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Bill of Quantities
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Unit price EUR
Net total EUR
15 Lüftungsinstallationsarbeiten
15
Lüftungsinstallationsarbeiten
Allgemeine Technische Vorbemerkungen Allgemeine Technische Vorbemerkungen1. Die Ausführung der Leistungen hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen, Richtlinien und Normen zu erfolgen.
Es gelten insbesondere die einschlägigen DIN-, DIN-EN-, VDI-, DVGW- und VDE-Vorschriften sowie die Verarbeitungsrichtlinien der jeweiligen Hersteller.
Die Einheitspreise umfassen sämtliche Lieferungen und Leistungen zur vollständigen, betriebsfertigen und funktionsfähigen Erstellung der ausgeschriebenen Anlagen einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Fabrikats- und Typenangaben sind verbindlich einzuhalten. Abweichungen oder Alternativangebote sind mit Angebotsabgabe vollständig zu benennen und technisch gleichwertig nachzuweisen.
Die Einheitspreise für Rohrleitungen beinhalten sämtliche erforderlichen Form- und Verbindungsteile (Bögen, T-Stücke, Reduzierungen, Abzweige usw.), Befestigungsmaterialien, Rohrschellen mit Schalldämmeinlage, Stockschrauben, Klein- und Dichtmaterialien sowie erforderliche Unterkonstruktionen und Profilstahlkonstruktionen, sofern nicht gesondert ausgeschrieben.
Sofern Leistungen nicht ausdrücklich als gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, sind folgende Nebenleistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren:· Erstellung von Werk- und Montageplanungen
· Prüfung der örtlichen Gegebenheiten vor Ausführung
· Erforderliche Stemmarbeiten und Nacharbeiten
· Fachgerechte Entsorgung des anfallenden Bauschutts
· Baustelleneinrichtung und Baustellenräumung
· Vorhaltung erforderlicher Gerüste, Leitern und Arbeitsmittel
· Korrosionsschutz an Anlagenkomponenten, Halterungen und Konstruktionen
· Abstimmung und Koordination mit anderen Gewerken
· Erforderliche Anmeldungen sowie Genehmigungen bei Behörden und Versorgungsunternehmen
· Durchführung aller erforderlichen Prüfungen, Messungen und Druckproben
· Beseitigung festgestellter Mängel aus Prüfungen und Inbetriebnahmen
· Inbetriebnahme der Gesamtanlage bzw. erforderlicher Teilabschnitte
· Teilnahme an Abnahmen sowie Einweisung des Betreibers
· Erstellung und Übergabe vollständiger Revisionsunterlagen und Bestandszeichnungen
· Übergabe der Anlage in betriebsbereitem und mängelfreiem Zustand
Allgemeine Technische Vorbemerkungen
ZTV Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen1. Koordination1.1 Baubesprechungen:Zur Koordination der Baustellenaktivitäten wird einmal wöchentlich eine Baubesprechung durch den Auftraggeber einberufen. Ziel der Besprechungen ist für alle auf der Baustelle tätigen Firmen einen möglichst reibungslosen Arbeitsablauf zu realisieren.Die Teilnahme eines Baustellenverantwortlichen des Auftragnehmers daran ist Pflicht. Der Vertreter des Auftragnehmers muss zu diesen Besprechungen aussagekräftig zu der aktuellen Terminsituation und den weiteren geplanten eigenen Baustellenabläufen sein.1.2 Arbeitsablauf:Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der Bauüberwachung abzustimmen. Bei Ineinandergreifen verschiedener Gewerke haben die Auftragnehmer ihre Arbeiten so miteinander zu koordinieren, dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.1.3 Werkstattbesuche und KontrollenWenn der Auftragnehmer Planungsleistungen zu erbringen hat oder Leistungen in seinem Betrieb vorfertigt, steht es dem Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigen frei, das Konstruktionsbüro und den Fertigungsbetrieb des Auftragnehmers aufzusuchen, um sich vom Arbeitsfortschritt und der Fertigungsqualität zu überzeugen.1.4 ArbeitszeitenNacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit ist vor Ausführung schriftlich beim Auftraggeber anzuzeigen und muss von diesem genehmigt werden2. Unterlagen2.1 AusführungsplanungDer Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber die Ausführungsplanung digital im PDF- und DWG-Format über einen Planserver. Dem Auftragnehmer übergebene Pläne, sind verantwortlich zu überprüfen auch in Bezug auf alle Maße auf der Baustelle.Die Maße für die Herstellung des Werkes sind am Bau zu nehmen und auf Übereinstimmung mit den Plänen zu prüfen. Abweichungen sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen.2.2 MaterialienFür sämtliche eingesetzten Materialien sind vor Ausführung die entsprechenden Produktdatenblätter der Bauüberwachung vorzulegen.2.3 DokumentationsunterlagenDer Auftragnehmer hat eine ausführliche Dokumentation seiner durchgeführten Leistungen zu erstellen und spätestens bei der Abnahme 1-fach in Papierform und in Datenform (DWG- und PDF-Dateien) auf Datenträger einzureichen.Die Dokumentation muss folgende Angaben beinhalten: - sämtliche Werkstattzeichnungen· Produktdatenblätter aller eingesetzten Produkte
· Pflege- und Wartungshinweise- Ersatzteillisten, Revisionsunterlagen etc.3. Ausführung3.1 MaterialDie ausgeschriebenen Leistungen sind grundsätzlich einschließlich Herstellung, Lieferung und fachgerechter Ausführung anzubieten, wenn in den Leistungstexten nichts anderes gefordert wird. Zur Kontrolle der zur Anwendung kommenden Materialien sind diese nur in Originalverpackung anzuliefern. Das Material für zusammenhängende Bereiche muss von einem Hersteller und aus einer Produktion stammen.3.2 GleichwertigkeitWird in den Ausschreibungsunterlagen für Stoffe, Bauteile ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" genannt, wird damit die Mindest-Qualitätsanforderung festgelegt. Es ist dem Bieter freigestellt ein gleichwertiges Produkt anzubieten, wenn er unaufgefordert und gleichzeitig den entsprechenden Qualitätsnachweis vorlegt. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit obliegt dem Auftraggeber. Erfolgt keine Angabe eines alternativen Erzeugnisses muss das vorgegebene Erzeugnis ausgeführt werden.3.3 - VorleistungenVor Beginn der Ausführung hat der Auftragnehmer die bauseitigen Vorleistungen zu prüfen und evtl. Mängel bzw. Beanstandungen der Bauüberwachung schriftlich detailliert mitzuteilen. Dies hat so frühzeitig zu geschehen, dass genügend Zeit zur Ausführung der Mängelbeseitigung verbleibt und der Auftragnehmer termingerecht seine Leistungen beginnen kann.3.4 - Sonstiges:Sofern in den Leistungs-Positionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern", "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV - VOB, Teil C, als beschrieben.In allen Geschossen sind in genügender Anzahl Meterrisse, auch für andere Handwerker, vom Bauhauptunternehmer anzubringen (Tintenstifte etc. sind nicht erlaubt; Markierungen schlagen beim Putz durch).Die gesamte Leistung einschl. der Teilleistungen müssen auch dann, wenn sie nicht umfassend beschrieben sind, den behördlichen Bestimmungen, den DIN-Vorschriften und dem heutigen Stand der Technik insgesamt und im Einzelnen entsprechen. Der Auftragnehmer hat die behördlich geforderten Abnahmen und Nachweise eigenständig und rechtzeitig zu beantragen und dafür zu sorgen, dass diese zum geforderten Zeitpunkt durchgeführt werden.Alle behördlichen Auflagen sowie die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind genau zu beachten und einzuhalten.4. Ordnung, Sauberkeit, Sicherheit4.1 Ordnung und SauberkeitDer Auftragnehmer ist für Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle verantwortlich. Dieses betrifft den Abfall und die Verunreinigungen, die aus dem Arbeitsbereich des Auftragnehmers herrühren.Die Baustelle ist arbeitstäglich zu säubern, der anfallende Schutt ist außerhalb des Baustellengeländes entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Der Arbeitsplatz ist so aufzuräumen, dass niemand durch Materialien, Werkzeuge usw. behindert oder gefährdet wird. Verkehrs-, Flucht-, und Rettungswege sind ständig freizuhalten.Durch den Auftragnehmer verschmutzte öffentliche Straßen sind umgehend, mindestens arbeitstäglich, zu säubern. Vorhandene Straßen und Wege im Baustellenbereich sind zu schützen und am Ende der Bauarbeiten, falls beschädigt, wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.Sollte der Auftragnehmer der Aufforderung nach Sauberkeit auf der Baustelle nicht innerhalb von 3 Tagen nachgekommen, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Reinigung zu Lasten des Auftragnehmers durchführen zu lassen.
ZTV
15.01 Titel: Wohnungs-Lüftungsanlagen
15.01
Titel: Wohnungs-Lüftungsanlagen
15.02 Titel: Luftleitungen und Zubehör
15.02
Titel: Luftleitungen und Zubehör
15.03 Titel: Dämmung von Luftleitungen
15.03
Titel: Dämmung von Luftleitungen
15.04 Titel: Brandschutz
15.04
Titel: Brandschutz
Stromkreisverteilung Stromkreisverteilung einschl. Absicherungen sowie Stromzähler und erforderlicherKabelerfolgt durch einen Elektriker der bauseits zu beauftragen ist.Taster und dazugehörige Verbindungsleitungen um die Bedarfslüftung zu steuern werden bauseits geliefert und montiert.
Stromkreisverteilung
E-Anschluss Der E-Anschluss der gelieferten Lüfter erfolgt bauseits. Erforderliche Materialien wie ZuleitungBuskabel, Anschlussdosen sowie erforderliche Schalter erfolgt durch einen Elektriker, derbauseits zu beauftragen ist.
E-Anschluss
15.05 Titel: Elektroinstallation
15.05
Titel: Elektroinstallation
15.06 Titel: Allgemeines
15.06
Titel: Allgemeines
15.07 Titel: Stundenlohnarbeiten
15.07
Titel: Stundenlohnarbeiten