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Description
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Leistungsverzeichnis
über erweiterte Rohbauarbeiten
Bauvorhaben: SAS - Schule am Stadtpark
Neubau einer Mensa sowie Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an
einer Grundschule
Schulstraße 22
23568 Lübeck
Auftraggeber: Hansestadt Lübeck
vertreten durch:
Gebäudemanagement Bereich 5.651.12
Mühlendamm 14
23552 Lübeck
Angebot über: erweiterte Rohbauarbeiten
BAUBESCHREIBUNG
1. Allgemeines
Mit der "Aufgabenstellung vom 22.04.2020" des GMHL, wurde die Planungen
zur Erweiterung und Sanierung der "Grundschule am Stadtpark der
Hansestadt Lübeck" (SAS) ausgelöst.
Wesentliche Ziele der Maßnahme sind u.a. dringend notwendige
Sanierungsmaßnahmen auszuführen und Defizite des Raumprograms durch
einen Anbau auszugleichen. Der Anbau soll größtmöglich und im Konsens
mit den FB Stadtplanung und Denkmalpflege der HL ausgeführt werden.
Mit dem vorliegenden Entwurf wurde die Aufgabenstellung planerisch
umgesetzt und baurechtlich genehmigt.
Sanierung der Bestandsgebäude
Die Sanierung umfasst folgende bautechnischen Maßnahmen:
Baumaßnahmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung
Baumaßnahmen zur haustechnischen Ertüchtigung
Schadstoffsanierungen
Baumaßnahmen zum Unfallschutz
Baumaßnahmen zur Verkehrswegesicherung
Instandsetzungen inkl. statischer Ertüchtigungen
Änderungen von Raumbezügen und inneren Strukturen zur Umsetzung der
Anforderungen aus dem Raumprogramm
Berücksichtigung ökologischer Belange (PV-Anlage, Dachbegrünungen,
grünes Klassenzimmer)
Interimsmaßnahmen zur Bauausführung im laufenden Betrieb
Neubau
Der Neubau, der im Wesentliche die Speiseversorgung (Mensa) aufnimmt,
wird künftig auch für Schulveranstaltungen genutzt und verbindet das
"Mädchengebäude" mit dem "Knabengebäude". Die Verbindung erfolgt auf der
Ebene des Kellergeschosses. Dies führt zu einer Reduzierung von
"Angsträumen" im KG und lässt das Neubauvolumen erheblich in den
Hintergrund treten um das historische Gebäudeensemble möglichst wenig zu
stören.
Eine Sitzstufenanlage vor der Mensafassade, verbindet den Außenbereich
formal mit dem Innenbereich des Speiseraumes. Hier finden im Sommer
Schulveranstaltungen statt. Der Bereich wird zum "Amphitheater".
2. Beschreibung der baulichen Anlage (Bestand)
Die Schulanlage besteht aus mehreren Einzelgebäuden, dem
"Mädchengebäude", dem "Knabengebäude" und der "Turnhalle". Alle Gebäude
sowie der Schulhof stehen unter Denkmalschutz. Nördlich des
Schulgeländes befindet sich ein Spielplatz mit angrenzendem "Bolzplatz".
Diese Flächen werden von der Schule in den Pausen genutzt. Auf dem
Bolzplatz wird vor der Sanierung der Schulgebäude, eine Containeranlage
als Interimslösung für die Bauzeit errichtet. Diese nimmt jeweils die
Klassen und Räume auf, die während der Sanierung der einzelnen
Schulgebäude nicht genutzt werden können.
Informationen zum Gebäude und der Schule:
Flächen:
Schulgebäude Mädchen: 1558,6 m² (BGF)
Schulgebäude Jungen: 968,1 m² (BGF)
Sporthalle (inkl. Trafo): 417,04 m² (BGF)
Grundstück:
Gemarkung/ Flur/ Flurstück: St. Gertrud/ Flur 5/ Flurstück 202/1
Grundstücksfläche: 2876 m² (ohne Trafo)
Bebauungsplan: nicht vorhanden; Erhaltungssatzung
Baurechtlich sind die Gebäude als "Sonderbau" einzuordnen (LBO-SH §2
Abs. 4 Nr. 13).
Gebäude aktuell (Bestand):
Schulgebäude, Sporthalle und Schulhof der Schule am Stadtpark stehen
unter Denkmalschutz.
Der denkmalgeschützte Bestand wurde mit einer restauratorischen
Befunderhebung im Juli 2020 dokumentiert (butt restaurierungen GmbH,
Lübeck).
Mädchengebäude:
Bei dem Schulgebäude der ehem. Mädchenschule handelt es sich um ein voll
unterkellertes, 3,5 geschossiges Gebäude mit Vollklinkerfassade mit
Zierornamenten/Ziergesimsen und Satteldach aus dem Jahr 1886.
Erschlossen wird das Schulgebäude über einen schulhofseitig angeordneten
Treppenraum, welcher vom Keller- bis zum Dachgeschoss durchläuft. In
Verlängerung des Treppenraumes befindet sich ein notwendiger Flur, von
dem die Klassenräume erschlossen werden. An der Nordfassade befindet
sich des Weiteren eine außenliegende Fluchttreppe in Form einer
Wendeltreppe (Erdgeschoss bis 2. Obergeschoss).
Im Kellergeschoss befinden sich neben Technik- und Abstellräumen die
Sanitäranlagen der Schule.
Im Erdgeschoss sind derzeit die Verwaltung sowie zwei Klassenräume
angeordnet.
Im ersten Obergeschoss befinden sich 4 Klassenräume, im zweiten
Obergeschoss 2 Klassenräume und eine Aula.
Im Dachgeschoss sind zwei Lagerräume angeordnet- ein zweiter baulicher
Rettungsweg ist hier derzeit nicht vorhanden.
Knabengebäude:
Bei dem Gebäude der ehem. Knabenschule handelt es sich um ein
teilunterkellertes, 3,5 geschossiges Gebäude, ebenfalls mit
Vollklinkerfassade mit Zierornamenten/ Ziergesimsen und Satteldach mit
Bitumeneindeckung aus dem Jahr ca.1900.
Erschlossen wird das Schulgebäude über einen schulhofseitig angeordneten
Treppenraum, welcher vom Keller- bis zum Dachgeschoss durchläuft.
Senkrecht zum Treppenraum gelegen befindet sich ein notwendiger Flur,
von dem die Klassenräume erschlossen werden. Ein zweiter baulicher
Rettungsweg ist noch nicht vorhanden, wird aber geschaffen.
Das vorherige Brandschutzkonzept für das Gebäude wurde 2012 genehmigt
und anschließend baulich umgesetzt. Für die aktuelle Baumaßnahme liegt
ein überarbeitetes und genehmigtes Brandschutzkonzept vor.
Im Kellergeschoss befinden sich neben Technik- und Abstellräumen aktuell
zwei WC Anlagen.
Im Erdgeschoss sind derzeit die Interimsmensa (offene Ganztagsschule),
ein Computer- sowie ein Klassenraum angeordnet.
Im ersten Obergeschoss befinden sich 3 Klassenräume und ein Büro der
offenen Ganztagsschule, im zweiten Obergeschoss 3 Klassenräume und ein
Lehrmittelraum.
Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut und hat eine geringe lichte
Raumhöhe.
Planung: Raumzuordungen und Nutzungen werden nun gemäß anliegender
Planung verändert.
Bauhistorie Schulgebäude Mädchen (soweit nachvollziehbar):
1886: Baujahr
2007: Heizungsanlage saniert; Dach gedämmt
Sanitärbereiche saniert
2010: Brandschutzkonzept baulich umgesetzt
Außenliegende Fluchttreppe als Wendeltreppe (2. baulicher Rettungsweg)
2019: Einbau Mobile Trennwand Aula
Bauhistorie Schulgebäude Knaben (soweit nachvollziehbar):
1868: Baujahr "1. St. Gertrud Knabenschule"
1887: Aufstockung
1908: Anbau Treppenhauskern/ Windfang
1973: Kindergartenräume im Erdgeschoss
2006: Heizungsanlage saniert; Dach gedämmt
2012: bauliche Umsetzung Brandschutzkonzept
2015: Einbau von zwei WCs im Kellergeschoss
Bauhistorie Turnhalle (soweit nachvollziehbar):
1886: Baujahr
1958: Anbau Umkleideräume / Einbau einer Trafostation
2006: Heizungsanlage saniert; Dach gedämmt, Deckenstrahlheizung
Sanitärbereich saniert, Fenster innenseitig mit Isolierverglasung
ausgestattet
2022: Es finden Sicherungs- und Vorab-Sanierungsmaßnahmen am Dach statt
Bauhistorie Grundstück (soweit nachvollziehbar):
2018: Umsetzung Trennsystem (Regenwasser/ Schmutzwasser)
3. Schulbetrieb
Bei der Schule am Stadtpark handelt es sich um eine 2,5-zügige
Grundschule mit ca. 240 Schülern, die von 12 Lehrkräften unterrichtet
werden. Unterstützt wird das Team von einer Sonderpädagogin, 2
Integrationshelferinnen und einer Schularbeiterin.
Von 7:30 bis 16 Uhr findet die sog. offene Ganztagsschule mit
Mittagstisch und Nachmittagsaktivitäten statt. Hier nehmen ca. 180
Kinder teil, ca.120 davon nehmen die Mittagsversorgung in Anspruch. Die
Ganztagsbetreuung erlebt einen erheblichen Zulauf.
Zum Zeitpunkt der Sanierung sind die Gebäude am Baufeld mindestens
teilweise in Nutzung. Während des Neubaus der Mensa bleiben beide
Schulgebäude und die Turnhalle in Betrieb. Die einzelnen Gebäude werden
dann für die Zeit der jeweiligen Sanierung freigezogen.
4. Bauabschnitte
Die Baumaßnahmen werden in verschiedenen Abschnitten und im laufenden
Betrieb ausgeführt. Hierzu sind besondere Sicherungs- und
Interimsmaßnahmen erforderlich.Eine Containeranlage mit 8 Klassen- bzw.
Betreuungsräumen nimmt die Funktionen der jeweiligen Umbaubereiche auf.
BA1: Begonnen wird mit dem Neubau der Mensa, da für diesen
Flächenzuwachs kein Ersatzraum geschaffen werden muss. Zu diesem ersten
Abschnitt, gehört auch die Sanierung des WC-Bereiches im Keller des
Mädchengebäudes. Hier sind Nachgründungen auszuführen.
BA2: Dann, nach Aufstellung der Containeranlage auf dem Ballsportfeld
des angrenzenden Spielplatzes, werden die TGA-Systeme und Räume des
Mädchengebäudes, zeitgleich mit der Turnhalle saniert.
BA3: Im Anschluss wird das Knabengebäude bearbeitet.
Die Bearbeitung der Außenanlagen erfolgt dann nach Rückbau der
Containeranlage und Fertigstellung der Gebäude.
Die entsprechenden Ausführungszeiträume und Bauabschnitte sind bei der
Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen und dem anliegenden
Terminplan zu entnehmen. Es werden diesbezüglich keine gesonderten
Lager-, Vorhaltekosten und Preissteigerungen vergütet.
5. Baustelleneinrichtung und Baubetrieb
WICHTIG:
Die Bauteile, die nicht erneuert werden, sind umfänglich vor
Beschädigungen, auch durch Staub und Wasser, zu schützen. Hierzu werden
entsprechende Schutzmaßnahmen beauftragt (siehe LV). Die Wirksamkeit der
Schutzmaßnahmen ist durch den Auftragnehmer zu gewährleisten und zu
kontrollieren.
Es dürfen keine Sanitärräume im Gebäude und keine Räume als z.B.
Personal-, Lager- und/oder Pausenraum genutzt werden.
In den Schulgebäuden und auf dem Gelände herrscht RAUCHVERBOT.
Eine Mißachtung des Rauchverbotes gilt als Mißachtung des Hausrechtes
und kann mit einem Verweis von der Baustelle geahndet werden.
Der Schulhof steht für die Baustelleneinrichtung nicht zur Verfügung.
Die Zufahrtsmöglichkeiten zur Baustelle und die Flächen für die
Baustelle sind sehr begrenzt und eingeschränkt. Es stehen keine
gesonderten Parkplätze für z.B. Firmenfahrzeuge zur Verfügung.
Auf den ausgewiesenen Flächen können nur sehr begrenzt Materialien,
Maschinen etc. vor dem Knabengebäude gelagert werden. Alle Lagerungen
und Baustelleneinrichtungen (BE) sind mit der Bauleitung abzustimmen und
dürfen NUR auf den dafür vorgesehenen Flächen gemäß BE-Plan erfolgen.
Alle Flächen, die nicht zum Baufeld oder der ausgewiesenen
Einrichtungsfläche gehören, dürfen nicht befahren oder beschädigt
werden. Vom AN verursachte Beschädigungen sind von diesem auf eigene
Kosten zu beseitigen. Dies gilt besonders im Hinblich auf den Baumschutz
und den Schutz von Verkehrsflächen im Hinblick auf die fortlaufende
Schulnutzung.
Alle evtl. erforderlichen Genehmigungen (.z.B. Anlieferungen,
Sperrungen, etc.) sind vom Auftragnehmer selbstständig und rechtzeitig
bei den Behörden einzuholen.
6. Lärmintensive Arbeiten
Lärmintensive Arbeiten dürfen nur zu den regulären Arbeitszeiten, nach
vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung ausgeführt werden.
Abweichungen von der regulären Arbeitszeit bedürfen ebenfalls der
Zustimmung der Bauleitung.
Die Reguläre Arbeitszeit ist von Mo. - Fr., jeweils von 7:00-17:00 Uhr.
7. Beteiligung an der Bauüberwachung durch z.B. den Prüfingenieur u.
SiGeKo
Als Sonderbau wird die Baumaßnahme von einem Prüfingenieur für
Baustatik, einem Sachverständigen für Brandschutz und einem SiGeKo
begleitet und kontrolliert. Den Anweisungen der Ing. ist auf der
Baustelle Folge zu leisten.
Zur Kontrolle folgender Maßnahmen ist die Bauleitung UND der Prüfing.
mind. zwei Tage vorher zu benachrichtigen:
- Bewehrung der Stahlbetonbauteile jedes Betonierabschnittes
- Holzkonstruktion mit allen Verbindungen
- Stahlbauteile nach der Montage, vor der Bekleidung
- Fertigteile nach der Montage, vor dem Verguss
- Bauteile für ausreichende Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile
- abschließende Bauzustandsbesichtigung des Rohbaus
- Trockenbauteile vor dem Verschließen (z.B. Wände, Decken, Schächte).
Evtl. aus dieser Forderung entstehende Mehrkosten, sind in die
betreffenden Einheitspreise einzurechnen.
Auch ist gemäß Absprache mit der Bauleitung der Bereich für
Denkmalpflege/Archäologie einzubinden. Das gilt besonders für die
Tiefbauarbeiten und Eingriffe in den Bestand.
Bei Auffälligkeiten ist die Bauleitung sofort zu informieren.
8. Allgemeine Hinweise des Bereiches Archäologie und Denkmalpflege
Allgemeiner Hinweis des Bereichs Archäologie und Denkmalpflege, Abt.
Archäologie, zu Baumaßnahmen auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck (in
der Innenstadt besteht aufgrund des Grabungsschutzgebietes grundsätzlich
Genehmigungspflicht nach § 12 DSchG):
Aufgrund älterer archäologischer Funde/Untersuchungen ist im Bereich des
o.g. Bauvorhabens mit archäologischen Kulturdenkmälern aus vor- und
frühgeschichtlicher Zeit, dem Mittelalter und der Neuzeit zu rechnen.
Baubegleitende archäologische Untersuchungen sind vorzusehen. Daher
ist es wichtig, den Bereich Archäologie und Denkmalpflege möglichst
rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Wochen vorher, unter Nennung der
ausführenden Baufirma mit Bauleiter über den Beginn der Erdarbeiten zu
informieren. Sollten dabei Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung gemäß
den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes SH erkannt werden, ist gemäß
den Bestimmungen dieses Gesetzes zu verfahren. Funde sind gem. §15 DSchG
S-H dem Bereich
Archäologie und Denkmalpflege als oberer Denkmalschutzbehörde
unverzüglich anzuzeigen.
Befunde können sein: Steinbefunde aus Natur- und Kunststeinen,
Holzkonstruktionen, Urnen- oder Körpergräber, Erdverfärbungen und Gruben
unterschiedlicher Art und Größe. Der Inhalt dieser Stellungnahme ist
auch der ausführenden Baufirma und ggfls. Nachunternehmern mitzuteilen.
Hinweis auf § 14 DSchG: Sollten bei Eingriffen umfangreichere
archäologische Maßnahmen erforderlich sein, besteht eine Kostenpflicht
für den Verursacher (hier Auftraggeber).
Ungenehmigte Maßnahmen, die vorsätzlich archäologische Kulturdenkmäler
zerstören oder beschädigen, können nach §19 DSchG als Straftat geahndet
werden.
Mitteilungen sind telefonisch an die Abteilung Archäologie, Meesenring
8, 23566 Lübeck, Tel.: (0451) 122-7155 oder per e-mail:
archaeologie@luebeck.de zu richten.
9. Termine
Ausführungsfristen: (siehe Terminplan in der Anlage)
Bei der Kalkulation ist zu beachten, dass die einzelnen Bereiche
zeitversetzt, d.h. zu unterschiedlichen Zeiten, ausgeführt werden (s.
Terminplan).
Leistungsverzeichnis
Luftbild Bestand Süd-West
Luftbild Bestand Süd-West
Mensa Neubau Süd-West
Mensa Neubau Süd-West
Mensa Neubau Nord
Mensa Neubau Nord
Leistungsverzeichnis mit nachfolgender Aufgliederung
Bereich 1: Baustelleneinrichtung BA 1-3
Titel 1.1: Baustelleneinrichtung
Titel 1.2: Sicherungsmaßnahmen, innen
Titel 1.3: Beweissicherung, Einmessen u. Sonstiges
Bereich 2: Erdarbeiten - DIN 18300 Neubau Mensa
BA1
Titel 2.1: Lastabtragende Wärmedämmung,
Schaumglasschotter
Titel 2.2: Erdarbeiten - DIN 18300
Titel 2.3: Abschnittsweise Unterfangung DIN 4123 Altbau
Titel 2.4: Drainagearbeiten - Neubau Mensa
Bereich 3: Mauerarbeiten - DIN 18330 Neubau
Mensa BA1
Titel 3.1: Mauerarbeiten innen
Bereich 4: Mauerarbeiten - DIN 18330 Knaben-/
Mädchengebäude BA2/3
Titel 4.1: Abbruch- u. Rückbauarbeiten - DIN 18459
Titel 4.2: Mauerarbeiten innen
Titel 4.3: Mauerarbeiten außen
Bereich 5: Beton- u. Stahlbetonarbeiten - DIN
18331 Turnhalle BA2
Titel 5.1: Nachgründung, Einzelfundamente EG Turnhalle
Bereich 6: Beton- u. Stahlbetonarbeiten - DIN
18331 Knaben-/Mädchen. BA2/3
Titel 6.1: Nachgründung, KG Mädchengebäude
Titel 6.2: Injektionspfahlarbeiten Mädchengebäude BA1
Bereich 7: Beton- u. Stahlbetonarbeiten - DIN
18331 Neubau Mensa BA1
Titel 7.1: Gründung
Titel 7.2: Belag einer Sohlplatte im Außenbereich
Titel 7.3: Treppen- und Sitzstufenanlage, Sichtbeton
Titel 7.4: Wände - Stahlbeton
Titel 7.5: Fassadenplatten Sichtbeton
Titel 7.6: Stützen / Unterzüge / Überzüge /
Aufkantungen
Titel 7.7: Schalungen
Titel 7.8: Bewehrung und Einbauteile - Stahl
Titel 7.9: Durchbrüche / Aussparungen / Kernbohrungen
Titel 7.10: Dämmung / Fugen / Sonstiges
Bereich 8: Abdichtungsarbeiten - DIN 18336
Neubau Mensa BA1
Titel 8.1: Abdichtungsarbeiten
Bereich 9: Putzarbeiten - DIN 18350 Neubau Mensa
BA1
Titel 9.1: Putzarbeiten, Innen
Bereich 10: Putzarbeiten - DIN 18350 Knaben-/
Mädchengebäude BA2/3
Titel 10.1: Putzarbeiten, Innen
Titel 10.2: Putzarbeiten, Außen
Bereich 11: Landschaftsbauarbeiten - DIN 18320
Containeranlage BA2
Titel 11.1: Pflasterarbeiten / Gründung Containeranlage
Bereich 12: Stundenlohnarbeiten
Titel 12.1: Stundenlohnarbeiten
Liste der beigefügten Planungsunterlagen
- Lageplan
- Grundrisse und Schnitte als Übersichtsplan
- Terminplan
Leistungsverzeichnis mit nachfolgender Aufgliederung
01 Baustelleneinrichtung - alle Bereiche BA
1-3
01
Baustelleneinrichtung - alle Bereiche BA
1-3
ZTV - Baustelleneinrichtung - alle Bereiche
Zusätzliche Techn. Vertragsbedingungen (ZTV)
1.0 Baustelleneinrichtung durch Rohbau-AN
1.1 Allgemein
Der AN hat sich von den örtlichen Gegebenheiten in
Bezug auf die Aufstellmöglichkeiten und
Transportmöglichkeiten zu überzeugen.
Mit der Pos. Baustelleneinrichtung sind sämtliche
Leistungen, Geräteauf- und Abbau sowie Vorhaltung,
Werkzeug, Material und Betriebsstoffe, die zur
Erbringung der vertraglichen Leistung erforderlich
sind, auch wenn sie in der Leistungsbeschreibung nicht
ausdrücklich erwähnt sind, abgegolten. Ebenso das
Herstellen, Instandhalten und evtl. Umbauen der
gesamten für die Baustelle erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen wie Schutzgeländer jeder Art,
Schutz von Öffnungen, Durchbrüchen etc., während der
Gesamtbauzeit für eigene Zwecke und für bauseitige
Firmen. Erhalten und Reinigen der Wege und
Baustellenzufahrt für die Gesamtbauzeit. Abbau
einzelner Anlagen nach Baufortschritt und Aufforderung.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der
dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschl. Abladen und
Lagern auf der Baustelle, sowie deren Demontage u.
Entsorgung nach Freigabe durch die Bauleitung, wenn in
den Leistungsbeschreibungen nichts anderes
vorgeschrieben ist.
Sämtlliche zu stellende Anträge wie z.B. für
Kranaufstellung, Verkehrswegesperrungen, etc. sind bei
Bedarf vom AN eigenverantwortlich zu stellen.
Alle Angaben in den ZTV sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Soweit in diesem Leistungsverzeichnis auf DIN-, EN-
oder ISO-Normen verwiesen wird, gilt jeweils die zum
Zeitpunkt der Ausführung aktuelle und gültige Fassung,
sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte Ausgabe
genannt ist.
1.2 Bauzeitenplan
Vor Baubeginn ist ein Bauablaufplan, evtl. gegliedert
in Bauteile und Ebenen zu erstellen, zwecks Abstimmung
mit dem Architekten.
1.3 Baustrom, Bauwasser
Wird bauseits zur Verfügung gestellt. Baustrom auf den
Etagen. Bauwasser im Kellergeschoss.
1.4 Mitbenutzung von Transporteinrichtungen
Die Mitbenutzung von Baukränen und anderen
Transporteinrichtungen durch andere am Bau tätige
Firmen darf grundsätzlich kein Auftragnehmer ablehnen.
Das Entgelt für die Mitbenutzung ist zwischen den
Firmen ohne Einschaltung der Bauleitung zu regulieren.
Der Auftraggeber stellt Baukräne und Aufzüge nicht zur
Verfügung.
1.5 Arbeitszeiten
Arbeitstätigkeiten außerhalb der normalen Arbeitszeiten
sind eigenverantwortlich von der zuständigen Behörde
bzw. der Bauleitung genehmigen zu lassen.
Während der Bauausführung ist die Schule in Abschnitten
in Betrieb. Der Schutz der Nutzer muss immer
gewährleistet sein! Bereiche, die nicht gesondert
gekennzeichnet sind, sind zwingend freizuhalten und zu
schützen. Diesbezüglichen Anordnungen der Bauleitung
ist Folge zu leisten.
1.6 Lager- u, Aufenthaltsräume
Es werden vom Auftraggeber keine Lager oder
Aufenthaltsräume zur Verfügung gestellt. Alle
benötigten Einrichtungen sind entsprechend mit dem
Titel "Baustelleneinrichtung" zu kalkulieren. Die
Flächennutzungen haben nach Anweisung der Bauleitung zu
erfolgen (BE-Plan). Eine mögliche Fläche für die
Baustelleneinrichtung ist im entsprechenden
Übersichtsplan ausgewiesen, inkl. möglicher
Bauabschnitte.
1.7 Gerüststellung
Erfolgt als Fassadengerüst an den Altbauten bauseits.
Das Gerüst darf nur durch den AN Gerüstbau geändert
werden. Evtl. erforderliche Änderungen sind vom AN
mind. 2 Wochen vor der Ausführung bei der Bauleitung
anzumelden.
Bauseits gestellte Gerüste:
- Fassadengerüst außen (Knabengebäude, Turnhalle; Mensa
teilweise).
- Rollgerüst in Turnhalle und Mensa (nur für
Ausbaugewerke)
- Gerüste für Treppenraumdecken (nur für Ausbaugewerke)
Alle übrigen Gerüste für die Arbeiten z.B. an Decken,
Türstürzen, etc. sind vom AN mitzubringen und über die
Einheitspreise der Baustelleneinrichtung
einzukalkulieren.
ZTV - Baustelleneinrichtung - alle Bereiche
01.01 Baustelleneinrichtung BA1-3
01.01
Baustelleneinrichtung BA1-3
02 Erdarbeiten - DIN 18300 Neubau Mensa BA1
02
Erdarbeiten - DIN 18300 Neubau Mensa BA1
02.01 Lastabtragende Wärmedämmung aus
Schaumglasschotter
02.01
Lastabtragende Wärmedämmung aus
Schaumglasschotter
02.02 Erdarbeiten - DIN 18300
02.02
Erdarbeiten - DIN 18300
02.03 Abschnittsweise Unterfangung Altbau -
DIN 4123
02.03
Abschnittsweise Unterfangung Altbau -
DIN 4123
02.04 Drainagearbeiten - Neubau Mensa
02.04
Drainagearbeiten - Neubau Mensa
07 Beton- und Stahlbetonarbeiten - DIN 18
331 Neubau Mensa BA1
07
Beton- und Stahlbetonarbeiten - DIN 18
331 Neubau Mensa BA1
07.03 Treppen- und Sitzstufenanlagen,
Sichtbeton
07.03
Treppen- und Sitzstufenanlagen,
Sichtbeton
11 Landschaftsbauarbeiten - DIN 18 320
Containeranlage BA2
11
Landschaftsbauarbeiten - DIN 18 320
Containeranlage BA2
ZTV - Gründung Containeranlage
Zusätzliche Techn. Vertragsbedingungen
Landschaftsbauarbeiten / Gründung Containeranlage
Allgemein
Gegenstand dieser Ausschreibung sind
Landschaftsbauarbeiten gem. DIN 18320 gem. der zum
Vertragsabschluss aktuellsten Fassung der VOB.
Alle über die in der VOB angegebenen DIN - Normen
hinausgehenden und maßgeblichen DIN - Normen sowie
gültigen Vorschriften, unter Beachtung der allgemein
gültigen und anerkannten Regeln der Technik, sind zu
beachten!
Der AN hat sich von den örtlichen Gegebenheiten in
Bezug auf die Aufstellmöglichkeiten und
Transportmöglichkeiten zu überzeugen.
Hier, vorbereitende Arbeiten zur Aufstellung einer
Containeranlage auf dem Bolzplatz. Statische
Berechnungen und Bodenbewertungen liegen vor.
Zur Aufstellung der Containeranlage, vor Beginn des 2.
Bauabschnittes, sind 2 Lagen Gehwegplatten in untersch.
Größen und Anordnungen als Auflagerfläche der Container
auszuführen. Auch wenn die aktuelle Nutzschicht des
Bolzplatzes nach Demontage der Containeranlage erneuert
wird, darf diese im Zuge der vorbereitenden Arbeiten
nicht zerstört werden (z.B. durch Fahrzeuge).
Soweit in diesem Leistungsverzeichnis auf DIN-, EN-
oder ISO-Normen verwiesen wird, gilt jeweils die zum
Zeitpunkt der Ausführung aktuelle und gültige Fassung,
sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte Ausgabe
genannt ist.
Lagerflächen
Geringfügige Lagerplätze sind im Bereich der Baustelle
(Bolzplatz) vorhanden, dürfen jedoch nur in Abstimmung
mit der Bauleitung eingerichtet werden. Lagerflächen
werden dem AN vor Baubeginn zugeteilt, die Lagerung von
Materialien ist nur auf den ausgewiesenen Flächen
gestattet. Alle Flächen sind bei der Räumung in den
früheren Zustand zurückzuversetzen. Verschmutzungen auf
dem Gelände oder der Zufahrtsstraße sind zu vermeiden
bzw. umgehend, auf jeden Fall noch am Tag des
Entstehens zu beseitigen. Die Flächen im Kronenbereich
der Bäume dürfen nicht befahren und/oder als
Lagerfläche genutzt werden.
Die oben genannten Gegebenheiten und Beeinträchtigungen
sind - wenn nicht besonders erwähnt - in die
Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert
vergütet.
Evtl. ist der Verlauf vorhandener Leitungen mit den
Ver- und Entsorgungsbetrieben örtlich zu prüfen und zu
dokumentieren.
ZTV - Gründung Containeranlage
11.01 Pflasterarbeiten / Gründung
Containeranlage
11.01
Pflasterarbeiten / Gründung
Containeranlage