Abbrucharbeiten
Erweiterung Kreishaus Ratzeburg
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01. Baubeschreibung Das Kreishaus in Ratzeburg soll am Standort in der Barlachstraße in Ratzeburg in den nächsten Jahren erweitert und als moderne Verwaltung umgebaut werden. Das Bestandsgebbäude wurde Ende der 1970er Jahre errichtet und 1980 eröffnet. Es steht seit 2016 mit samt den Außenanlagen unter Denkmalschuz. 01.1 Städtebauliche Einbindung des Neubaus Leitidee ist es, einen kompakten Solitär hangseitig vor das südliche Hufeisen des Kreishauses zu stellen, der sich baukörperlich stark am Bestand orientiert. Dies gilt sowohl für die Bezugnahme auf die differenzierte Geschossigkeit und Traufhöhe der zwei- und dreigeschossigen Riegel des Bestandes wie auch die Abmessungen des südlichen Hofes. Dessen Innenkanten werden übernommen, um gemeinsam mit dem Neubau einen neuen vergrößerten Hofraum entstehen zu lassen. Mit der konsequenten Anbindung an die Höhen des Bestandes und unter Ausnutzung der talseitigen natürlich belichteten Nutzflächen von 1. und 2. Untergeschoss, kann die gewünschte Programmfläche abgebildet werden. Als große Qualität wird die Möglichkeit der fußläufigen Nord-Südquerung der parkartigen Liegenschaft gesehen. Durch das Zurückschieben des Baus von der Schulstraße bleiben Treppenaufgang, Solitärbäume und der Hang in ihrer Wirkung erhalten. Aufgrund der Positionierung des Haupteingangs des Neubaus im neuen vergrößerten Südhof wird auf eine Belebung des attraktiven Außenraums gesetzt. Durch die Orientierung des neuen Kreistagssaals nach Südwesten zur Schulstraße, der wichtigen innerörtlichen Umgehung, setzt der Neubau ein deutliches Zeichen und repräsentiert so die politische Funktion des Hauses mit Kreistagssaal und Fraktionsräumen. Die Zuwegung in den Neubau kann über den bestehenden Haupteingang und den daran anschließenden großen zentralen Hof oder über das grüne Band der bestehenden Nord-Süd Verbindung direkt in den Neubau erfolgen. 01.2 Gestaltung Der Neubau bezieht sich in seiner äußeren Erscheinung auf den denkmalgeschützten Altbau, interpretiert die jeweiligen Gestaltungsthemen zeitgemäß neu. Vorgeschlagen wird ein kompakter geziegelter Baukörper mit einem Wechsel von Band- und Lochfassade und flachem Gründach. So entsteht aus Alt- und Neubau ein architektonisches Gesamtensemble. Der Neubau reagiert auf den Bestand durch Gliederung der Baumasse mittels Zurückschneidens einzelner Geschosse. Im Inneren entwickeln sich völlig neue räumliche Qualitäten. Ein Atrium mit Glasdach reicht über die drei oberen Geschosse und belichtet und belüftet auf natürlichem Weg die Flur- und Kommunikationsflächen. Es entsteht ein vom Bestand abweichendes, modernes lichtdurchflutetes innenräumliches Konzept, das auch als Foyer für den Kreistagssaal und die multifunktional nutzbare Ebene der Säle und Konferenzräume dient. Die plastische Durcharbeitung der Bandfassade, eines der gestalterischen Hauptthemen des Denkmals, sind baugeschichtlich klar erkennbar und sollen nach unserem Verständnis nicht imitiert, sondern in zeitgemäßer Weise weiterentwickelt werden. Ein neues Zeichen setzt die zweigeschossige Fassade des Kreistagssaals mit ihren Sonnen- und Blendschutz Elementen, die einen großzügigen Blick auf den Küchensee ermöglichen. Das denkmalgeschützte Bestandsgebäude bleibt in seiner äußeren Gestaltung unverändert. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen wird die Ziegelfassade nach außen nicht verändert. Erneuerung und Sanierung der Fenster, Fassaden und Dachflächen erfolgen gem. den bestehenden gestalterischen Ausführungen. 01.3 Grundstück und Zufahrt Das Grundstück liegt auf der Altstadt Insel der Stadt Ratzeburg zwischen den Straßen Barlachstraße im Osten, der Schulstraße im Süden und der Wasserstraße im Westen. Die Anschrift der Baumaßnahme lautet: Barlachstraße 2 23909 Ratzeburg Die Zufahrt zur Neubaubaustelle erfolgt über die Wasserstraße. Zufahrt zum Bestand erfolgt sowohl über die Wasserstraße als auch über die Barlachstraße. 01.4 Bauabschnitte Die Maßnahme teilt sich in die Abschnitte Neubau [N] und Haupthaus [H] wobei mit dem Neubau als Erweiterungsbau begonnen wird. Das Haupthaus befindet sich beim Beginn der Arbeiten für den Neubau noch für ca. 6 Monate im Betrieb. Nach den Rohbauarbeiten für den Neubau beginnen dann auch die Arbeiten für die Sanierung des Haupthauses. Bei Vergabeeinheiten in denen Leistungen für Neubau und Bestand enthalten sind ist davon auszugehen, dass diese beiden Bauabschnitte zeitlich unabhängig voneinander ausgefüht werden. Es ist damit zu rechnen, dass eine zeitliche Unterbrechung der Leistungen auf der Baustelle zwischen Neubau und Haupthaus liegen wird.
01. Baubeschreibung
02. Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen [ZTV] 02. Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen [ZTV] 02.1 Allgemein 02.1.1 Ausschreibungsunterlagen Der Bieter ist verpflichtet, die Ausschreibungsunterlagen, Texte und ggf. Zeichnungen lt. Inhaltsverzeichnis auf Vollständigkeit zu überprüfen. Konstruktionsmerkmale und Beschreibungen, die auf bestimmte Hersteller / Anbieter schließen lassen, auch wenn diese nicht benannt werden, dienen lediglich der Erläuterung des geforderten Konstruktionsprinzips und sind grundsätzlich unter dem Vorbehalt " oder gleichwertiger Art " zu betrachten. Die Gleichwertigkeit ist durch Nachweise und/oder Muster auf Verlangen des Auftraggebers zu belegen. (Sonstiges siehe Besondere Vertragsbedingungen) 02.1.2 Angebotsinhalt Das Angebot umfasst grundsätzlich die Lieferung, Lagerung, Beförderung zur Einbaustelle, Herstellen der beschriebenen Leistung einschl. Arbeitsvorbereitung und aller erforderlichen Neben- und Nacharbeiten. Für die Ausführung und für die Herstellung der ausgeschriebenen Leistung sind die Pläne des Architekten sowie der beteiligten Fachplaner zugrunde zu legen. Darüber hinaus sind alle unmittelbar mit dem LV und den sonstigen Ausschreibungsunterlagen in Verbindung stehenden Vorschriften, wie z.B. die für die Gewerke maßgeblichen DIN-/ EN-Normen, die CE-Kennzeichnung, der Stand der Technik, Bestimmungen der Bauaufsicht, UVVs o.ä., in der jeweils neuesten Fassung zugrunde zu legen und alle damit verbundenen Kosten in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren. Die Normen stellen Mindestanforderungen dar, die in keinem Falle unterschritten werden dürfen. 02.2 Baustelleneinrichtung Von Seiten des Auftraggebers wird eine zentrale Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt. Diese umfasst im Kern nachfolgende Bestandteile: WC- und SanitärcontainerBesprechungsräume für die BaubesprechungenStellflächen für Materialcontainer (jedoch in eingeschränktem/beengtem Maß)Bauzaun um die gesamte Baustelle einschließlich 2 TorenBauwasserBaustromGenauere Einzelheiten sind dem als Anlage beigefügten Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Der Bauherr stellt keine Aufenthalts- und Lagerräume zur Verfügung. Aufgrund der terminlichen Abhängigkeiten können ebenfalls Räume des Bauwerks weder als Unterkunft- noch als Lagerräume genutzt werden. Sollte der AN solche Räume zur Erbringung seiner Leistungen benötigen, so hat er dieses bei der Kalkulation seiner Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen. Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Objektüberwachung. Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind diese unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu reinigen. Alle Baustellentransporte zum Einbauort, in die 5 Geschosse des Neubaus bzw. 7 Geschosse des Haupthauses (2.UG, 1.UG, EG, 1.OG, 2.OG, 3.OG, 4.OG ), auch vertikal, sind bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen, falls vorhandene Fördermittel und Hebezeuge mitbenutzt werden sollen. Eine sachkundige Bedienung aller Geräte muss jederzeit durch geschultes Personal gewährleistet werden. Bauteile aus eigenen oder fremden Leistungen, die bereits Endprodukte darstellen, sind - soweit erforderlich - besonders zu schützen. An ihnen dürfen keine Kennzeichen, Beschriftungen u. dgl. angebracht werden. Der AN hat nach Beräumung die Baustelleneinrichtungsfläche wieder in den vorgefundenen Zustand zu versetzen, Leitungen und Fundamente des AN sind zu entfernen. 02.3 Ausführung 02.3.1 Ausführungsunterlagen Der Auftragnehmer erhält nach Auftragserteilung die baufreien Ausführungspläne ausschließlich digital über einen Zugang auf die digitale Projektplattform. Die Pläne sind durch den AN zu vervielfältigen und zu plotten, es werden keine Papierpläne übergeben. Einzukalkulieren in das Angebot sind eigene Kopierkosten auch für Index - Pläne. Subunternehmer des ANs erhalten die Plandateien oder Papierpläne durch den AN. Die Genehmigungsplanung, Schal- und Bewehrungspläne, Statikpläne, statische Berechnungen u.ä. werden nur über die Projektplattform zum Zwecke der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen an den AN übergeben. Dies betrifft auch die Planindizes. Die Ausfertigungen als Plots oder Papierpausen sind durch den AN direkt bei einem Kopierservice zu beauftragen oder eigenständig zu erstellen. Werkplanungen, statische Berechnungen und die Dokumentationen sind in digitaler Form als PDF-Datei über den Projektserver zur Verfügung zu stellen. Der AG stellt eine kostenfreie digitale Projektplattform als Austauschplattform (Poolarserver) zur Verfügung. Für den Plan und Dokumentenaustaus ist die vorgegebene Plan- und Dokumentencodierung zu verwenden. 02.3.2 Baustellenbesetzung/Teilnahme an Baubesprechung Die Baustellensprache ist deutsch. Der AN hat auf der Baustelle mindestens einen deutsch sprechenden Mitarbeiter vorzuhalten. Die Teilnahme an der wöchentlichen Bauberatung durch einen entscheidungsbefugten und deutschsprechenden Vertreter des AN vor und während der eigenen Tätigkeiten ist vertragliche Grundleistung und dementsprechend einzukalkulieren. Ca. 4 Wochen vor Aufnahme der Arbeiten ist ein Vorbegehungstermin einzuplanen, um die Vorleistungen zu sichten und eventuelle Mängel anzuzeigen. Der AN hat die Vorunternehmerleistung ggf. gemeinsam mit der Objektüberwachung des AGs zu prüfen und die Leistung des Vorunternehmers als direkte Vorleistung für seine Arbeiten ggf. mit abzunehmen. Der AN wird ggf. auch Teilbereiche der Vorleistung zum Baustart übernehmen. 02.3.3 Gerüste Bei der Kalkulation der Baustelleneinrichtung ist davon auszugehen, dass folgende Gerüsttypen seitens des Gewerks Gerüstbauarbeiten bauseitig gestellt werden: Fassadengerüste: Die Fassadengerüste werden in Standard 2 m-Lagen erstellt. Konsolen zum Neubau werden mit 30 cm Breite für den Rohbau von Beginn an montiert. Es wird einmalig die Konsole unter Rücksprache mit der Bauüberwachung zurückgebaut. Ein Umsetzen der Höhenlagen der Konsolausleger ist nicht vorgesehen. Die Fassadengerüste stehen mit ca. 45 cm vor der AK-Betonwandscheibe (Abstand von Auslegerkonsole zu Beton-AK 15 cm). Es werden keine Schalungsgerüste auf den Innenwandseiten für die Bewehrungsarbeiten u. dgl. gestellt. Dachfanggerüste: Es wird jeweils in Deckenstirnebene eine Absturzsicherung vorgesehen. Es wird eine Gerüstüberhöhung gestellt - Dachfanggerüste in Form von Netzen werden bauseitig nur für das Haupthaus vorgehalten. Raumgerüste: Für folgende Räume/ Gebäudeteile werden Raumgerüste gestellt: Neubau FoyerHaupthaus FoyerDie Treppenräume werden bauseitig nicht eingerüstet. Der Aufzugsschacht wird bauseitig nicht eingerüstet. Für die Putzarbeiten und Nachbehandlungen der Ortbetonwandscheiben werden bauseitig keine Gerüste gestellt. Eventuell notwendige Traggerüste sind in den jeweiligen Positionen der Deckenschalungen zu kalkulieren. Alle anderen für die eigenen Arbeiten notwendigen Gerüste sind unter Beachtung der VOB/C im Rahmen der Hauptposition der Baustelleneinrichtung bzw. in den entsprechenden Positionen zu kalkulieren. Für das Aufrechterhalten der Betriebssicherheit ist der jeweilige Nutzer verantwortlich. Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen; dabei ist die Fassade vor Staub und Wasser zu schützen. Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen u. dgl. darf nur an den dafür vorgesehenen Punkten und nach Abstimmung mit dem Aufsteller der Gerüste oder mit der Bauleitung erfolgen. Bauseitig stehen keine zusätzlichen Materialaufzüge zur Verfügung. 02.3.4 Anpassung der Ausführung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftrag des Auftraggebers das Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen. Die Verantwortung des Auftraggebers wird damit nicht eingeschränkt. 02.3.5 Vorgesehene Arbeitsabschnitte Die Leistungen sind gemäß Bauzeitenplan auszuführen. Von einer durchgehenden Tätigkeit auf der Baustelle ist nicht auszugehen. Die Ausführung erfolgt in den Absschnitten Neubau und Haupthaus (Sanierung). Bei der Vergabe von Leistungen für den Neubau und das Haupthaus in einem Auftrag hat die Abrechnung des Titels Neubau und des Titels Haupthaus in getrennten Abschlags- und Schlussrechnungen zu erfolgen. 02.3.6 Zulässige Toleranzen Allgemein zulässige Toleranzen entsprechend DIN 18 202. Erhöhte Anforderungen werden ggf. in einzelnen Positionen aufgeführt. 02.3.7 Maße Maßkontrollen sind, soweit es der Baufortschritt zulässt, so frühzeitig zu nehmen, dass evtl. erforderliche Korrekturen der Vorleistung durchgeführt werden können, ohne dass die Termine des Auftragnehmers davon betroffen werden. Dieses ist eigenverantwortlich zu organisieren. Alle Maße, die für die Herstellung, Ausführung und Abrechnung notwendig sind, hat der AN eigenverantwortlich am Bau zu nehmen bzw. vor Ausführung zu prüfen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Objektüberwachung abzustimmen, insbesondere wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. 02.3.8 Zustandsfeststellung bzw. Bewehrungsabnahmen (§ 4 Abs. 10 VOB/B) Im Zuge der Ausführung der Arbeiten ist der Objektüberwachung durch den Auftragnehmer das Schließen von Bauteilen und Konstruktionen bzw. vor Abbau von Gerüsten rechtzeitig, jedoch mind. 24 Stunden vorher anzuzeigen. Bauteile, die nach der Errichtung nicht mehr einzusehen sind (konstruktive Bewehrungen, Einbauten, Abdichtungen hinter Verfüllungen u. dgl.), sind vor dem Verdecken, Verfüllen oder weiterem Verbau durch die Objektüberwachung einer Zustandsfeststellung gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B zu unterziehen. Das Ergebnis ist gemeinsam schriftlich niederzulegen. Werden Elemente ohne vorherige Anzeige überbaut, so behält sich der AG den Rückbau zur Feststellung zu Lasten des AN vor. Die Abnahme statisch erforderlicher Bewehrungen werden durch den Prüfingenieur durchgeführt. Termine hierfür sind eigenverantwortlich mit entsprechendem Vorlauf abzustimmen. 02.4 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG auszuführen. Für nicht ausdrücklich abgeforderte Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei Vergütungsanspruch des AN. 02.5 Baustellendokumentation 2.5.1 Dokumentation der verbauten Materialien Eine Dokumentation der verwendeten Bauprodukte und eingesetzten Verfahren ist ergänzend zu Punkt 2.7 im Rahmen der Leistungen des Auftragnehmers als Nebenleistung zu erbringen. Grundsätzlich sind die Dokumentationsunterlagen (Datenblätter, Zulassungen, Gebrauchsanweisungen, etc.) auf Verlangen des AG, vor der ersten Verwendung auf der Baustelle, jedoch spätestens zum Zeitpunkt der VOB-Abnahme vorzulegen. Ein Nichtvorliegen der kompletten Unterlagen wird als wesentlicher Mangel gewertet. Sofern es sich um Nachweise handeln, die eine Schutzqualität (Brandschutz, Schallschutz, Absturzsicherung etc.) bescheinigen und bei der Abnahme fehlen, wird die Abnahme verweigert. Sollten die eingebauten Produkte nachzuweisende Schutzeigenschaften haben, sind die entsprechenden Prüfberichte und Nachweise im Rahmen der Werkplanung vor Verwendung auf der Baustelle vorzulegen. Sollte der Auftragnehmer die Dokumentationsunterlagen nicht im vertraglichen Umfang vorlegen, wird die Dokumentation auf Kosten des Auftragnehmers durch den Auftraggeber erstellt. Bis zur Feststellung der tatsächlich entstandenen Kosten wird gem. §641 (2) BGB die doppelte Höhe der geschätzten Kosten für die Erstellung der Dokumentation von den Forderungen des Auftragnehmers in Abzug gebracht. Hierbei werden mindestens Kosten in Höhe von 5.000,- € netto für die Erstellung einer Dokumentation kalkuliert. Die Dokumentation ist als PDF-Dokument digital über den Projektserver zu übergeben. Alle Datenblätter und Nachweise müssen eindeutige Bezeichnungen enthalten sowie einen konkreten Positionsverweis auf die in der Ausschreibung verwendeten Positionsbezeichnungen. Der Umfang erstreckt sich auf alle wesentlichen Bestandteile der Leistungen, alle Hilfsstoffe, die die Funktion der Gesamtkonstruktion sichern (z.B. Folien, Abdichtungen, Profile, Klebebänder, Versiegelungen etc.) Weiterhin übergibt der AN dem AG unaufgefordert vor Inbetriebnahme entsprechende Pflege- und Reinigungsanweisungen. Die Übergabe der Anweisungen lässt sich der AN vom AG quittieren. 02.5.2. Bautagesberichte Der AN hat täglich Bautagesberichte zu führen und dem AG wöchentlich abgestimmt in digitaler Form als PDF zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung, die Abrechnung und die terminlichen Auswirkungen des Auftrages von Bedeutung sein können. Insbesondere sind die durch die Bauüberwachung veranlassten Stundenlohnarbeiten im jeweiligen Bautagesbericht anzugeben. Über besondere Vorkommnisse ist der AG zusätzlich arbeitstäglich zu informieren. 2.6 Wartungsverträge Für alle sicherheitsrelevanten und technischen Anlagen werden im Leistungsverzeichnis die Wartungsarbeiten und/oder Prüfungen abgefragt. Die Wartungsangebote für alle vier Jahre werden in der Angebotsauswertung berücksichtigt. Die Beauftragung der wiederkehrenden Wartung erfolgt jedoch seperat. Ende der Zusätzlich Technischen Vertragsbedingungen [ZTV]
02. Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen [ZTV]
03. Mitgeltende Normen und Regeln 03. Mitgeltende Normen und Regeln 03.1. Allgemeine Hinweise  Dem Vertrag und dessen Abwicklung liegen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (DIN 1961) gemäß VOB/B , die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), bestehend aus den Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (ATV DIN 18299), sowie die gewerkespezifischen Bestimmungen (ATV) gemäß VOB/C zugrunde. Für die Ausführung der vertraglichen Leistungen sind darüber hinaus folgende Vorschriften zu beachten: die LandesbauordnungGesetze und VerordnungenBestimmungen und Richtlinien überörtlicher und örtlicher Stellendie Unfallverhütungsvorschriftendie bau- und gewerbeamtlichen VorschriftenArbeitsstättenrichtlinien und die Bestimmungen des zuständigen Überwachungsvereins e. V.die Planungsunterlagen des Fachingenieurs und des Architekten, soweit sie für die auszuführenden Arbeiten zutreffenEs gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 03.2. Erdarbeiten  Der sachliche Geltungsbereich für die Erdarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 300. 03.3. Bohrarbeiten  Der sachliche Geltungsbereich für die Bohrarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 301. 03.4. Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen  Der sachliche Geltungsbereich für die Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 302. 03.5. Spritzbetonarbeiten  Der sachliche Geltungsbereich für die Spritzbetonarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 314. 03.6. Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen  Der sachliche Geltungsbereich für die Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 318. 03.7. Mauerarbeiten  Der sachliche Geltungsbereich für die Mauerarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 330. 03.8. Betonarbeiten  Der sachliche Geltungsbereich für die Betonarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 331. 03.9. Zimmer- und Holzbauarbeiten  Der sachliche Geltungsbereich für die Zimmer- und Holzbauarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 334. 03.10. Stahlbauarbeiten  Der sachliche Geltungsbereich für die Stahlbauarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 335. 03.11. Betonerhaltungsarbeiten  Der sachliche Geltungsbereich für die Betonerhaltungsarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 349. 03.12. Putz- und Stuckarbeiten  Der sachliche Geltungsbereich für die Putz- und Stuckarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 350. 03.13. Gerüstarbeiten  Der sachliche Geltungsbereich für die Gerüstarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 451. 03.14. Abbruch- und Rückbauarbeiten  Der sachliche Geltungsbereich für die Abbruch- und Rückbauarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 459.
03. Mitgeltende Normen und Regeln
04. Anlagen zur Ausschreibung Die Zeichnungen sind Anlagen der Ausschreibung und nicht zur Ausführung freigegeben. Der Ausschreibung liegen folgende Pläne als Anlage bei und sind Bestandteil des Angebotes: Allgemeine Anlagen: Anlage 0001 Baustelleneinrichtungsplan Grundrisse Anlage 0022-2. Untergeschoss Achse 1 - 5 Anlage 0023-2. Untergeschoss Achse 5 - 9 Anlage 0024-2. Untergeschoss Achse 9 -12 Anlage 0025-2. Untergeschoss Achse 12 - 16 Anlage 0026-1. Untergeschoss Achse 1 - 5 Anlage 0027-1. Untergeschoss Achse 5 - 9 Anlage 0028-1. Untergeschoss Achse 9 -12 Anlage 0029-1. Untergeschoss Achse 12 - 16 Anlage 0030-Erdgeschoss Achse 1 - 5 Anlage 0031-Erdgeschoss Achse 5 - 9 Anlage 0032-Erdgeschoss Achse 9 -12 Anlage 0033-Erdgeschoss Achse 12 - 16 Anlage 0034-1. Obergeschoss Achse 1 - 5 Anlage 0035-1. Obergeschoss Achse 5 - 9 Anlage 0036-1. Obergeschoss Achse 9 -12 Anlage 0037-1. Obergeschoss Achse 12 - 16 Anlage 0038-2. Obergeschoss Achse 1 - 5 Anlage 0039-2. Obergeschoss Achse 5 - 9 Anlage 0040-2. Obergeschoss Achse 9 -12 Anlage 0041-2. Obergeschoss Achse 12 - 16 Anlage 0042-3. Obergeschoss Achse 1 - 5 Anlage 0043-3. Obergeschoss Achse 5 - 9 Anlage 0044-3. Obergeschoss Achse 9 -12 Anlage 0045-3. Obergeschoss Achse 12 - 16 Anlage 0046-4. Obergeschoss Achse 1 - 5 Anlage 0047-4. Obergeschoss Achse 5 - 9 Anlage 0048-4. Obergeschoss Achse 9 -12 Anlage 0049-4. Obergeschoss Achse 12 - 16 Anlage 3050-Übersicht blanko 2.UG Haupthaus Anlage 3051-Übersicht blanko 1.UG Haupthaus Anlage 3052-Übersicht blanko EG Haupthaus Anlage 3053-Übersicht blanko 1.OG Haupthaus Anlage 3054-Übersicht blanko 2.OG Haupthaus Anlage 3055-Übersicht blanko 3.OG Haupthaus Anlage 3056-Übersicht blanko 4.OG Haupthaus Schnitte Anlage 0054-Längsschnitt A-A Anlage 0055-Längsschnitt B-B Anlage 0056-Querschnitt C-C Anlage 0057-Querschnitt D-D Anlage 0058-Querschnitt E-E Anlage 0059-Querschnitt F-F Ansichten Anlage 0064-Ansichten Nord Anlage 0065-Ansichten Süd Anlage 0066-Ansicht West Anlage 0067-Ansicht Ost Gewerkespezifische Anlagen Gutachten Risse Gutachten Risse - Anlagen Gutachten Ziegelfassade Positionsplan Abstützungskonzept P- 01_F Prinzipskizze Sohlschlitze Statik Stützensanierung Statik Träger Bauzeiten: Ausführungsfristen
04. Anlagen zur Ausschreibung
02 Abbruch- /Rückbauarbeiten
02
Abbruch- /Rückbauarbeiten
1 Hinweis vor Ausführung
[1]
Hinweis vor Ausführung
E
02.__.__.__.00001 Bodenöffnung herstellen, d=21cm, Lüftungskanal Bodenöffnungen in Kleinflächen als Arbeitsbereich zum Verschliessen des darunterliegenden Lüftungskanals in der Bestandssohle aus Stahlbeton und vorhandener Fußbodenkonstruktion herstellen. Die Abbruchkanten sind fachgerecht zu egalisieren. Die Herstellung der Bodenöffnungen ist so durchzuführen, dass der darunterliegende Lüftungskanal nicht beschädigt wird. Einzelgröße: bis 5,00 m² Bauteil: Stahlbetonsohle Deckendicke: ca. 21 cm Abbruchort: 2.UG
02.__.__.__.00001
Bodenöffnung herstellen, d=21cm, Lüftungskanal
5.00
02.__.__.__.00002 Bodenöffnung herstellen, d=21cm, bis 2,50m² Bodenöffnungen in Kleinflächen in Bestandssohle aus Stahlbeton und vorhandene Fußbodenkonstruktion herstellen, egalisieren der Abbruchkanten. Einzelgröße: bis 2,50 m² Bauteil: Stahlbetonsohle Deckendicke: ca. 21 cm Abbruchort: 2.UG
02.__.__.__.00002
Bodenöffnung herstellen, d=21cm, bis 2,50m²
15.00
02.__.__.__.00003 Bodenöffnung herstellen, d=21cm, bis 30m² Bodenöffnungen in Bestandssohle aus Stahlbeton und vorhandene Fußbodenkonstruktion herstellen, egalisieren der Abbruchkanten. Einzelgröße: 2,50 bis 30,00 m² Bauteil: Stahlbetonsohle Deckendicke: ca. 21 cm Abbruchort: 2.UG
02.__.__.__.00003
Bodenöffnung herstellen, d=21cm, bis 30m²
8.00
02.__.__.__.00004 Bodenöffnung herstellen, d=21cm, Pumpenschacht Bodenöffnungen als Pumpemschacht in Bestandssohle aus Stahlbeton und vorhandene Fußbodenkonstruktion herstellen, egalisieren der Abbruchkanten, inkl. Bodenaushub. Einzelgröße: 2,50 bis 30,00 m² Bauteil: Stahlbetonsohle Deckendicke: ca. 21 cm Tiefe: ca. 1,00 m Abbruchort: 2.UG
02.__.__.__.00004
Bodenöffnung herstellen, d=21cm, Pumpenschacht
16.00
02.__.__.__.00005 Freilegung, d=21cm, Bodeneinläufe Freilegung der vorhandenen Bodeneinläufe in Bestandssohle aus Stahlbeton und vorhandene Fußbodenkonstruktion, egalisieren der Abbruchkanten. Einzelgröße: ca. Ø 220 mm Bauteil: Stahlbetonsohle Deckendicke: ca. 21 cm Abbruchort: 2.UG + 1.UG
02.__.__.__.00005
Freilegung, d=21cm, Bodeneinläufe
30.00
St
02.__.__.__.00006 Abbruch Bodeneinläufe Abbruch und Entsorgung von Bodenabläufen Größe:   bis Ø 220 mm Deckendicke:   ca. 21 cm Geschoss:   2.UG + 1.UG
02.__.__.__.00006
Abbruch Bodeneinläufe
30.00
St
02.__.__.__.00007 Abbruch Vorsatzschale Abbruch und Entsorgung von Vorsatzschalen einschl. Unterkonstruktion Wandart:  Vorsatzschale, nichtragend Material: Holz- und Metallständer, GK-Beplankungen, 2-lagig Dicke: bis ca. 15 cm Wandhöhe: ca. 3,25 m Geschoss:   EG - 2.OG
02.__.__.__.00007
Abbruch Vorsatzschale
150.00
02.__.__.__.00008 Abbruch Stb.-Wände, tragend Innenwände aus Stahl­beton, tragend, ab­bre­chen, al­le An­schlüs­se an Wän­de, De­cken und Bö­den sind sau­ber her­zu­stel­len. Wanddicke:   20 cm Wandhöhe:   ca. 3,25 m Geschoss:   WC´s EG - 3.OG
02.__.__.__.00008
Abbruch Stb.-Wände, tragend
75.00
02.__.__.__.00009 Türöffnung herstellen 1,01/2,14, MW Durchbruch in Wänden aus Mauerwerk, nicht tragend, al­ler Fes­tig­keite beid­seitig geputzt, aus­brechen. Demontage Verblender in gesonderter Postition. Bauteil:    Türöffnung Öffnung b/h:    bis 1,01 / 2,14 Wanddicke:   ca 20 cm Geschoss:   EG
02.__.__.__.00009
Türöffnung herstellen 1,01/2,14, MW
1.00
St
02.__.__.__.00010 Türöffnung herstellen 1,10/3,25, Stb. Durchbruch in Wänden aus Stahlbeton einseitig geputzt, einseitig verblendet, aus­brechen. Demontage Verblender in gesonderter Postition. Bauteil:    Türöffnung Öffnung b/h:    ca. 1,10 / 3,25 Wanddicke:   ca. 20 cm Geschoss:   EG
02.__.__.__.00010
Türöffnung herstellen 1,10/3,25, Stb.
2.00
St
02.__.__.__.00011 Wandöffnung herstellen 1,00/2,23, MW Durchbruch in Wänden aus Mauerwerk, nicht tragend, al­ler Fes­tig­keiten beid­seitig geputzt, aus­brechen. Bauteil:    Wandöffnung Öffnung b/h:    bis 1,00 / 2,23 Wanddicke:   ca. 24 cm Geschoss:   1.UG
02.__.__.__.00011
Wandöffnung herstellen 1,00/2,23, MW
1.00
St
02.__.__.__.00012 Wandöffnung herstellen 1,50/2,23, MW Durchbruch in Wänden aus Mauerwerk, nicht tragend, al­ler Fes­tig­keite beid­seitig geputzt, aus­brechen. Bauteil:    Wandöffnung Öffnung b/h:    1,50 / 2,23 Wanddicke:   ca. 24 cm Geschoss:   1.UG
02.__.__.__.00012
Wandöffnung herstellen 1,50/2,23, MW
2.00
St
02.__.__.__.00013 Deckendurchbruch, Stahlbeton, bis 0,10m², d=20 cm Deckendurchbruch in Stahlbetonde­cke, nach­träg­lich: Größe:   bis 0,10m² Deckendicke:  bis 20 cm
02.__.__.__.00013
Deckendurchbruch, Stahlbeton, bis 0,10m², d=20 cm
40.00
St
02.__.__.__.00014 Deckendurchbruch, Stahlbeton, 0,11-0,25m² cm, d=20 cm Größe:   0,11-0,25m² Deckendicke:  bis 20 cm
02.__.__.__.00014
Deckendurchbruch, Stahlbeton, 0,11-0,25m² cm, d=20 cm
H
12.00
St
02.__.__.__.00015 Deckendurchbruch, Stahlbeton, 0,26-0,50m² cm, d=20 cm Größe:   0,26-0,50m² Deckendicke:  bis 20 cm
02.__.__.__.00015
Deckendurchbruch, Stahlbeton, 0,26-0,50m² cm, d=20 cm
H
12.00
St
02.__.__.__.00016 Deckendurchbruch, Stahlbeton, 0,51-1,0m² cm, d=20 cm Größe:   0,51-1,0m² Deckendicke:  bis 20 cm
02.__.__.__.00016
Deckendurchbruch, Stahlbeton, 0,51-1,0m² cm, d=20 cm
H
10.00
St
02.__.__.__.00017 Wanddurchbruch, Stb./MW, bis 0,10m², d=24 cm Wanddurchbruch in Stahlbetonwand/Mauerwerkswand, nach­träg­lich: Größe:   bis 0,10m² Wanddicke:   bis 24 cm
02.__.__.__.00017
Wanddurchbruch, Stb./MW, bis 0,10m², d=24 cm
90.00
St
02.__.__.__.00018 Wanddurchbruch, Stb./MW, 0,11-0,25m², d=24 cm Größe:   0,11-0,25m² Wanddicke:   bis 24 cm
02.__.__.__.00018
Wanddurchbruch, Stb./MW, 0,11-0,25m², d=24 cm
H
38.00
St
02.__.__.__.00019 Wanddurchbruch, Stb./MW, 0,26-0,50m², d=24 cm Größe:   0,26-0,50m² Wanddicke:   bis 24 cm
02.__.__.__.00019
Wanddurchbruch, Stb./MW, 0,26-0,50m², d=24 cm
H
21.00
St
02.__.__.__.00020 Wanddurchbruch, Stb./MW, 0,51-1,0m², cm, d=24 cm Größe:   0,51-1,0m² Deckendicke:  bis 24 cm
02.__.__.__.00020
Wanddurchbruch, Stb./MW, 0,51-1,0m², cm, d=24 cm
H
6.00
St
02.__.__.__.00021 Wanddurchbruch, Stb./MW, 1,01-1,50m², cm, d=24 cm Größe:   1,01 - 1,50m² Deckendicke:  bis 24 cm
02.__.__.__.00021
Wanddurchbruch, Stb./MW, 1,01-1,50m², cm, d=24 cm
H
14.00
St
02.__.__.__.00022 Bodenschlitze Herstellen von Bodenschlitze Breite:   10-15 cm Tiefe:    2-5 cm
02.__.__.__.00022
Bodenschlitze
520.00
m
02.__.__.__.00023 Deckenöffnung herstellen, 100/150 cm Deckendurchbruch in Stahlbetondecke als Dachausstieg herstellen, egalisieren der Abbruchkanten inkl. temporäre Abfangung der Stahlbetondecke im Zuge der Herstellung der Deckenöffnung. Stahlträger zur Querverteilung in gesonderter Position. Größe: 100 / 150 cm Bauteil: Stahlbetondecke Deckendicke: ca. 20 cm Abbruchort:   3.OG
02.__.__.__.00023
Deckenöffnung herstellen, 100/150 cm
1.00
St
02.__.__.__.00024 Demontage zur Wiederverwendung Ziegelfassade Trauf-/Attikabereich Vorsichtiger Ausbau der Verblendsteine im Bereich der Regenwasser-Einführungen im Trauf-/Attikabereich zur Wiederverwendung, säubern und im ausgewiesenen Bereich im 1.UG / 2.UG zwischenlagern. Steinmaß:   Dänisches NF 228 / 108 / 54 Nach Absprache mit Bauleitung.
02.__.__.__.00024
Demontage zur Wiederverwendung Ziegelfassade Trauf-/Attikabereich
30.00
02.__.__.__.00025 Demontage zur Wiederverwendung Ziegelfassade Brücke Vorsichtiger Ausbau der Verblendsteine im Bereich der Brückenüberführung zur Wiederverwendung, säubern und im ausgewiesenen Bereich im 1.UG / 2.UG zwischenlagern. Steinmaß:   Dänisches NF 228 / 108 / 54 Nach Absprache mit Bauleitung.
02.__.__.__.00025
Demontage zur Wiederverwendung Ziegelfassade Brücke
20.00
02.__.__.__.00026 Demontage zur Wiederverwendung Verblendmauerwerk, innen Vorsichtiger Ausbau der innenliegende Verblendsteine zur Wiederverwendung, säubern und im ausgewiesenen Bereich im 1.UG / 2.UG zwischenlagern. Demontageort:  EG Steinmaß:   Dänisches NF 228 / 108 / 54 Nach Absprache mit Bauleitung.
02.__.__.__.00026
Demontage zur Wiederverwendung Verblendmauerwerk, innen
30.00
02.__.__.__.00027 Demontage zur Wiederverwendung Paneeldecke Vorsichtiger Ausbau der Paneeldecke zur Wiederverwendung, säubern und im ausgewiesenen Bereich im 1.UG / 2.UG zwischenlagern. Demontageort: EG Größe:  ca. 2,00 / 2,50 m Nach Absprache mit Bauleitung.
02.__.__.__.00027
Demontage zur Wiederverwendung Paneeldecke
35.00
02.__.__.__.00028 Demontage zur Wiederverwendung Pflasterdecke Pflasterdecke inkl. Bettung schonend bis zur Bodenplatte aufnehmen, Mör­tel­reste be­sei­ti­gen, säubern und zur Wiederverwendung la­gern. Demontageort: EG Größe:  ca. 0,5/0,5 m Nach Absprache mit Bauleitung.
02.__.__.__.00028
Demontage zur Wiederverwendung Pflasterdecke
2.50
11 Stundenlohnarbeiten + Sonstiges
11
Stundenlohnarbeiten + Sonstiges
11.__.__.__.00003 Kernbohrung, Stb, 0-100/300mm Kernbohrung mit Diamantbohrgeräten in Stahlbetondecken und -wänden. Bohrlochdurchmesser: 0 - 100 mm Decken- bzw. Wanddicke: bis 30 cm
11.__.__.__.00003
Kernbohrung, Stb, 0-100/300mm
5.00
St
11.__.__.__.00004 Kernbohrung, Stb, 101-150/300mm Kernbohrung mit Diamantbohrgeräten in Stahlbetondecken und -wänden. Bohrlochdurchmesser: 101 - 150 mm Decken- bzw. Wanddicke: bis 30 cm
11.__.__.__.00004
Kernbohrung, Stb, 101-150/300mm
5.00
St
11.__.__.__.00005 Kernbohrung, Stb, 151-200/300mm Kernbohrung mit Diamantbohrgeräten in Stahlbetondecken und -wänden. Bohrlochdurchmesser: 151 - 200 mm Decken- bzw. Wanddicke: bis 30 cm
11.__.__.__.00005
Kernbohrung, Stb, 151-200/300mm
5.00
St
11.__.__.__.00006 Kernbohrung, Stb, 201-350/300mm Kernbohrung mit Diamantbohrgeräten in Stahlbetondecken und -wänden. Bohrlochdurchmesser: 201-350 mm Decken- bzw. Wanddicke: bis 30 cm
11.__.__.__.00006
Kernbohrung, Stb, 201-350/300mm
5.00
St
11.__.__.__.00007 Kernbohrung, Stb, 351-500/300mm Kernbohrung mit Diamantbohrgeräten in Stahlbetondecken und -wänden. Bohrlochdurchmesser: 351-500 mm Decken- bzw. Wanddicke: bis 30 cm
11.__.__.__.00007
Kernbohrung, Stb, 351-500/300mm
5.00
St
11.__.__.__.00011 Wiederherstellung Paneeldecke Wiederherstellung der Paneeldecke nach der Rundstützensanierung mit bauzeitlich ausgebauten und zwischengelagerten Deckenelementen. Größe:  ca. 2,00 / 2,50 m
11.__.__.__.00011
Wiederherstellung Paneeldecke
35.00
11.__.__.__.00012 Wiederherstellung Pflasterdecke Wiederherstellung der Pflasterdecke nach der Rundstützensanierung mit bauzeitlich ausgebauten und zwischengelagerten Pflastersteinen und Bettung, Verfugung passend zum Bestand. Die Fuge ist vorab zu bemustern und freizugeben. Größe:  ca. 0,5/0,5 m
11.__.__.__.00012
Wiederherstellung Pflasterdecke
2.50
11.__.__.__.00013 Pflastersteine ergänzen Beschädigte Pflastersteine in Einzelstücken ergänzen einschließlich Verfugung passend zum Bestand. Der Pflasterstein und die Fuge ist vorab zu bemustern und freizugeben. Steinformat: ca. 22 / 10,5 cm
11.__.__.__.00013
Pflastersteine ergänzen
0.50