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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
01 Allgemeines
01
Allgemeines
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB 01 Einheitspreise
Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise bis zur
Fertigstellung der Gesamtmaßnahme. Eine Veränderung
der Vergütung aufgrund von Lohnerhöhungen,
Stoffpreisveränderungen o.ä. erfolgt nicht.
Nebenangebote zu abweichenden Konstruktionsverfahren
sind zulässig.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Details auf Vollständigkeit und
fachgerechte Ausführung und Eignung für den
vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen.
Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder
Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung
dem Angebot gesondert beizufügen.
ZVB 02 Baustrom/-wasser
Baustrom und Bauwasser werden vom Bauherrn
gestellt. Die Umlage beträgt jeweils 0,3 % der
Bruttoabrechnungsumme.
ZVB 03 Bauwesenversicherung
Vom Bauherrn wird eine Bauwesenversicherung
abgeschlossen. Die Umlage beträgt 0,3 % der
Bruttoabrechnungssumme.
ZVB 04 Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt gem. VOB. mit einer
Gewährleistungsfrist von fünf Jahren nach Abnahme der
Bauleistung.
ZVB 05 Reinigung der Baustelle
Die Reinigung der Arbeitsstellen ist "täglich"
durchzuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Kommt der AN der Aufforderung zur
Baustellenreinigung durch die Bauleitung nicht
nach, so wird der Auftraggeber
diese Arbeiten durch einen anderen Unternehmer
ausführen lassen und die anfallenden Kosten von der
Schlussrechnung des und/oder der betreffenden
Unternehmer in Abzug bringen.
Zufahrtsstraßen (Straßenreinigung) sind bei
verschuldeter Verschmutzung unmittelbar mit Naßkehr- und
Saugvorrichtungen zu reinigen.
ZVB 06 Sicherheit auf der Baustelle
Mit dem Abschluss eines Werkvertrages wird der
einzelne Auftragnehmer für den auf ihn übertragenen
Teilbereich der Baumaßnahmen verantwortlich. Er hat
die von ihm beherrschbaren Gefahren auszuschließen,
für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen und die
Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten.
Unternehmer, deren Leistungen auf der Baustelle
zeitlich und örtlich zusammentreffen, haben sich gemäß
§ 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine
Vorschriften" (BGV A 1/ bisherige VBG 1) mit den
weiteren Auftragnehmern abzustimmen, um eine
gegenseitige Gefährdung und nach den Bestimmungen der
betreffenden Landesbauordnung auch die Gefährdung
Dritter zu vermeiden.
Bei der Ausführung aller Leistungen sind die
Richtlinien der UVV (Unfallverhütungsvorschriften)
genauestens einzuhalten.
ZVB 07 Ausführungsvorschriften
Der Bieter ist verpflichtet, die im LV beschriebenen
Positionen auf Vollständigkeit, fachliche
Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen.
Technische Bedenken oder etwaige Änderungsvorschläge
sind auf einer besonderen Anlage auszuführen und dem
Angebot beizufügen.
Der Auftragnehmer hat auf die örtlichen Verhältnisse
hinsichtlich Eignung für die Durchführung seiner
Leistungen zu achten. Bedenken gegen die vorgesehene
Art der Ausführung, sind dem Auftraggeber vor
Arbeitsbeginn schriftlich anzuzeigen.
Materialien, Geräte, Werkzeuge etc. können nur auf
Risiko des Auftragnehmers innerhalb des
Baugrundstückes gelagert werden. Für Schäden, gleich
welcher Art, übernimmt der Auftraggeber keinerlei
Haftung. Die für die Abwicklung des Auftrages
erforderlichen Geräte und Maschinen müssen
den Anforderungen des Gesetzes zum Schutz gegen
Baulärm vom 09.09.1965 (BGB 1214) und des
Immissionsschutzgesetzes vom 28.07.1966 (GVB 211)
entsprechen.
ZVB 08 Stoffe und Bauteile
Stoffe und Bauteile, die in das Eigentum des AG
übergehen, müssen ungebraucht sein.
ZVB 09 Abbruch/Demontagen
Zum Leistungsumfang von Abbrucharbeiten oder
Demontagen gehört zu jeder Position, auch wenn dies
nicht explizit im Positionstext erwähnt ist,
- die gesamte, rückstandsfreie Demontage des
Objektes, einschl. sämtlicher
Befestigungsmittel, die
Anschlussmaterialien an angrenzende Bauteile
Anschlussmaterialien an angrenzende Bauteile
(dauerelastische Fugen, Vermörtelungen, o.ä.) sowie
die Verankerungen
- das besenreine Verlassen des Raumes und des
Transportweges
- die Beseitigung/ Entsorgung des angefallenen
Materials,
- sofern erforderlich, die Sicherung des Ortes gem.
UVV (Anbringen einer Absturzsicherung,
Abdecken vonDeckenöffnungen, usw.),
- bei Neumontagen die Beseitigung der v.g.
Sicherungen
und der Transport aus dem Gebäude,
- bei Wandabbrüchen gehört zum Leistungsumfang der
Abbruch von Putzoberflächen, Fliesen,
Installationen,
wie Kabel oder Leitungen, Türen einschl. Zargen usw.
innerhalb der abzubrechenden Wandfläche, einschl.
sämtlicher Einbauten
Sämtliche v.g. Leistungen sind Bestandteil des
Einheitspreises und werden nicht gesondert vergütet!
ZVB 10 Arbeitsablauf/Aufmaß/Abrechnung
Abrechnungsgrundlage für die erbrachten Leistungen ist
die VOB in der jeweils gültigen Fassung.
Das Leistungsverzeichnis beschreibt Einzelpositionen
einer Gesamtanlage. Die in der Leistungsbeschreibung
angegebenen oder nachstehend in den Anlagen
dargestellten Marken- oder Firmenbezeichnungen gelten
als Qualitätsbeispiele. Alternativvorschläge sind nicht
zulässig.
Alle fertiggestellten Leistungen anderer Gewerke sind
gegen Verschmutzung mit geeigneten Maßnahmen (z.B.
Abklebung/Abdeckungen) zu schützen. Wird dieses vom
Auftragnehmer unterlassen, gehen alle erforderlichen
Reinigungsarbeiten bzw. erforderlichen Nacharbeiten zu
Lasten des AN.
Die Anlieferung und der Transport der Materialien auf
dem Grundstück und im Gebäude ist Sache des AN und in
den Einheitspreisen enthalten.
Anlieferungszeiten sind mit der Bauleitung
abzusprechen.
Spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung durch
den Bauherrn ist vom AN eine umfassende
Werkstattplanung beim Architekten 3-fach vorzulegen.
Mit der Fertigung und der Aufarbeitung der Bauteile
darf erst nach erfolgter Freigabe begonnen werden.
Das Anfertigen der erforderlichen Aufmaße und
Abrechnungszeichnungen nach Plänen des Architekten
einschließlich der Freigabe durch die örtliche Planung
ist Sache des Auftragnehmers. Die Kosten sind in die
Einheitspreise einzurechnen. Das verbindliche örtliche
Aufmaß einschließlich der Zeichnungsmaße der
Detailskizzen des Architekten, sowie die Abstimmung
bei Zeichnungsunstimmigkeiten mit der örtlichen
Bauleitung auf die Gegebenheiten der Baustelle,
obliegen dem Auftragnehmer und berechtigen nicht zu
Mehrkosten.
ZVB 11 Aufenthalts- und Lagerräume
Aufenthalts- und Lagerräume können vom Auftraggeber
nicht zur Verfügung gestellt werden.
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen
Baustellenlogistik Materialanlieferungen sind nur möglich, wenn diese am
Vortag mit der Bauleitung abgestimmt werden.
Parkplätze für Kleintransporter oder
Mannschaftstransporter stehen nicht zur Verfügung.
Ein Anspruch des AN auf Parkplätze innerhalb der
Baustelle besteht nicht.
Lagerplätze stehen nur in äußerst geringen Maß zur
Verfügung. Baumaterialien sind in geringen Mengen als
Tagesmengen anzuliefern.
Baustellenlogistik
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
ZTV 01 DIN-Vorschriften
Alle zu verwendenden Materialien und deren
Verarbeitung sowie alle übrigen Ausführungen müssen den
derzeit gültigen DIN- bzw. EN-Vorschriften und den
allgemein anerkannten Regeln der Technik genügen.
Für die Planung, Ausführung und Abrechnung wird die
für diese Gewerke maßgeblichen Normen
- DIN 18352 (Fliesen- und Plattenarbeiten) und DIN 18353 (Estricharbeiten) zugrunde gelegt.
Für die Auftragsabwicklung, Planung, Ausführung und
Abrechnung gelten: VOB/B (Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen) VOB/C (Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen für Bauleistungen)
Unfallverhütungsvorschriften, jeweils in ihrer
aktuellen Fassung.
ZTV 02 Qualitäten
Sofern in der Leistungsbeschreibung auf Fabrikate oder
Hersteller verwiesen wird, sind diese wie aufgeführt
anzubieten.
ZTV 03 Befestigungen
Sämtliche, für die Befestigung der zu liefernden und
einzubauenden Bauteile erforderlichen Verankerungen,
Verschraubungen, Klebemassen o.ä. sowie die hierfür
erf. Bohrungen sind in den Einheitspreis der entspr.
Positionen einzukalkulieren. Bei den Befestigungen
sind ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene
Verankerungen zu verwenden. Diese sind vor Einbau mit
dem Tragwerksplaner abzustimmen.
Die Verankerung der Bauteile ist so auszuführen, dass
Bewegungen des Baukörpers und die der Bauteile
aufgenommen werden können. Sämtliche Anschlüsse
an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren. die Anschlüsse müssen den
bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden.
ZTV 04 Transport der Materialien
Die Arbeiten sind entsprechend den Bauteilen bis zu
einer Gesamt-Höhe von ca. 6,00 m über OK Gelände
auszuführen.
Innerhalb und ausserhalb des Gebäudes stehen keine
Hebezeuge bauseitig zur Verfügung. Alle hierfür erf.
Mittel hat der AN zu beschaffen. Die Vergütung erfolgt
über die Einheitspreise. Vorhandene Aufzüge können
nicht als Materialtransportmittel benutzt werden!!!
Für die Kalkulation des Angebotes ist zwingend eine
Baustellenbesichtigung erforderlich, bei der
die örtlichen Verhältnisse (Zufahrt,
Kranaufstellung usw.) in Augenschein genommen
werden. Nachforderungen aufgrund der beengten
Verhältnisse werden nicht anerkannt!!
ZTV 05 Ebenheit/Toleranzen
für sämtliche Bauteile wird gem. DIN 18 202
"Toleranzen im Hochbau" erhöhte Anforderungen
vereinbart. Dies gilt für Längsmaße, Lote und
Horizontalflächen als Unter- und Oberseiten.
Dies gilt für sämtliche Bauteile, auch und
insbesondere für die im Ausbau zu
verkleidenden Bauteile
ZTV 06 Zulassung, Prüfzeugnisse, etc.
Alle ausgeführten Konstruktionen müssen den geltenden
Gesetzen, Vorschriften, Technischen Regeln etc.
genügen und über eine Zulassung verfügen. Dieses ist
durch den AN sicherzustellen, bzw. ggf. zu erwirken.
Prüfzeugnisse, Zulassungen, Gebrauchsanweisungen etc.
sind nach Aufforderung umgehend vorzulegen. Zur
Schlussabnahme sind unaufgefordert alle Unterlagen zu
verwendeten Systemen, Materialien, Konstruktionen
gesammelt und geordnet als Dokumentation der
Bauleitung zu übergeben.
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
02 Bodenfliesen
02
Bodenfliesen
Hinweis Die Belastbarkeit des Rohbodens, der Bodenbeläge in Verkaufs- und Lagerflächen ist auf eine
Last von 10 kN/m² auszulegen. Notwendige Dehnungsfugen müssen so konstruiert sein, dass
ein Überfahren mit Palettenhubwägen und Rollcontainern ohne Beschädigung der Fuge und
des Belages möglich ist (Einzelraddruck bei Hubwagenbetrieb bis 350 kg ist zu beachten).
Bodenbeläge, Sockelleisten und Wandfliesen sind im Paket nur von einem Hersteller zu beziehen!
Hinweis
02.__.0010 Fliesenboden 20x20 auf Estrich mit ca. 12cm Dämmung Fliesen im Format 20x20x1,2 auf bewährter Estrichplatte. Inkl. ca. 12cm Wärmedämmung.
Räume: Kühlung MOPRO + SB-Wurst
zu verwendende Fabrikate:
Marazzi
System T Graniniti Grigio Scuro
20x20x1,2
ArtNr. M7LA
Oberfläche R11
oder
AGROB Bruchtal
Netto Süd Anthrazit
20x20x1,2
ArtNr. 436728
Oberfläche R11/B
02.__.0010
Fliesenboden 20x20 auf Estrich mit ca. 12cm Dämmung
101.50
m²
02.__.0020 Fliesenboden 45x45 gemäß Baubeschreibung Fliesen im Format 45x45x1,4 als Rüttelboden
Räume: Windfang, Verkaufsraum, Flur, Aktenraum, WC´s Laden,
Personalraum, Umkleide, Leergutannahme, Leergutlager, Lager,
Hausanschluss- + Heizraum, Backshop WC
zu verwendende Fabrikate:
Marazzi
Super Silver
45x45x1,4
Art.Nr. K1NY
Oberfläche R10
oder
AGROB Bruchtal
Netto Süd Grau
45x45x1,4
ArtNr. 433470
Oberfläche R10
02.__.0020
Fliesenboden 45x45 gemäß Baubeschreibung
1,225.00
m²
02.__.0030 Fliesenboden 20x20 auf Estrich mit ca. 20cm Dämmung Fliesen im Format 20x20x1,2 auf bewährter Estrichplatte. Inkl. ca. 20cm Wärmedämmung und Unterfrierschutzheizung.
Räume: TK + TK-Backwarenvorbereitung
zu verwendende Fabrikate:
Marazzi
System T Graniniti Grigio Scuro
20x20x1,2
ArtNr. M7LA
Oberfläche R11
oder
AGROB Bruchtal
Netto Süd Anthrazit
20x20x1,2
ArtNr. 436728
Oberfläche R11/B
02.__.0030
Fliesenboden 20x20 auf Estrich mit ca. 20cm Dämmung
23.50
m²
02.__.0040 Fliesenboden 20x20 auf Estrich ohne Dämmung Fliesen im Format 20x20x1,2 auf unbewehrtem Verbundestrich
Räume: Backwarenorbereitung Netto + Nebenraum Backshop
zu verwendende Fabrikate:
Marazzi
System T Graniniti Grigio Scuro
20x20x1,2
ArtNr. M7LA
Oberfläche R11
oder
AGROB Bruchtal
Netto Süd Anthrazit
20x20x1,2
ArtNr. 436728
Oberfläche R11/B
02.__.0040
Fliesenboden 20x20 auf Estrich ohne Dämmung
58.00
m²
02.__.0050 Fliesenboden Langformat gemäß Baubeschreibung Fliesen im Format 20x120 o. 30x120 je nach Hersteller, als Rüttelboden (alternativ Verbundestrich)
Räume: Backshop Verkaufsraum, Backshop Kunden-WC
zu verwendende Fabrikate:
Marazzi
TreverkEver Musk
20x120
ArtNr. MH8E
Oberfläche R10
oder
AGROB Bruchtal
Driftwood
30x120x0,8
ArtNr. 8630-B620HK
Oberfläche R10
02.__.0050
Fliesenboden Langformat gemäß Baubeschreibung
88.50
m²
02.__.0051 Verbundabdichtung Boden in Feuchträumen Alternative Abdichtung (Verbundabdichtung) im Bodenbereich unter Fliesenbelägen gemäß DIN 18534. Ausführung für Wassereinwirkungsklassen W1-I bis W2-I (z. B. in WC-Anlagen, Putzecken und Backwarenvorbereitungsbereichen), mit bauaufsichtlich zugelassener, flexibler Dichtschlämme oder flüssiger Abdichtungsmasse, zweilagig aufgetragen, einschließlich aller erforderlichen Systemdichtbänder an den Wand-Boden-Anschlüssen sowie Manschetten für Rohrdurchführungen und Bodenabläufe.
02.__.0051
Verbundabdichtung Boden in Feuchträumen
72.00
m²
02.__.0052 Schwerlast-Dehnungsfugenprofil für Fliesenböden Lieferung und fachgerechter Einbau von Schwerlast-Dehnungsfugenprofilen (z. B. Edelstahl oder Aluminium mit elastischer Einlage) in den Dehnungsfugen der Verkaufs- und Lagerflächen. Die Profile müssen für schwere Lasten wie Palettenhubwagen und Rollcontainer bis zu einem Einzelraddruck von 350 kg ausgelegt sein und ein schadens- sowie erschütterungsfreies Überfahren gewährleisten.
02.__.0052
Schwerlast-Dehnungsfugenprofil für Fliesenböden
60.00
m
02.__.0053 Sauberlaufmatte mit Einbaurahmen im Windfang Lieferung und Montage eines Aluminium-Einbaurahmens inklusive einer widerstandsfähigen Sauberlaufmatte für den hochfrequentierten Eingangsbereich im Windfang. Ausführung für extreme Beanspruchung, Mattenhöhe passend zum angrenzenden Fliesenbelag für barrierefreien und stolperfreien Übergang. Abmessung nach Planvorgabe bzw. örtlichem Aufmaß.
02.__.0053
Sauberlaufmatte mit Einbaurahmen im Windfang
1.00
Stk
02.__.0054 Erstreinigung der Bodenbeläge (haid-tec) Erstreinigung aller verlegten Bodenbeläge (ca. 1.496,50 m²) im gesamten Objekt zur rückstandslosen Entfernung von Verlegerückständen, Zementschleiern und Verfugungsmaterialien. Die Ausführung hat zwingend mit dem vom Hersteller vorgeschriebenen haid-tec Erstreiniger zu erfolgen, um eine einfache Unterhaltsreinigung zu gewährleisten, gemäß Netto-Baubeschreibung (S. 53, S. 56).
02.__.0054
Erstreinigung der Bodenbeläge (haid-tec)
1,496.50
m²
02.__.0055 Lieferung und Einlagerung von Fliesenreserve Lieferung und fachgerechte Einlagerung von Fliesenreserven am Objekt (z. B. im Heiz- oder Elektroraum) zur Durchführung eventueller Reparaturen gemäß Netto-Baubeschreibung (S. 52, S. 56).
Umfang der einzulagernden Fliesen:
- ca. 5 m² von der Rüttelfliese für den Verkaufsraum (Format 45x45 cm)
- ca. 1 m² von jedem anderen verwendeten Wand- und Bodenfliesentyp
02.__.0055
Lieferung und Einlagerung von Fliesenreserve
1.00
kpl
02.__.0056 OSB-Schutzabdeckung für Sauberlaufmatte Bündiges Auslegen der Sauberlaufmatte im Windfang mit OSB-Platten zum Schutz des Belages während der Einbringung von Kühlmöbeln und Regalen. Die OSB-Platten sind bis zur Nachabnahme auszulegen und im Anschluss bauseits abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen, gemäß Netto-Baubeschreibung (S. 20, Pkt. 3.1.1).
02.__.0056
OSB-Schutzabdeckung für Sauberlaufmatte
1.00
Stk
02.__.0057 Zusätzliche Haftschlämme für Rüttelbeläge Aufbringen einer zusätzlichen Haftschlämme beim Verlegen der Bodenfliesen im Rüttelverfahren (z. B. im Verkaufsraum, Windfang etc.) zur Gewährleistung einer optimalen Verbundwirkung und Haftung, gemäß der ausdrücklichen Empfehlung in der Netto-Baubeschreibung (S. 12, Pkt. 2.2.8).
02.__.0057
Zusätzliche Haftschlämme für Rüttelbeläge
1,313.50
m²
02.__.0058 Gefällespachtelung / Gefälleestrich Putzecke Herstellung eines Gefälles von ca. 2 % zum Bodenablauf in der Putzecke mittels Gefällespachtelung oder Gefälleestrich zur Gewährleistung eines schadensfreien Wasserabflusses, gemäß Netto-Baubeschreibung (S. 41, Pkt. 18.2).
02.__.0058
Gefällespachtelung / Gefälleestrich Putzecke
1.00
Stk
02.__.0059 Edelstahl-Stelcon-Platten Lieferung und niveaugleicher, fachgerechter Einbau von Edelstahl-Stelcon-Platten im Laibungsbereich (Übergangsbereich der Tür) des MOPRO-Kühlraumes und der Tür Frühanlieferung/Rampe, zur Aufnahme schwerer mechanischer Lasten (Palettenhubwagen) und zur Gewährleistung eines stufen- und schwellenlosen Übergangs, gemäß den Vorgaben der Netto-Baubeschreibung (S.35, Pkt. 14.3 / S. 38, Pkt. 16.2).
02.__.0059
Edelstahl-Stelcon-Platten
2.00
Stk
03 Sockelleisten
03
Sockelleisten
03.__.0010 Bei Fliesenboden 45x45 gemäß Baubeschreibung folgende Räume erhalten Sockelfliesen:
Verkausraum (Kassenbereich, Obst&Gemüse)
Windfang / Leergutannahme
zu verwedende Fliesen:
Marazzi
Super Silver
45x7x1,4
AGROB
Netto Süd Grau
45x7x1,4
durch den Auftragnehmer aus dem Fliesenbelag zu schneiden
03.__.0010
Bei Fliesenboden 45x45 gemäß Baubeschreibung
39.00
m
03.__.0020 Bei Fliesenboden 20x20 gemäß Baubeschreibung folgende Räume erhalten Sockelfliesen:
Backwarenvorbereitung Netto
Putzecke
TK / MOPRO-Kühlraum / SB-Wurst
Nebenraum Backshop
zu verwendende Fliesen:
Marazzi
Sistem T Graniti Grigio Scuro
10x20x1,2
(Hohlkehlsockel liegend)
ArtNr. MSOS
AGROB
Basis 3 anthrazit
10x20x1,2
(Holhkehlsockel liegend)
ArtNr. 600438-072
Oberfläche R10/A
03.__.0020
Bei Fliesenboden 20x20 gemäß Baubeschreibung
108.35
m
03.__.0030 Bei Fliesenboden Langformat gemäß Baubeschreibung folgende Räume erhalten Sockelfliesen:
Verkaufsraum Backshop (Teilweise)
Vorraum Backshop Kundentoilette
zu verwendende Fliesen:
Marazzi
TreverEver Musk
120x7
ArtNr. MH8E
Oberfläche R10
bauseits schneiden
alternativ Marazzi
Sockel werksseitig
60x6
ArtNr. MM8K
AGROB
Driftwood
120x7x0,8
ArtNr. 8630-B620HK
Oberfläche R10
durch den Auftragnehmer aus dem Fliesenbelag zu schneiden
03.__.0030
Bei Fliesenboden Langformat gemäß Baubeschreibung
23.50
m
03.__.0040 Zusatzsockel weiß nur in Backwarenvorbereitung Netto sowie Nebenraum Backshop
zu verwendende Fliesen:
Marazzi
Sistem C-Citta Bianco
20x20
ArtNr. MEFJ
AGROB
20x20x0,6
ArtNr. 532212-800
Oberfläche R10/A
03.__.0040
Zusatzsockel weiß
49.00
m
03.__.0050 PVC Sockelleiste PVC-Hartkernsockelleiste, schwarz, h= 6cm (z.B. Dölken Typ S60)
03.__.0050
PVC Sockelleiste
155.00
m
03.__.0051 Dauerelastische Verfugung (Silikonfuge) Dauerelastisches Schließen aller Anschlussfugen zwischen Fliesenboden und Sockelfliesen bzw. Wandfliesen sowie in den vertikalen Raumecken mit hochwertigem, pilzhemmend (fungizid) eingestelltem Sanitärsilikon, farblich passend zum Fugenmörtel des Fliesenbelags, einschließlich Hinterfüllschnur und fachgerechter Flankenreinigung.
03.__.0051
Dauerelastische Verfugung (Silikonfuge)
250.00
m
04 Wandfliesen
04
Wandfliesen
04.__.0010 Wandfliesen 20x20 weiß gemäß Baubeschreibung folgende Räume werden mit Wandfliesen, raumhoch, beleget:
Backwarenvorbereitung Netto(Besonderheiten Detailangabe Mieter beachten)
Putzecke
Toiletten Netto
Nebenraum Backshop
Toilette Backshop
Toilette Backshop / Kunden
zu verwendende Fliesen:
Marazzi
Sistem C-Citta Bianco
20x20
ArtNr. MEJF
AGROB
Basis 1 weiß matt
20x20x0,6
ArtNr. 532212-800
04.__.0010
Wandfliesen 20x20 weiß gemäß Baubeschreibung
218.50
m²
04.__.0011 Verbundabdichtung Wand in Feuchträumen Alternative Abdichtung (Verbundabdichtung) an den Wandflächen unter Fliesenbelägen gemäß DIN 18534. Ausführung für Wassereinwirkungsklassen W0-I bis W2-I (z. B. in WC-Anlagen, Putzecke, Backwarenvorbereitungsräumen) bis zur geforderten Abdichtungshöhe, bestehend aus einem aufeinander abgestimmten System aus Grundierung, flüssiger Abdichtungsfolie bzw. Dichtschlämme, einschließlich aller Systemdichtbänder für Innen- und Außenecken.
04.__.0011
Verbundabdichtung Wand in Feuchträumen
219.00
m²
04.__.0012 Kantenschutzprofil Edelstahl für Wandaußenecken Lieferung und niveaugleicher Einbau von Kantenschutzprofilen (z. B. aus Edelstahl V2A, Werkstoff 1.4301, mit quadratischer oder abgerundeter Sichtfläche) an den Wandaußenecken und Fliesenspiegel-Abschlüssen im Bereich der Toiletten, Putzecke und Vorbereitungsräume zur Erhöhung der mechanischen Belastbarkeit und als dekorativer Abschluss.
04.__.0012
Kantenschutzprofil Edelstahl für Wandaußenecken
75.00
m