Lüftungsanlagen
Neubau einer Seniorenresidenz in Bremen Grohn
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Bauvorhaben Auftraggeber Cureus Nord GmbH Schmalhorn 13 29308 Winsen (Aller) Projektbeschreibung Neubau eines Seniorenresidenz mit 85 Pflegeplätzen und 15 Kurzzeitpflegeplätzen Lage des Grundstücks Die Anschrift des Baugrundstückes lautet: Hermann - Fortmann - Straße 23 & 25 28759 Bremen - Grohn Bestand Das Grundstück ist jetzt unbebaut. Städtebauliches Konzept Das insgesamt 4 - geschossige Altenwohn - und Pflegeheim (EG, 1.OG bis 3.OG) ist mit einem Flachdach geplant . Verkehrstechnische Erschließung Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Hermann - Fortmann - Straße und der Grohner Bergstraße . Planungskonzept, Projektdaten Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die Vorschriften des Wohnungsbaus, der gültigen Heimmindestbauverordnung, die darüber hinausgehenden Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen Ausschreibung Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen. Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen. Art der Positionen Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition) Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten. Eventualposition ohne Gesamtpreis Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen.Eventualpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis. Alternativposition Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis. Ablauf Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN-Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen, usw.), in regelmäßigen Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst. Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in  fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben. Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden. Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen Baustelleneinrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des Rohbauunternehmers ist eigenverantwortlich abzustimmen. Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN. Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.). Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind. Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Kurzbeschreibung Heizung/Lüftung/Sanitär Kurzbeschreibung Heizung/Lüftung/Sanitär Heizung Das Gebäude wird elektrisch monoenergetisch versorgt. Die Wärmeerzeugung erfolgt über eine Luft-Wasser-Wärmepumpen-Kaskade für die Grundlast und für die Spitzenlast über eine Elektro-Heizgeräte-Kaskade. Die Regelung wird über eine Regelsystem realisiert. Die Warmwasserbereitung erfolgt zentral über eine Frischwasserstation. Einzelne Zapfstellen erhalten Durchlauferhitzer. Die Rohrinstallation der Verteilleitungen erfolgt im Keller- und Erdgeschoss in Edelstahlrohr in der abgehängten Decke. Die Anbindung der einzelnen Stränge erfolgt über Absperr- und Strangregulierventile. Die Wärmeübergabe erfolgt mittels Heizkörpern. Anbindung der einzelnen Heizflächen erfolgt über Verbundrohr in den Etagen über den Rohfussboden. Die Fertigbäder verfügen über Bad-Heizkörper. Lüftung Eine Be- und Entlüftung der Küche im Erdgeschoss erfolgt über ein Kanalnetz. Für das zentrale Lüftungsgerät mit Kreuzstromwärmetauscher ist eine Außenaufstellung auf dem Flachdach vorgesehen. Für die Personalumkleide und sonstigen angrenzenden Räume ein Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung zur Innenaufstellung als Deckengerät vorgesehen. Die Bäder erhalten Abluftanlagen gem.DIN 18017, Teil 3 mit Einzelraumlüfter über Lichtschalter oder separatem Schalten (gem. AFU) inkl. Nachlaufrelais geschaltet für Grund- und Hauptlaststeuerung. Das Kanalsystem wird in Wickelfalzrohr ausgeführt, wobei in den einzelnen Geschossdecken jeweils ein Brandschott eingebaut wird. Sonstige innenliegende Räume erhalten eine Abluftanlage mit Einzelraumlüftern und Brandschutzklappen. Sanitär Die Versorgung des Gebäudes mit Trinkwasser erfolgt über den Technikraum her. Die Rohrverlegung erfolgt parallel des Heizungsnetzes unterhalb der Erdgeschossdecke bis in die Schächte und Bewohnerzimmer. Die Steigestränge erhalten Absperrventile. Als Verteilleitung und Steigeleitung kommt Edelstahlrohr zur Ausführung. Die Bewohnerbäder werden als Fertigbadzellen ausgeführt und in Verbundrohr angeschlossen. Das Abwasserrohrleitungsnetz ist in Kunststoffrohr (Schallschutzrohr) mit Brandmanschetten vorgesehen. Anbindung der Objekte in den jeweiligen Etagen erfolgt in Kunststoffrohr (Schallschutz). WC's und Waschtische werden in Sanitärporzellan ausgeführt, mit den entsprechenden Tragegestellen, für Behindertenobjekte jeweils mit Haltegriffen. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Beschränktes Ausschreibungsverfahren nach VOB Nebenangebote / Änderungsvorschläge, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers abweichen, sind zulässig. Anstelle des vom Auftraggebers übersandten Leistungsverzeichnisses können selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet werden, wenn der Bieter den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut der Urschrift als allein verbindlich anerkennt. Kurzfassungen müssen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis hinsichtlich der Ordnungszahlen vollständig übereinstimmen. Sie müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext, die Angebotsendsummen und alle geforderten Textergänzungen enthalten. Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein vollständiges Leistungsverzeichnis nachzureichen. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer der örtlichen Bauleitung Listen zur Verfügung zu stellen, aus denen die auf der Baustelle Beschäftigten mit Name, Geburtsdatum und Wohnort zu entnehmen sind. 1. Die Vorbemerkungen sind ausdrücklich anzuerkennen und Bestandteil der Leistungsbeschreibung und der Angebote. Alle sich aus diesen Vorbemerkungen ergebenen Leistungen und / oder Mehrkosten sind in die betreffenden Positionen einzurechnen. Die Arbeiten sind, ohne Verzögerungen zügig durchzuführen. Alle hierzu nötigen Termine sind mit der Bauleitung abzustimmen. 2. Alle zu erbringenden Leistungen umfassen auch die Lieferung (zum Einbauort) und Einbau der dazu gehörigen Bauteile, Stoffe, Klein- und Befestigungsmaterial sowie die Ausführung nach Zeichnung und Angabe einschl. aller Nebenkosten. Den Transport sowie die Vorhaltekosten aller zur Ausführung der Leistungen benötigten Materialien, Geräte, Maschinen, Baustelleneinrichtung u. dgl. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 3. Der Arbeitsplatz (Einbauort) ist grundsätzlich in einem sauberen Zustand zu halten. Der bei den Arbeiten anfallende Schutt ist unaufgefordert und schnellstmöglich aus dem Gebäude zu schaffen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Nach Beendigung der Arbeiten ist die Baustelle gründlich zu reinigen. Der Auftraggeber geht davon aus, daß der Auftragnehmer seiner Verpflichtung in regelmäßigen Abständen nachkommt. Sollte das nicht der Fall sein, setzt die Bauleitung nur einmal mündlich oder schriftlich eine Frist zur Leistungserfüllung. Kommt der Auftragnehmer einer solchen Aufforderung nicht unverzüglich nach ist der Auftraggeber berechtigt, ohne Nachfrist diese Nebenleistung auf Kosten des Auftragnehmers von dritter Seite ausführen zu lassen. 4. Vor Angebotsabgabe hat sich der Auftragnehmer über die Möglichkeiten seines geplanten Material bzw. Maschineneinsatzes vor Ort zu überzeugen. Die Kosten für die Verkehrsführung, die Beschilderung und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs während der Bauzeit, sind in die Pos. Baustelleneinrichtung einzurechnen. Der Auftragnehmer erklärt mit seiner Unterschrift, sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Verhältnisse informiert zu haben. Einwendungen gegen das Leistungsverzeichnis sind vor Angebotsabgabe schriftlich dem Auftraggeber zur Kenntnis zu bringen. 5. Wird vom Bieter vor Angebotsabgabe eine Ortsbesichtigung gewünscht, so sind alle Termine hierzu abzustimmen. 6. Der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung eine geeignete Fachkraft als verantwortlichen Vertreter zu benennen, die während der Ausführung der Leistungen auf der Baustelle anwesend ist. Vor einem Wechsel dieses Vertreters ist dies der Bauleitung rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Bietergemeinschaften benennen einen gemeinsamen Vertreter. 7. Alle zum Einbau kommenden Materialien und Baustoffe, sowie Oberflächenqualitäten, soweit sie gestaltungswirksam sind, müssen vorab bemustert werden. Das Bestellen der Materialien und Ausführen der entsprechenden Leistungen darf erst nach Freigabe durch die Bauleitung erfolgen. 8. Die Leistung ist in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber schriftlich in jedem Fall die Fertigkeit der Leistung oder einer Teilleistung (§12 Nr.2 VOB/B) unverzüglich mitzuteilen und die Abnahme rechtzeitig zu beantragen. Unterlässt der Auftragnehmer diese Mitteilung, so gilt die Leistung oder Teilleistung nicht dadurch als abgenommen, dass der Auftraggeber sie in Benutzung genommen hat. 9. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen und Maße sind Richtwerte. Nach Auftragsvergabe sind diese am Bau durch ein selbstständiges Aufmaß zu prüfen. 10. In den abzugebenden Preisen sind alle für die Herstellung und Montage erforderlichen Leistungen sowie Nebenleistungen enthalten. 11. Grundlage der Ausschreibung und des Angebotes ist die VOB, neueste Fassung. Alle im Leistungsverzeichniss genannten Normen, Arbeitssowie Merkblätter und Vorschriften gelten in der jeweils neuesten Ausgabe. 12. Alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen DIN-Normen und Vorschriften sind einzuhalten. 13. Der Auftragnehmer hat für alle von ihm gefertigten Bauteile Montagezeichnungen zu erstellen und der Bauleitung zur Prüfung und Freigabe einzureichen. Fertigungs- und Montagefehler, die ohne Freigabevermerk der Bauleitung entstehen, gehen zulasten des Auftragnehmers. Nach Abschluss der Arbeiten sind dem Auftraggeber ein Satz dieser Unterlagen als Bestandszeichnungen zu übergeben. Diese Leistungen sind, soweit in den Leistungsbeschreibungen nicht gesondert aufgeführt, Bestandteil des Angebotes und werden nicht gesondert vergütet. 14. Der Zustand von Teilen der Leistungen ist gemeinsam vom Auftragnehmer und der Bauleitung festzustellen, wenn diese Teile der Leistung durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. Das Ergebnis ist schriftlich niederzulegen (VOB §4 Nr. 10). Alle hierzu nötigen Termine sind der Bauleitung frühestmöglich mitzuteilen. Alle benötigten Arbeitskräfte sowie Messgeräte sind vom Auftragnehmer zu stellen. Ein evtl. Mehraufwand bzw. -kosten, die durch Missachtung dieses Punktes entstehen, gehen im vollen Umfang zulasten des Auftragnehmers. Sie werden ggf. bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 15. Besonderer Hinweis : Für alle evtl. Nachtragsaufträge bzw. Nachtragsvereinbarungen und somit auch für alle Nachtragsangebote gelten die gleichen Bedingungen und Preisnachlässe wie die, des Hauptauftrages. Sie brauchen nicht gesondert vereinbart werden.
Kurzbeschreibung Heizung/Lüftung/Sanitär
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 1. Allgemeine Vorbemerkungen Diese Leistungsbeschreibung beinhaltet die Heizungs- Lüftungs- und Sanitärinstallation für den Neubau einer Seniorenresidenz in Bremen. Die VOB ist die Kalkulationsgrundlage für alle Positionen dieses Angebotes. In Ergänzung und Abänderung sind nachstehende Punkte zu beachten und wenn im LV nicht als Position aufgeführt, ohne zusätzliche Berechnung auszuführen. 2. Technische Ausführungshinweise 2.1 Allgemein Die erstellten Anlagen müssen allen derzeit gültigen Vorschriften entsprechen, insbesondere sind dies - die DIN-Normen und VOB in der jeweils neuesten Fassung - die VDE-Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung - das Gebäudeenergiegesetz in der neuesten Fassung - die TAB der zuständigen Energieversorger - die Vorschriften der Berufsgenossenschaft - die Unfallverhütungsvorschriften - die Vorschriften der Baubehörden - die Vorschriften der Feuer- und Sachversicherer Es sind nur solche Materialien zugelassen, deren Nachbeschaffung (Ersatz) jederzeit ohne Schwierigkeiten möglich ist. Bei der Ausführung ist die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) zu beachten. Durch die Montage dürfen keine Schallbrücken zwischen Installation und Baukörper entstehen. Die Objektanschlüsse sowie Wand- und Deckendurchdührungen sind schallgedämpft auszuführen. Es sind schallgedämpfte Befestigungssysteme mit Zulassung nach DIN 4109 (z. B. Fabr. Sikla,Mefa, Hilti etc.) zu verwenden. Die vorgesehenen Befestigungen sind der Bauleitung zur Bemusterung vorzulegen. Erst nach Freigabe durch dieselbe darf mit der Montage begonnen werden. Sämtliche Rohr-, Kabel- und Kanaldurchführungen durch Brandschutzwände sind mit zugelassenen Wanddurchführungen der Widerstandsklasse F 90 zu versehen oder im anderen Brandabschnitt mit einer Feuerschutzisolierung auszuführen. Alternativ können auch feuerbeständige Materialien verwendet werden. Die erforderlichen Maßnahmen sind mit dem zuständigen vorbeugenden Brandschützer, der Bauleitung und dem IB abzustimmen. Die Einregulierung und Leistungsmessungen der Anlagen sind bei Grenzwerten im Sommer und Winter durchzuführen. Der Auftragnehmer hat die Baustelle, soweit seine Leistungen betroffen sind, täglich und nach Beendigung der Arbeiten in einwandfreiem Zustand zu verlassen. Verpackungen, demontierte und nicht mehr benötigte Materialien sowie Reste und Bauschutt gehen in den Besitz des Auftragnehmers über und sind von ihm täglich zu entsorgen. 2.2 Heizung, Lüftung, Sanitär Eingebaute Anlagenteile sind mittels Folienabdeckung oder ähnlichem zu schützen. Bei Frostgefahr ist die gesamte Anlage zu entleeren und mittels Pressluft auszublasen. Vor Inbetriebnahme der Anlagen sind diese gemäß der gültigen Vorschriften zu spülen. Während der Montage und der Zwischenlagerung sind die Rohre gegen das Eindringen von Schmutzteilen zu verschließen. Rohre, die in Wandschlitzen oder auf Rohfußboden verlegt werden, sind mit einer geschlossenporigen Isolierung zu versehen, an unzugänglichen Stellen ist eine Stopfisolierung der Wandschlitze mit Glas- und Mineralwolle zulässig. Sämtliche Kanaldurchführungen durch Wände oder Decken sind mit mindestens 20 mm starker auf Alufolie kaschierter nicht brennbarer Mineralwolle zu ummanteln. Die Ummantelung muss jeweils mind. 50 mm über das Fertigmaß der Wand oder der Decke herausragen und bei der Fertiginstallation bündig abgeschnitten werden. Wand- und Deckenaustritte von Rohrleitungen sind mit Rosetten zu versehen. Die Anlagen sind so anzubieten und auszuführen, dass die zulässigen Schall- und Schwingungsemissionswerte eingehalten werden. Ist dieses nur durch eine bauliche Maßnahme zu erreichen, muss der Auftragnehmer bei Angebotsabgabe darauf hinweisen und die Emissionswerte seiner Geräte nennen. Außerdem sind die Verordnungen über energiesparende Anforderungen an Heizungs- und Brauchwasseranlagen sowie die DVGW-Merkblätter zu beachten. Befestigungen sind grundsätzlich in grundierter bzw. verzinkter Ausführung zu verwenden. Über Elektro-Schaltschränke und Verteilungen dürfen keine wasserführenden Leitungen verlegt werden. Sämtliche nicht anderweitig (z. B. durch Verzinkung) korrosionsgeschützte Anlagenteile werden mit einem Schutzanstrich nach DIN 18 363 versehen. Rohrleitungen sind v o r der Verarbeitung zu streichen. Während der Verarbeitung auftretende Beschädigungen sind ordnungsgemäß auszubessern. 3. Ausführungs- und Montageunterlagen Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer kostenlos Arbeitsunterlagen wie Grundrisse und Schnitte zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auf evtl. entdeckte Fehler oder vermutete Mängel rechtzeitig hinzuweisen. Fehlerhafte Unterlagen befreien ihn nicht von der Verantwortung für die richtige Ausführung der Leistungen. Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer unverzüglich Ausführungs- und Montagezeichnungen und die hierzu erforderlichen Berechnungen anzufertigen und zur Genehmigung vorzulegen. Folgende Unterlagen sind zu liefern: 01. 3 x Funktionsschemata, farbig angelegt. Sämtliche Anlagen als Übersichtsplan mit Angaben der technischen Daten wie Luftmengen, Motor- und Wärmeleistungen, Temperaturen, Durchflussmengen, Rohrleitungsdimensionen usw.. 02. 3 x Grundrisse, Details, Schnitte, farbig angelegt. 03. 3 x Wirkschaltbild, Stromlauf- und Klemmpläne, mit Angaben über Sicherheitsgröße, Motorleistungen, Nennstrom, cos. Phi, Kabelquerschnitte, usw.. Darstellung Norm- und VDE-gerecht. 04. Einbauanleitungen u. techn. Datenblätter, die z. B. bei Lüftungsgeräten vom Hersteller nach Auftragserteilung herausgegebenen techn. Datenblätter mit Angabe von Ventilatorpressungen, - wirkungsgrad, -stromaufnahme, Motorleistung, Schalleistungspegel etc., sind der Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen. Es darf nur nach genehmigten Montage-Unterlagen gearbeitet werden. Arbeitet der Auftragnehmer nach nicht freigegebenen Unterlagen, trägt er auch dadurch eventuell anfallende Folgekosten. 4. Bestandsunterlagen Folgende Unterlagen sind zu liefern bzw. am gewünschten Ort zu installieren: 01. Sämtliche Anlagenteile müssen ordnungsgemäß beschildert und bezeichnet sein. 02. Prüf- und Abnahmebescheinigungen. 03. 3 x Funktionsschemata, lichtecht und alterungsbeständig, farbig angelegt und 1 pausfähiges, alterungsbeständiges Original (z. B. PE-Folie). Sämtliche Anlagen als Übersichtsplan mit Angaben der technischen Daten wie Luftmengen, Motor- und Wärmeleistung, Temperaturen, Durchflussmengen, Rohrleitungsdimensionen  usw.. 04. 1 x Funktionsschema, lichtecht und alterungsbeständig, farbig angelegt, unter Glas oder Folie und im Anlagenbereich aufgehängt. 05. 4 x Wirkschaltbild, Stromlauf- und Klemmpläne und 1 pausfähiges Original, mit Angaben über Sicherheitsgröße, Motorleistungen, Nennstrom, cos Phi, usw. Darstellung Norm- und VDI-gerecht. 1 Satz hiervon in stabiler Tasche am Innern des Schaltschrankes angebracht. 06. Protokolle über Leistungsmessung und Druckproben gemäß DIN, die Meßmethode, nummerierte Messstelle, festgestellte Messdaten, Uhrzeit, Außentemperatur und Feuchte enthalten, sowie die Abnahmebescheinigung des TÜV für die ausgeführten Gewerke, falls eine entsprechende Prüfung durchgeführt wurde. 07. Protokolle über die an allen Geräten und Anlagenteilen vorgenommenen Grundeinstellungen (Regler, Thermostate, Regulierventile etc.) 08. 3 x Bestandszeichnungen (Grundrisse, Details, Schnitte) lichtecht und alterungsbeständig, farbig angelegt und 1 alterungsbeständiges, pausfähiges Original. Übereinstimmung sämtlicher Bezeichnungen zwischen LV, Beschilderung, Zeichnungen und Plänen, Schemata, Protokollen, Listen, Schaltschrank usw., Einzeichnung der räumlichen Lage aller Anlagenteile, Mess- und Regelgeräte , nummerierte Messöffnungen, Dimensionen, technischer Daten wie Leistung, Luftmengen und Temperaturen, Sinnbilder sind normgerecht zu zeichnen. Bei verborgenen Anlagenteilen ist ein besonderer Hinweis über genaue Lage und Zugänglichkeit zu machen. 09.  Einbauleitungen u. techn. Datenblätter sämtliche Einbauanleitungen, die den verbauten Anlagenteilen und Geräten beiliegen, sind zu sammeln und den Bestandsunterlagen beizufügen. Die   z.B. bei Lüftungsgeräten vom Hersteller nach Auftragserteilung herausgegebenen techn. Datenblätter mit Angabe von Ventilatorpressungen, -wirkungsgrad, - stromaufnahme, Motorleistung, Schallleistungspegel etc., sind den Bestandsunterlagen beizufügen. 10.  Herstellerliste Eine Liste, in die sämtliche verbaute Anlagenteile mit Angabe des Herstellers sowie Anschrift und Telefon des nächsten Kundendienstes enthält, ist beizubringen. 11.  Bedienungs- und Wartungsvorschriften Diese müssen tabellarisch genaue Zeitangaben enthalten, wann welche Teile zu warten oder zu überprüfen sind und wie das zu erfolgen hat und welche Betriebsmittel hierzu erforderlich sind. Es müssen in den Bedienungsanleitungen Anweisungen enthalten sein über die genaue Reihenfolge, wenn automatische Vorgänge von Hand geschaltet werden, sowie für die Stilllegung der Anlagen und deren Wiederinbetriebnahme. 12.  Ersatzteillisten Diese sind zu liefern für alle dem Verschleiß unterliegenden Anlagenteile. 13.  Ordner für Bestandsunterlagen Sämtliche Bestandsunterlagen sind 3-fach in stabilen, kunststoffkaschierten DIN-A 4 Ordnern mit Unterteilung durch Einlageblätter und einem Inhaltsverzeichnis abzuliefern. 14.  Einweisungsprotokoll Die Einweisung des Betreibers in die Funktion der Anlagen mit Übergabe der Wartungs- und Bedienungsvorschriften und Ersatzteillisten muss in einem Protokoll festgehalten werden. Der Betreiber muss mit seiner Unterschrift bestätigen, dass die Bedienungsvorschrift im Einzelnen durchgesprochen und nachvollzogen wurde. Die vorgenannten Planungsunterlagen, Beschilderung usw. sind 12 Tage v o r Beantragung der Abnahme vollständig zu liefern bzw. zu befestigen. Sollten Unterlagen fehlen, kann die Abnahme verweigert werden. Die Kosten für die vorgenannten Punkte sind in die Einheitspreise einzurechnen.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
DGNB Zertifizierung Ausschreibung Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen. Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen. Art der Positionen Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition) Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten. Eventualposition ohne Gesamtpreis Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen.Eventualpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis. Alternativposition Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis. Ablauf Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN-Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen, usw.), in regelmäßigen Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst. Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in  fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben. Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden. Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen Baustelleneinrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des Rohbauunternehmers ist eigenverantwortlich abzustimmen. Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN. Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.). Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind. Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
DGNB Zertifizierung
ANERKENNTNIS ANERKENNTNIS Der Anbieter erklärt mit seiner Unterschrift unter dem Angebot, dass er sich über Art und Umfang von Lieferungen und Leistungen Klarheit verschafft hat und die Anforderungen der Vorbemerkungen anerkannt und kalkuliert hat. Er bestätigt weiterhin, dass er über die erforderlichen Fachkräfte, Erfahrungen und Kenntnisse verfügt. '...........................................................................................................' Ort, Datum
ANERKENNTNIS
01 Lüftungstechnik
01
Lüftungstechnik
01.01 Lüftungsgeräte und Zubehör
01.01
Lüftungsgeräte und Zubehör
01.02 Lüftungskanäle und Zubehör
01.02
Lüftungskanäle und Zubehör
01.03 Isolierung Lüftung
01.03
Isolierung Lüftung
01.04 ELT-Verkabelung Heizung/Lüftung
01.04
ELT-Verkabelung Heizung/Lüftung
02 Sonderarbeiten
02
Sonderarbeiten
02.01 Stundenlohn u. Sonderarbeiten
02.01
Stundenlohn u. Sonderarbeiten
02.02 Kernbohrungen
02.02
Kernbohrungen