Heizung-, Lüftung-, Sanitär- und Klima
Erweiterung der ALDI-SÜD Filiale Offenbach, Kettelerstraße
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Allgemeine Anmerkungen Allgemeine Anmerkungen ALDI SÜD Filialen Es handelt sich um ein Leistungsverzeichnis anhand der vorliegenden Planunterlagen der Bau- und Leistungsbeschreibung ALDI SÜD. Es sind projektspezifische Besonderheiten direkt mit den zuständigen Vertretern von ALDI Süd abzustimmen. Zudem sind die projektbezogenen Gutachten und Nachweise (z. B. Vorgaben aus Wärmeschutznachweisen oder Brandschutzkonzepten) maßgebend für die jeweilige Ausschreibung. Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen. Besondere Hinweise Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern. Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen. Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG. Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.). Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit. Vergütung: Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart. Ausführungsunterlagen: Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt. Ausführung: Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben. Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers. Haftung: Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt. Schriftverkehr: Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
Allgemeine Anmerkungen
Fachtechnische Baubeschreibung Fachtechnische Baubeschreibung Es handelt sich hier um die Erweiterung und Modernisierung einer ALDI-Verkaufsstelle in 63075 Offenbach. Bei der Realisierung der Baumaßnahme durch die Fachfirma wird besonderer Wert auf eine saubere, technisch einwandfreie Installation und Rohrführung gelegt. Zu diesem Zweck ist eine weitgehende Koordinierung mit den anderen am Bau befindlichen Fachfirmen unerlässlich. Sämtliche einschlägigen DIN-Normen und Vorschriften sind zu berücksichtigen. Die im Angebot angegebenen Einheitspreise gelten als Festpreise für die gesamte Maßnahme. Um eine termingerechte Ausführung der Baumaßnahme zu gewährleisten, ist es bei Bedarf erforderlich, entsprechend der Terminsituation bis zu 3 Montagegruppen einzusetzen. Des Weiteren ist im Auftragsfall für die technische Abwicklung des Bauvorhabens ein Sachbearbeiter namentlich zu benennen. Dieser Sachbearbeiter muss das Projekt bis zur Abrechnung betreuen. Selbiges gilt für den bauleitenden Obermonteur. Der bauleitende Obermonteur muss bei den Baubesprechungen anwesend sein. Sicherheitshinweis: Für die Sicherung gegen Absturz durch nicht standsichere Flächenbauteile der Unterdeckenkonstruktion sind standsichere, den berufsgenossenschaftlich geltenden Unfallschutzbestimmungen "Leitern und Tritt" entsprechende ausreichend lange Auflageflächen (z. B. Holzbohlen) in ausreichender Anzahl für die Dauer der Bauzeit vor Ort vorzuhalten und einzusetzen. Das Gebäude ist täglich von Restmaterialien wie Bauschutt, Kanalteilen etc. zu reinigen und besenrein zu verlassen. Sollten diese Arbeiten durch Fremdpersonal erledigt werden müssen, so werden diese Kosten in Abzug gebracht. Kalkulationshinweis: Montagearbeiten werden in mehreren Phasen (mehrere Anfahrten) ausgeführt und sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen bzw. einzukalkulieren. Ein Teil der Wärmeerzeugung / Klimatisierung wird im Lager auf ca. 3,50 m über OK FFB, montiert.
Fachtechnische Baubeschreibung
Betriebsordnung der Firma ALDI-Süd für Fremdfirmen Betriebsordnung der Firma ALDI-Süd für Fremdfirmen Diese Betriebsordnung dient dem Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer und unserer Mitarbeiter sowie dem Schutz unserer Kunden. Alle durch uns erteilten Aufträge sind generell nach den Maßgaben der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft für Handel- & Warendistribution (BGHW) auszuführen. Die Aufträge gelten als erteilt unter der Bedingung, dass die Ausführung den Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entspricht. Es sollen Unfälle und Störungen vermieden und die Umwelt geschützt werden. Die Anweisungen des verantwortlichen ALDI SÜD-Mitarbeiters vor Ort sind zu befolgen. Die nachfolgenden Punkte sind einzuhalten: 1. Auf dem Betriebsgelände von ALDI SÜD gilt die Straßenverkehrsordnung. Der Zugang hat über die ausgewiesenen Zufahrtswege zu erfolgen. Das Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt. Das Parken auf anderen Flächen ist nur mit Genehmigung des verantwortlichen ALDI SÜD-Mitarbeiters erlaubt. 2. Vor der Arbeitsaufnahme ist der Arbeitsauftrag mit dem verantwortlichen ALDI SÜD-Mitarbeiter abzustimmen. Dieser weist den Aufsichtsführenden des Auftragnehmers in die örtlichen Gegebenheiten und Sicherheitsbestimmungen ein. Die einschlägigen Arbeitschutzvorschriften zur Erfüllung des Arbeitsauftrages sind einzuhalten. Insbesondere sind sichere Betriebsmittel und die notwendige Schutzausrüstung zu verwenden. 3. Werden Besucherausweise ausgehändigt, sind diese jederzeit offen sichtbar an der Kleidung zu tragen. Bei Verlassen des Geländes sind diese zurück zu geben. 4. Es dürfen keine Tätigkeiten durchgeführt werden, die ALDI SÜD-Kunden, ALDI SÜD-Mitarbeiter und den Auftragnehmer selbst gefährden. 5. Bei Arbeiten mit Kränen, Flurförderzeugen oder Hubarbeitsbühnen ist stets auf Rohrleitungen, Kabeltrassen und besonders auf Sprinkleranlagen bzw. -köpfe zu achten. 6. Gegenstände und Material sind während der Arbeiten und beim Verlassen des Arbeitsbereiches sicher zu lagern. 7. Gefährliche Arbeiten bzw. Feuerarbeiten bedürfen der besonderen Zustimmung des verantwortlichen ALDI SÜD-Mitarbeiters. Bei Feuerarbeiten muss eine schriftliche Erlaubnis ausgestellt werden. 8. Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, der Zugang zu Feuerlöschern und Erste Hilfe-Einrichtungen sind stets freizuhalten. Kennzeichnungen hierzu dürfen nicht zugestellt werden bzw. verdeckt werden. 9. Betriebsmittel im Eigentum von ALDI SÜD dürfen nur mit Genehmigung des verantwortlichen ALDI SÜD-Mitarbeiters eingesetzt werden. 10. Stellt der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter Sicherheitsmängel fest, sind diese unverzüglich dem verantwortlichen ALDI SÜD-Mitarbeiter zu melden. 11. Für Pausen sind die vorgesehenen Räumlichkeiten bzw. Bereiche zu benutzen. Rauchen ist nur in den hierfür ausgewiesenen Bereichen gestattet. 12. Vor dem Arbeitsende ist der Arbeitsbereich auf sicherheitstechnische Mängel zu prüfen und anschließend vom ALDI SÜD-Mitarbeiter abnehmen zu lassen. Hiermit bestätige ich, die Betriebsordnung für Fremdfirmen verstanden zu haben, die Anweisungen zu befolgen und meine Mitarbeiter zu unterweisen. ______________________________ Ort, Datum ______________________________ Unterschrift Auftragnehmer
Betriebsordnung der Firma ALDI-Süd für Fremdfirmen
Mindestlohngesetz Mindestlohngesetz Der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Branchen deutschlandweit beträgt seit 01.01.2025 12,82 Euro (ab dem 01.01.2026  13,90 Euro) brutto pro Zeitstunde. Somit sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ihren Arbeitnehmern diesen Mindestlohn zu zahlen. Als auftraggebendes Unternehmen stehen wir gemäß § 13 in der Haftung, wenn das von uns mit Dienst- oder Werksleistungen beauftragte Unternehmen seinen Arbeitnehmern keinen gesetzlichen Mindestlohn zahlt. Die Bundeszollverwaltung kontrolliert, ob der Mindestlohn eingehalten wird und Verstöße können mit hohen Geldbußen geahndet werden. Schriftliche Bestätigung über die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns Die unterzeichnende Firma bestätigt hiermit, dass alle von ihr beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den für die Branche gesetzlich geltenden Mindestlohn erhalten. ...................................................................... Ort, Datum ...................................................................... Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Mindestlohngesetz
Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen 1. Gültige Vorschriften Maßgebend für die vertragsmäßige Ausführung, die Beschaffenheit der Werkstoffe, die Nebenleistungen, das Aufmaß und die Abrechnung soweit nicht unten anders bestimmt, sind gleichrangig: 1.01 Die besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers - gelten vorrangig - . 1.02 Die Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB (jeweils neueste gültige Fassung). 1.03 Die allgemeinen Vorbemerkungen. 1.04 Die einschlägigen DIN-Vorschriften. 1.05 Die einschlägigen VDI-Vorschriften. 1.06 Die einschlägigen VDE-Vorschriften. 1.07 Die einschlägigen DVGW-Vorschriften. 1.08 Die einschlägigen ministeriellen, gesetzlichen, baupolizeilichen und sonstigen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften der Berufsgenossenschaften, die UVV, die Vorschriften und Anordnungen von Ämtern und Behörden wie z. B. Versorgungsunternehmen, Bundespost (Fernsprechordnung etc.), usw. 1.09 Die technischen Vorbemerkungen. 1.10 Das Leistungsverzeichnis mit den in den einzelnen Positionen aufgeführten Bedingungen. 1.11 Die Projekt- bzw. Ausführungszeichnungen. 2. Preise Die Angebotspreise sind Festpreise und umfassen alle Arbeiten, Material und Zubehör, Gestellung der erforderlichen Hilfskräfte, Gerüste, Hebe- und Werkzeuge für die Lieferung und Montage der funktions- und betriebsfertigen Anlage. Änderungen der Positionen, Mehr- oder Minderleistungen und teilweise Vergabe haben keinen Einfluss auf die Einheitspreise. Bei Pauschalabschlüssen bleibt bei einer Mehr- oder Minderleistung von +/- 10 % die Vertragssumme bestehen. 2.01 Transportkosten bis zur Verwendungsstelle ohne Gestellung von bauseitigen Arbeitskräften. 2.02 Die Kosten für die Anfertigung von Detail- und Montagezeichnungen, Schaltschemen etc. sind bei den Insgemeinkosten mit einzurechnen. 2.03 Ein abschnittsweises Abdrücken und Inbetriebnehmen mit Einstellen und Einregulieren, je nach baulichen Gegebenheiten bzw. Baufortschritt. 2.04 Schlagen, Bohren oder Fräsen von Schlitzen, Wand- und Deckendurchbrüchen, sofern bauseits nicht vorgesehen, mit hierfür geeignetem Werkzeug. 2.05 Das sorgfältige, fachgerechte Herstellen der Anschlüsse an vorhandene oder bauseits eingebaute Bauteile. 2.06 Die Kosten für die laufende Sauberhaltung der Baustelle. Wird diese vom Auftragnehmer nicht laufend durchgeführt, ist der Auftraggeber berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Baureinigung durchführen zu lassen. 2.07 Die Kosten für die Wege- und Fahrtauslagen, Auslösungen und Montageüberwachung, wobei über die gesamte Ausführungszeit mind. ein verantwortlicher Obermonteur ständig auf der Baustelle anwesend sein muss. 3. Ausführung 3.01 Der Bieter muss sich genau an das ausgeschriebene Material sowie an verlangte Fabrikate halten. Änderungen dürfen nur mit Zustimmung des Ingenieurbüros und der Bauherrschaft erfolgen. 3.02 Wird durch eine unfachgemäße Ausführung, eine Nachlässigkeit, einen Schaden etc. die Leistung eines Dritten verhindert, beschädigt oder zerstört, so wird zur Regulierung des Schadens der Verursacher mit den entstehenden Kosten direkter oder indirekter Art belastet. 3.03 Für die Ausführung des Auftrages gelten die vom Ingenieurbüro ausgearbeiteten Planungsunterlagen und Erläuterungen (Leistungsverzeichnis). 3.04 Die im Leistungsverzeichnis und den Planungsunterlagen aufgeführten Massen und Maße sind vor Materialbestellung an Ort und Stelle zu überprüfen. Daraus entstehende Fehleinkäufe gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 3.05 Vor Ausführung der Arbeiten sind der Bauherrschaft auf Wunsch kostenlos Muster bzw. Prospektunterlagen für die einzubauenden Geräte, Armaturen usw. vorzulegen. 3.06 Der Auftragnehmer hat sich über die örtlichen Verhältnisse durch Besichtigung der Baustelle, Erkundung der Verkehrsverhältnisse und Lagermöglichkeiten genaue Kenntnis zu verschaffen. Nachforderungen, die sich aus der Außerachtlassung dieses Hinweises ergeben, werden nicht anerkannt. 3.07 Sollten Erweiterungen des Leistungsumfanges während der Bauzeit erforderlich werden, so sind entsprechende Nachtragsangebote auf Grundlage des Hauptangebotes, in dreifacher Ausfertigung, beim Planungsbüro zur Prüfung einzureichen. Erst nach Genehmigung der Preise darf mit den Arbeiten begonnen werden. 3.08 Der Unternehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Anmeldungen für Wasser, Gas, Wärme usw. unverzüglich nach Auftragserteilung bei den entsprechenden amtlichen Stellen einzureichen. 3.09 Material darf nur an Plätzen gelagert werden, welche die Bauleitung bestimmt. Die Lagerflächen sind vom Unternehmer zu sichern (Türen). Ferner ist der Unternehmer für die Wiederherstellung des alten Zustandes auf sämtlichen für die Baustelleneinrichtung benutzten Flächen verpflichtet. 4. Abnahme und Verteilung der Gefahr 4.01 Bis zur Abnahme seiner Leistungen ist der Auftragnehmer für jede Beschädigung und Zerstörung an diesen ersatzpflichtig. Er übernimmt die Sicherung seiner Materialien, Baustoffe etc., auch dann, wenn eine bauseitige Bewachung der Baustelle vorhanden ist. 4.02 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber die Vollendung der Arbeiten zwecks Abnahme schriftlich anzuzeigen. 4.03 Das Ergebnis der Abnahme wird von der örtlichen Bauleitung schriftlich niedergelegt. Diese Abnahmen können nur bei Anwesenheit des örtlichen Bauleiters und eines Vertreters der Bauherrschaft getätigt werden. 4.04 Treten während der Abnahme Mängel auf, so wird die Zeit der Abnahme und somit auch der Beginn der Gewährleistungsfrist bis zur Beseitigung der Mängel ausgesetzt. 4.05 Die örtliche Bauleitung kann die Abnahme sofort abbrechen, wenn mehrere Mängel schon bei Beginn der Abnahme oder fehlende Leistungen festgestellt werden. Der Abnehmende hat nicht die Aufgabe, anstelle des Ausführenden die Kontrolle der Leistungen auf Abnahmefähigkeit zu überprüfen. 4.06 Die Abnahme gilt erst als vollzogen, wenn eine Abnahmebescheinigung von der Bauleitung gegeben ist. Diese Abnahmebescheinigung kann erst bei einer mängelfreien Anlage gegeben werden. Sollten die Mängel nicht zu dem vom Unternehmer und Auftraggeber vereinbarten Termin ordnungsgemäß beseitigt sein, so werden die Arbeiten auf Kosten des Unternehmers ausgeführt. Der Betrag hierfür wird dann an der Schlussrechnung abgesetzt. Die Abnahme wird durch eine frühere Benutzung oder Inbetriebnahme nicht ersetzt. Zwei Monate nach Bezug des Bauwerks sind sämtliche vertraglichen Arbeiten noch einmal zu überprüfen, um sich herausstellende Mängel oder Beanstandungen zu beheben. Die Ausführung dieses letzten Teiles der vertraglichen Arbeiten muss vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden. Haben sich Mängel herausgestellt, für welche der Unternehmer nicht verantwortlich ist, oder sind Beschädigungen durch Dritte verursacht worden, so ist dem Bauleiter sofort Bericht zu erstatten. 5. Ausschreibung 5.01 Die Zuschlagsfrist beträgt drei Monate, d. h., der Bieter ist in diesem Zeitraum an sein Angebot gebunden. 5.02 Nicht ordnungsgemäß in allen Teilen ausgefüllte oder schlecht (unleserlich) beschriftete Angebote werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt. Änderungen im Text des Leistungsverzeichnisses sind unzulässig. 6. Allgemein 6.01 Die Vergabe erfolgt entgegen der VOB, Teil A. 6.02 Der Anbieter gewährleistet die Richtigkeit aller von ihm ausgeführten Berechnungen und Zeichnungen sowie dafür, dass alle Lieferungen, Leistungen und Arbeiten den Ausführungsbestimmungen des Leistungsverzeichnisses, nach den jeweils neuesten gültigen Vorschriften und etwaigen nachträglichen Vereinbarungen entsprechend ausgeführt sind. Hat der Anbieter gegen die im Leistungsverzeichnis und in den Projektplänen angeführten Materialien, Daten und Forderungen Bedenken, so muss er diese zusammen mit seinem Angebot in schriftlicher Form vorbringen. Alle im Leistungsverzeichnis offen gelassenen Daten sind vom Anbieter auszufüllen. Leistungsverzeichnisse, bei denen die Fabrikatsangaben fehlen und nicht vollkommen ausgefüllt sind, werden nicht berücksichtigt. Dem Bieter ist freigestellt, andere gleichwertige Fabrikate in den hierfür vorgesehenen Bedarfspositionen anzubieten. 6.03 Der Unternehmer hat für die Unterbringung seiner Materialien und Werkzeuge selbst zu sorgen. Sollte bei Montagebeginn kein für ihn geeigneter Raum vorhanden sein, so kann er hiermit eine Verzögerung des Montagebeginns nicht herbeiführen. 6.04 Auf dem Baugelände wird ein einheitliches Bauschild aufgestellt. Dem Unternehmer wird hiervon ein Streifen für sein Firmenschild zur Verfügung gestellt. Die Kosten hierfür werden dem Auftragnehmer von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 6.05 Vor Inbetriebnahme der Anlage oder Anlagenteile hat der Auftragnehmer, mit einem Beauftragten der Bauleitung eine Prüfung der Anlage auf Betriebssicherheit vorzunehmen. Der Prüfbericht ist vom AN schriftlich niederzulegen und der Bauleitung zu übergeben. 6.06 Der Auftragnehmer hat sich um die Stromversorgung (Baustrom) selbst zu kümmern. Es besteht die Möglichkeit, an einen bauseits gestellten Verteiler anzuschließen. Die Abrechnung erfolgt bei der Prüfung und Anweisung der Schlussrechnung. Es werden 0,35 % der Auftragssumme für Insgemeinkosten wie Baustrom, Bauwasser, Baureinigung usw. in Abzug gebracht. 6.07 Bestandsunterlagen a) Strangschema (nur wenn vorgegeben) 3-fach, farbig angelegt sowie auf Datenträger 1-fach b) Revisionszeichnungen in Form von Gebäudegrundrissen im Maßstab 1:50, 3-fach, Rohr- bzw. Kanalführung farbig angelegt sowie auf Datenträger 1-fach. c) Betriebs- und Bedienungsanweisungen für eingebaute Pumpen, Motoren, Aggregate, Armaturen, Kessel- und Tankanlagen, Filteranlagen usw., 3-fach in gehefteter Form. Sämtliche vorbeschriebenen Unterlagen sind dem Auftraggeber bei der Abnahme zu übergeben. 7. Stundenlohnarbeiten Bei Stundenlohnarbeiten während der normalen Arbeitszeit werden die im LV angegebenen Sätze vergütet. Die tariflichen Zuschläge bei Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit sind: 1. Überstunden ........................................ % 2. Nachtzuschlag ........................................ % 3. Sonntagszuschlag ........................................ % 4. Feiertagszuschlag ........................................ %
Allgemeine Vertragsbedingungen
Technische Vertragsbedingungen Technische Vertragsbedingungen 1. In Ergänzung der in den "Allgemeinen Vertragsbedingungen" genannten Bestimmungen gilt für die nachstehenden Leistungen zusätzlich: - Die Anlagen sind in ihrem Aufbau und ihren Einzelheiten nach den anerkannten Regeln der Technik, den z. Zt. gültigen Normen, Richtlinien und Vorschriften sowie nach vorliegender Leistungsbeschreibung sorgfältig und fachgerecht auszuführen. - Zu beachten sind die Vorschriften des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes, des TÜV, TÜH sowie der Arbeitsstättenrichtlinien in der neusten Fassung. 2. Leistungen, die den einschlägigen Normen, Richtlinien, Vorschriften, Verordnungen und behördlichen Auflagen nicht entsprechen, hat der Auftragnehmer auf seine Kosten in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen zu bringen. Für Schäden, die dem Bauherrn in Zukunft durch den Betrieb einer nicht nach den Bestimmungen hergestellten Anlage entstehen, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Abnahme der Anlagen durch den Bauherrn oder dessen Beauftragten in vollem Umfang. 3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bis zur Auftragserteilung in die Planungsunterlagen Einsicht zu nehmen, eine Massenprüfung und Prüfung der Anlage in technischer Hinsicht durchzuführen und unverzüglich die notwendigen Berichtigungen anzugeben. - Der Auftragnehmer verpflichtet sich bis zur Auftragsvergabe sämtliche baulichen Angaben wie Schlitze usw. im Zusammenhang mit den Montageplänen voll verantwortlich zu überprüfen und erforderlichenfalls nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro richtigzustellen. - Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung über konstruktive Richtigkeit der Anlage und die Bemessung der Teile sowie für die Einhaltung sämtlicher gültiger Vorschriften. - Der Auftragnehmer hat unverzüglich in die Baugenehmigung Einsicht zu nehmen und evtl. Auflagen der Behörden in Form eines Nachtragsangebotes und Berichtigung der Pläne dem Bauherrn nachzureichen. Mehrungen, die auf einer Unvollständigkeit des Leistungsverzeichnisses sowie der Installationspläne beruhen und nicht bis zur Auftragserteilung angezeigt werden, werden nicht vergütet. 4. Sämtliche Detail- und Montagezeichnungen sind selbst zu erstellen und unaufgefordert mit den anderen Gewerken zu koordinieren, sechs Wochen vor Montagebeginn der Bauleitung, dem Ing.-Büro Zinßer-Ingenieure, dem Akustiker und dem Bauherrn zur Genehmigung vorzulegen. Die Montage darf nur mit genehmigten Zeichnungen vorgenommen werden. Für die einwandfreie Funktion der Anlagen sowie das Erreichen der geforderten Betriebsverhältnisse garantiert der Auftragnehmer. 5. Die Abgrenzung des Leistungsumfanges zwischen den einzelnen am Bauvorhaben tätigen Installations- firmen muss der Auftragnehmer mit dem Beauftragten des Bauherrn absprechen und diesen über alle für die Montage der luft-, heiz- und sanitärtechnischen Anlagen erforderlichen Grundarbeiten rechtzeitig informieren. 6. Über den gesamten Schriftverkehr ist in Form von Kopien zu informieren: a) Bauherr b) Architekturbüro c) BCS-Service GmbH Zum Schriftverkehr zählen auch Genehmigungsanträge und erfolgte Genehmigungen. 7. Sollten andere Fabrikate als die ausgeschriebenen verwendet werden, so ist die Genehmigung vom Ingenieurbüro einzuholen. 8. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, Funktion und aus reichender Bemessung der Anlagen wird durch die Anerkennung der Montagezeichnungen und sonstiger Unterlagen durch den Bauherrn oder dessen Beauftragten in keinster Weise aufgehoben oder auch nur eingeschränkt. 9. Die Klemmen- und Positionspläne sind vom Auftragnehmer Heizung, Lüftung und Sanitär zu erstellen und dem Elektroinstallateur auszuhändigen. 10. Akustik Die Fundamente werden nach planerischen Angaben des Auftragnehmers und des Akustikers bauseits erstellt. Dieselben müssen eine erschütterungsarme Aufstellung der Lüftungsgeräte, Heizkessel, Pumpen usw. gewährleisten und rechtzeitig angegeben werden. Zur akustischen Planung der baulichen Schallschutzmaßnahmen und der Überprüfung sind für alle Anlagen und Geräte Lautstärke und Schallpegel in Oktavbänder mit Angabe der Bedingungen, unter welchen sie bestimmt wurden, anzugeben und dem Bauherrn zur Verfügung zu stellen. Falls erforderlich, sind die Technikräume nach Angabe der Auftragnehmer entsprechend baulich auszubilden. Die Geräte sind so aufzustellen und zu montieren, dass sich die erforderlichen Schalldämmmaßnahmen durchführen lassen. 11. Öffnungen von Rohren und Kanälen sind während der Montage provisorisch zu verschließen. Vor Inbetriebnahme sind alle Anlagen und Anlagenteile, insbesondere Filter und Lufterhitzer, von dem angefallenen Baustaub zu reinigen. 12. Das gesamte Wasserrohrnetz muss einer Druckprobe unterzogen werden. Die Kosten für die Druckprobe sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Druckproben sind abschnittsweise nach Baufortschritt durchzuführen. 13. Regelung, Schaltschränke, ZLT 13.1. Das Bedienungspersonal ist in alle Schaltvorgänge einzuweisen. Unkenntnis des Personals und dadurch auftretende Störungen oder Schäden gehören zur Garantieleistung und sind vom Auftragnehmer zu vertreten und zu beheben. 13.2. Leistungsabgrenzung Schnittstelle ZLT Im Schaltschrank der beschriebenen Anlagen (BTA) wird die Schnittstelle zwischen den BTA und der ZLT-G von einer Klemmleiste gebildet. Sie ist als Prüfklemmleiste auszuführen. Diese Klemmleiste gehört zum Liefer- und Montageumfang des ZLT-Auftragnehmers. Alle für den Installationsaustausch mit der ZLT-G erforderlichen Kabel sind vom Auftragnehmer auf die ZLT-Klemmleisten gem. VDI-Richtlinien 3814 aufzulegen. Die Verdrahtung zwischen den Klemmleisten und den potentialfreien Kontakten, Schützen, Fühlern, Gebern und Umformern ist in der Aderkennzeichnung "braun" nach DIN 40 705 auszuführen (bauseitige Leistung der BTA). Folgende Messgeber müssen an die Unterstation anschließbar sein: - Widerstandsgeber: Pt 100 bzw. Ni 100 - Potentiometer nach DIN 43 822: z. B. 5 - 150 - 5 Ohm - Spannungsgeber: 0 bis 1 V bzw. 0 bis 10 V - Stromgeber: 0 bis 20 mA bzw. 4 bis 20 mA Die örtliche Festlegung der Messpunkte und Gebereinbauorte erfolgt in gemeinsamer Abstimmung zwischen BTA-Planer und Auftragnehmer sowie ZLT-Planer und Auftragnehmer. Alle Messwertfühler, Messwertumformer, Stellgeräte, Impulszähler, Ventile und alle Schaltschränke mit Elektroleitungsteilen gehören zum Lieferumfang der BTA. 14. Durchbruchangaben Die wesentlichen Aussparungen werden bereits bei der Planung angegeben und in die Schalpläne des Statikers übernommen. Sollten zusätzliche Aussparungserweiterungen gewünscht werden, so sind diese nach Abstimmung mit dem Büro BCS-Service GmbH spätestens drei Wochen nach Auftragserteilung anzugeben. Das Stemmen sämtlicher Durchbrüche und Schlitze, soweit diese nicht bereits bei den Rohbauarbeiten vorgesehen wurden, ist mit den eingesetzten Einheitspreise abgegolten. 15. Allgemein Termine: Festlegung gem. Bauzeitenplan bei Auftragserteilung. Montagebeginn: 07.04.2026 Ausführungszeit: Nach Angabe bzw. Bauzeitenplan. Die Benutzung der Sanitärobjekte muss spätestens ab der Abnahme gewährleistet sein. 16. Abrechnung, Abnahme, Gewährleistung und Sicherheitsleistung Wir bitten um Eingang der Schlussrechnung, max. 4 - 8 Wochen nach Fertigstellung der Verkaufsstelle. Dies ist zwingend zu beachten! Die Anlagen werden nach der Einregulierung übernommen. Die Gewährleistung der Anlagen erfolgt nach VOB, Teil B und C, jedoch verlängert auf fünf Jahre und beginnt ab mängelfreier Abnahme durch die zuständigen Behörden, dem Bauherrn oder dessen Beauftragten. Die Abnahme der Anlagen erfolgt nur, wenn diese betriebssicher laufen, alle später genannten Bedienungs- und Wartungsanweisungen usw. beigebracht, die Anlagen ordnungsgemäß bezeichnet und beschildert sind und hinsichtlich Funktion und Leistung den Bedienungen entsprechen. Die im Leistungsverzeichnis genannten Leistungsdaten und sonstigen Garantien sind vom Auftragnehmer mit von ihm beizustellenden geeigneten Messgeräten im Beisein des Bauherrn oder dessen Beauftragten ohne besondere Berechnung nachzuweisen. Werden die im LV genannten Werte nicht erreicht, so hat der Auftragnehmer alle zur Erreichung dieser Werte notwendigen Maßnahmen kostenlos durchzuführen. Änderungen oder Folgekosten, die durch derartige Nacharbeit notwendig werden, muss der Auftragnehmer durchführen bzw. beheben lassen. Gelingt dem Auftragnehmer der Nachweis der geforderten Werte und Leistungen nicht, so kann der Bauherr den kostenlosen Ausbau der Anlage verlangen. Der Auftragnehmer hat dann die durch den Einbau der technischen Anlagen entstandenen Baukosten zurückzuerstatten. Es steht dem Bauherrn frei, anstelle des Ausbaus der techn. Anlagen eine entsprechende Minderung der vereinbarten Lieferungs- und Einbaukosten und eine etwaige Rückerstattung des überzahlten Betrages zu fordern. Sind Mehrfach-Abnahmen erforderlich, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, werden diese Kosten dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Bei der Endabnahme sind dem Planungsbüro folgende Betriebsunterlagen in 3-facher Ausfertigung ohne besondere Berechnung zu übergeben: - Revisionszeichnungen, farbig angelegt. Die Zeichnungen müssen alle technischen Daten enthalten. - 1 Satz auf Datenträger - Anlagenbeschreibung - Betriebsvorschriften - Wartungspläne und Vorschriften - Strang- und Kanalschemata - Regelungs- und Verdrahtungspläne - Prospekte und Beschreibungen der eingebauten Aggregate - Einweisungs-/Übergabeprotokoll Nutzer/Bauherr Protokolle über: - TÜV-Abnahme oder gleichwertig, mängelfrei - VdS-Abnahme, mängelfrei - Betriebserlaubnis Trinkwasser - Abnahme der Brandschutzbehörde (falls erforderlich) - Abnahme Schornsteinfeger - Betriebserlaubnis - Einweisungsprotokolle, unterschrieben vom Nutzer - Ersatzteilaufstellung aller Verschleiß- oder Bruchteile, z. B. Motoren, Schaltgeräte, Pumpen usw. Die Ersatzteilliste muss enthalten: - Hersteller mit Anschrift, Type u. Fabrikat-Nummer - Größe/Maße - Auslieferungslager, Kundendienst mit Anschrift und Telefonnummer Während der Montage der Anlage, des Probebetriebes sowie der Einregulierungszeit ist das Bedienungspersonal ausreichend einzuschulen, sodass eine einwandfreie Wartung und Bedienung erfolgen kann. Als Sicherheit für die Gewährleistung werden 5 % der Abrechnungssumme einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt kann durch eine Gewährleistungsbürgschaft abgelöst werden. Der Bieter erkennt mit nachstehender Unterschrift die Vorbemerkungen mit den allgemeinen und technischen Vertragsbedingungen uneingeschränkt an. .........................................................., den ................................................................ Ort, Datum ................................................................................... (Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift)
Technische Vertragsbedingungen
01 Demontage
01
Demontage
Demontage Demontage Demontageleistungen Die Durchführung der Arbeiten hat unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und in Abstimmung mit den anderen Gewerken und der örtlichen Bauleitung zu erfolgen. Alle beschriebenen Anlagenteile sind komplett mit allen zugehörigen Armaturen, Leitungsanschlüssen und Wärmedämmung zu demontieren, aus dem Haus zu transportieren und zu entsorgen. Alle Leistungen verstehen sich einschl. stromlos schalten und sichern nach VDE, Demontage der Elektroanschlußleitung, Entleeren und Füllen der Anlage, Verschließen der Anschlüsse, Kennzeichnen der getrennten Leitungen, Demontage der Befestigungen, Schmutzbeseitigung und alle Nebenleistungen. Ferner sind alle Schutzvorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen zu vermeiden und den Brandschutz einzuhalten. Die Baustelle ist täglich besenrein zu verlassen. Behinderungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von den Demontageleistungen zu überzeugen. Komplette Heizungs-Demontage einschl. Transport aus dem Haus und Entsorgung
Demontage
01.01 Demontage Heizung
01.01
Demontage Heizung
01.02 Demontage Klimaanlage Verkaufsraum
01.02
Demontage Klimaanlage Verkaufsraum
01.03 Demontage Klimaanlage Nebenräume und Backraum
01.03
Demontage Klimaanlage Nebenräume und Backraum
01.04 Demontage Lüftung
01.04
Demontage Lüftung
02 Montagearbeiten Wärmepumpe
02
Montagearbeiten Wärmepumpe
Hinweis Rahmenvertag Mitsubishi Electric Hinweis Rahmenvertag Mitsubishi Electric Für die Komponenten der Firma Mitsubishi besteht ein Rahmenvertrag zur Lieferung der Komponenten. Die Außen- und Inneneinheiten einschließlich Zubehör werden entweder von ALDI bereitgestellt oder zu den ALDI-Konditionen direkt über den Unternehmer bezogen.
Hinweis Rahmenvertag Mitsubishi Electric
02.01 Montage Wärmepumpe Verkaufsraum
02.01
Montage Wärmepumpe Verkaufsraum
02.02 Montage Wärmepumpe Nebenräume
02.02
Montage Wärmepumpe Nebenräume
03 Installationsmaterial
03
Installationsmaterial
03.01 Rohrleitungen und Zubehör
03.01
Rohrleitungen und Zubehör
03.02 Elektroinstallation
03.02
Elektroinstallation
03.03 Lüftungsinstallation
03.03
Lüftungsinstallation
04 Regiearbeiten und sonstiges
04
Regiearbeiten und sonstiges
Für eventuell erforderliche Arbeiten, die nicht Für eventuell erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet
Für eventuell erforderliche Arbeiten, die nicht
04.__.0001 Meister/Techniker Meister/Techniker
04.__.0001
Meister/Techniker
10.00
Std
04.__.0002 Geselle/Facharbeiter Geselle/Facharbeiter
04.__.0002
Geselle/Facharbeiter
40.00
Std
04.__.0003 Helfer Helfer
04.__.0003
Helfer
40.00
Std
04.__.0004 Auszubildender Auszubildender
04.__.0004
Auszubildender
20.00
Std
04.__.0005 Kilometerkosten Kilometerkosten
04.__.0005
Kilometerkosten
1.00
km
04.__.0006 Kernbohrungen d = 80 mm durch Betondecken, bzw. Kernbohrungen d = 80 mm durch Betondecken, bzw. -wände.Dicke = 17,5 bis 30 cm herstellen. Der Boden ist mit Folie abzukleben. Anfallendes Kühlwasser für Bohrgerät ist sofort abzusaugen. Die Bohrstelle ist gegen das Herabfallen des Bohrkernes zu sichern. Die Bohrstelle ist wieder zu säubern. Baustrom und Wasser bauseits. inkl. Stahlquerschittszuschlag für sämtliche Einzelschnitte in Stähle >2,00 cm² Gültig für alle Längsschnitte, Querschnitte sowieProfilschnitte
04.__.0006
Kernbohrungen d = 80 mm durch Betondecken, bzw.
1.00
Stk
04.__.0007 Kernbohrungen wie vor beschrieben, Kernbohrungen wie vor beschrieben, jedoch d = 100 mm herstellen
04.__.0007
Kernbohrungen wie vor beschrieben,
1.00
Stk
04.__.0008 Stickstoff 20 Liter Stickstoff 20 Liter
04.__.0008
Stickstoff 20 Liter
2.00
Stk
04.__.0009 Armaflex 520 Kleber 0,25 l Armaflex 520 Kleber 0,25 l
04.__.0009
Armaflex 520 Kleber 0,25 l
1.00
Stk
04.__.0010 Armaflex-AF-Tape selbstklebend 50x4 Rolle 15m Armaflex-AF-Tape selbstklebend 50x4 Rolle 15m
04.__.0010
Armaflex-AF-Tape selbstklebend 50x4 Rolle 15m
1.00
Stk
04.__.0011 Armacell Tubolit Klebeband weiß 40mm Armacell Tubolit Klebeband weiß 40mm
04.__.0011
Armacell Tubolit Klebeband weiß 40mm
1.00
Stk