Gebäudereinigung (Bauendreinigung)
Erkrath, Neanderstraße 51+53
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Standort Neanderstr. 51 u. 53, 40699 Erkrath Das Baugrundstück befindet sich im Stadtteil Alt-Erkrath und wird durch die Straße "Neanderstraße" im Norden, die Alte Papierfabrik im Süden, die Villa Bernsau im Westen sowie die Düssel im Osten begrenzt. Das Mehrfamilienhaus besteht aus 37 Mietwohneinheiten und einer Tiefgarage und gliedert sich in 3 untereinander verbundene Gebäudeteile: "Turm": Ostseite mit 6 Vollgeschossen "Längsbau": Mittelteil mit 4 VG [auch als "Riegel (Mitteltrakt)" bezeichnet] "Querbau": Westseite mit 3 VG [auch als "Querriegel (Seitentrakt)" bezeichnet] Die Geschosse (OKFF EG +53,00 m NHN) Untergeschoss (u.a. geschlossene Mittelgarage mit 31 SP, Keller-, Müll- und Technikräume) Erdgeschoss (10 Wohneinheiten)   1. Obergeschoss (9 WE)   2. Obergeschoss (9 WE)   3. Obergeschoss (7 WE)   4. Obergeschoss (1 WE)   5. Obergeschoss (1 WE) werden mit 2 Treppenhäusern (Turm und Querbau) sowie Erschließungsgängen (im Längsbau) erschlossen. Die Außenwände der Kellerräume bzw. Erdgeschosswände, die Bodenplatte und die Aufzugsunterfahrten werden als weisse Wanne ausgebildet, Bemessungswasserstand 52,50 m NHN. Die einzelnen Geschosse erhalten Deckenplatten aus Ortbeton bzw. Halbfertigteilen (Filigranplatten). Aussen- und Innenwände werden tragend ausgebildet aus Mauerwerk und Stahlbeton. Die Anforderungen für den Schallschutz der Neubauten ist gemäß Schallschutznachweis umzusetzen. Nachfolgende Beschreibungen sind in die Preise einzukalkulieren
Standort
Bauseits wird kein Hebezeug gestellt. Die Andienung der Baustelle erfolgt ausschließlich von der Südseite innerhalb der BE (Alte Papierfabrik, gemäß BE-Plan: 250317_WA2_BE_DIN A3). Horizontale transportwege von ca. 60m sowie vertikale Transprotweg vom UG bis 5.OG (ca. 25m, kein Baufzug) sind einzukalkulieren. Die Bedingungen der Ergänzende Vertragsbedingungen WA2_EVB_Stand 03.2025 sind zu berücksichtigen. Der bauseits zur Verfügung gestellte Baustromanschluß beinhaltet keine Notstromversorgung. Die Oberflächen der Wände, Decken, Treppen und ähnlicher Bereiche sind während de Ausführung frei von Verschmutzungen zu halten. Für die Durchführung der Reinigungsleistungen steht kein Wasseranschluss in den einzelnen zu reinigenden Einheiten zur Verfügung. Sämtliches für die Reinigungsarbeiten benötigte Wasser muss vom Auftragnehmer zentral bezogen werden. Die Wasserentnahmestellen sind wie folgt festgelegt:    Zentraler Bezug am BE-Verteiler (Standort: Rampe)    Zentraler Bezug im Hausanschlussraum (Untergeschoss)
Bauseits wird kein Hebezeug gestellt. Die Andienung der
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Baureinigungsarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, VOL, die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik und die "Richtlinien für Vergabe und Abrechnung von Gebäudereinigungsarbeiten", aufgestellt vom GAEB, in zweiter Rangfolge die "Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk", herausgegeben vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks. 1.1 Entsorgung Es ist mit üblichen Restmengen aus der Bauphase zu rechnen. Die Entsorgungskosten bis zu einer Gesamtmenge von 14 m³ sind einzukalkulieren. 2 Ausführung Im Zuge der Bauendreinigung sind alle zu übergebenden Gebäude/Anlagen staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei zu reinigen. Auf allen Bauteilen sind Markierungen, Etiketten, Schutzfolien, Flecken u. ä. zu entfernen. Die Reinigung und Behandlung von Oberflächen erfolgt mit auf die Oberflächen abgestimmten Pflegemitteln. Vom AG werden folgende Qualitätsanforderungen gestellt: staubfrei schlierenfrei fleckenfrei Grundsätzlich sind nur Reinigungsmittel zu verwenden, die keine Rückstände hinterlassen oder zu Schäden auf den Materialoberflächen führen. Alle Pflege- und Reinigungsanleitungen der vorhandenen Baustoffe und -produkte sind zu beachten. Der Einsatz fungizider Reinigungsmittel ist ebenso untersagt, wie der Einsatz von Pflege- oder Nachbehandlungsmitteln, die die Rutschhemmung herabsetzende oder schmierende Oberflächenwirkung besitzen. Beschilderungen, Schellen, Armaturen und Beschläge sind Bestandteil der Bauendreinigung, sie sind in einen optisch einwandfreien Zustand zu versetzen. Soweit erforderlich, sind lastverteilende Unterlagen zu verwenden (z. B. beim Besteigen von Fensterbänken, Heizkörperabdeckungen oder beim Einsatz von Hubsteigern oder Anlehnleitern). 3 Zusätzliche Anforderungen 3.1 Generelle Glasflächen (Fassade, Türen, Fenster, etc) Die Ausführung dieser Arbeiten darf ausschließlich durch ausgebildetes und qualifiziertes Fachpersonal (Glasreiniger) erfolgen. Bei der gesamten Reinigung von Glasflächen ist nur demineralisiertes Wasser zu nutzen. Der Einsatz von Glashobeln oder ähnlichen mechanischen Schabwerkzeugen ist untersagt. Beim Reinigen von Fenstern und Fassaden ist besonders darauf zu achten, dass Dichtungen und Versiegelungen nicht beschädigt werden. Schutzkennzeichnungen sind zu entfernen. Ein zusätzliches, streifenfreies Nachreiben zur Gewährleistung eines makellosen Endergebnisses ist zwingend erforderlich. 3.2 Eloxierte Alu-Bleche und Profile Zement-, Kalk-, und Mörtelrückstände sind auf jeden Fall nur mit Wasser abzuwaschen, sie sind keinesfalls mit Metallschabern abzukratzen, da sonst die eloxierte Oberfläche des Aluminiums zerkratzt wird. Bei evtl. stärker verschmutzten Aluminiumflächen ist eine Nachreinigung mit einem Spezialaluminium-Reiniger vorzunehmen. Danach sind die eloxierten Alu-Flächen zu konservieren und zu polieren. 3.3 Einbrennlackierte Alu-Bleche und Profile Reinigung mit warmen Wasser mit Zusatz von waschaktiven Substanzen oder gleichwertig neutral reagierenden Zusätzen. Die Reinigung erfolgt zweckmäßigerweise mit Schwamm, bzw. Bürste oder durch rotierende Bürste. Der entstehende Schaum ist durch Abziehen mit entsprechenden Hilfsgeräten zu beseitigen. Besonders stark verschmutzte Flächen sind durch Nachreinigung mit einem Spezial-Lackreiniger anzuwenden, wobei besonders hartnäckig verschmutze Stellen durch mehrmaliges Reiben zu säubern sind. 3.4 Holzbauteile und Holzoberflächen Bauelemente aus Holz wie Türfutter, Türblattoberflächen, feste Einbauten, Parkettoberflächen etc. sind mit besonderer Sorgfalt zu reinigen und es ist im besonderen darauf zu achten, dass keinerlei Wasserflecken zurückbleiben. Das Reinigen beinhaltet auch das Reinigen der Beschläge und Beschilderungen. 3.5 Kunststoffoberflächen Kunststoffbeschichtete Flächen sind unter Zusatz antistatischer Mittel feucht zu reinigen. 3.6 Sanitärräume Toiletten, Bade- und Waschräume einschl. der Einrichtungsgegenstände sind mit desinfizierenden Mitteln zu reinigen. Die Reinigung von Bädern mit sanitären Einrichtungsgegenständen beinhaltet das Entfernen sämtlicher Aufkleber und Etiketten sowie das Nachtrocknen durch Wischen in einem zweiten Arbeitsgang. Sanitärporzellan ist gründlich nass zu reinigen. Armaturen sind zu polieren. 3.7 Heizkörper Bei Heizkörpern sind ohne Werkzeug demontierbare Blenden zu entfernen einschl. wiederaufbringen, um die Reinigung auch hinter-/unterhalb von Blenden ausführen zu können. Ein Verstellen von Sensoren, Reglern o. ä. ist zu vermeiden. 3.8 Bodenbeläge Bei der Baufeinreinigung der Böden muss der vorhandene Schutzbelag (z.B. aus Karton, Papier oder Folie) vom Auftragnehmer aufgenommen und entsorgt werden. Zur effektiven und gründlichen Beseitigung dieverser Verschmutzungen (z.B. feinem Baustaub, Schmutz, Sand, Erde sowie bauspezifischen Rückständen wie Mörtel-, Putz-, Farb- und Kleberesten., insbesondere hartnäckiger Anhaftungen), ist der Einsatz einer Einscheibenmaschine mit geeigneten Reinigungswerkzeugen (z.B. Bürsten, Pads) vorzusehen. Der Auftragnehmer wählt die spezifische Methode, das Reinigungsmittel und die Werkzeuge so aus, dass der jeweilige Bodenbelag schonend gereinigt wird und keine Beschädigungen entstehen. Alle behandelten Flächen sind anschließend gründlich zu reinigen und trocken zu hinterlassen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
1 Baureinigungsarbeiten-Baufeinreinigung
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Baureinigungsarbeiten-Baufeinreinigung
1. 1 Wohnungen
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Wohnungen
2 sonstiges
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sonstiges
2. 1 punktuelle Nachreinigungen vor Wohnungsübergabe
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punktuelle Nachreinigungen vor Wohnungsübergabe
2. 2 Sonstiges
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Sonstiges