HLS Sanitär
Erding I
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Vorbemerkung gleichw.techn.Spezifikat GLEICHWERTIGKEIT Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vorbemerkung gleichw.techn.Spezifikat
Planunterlagen PLANUNTERLAGEN Dem AN werden vor Auftragserteilung Unterlagen zur Kalkulation unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die dem AN nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellten Unterlagen sind der Anlagenliste Werkvertrag zu entnehmen. Alle Unterlagen werden digital als PDF oder in vergleichbaren Formaten übergeben, Übertragung per Mail oder über einen vom AG zur Verfügung gestellten Datenraum. Hinweis: Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe und des Leistungsbeginns ist die Ausführungsplanung nicht vollends abgeschlossen. Es kann daher zur Übermittlung fortgeschriebener Pläne ("neuer Index") kommen, wobei geänderte Bereiche "mit roten Wolken" markiert sind. Dieser fortlaufende Planungsfortschritt und der damit verbundene regelmäßige Austausch von Planungsunterlagen ist einzukalkulieren. Die Pläne werden eigeninitiativ vom Planer übergeben, ansonsten gilt der jeweils letzte übergebene Planungsstand. Der AN hat seine Leistungen ausschließlich auf dem jeweils aktuellsten Stand der übergebenen Planung zu erbringen. Soweit für die jeweilige Bauleistung erforderlich ist es ausreichend, wenn die dazugehörigen Planungsunterlagen bis eine Kalenderwoche vor der vorgesehenen Ausführung (gem. dem zwischen der Objektüberwachung und dem AN abzustimmenden Bauzeitenplan) dem AN übergeben werden. Soweit in besonderen Fällen, z.B. aufgrund von Lieferzeiten, längere Vorlaufzeiten benötigt werden, ist eine ausdrückliche Anforderung des AN zumindest in Textform (Mail) erforderlich. Die Bewehrungspläne werden baubegleitend gemäß Bauzeitenplan erstellt und geliefert. Die vom AN zu erstellenden Unterlagen, als Montageunterlagen, z.B. für Fertigteile o.ä., werden nach abgestimmten Terminplänen dem AG zur Genehmigung digital zur Verfügung gestellt, als PDF oder in vergleichbaren Dateiformaten.. Das digitale Gebäudemodell kann zum gegenseitigen Austausch zur Verfügung gestellt werden.
Planunterlagen
Hinweise zu VOB/B und VOB/C VOB/B (keine Anwendung) VOB/C Die Privilegierung der VOB/B gilt nur, wenn sie unverändert Grundlage des Vertrages wird. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Mehrere Regelungen der VOB/B sind verändert bzw. ausgeschlossen. Für diese Fälle hat der BGH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die einzelnen Regelungen der VOB/B nur noch Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen, die Privilegierung der VOB/B insgesamt aber entfällt. Es wird an dieser Stelle auf den Werkvertrag des Bauherrn in der aktuell gültigen Fassung verwiesen.
Hinweise zu VOB/B und VOB/C
BGB §650c (2): Urkalkulation BGB §650c (2): URKALKULATION Im Falle der Notwendigkeit der Anwendung von BGB §650 C Vergütungsanpassung bei Anordnungen soll nach Abs. 2 auf die Urkalkulation zurückgegriffen werden. Im Auftragsfalle ist die Urkalkulation daher dem AG spätestens 2 Kalenderwochen nach Übergabe des durch den AG unterschriebenen Auftrages im verschlossenen Umschlag zu übergeben.
BGB §650c (2): Urkalkulation
Vollständigkeit VOLLSTÄNDIGKEIT Die vorliegende Leistungsbeschreibung und deren Anlagen wurde nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Erstellung erarbeitet, wissend, dass die Planung seitens der Architekten und Fachplaner zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht abgeschlossen ist. Dadurch kann es, auch wenn es vermieden werden soll, zu einem Zeitpunkt nach Auftragsvergabe noch zu Leistungsänderungen kommen. Zur Abgrenzung des Leistungsumfangs zur Auftragsvergabe bzw. im Falle von späteren Leistungsänderungen soll vereinbart werden: Leistungen des ausgeschriebenen Gewerks, die aus diesem LV und den damit übergeben Unterlagen und Plänen ersichtlich oder erkennbar waren, sind Teil des hier zu kalkulierenden Angebotes des AN und werden Teil des geschuldeten Leistungsumfangs des ANs. Der AG geht davon aus, dass die zu kalkulierenden Leistungen im Leistungsverzeichnis die notwendigen und aus den beigelegten Unterlagen ersichtlichen Leistungen des Gewerks vollständig beschreiben. Sofern der AN im Zuge seiner Kalkulation dennoch auf Unstimmigkeiten und/oder Lücken stößt, so unterliegt er zur Angebotsabgabe einer besonderen Prüf- und Hinweispflicht. Ziel ist es, die Leistungen des ausgeschriebenen Gewerks mit diesem Leistungsverzeichnis vollumfassend zu beauftragen. Dem ist bei der Kalkulation des AN Rechnung zu tragen. Bei allen beschriebenen Leistungen ist der funktionale Werkerfolg maßgeblich. In einzelnen Positionen ist vornehmlich eine funktionale Beschreibung des Werkziels vorgenommen, um die Leistung als Gesamtaufgabe mit besonderen Voraussetzungen oder Schwierigkeit zu beschreiben. Sofern Leistungen nicht beschrieben sind, sich aber aus dem Gesamt-Kontext als üblich und erforderlich ergeben, so sind diese in die Hauptpositionen einzukalkulieren. Beispiel: Im Titel Abdichtungsarbeiten sind die Abdichtungen der Kellerwände und der Kellerdecke als Positionen beschrieben, nicht jedoch einzelne Übergänge, Anschlüsse, Eckausbildungen, etc. Die Positionen sind in diesen (eindeutigen) Fällen so zu verstehen, dass selbstverständlich der Werkerfolg, hier: die geschlossene Abdichtungseinheit, herzustellen ist. Die erforderlichen Zulagen sind diesbezüglich in die beschriebenen Hauptpositionen einzukalkulieren.
Vollständigkeit
Ausführungsterminplan AUSFÜHRUNGSTERMINPLAN Diesem Leistungsverzeichnis liegt ein Rahmenterminplan bei. Dieser entspricht nicht den Anforderungen eines Ausführungsterminplanes. Ein geeigneter Ausführungsterminplan mit Eintragung der gewerkespezifischen Leistungen dieses LVs wird dem AN bis 4 Wochen vor Ausführung zur Verfügung gestellt.
Ausführungsterminplan
Rahmenterminplan RAHMENTERMINPLAN Für die Kalkulation der Einrichtung, Vorhaltung und des Unterhalts der nachfolgenden Baustelleneinrichtung kann der AN von den Angaben im aktuell gültigen Rahmenterminplan ausgehen, sofern die Parteien auf Basis des Bauzeitenplans des AN nicht anderweitiges vereinbaren.
Rahmenterminplan
Baustellen-Jour-Fixe BAUSTELLEN-JOUR-FIXE Seitens der Objektüberwachung findet in 2-wöchigem Rhythmus ein Baustellen-Jour-Fixe mit Vertretern der am Projekt beteiligten Unternehmen statt. Die Teilnahme, auf Einladung durch die Objektüberwachung, ist verbindlich durch den Projektleiter des AN bzw. seinen Vertreter vor Ort sicherzustellen und einzukalkulieren.
Baustellen-Jour-Fixe
Dokumentation, Abnahme, Mängelbeseitigung DOKUMENTATION, ABNAHME, MÄNGELBESEITIGUNG Dokumentation Die Vorlage einer geprüften und für vollständig (ohne wesentliche Mängel) erklärten Firmen-Dokumentation ist Voraussetzung für die Abnahme und die Schlussrechnung. Die Dokumentation in Form, Umfang, Struktur und Inhalt ist bis spätestens 4 Wochen vor Abnahmetermin abschließend mit der Bauleitung zu klären. Die Dokumentation soll je 2x in Papierform im sortierten Ordner und je 1x digital in üblichen Dateiformaten (MS Office, MS Projekt, PDF, JPEG, usw.) übergeben werden. Übergabe und Austausch der digitalen Ausgabe in Form von USB-Sticks. Spätestens 4 Wochen vor Abnahmetermin ist der Entwurf der Dokumentation (vollständig, eventuell noch kleinere, gekennzeichnete Lücken) der Bauleitung zur Prüfung zu übergeben. Die Bauleitung wird hierzu eine Prüfung vornehmen und eine Prüfliste mit Mängeln und ergänzenden Anforderungen bis spätestens 3 Wochen vor Abnahme zurückgeben. Die ergänzte und vollständige Dokumentation ist zur Kontrollbegehung der Bauleitung abschließend übergeben. Die Parteien können sich im Zuge Entwurf/Prüfung auf einen Terminplan für die Nachlieferung einzelner Dokumentationsteile verständigen. Für diese Nachlieferung wird ein adäquater Rechnungseinbehalt vereinbart, der dem Umfang entspricht, wie wenn eine Dritte Partei entsprechend einer Ersatzvornahme die fehlenden Dokumentationsteile erstellen müsste. Diese Einbehalte werden Zug um Zug gegen termingerechte Übergabe der vereinbarten Nachlieferungen aufgelöst. Abnahme Eine fiktive oder konkludente Abnahme wird ausgeschlossen. Es soll in jedem Falle eine gemeinsame Abnahme mit Abnahmeprotokoll erfolgen. Hierzu wird folgender Terminplan vereinbart: Die Anmeldung der Abnahme muss bis spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin in Textform beim AG und bei der Bauleitung erfolgen. Voraussetzung ist, - dass die Dokumentation abgestimmt ist (siehe oben); - dass die behördlichen Abnahmen terminlich vereinbart sind und spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin abgeschlossen sein werden; - dass in einvernehmlicher Abstimmung mit der Bauleitung bis Abschluss der Technischen Abnahmebegehungen keine offenen Restleistungen mehr vorhanden sein werden (Mängel ausgenommen); Die Technischen Zustandsfeststellungen zur Vorbereitung der Abnahme erfolgen im Zeitraum von spätestens 6 Wochen bis spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin in Abstimmung und gemeinsam mit der Bauleitung. Die Technischen Zustandsfeststellungen erfolgen Abschnittsweise, soweit einzelne Bereiche ohne Restleistungen (Mängel ausgenommen) fertig gestellt sind. Der Abschluss der Technischen Zustandsbegehungen ist Voraussetzung dafür, dass 3 Wochen später die eigentliche Abnahme mit dem Bauherrn stattfinden kann. Bei einer Verspätung der Technischen Zustandsfeststellungen (z.B. weil einzelne Abschnitte noch nicht restleistungsfrei sind) verschiebt sich die eigentliche, formale Abnahme entsprechend so, dass der Abstand von 3 Wochen erhalten bleibt. In den Technischen Zustandsfeststellungen wird seitens der Bauleitung Protokoll über die vorgefundenen Mängel geführt. Das Protokoll wird von allen teilnehmenden Parteien, mindestens jedoch dem AN und der Bauleitung mit Unterschrift auf Richtigkeit bestätigt. Im Falle von unterschiedlichen Meinungen, ob ein Mangel vorliegt, werden die Punkte gekennzeichnet und die divergierenden Meinungen vermerkt. Unterschiedliche, protokollierte Meinungen verhindern nicht die gemeinsame Unterschrift. Im Zeitraum zwischen der Technischen Zustandsfeststellung und der formalen Abnahme verpflichtet sich der AN, die vorgefundenen Mängel nach Möglichkeit abschließend zu beseitigen. Spätestens am Vortag zur formalen Abnahme erfolgt eine Kontrollbegehung zwischen dem AN und der Bauleitung, inwiefern die in der technischen Zustandsfeststellung vorgefundenen Mängel beseitigt wurden, bzw. inwiefern in der Zwischenzeit neue Mängel dazu gekommen sind. Das Ergebnis der Kontrollbegehung ist von allen teilnehmenden Parteien zu unterschreiben und wird Teil der formalen Abnahme. Unterschiedliche Meinungen sind wiederum entsprechend zu vermerken. Sofern sich in den Technischen Zustandsfeststellungen bzw. im Zeitraum der Mängelbeseitigung abzeichnet, dass zu Mängeln in einer relevanten Größenordnung bzw. zu wesentlichen Mängeln unterschiedliche Meinungen vorliegen, verpflichten sich die Parteien, sich dazu dem Ergebnis einer dritten, sachkundigen Meinung zu unterwerfen, z.B. dem TÜV, einem Sachverständigen für Baumängel oder entsprechend. Die Beauftragung der dritten Partei, sowie die Entscheidung, ob eine solche relevante Mängel-Größenordnung vorliegt, liegt beim AG. Die Kosten der dritten Partei werden im Nachgang prozentual zum Ergebnis der Prüfung der dritten Partei aufgeteilt. Die in der Kontrollbegehung festgestellten, noch offenen oder neu erfassten Mängel werden von der Bauleitung preislich bewertet nach - Aufwand (Arbeitszeit und Material) zu Beseitigung des Mangels - Druckzuschlag Faktor 2 - Zuschlag von 20% auf das Ergebnis als Mehraufwand der Bauleitung Die errechnete Summe kann von der Schlussrechnung einbehalten werden und wird Zug um Zug gegen die Erledigung der Mängelpunkte freigegeben. Die formale Abnahme findet abschließend zwischen AN und AG statt. Das Ergebnis der vorgeschriebenen Schritte wird Teil der formalen Abnahme. Die formale Abnahme richtet sich nach der Fertigstellung des hier beauftragten Gewerks, nicht nach der Gesamtfertigstellung des Projektes. Gewährleistungsansprüche richten sich nach dem Tag der formalen Abnahme.
Dokumentation, Abnahme, Mängelbeseitigung
Rechnungsstellung RECHNUNGSSTELLUNG Abschlagsrechnungen können im Abstand von je mind. 4 Wochen gestellt werden. Voraussetzung für alle AR ist ein gemeinsames Aufmaß, das jeweils spätestens zum Tag der Rechnungsstellung in von der Bauleitung geprüfter und bestätigter Form vorliegen muss. Im Falle gemeinsamer Aufmaßbegehungen gilt der Tag der Begehung. Im Übrigen gelten die im Werkvertrag festgelegten Regelungen.
Rechnungsstellung
Sonstige Vorbemerkungen SONSTIGE VORBEMERKUNGEN Der Vertragsvorschlag ist dem LV beigelegt. Dieser soll im Zuge der Auftragsverhandlungen zwischen beiden Seiten abschließend finalisiert werden.Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Kostenerstattung gewährt. Mit Abgabe des Angebotes muss der Bieter oder die Bietergemeinschaft eine Freistellungsbescheinigung nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe (EStG § 48b Abs. 1 Satz 1) vorlegen. Das Angebot muss alle Preise und geforderten Erklärungen enthalten und mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Etwaige Änderungsvorschläge oder Nebenangebote sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zulässig und müssen auf besondere Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Gleichwertigkeit mit dem Hauptangebot ist nachzuweisen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Widersprüche, so hat er unverzüglich vor Angebotsabgabe den Auftraggeber schriftlich darauf hinzuweisen. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss des Angebots.Die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes ist im Falle der Beauftragung nachzuweisen.Bietergemeinschaften müssen ein Verzeichnis der einzelnen Bieter mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine rechtskräftige Erklärung einer gesamtschuldnerischen Haftung beifügen.Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen und den sonstigen preisbildenden Verhältnissen für sein Angebot zu überzeugen. Stellt der Bieter in den Verdingungsunterlagen Unklarheiten fest, welche nach seiner Auffassung die Preisermittlung beeinflussen, so hat er vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen.Der Auftraggeber kann bei Auftragserteilung die Hinterlegung der gesamten Kalkulation in einem verschlossenen Umschlag in seinen Räumen verlangen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet vor, während und nach Durchführung des Vertrages alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die ihm anlässlich der Vertragserfüllung bekannt werden, gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln. Eine entsprechende Verpflichtung wird er seinen zur Durchführung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern oder dritten Erfüllungsgehilfen auferlegen.Abweichende Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien wie auch die Wahl des Gerichtsstandes bestimmen sich nach deutschem Recht. Gerichtsstand ist der Erfüllungsort der Bauleistung. Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist gemäß gültigem Satz vom Bieter dem Angebot abschließend beizufügen.
Sonstige Vorbemerkungen
Schuttbeseitigung SCHUTTBESEITIGUNG Der anfallende Bauschutt ist vom Auftragnehmer zu den entsprechenden Entsorgungsstellen abzufahren und zu entsorgen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist. Der Nachweis über den Verbleib aller zu entsorgenden Stoffe kann gefordert werden. Ebenso kann ein Nachweis über spezielle Zulassungen beauftragter Dritter (z. B. Transportunternehmen, Deponiebetreiber) verlangt werden.
Schuttbeseitigung
Kennwerte KENNWERTE Grundstücksfläche: 6.492,45 m Grundfläche: 1.931,04 m2 Geschossfläche: 8.020,47 m2 (oberirdisch) Wohnfläche: 5.680,48 m2 Brutto-Grundfläche: 12.852,54 m2 (inkl. Tiefgarage) Bruttorauminhalt: 39.585,28 m3 (inkl. Tiefgarage) Ein- und Ausfahrt: Greisslbräustraße Ost, Rampe befindet sich in Haus D Gebäude: 4 Wohngebäude mit der Bezeichnung Haus A, B, C und D (D1+D2) Nutzung: Haus A+B=Wohnen; Haus C+D=betreutes Wohnen; Haus C, EZ=Gemeinschaftsräume Erschließung: Haus A, B, C je 1x Treppenhaus; Haus D 2x Treppenhäuser (D1+D2) Geschossigkeit: (Vollgeschosse) EU (TG), E0, E1, E2, E3 = Haus A; E4 Haus B + C + D2; E5 Haus D2 EZ (Zwischenebene) Haus C = kein Vollgeschoss Dachkonstruktion:Flachdach mit Retention und extensiver Dachbegrünung Dachkonstruktion TG: Flachdach (abgestuft angeordnet) mit Retention + Erdreich Fassade: Wärmedämmverbundsystem + Teilflächen Putzauftrag Besenstrich Fenster: Holz-Aluminium Konstruktionen Balkone: Teilweise gegenüber der Fassade eingerückte Fertigteilkonstruktion + Betonplatten Eingangsportal: Wände und Decke Fertigteilbauweise Gründung Bohrpfähle und Balken (nach statischer Erfordernis) Bodenplatten: WU-Bauweise (nach statischer Erfordernis) Außenwände TG WU-Bauweise (nach statischer Erfordernis) Dach TG: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Außenwände Haus: Mauerwerk, teilweise Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Trag. Wände innen: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Wohnungstrennwand: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Decken: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Treppenraumwände: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Treppen: Fertigteilbauweise (nach statischer Erfordernis) Nichttragende Wände: Trockenbauweise TG-Rampe: Oberbelag Abdichtung + 2-schichtigem Gussasphalt TG-Oberfläche: OS-Beschichtungen Baustelleneinrichtung: Platz für BE nur sehr begrenzt auf dem Grundstück vorhanden Baustelle Zu-Abfahrt: voraussichtlich Zufahrt über Greisslbräustraße Nord, Abfahrt über Rotkreuzstraße
Kennwerte
Leistungsverzeichnis
Leistungsverzeichnis
Projekt: 3D-Animation mit Grundstück
Projekt: 3D-Animation mit Grundstück
Projekt: 3D-Animation
Projekt: 3D-Animation
Projekt: Rendering
Projekt: Rendering
Kalkulationshinweis für Regiearbeiten KALKULATIONSHINWEIS FÜR REGIEARBEITEN Eine Abrechnung zusätzlicher oder geänderter Leistungen soll grundsätzlich als Nachtragsvereinbarung vergütet werden. Hierfür sind auf Basis der EPs dieses LVs oder bereits bestehender Nachtragsvereinbarungen, bzw. der Urkalkulation, Nachtragsangebote zu erstellen und der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen. Dies erfolgt nach BGB §650b (2). Eine Abrechnung nach den tatsächlichen Kosten gem. BGB §650c (1) ist nicht vorgesehen und soll ausnahmsweise nur dort erfolgen, wo aus den vorliegenden Unterlagen selbst bei weiter Auslegung kein Kalkulationspreis ermittelt werden kann. Eine Abrechnung zusätzlicher oder geänderter Leistungen zur Schlussrechnung ist prinzipiell auf Basis übergebener Stundenzettel (Regiearbeiten) nicht vorgesehen, auch wenn diese der Bauleitung vorgelegt und von dieser in Kenntnisnahme unterschrieben wurden. In der Baustellenpraxis müssen aber immer wieder Leistungen dem Grunde nach beauftragt und ausgeführt werden, noch bevor die Nachtragskalkulation der Höhe nach vorliegt und/oder beauftragt werden kann. Zur Vermeidung von Wartezeiten (bis zur Beauftragung der Höhe nach) und zur Sicherung der Liquidität können solche Leistungen, die zum Zeitpunkt der nächsten Abschlagsrechnung nur dem Grunde nach beauftragt wurden, ersatzweise nach Regiestunden abgerechnet werden. Hierfür können die beiliegenden Stundensätze verwendet werden. Zeitnah (zur darauf folgenden AR), jedoch spätestens 4 Wochen vor Abgabe der Schlussrechnung, sind für alle bis dahin aufgelaufenen Stundenarbeiten die entsprechenden Kalkulationen als Nachtragsberechnungen in prüffähiger Form mit allen Nachweisen und Unterlagen vorzulegen, und der Bauleitung zwecks nachfolgender Prüfung zu erläutern. Die tatsächliche Nachtragsvereinbarung ersetzt dann die zwischenzeitliche Abschlagsabrechung auf Stundenbasis, auch wenn sich daraus höhere oder niedrigere Summen ergeben sollten, als sich nach der Stundenabrechnung zuvor ergeben hatten. Maßgeblich bleibt die Positionskalkulation des Hauptauftrages bzw. bereits zuvor genehmigter Nachtragskalkulationen ("guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis").
Kalkulationshinweis für Regiearbeiten
Technische Anlagenbeschreibung Technische Anlagenbeschreibung Trinkwasserversorgung Der Hauswasseranschluss für den Neubau wird im Technikbereich im Untergeschoss untergebracht. Hier ist eine Hauswasserstation mit Rückspülfilter und Anschluss an das Schmutzwassersystem, Druckminderer, Vordruck- und Nachdruckmanometer, Rückflussverhinderer vorgesehen. Der Anschluss der Trinkwasserentnahmestellen in den einzelnen Wohnungen erfolgt unter Putz in Vor- und Trennwänden. In untergeordneten Bereichen (Technikräume, Lagerräume) werden die Leitungen auf Putz geführt. Zur Vermeidung von Stagnationswasser werden Allgemeinzapfstellen Gartenwasseranschlüsse zu den Dachterrassen und im EG durchgeschleift. Die Gartenwasseranschlüsse der Bewohner im EG werden über ein durch einen Rohrtrenner getrenntes System mit „Nichttrinkwasser“ versorgt. Eine Zählung ist nicht vorgesehen, aber nachrüstbar. Die Trinkwasserverordnung in aktuell gültiger Fassung ist zwingend einzuhalten Die Wasseranschlüsse werden soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar „durchgeschliffen“. Eine Automatische zeit- oder temperaturgesteuerte Spüleinrichtungen ist nicht vorgesehen. Der Betreiber/Nutzer hat durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass genügend Wasseraustausch in den Leitungen stattfindet und die Trinkwasserverordnung eingehalten wird. Vorgesehen ist eine Nachspeisegarnitur nach DIN EN 1717 für Heizungswasser, mit Systemtrenner, Schmutzfänger, Druckminderer, Manometer, Wasserzähler, Absperrventilen, Wärmedämmschale, einschließlich Erstbefüllung mit Patrone mit Ionenaustauscherharz. Schmutzwasser Die Entwässerung des Anwesens erfolgt über den bestehenden Kanalanschluss in den öffentlichen Schmutzwassersammler. Ein Sammelleitungssystem unter Decke Erdgeschoss sammelt das Abwasser der Fallstränge. Die Entwässerungsgegenstände in den Geschossen werden über Objektanschluss- und Fallleitungen zu den Grundleitungen hin entwässert. Die Abwasserleitungsanlagen werden aus heißwasserbeständigen und schallgedämmten Rohrleitungen, Ausführung nach DIN EN 12056 i.V.m. DIN 1986-100, verlegt und sind in Schächten und Vorwänden zu führen und über Dach zu entlüften. Die Leitungsanlage ist gegen Wasserdampfkondensation zu schützen. Rohrbefestigungen, körperschallgedämmt nach DIN 4109. Einen Bodenablauf erhält nur der Technikraum (DN 100) sowie der Waschraum in Haus D. Im Kellerbereich sind zur Entwässerung insgesamt 3 Unterflurhebepumpen zur Montage in bauseitigen Pumpensümpfen vorgesehen. Warmwasserbereitung Es ist eine zentrale Trinkwassererwärmung mit Brauchwasserspeicher und Speicherladesystem vorgesehen. Die Verteilung erfolgt über Warmwasserleitungsnetz mit Zirkulation bis kurz vor den Wohnungsabsperrungen Außenzapfstellen Frostsichere Außenarmatur, Nennweite DN 15 bzw. 20, mit automatischer Entleerung, Schlauch-anschlussverschraubung, Rohrbelüfter und Rückflussverhinderer, mit Schlüsselbetätigung an den allgemein zugänglichen Zapfstellen. Rohrleitungen Die Trinkwasserleitungsanlage wird nach DIN 1988 erstellt. Die Dämmung der Rohrleitungsanlage erfolgt nach DIN 1988 und Energieeinsparverordnung (GEG). In sichtbaren Bereichen mit Beschädigungsgefahr und in Aufenthaltsbereichen mit Schutzmantel aus PVC-Folie. Die Rohrleitungsanlage ist aus nichtrostenden Stahlrohren nach DVGW, geeignet für Trinkwasser, mit Eignungsnachweis nach DIN 1988-200, Verbindung durch Pressen, einschl. Dichtungsmittel und Herstellen der Verbindungen, Form- und Verbindungsstücke als Pressverbindung mit DVGW-Registrierung, vorgesehen. Rohrbefestigungen werden, körperschallgedämmt nach DIN 4109 ausgeführt. Vorgesehen sind Probeentnahmeventile aus Rotguss, zur Bestimmung mikrobiologischer und chemischer Parameter nach Trinkwasser-Verordnung, abflammbar, Auslaufbogen aus nichtrostendem Stahl, absperrbar. Dämmarbeiten Alle Rohrleitungen, Einbauteile und Armaturen werden entsprechend der DIN 1988, Teil 2 bzw. für warmgehende Leitungen gem. gültigem Energieeinspargesetz gedämmt. Alle sichtbaren Leitungen erhalten eine Wärmedämmung aus Mineralfaserschalen mit Ummantelung aus PVC. Die Wärmedämmung der Rohrleitungen in Schächten, Schlitzen und abgehängten Decken wird ebenfalls mit Mineralfaserschalen ausgeführt, die eine Ummantelung aus Alufolie erhalten. Alle Mineralfaserschalen müssen Temperaturbeständig bis 1.000°C sein. Baustoffklasse A2 nach DIN 4102-1 WLG 035. Leitungen in Vorwänden werden bis zum Armaturenanschluss mit Dämmschläuchen mit reißfester Oberfläche oder alukaschierter Mineralfaser isoliert. Brandschutz Bei Querung von Brandabschnitten sind Brandschotts, bzw. geeignete Dämmmaterialien in den Decken und Wänden, in der geeigneten Brandschutzklasse einzubauen. Als Brandschottsysteme sind nur Bauprodukte mit gültiger Zulassung (abZ) bzw. Prüfzeugnis (abP) einzusetzen. In tauwassergefährdeten Bereichen kommt zusätzlich ein Schwitzwasserdämmung zum Einsatz. Bei Leitungsverzügen in den Wohnungen in schallempfindlichen Bereichen kommt zusätzlich eine Schallschutzdämmung zum Einsatz. Vorwandinstallation Die Installationswände im Gebäude in den Bädern werden im GIS-System oder einem gleichwertigen Vorwandsystem erstellt. Zur Befestigung der Sanitären Ausstattungsgegenstände sind daher Montageelemente vorgesehen. Es werden die Schallanforderungen an den Schallschutz gemäß DIN 4109 erfüllt. Sanitäreinrichtung Die sanitären Einrichtungsgegenstände sind als höherwertige Ausstattung (Design-Keramik und Unter-Putz-Armaturen gemäß Bemusterungswunsch des Bauherrn) vorgesehen. Ausführung aus Sanitärporzellan in Farbe Weiß. WC´s sollen spülrandlos ausgeführt werden. In den Bädern sind Duschen mit Duschboards (gemäß Architektenplan) vorgesehen. Duschabtrennungen und Accessoires sind bauseits durch die Käufer zu beziehen.
Technische Anlagenbeschreibung
Hinweis zum Leistungsverzeichnis Hinweis zum Leistungsverzeichnis Die im Angebot eingesetzten Einheitspreise beinhalten, wenn nicht anders beschrieben, alle Kosten für Lieferung, Montage, Geräte, Maschinen samt Hilfs- und Betriebsstoffen und gelten für die fertigen Leistungen, einschl. aller Nebenleistungen, Nachbehandlung und Unterhaltung der fertiggestellten Leistung bis zur Abnahme bzw. bis zur Freigabe zur Benutzung. Mit den Einheitspreisen sind alle Aufwendungen für Löhne und Gehälter samt allen Zulagen und Lohnnebenkosten, sowie Vorhalten und Unterhalten von Rüstungen, Verwahrung, Schutz- und Sicher-heitsvorrichtungen und alle sonstigen für eine sachgemäße Aus-führung erforderlichen Aufwendungen abgegolten.
Hinweis zum Leistungsverzeichnis
01 Sanitärtechnische Anlagens
01
Sanitärtechnische Anlagens
01.01 Rohrleitungen Abwasserinstallation PP hochschallgedämmt
01.01
Rohrleitungen Abwasserinstallation PP hochschallgedämmt
01.02 Rohrleitungen Abwasserinstallation PP schalldgedämmt
01.02
Rohrleitungen Abwasserinstallation PP schalldgedämmt
01.03 Rohrleitungen Abwasserinstallation PE
01.03
Rohrleitungen Abwasserinstallation PE
01.04 Abwasseranlagen - Pumpen, Abläufe, Armaturen u. Zubehör
01.04
Abwasseranlagen - Pumpen, Abläufe, Armaturen u. Zubehör
01.05 Rohrleitungen Wasserinstallation Stahl, nichtrostend
01.05
Rohrleitungen Wasserinstallation Stahl, nichtrostend
01.06 Wasseranlagen - Betriebseinrichtungen
01.06
Wasseranlagen - Betriebseinrichtungen
01.07 Wasseranlagen - Armaturen
01.07
Wasseranlagen - Armaturen
01.08 Installationssysteme
01.08
Installationssysteme
01.09 Sanitärausstattungsgegenstände
01.09
Sanitärausstattungsgegenstände
01.10 Sanitärausstattungsgegenstände behindertengerecht
01.10
Sanitärausstattungsgegenstände behindertengerecht
01.11 Anschluss-, Ab- und Überlaufarmaturen, Abdichtung
01.11
Anschluss-, Ab- und Überlaufarmaturen, Abdichtung
01.12 Wärmedämmung an betriebstechnischen Anlagen
01.12
Wärmedämmung an betriebstechnischen Anlagen
01.13 Brandschutz an betriebstechnischen Anlagen
01.13
Brandschutz an betriebstechnischen Anlagen
01.14 Feuerlöscheinrichtug
01.14
Feuerlöscheinrichtug
01.15 Funktionsmessungen, Analysen und Untersuchungen
01.15
Funktionsmessungen, Analysen und Untersuchungen
01.16 Rohrbefestigungen und Profilstahlkonstruktionen
01.16
Rohrbefestigungen und Profilstahlkonstruktionen
01.17 Sonstige Leistungen
01.17
Sonstige Leistungen
01.18 Stundenlohnarbeiten
01.18
Stundenlohnarbeiten
01.19 Wartungsarbeiten
01.19
Wartungsarbeiten
01.20 Installationssystem GIS vorgefertigt - Alternativposition
01.20
Installationssystem GIS vorgefertigt - Alternativposition