Bodenbeläge
Errichtung Nettomarkt
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01
Allgemeines
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB 01 Einheitspreise Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise bis zur Fertigstellung der Gesamtmaßnahme. Eine Veränderung der Vergütung aufgrund von Lohnerhöhungen, Stoffpreisveränderungen o.ä. erfolgt nicht. Nebenangebote zu abweichenden Konstruktionsverfahren sind zulässig. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit und fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot gesondert beizufügen. ZVB 02 Baustrom/-wasser Baustrom und Bauwasser werden vom Bauherrn gestellt. Die Umlage beträgt jeweils 0,3 % der Bruttoabrechnungsumme. ZVB 03 Bauwesenversicherung Vom Bauherrn wird eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Die Umlage beträgt 0,3 % der Bruttoabrechnungssumme. ZVB 04 Gewährleistung Die Gewährleistung erfolgt gem. VOB. mit einer Gewährleistungsfrist von fünf Jahren nach Abnahme der Bauleistung. ZVB 05 Reinigung der Baustelle Die Reinigung der Arbeitsstellen ist "täglich" durchzuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Kommt der AN der Aufforderung zur Baustellenreinigung durch die Bauleitung nicht nach, so wird der Auftraggeber diese Arbeiten durch einen anderen Unternehmer ausführen lassen und die anfallenden Kosten von der Schlussrechnung des und/oder der betreffenden Unternehmer in Abzug bringen. Zufahrtsstraßen (Straßenreinigung) sind bei verschuldeter Verschmutzung unmittelbar mit Naßkehr- und Saugvorrichtungen zu reinigen. ZVB 06 Sicherheit auf der Baustelle Mit dem Abschluss eines Werkvertrages wird der einzelne Auftragnehmer für den auf ihn übertragenen Teilbereich der Baumaßnahmen verantwortlich. Er hat die von ihm beherrschbaren Gefahren auszuschließen, für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen und die Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten. Unternehmer, deren Leistungen auf der Baustelle zeitlich und örtlich zusammentreffen, haben sich gemäß § 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A 1/ bisherige VBG 1) mit den weiteren Auftragnehmern abzustimmen, um eine gegenseitige Gefährdung und nach den Bestimmungen der betreffenden Landesbauordnung auch die Gefährdung Dritter zu vermeiden. Bei der Ausführung aller Leistungen sind die Richtlinien der UVV (Unfallverhütungsvorschriften) genauestens einzuhalten. ZVB 07 Ausführungsvorschriften Der Bieter ist verpflichtet, die im LV beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachliche Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Technische Bedenken oder etwaige Änderungsvorschläge sind auf einer besonderen Anlage auszuführen und dem Angebot beizufügen. Der Auftragnehmer hat auf die örtlichen Verhältnisse hinsichtlich Eignung für die Durchführung seiner Leistungen zu achten. Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, sind dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn schriftlich anzuzeigen. Materialien, Geräte, Werkzeuge etc. können nur auf Risiko des Auftragnehmers innerhalb des Baugrundstückes gelagert werden. Für Schäden, gleich welcher Art, übernimmt der Auftraggeber keinerlei Haftung. Die für die Abwicklung des Auftrages erforderlichen Geräte und Maschinen müssen den Anforderungen des Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm vom 09.09.1965 (BGB 1214) und des Immissionsschutzgesetzes vom 28.07.1966 (GVB 211) entsprechen. ZVB 08 Stoffe und Bauteile Stoffe und Bauteile, die in das Eigentum des AG übergehen, müssen ungebraucht sein. ZVB 09 Abbruch/Demontagen Zum Leistungsumfang von Abbrucharbeiten oder Demontagen gehört zu jeder Position, auch wenn dies nicht explizit im Positionstext erwähnt ist, - die gesamte, rückstandsfreie Demontage des Objektes, einschl. sämtlicher Befestigungsmittel, die Anschlussmaterialien an angrenzende Bauteile Anschlussmaterialien an angrenzende Bauteile (dauerelastische Fugen, Vermörtelungen, o.ä.) sowie die Verankerungen - das besenreine Verlassen des Raumes und des Transportweges - die Beseitigung/ Entsorgung des angefallenen Materials, - sofern erforderlich, die Sicherung des Ortes gem. UVV (Anbringen einer Absturzsicherung, Abdecken vonDeckenöffnungen, usw.), - bei Neumontagen die Beseitigung der v.g. Sicherungen und der Transport aus dem Gebäude, - bei Wandabbrüchen gehört zum Leistungsumfang der Abbruch von Putzoberflächen, Fliesen, Installationen, wie Kabel oder Leitungen, Türen einschl. Zargen usw. innerhalb der abzubrechenden Wandfläche, einschl. sämtlicher Einbauten Sämtliche v.g. Leistungen sind Bestandteil des Einheitspreises und werden nicht gesondert vergütet! ZVB 10 Arbeitsablauf/Aufmaß/Abrechnung Abrechnungsgrundlage für die erbrachten Leistungen ist die VOB in der jeweils gültigen Fassung. Das Leistungsverzeichnis beschreibt Einzelpositionen einer Gesamtanlage. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen oder nachstehend in den Anlagen dargestellten Marken- oder Firmenbezeichnungen gelten als Qualitätsbeispiele. Alternativvorschläge sind nicht zulässig. Alle fertiggestellten Leistungen anderer Gewerke sind gegen Verschmutzung mit geeigneten Maßnahmen (z.B. Abklebung/Abdeckungen) zu schützen. Wird dieses vom Auftragnehmer unterlassen, gehen alle erforderlichen Reinigungsarbeiten bzw. erforderlichen Nacharbeiten zu Lasten des AN. Die Anlieferung und der Transport der Materialien auf dem Grundstück und im Gebäude ist Sache des AN und in den Einheitspreisen enthalten. Anlieferungszeiten sind mit der Bauleitung abzusprechen. Spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung durch den Bauherrn ist vom AN eine umfassende Werkstattplanung beim Architekten 3-fach vorzulegen. Mit der Fertigung und der Aufarbeitung der Bauteile darf erst nach erfolgter Freigabe begonnen werden. Das Anfertigen der erforderlichen Aufmaße und Abrechnungszeichnungen nach Plänen des Architekten einschließlich der Freigabe durch die örtliche Planung ist Sache des Auftragnehmers. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Das verbindliche örtliche Aufmaß einschließlich der Zeichnungsmaße der Detailskizzen des Architekten, sowie die Abstimmung bei Zeichnungsunstimmigkeiten mit der örtlichen Bauleitung auf die Gegebenheiten der Baustelle, obliegen dem Auftragnehmer und berechtigen nicht zu Mehrkosten. ZVB 11 Aufenthalts- und Lagerräume Aufenthalts- und Lagerräume können vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden.
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen
Baustellenlogistik Materialanlieferungen sind nur möglich, wenn diese am Vortag mit der Bauleitung abgestimmt werden. Parkplätze für Kleintransporter oder Mannschaftstransporter stehen nicht zur Verfügung. Ein Anspruch des AN auf Parkplätze innerhalb der Baustelle besteht nicht. Lagerplätze stehen nur in äußerst geringen Maß zur Verfügung. Baumaterialien sind in geringen Mengen als Tagesmengen anzuliefern.
Baustellenlogistik
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ZTV 01 DIN-Vorschriften Alle zu verwendenden Materialien und deren Verarbeitung sowie alle übrigen Ausführungen müssen den derzeit gültigen DIN- bzw. EN-Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik genügen. Für die Planung, Ausführung und Abrechnung wird die für diese Gewerke maßgeblichen Normen - DIN 18352 (Fliesen- und Plattenarbeiten) und DIN 18353 (Estricharbeiten) zugrunde gelegt. Für die Auftragsabwicklung, Planung, Ausführung und Abrechnung gelten: VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) Unfallverhütungsvorschriften, jeweils in ihrer aktuellen Fassung. ZTV 02 Qualitäten Sofern in der Leistungsbeschreibung auf Fabrikate oder Hersteller verwiesen wird, sind diese wie aufgeführt anzubieten. ZTV 03 Befestigungen Sämtliche, für die Befestigung der zu liefernden und einzubauenden Bauteile erforderlichen Verankerungen, Verschraubungen, Klebemassen o.ä. sowie die hierfür erf. Bohrungen sind in den Einheitspreis der entspr. Positionen einzukalkulieren. Bei den Befestigungen sind ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene Verankerungen zu verwenden. Diese sind vor Einbau mit dem Tragwerksplaner abzustimmen. Die Verankerung der Bauteile ist so auszuführen, dass Bewegungen des Baukörpers und die der Bauteile aufgenommen werden können. Sämtliche Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. ZTV 04 Transport der Materialien Die Arbeiten sind entsprechend den Bauteilen bis zu einer Gesamt-Höhe von ca. 6,00 m über OK Gelände auszuführen. Innerhalb und ausserhalb des Gebäudes stehen keine Hebezeuge bauseitig zur Verfügung. Alle hierfür erf. Mittel hat der AN zu beschaffen. Die Vergütung erfolgt über die Einheitspreise. Vorhandene Aufzüge können nicht als Materialtransportmittel benutzt werden!!! Für die Kalkulation des Angebotes ist zwingend eine Baustellenbesichtigung erforderlich, bei der die örtlichen Verhältnisse (Zufahrt, Kranaufstellung usw.) in Augenschein genommen werden. Nachforderungen aufgrund der beengten Verhältnisse werden nicht anerkannt!! ZTV 05 Ebenheit/Toleranzen für sämtliche Bauteile wird gem. DIN 18 202 "Toleranzen im Hochbau" erhöhte Anforderungen vereinbart. Dies gilt für Längsmaße, Lote und Horizontalflächen als Unter- und Oberseiten. Dies gilt für sämtliche Bauteile, auch und insbesondere für die im Ausbau zu verkleidenden Bauteile ZTV 06 Zulassung, Prüfzeugnisse, etc. Alle ausgeführten Konstruktionen müssen den geltenden Gesetzen, Vorschriften, Technischen Regeln etc. genügen und über eine Zulassung verfügen. Dieses ist durch den AN sicherzustellen, bzw. ggf. zu erwirken. Prüfzeugnisse, Zulassungen, Gebrauchsanweisungen etc. sind nach Aufforderung umgehend vorzulegen. Zur Schlussabnahme sind unaufgefordert alle Unterlagen zu verwendeten Systemen, Materialien, Konstruktionen gesammelt und geordnet als Dokumentation der Bauleitung zu übergeben.
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
02 Bodenfliesen
02
Bodenfliesen
Hinweis Die Belastbarkeit des Rohbodens, der Bodenbeläge in Verkaufs- und Lagerflächen ist auf eine Last von 10 kN/m² auszulegen. Notwendige Dehnungsfugen müssen so konstruiert sein, dass ein Überfahren mit Palettenhubwägen und Rollcontainern ohne Beschädigung der Fuge und des Belages möglich ist (Einzelraddruck bei Hubwagenbetrieb bis 350 kg ist zu beachten). Bodenbeläge, Sockelleisten und Wandfliesen sind im Paket nur von einem Hersteller zu beziehen!
Hinweis
02.__.0010 Fliesenboden 20x20 auf Estrich mit ca. 12cm Dämmung Fliesen im Format 20x20x1,2 auf bewährter Estrichplatte. Inkl. ca. 12cm Wärmedämmung. Räume: Kühlung MOPRO + SB-Wurst zu verwendende Fabrikate: Marazzi System T Graniniti Grigio Scuro 20x20x1,2 ArtNr. M7LA Oberfläche R11 oder AGROB Bruchtal Netto Süd Anthrazit 20x20x1,2 ArtNr. 436728 Oberfläche R11/B
02.__.0010
Fliesenboden 20x20 auf Estrich mit ca. 12cm Dämmung
101.50
02.__.0020 Fliesenboden 45x45 gemäß Baubeschreibung Fliesen im Format 45x45x1,4 als Rüttelboden Räume: Windfang, Verkaufsraum, Flur, Aktenraum, WC´s Laden, Personalraum, Umkleide, Leergutannahme, Leergutlager, Lager, Hausanschluss- + Heizraum, Backshop WC zu verwendende Fabrikate: Marazzi Super Silver 45x45x1,4 Art.Nr. K1NY Oberfläche R10 oder AGROB Bruchtal Netto Süd Grau 45x45x1,4 ArtNr. 433470 Oberfläche R10
02.__.0020
Fliesenboden 45x45 gemäß Baubeschreibung
1,225.00
02.__.0030 Fliesenboden 20x20 auf Estrich mit ca. 20cm Dämmung Fliesen im Format 20x20x1,2 auf bewährter Estrichplatte. Inkl. ca. 20cm Wärmedämmung und Unterfrierschutzheizung. Räume: TK + TK-Backwarenvorbereitung zu verwendende Fabrikate: Marazzi System T Graniniti Grigio Scuro 20x20x1,2 ArtNr. M7LA Oberfläche R11 oder AGROB Bruchtal Netto Süd Anthrazit 20x20x1,2 ArtNr. 436728 Oberfläche R11/B
02.__.0030
Fliesenboden 20x20 auf Estrich mit ca. 20cm Dämmung
23.50
02.__.0040 Fliesenboden 20x20 auf Estrich ohne Dämmung Fliesen im Format 20x20x1,2 auf unbewehrtem Verbundestrich Räume: Backwarenorbereitung Netto + Nebenraum Backshop zu verwendende Fabrikate: Marazzi System T Graniniti Grigio Scuro 20x20x1,2 ArtNr. M7LA Oberfläche R11 oder AGROB Bruchtal Netto Süd Anthrazit 20x20x1,2 ArtNr. 436728 Oberfläche R11/B
02.__.0040
Fliesenboden 20x20 auf Estrich ohne Dämmung
58.00
02.__.0050 Fliesenboden Langformat gemäß Baubeschreibung Fliesen im Format 20x120 o. 30x120 je nach Hersteller, als Rüttelboden (alternativ Verbundestrich) Räume: Backshop Verkaufsraum, Backshop Kunden-WC zu verwendende Fabrikate: Marazzi TreverkEver Musk 20x120 ArtNr. MH8E Oberfläche R10 oder AGROB Bruchtal Driftwood 30x120x0,8 ArtNr. 8630-B620HK Oberfläche R10
02.__.0050
Fliesenboden Langformat gemäß Baubeschreibung
88.50
02.__.0051 Verbundabdichtung Boden in Feuchträumen Alternative Abdichtung (Verbundabdichtung) im Bodenbereich unter Fliesenbelägen gemäß DIN 18534. Ausführung für Wassereinwirkungsklassen W1-I bis W2-I (z. B. in WC-Anlagen, Putzecken und Backwarenvorbereitungsbereichen), mit bauaufsichtlich zugelassener, flexibler Dichtschlämme oder flüssiger Abdichtungsmasse, zweilagig aufgetragen, einschließlich aller erforderlichen Systemdichtbänder an den Wand-Boden-Anschlüssen sowie Manschetten für Rohrdurchführungen und Bodenabläufe.
02.__.0051
Verbundabdichtung Boden in Feuchträumen
72.00
02.__.0052 Schwerlast-Dehnungsfugenprofil für Fliesenböden Lieferung und fachgerechter Einbau von Schwerlast-Dehnungsfugenprofilen (z. B. Edelstahl oder Aluminium mit elastischer Einlage) in den Dehnungsfugen der Verkaufs- und Lagerflächen. Die Profile müssen für schwere Lasten wie Palettenhubwagen und Rollcontainer bis zu einem Einzelraddruck von 350 kg ausgelegt sein und ein schadens- sowie erschütterungsfreies Überfahren gewährleisten.
02.__.0052
Schwerlast-Dehnungsfugenprofil für Fliesenböden
60.00
m
02.__.0053 Sauberlaufmatte mit Einbaurahmen im Windfang Lieferung und Montage eines Aluminium-Einbaurahmens inklusive einer widerstandsfähigen Sauberlaufmatte für den hochfrequentierten Eingangsbereich im Windfang. Ausführung für extreme Beanspruchung, Mattenhöhe passend zum angrenzenden Fliesenbelag für barrierefreien und stolperfreien Übergang. Abmessung nach Planvorgabe bzw. örtlichem Aufmaß.
02.__.0053
Sauberlaufmatte mit Einbaurahmen im Windfang
1.00
Stk
02.__.0054 Erstreinigung der Bodenbeläge (haid-tec) Erstreinigung aller verlegten Bodenbeläge (ca. 1.496,50 m²) im gesamten Objekt zur rückstandslosen Entfernung von Verlegerückständen, Zementschleiern und Verfugungsmaterialien. Die Ausführung hat zwingend mit dem vom Hersteller vorgeschriebenen haid-tec Erstreiniger zu erfolgen, um eine einfache Unterhaltsreinigung zu gewährleisten, gemäß Netto-Baubeschreibung (S. 53, S. 56).
02.__.0054
Erstreinigung der Bodenbeläge (haid-tec)
1,496.50
02.__.0055 Lieferung und Einlagerung von Fliesenreserve Lieferung und fachgerechte Einlagerung von Fliesenreserven am Objekt (z. B. im Heiz- oder Elektroraum) zur Durchführung eventueller Reparaturen gemäß Netto-Baubeschreibung (S. 52, S. 56). Umfang der einzulagernden Fliesen: - ca. 5 m² von der Rüttelfliese für den Verkaufsraum (Format 45x45 cm) - ca. 1 m² von jedem anderen verwendeten Wand- und Bodenfliesentyp
02.__.0055
Lieferung und Einlagerung von Fliesenreserve
1.00
kpl
02.__.0056 OSB-Schutzabdeckung für Sauberlaufmatte Bündiges Auslegen der Sauberlaufmatte im Windfang mit OSB-Platten zum Schutz des Belages während der Einbringung von Kühlmöbeln und Regalen. Die OSB-Platten sind bis zur Nachabnahme auszulegen und im Anschluss bauseits abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen, gemäß Netto-Baubeschreibung (S. 20, Pkt. 3.1.1).
02.__.0056
OSB-Schutzabdeckung für Sauberlaufmatte
1.00
Stk
02.__.0057 Zusätzliche Haftschlämme für Rüttelbeläge Aufbringen einer zusätzlichen Haftschlämme beim Verlegen der Bodenfliesen im Rüttelverfahren (z. B. im Verkaufsraum, Windfang etc.) zur Gewährleistung einer optimalen Verbundwirkung und Haftung, gemäß der ausdrücklichen Empfehlung in der Netto-Baubeschreibung (S. 12, Pkt. 2.2.8).
02.__.0057
Zusätzliche Haftschlämme für Rüttelbeläge
1,313.50
02.__.0058 Gefällespachtelung / Gefälleestrich Putzecke Herstellung eines Gefälles von ca. 2 % zum Bodenablauf in der Putzecke mittels Gefällespachtelung oder Gefälleestrich zur Gewährleistung eines schadensfreien Wasserabflusses, gemäß Netto-Baubeschreibung (S. 41, Pkt. 18.2).
02.__.0058
Gefällespachtelung / Gefälleestrich Putzecke
1.00
Stk
02.__.0059 Edelstahl-Stelcon-Platten Lieferung und niveaugleicher, fachgerechter Einbau von Edelstahl-Stelcon-Platten im Laibungsbereich (Übergangsbereich der Tür) des MOPRO-Kühlraumes und der Tür  Frühanlieferung/Rampe, zur Aufnahme schwerer mechanischer Lasten (Palettenhubwagen) und zur Gewährleistung eines stufen- und schwellenlosen Übergangs, gemäß den Vorgaben der Netto-Baubeschreibung (S.35, Pkt. 14.3 / S. 38, Pkt. 16.2).
02.__.0059
Edelstahl-Stelcon-Platten
2.00
Stk
03 Sockelleisten
03
Sockelleisten
03.__.0010 Bei Fliesenboden 45x45 gemäß Baubeschreibung folgende Räume erhalten Sockelfliesen: Verkausraum (Kassenbereich, Obst&Gemüse) Windfang / Leergutannahme zu verwedende Fliesen: Marazzi Super Silver 45x7x1,4 AGROB Netto Süd Grau 45x7x1,4 durch den Auftragnehmer aus dem Fliesenbelag zu schneiden
03.__.0010
Bei Fliesenboden 45x45 gemäß Baubeschreibung
39.00
m
03.__.0020 Bei Fliesenboden 20x20 gemäß Baubeschreibung folgende Räume erhalten Sockelfliesen: Backwarenvorbereitung Netto Putzecke TK / MOPRO-Kühlraum / SB-Wurst Nebenraum Backshop zu verwendende Fliesen: Marazzi Sistem T Graniti Grigio Scuro 10x20x1,2 (Hohlkehlsockel liegend) ArtNr. MSOS AGROB Basis 3 anthrazit 10x20x1,2 (Holhkehlsockel liegend) ArtNr. 600438-072 Oberfläche R10/A
03.__.0020
Bei Fliesenboden 20x20 gemäß Baubeschreibung
108.35
m
03.__.0030 Bei Fliesenboden Langformat gemäß Baubeschreibung folgende Räume erhalten Sockelfliesen: Verkaufsraum Backshop (Teilweise) Vorraum Backshop Kundentoilette zu verwendende Fliesen: Marazzi TreverEver Musk 120x7 ArtNr. MH8E Oberfläche R10 bauseits schneiden alternativ Marazzi Sockel werksseitig 60x6 ArtNr. MM8K AGROB Driftwood 120x7x0,8 ArtNr. 8630-B620HK Oberfläche R10 durch den Auftragnehmer aus dem Fliesenbelag zu schneiden
03.__.0030
Bei Fliesenboden Langformat gemäß Baubeschreibung
23.50
m
03.__.0040 Zusatzsockel weiß nur in Backwarenvorbereitung Netto sowie Nebenraum Backshop zu verwendende Fliesen: Marazzi Sistem C-Citta Bianco 20x20 ArtNr. MEFJ AGROB 20x20x0,6 ArtNr. 532212-800 Oberfläche R10/A
03.__.0040
Zusatzsockel weiß
49.00
m
03.__.0050 PVC Sockelleiste PVC-Hartkernsockelleiste, schwarz, h= 6cm (z.B. Dölken Typ S60)
03.__.0050
PVC Sockelleiste
155.00
m
03.__.0051 Dauerelastische Verfugung (Silikonfuge) Dauerelastisches Schließen aller Anschlussfugen zwischen Fliesenboden und Sockelfliesen bzw. Wandfliesen sowie in den vertikalen Raumecken mit hochwertigem, pilzhemmend (fungizid) eingestelltem Sanitärsilikon, farblich passend zum Fugenmörtel des Fliesenbelags, einschließlich Hinterfüllschnur und fachgerechter Flankenreinigung.
03.__.0051
Dauerelastische Verfugung (Silikonfuge)
250.00
m
04 Wandfliesen
04
Wandfliesen
04.__.0010 Wandfliesen 20x20 weiß gemäß Baubeschreibung folgende Räume werden mit Wandfliesen, raumhoch, beleget: Backwarenvorbereitung Netto(Besonderheiten Detailangabe Mieter beachten) Putzecke Toiletten Netto Nebenraum Backshop Toilette Backshop Toilette Backshop / Kunden zu verwendende Fliesen: Marazzi Sistem C-Citta Bianco 20x20 ArtNr. MEJF AGROB Basis 1 weiß matt 20x20x0,6 ArtNr. 532212-800
04.__.0010
Wandfliesen 20x20 weiß gemäß Baubeschreibung
218.50
04.__.0011 Verbundabdichtung Wand in Feuchträumen Alternative Abdichtung (Verbundabdichtung) an den Wandflächen unter Fliesenbelägen gemäß DIN 18534. Ausführung für Wassereinwirkungsklassen W0-I bis W2-I (z. B. in WC-Anlagen, Putzecke, Backwarenvorbereitungsräumen) bis zur geforderten Abdichtungshöhe, bestehend aus einem aufeinander abgestimmten System aus Grundierung, flüssiger Abdichtungsfolie bzw. Dichtschlämme, einschließlich aller Systemdichtbänder für Innen- und Außenecken.
04.__.0011
Verbundabdichtung Wand in Feuchträumen
219.00
04.__.0012 Kantenschutzprofil Edelstahl für Wandaußenecken Lieferung und niveaugleicher Einbau von Kantenschutzprofilen (z. B. aus Edelstahl V2A, Werkstoff 1.4301, mit quadratischer oder abgerundeter Sichtfläche) an den Wandaußenecken und Fliesenspiegel-Abschlüssen im Bereich der Toiletten, Putzecke und Vorbereitungsräume zur Erhöhung der mechanischen Belastbarkeit und als dekorativer Abschluss.
04.__.0012
Kantenschutzprofil Edelstahl für Wandaußenecken
75.00
m