Erdarbeiten
Neubau Mehrfamilienhäuser Elmshorn
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Allgemeine Baubeschreibung Baumaßnahme: Neubau von fünf Mehrfamilienhäusern Adresse: Sandhöhe 10-14, Ecke Lange Straße 41-43 Bauherr: Olaf Baas Ramskamp 39 25337 Elmshorn Lage: Ruhiges innerstädtisches Wohngebiet, Standort umgeben von Einfamilienhäusern Gegenstand der Baumaßnahme: Bei dem Vorhaben handelt es sich um den Neubau von fünf Mehrfamilienhäusern in Holzbauweise, einschl. der Gestaltung der Freianlagen. Das leerstehende Bestandsgebäude Sandhöhe 8 soll als Mannschaftsraum, Besprechungsraum, Baubüro und für sanitäre Anlagen genutzt werden. Auf der Brach?äche Sandhöhe / Lange Straße in Elmshorn sollen auf den Flurstücken 30/7, 30/12, 30/13, 30/14, 30/19 und 32/2 fünf Neubauten mit insgesamt 20 Wohnungen errichtet werden. Geplant sind vier gleichförmige, straßenbegleitende Vorderhäuser (jeweils zwei Vollgeschosse mit Staffelgeschoss) sowie ein Gartenhaus (ein Vollgeschoss mit Dachgeschoss). Die Gebäude sind nicht unterkellert. Es wird die Verwendung nachhaltiger Baumaterialien sowie eine kostensparende Bauweise angestrebt. Die Neugestaltung der Freiräume soll ein differenziertes und hochwertiges Wohnumfeld mit privaten Garten?ächen sowie gemeinschaftlichen Flächen ermöglichen. Das Gründungskonzept sieht für jedes Gebäude Streifenfundamente bzw. eine Stahlbeton-Bodenplatte mit umlaufenden Frostschutzschürzen vor. Die Außenwände werden als Holzrahmenkonstruktion geplant. Die Fassade wird als hinterlüftete, vorgehängte Konstruktion mit Fliesenbelag auf zementgebundener Trägerplatte und Holzfaserdämmung ausgeführt. Die Staffelgeschosse der vier straßenseitigen Häuser erhalten eine Fassade aus pro?liertem, farbigem Metallblech. Die Farbe der Laibungsverkleidungen und Attikableche entspricht dem jeweiligen Farbkonzept der Gebäude. Fenster und Außentüren sind mit Holz-Aluminium-Verbundpro?len und Isolierverglasung vorgesehen. Textilrollos werden als Sonnenschutz in der Fassade integriert. Die Decken werden als sichbar belassene Massivholzdecken aus Brettschichtholz geplant. In allen Wohn- und Sanitärbereichen wird ein Fliesenbelag auf einem schwimmenden Estrich mit Fußbodenheizung verlegt. Sanitärräume sowie einzelne Nebenräume erhalten eine Abhangdecke aus Gipskarton. Die Dächer der straßenseitigen Häuser werden als Massivholzdecken aus Brettschichtholz geplant. Die Flachdächer der Staffelgeschosse werden als extensives Gründach ohne Retention geplant. Eine PV-Anlage wird in diesen Bereichen auf dem Dach installiert. Die als Terrasse genutzten Dächer oberhalb des 1. OG werden oberseitig gedämmt und abgedichtet und mit einem aufgeständerten Terrassenbelag aus Betonsteinen ausgeführt. Die Entwässerung erfolgt außenliegend über Fallrohre. Das Dach des Gartenhauses wird als Sparrendach mit First- und Kehlpfette geplant. Die Dach?ächen sind als hinterlüftete Konstruktion mit Fliesenbelag auf zementgebundener Trägerplatte geplant. Die Entwässerung erfolgt außenliegend über Fallrohre. Gebäudekenndaten: Anzahl der Vollgeschosse: Vorderhäuser 2 + Staffelgeschoss, Gartenhaus 1 + Dachgeschoss Bruttorauminhalt BRI: Vorderhäuser je ca. 1.650 m3, Gartenhaus ca. 900 m3 Bruttogrundfläche BGF: Vorderhäuser je ca. 530 m2, Gartenhaus ca. 400 m2 Dachform: Vorderhäuser Flachdach, Gartenhaus Schrägdach Höhe Dach über OK Gelände: Vorderhäuser ca. 9,80 m, Gartenhaus ca. 8,75 m Höhe letzte Decke über OK Gelände: ca. 6,40 m Gebäudeabmessungen: Vorderhäuser ca. 12,00 x 15,00 m, Gartenhaus ca. 15,00 x 15,00 m Hinweise gem. Baugenehmigung Auflagen: 2. Zum Schutz der öffentlichen Bäume (Straßenbäume) ist gem. DIN 18920 mit Bauten und Eingriffen in den Boden von Bäumen ein Abstand von Kronentraufe zzgl. 1,50 m einzuhalten. Die Bestimmungen des Baumschutzes der DIN 18920, der RAS-LP4 sowie der ZTV Baumpflege in der jeweils geltenden Fassung sind verbindlich zu beachten. Dies betrifft auch die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen, Stellplätze und weitere erforderliche Anlagen/ Einrichtungen. 3. Bestandsbäume: Abrissarbeiten von Gebäuden werden im Bereich der als zu erhalten vorgesehenen Bäume im Südwesten des Baugrundstückes vorgenommen. Auch hier sind die Bestimmungen der DIN 18920 einzuhalten. Die erforderlichen Rückbauarbeiten sind so zu konzipieren, dass die zu erhaltenden Bäume nicht beschädigt werden, dass zum Beispiel keine Baumaschinen oder sonstiges Gerät den Kronentraufbereich der Bäume befahren und belasten. Diese Vorgaben zum Baumschutz gelten für die gesamte Bauphase inklusive der Herstellung der Außenanlagen. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Bautagesberichte Bautagesberichte sind arbeitstäglich zu verfassen und wöchentlich bei der Bauüberwachung vorzulegen. Die Bautagesberichte müssen zumindest Angaben über Wetter, Temperatur, Anzahl der Mitarbeiter, Zahl und Art der eingereichten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Unfälle und sonstige Vorkommnisse, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können) enthalten. Bauleitung des AN und Baubesprechungen Die Baustellensprache ist deutsch. Der Auftragnehmer hat bei Ausführung von Leistungen einen weisungsbefugten Firmenbauleiter/Vorarbeiter auf der Baustelle einzusetzen, der die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht. Die Teilnahme an der wöchentlichen Bauberatung durch einen entscheidungsbefugten und deutsch sprechenden Vertreter des AN vor und während der eigenen Tätigkeiten ist vertragliche Grundleistung. Unfallverhütung, Lärm- und Immissionsschutz Alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten geltenden Unfallverhütungs-, Lärm- und Immissionsschutzvorschriften ergeben, soweit sie keine Besonderen Leistungen darstellen, sind in die Einheitspreise einzurechnen und gelten als einzuhaltende vertragliche Leistung. Muster und Bemusterung Für die Vorlage von Mustern beim Auftraggeber gelten die Festlegungen der VOB/C für besondere Leistungen und Nebenleistungen. Dies ist in die Einheitspreise einzurechnen; die Bemusterungsentscheidung liegt beim Bauherren. Übergabe von Ausführungszeichnungen an den AN Die Ausführungszeichnungen werden dem AN digital über einen Projektserver zur Verfügung gestellt. Werkstatt- und Montageplanung Werkstatt- und Montageplanungen sind spätestens 2 Wochen nach technischer Klärung vorzulegen. Die Zeichnungen und Unterlagen sind digital und 2-fach in Papierform zu übergeben. Die Prüffrist der Werkplanung durch den jeweiligen (Fach-)Planer beträgt 2 Wochen. Baufristenplan Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der Rahmenterminplanung des Auftraggebers einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Hierzu gehören ggf. auch Planungsleistungen des Auftragnehmers, wie z. B. im Rahmen einer Werk- und Montageplanung oder Herstellung von Arbeitsproben bzw. Baumustern, welche der Auftragnehmer zu erstellen hat. Die Festlegungen des Auftraggebers, z. B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber 12 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 2-facher Fertigung zu übergeben. Dokumentation Die kompletten Dokumentationsunterlagen sind 4 Wochen vor Abnahme an den Bauherrn zu übergeben. Die Übergabe erfolgt zum einen in Papierform (Ordner und Inhaltsverzeichnis) in 2-facher Ausfertigung, zum andern in digitaler Form auf geeignetem Datenträger als Teil des Ordners. Die schriftlichen Unterlagen sind in Ordnern A4 mit einheitlicher Rückenbeschriftung zu liefern. Ein entsprechendes Muster für das Rückenschild wird dem AN vom AG übergeben. Inhalt und Form müssen auf die praktische Anwendung ausgerichtet sein und auf die tatsächliche Ausführung bezogen angefertigt sein. Allgemeine Schemata werden nicht anerkannt. (Beispiel: Allgemeine Kopien aus Produktunterlagen für ELT-Anschlüsse sind nicht zulässig, wenn alle möglichen Anschlüsse aufgezeigt sind, die in der Form jedoch nicht verbaut wurden. Es sind nur die tatsächlich verbauten Anschlüsse darzustellen.) Behördliche Genehmigungen und Abnahmen Der Auftragnehmer hat alle für die Erfüllung der Vertragsleistungen erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Abnahmen eigenverantwortlich rechtzeitig zu beantragen und durchführen zu lassen. Anpassung der Ausführung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftrag des Auftraggebers das Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen. Die Verantwortung des Auftraggebers wird damit nicht eingeschränkt. Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und -beschränkungen Zwischen einzelnen Arbeitsschritten sind ggf. Arbeitsschritte von bauseitigen Unternehmern erforderlich, die bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen üblich sind. Diese Arbeitsunterbrechungen sind einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. Vorgesehene Bauabschnitte sind sofern sie bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen nicht üblich sind im Leistungsverzeichnis beschrieben und werden nicht besonders vergütet. Hebezeuge, Schuttrutschen, Materialcontainer, Abfallcontainer sind von jedem Unternehmer nach Erfordernis zu stellen und werden nicht gesondert vergütet. Angebotspreise Mit den Angebotspreisen sind alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Vertragsbedingungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören, wie z. B. An- und Abtransport, Vorhaltung und Unterhaltung von Maschinen, Geräten und der nicht körperlich in das Bauwerk eingehenden Stoffe, die zur Erfüllung des Werkerfolges notwendig sind. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. Baustelleneinrichtung Abweichend zu VOB/B § 4 Absatz 4 stellt der AG dem AN nur soweit ausdrücklich benannt und zugesagt Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Vorhandene und verbleibende Bauteile und Anlagen, wie etwa Nachbarbebauungen, sind betriebsfähig zu erhalten. Der AN überprüft vor Angebotsabgabe, ob er für die Durchführung der an ihn beauftragten Leistungen zusätzlich zu den vom AG etwaig zur Verfügung gestellten Flächen weitere Baustelleneinrichtungsflächen für Verkehr, Zuwegung, Logistik, Lagerung oder Personalunterkünfte benötigt. Werden private Flächen wie Nachbarland und/oder öffentliche Flächen wie Straßen und Wege zusätzlich als Einrichtungsfläche vom AN benötigt, so trägt der AN sämtliche erforderlichen Beantragungen, Abstimmungen, Gebühren und sonstigen Kosten sowie die anfallenden Nutzungsgebühren. Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung. Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu reinigen. Alle Baustellentransporte zum Einbauort, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durchzuführen und bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen, falls vorhandene Fördermittel und Hebezeuge mit benutzt werden sollen. Eine sachkundige Bedienung aller Geräte muss jederzeit durch geschultes Personal gewährleistet werden. Bauteile aus eigenen oder fremden Leistungen, die bereits Endprodukte darstellen, sind - soweit erforderlich - besonders zu schützen. An ihnen dürfen keine Kennzeichen, Beschriftungen u. dgl. angebracht werden. Baustelleneinrichtung für den AN. Der AG stellt dem AN bereits am Baugrundstück vorhandene Anschlüsse für Bauwasser und Baustrom zur Verfügung. Toiletten und Waschmöglichkeiten können durch den AN mitgenutzt werden. Technische Anforderungen und allgemeine Bedingungen Potentialausgleich / Erdung Erläuterung: "Gilt nur für öffentliche Bauvorhaben: Dieser Hinweis soll gemäß ATV DIN 18299 grundsätzlich in die Vorbemerkungen aufgenommen werden, sobald in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen Bezug genommen wird.") DIN EN IEC 62561-6; VDE 0185-561-6 Blitzschutzsystembauteile (LPSC) - Teil 6: Anforderungen an Blitzzähler (LSC) DIN EN IEC 62561-7; VDE 0185-561-7 Blitzschutzsystembauteile (LPSC) - Teil 7: Anforderungen an Mittel zur Verbesserung der Erdung DVGW GW 306 Arbeitsblatt: Verbinden von Blitzschutzsystemen mit metallenen Gas- und Trinkwasser-Installationen Herausgeber: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. VdS 2010 Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2017 Überspannungsschutz für landwirtschaftliche Betriebe, Unverbindliche Richtlinien zur Schadenverhütung Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2019 Überspannungsschutz in Wohngebäuden, Unverbindliche Richtlinien zur Schadenverhütung Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2031 Blitz- und Überspannungsschutz in elektrischen Anlagen, Unverbindliche Richtlinien zur Schadenverhütung Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Angaben zur Ausführung Allgemeines Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Beim Verlegen von Fundamenterdern hat der Auftragnehmer mit der Rohbaufirma zusammenzuarbeiten, die erforderlichen Einweisungen vorzunehmen und Verbindungsklammern selbst anzubringen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung im Originalmaßstab beigefügt: - keine - Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung verkleinert beigefügt: - keine - Weitere Angaben: Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Angaben zur Ausführung Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Regelungen der ATV DIN 18384, bei denen die ATV Bezug auf die ersatzlos zurück gezogenen DIN VDE 0185-1 und DIN VDE 0185-2 nimmt, sind auf die in diesen Vorbemerkungen genannten Normen und Vornormen zu übertragen, sofern in diesen den zurückgezogenen Normen entsprechende Regelungen enthalten sind. Enthalten die genannten Normen und Vornormen keine entsprechenden Regelungen, sind weiterhin die Regelungen der zurückgezogenen Normen zu beachten. Metallteile sind so zu verbinden und aufeinander abzustimmen, dass Kontaktkorrosion ausgeschlossen ist. Beim Verlegen von Fundamenterdern hat der Auftragnehmer mit der Rohbaufirma zusammenzuarbeiten, die erforderlichen Einweisungen vorzunehmen und Verbindungsklammern selbst anzubringen. Sämtliche Näherungen an Dunst- und Fallrohre, Lüftungskanäle, metallische Leitungen für Gas und Wasser, Stahlkonstruktionen, Antennenanlagen, Elektroanlagen, sind in die Blitzschutzmaßnahme einzubeziehen. Auf die Überbrückung von Messeinrichtungen und Nichtleitern ist zu achten. Die Fangleitung soll nach Möglichkeit ungeschnitten mit der Ableitung verbunden werden. Dachaufbauten aus elektrisch nicht leitendem Material gelten als ausreichend geschützt, wenn sie nicht mehr als 0,3 m aus den durch die Fangleitung gebildeten Maschen herausragen. Wird das Maß 0,3 m überschritten, ist der Aufbau mit einer eigenen Fangeinrichtung (z.B.Fangspitze, Fangstange) zu versehen, die mit der nächstgelegenen Fangleitung zu verbinden ist. Schornsteine werden mit an die Fangleitung angeschlossenen Fangstangen geschützt. Vorhandene Dachständer der elektrischen Energieversorgung sind über eine geschlossene Schutzfunkenstrecke mit der Fangleitung zu verbinden. Vorhandene metallene Blecheinfassungen bzw. -abdeckungen können die Fangleitung ersetzen, sofern sie die vorgeschriebene Mindestdicke aufweisen. Sofern die Überlappung solcher Bleche mindestens 100 mm beträgt, müssen sie nicht gesondert überbrückt werden. Die Auswahl der Leitungshalter erfolgt nach der Dachform, der Art der Eindeckung und der Wandgestaltung. Bei Längen über 40 m sind Ausgleichsstücke zur Aufnahme temperaturbedingter Dehnungen einzubauen. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt. Preisinhalte Als Nebenleistung gilt auch das Kennzeichnen der Leitungen und Verbindungsstellen sowie das Einweisen für das Verlegen von Fundamenterdern. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf-und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Abrechnungshinweise Sonstige Angaben zur Bauausführung Die Ausführungszeichnungen werden mit diesem LV ausgegeben.
Allgemeine Baubeschreibung
01 Erdarbeiten
01
Erdarbeiten
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
01.02 Erdarbeiten
01.02
Erdarbeiten
02 Grundleitungen, Hauseinführung
02
Grundleitungen, Hauseinführung
02.01 Vorderhaus 1
02.01
Vorderhaus 1
02.02 Vorderhaus 2
02.02
Vorderhaus 2
02.03 Vorderhaus 3
02.03
Vorderhaus 3
02.04 Vorderhaus 4
02.04
Vorderhaus 4
02.05 Gartenhaus
02.05
Gartenhaus
02.06 Energiecontainer
02.06
Energiecontainer