Erneuerung Küchenlüftungsanlage
Erneuerung Abluftanlage
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Allgemeine Projektbeschreibung Projektbeschreibung Grundstück: Schlosshotel Karlsruhe Bahnhofpl. 2 76137 Karlsruhe Projektbeschreibung:‑ Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Erneuerung der Küchenlüftungsanlage des Schlosshotels Karlsruhe. Die bestehende Lüftungsanlage wird demontiert und durch eine neue zentrale Lüftungsanlage ersetzt. Die vorhandenen Lüftungshauben in der Küche bleiben bestehen und werden weiterverwendet. Die Schnittstelle zum Bestand befindet sich im Bereich des Daches unmittelbar nach dem Dacheintritt. Der Dacheintritt wird im Zuge der parallel laufenden Dachsanierung erneuert und mit einer neuen Dachhaube ausgeführt. Die neue Lüftungsanlage wird auf dem Dach der Küche im Innenhofbereich des Gebäudes aufgestellt. Die Anlieferung und Einbringung der Anlage erfolgt voraussichtlich mittels Kran über das Dach. Das Schlosshotel befindet sich während der gesamten Baumaßnahme im laufenden Betrieb. Hotelgäste, Personal, Küche und Spülküche sind während der Ausführung besonders zu berücksichtigen. Sämtliche Arbeiten sind so zu planen und auszuführen, dass Beeinträchtigungen des Hotel- und Küchenbetriebs auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Allgemeine Projektbeschreibung
Planunterlagen, Planeinsicht, Ortsbesichtigung und Unklarheiten Planunterlagen, Planeinsicht, Ortsbesichtigung und Unklarheiten Den Bietern wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe durch Einsichtnahme in die Planunterlagen sowie durch eine Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ein genaues Bild über Art, Umfang, Schwierigkeitsgrad und Randbedingungen der ausgeschriebenen Leistungen zu verschaffen. Eine Ortsbesichtigung ist nur nach vorheriger Anmeldung und terminlicher Abstimmung über die Bauleitung zulässig. Die Abstimmung mit dem Hotelbetrieb erfolgt durch die Bauleitung. Unangemeldete Besichtigungen oder direkte Vorsprachen der Bieter beim Hotelbetrieb bzw. am Hotelempfang sind nicht zulässig. Dies betrifft insbesondere: die vorhandenen Zufahrts- und Transportmöglichkeiten die beengten Platzverhältnisse im Innenhof die vorhandenen Lager- und Montageflächen die Lage der Lüftungsanlage auf dem Dach der Küche die Einbringung der neuen Lüftungsanlage mittels Kran die Arbeiten im Bereich des Kamins die Anforderungen aus dem laufenden Hotel-, Küchen- und Spülküchenbetrieb die Anschlussstellen an den Bestand die Möglichkeiten zur Aufstellung und Führung der provisorischen Lüftung die vorhandenen Dachaufbauten, Unterkonstruktionen und Leitungswege Unklarheiten, erkennbare Widersprüche, fehlende Angaben oder Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen und mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung zu klären. Soweit einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses, Planunterlagen oder technische Vorgaben aus Sicht des Bieters unvollständig, unzweckmäßig, widersprüchlich oder nicht ausführbar erscheinen, ist hierauf vor Angebotsabgabe schriftlich hinzuweisen. Der Auftragnehmer kann sich nach Auftragserteilung nicht darauf berufen, dass ihm erkennbare örtliche Gegebenheiten, erkennbare Erschwernisse, Zugänglichkeiten, Transportwege, Montagebedingungen oder die geforderte Qualität der auszuführenden Arbeiten nicht bekannt gewesen seien. Alle für die Ausführung erforderlichen Maße sind durch den Auftragnehmer vor Ort zu prüfen und, soweit erforderlich, am Bau zu nehmen. Maßliche Unstimmigkeiten sind vor Ausführung rechtzeitig mit der Bauleitung zu klären.
Planunterlagen, Planeinsicht, Ortsbesichtigung und Unklarheiten
Leistungsumfang und Schnittstellen Leistungsumfang und Schnittstellen Der Leistungsumfang umfasst die Erneuerung der Küchenlüftungsanlage einschließlich der hierfür erforderlichen Demontage-, Montage-, Anpassungs-, Einregulierungs-, Prüf- und Dokumentationsleistungen. Die genaue Abgrenzung der Leistungen ergibt sich aus den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses, den Ausführungsplänen und den beigefügten technischen Unterlagen. Bauseitige Leistungen / Leistungen des Auftraggebers: Herstellung der Dachöffnung bzw. Lichtkuppel-/Aufsetzkranzkonstruktion für die Dachdurchführung der Zu- und Abluftleitungen Küche Eindichtung der Dachöffnung bzw. Lichtkuppel-/Aufsetzkranzkonstruktion in die Dachhaut Dachabdichtungsarbeiten und Abdichtungsanschlüsse an die Dachhaut im Rahmen des parallel laufenden Dachdecker- / Dachsanierungsprojektes bauseitige Tragwerksplanung zur Prüfung der statischen Belange des bestehenden Gebäudes bzw. der Gebäudetragstruktur Gerüststellung bzw. geeigneter Zugang für die Arbeiten auf dem Dach und im Bereich der Dachsanierung, soweit in den Leistungspositionen nichts anderes beschrieben ist. Gerüststellung für die Arbeiten im Bereich der Fortluftleitung am Kamin, soweit in den Leistungspositionen nichts anderes beschrieben ist Bereitstellung geeigneter bauseitiger Stromanschlusspunkte für Provisorium, Montage und Inbetriebnahme nach Angabe der erforderlichen Anschlusswerte durch den Auftragnehmer Bereitstellung der vorhandenen Planunterlagen, soweit verfügbar Abstimmung mit dem Hotelbetrieb bezüglich zulässiger Arbeitszeiten, Schließzeiten, Betriebsunterbrechungen und Ortsbesichtigungen Leistungen des Auftragnehmers Lüftung: Demontage der bestehenden Lüftungsanlage, soweit diese nicht für den provisorischen Betrieb weiterverwendet wird Demontage nicht mehr benötigter Luftleitungen und Anlagenteile Lieferung und Montage der neuen zentralen Lüftungsanlage Lieferung und Montage der neuen Luftleitungen für Zuluft, Küchenabluft, Spülküchenabluft und Fortluft Lieferung und Montage von Volumenstromreglern, Schalldämpfern und sonstigen lufttechnischen Komponenten Herstellung bzw. Anpassung der erforderlichen Anschlussstellen an den Bestand Lieferung, Montage, Betrieb und Rückbau einer provisorischen Küchenlüftung, soweit in den Leistungspositionen beschrieben Einbindung der Regelungs- und Steuerungskomponenten Herstellung der Schnittstelle zum bauseitigen Gasmagnetventil Lieferung und Montage eines Rauchmelders in der Zuluft, soweit in den Leistungspositionen beschrieben Frostschutzmaßnahmen, beheizte Siphons und erforderliche Begleitheizungen Lieferung und Montage des lufttechnischen Dachaufsatzes für die Dachdurchführung der Zu- und Abluftleitungen Küche, soweit in den Leistungspositionen beschrieben Durchführung der Zu- und Abluftleitungen durch den lufttechnischen Dachaufsatz regensichere Ausbildung der lufttechnischen Leitungsdurchführungen innerhalb des Leistungsbereiches des Auftragnehmers Lüftung Lieferung und Montage der Unterkonstruktion / Aufständerung für das Lüftungsgerät einschließlich Wartungs- und Bediengang, Gitterrosten, Absturzsicherung / Geländer und Zugang, soweit in den Leistungspositionen beschrieben konstruktive Planung und statische Nachweisführung der vom Auftragnehmer zu liefernden Unterkonstruktion einschließlich Wartungsgang, Gitterrosten, Geländer, Zugang, Auflagerung, Befestigungen und Anschlussdetails Angabe aller erforderlichen Lasten, Lastansätze, Auflagerkräfte, Auflagerpunkte, Anschlussdetails und Zeichnungen für die Prüfung der Gebäudetragstruktur durch die bauseitige Tragwerksplanung Kraneinbringung der Lüftungsanlage einschließlich erforderlicher Anträge, Genehmigungen, Straßensperrungen, Halteverbote, Verkehrsmaßnahmen und Sicherungen, soweit in den Leistungspositionen beschrieben Einregulierung, Funktionsprüfung, Probebetrieb, Dokumentation und Übergabe der Anlage Einreichen eines  Wartungsangebotes für 5 Jahre Abstimmungspflichten und Schnittstellen: Der Auftragnehmer Lüftung hat die für bauseitige Leistungen und Leistungen Dritter erforderlichen Angaben rechtzeitig, vollständig und prüffähig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere: Öffnungsgrößen für Dachdurchführungen Leitungsquerschnitte Lage und Anzahl der Durchführungen Höhenlagen und Anschlusshöhen Anschlussdetails an Dachaufsatz, Aufsetzkranz und Luftleitungen Lastangaben, Lastansätze, Auflagerkräfte und Auflagerpunkte Anforderungen an Dachöffnung, Aufsetzkranz, Unterkonstruktion und Wartungsgang erforderliche elektrische Anschlusswerte für Provisorium, Montage und Inbetriebnahme Anforderungen an Gerüststellung, Zugänglichkeit, Montageflächen und Arbeitsbereiche Die Ausbildung der Unterkonstruktion, Füße, Auflagerpunkte und Lastverteilung auf der Dachkonstruktion ist vor Ausführung mit Dachdecker, Bauleitung, Bauherrschaft und bauseitiger Tragwerksplanung abzustimmen. Die Detailausbildung ist insbesondere hinsichtlich fachgerechter Eindichtbarkeit in das Dachsystem, Vermeidung bzw. Minimierung von Wärme- und Kältebrücken, Verträglichkeit mit dem vorhandenen bzw. neu herzustellenden Dachaufbau, schadfreier Lastabtragung in die Dachkonstruktion, dauerhafter Regensicherheit sowie späterer Wartungs- und Sanierungsmöglichkeiten der Dachfläche zu planen und freigeben zu lassen. Die endgültigen Details zur Dachdurchführung, zum Dachaufsatz, zur Unterkonstruktion, zu Auflagerpunkten, zu Anschlusshöhen, zu Leitungsführungen, zu Gerüst- und Zugangsanforderungen sowie zu Abdichtungsanschlüssen sind vor Fertigung und Montage mit Bauleitung, Bauherrschaft, Dachdecker, Lüftungsgerätehersteller und bauseitiger Tragwerksplanung abzustimmen und zur Freigabe vorzulegen. Bei Unklarheiten, erkennbaren Widersprüchen oder Schnittstellenkonflikten zwischen Lüftung, Dachdecker- / Dachsanierungsprojekt, Tragwerksplanung, Bauleitung, Bauherrschaft und Hotelbetrieb ist vor Ausführung eine Klärung herbeizuführen.
Leistungsumfang und Schnittstellen
Laufender Hotel- und Küchenbetrieb Laufender Hotel- und Küchenbetrieb Die Ausführung erfolgt unter laufendem Hotelbetrieb. Die Küche und die Spülküche sollen während der Baumaßnahme grundsätzlich im normalen Betrieb weiter betrieben werden. Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten so zu organisieren, dass der laufende Betrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird. Lärm-, Staub-, Geruchs- und Schmutzentwicklung sind auf das unvermeidbare Maß zu begrenzen. Arbeiten mit besonderen Auswirkungen auf den Hotel-, Küchen- oder Spülküchenbetrieb sind frühzeitig mit der Bauleitung und dem Hotelbetrieb abzustimmen. Die Küche darf insgesamt maximal drei Kalendertage außer Betrieb genommen werden. Notwendige Schließzeiten, Umschaltungen, Außerbetriebnahmen oder sonstige Einschränkungen des Küchen- oder Spülküchenbetriebs sind frühzeitig schriftlich anzukündigen und mit der Bauleitung sowie dem Hotelbetrieb zu koordinieren.
Laufender Hotel- und Küchenbetrieb
Baustellenzugang, Materialtransport und Lagerflächen Baustellenzugang, Materialtransport und Lagerflächen Der Zugang zur Baustelle erfolgt über die vorhandene Zufahrt mit folgenden nutzbaren Abmessungen: Breite: ca. 2,1 m Höhe: ca. 3,3 m Die Materialanlieferung, der innerbetriebliche Materialtransport, die Zwischenlagerung sowie die Einbringung der Lüftungsgeräte und Anlagenkomponenten sind durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich zu prüfen, zu organisieren und in die Kalkulation einzubeziehen. Bauteile, Komponenten oder Geräte, welche die vorhandenen Transportabmessungen überschreiten, sind durch den Auftragnehmer entsprechend zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere eine geeignete Aufteilung in transportfähige Einheiten, alternative Transportwege oder die Einbringung des neuen Lüftungsgerätes mittels Kran. Lagerflächen stehen nur eingeschränkt zur Verfügung. Die genaue Lage und Nutzung der Lagerbereiche ist vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung und dem Hotelbetrieb abzustimmen. Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege, betriebliche Zugänge sowie die Nutzung des Innenhofs dürfen nicht unzulässig beeinträchtigt werden. Die Baustelle ist arbeitstäglich in einem sauberen, sicheren und geordneten Zustand zu verlassen. Bauschutt, Verpackungsmaterialien und sonstige Abfälle sind regelmäßig, bei Bedarf täglich, zu entfernen. Verschmutzungen in angrenzenden Hotel-, Küchen-, Spülküchen- und Betriebsbereichen sind zu vermeiden und bei Auftreten unverzüglich zu beseitigen.
Baustellenzugang, Materialtransport und Lagerflächen
Kraneinbringung, Anträge und Sperrungen Kraneinbringung, Anträge und Sperrungen Die neue Lüftungsanlage wird als Fertiggerät angeliefert. Die Einbringung erfolgt voraussichtlich mittels Kran über das Dach. Der Auftragnehmer hat die Kraneinbringung einschließlich Kranstellung, erforderlicher Verkehrsmaßnahmen, behördlicher Anträge, Genehmigungen, Straßensperrungen, Halteverbote, Sicherungsmaßnahmen sowie aller damit verbundenen Nebenleistungen eigenverantwortlich zu organisieren, abzustimmen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Erforderliche Angaben zu Geräteabmessungen, Einzelgewichten, Gesamtgewichten, Anschlagpunkten, Transportwegen, Kranlasten und Aufstellflächen sind durch den Auftragnehmer rechtzeitig zu prüfen und vorzulegen. Die Terminierung der Anlieferung und Kraneinbringung ist frühzeitig mit der Bauleitung, dem Hotelbetrieb und den zuständigen Behörden abzustimmen.
Kraneinbringung, Anträge und Sperrungen
Arbeitsbereiche auf dem Dach und am Kamin Arbeitsbereiche auf dem Dach und am Kamin Die Hauptmontagearbeiten erfolgen auf der Dachfläche der Küche. Diese umfassen insbesondere: Demontage der bestehenden Lüftungsanlage Montage der neuen zentralen Lüftungsanlage Verlegung der neuen Luftleitungen Montage von Volumenstromreglern und Schalldämpfern Montage des neuen Dachaufsatz Herstellung der Anschlussstellen Montage von beheizten Siphons und erforderlichen Begleitheizungen Anschluss und Einbindung der Steuerungs- und Regelungskomponenten Für die Montage der Fortluftleitung am Kamin ist mit erschwerten Montagebedingungen zu rechnen. Die Fortluftleitung wird bis in den Bereich des Kamins geführt. Die Arbeitshöhe beträgt bis ca. 18 m über Dachhaut. Für diese Arbeiten ist eine Gerüststellung erforderlich. Die Gerüststellung erfolgt bauseits, soweit in den Leistungspositionen nichts anderes beschrieben ist. Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Anforderungen an das Gerüst, die Zugänglichkeit, die Arbeitsbereiche, die Montageöffnungen und die Montageabläufe rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen. Die Arbeiten im Bereich des Kamins sind terminlich und kalkulatorisch getrennt von den sonstigen Dacharbeiten zu berücksichtigen, soweit dies im Leistungsverzeichnis entsprechend ausgewiesen ist.
Arbeitsbereiche auf dem Dach und am Kamin
Arbeitssicherheit und Schutzmaßnahmen Arbeitssicherheit und Schutzmaßnahmen Der Auftragnehmer ist für die sichere Ausführung seiner Leistungen verantwortlich. Sämtliche Arbeiten sind unter Beachtung der geltenden Arbeitsschutzvorschriften, der DGUV-Vorschriften, der Arbeitsstättenregeln, insbesondere ASR A2.1, sowie der anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung für seine Leistungen zu erstellen und die daraus erforderlichen Schutzmaßnahmen eigenverantwortlich festzulegen und umzusetzen. Dies gilt insbesondere für: Arbeiten auf Dachflächen Arbeiten im Bereich von Absturzkanten Arbeiten am Kamin Arbeiten auf Gerüsten Kranarbeiten Arbeiten mit schwebenden Lasten Demontagearbeiten Arbeiten im laufenden Hotel-, Küchen- und Spülküchenbetrieb Erforderliche persönliche Schutzausrüstung, Absturzsicherungen, Sicherungssysteme, Absperrungen, Schutzmaßnahmen gegen herabfallende Gegenstände sowie Maßnahmen zum Schutz Dritter sind durch den Auftragnehmer bereitzustellen, vorzuhalten und zu verwenden, soweit diese für seine Leistungen erforderlich sind. Arbeiten mit besonderem Gefährdungspotenzial sind rechtzeitig mit der Bauleitung und dem Hotelbetrieb abzustimmen. Die Ausführung darf nur durch geeignetes, unterwiesenes und qualifiziertes Personal erfolgen.
Arbeitssicherheit und Schutzmaßnahmen
Küchenhygiene, Kontaminationsschutz und Reinigung Küchenhygiene, Kontaminationsschutz und Reinigung Während der gesamten Baumaßnahme ist sicherzustellen, dass keine Verschmutzungen, Fremdstoffe, Baustaub oder sonstige Verunreinigungen in Küchen-, Spülküchen-, Lager- oder Hotelbereiche gelangen. Bestehende Lüftungskanäle, Lüftungshauben, offene Leitungsenden und Anschlussstellen sind während der Demontage- und Montagearbeiten gegen Verschmutzung zu schützen. Nicht mehr benötigte Kanäle und Bauteile sind vor dem Abtransport zu verschließen, abzudecken oder anderweitig gegen Austritt von Verschmutzungen zu sichern. Arbeiten mit möglicher Staub-, Geruchs- oder Lärmentwicklung sind mit der Bauleitung und dem Hotelbetrieb abzustimmen. Erforderliche Schutz-, Abdeck- und Reinigungsmaßnahmen sind in die Kalkulation einzubeziehen. Die neuen Anlagenkomponenten sind sauber, frei von Fremdstoffen und für den hygienischen Betrieb geeignet zu übergeben.
Küchenhygiene, Kontaminationsschutz und Reinigung
Provisorische Küchenlüftung während der Bauzeit Provisorische Küchenlüftung während der Bauzeit Für den Zeitraum zwischen Außerbetriebnahme der bestehenden Küchenlüftungsanlage und betriebsbereiter Inbetriebnahme der neuen Küchenlüftungsanlage ist eine provisorische Küchenlüftung vorzusehen. Die Küche und die Spülküche sollen während der Baumaßnahme grundsätzlich im normalen Betrieb weiter betrieben werden. Betriebsunterbrechungen sind auf das zwingend notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Die Küche darf insgesamt maximal drei Kalendertage außer Betrieb genommen werden. Für den Küchenbereich ist als Bemessungsgrundlage des Provisoriums eine Zu- und Abluftmenge von jeweils ca. 6.000 m³/h anzusetzen. Im Rahmen der Ortsbesichtigung sowie der Vergabegespräche ist durch den Bieter zu prüfen und darzustellen, wie das Provisorium während der Umbauphase hergestellt werden kann. Hierbei ist insbesondere auch zu prüfen, ob die bestehende Lüftungsanlage bzw. einzelne bestehende Anlagenkomponenten vor deren endgültiger Demontage und Entsorgung temporär versetzt, angepasst und für den provisorischen Betrieb weiterverwendet werden können. Diese Möglichkeit ist als Alternative zur Bereitstellung eines separaten Mietgerätes bzw. einer vollständig neu aufzubauenden provisorischen Lüftungsanlage zu betrachten. Die Demontage und Entsorgung bestehender Anlagenteile darf erst erfolgen, nachdem mit Bauleitung, Bauherrschaft und Hotelbetrieb geklärt wurde, ob diese für den provisorischen Betrieb weiterverwendet werden sollen. Der Bieter hat im Rahmen des Vergabegespräches ein nachvollziehbares Konzept für das Provisorium vorzustellen. Dabei sind die möglichen Varianten, insbesondere die Weiterverwendung vorhandener Anlagenkomponenten oder der Einsatz eines Mietgerätes, hinsichtlich Umsetzbarkeit, Kosten, Terminablauf, Umschaltzeiten und Auswirkungen auf den Küchen- und Hotelbetrieb zu erläutern. Die endgültige Ausführung des Provisoriums erfolgt nach Abstimmung mit Bauleitung, Bauherrschaft und Hotelbetrieb.
Provisorische Küchenlüftung während der Bauzeit
Dacheinführung/Dachaufsatz Zu- und Abluft Küche Dacheinführung/Dachaufsatz Zu- und Abluft Küche Die Einführung der Zu- und Abluftleitungen der Küche erfolgt über das Flachdach. Die Herstellung der hierfür erforderlichen Dachöffnung bzw. Lichtkuppel-/Aufsetzkranzkonstruktion einschließlich Eindichtung in die Dachhaut ist Bestandteil eines parallel laufenden Dachdecker- / Dachsanierungsprojektes und nicht Bestandteil des vorliegenden Leistungsverzeichnisses Lüftung. Der Auftragnehmer Lüftung hat die für seine Leistungen erforderlichen Maße, Leitungsquerschnitte, Lage der Durchführungen, Anschlussdetails, Höhenlagen und Anforderungen an die Dachöffnung bzw. Aufsetzkranzkonstruktion rechtzeitig zu prüfen, anzugeben und mit Dachdecker, Bauleitung und Bauherrschaft abzustimmen. Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers Lüftung gehört, soweit in den Leistungspositionen beschrieben, die Lieferung und Montage eines lufttechnischen Dachaufsatzes aus Aluminium als Regenschutz- und Durchführungsaufsatz für die Zu- und Abluftleitungen der Küche. Der Dachaufsatz ist passend zur bauseitig hergestellten Dachöffnung bzw. Lichtkuppel-/Aufsetzkranzkonstruktion mit den Abmessungen ca. 1.000 x 1.500 mm auszubilden. Der Dachaufsatz ist mit den erforderlichen Aussparungen / Durchführungen für Zu- und Abluft Küche herzustellen. Die Durchführungen sind lufttechnisch, regensicher und dauerhaft geeignet auszubilden. Der Dachaufsatz ist innenseitig mit geschlossenzelligem elastomerem Dämmstoff, Dämmstärke 19 mm, z. B. Armaflex oder gleichwertig, zu dämmen. Die obere Ausbildung ist mit einer geeigneten Regenschutzhaube bzw. regensicheren Abdeckung auszuführen. Die endgültigen Details zur Lage der Dachdurchführung, zu Anschlusshöhen, Aufsetzkranz, Dachaufsatz, Leitungsdurchführungen, Abdichtungsanschlüssen und Wartungsmöglichkeiten sind vor Fertigung und Montage mit Dachdecker, Bauleitung und Bauherrschaft abzustimmen und zur Freigabe vorzulegen. Der Auftragnehmer Lüftung hat alle Maße vor Fertigung eigenverantwortlich am Bau zu prüfen. Maßliche Abweichungen, Unklarheiten oder Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind der Bauleitung vor Fertigung schriftlich mitzuteilen.
Dacheinführung/Dachaufsatz Zu- und Abluft Küche
Unterkonstruktion/Aufständerung Lüftungsgerät Unterkonstruktion/Aufständerung Lüftungsgerät Für die Aufstellung des neuen Lüftungsgerätes auf dem Dach ist eine geeignete Unterkonstruktion / Aufständerung aus Stahl herzustellen. Die Unterkonstruktion dient gleichzeitig als Wartungs- und Bedienebene für das Lüftungsgerät. Das Lüftungsgerät ist nur von der vorgesehenen Bedienseite aus wartungsfähig. Die Unterkonstruktion ist daher so auszubilden, dass sämtliche für Betrieb, Wartung, Inspektion und Instandhaltung erforderlichen Arbeiten von der Bedienseite aus sicher und ohne größere Umbauten durchgeführt werden können. Die erforderlichen Bewegungsflächen, Türöffnungsbereiche, Auszugsbereiche, Filterwechselbereiche, Revisionsbereiche und sonstigen Wartungsflächen sind gemäß den Herstellerangaben des Lüftungsgerätes sowie nach den einschlägigen Arbeitsstättenregeln zu berücksichtigen. Die Breite des Wartungs- und Bedienganges ist entsprechend den Anforderungen aus ASR, Bedienung, Wartung und Instandhaltung des Lüftungsgerätes auszulegen. Maßgebend ist die jeweils größere Anforderung aus Arbeitsstättenregel, Herstellerangabe und tatsächlichem Wartungserfordernis. Die Unterkonstruktion ist mindestens feuerverzinkt auszuführen und für die dauerhafte Aufstellung im Außenbereich geeignet herzustellen. Die Unterkonstruktion ist einschließlich Wartungsgang, Gitterrosten, Absturzsicherung / Geländer, Zugangsmöglichkeit und erforderlicher Befestigungs- und Anschlussbauteile zu planen, statisch nachzuweisen, zu fertigen, zu liefern und zu montieren. Das Geländer ist als lösbar befestigte bzw. abnehmbare Konstruktion auszuführen, z. B. mit Steck-, Klemm- oder Schraubverbindungen. Die Geländerkonstruktion ist gegen unbeabsichtigtes Lösen zu sichern. Eine Demontage und Wiedermontage für Wartungs-, Transport- oder Instandhaltungszwecke muss ohne Beschädigung der Unterkonstruktion möglich sein. Eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Wartungsgang ist als feste, demontierbare Treppe auszubilden und in die Leistung einzukalkulieren. Die Treppe ist so zu dimensionieren, dass Wartungsarbeiten sowie der Transport von Ersatzmaterialien und Werkzeugen problemlos möglich sind. Die Breite und Ausführung der Treppe sind entsprechend auszulegen. Der Zugang einschließlich Überstieg ist sicher auszubilden. Die Auflastung auf die Dachhaut ist vor Ausführung mit dem Dachdecker abzustimmen. Die Unterkonstruktion ist so auszuführen, dass zwischen Dachhaut und Unterkante der Lüftungsanlage, Leitungsführung bzw. wartungsrelevanten Bauteilen ein ausreichender Abstand für spätere Dacharbeiten verbleibt. Als Planungsziel ist ein Abstand von ca. 50 cm zur Dachhaut einzuhalten. Abweichungen hiervon sind vor Ausführung mit Bauleitung, Bauherrschaft, Dachdecker und Tragwerksplaner abzustimmen und freigeben zu lassen. Die Ausbildung der Aufständerung, Füße, Auflagerpunkte und Lastverteilung auf der Dachkonstruktion ist vor Ausführung mit dem Dachdecker, der Bauleitung, der Bauherrschaft und dem Tragwerksplaner abzustimmen. Die Detailausbildung der Auflagerpunkte ist insbesondere hinsichtlich fachgerechter Eindichtbarkeit in das Dachsystem, Vermeidung bzw. Minimierung von Wärme- und Kältebrücken, Verträglichkeit mit dem vorhandenen bzw. neu herzustellenden Dachaufbau, schadfreier Lastabtragung in die Dachkonstruktion, dauerhafter Regensicherheit sowie späterer Wartungs- und Sanierungsmöglichkeiten der Dachfläche zu planen und freigeben zu lassen. Die Dachabdichtungsarbeiten, Dachöffnungen sowie Abdichtungsanschlüsse an die Dachhaut sind Bestandteil eines parallel laufenden Dachdecker- / Dachsanierungsprojektes und nicht Bestandteil des vorliegenden Leistungsverzeichnisses Lüftung. Der Auftragnehmer hat jedoch alle für die Abstimmung erforderlichen Maße, Lasten, Auflagerpunkte, Anschlussdetails und Anforderungen rechtzeitig anzugeben. Der Tragwerksplaner für die Prüfung der statischen Belange des bestehenden Gebäudes bzw. der Gebäudetragstruktur wird bauseits durch den Auftraggeber bereitgestellt. Die konstruktive Auslegung und statische Nachweisführung der vom Auftragnehmer zu liefernden Unterkonstruktion einschließlich Wartungsgang, Gitterrosten, Geländer, Treppe, Auflagerung, Befestigungen und Anschlussdetails ist durch den Auftragnehmer zu erbringen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat dem bauseitigen Tragwerksplaner alle hierfür erforderlichen Angaben, Lasten, Lastansätze, Auflagerpunkte, Zeichnungen und Nachweise rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die endgültige Ausführung ist vor Fertigung und Montage mit Bauleitung, Bauherrschaft, Dachdecker, Lüftungsgerätehersteller und Tragwerksplaner abzustimmen und zur Freigabe vorzulegen.
Unterkonstruktion/Aufständerung Lüftungsgerät
Technische Anforderungen Technische Anforderungen Die Lüftungsanlage ist für folgende Volumenströme auszulegen: Spülküche Abluftstrom: bis zu 2.000 m³/h Zuluftstrom: Überströmung aus Küche Küche Abluftstrom: bis zu 6.000 m³/h Zuluftstrom: bis zu 8.000 m³/h Die Lüftungsanlage ist mit zwei separaten Bedienstellen auszuführen: Bedienstelle Küche Bedienstelle Spülküche Die genaue Ausführung der Bedienstellen, Benutzeroberflächen, Betriebsarten und Bedienfunktionen ist im Zuge der Ausführung mit dem Nutzer, der Bauleitung abzustimmen und umzusetzen. Die Anlage ist so auszuführen, dass getrennte Betriebs- und Absenkbetriebe für Küche und Spülküche möglich sind. Die Zu- und Abluftbereiche von Küche und Spülküche sind regelungstechnisch entsprechend zu berücksichtigen. Für den vorhandenen Gasherd ist eine Schnittstelle zur Freigabe bzw. Abschaltung des bauseitigen Gasmagnetventils vorzusehen. Die genaue Ausführung, Signalart und Einbindung sind mit dem Lüftungsgerätehersteller, dem Betreiber und den beteiligten Fachgewerken abzustimmen. Ein Rauchmelder in der Zuluft ist vorzusehen. Die Montage erfolgt durch den Auftragsnhemer, soweit in den Leistungspositionen nichts anderes beschrieben ist. Die Einbindung in die Steuerung ist mit dem Lüftungsgerätehersteller abzustimmen. Die Volumenstromregler sind mit autonomer Funktion auszuführen, soweit dies in den Leistungspositionen beschrieben ist. Die Einbindung in die übergeordnete Regelung und die erforderlichen Betriebszustände sind mit dem Lüftungsgerätehersteller abzustimmen. Die Anlage ist mit einer geeigneten Zuluft-Kaskadenregelung auszustatten. Zur Frostsicherung sind beheizte Siphons und, soweit erforderlich, Rohrbegleitheizungen vorzusehen. Umfang, Lage und Ausführung sind nach technischer Erfordernis, Herstellerangaben und den örtlichen Einbaubedingungen festzulegen.
Technische Anforderungen
Qualitätsprüfungen, Inbetriebnahme und Abnahme Qualitätsprüfungen, Inbetriebnahme und Abnahme Nach Abschluss der Montage sind die lufttechnischen Anlagen einzuregulieren, zu prüfen und betriebsbereit zu übergeben. Folgende Prüfungen und Nachweise sind mindestens vorzulegen: Dichtheitsprüfung der Luftleitungen nach den einschlägigen Normen Messung und Dokumentation der tatsächlich erreichten Volumenströme Einregulierungsprotokolle für Zuluft und Abluft Einregulierungsprotokolle für das Provisorium, soweit zutreffend Funktionsprüfung der Volumenstromregler Funktionsprüfung der Bedienstellen und Betriebsarten Funktionsprüfung der Schnittstelle zum Gasmagnetventil Funktionsprüfung des Rauchmelders in der Zuluft Prüfung der Absenkbetriebe Prüfung der Zuluft-Kaskadenregelung Dokumentation der Frostschutzmaßnahmen Reinigungs- und Hygiene-Nachweise, soweit für die Inbetriebnahme erforderlich Sachverständigen-Abnahme Die Anlage ist gereinigt, einreguliert, betriebsbereit und mit vollständiger Dokumentation zu übergeben.
Qualitätsprüfungen, Inbetriebnahme und Abnahme
Dokumentation und Betriebsunterlagen Dokumentation und Betriebsunterlagen Zur Abnahme sind mindestens folgende Unterlagen bereitzustellen: Revisionsunterlagen Bestandspläne Betriebs- und Wartungsanleitungen Schaltpläne Funktionsbeschreibungen Prüf- und Messprotokolle Einregulierungsprotokolle Datenblätter der eingebauten Komponenten Wartungs- und Inspektionshinweise Ersatzteillisten, soweit verfügbar Garantie- und Gewährleistungsunterlagen Nachweise zu sicherheitsrelevanten Komponenten Nachweise zu Hygiene- und Reinigungsanforderungen, soweit erforderlich Die Dokumentationsunterlagen sind zunächst der Bauleitung bzw. dem Fachplaner zur Prüfung vorzulegen. Nach Prüfung und Freigabe sind die vollständigen finalen Dokumentationsunterlagen dem Auftraggeber digital über einen Downloadlink zur Verfügung zu stellen. Eine Übergabe der Wartungs- und Revisionsunterlagen auf CD-ROM ist nicht erforderlich.
Dokumentation und Betriebsunterlagen
Terminierung und Koordination Terminierung und Koordination Der Bauablauf ist final noch detailliert zu planen und mit dem Hotelbetrieb abzustimmen. Ziel ist eine möglichst kurze Unterbrechung des Küchen- und Spülküchenbetriebs. Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Zuschlagserteilung die erforderlichen Geräte, Komponenten, Leitungen, Provisorien und sonstigen Materialien zu bestellen, um den vereinbarten Terminplan einzuhalten. Ein detaillierter Bauzeiten- und Montageablaufplan ist rechtzeitig vorzulegen. Aus diesem müssen insbesondere folgende Punkte hervorgehen: Liefertermine der Hauptkomponenten Termin der Kraneinbringung erforderliche Sperrungen und Genehmigungen Zeitraum der Demontage Zeitraum des Provisoriums Umschalttermine Außerbetriebnahmen der Küche oder Spülküche Inbetriebnahme und Einregulierung Abnahme und Übergabe Notwendige Einschränkungen oder Schließungen des Küchenbetriebs sind frühzeitig schriftlich anzukündigen und mit der Bauleitung sowie dem Hotelbetrieb freizugeben.
Terminierung und Koordination
Einhaltung von Normen, Richtlinien und Vorschriften Einhaltung von Normen, Richtlinien und Vorschriften Die Ausführung hat nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beachtung der jeweils gültigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, technischen Regeln, Unfallverhütungsvorschriften und Herstellerangaben zu erfolgen. Insbesondere sind, soweit für die jeweilige Leistung zutreffend, folgende Regelwerke zu berücksichtigen: VOB/B und VOB/C Landesbauordnung Baden-Württemberg und zugehörige Verwaltungsvorschriften einschlägige Brandschutzanforderungen und Genehmigungsauflagen VDI 2052 – Raumlufttechnische Anlagen für Küchen DIN EN 16282 – Einrichtungen in gewerblichen Küchen, Elemente zur Be- und Entlüftung DIN EN 16798-3 – Lüftung von Nichtwohngebäuden VDI 6022 – Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte DIN EN 12237 – Luftleitungen, Festigkeit und Dichtheit von runden Luftleitungen aus Blech DIN EN 1507 – Luftleitungen, Festigkeit und Dichtheit von rechteckigen Luftleitungen aus Blech DIN EN 12599 – Prüf- und Messverfahren für die Übergabe eingebauter raumlufttechnischer Anlagen DIN EN 1751 – Komponenten der Lüftung von Gebäuden, aerodynamische Prüfungen von Drossel- und Absperrelementen ASR A2.1 – Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen DGUV-Vorschriften und DGUV-Regeln einschlägige Hygiene- und Lebensmittelvorschriften für gewerblich genutzte Küchen Fachregeln des Dachdeckerhandwerks Herstellervorgaben der Dachabdichtung Herstellervorgaben der eingebauten Anlagenkomponenten Sofern einzelne Regelwerke durch neuere Fassungen ersetzt oder ergänzt wurden, gilt die zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils gültige Fassung. Bei Widersprüchen zwischen Regelwerken, Ausführungsplanung, Leistungsverzeichnis und örtlichen Gegebenheiten ist vor Ausführung eine Klärung mit der Bauleitung herbeizuführen.
Einhaltung von Normen, Richtlinien und Vorschriften
Hinweise zur Kalkulation Hinweise zur Kalkulation Der Auftragnehmer hat alle für die vollständige, betriebsbereite und funktionsfähige Ausführung erforderlichen Nebenleistungen in seine Kalkulation einzubeziehen, soweit diese nicht ausdrücklich in gesonderten Positionen beschrieben sind. Hierzu zählen insbesondere: Baustelleneinrichtung Transport und Zwischenlagerung Kraneinbringung erforderliche Anträge und Genehmigungen im Zusammenhang mit der Kraneinbringung Straßensperrungen und Halteverbote Abstimmungen mit Behörden, Bauleitung und Hotelbetrieb Schutzmaßnahmen für den laufenden Hotel- und Küchenbetrieb Schutzmaßnahmen gegen Verschmutzung und Kontamination Provisorien zur Aufrechterhaltung des Küchenbetriebs Reinigungsarbeiten Einregulierung Funktionsprüfungen Dokumentation Koordination mit anderen Gewerken Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen.
Hinweise zur Kalkulation
Leistungen von Vorunternehmern, Bestand und Bedenkenanzeige Leistungen von Vorunternehmern, Bestand und Bedenkenanzeige Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer die vorhandenen Ausführungsunterlagen, Anschlussstellen, Untergründe, Unterkonstruktionen, Dachflächen, Befestigungsmöglichkeiten und Schnittstellen zum Bestand sorgfältig zu prüfen. Schadhafte, unvollständige oder mangelhaft ausgeführte Leistungen von Vorunternehmern oder im Bestand vorhandene Mängel, die die eigene Leistung beeinträchtigen, verteuern oder eine ordnungsgemäße Ausführung verhindern können, sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Eignung des Bestandes, gegen die Tragfähigkeit von Unterkonstruktionen, gegen Anschlussdetails oder gegen die Durchführbarkeit einzelner Leistungen sind vor Beginn der betroffenen Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt eine rechtzeitige schriftliche Anzeige erkennbarer Mängel, Bedenken oder Behinderungen, können hieraus entstehende Nachforderungen zurückgewiesen werden.
Leistungen von Vorunternehmern, Bestand und Bedenkenanzeige
Leistungen auf Nachweis / Stundenlohnarbeiten Leistungen auf Nachweis / Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor Beginn der Ausführung ausdrücklich durch die Bauleitung angeordnet bzw. vereinbart wurden. Die Stundenlohnverrechnungssätze für die jeweiligen Arbeitskräfte sind unaufgegliedert anzubieten. Der angebotene Verrechnungssatz hat sämtliche Aufwendungen zu enthalten, insbesondere: Lohn- und Gehaltskosten Lohnzulagen und Lohnzuschläge vermögenswirksame Leistungen Lohn- und Gehaltsnebenkosten Auslösungen Wegegelder Wegezeitentschädigungen Fahrtkostenerstattungen Sozialkassenbeiträge etwaige Umlagen Gemeinkostenanteile Wagnis und Gewinn Die Umsatzsteuer ist nicht in die Verrechnungssätze einzurechnen. Kosten für An- und Abfahrtszeiten der Arbeitskräfte sind in die Verrechnungssätze einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. In den Stundenlohnzetteln sind ausschließlich die tatsächlich auf der Baustelle geleisteten Stunden anzugeben. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeiten werden nur vergütet, soweit diese vor Ausführung ausdrücklich angeordnet bzw. vereinbart wurden und tariflich oder gesetzlich erforderlich sind. Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen, Werkzeugen und Geräten bis zu einem Anschaffungswert von 400,00 EUR netto sind in die Verrechnungssätze einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen, deren Arbeitsbühnen bis zu 2,00 m über Gelände oder Fußboden liegen, sind in die Verrechnungssätze einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die gesondert erforderliche Gerüststellung im Bereich des Kamins bleibt hiervon unberührt und richtet sich nach den Angaben im Leistungsverzeichnis und den sonstigen Vertragsunterlagen. Stundenlohnzettel sind täglich der Bauleitung zur Prüfung und Anerkennung vorzulegen. Eine nachträgliche Anerkennung nicht rechtzeitig vorgelegter Stundenlohnzettel kann zurückgewiesen werden.
Leistungen auf Nachweis / Stundenlohnarbeiten
Probebetrieb, Nutzung vor Abnahme und förmliche Abnahme Probebetrieb, Nutzung vor Abnahme und förmliche Abnahme Nach Fertigstellung, Einregulierung und erfolgreicher Funktionsprüfung der Anlage ist ein Probebetrieb aller wesentlichen Anlagenteile durchzuführen. Der Probebetrieb dient der Überprüfung der Betriebsfunktionen, Regelungsabläufe, Volumenströme, Bedienstellen, Schnittstellen, Frostschutzfunktionen, Absenkbetriebe und der betrieblichen Eignung unter realen Nutzungsbedingungen. Der Probebetrieb beträgt sechs Wochen, sofern im Leistungsverzeichnis oder im Bauzeitenplan nichts anderes vereinbart ist. Die Nutzung der Anlage während des Probebetriebs stellt keine Abnahme dar. Eine Abnahme erfolgt erst nach erfolgreichem Abschluss des Probebetriebs, Beseitigung wesentlicher Mängel und Vorlage der vollständigen Revisions- und Betriebsunterlagen. Der Ablauf ist wie folgt vorgesehen: Fertigstellung und Einregulierung Funktionsprüfung Einweisung des Betreibers Übergabe der vorläufigen Betriebsunterlagen sechswöchiger Probebetrieb Beseitigung festgestellter Mängel Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen förmliche Abnahme
Probebetrieb, Nutzung vor Abnahme und förmliche Abnahme
Abrechnungsunterlagen und Aufmaß Abrechnungsunterlagen und Aufmaß Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage prüffähiger Aufmaß- und Abrechnungsunterlagen. Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Aufmaßunterlagen vollständig, nachvollziehbar und entsprechend der Gliederung des Leistungsverzeichnisses zu erstellen. Einzelaufmaß Das Einzelaufmaß ist auf geeigneten, handelsüblichen Aufmaßblättern oder in einer mit der Bauleitung abgestimmten digitalen Form aufzustellen. Die Aufstellung hat getrennt nach der Gliederung des Leistungsverzeichnisses, nach Anlagenbereichen, Dimensionen und Positionen zu erfolgen. Gleichartige Komponenten sind nachvollziehbar zusammenzufassen und in das Hauptaufmaß zu übertragen. Hauptaufmaß und Schlussrechnung Das Hauptaufmaß ist nach Abschnitten bzw. Anlagen gemäß Leistungsverzeichnis fortlaufend zu gliedern. Die Massen aus Einzelaufmaß, Hauptaufmaß und Schlussrechnung müssen eindeutig nachvollziehbar und identisch zuordenbar sein. Zur Schlussrechnung sind mindestens vorzulegen: Hauptaufmaß, zweifach oder digital nach Abstimmung Einzelaufmaße prüffähige Massenzusammenstellungen Schlussrechnung, zweifach oder digital nach Abstimmung Kopien anerkannter Stundenlohnzettel, soweit zutreffend Revisionszeichnungen, Grundrisse und Schnitte, soweit zur Prüfung der abgerechneten Massen erforderlich farbliche Kennzeichnung der abgerechneten Leistungen in den Revisionsunterlagen, soweit erforderlich Die Abrechnungsunterlagen sind so aufzubereiten, dass eine eindeutige Prüfung der abgerechneten Leistungen möglich ist.
Abrechnungsunterlagen und Aufmaß
01 Raumlufttechnische Anlagen
01
Raumlufttechnische Anlagen
01.01 Demontagearbeiten mit Zubehör
01.01
Demontagearbeiten mit Zubehör
01.02 Luftaufbereitungskomponenten mit Zubehör
01.02
Luftaufbereitungskomponenten mit Zubehör
01.03 Luftleitungen mit Zubehör
01.03
Luftleitungen mit Zubehör
01.04 Regelkomponenten mit Zubehör
01.04
Regelkomponenten mit Zubehör
01.05 Schallschutzkomponenten mit Zubehör
01.05
Schallschutzkomponenten mit Zubehör
01.06 Wärmedämmung einschl. Zubehör
01.06
Wärmedämmung einschl. Zubehör
01.07 Stundenlohnarbeiten
01.07
Stundenlohnarbeiten
01.08 Besondere Leistungen
01.08
Besondere Leistungen
01.09 Wartungs- und Revisionsunterlagen
01.09
Wartungs- und Revisionsunterlagen
01.10 Wartungsarbeiten
01.10
Wartungsarbeiten