlage als Interimslösung für die Bauzeit errichtet. Diese nimmt jeweils die Klassen und Räume auf, die während der Sanierung der einzelnen Schulgebäude nicht genutzt werden können. Informationen zum Gebäude und der Schule: Flächen: Schulgebäude Mädchen: 1558,6 m² (BGF) Schulgebäude Jungen: 968,1 m² (BGF) Sporthalle (inkl. Trafo): 417,04 m² (BGF) Grundstück: Gemarkung/ Flur/ Flurstück: St. Gertrud/ Flur 5/ Flurstück 202/1 Grundstücksfläche: 2876 m² (ohne Trafo) Bebauungsplan: nicht vorhanden; Erhaltungssatzung Baurechtlich sind die Gebäude als "Sonderbau" einzuordnen (LBO-SH §2 Abs. 4 Nr. 13). Gebäude aktuell (Bestand): Schulgebäude, Sporthalle und Schulhof der Schule am Stadtpark stehen unter Denkmalschutz. Der denkmalgeschützte Bestand wurde mit einer restauratorischen Befunderhebung im Juli 2020 dokumentiert (butt restaurierungen GmbH, Lübeck). Mädchengebäude: Bei dem Schulgebäude der ehem. Mädchenschule handelt es sich um ein voll unterkellertes, 3,5 geschossiges Gebäude mit Vollklinkerfassade mit Zierornamenten/Ziergesimsen und Satteldach aus dem Jahr 1886. Erschlossen wird das Schulgebäude über einen schulhofseitig angeordneten Treppenraum, welcher vom Keller- bis zum Dachgeschoss durchläuft. In Verlängerung des Treppenraumes befindet sich ein notwendiger Flur, von dem die Klassenräume erschlossen werden. An der Nordfassade befindet sich des Weiteren eine außenliegende Fluchttreppe in Form einer Wendeltreppe (Erdgeschoss bis 2. Obergeschoss). Im Kellergeschoss befinden sich neben Technik- und Abstellräumen die Sanitäranlagen der Schule. Im Erdgeschoss sind derzeit die Verwaltung sowie zwei Klassenräume angeordnet. Im ersten Obergeschoss befinden sich 4 Klassenräume, im zweiten Obergeschoss 2 Klassenräume und eine Aula. Im Dachgeschoss sind zwei Lagerräume angeordnet- ein zweiter baulicher Rettungsweg ist hier derzeit nicht vorhanden. Knabengebäude: Bei dem Gebäude der ehem. Knabenschule handelt es sich um ein teilunterkellertes, 3,5 geschossiges Gebäude, ebenfalls mit Vollklinkerfassade mit Zierornamenten/ Ziergesimsen und Satteldach mit Bitumeneindeckung aus dem Jahr ca.1900. Erschlossen wird das Schulgebäude über einen schulhofseitig angeordneten Treppenraum, welcher vom Keller- bis zum Dachgeschoss durchläuft. Senkrecht zum Treppenraum gelegen befindet sich ein notwendiger Flur, von dem die Klassenräume erschlossen werden. Ein zweiter baulicher Rettungsweg ist noch nicht vorhanden, wird aber geschaffen. Das vorherige Brandschutzkonzept für das Gebäude wurde 2012 genehmigt und anschließend baulich umgesetzt. Für die aktuelle Baumaßnahme liegt ein überarbeitetes und genehmigtes Brandschutzkonzept vor. Im Kellergeschoss befinden sich neben Technik- und Abstellräumen aktuell zwei WC Anlagen. Im Erdgeschoss sind derzeit die Interimsmensa (offene Ganztagsschule), ein Computer- sowie ein Klassenraum angeordnet. Im ersten Obergeschoss befinden sich 3 Klassenräume und ein Büro der offenen Ganztagsschule, im zweiten Obergeschoss 3 Klassenräume und ein Lehrmittelraum. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut und hat eine geringe lichte Raumhöhe. Planung: Raumzuordungen und Nutzungen werden nun gemäß anliegender Planung verändert. Bauhistorie Schulgebäude Mädchen (soweit nachvollziehbar): 1886: Baujahr 2007: Heizungsanlage saniert; Dach gedämmt Sanitärbereiche saniert 2010: Brandschutzkonzept baulich umgesetzt Außenliegende Fluchttreppe als Wendeltreppe (2. baulicher Rettungsweg) 2019: Einbau Mobile Trennwand Aula Bauhistorie Schulgebäude Knaben (soweit nachvollziehbar): 1868: Baujahr "1. St. Gertrud Knabenschule" 1887: Aufstockung 1908: Anbau Treppenhauskern/ Windfang 1973: Kindergartenräume im Erdgeschoss 2006: Heizungsanlage saniert; Dach gedämmt 2012: bauliche Umsetzung Brandschutzkonzept 2015: Einbau von zwei WCs im Kellergeschoss Bauhistorie Turnhalle (soweit nachvollziehbar): 1886: Baujahr 1958: Anbau Umkleideräume / Einbau einer Trafostation 2006: Heizungsanlage saniert; Dach gedämmt, Deckenstrahlheizung Sanitärbereich saniert, Fenster innenseitig mit Isolierverglasung ausgestattet 2022: Es finden Sicherungs- und Vorab-Sanierungsmaßnahmen am Dach statt Bauhistorie Grundstück (soweit nachvollziehbar): 2018: Umsetzung Trennsystem (Regenwasser/ Schmutzwasser) 3. Schulbetrieb Bei der Schule am Stadtpark handelt es sich um eine 2,5-zügige Grundschule mit ca. 240 Schülern, die von 12 Lehrkräften unterrichtet werden. Unterstützt wird das Team von einer Sonderpädagogin, 2 Integrationshelferinnen und einer Schularbeiterin. Von 7:30 bis 16 Uhr findet die sog. offene Ganztagsschule mit Mittagstisch und Nachmittagsaktivitäten statt. Hier nehmen ca. 180 Kinder teil, ca.120 davon nehmen die Mittagsversorgung in Anspruch. Die Ganztagsbetreuung erlebt einen erheblichen Zulauf. Zum Zeitpunkt der Sanierung sind die Gebäude am Baufeld  mindestens teilweise in Nutzung. Während des Neubaus der Mensa bleiben beide Schulgebäude und die Turnhalle in Betrieb. Die einzelnen Gebäude werden dann für die Zeit der jeweiligen Sanierung freigezogen. 4. Bauabschnitte Die Baumaßnahmen werden in verschiedenen Abschnitten und im laufenden Betrieb ausgeführt. Hierzu sind besondere Sicherungs- und Interimsmaßnahmen erforderlich.Eine Containeranlage mit 8 Klassen- bzw. Betreuungsräumen nimmt die Funktionen der jeweiligen Umbaubereiche auf. BA1: Begonnen wird mit dem Neubau der Mensa, da für diesen Flächenzuwachs kein Ersatzraum geschaffen werden muss. Zu diesem ersten Abschnitt, gehört auch die Sanierung des WC-Bereiches im Keller des Mädchengebäudes. Hier sind Nachgründungen auszuführen. BA2: Dann, nach Aufstellung der Containeranlage auf dem Ballsportfeld des angrenzenden Spielplatzes, werden die TGA-Systeme und Räume des Mädchengebäudes, zeitgleich mit der Turnhalle saniert. BA3: Im Anschluss wird das Knabengebäude bearbeitet. Die Bearbeitung der Außenanlagen erfolgt dann nach Rückbau der Containeranlage und Fertigstellung der Gebäude. Die entsprechenden Ausführungszeiträume und Bauabschnitte sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen und dem anliegenden Terminplan zu entnehmen. Es werden diesbezüglich keine gesonderten Lager-, Vorhaltekosten und Preissteigerungen vergütet. 5. Baustelleneinrichtung und Baubetrieb WICHTIG: Die Bauteile, die nicht erneuert werden, sind umfänglich vor Beschädigungen, auch durch Staub und Wasser, zu schützen. Hierzu werden entsprechende Schutzmaßnahmen beauftragt (siehe LV). Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen ist durch den Auftragnehmer zu gewährleisten und zu kontrollieren. Es dürfen keine Sanitärräume im Gebäude und keine Räume als z.B. Personal-, Lager- und/oder Pausenraum genutzt werden. In den Schulgebäuden und auf dem Gelände herrscht RAUCHVERBOT. Eine Mißachtung des Rauchverbotes gilt als Mißachtung des Hausrechtes und kann mit einem Verweis von der Baustelle geahndet werden. Der Schulhof steht für die Baustelleneinrichtung nicht zur Verfügung. Die Zufahrtsmöglichkeiten zur Baustelle und die Flächen für die Baustelle sind sehr begrenzt und eingeschränkt. Es stehen keine gesonderten Parkplätze für z.B. Firmenfahrzeuge zur Verfügung. Auf den ausgewiesenen Flächen können nur sehr begrenzt Materialien, Maschinen etc. vor dem Knabengebäude gelagert werden. Alle Lagerungen und Baustelleneinrichtungen (BE) sind mit der Bauleitung abzustimmen und dürfen NUR auf den dafür vorgesehenen Flächen gemäß BE-Plan erfolgen. Alle Flächen, die nicht zum Baufeld oder der ausgewiesenen Einrichtungsfläche gehören, dürfen nicht befahren oder beschädigt werden. Vom AN verursachte Beschädigungen sind von diesem auf eigene Kosten zu beseitigen. Dies gilt besonders im Hinblich auf den Baumschutz und den Schutz von Verkehrsflächen im Hinblick auf die fortlaufende Schulnutzung. Alle evtl. erforderlichen Genehmigungen (.z.B. Anlieferungen, Sperrungen, etc.) sind vom Auftragnehmer selbstständig und rechtzeitig bei den Behörden einzuholen. 6. Lärmintensive Arbeiten Lärmintensive Arbeiten dürfen nur zu den regulären Arbeitszeiten, nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung ausgeführt werden. Abweichungen von der regulären Arbeitszeit bedürfen ebenfalls der Zustimmung der Bauleitung. Die Reguläre Arbeitszeit ist von Mo. - Fr., jeweils von 7:00-17:00 Uhr. 7. Beteiligung an der Bauüberwachung durch z.B. den Prüfingenieur u. SiGeKo Als Sonderbau wird die Baumaßnahme von einem Prüfingenieur für Baustatik, einem Sachverständigen für Brandschutz und einem SiGeKo begleitet und kontrolliert. Den Anweisungen der Ing. ist auf der Baustelle Folge zu leisten. Zur Kontrolle folgender Maßnahmen ist die Bauleitung UND der Prüfing. mind. zwei Tage vorher zu benachrichtigen: - Bewehrung der Stahlbetonbauteile jedes Betonierabschnittes - Holzkonstruktion mit allen Verbindungen - Stahlbauteile nach der Montage, vor der Bekleidung - Fertigteile nach der Montage, vor dem Verguss - Bauteile für ausreichende Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile - abschließende Bauzustandsbesichtigung des Rohbaus - Trockenbauteile vor dem Verschließen (z.B. Wände, Decken, Schächte). Evtl. aus dieser Forderung entstehende Mehrkosten, sind in die betreffenden Einheitspreise einzurechnen. Auch ist gemäß Absprache mit der Bauleitung der Bereich für Denkmalpflege/Archäologie einzubinden. Das gilt besonders für die Tiefbauarbeiten und Eingriffe in den Bestand. Bei Auffälligkeiten ist die Bauleitung sofort zu informieren. 8. Allgemeine Hinweise des Bereiches Archäologie und Denkmalpflege Allgemeiner Hinweis des Bereichs Archäologie und Denkmalpflege, Abt. Archäologie, zu Baumaßnahmen auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck (in der Innenstadt besteht aufgrund des Grabungsschutzgebietes grundsätzlich Genehmigungspflicht nach § 12 DSchG): Aufgrund älterer archäologischer Funde/Untersuchungen ist im Bereich des o.g. Bauvorhabens mit archäologischen Kulturdenkmälern aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit, dem Mittelalter und der Neuzeit zu rechnen. Baubegleitende archäologische Untersuchungen sind vorzusehen. Daher ist es wichtig, den Bereich Archäologie und Denkmalpflege möglichst rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Wochen vorher, unter Nennung der ausführenden Baufirma mit Bauleiter über den Beginn der Erdarbeiten zu informieren. Sollten dabei Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung gemäß den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes SH erkannt werden, ist gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes zu verfahren. Funde sind gem. §15 DSchG S-H dem Bereich Archäologie und Denkmalpflege als oberer Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen. Befunde können sein: Steinbefunde aus Natur- und Kunststeinen, Holzkonstruktionen, Urnen- oder Körpergräber, Erdverfärbungen und Gruben unterschiedlicher Art und Größe. Der Inhalt dieser Stellungnahme ist auch der ausführenden Baufirma und ggfls. Nachunternehmern mitzuteilen. Hinweis auf § 14 DSchG: Sollten bei Eingriffen umfangreichere archäologische Maßnahmen erforderlich sein, besteht eine Kostenpflicht für den Verursacher (hier Auftraggeber). Ungenehmigte Maßnahmen, die vorsätzlich archäologische Kulturdenkmäler zerstören oder beschädigen, können nach §19 DSchG als Straftat geahndet werden. Mitteilungen sind telefonisch an die Abteilung Archäologie, Meesenring 8, 23566 Lübeck, Tel.: (0451) 122-7155 oder per e-mail: archaeologie@luebeck.de zu richten. 9. Termine Ausführungsfristen: (siehe Terminplan in der Anlage) Bei der Kalkulation ist zu beachten, dass die einzelnen Bereiche zeitversetzt, d.h. zu unterschiedlichen Zeiten, ausgeführt werden (s. Terminplan).
Leistungsverzeichnis
Luftbild Bestand Süd-West
Luftbild Bestand Süd-West
Mensa Neubau Süd-West
Mensa Neubau Süd-West
Mensa Neubau Nord
Mensa Neubau Nord
Leistungsverzeichnis mit nachfolgender Aufgliederung Bereich 1:        Baustelleneinrichtung BA 1-3 Titel 1.1:   Baustelleneinrichtung Titel 1.2:   Sicherungsmaßnahmen, innen Titel 1.3:   Beweissicherung, Einmessen u. Sonstiges Bereich 2:        Erdarbeiten - DIN 18300 Neubau Mensa BA1 Titel 2.1: Lastabtragende Wärmedämmung, Schaumglasschotter Titel 2.2: Erdarbeiten - DIN 18300 Titel 2.3: Abschnittsweise Unterfangung DIN 4123 Altbau Titel 2.4: Drainagearbeiten - Neubau Mensa Bereich 3:        Mauerarbeiten - DIN 18330 Neubau Mensa BA1 Titel 3.1: Mauerarbeiten innen Bereich 4:        Mauerarbeiten - DIN 18330 Knaben-/ Mädchengebäude BA2/3 Titel 4.1: Abbruch- u. Rückbauarbeiten - DIN 18459 Titel 4.2: Mauerarbeiten innen Titel 4.3: Mauerarbeiten außen Bereich 5:        Beton- u. Stahlbetonarbeiten - DIN 18331 Turnhalle BA2 Titel 5.1: Nachgründung, Einzelfundamente EG Turnhalle Bereich 6:        Beton- u. Stahlbetonarbeiten - DIN 18331 Knaben-/Mädchen.             BA2/3 Titel 6.1: Nachgründung, KG Mädchengebäude Titel 6.2: Injektionspfahlarbeiten Mädchengebäude BA1 Bereich 7:        Beton- u. Stahlbetonarbeiten - DIN 18331 Neubau Mensa BA1 Titel 7.1: Gründung Titel 7.2: Belag einer Sohlplatte im Außenbereich Titel 7.3: Treppen- und Sitzstufenanlage, Sichtbeton Titel 7.4: Wände - Stahlbeton Titel 7.5: Fassadenplatten Sichtbeton Titel 7.6: Stützen / Unterzüge / Überzüge / Aufkantungen Titel 7.7: Schalungen Titel 7.8: Bewehrung und Einbauteile - Stahl Titel 7.9: Durchbrüche / Aussparungen / Kernbohrungen Titel 7.10: Dämmung / Fugen / Sonstiges Bereich 8:        Abdichtungsarbeiten - DIN 18336 Neubau Mensa BA1 Titel 8.1: Abdichtungsarbeiten Bereich 9:        Putzarbeiten - DIN 18350 Neubau Mensa BA1 Titel 9.1: Putzarbeiten, Innen Bereich 10:       Putzarbeiten - DIN 18350 Knaben-/ Mädchengebäude BA2/3 Titel 10.1: Putzarbeiten, Innen Titel 10.2: Putzarbeiten, Außen Bereich 11:       Landschaftsbauarbeiten - DIN 18320 Containeranlage BA2 Titel 11.1: Pflasterarbeiten / Gründung Containeranlage Bereich 12:       Stundenlohnarbeiten Titel 12.1: Stundenlohnarbeiten Liste der beigefügten Planungsunterlagen -        Lageplan -        Grundrisse und Schnitte als Übersichtsplan -       Terminplan
Leistungsverzeichnis mit nachfolgender Aufgliederung
01 Baustelleneinrichtung - alle Bereiche BA 1-3
01
Baustelleneinrichtung - alle Bereiche BA 1-3
ZTV - Baustelleneinrichtung - alle Bereiche Zusätzliche Techn. Vertragsbedingungen (ZTV) 1.0 Baustelleneinrichtung durch Rohbau-AN 1.1 Allgemein Der AN hat sich von den örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf die Aufstellmöglichkeiten und Transportmöglichkeiten zu überzeugen. Mit der Pos. Baustelleneinrichtung sind sämtliche Leistungen, Geräteauf- und Abbau sowie Vorhaltung, Werkzeug, Material und Betriebsstoffe, die zur Erbringung der vertraglichen Leistung erforderlich sind, auch wenn sie in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich erwähnt sind, abgegolten. Ebenso das Herstellen, Instandhalten und evtl. Umbauen der gesamten für die Baustelle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen wie Schutzgeländer jeder Art, Schutz von Öffnungen, Durchbrüchen etc., während der Gesamtbauzeit für eigene Zwecke und für bauseitige Firmen. Erhalten und Reinigen der Wege und Baustellenzufahrt für die Gesamtbauzeit. Abbau einzelner Anlagen nach Baufortschritt und Aufforderung. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, sowie deren Demontage u. Entsorgung nach Freigabe durch die Bauleitung, wenn in den Leistungsbeschreibungen nichts anderes vorgeschrieben ist. Sämtlliche zu stellende Anträge wie z.B. für Kranaufstellung, Verkehrswegesperrungen,  etc. sind bei Bedarf  vom AN eigenverantwortlich zu stellen. Alle Angaben in den ZTV sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Soweit in diesem Leistungsverzeichnis auf DIN-, EN- oder ISO-Normen verwiesen wird, gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Ausführung aktuelle und gültige Fassung, sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte Ausgabe genannt ist. 1.2 Bauzeitenplan Vor Baubeginn ist ein Bauablaufplan, evtl. gegliedert in Bauteile und Ebenen zu erstellen, zwecks Abstimmung mit dem Architekten. 1.3 Baustrom, Bauwasser Wird bauseits zur Verfügung gestellt. Baustrom auf den Etagen. Bauwasser im Kellergeschoss. 1.4 Mitbenutzung von Transporteinrichtungen Die Mitbenutzung von Baukränen und anderen Transporteinrichtungen durch andere am Bau tätige Firmen darf grundsätzlich kein Auftragnehmer ablehnen. Das Entgelt für die Mitbenutzung ist zwischen den Firmen ohne Einschaltung der Bauleitung zu regulieren. Der Auftraggeber stellt Baukräne und Aufzüge nicht zur Verfügung. 1.5 Arbeitszeiten Arbeitstätigkeiten außerhalb der normalen Arbeitszeiten sind eigenverantwortlich von der zuständigen Behörde bzw. der Bauleitung genehmigen zu lassen. Während der Bauausführung ist die Schule in Abschnitten in Betrieb. Der Schutz der Nutzer muss immer gewährleistet sein! Bereiche, die nicht gesondert gekennzeichnet sind, sind zwingend freizuhalten und zu schützen. Diesbezüglichen Anordnungen der Bauleitung ist Folge zu leisten. 1.6 Lager- u, Aufenthaltsräume Es werden vom Auftraggeber keine Lager oder Aufenthaltsräume zur Verfügung gestellt. Alle benötigten Einrichtungen sind entsprechend mit dem Titel "Baustelleneinrichtung" zu kalkulieren. Die Flächennutzungen haben nach Anweisung der Bauleitung zu erfolgen (BE-Plan). Eine mögliche Fläche für die Baustelleneinrichtung ist im entsprechenden Übersichtsplan ausgewiesen, inkl. möglicher Bauabschnitte. 1.7 Gerüststellung Erfolgt als Fassadengerüst an den Altbauten bauseits. Das Gerüst darf nur durch den AN Gerüstbau geändert werden. Evtl. erforderliche Änderungen sind vom AN mind. 2 Wochen vor der Ausführung bei der Bauleitung anzumelden. Bauseits gestellte Gerüste: - Fassadengerüst außen (Knabengebäude, Turnhalle; Mensa teilweise). - Rollgerüst in Turnhalle und Mensa (nur für Ausbaugewerke) - Gerüste für Treppenraumdecken (nur für Ausbaugewerke) Alle übrigen Gerüste für die Arbeiten z.B. an Decken, Türstürzen, etc. sind vom AN mitzubringen und über die Einheitspreise der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
ZTV - Baustelleneinrichtung - alle Bereiche
01.01 Baustelleneinrichtung BA1-3
01.01
Baustelleneinrichtung BA1-3
02 Erdarbeiten - DIN 18300 Neubau Mensa BA1
02
Erdarbeiten - DIN 18300 Neubau Mensa BA1
02.01 Lastabtragende Wärmedämmung aus Schaumglasschotter
02.01
Lastabtragende Wärmedämmung aus Schaumglasschotter
02.02 Erdarbeiten - DIN 18300
02.02
Erdarbeiten - DIN 18300
02.03 Abschnittsweise Unterfangung Altbau - DIN 4123
02.03
Abschnittsweise Unterfangung Altbau - DIN 4123
02.04 Drainagearbeiten - Neubau Mensa
02.04
Drainagearbeiten - Neubau Mensa
07 Beton- und Stahlbetonarbeiten - DIN 18 331 Neubau Mensa BA1
07
Beton- und Stahlbetonarbeiten - DIN 18 331 Neubau Mensa BA1
07.03 Treppen- und Sitzstufenanlagen, Sichtbeton
07.03
Treppen- und Sitzstufenanlagen, Sichtbeton
11 Landschaftsbauarbeiten - DIN 18 320 Containeranlage BA2
11
Landschaftsbauarbeiten - DIN 18 320 Containeranlage BA2
ZTV - Gründung Containeranlage Zusätzliche Techn. Vertragsbedingungen Landschaftsbauarbeiten / Gründung Containeranlage Allgemein Gegenstand dieser Ausschreibung sind Landschaftsbauarbeiten gem. DIN 18320 gem.  der zum Vertragsabschluss aktuellsten Fassung der VOB. Alle über die in der VOB angegebenen DIN - Normen hinausgehenden und maßgeblichen DIN - Normen sowie gültigen Vorschriften, unter Beachtung der allgemein gültigen und anerkannten Regeln der Technik, sind zu beachten! Der AN hat sich von den örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf die Aufstellmöglichkeiten und Transportmöglichkeiten zu überzeugen. Hier, vorbereitende Arbeiten zur Aufstellung einer Containeranlage auf dem Bolzplatz. Statische Berechnungen und Bodenbewertungen liegen vor. Zur Aufstellung der Containeranlage, vor Beginn des 2. Bauabschnittes, sind 2 Lagen Gehwegplatten in untersch. Größen und Anordnungen als Auflagerfläche der Container auszuführen. Auch wenn die aktuelle Nutzschicht des Bolzplatzes nach Demontage der Containeranlage erneuert wird, darf diese im Zuge der vorbereitenden Arbeiten nicht zerstört werden (z.B. durch Fahrzeuge). Soweit in diesem Leistungsverzeichnis auf DIN-, EN- oder ISO-Normen verwiesen wird, gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Ausführung aktuelle und gültige Fassung, sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte Ausgabe genannt ist. Lagerflächen Geringfügige Lagerplätze sind im Bereich der Baustelle (Bolzplatz) vorhanden, dürfen jedoch nur in Abstimmung mit der Bauleitung eingerichtet werden. Lagerflächen werden dem AN vor Baubeginn zugeteilt, die Lagerung von Materialien ist nur auf den ausgewiesenen Flächen gestattet. Alle Flächen sind bei der Räumung in den früheren Zustand zurückzuversetzen. Verschmutzungen auf dem Gelände oder der Zufahrtsstraße sind zu vermeiden bzw. umgehend, auf jeden Fall noch am Tag des Entstehens zu beseitigen. Die Flächen im Kronenbereich der Bäume dürfen nicht befahren und/oder als Lagerfläche genutzt werden. Die oben genannten Gegebenheiten und Beeinträchtigungen sind - wenn nicht besonders erwähnt - in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Evtl. ist der Verlauf vorhandener Leitungen mit den Ver- und Entsorgungsbetrieben örtlich zu prüfen und zu dokumentieren.
ZTV - Gründung Containeranlage
11.01 Pflasterarbeiten / Gründung Containeranlage
11.01
Pflasterarbeiten / Gründung Containeranlage