To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
01 Baustelleneinrichtung, Absicherungen u. ä
01
Baustelleneinrichtung, Absicherungen u. ä
Baustelleneinrichtungsfläche BaustelleneinrichtungsflächeFür die Baustelleneinrichtung stehen nur eingeschränkt Flächen auf dem Baufeld sowie ein Teilbereich von Gleis 201 in direktem Umfeld zur Verfügung.Details siehe dazu in der Baubeschreibung.Die BE-Fläche steht nicht ausschließlich dem Gewerk Rückbau, Rohbau und Ausbau zur Verfügung, sondern wird auch von weiteren Gewerken (TGA, Elektro usw.) genutzt.Während der gesamten Bauzeit muss mindestens eine Seite der Baustelle als Feuerwehrumfahrung zur Verfügung gestellt werden.
Baustelleneinrichtungsfläche
Bereitstellung von Baustrom und Bauwasse Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser
Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser
Baustrom und Bauwasser wird vom AG bereitgestellt und mit der Bauleitung des AG vor Ort abgestimmt.
Übergabepunkte bis in 100m Entfernung.
Bereitstellung von Baustrom und Bauwasse
Ausführungsbeschreibung Baustrom/Baubele Ausführungsbeschreibung Baustrom/Baubeleuchtung
Ausführungsbeschreibung Baustrom/Baubeleuchtung
Die Baustromversorgung ist vor der Ausführung mit dem Auftrageber und dem SiGeKo gem. Baustelleineinrichtungsplan abzustimmen.
Zur Versorgung der Baustelle mit elektrischer Energie wird vom AG ein Übergabepunkt mit den Sicherungslastschaltleisten bereitgestellt. Die weitere Verteilung der elektrischen Energie auf der Baustelle obliegt dem AN. Die Baustrom - Haupt- und Unterverteiler sind auch anderen Gewerken zur Verfügung zu stellen.
Baubeleuchtung/Gebäudeerstbeleuchtung
Während der Bauzeit ist vom AN eine raumbezogene und flächendeckende Baubeleuchtung (Nennbeleuchtungsstärke min. 20 Lux) zu installieren. Eine Arbeitsplatzbeleuchtung ist vom jeweiligen Unternehmer (Teilgewerke) eigenverantwortlich mitzuliefern.
Zum Leistungsumfang gehört die Erstellung eines Beleuchtungsplan der Baustelle. Dieser ist dem AN und SiGeKo vorzulegen und freizugeben zu lassen.
Wartung/Prüfungen
Während der gesamten Bauzeit ist vom AN eine Betreuung/Wartung einschliesslich Prüfungen gem. den gültigen Vorschriften zur Aufrechterhaltung der Baustromversorgung und -beleuchtung zu gewährleisten.
Die Demontage kann erst erfolgen, wenn die allgemeine Stromverversorgung und Beleuchtung in Funktion und in Betrieb genommen ist.
Ausführungsbeschreibung Baustrom/Baubele
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Rückbau und Entsorgung - BA 1
02
Rückbau und Entsorgung - BA 1
Hinweis Rückbauarbeiten Hinweis RückbauarbeitenDie nachfolgend beschriebenen Leistungen beziehen sich auf Rückbauarbeiten von Gebäude und Maschinenanlagen, die für den Neubau der Stahlbauhalle und des Büro- und Prozessgebäudes erforderlich sind.Der Rückbau erfolgt abschnittsweise gemäß der Bauabschnittsplanung.Die Entsorgung und Wiederverwendung der Abfälle (Bodenaushub und Bauschutt) ist gem. Bodenverwertungs- und Entsorgungskurzkonzept (BoVEK) auszuführen. Die Vorgabe daraus zur Entsorgung sind einzuhalten, wie: - abfallrechtliche Deklarationsanalytik (gemäß LAGA und DepV) - Einstufung der Abfälle gem. Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) - Entsorgungsnachweis mittels elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)sowie die Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)Es ist anzustreben, das Bodenmaterial getrennt nach Bodenart und Einbauklasse auszuheben und auf der Baustelle bzw. einer externen Bereitstellungsfläche zur Beprobung (Deklarationsanalysen) bereitzustellen.Die Trennung gewährleistet hohe Wiederverwendungs- bzw. Verwertungsquoten und führt aufgrund nicht vermischter Bodenchargen zu einer Kostenreduzierung im Rahmen der Entsorgung.
Hinweis Rückbauarbeiten
Hinweis Haufwerksbildung und Bereitstell Hinweis Haufwerksbildung und Bereitstellungsflächen
Materialien zum Wiedereinbau bzw. Bauabfälle und Aushub zur Entsorgung sind in sortenreinen Haufwerken aufzuhalden und bis zu einem Volumen von 500m3 bereitzustellen für nachfolgende Probenanalysen.
Die anfallenden Materialien bzw. Bauabfälle sind nach ihrer zu erwartenden Belastung zu trennen und mit einem wetterfesten Schild zu kennzeichnen.
Die Wahl der Haufwerksstandorte und deren Flächenbedarf hat der AN in eigener Zuständigkeit gemäß seiner Baustellenlogistik nach zeitlichen- und mengenmäßigem Anfall zu ermitteln.
Entsprechend Baubeschreibung gilt:
Der AN hat die in Haufwerken bereitgestellten Materialien generell so zu sichern, dass Gefährdungen von Schutzgütern durch die Abfälle oder darin enthaltene Schadstoffe ausgeschlossen sind.
Abfälle mit der Einstufung LAGA Z 1.2 bis Z2 bzw. RC 2 und RC 3/ BM 2 und BM3 gemäß EBV sind immer mit einer Oberflächenabdichtung aus mind. 0,4 mm starker reißfester HDPE-Folie gemäß nachfolgender Darstellung, jedoch ohne unterliegende Folie, zu sichern. Das von der Oberflächendichtung anfallende unbelastete Niederschlagswasser ist abzuleiten.
Alle gemäß AVV bzw. Landesrecht als gefährlich eingestuften Abfälle müssen neben der Oberflächenabdichtung eine Untergrundabdichtung mit HDPE-Folie entsprechend der nachfolgenden Abbildung erhalten.
Alternativ zu der beschriebenen Abdeckung mit HDPE-Folie ist die Nutzung eines mit Bitumen oder Beton befestigten / versiegelten Untergrundes einschließlich einer Entwässerung der Fläche möglich.
Hinweis Platzverhältnisse:
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse und Anlieferungen für den laufenden Werksbetrieb kann eine zusätzliche Fläche als Bereitstellungsfläche für die Haufwerke nicht in erforderlichen Umfang verbindlich zugesagt werden. Mögliche Bereitstellungsflächen sind:
- die BE-Fläche auf Gleis 201
- das Baufeld selbst
- zeitweise eine Fläche längs des alten Außenlagers, neben und hinter der Rampe.
Gegebenenfalls muss eine Lagerung in Zwischenschritten erfolgen, verbunden mit verzögerten Rückbauarbeiten.
Hinweis Haufwerksbildung und Bereitstell
Hinweistext Entsorgungskonzept Hinweistext EntsorgungskonzeptVom AN ist ein Konzept zur Entsorgung des anfallenden Rückbaumaterials enstprechend den gültigen Normen und Vorschriften zu erstellen.Das Entsorgungskonzept ist dem AG vor Beginn der Arbeiten vorzulegen und freigeben zu lassen.Der Aufwand für die Erstellung des Entsorgungskonzeptes wird nicht gesondert vergütet.
Hinweistext Entsorgungskonzept
02.01 Teil-Rückbau Trogbauwerk und Treppenabgang
02.01
Teil-Rückbau Trogbauwerk und Treppenabgang
02.02 Teil-Rückbau Keller Müllraum S-V-Gebäude
02.02
Teil-Rückbau Keller Müllraum S-V-Gebäude
02.03 Rückbau Rampe
02.03
Rückbau Rampe
02.04 Rückbau Krananlage
02.04
Rückbau Krananlage
02.05 Rückbau Abwasserkanal
02.05
Rückbau Abwasserkanal
02.06 Rückbau Überdachung Kellerabgang und Fluchttreppe
02.06
Rückbau Überdachung Kellerabgang und Fluchttreppe
02.07 Rückbau Baugelände
02.07
Rückbau Baugelände
02.08 Haufwerke und Zwischenlagern Aushub- und Rückbaumaterial
02.08
Haufwerke und Zwischenlagern Aushub- und Rückbaumaterial
02.09 Entsorgung
02.09
Entsorgung
02.10 Probeanalysen
02.10
Probeanalysen
03 Rückbau und Entsorgung - BA 2
03
Rückbau und Entsorgung - BA 2
Hinweis Rückbauarbeiten Hinweis RückbauarbeitenDie nachfolgend beschriebenen Leistungen beziehen sich auf Rückbauarbeiten von Gebäude und Maschinenanlagen, die für den Neubau der Stahlbauhalle und des Büro- und Prozessgebäudes erforderlich sind.Der Rückbau erfolgt abschnittsweise gemäß der Bauabschnittsplanung.Die Entsorgung und Wiederverwendung der Abfälle (Bodenaushub und Bauschutt) ist gem. Bodenverwertungs- und Entsorgungskurzkonzept (BoVEK) auszuführen. Die Vorgabe daraus zur Entsorgung sind einzuhalten, wie: - abfallrechtliche Deklarationsanalytik (gemäß LAGA und DepV) - Einstufung der Abfälle gem. Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) - Entsorgungsnachweis mittels elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)sowie die Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)Es ist anzustreben, das Bodenmaterial getrennt nach Bodenart und Einbauklasse auszuheben und auf der Baustelle bzw. einer externen Bereitstellungsfläche zur Beprobung (Deklarationsanalysen) bereitzustellen.Die Trennung gewährleistet hohe Wiederverwendungs- bzw. Verwertungsquoten und führt aufgrund nicht vermischter Bodenchargen zu einer Kostenreduzierung im Rahmen der Entsorgung.
Hinweis Rückbauarbeiten
Hinweis Haufwerksbildung und Bereitstell Hinweis Haufwerksbildung und Bereitstellungsflächen
Materialien zum Wiedereinbau bzw. Bauabfälle und Aushub zur Entsorgung sind in sortenreinen Haufwerken aufzuhalden und bis zu einem Volumen von 500m3 bereitzustellen für nachfolgende Probenanalysen.
Die anfallenden Materialien bzw. Bauabfälle sind nach ihrer zu erwartenden Belastung zu trennen und mit einem wetterfesten Schild zu kennzeichnen.
Die Wahl der Haufwerksstandorte und deren Flächenbedarf hat der AN in eigener Zuständigkeit gemäß seiner Baustellenlogistik nach zeitlichen- und mengenmäßigem Anfall zu ermitteln.
Entsprechend Baubeschreibung gilt:
Der AN hat die in Haufwerken bereitgestellten Materialien generell so zu sichern, dass Gefährdungen von Schutzgütern durch die Abfälle oder darin enthaltene Schadstoffe ausgeschlossen sind.
Abfälle mit der Einstufung LAGA Z 1.2 bis Z2 bzw. RC 2 und RC 3/ BM 2 und BM3 gemäß EBV sind immer mit einer Oberflächenabdichtung aus mind. 0,4 mm starker reißfester HDPE-Folie gemäß nachfolgender Darstellung, jedoch ohne unterliegende Folie, zu sichern. Das von der Oberflächendichtung anfallende unbelastete Niederschlagswasser ist abzuleiten.
Alle gemäß AVV bzw. Landesrecht als gefährlich eingestuften Abfälle müssen neben der Oberflächenabdichtung eine Untergrundabdichtung mit HDPE-Folie entsprechend der nachfolgenden Abbildung erhalten.
Alternativ zu der beschriebenen Abdeckung mit HDPE-Folie ist die Nutzung eines mit Bitumen oder Beton befestigten / versiegelten Untergrundes einschließlich einer Entwässerung der Fläche möglich.
Hinweis Platzverhältnisse:
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse und Anlieferungen für den laufenden Werksbetrieb kann eine zusätzliche Fläche als Bereitstellungsfläche für die Haufwerke nicht in erforderlichen Umfang verbindlich zugesagt werden. Mögliche Bereitstellungsflächen sind:
- die BE-Fläche auf Gleis 201
- das Baufeld selbst
- zeitweise eine Fläche längs des alten Außenlagers, neben und hinter der Rampe.
Gegebenenfalls muss eine Lagerung in Zwischenschritten erfolgen, verbunden mit verzögerten Rückbauarbeiten.
Hinweis Haufwerksbildung und Bereitstell
Hinweistext Entsorgungskonzept Hinweistext EntsorgungskonzeptVom AN ist ein Konzept zur Entsorgung des anfallenden Rückbaumaterials enstprechend den gültigen Normen und Vorschriften zu erstellen.Das Entsorgungskonzept ist dem AG vor Beginn der Arbeiten vorzulegen und freigeben zu lassen.Der Aufwand für die Erstellung des Entsorgungskonzeptes wird nicht gesondert vergütet.
Hinweistext Entsorgungskonzept
03.01 Rückbau Alte Halle Aussenlager und Wasch/WC-Containeranlage
03.01
Rückbau Alte Halle Aussenlager und Wasch/WC-Containeranlage
03.02 Rückbau Baugelände
03.02
Rückbau Baugelände
03.03 Zwischenlagern Rückbaumaterial
03.03
Zwischenlagern Rückbaumaterial
03.04 Entsorgung
03.04
Entsorgung
03.05 Probeanalysen
03.05
Probeanalysen
08 Kernbohrarbeiten - BA 1
08
Kernbohrarbeiten - BA 1
08.01 Kernbohrarbeiten
08.01
Kernbohrarbeiten
09 Kernbohrarbeiten - BA 2
09
Kernbohrarbeiten - BA 2
09.01 Kernbohrarbeiten
09.01
Kernbohrarbeiten
12 Mauererarbeiten - BA 1
12
Mauererarbeiten - BA 1
12.03 Rückbau Fenster KG S-V-Gebäude
12.03
Rückbau Fenster KG S-V-Gebäude
12.04 Rückbau Fenster EG S-V-Gebäude
12.04
Rückbau Fenster EG S-V-Gebäude
12.05 Rückbau Stahltür KG S-V-Gebäude
12.05
Rückbau Stahltür KG S-V-Gebäude
13 Mauererarbeiten - BA 2
13
Mauererarbeiten - BA 2
13.01 Mauerwerk
13.01
Mauerwerk