Baureinigung
Umbau Büro- und Ärztehaus
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Unit price EUR
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01 Bürofläche, 2.OG, rechts
01
Bürofläche, 2.OG, rechts
Vorbemerkungen Es gelten die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen von Baureinigungsarbeiten, in der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sämtliche Leistungen sind nach den deutschen Vorschriften, Gesetzen, Verordnungen, den Regeln der Berufsgenossenschaften auszuführen. Die Leistungen sind fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Grundsätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer, nur zugelassene und auf die zu reinigenden Flächen abgestimmte Reinigungsmittel zu verwenden, die keine Rückstände hinterlassen oder zu Schäden auf den Materialoberflächen führen. Reinigungsmittel müssen mit den zu reinigenden Untergründen (Materialien) verträglich sein. Der AN hat sich über die örtlichen Verhältnisse, Zustände, Geometrien und Lage der zu reinigenden Gegenstände/ Bereich/ Flächen/ Einrichtungen usw. im Vorfeld zu informieren und seine Reinigungsverfahren den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Glasflächen jeglicher Art sind bei grober Verschmutzung mit einem Spezialglashobel zu bearbeiten, wobei dieser so einzusetzen ist, dass ein Verkratzen und sonstige Kratzspuren in jeder Form auszuschließen sind. Lackierte Flächen sind grundsätzlich feucht zu reinigen. Größere Verschmutzungen sind zunächst mechanisch zu entfernen. Fest anhaftende Verschmutzungen jeglicher Art, einschließlich Schutzfolien, Aufklebern, Etiketten sowie ähnlichen Schutz- und Kennzeichnungsmaterialien, sind sach- und fachgerecht rückstandslos zu entfernen, ohne den Untergrund in seiner Beschaffenheit zu beeinträchtigen. Die Kosten sind in den jeweiligen Einheitspreisen zu berücksichtigen. Anfallendes Restmaterial ist abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen.
Vorbemerkungen
01.01 Bodenbeläge
01.01
Bodenbeläge
01.02 Türen
01.02
Türen
01.03 Glasflächen
01.03
Glasflächen
01.04 Beleuchtung
01.04
Beleuchtung
01.05 Sanitärräume
01.05
Sanitärräume
01.06 TGA-Installationen
01.06
TGA-Installationen
01.07 Sonstiges
01.07
Sonstiges
02 Treppenhaus und Aufzug
02
Treppenhaus und Aufzug
02.__.__._.0010 Treppenhausreinigung Vollflächige Reinigung des Treppenhauses vom EG bis einschließlich 2.OG. Reinigung des Treppenhauses wie folgt: - Podeste EG bis 2. OG - Flur EG bis 2.OG - Treppenstufen EG bis 2. OG - Sockel - Handläufe Reinigung mit einem geeigneten Reiniger fachgerecht bis zum Erreichen einer schmutzfreien Oberfläche. Auf die elastischen Verfugungen ist besondere Rücksicht zu nehmen. Einschließlich Abtransport und Entsorgung des anfallenden Materials. Die Abrechnung erfolgt für einen Einsatz. Geplant ist eine wöchentliche Reinigung des Treppenhauses. Ausführung: aus Abruf, sowie einmalige Schlußreinigung Ausführungszeitraum: August 2026 bis Ende September 2026
02.__.__._.0010
Treppenhausreinigung
3.00
Stck
02.__.__._.0020 Aufzugskabine reinigen Vollflächige Bauschlussreinigung der Aufzugskabine, einschließlich des Aufzugsportal. Fachgerechtes reinigen der Oberfläche mit einem geeigneten Reinigungsverfahren, bis zum Erreichen einer schmutz- und schlierenfreien Oberfläche. Um Kratzer und mechanische Beschädigungen der Oberfläche vorzubeugen, ist die zu reinigende Fläche vorher von fest anhaftenden und losem Schmutz fachgerecht zu befreien. Auf die elastischen Verfugungen ist besondere Rücksicht zu nehmen. Einschließlich Abtransport und fachgerechte Entsorgung des anfallenden Materials.
02.__.__._.0020
Aufzugskabine reinigen
1.00
PSch