To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Baubeschreibung Das Gebäude ist ein Mehrfamilienhaus mit 91 Wohneinheiten. Es ist vom Baujahr 1972. An der
Gebäudehülle wurden als Sanierungsmaßnahmen im Jahr 1993 Fenster getauscht und die Fassade mit
hinterlüfteten Blechfassaden umgebaut. Da die Dämmung schon älter ist, sollte sie durch eine neue
dickere Dämmung zusammen mit neuer hinterlüfteten Fassade ersetzt werden. Die Fenster und die
Haustüre entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und sollten ausgetauscht werden. Dies kann
zeitgleich mit der Sanierung der Außenwände erfolgen. In Rahmen der energetischen Sanierung sollen
neue Kellerdeckendämmung sowie Flachdachsanierung durchgeführt werden. Unter anderen
Sanierungsmaßnahmen sollte komplett die Haustechnik erneuert werden, inkl. HLSE-Strangsanierung,
Badmodernisierung, Austausch zwei Aufzügen, sowie Auffrischung allgemeinen Räumen (Flure, UG,
Treppenhaus) etc.
Geplante Bauablauf und Bauzeit
Das Bauobjekt besteht aus einem Hochhaus und wird als ein Bauabschnitt betrachtet.
Insgesamt sind 91 Wohneinheiten zur Sanierung vorgesehen – gesamt befinden sich 6 Wohneinheiten
pro Regelgeschoss sowie 1 Wohneinheit im Erdgeschoss. Das Gebäude umfasst 16 Vollgeschosse:
Erdgeschoss sowie 1. bis 15. Obergeschoss. Zusätzlich gibt es ein Kellergeschoss und einen Technikraum
im Dachgeschoss.
Die Bauausführung ist für 2026-2027 geplant. Die Modernisierungsmaßnahmen erfolgen im bewohnten
Zustand und werden strangweise umgesetzt. Es sind keine Ersatzunterkünfte vorgesehen.
Die allgemeine Baustelleneinrichtung, darunter Arbeitsgerüst, Lastenaufzug, Handwerker-WC, Mannschaftsraum, Baustrom, Bauwasser, sowie tägliche Bauleitung und Mietermanagement wird seitens B&O Bau gewährlesitet.
Im Rahmen der Planungsleistungen wurde eine Schadstoffuntersuchung
durch die Herzberg Gebäudeanalyse GmbH durchgeführt. Die Prüfergebnisse sind im
Schadstoffuntersuchungsbericht der Herzberg Gebäudeanalyse GmbH vom 24.05.2025 zusammengefasst und sind bei den weiteren Arbeiten zu berücksichtigen. Es ist darauf hinzuweisen das nur Stichprobenartig Untersuchungen für das Schadstoffgutachten durchgeführt wurden. Eine Allumfassende Untersuchung konnte aufgrund des Bewohnten Gebäudes nicht vollumfänglich durchgeführt werden, falls nötig muss der AN weitere Untersuchungen mit Zustimmung des AG durchführen.
Alle schadstoff- bzw. asbesthaltigen Materialien sowie Abwasserrohrleitungen, Lüftungskanäle und KMFhaltige
Dämmstoffe sollen fach- und umweltgerecht gemäß den Vorschriften der LAGA sowie den
technischen Regeln TRGS 519 und TRGS 521 ausgebaut und entsorgt werden – einschließlich
Schutzmaßnahmen und behördlicher Anmeldung.
Allgemeine Baubeschreibung
BESONDERER TEIL - Fliesen- und Plattenarbeiten 1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus der DIN 18195 - Bauwerksabdichtungen und der DIN 18352 - Fliesen- und Plattenarbeiten
Weiter sind zu beachten:
- Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V., insbesondere
- Nr. 1: Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen
- Nr. 3: Konstruktive Ausführung und Verarbeitung der Fugen im Nassbereich
- Nr: 4: Abdichtung von Fugen im Hochbau mit Elastomer-Fugenbändern unter Verwendung von ausreagierenden Klebstoffen
- Nr. 5: Butylbänder
- Nr. 7: Elastischer Fugenverschluss bei Fassaden aus angemörtelten keramischen Fliesen
2 Stoffe, Bauteile
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherrn sollte eingeholt werden.
Unterschiedliche Fabrikate für Wand- und Bodenfliesen in einem Raum werden grundsätzlich nicht zugelassen.
Für Material ist (wenn nicht anders beschrieben) erste Wahl anzubieten.
Fliesen dürfen nicht bleihaltig sein.
3 Ausführung
3.1 Allgemeines
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Anschlüsse von Wand- an Bodenflächen, von Gegenständen (Badewannen u.ä.) sowie von Türschwellen an geflieste Flächen sind wasserbeständiug und elastisch auszufugen, sofern im einzelnen nichts anderes ausgeschrieben ist.
Elastische Verfugung ist weiter vorzunehmen bei Flächen von mehr als 4 m Länge, einspringenden Ecken sowie an den Berührungslinien verschiedener Untergründe (z.B. Beton und Mauerwerk). Die Fugenkanten sind mit Haftprimer vorzustreichen. Die Ränder sind abzukleben. Fugen müssen frei von Mörtelresten sein und bis zum Untergrund durchgehen. Das Material der Fugen muss auf Fliesen und Untergrund abgestimmt sein. Weichmacherwanderung und chemische Reaktionen müssen ausgeschlossen sein. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzeilige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Falls nicht anders ausgeschrieben, sind die Fliesen und Platten im Fugenschnitt und parallel zu den Wänden zu verlegen. Unabhängig davon sind vor Beginn der Arbeiten die Verlegerichtung, der Einsatz von Schmuckelementen u. dgl. mit der Bauleitung und dem Bauherrn festzulegen.
Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sollen die Fugen entsprechend durchlaufen. Ist das wegen der Geometrie des Raumes nicht möglich, ist eine Abstimmung vorzunehmen.
Bei Außenbekleidungen sowie bei Bekleidungen in Nassräumen sind Hohlräume im Ansatzmörtelbett zu vermeiden.
Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Stark saugende Untergründe (z.B. Ziegelmauerwerk und Gipsputz) sind entsprechend der ausgeschriebenen Verlegeart (Dickbett, Dünnbett) vorzubehandeln (Zementspritzbewurf bzw. Grundierung).
Die Ausführung als Dünnbettverlegung erfolgt - falls nicht anders beschrieben - mit hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel.
Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden.
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
Sind an der Unterseite der Platten Rillenstrukturen vorhanden, so ist auf gleiche Verlegerichtung zu achten.
Das Verfugungsmaterial muss biologisch unbedenklich sein und darf nicht zu Verfärbungen der Platten führen.
Das Verfugen darf erst nach Abbinden bzw. Trocknen des Verlegemörtels und keinesfalls vor Ablauf von 24 Stunden erfolgen. Wenn nicht anders beschrieben, ist das Verfugen mit Gummispachtel bzw. -schieber zulässig.
Werden flüssige Dichtungen gegen nichtdrückendes Wasser im Zusammenhang mit Fliesen- und Plattenarbeiten ausgeschrieben, müssen diese eine Temperaturbeständigkeit zwischen 5 und 75° C,
- eine chemische Resistenz gegenüber Flüssigkeiten mit einem pH-Wert zwischen 7 und 12,
- eine Wasserdruckbeständigkeit bis 10 N/cm² und
- eine Haftzugfestigkeit von mindestens 0,8 N/mm²
nachweisbar besitzen.
Risse in der Ebene bis 0,5 mm müssen überbrückt werden können. Die gleichen Werte gelten bei Verwendung von Dichtmörtel im Dünnbettverfahren.
Anschlüsse und Ecken sind mit Dichtband zu schließen und mit Dichtungsmittel zu überdecken.
Dehnungsfugen sollten im Raster von 4 m hergestellt werden.
Ausblühungen müssen vor Ausführung der Fliesenarbeiten trocken abgebürstet werden (keine Metallbürste verwenden!); das Mauerwerk muss dazu ausgetrocknet sein.
Ausgleichsspachtelungen müssen frei von gipshaltigen Bindemitteln sein.
3.2 Bodenbeläge
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Der Auftragnehmer ist angehalten, vor dem Verlegen von Belägen die Belegreife festzustellen. Bei Zementestrich soll ein Feuchtigkeitsgehalt von 2%, bei Anhydritestrich von 0,5% nicht überschritten werden.
Scheinfugen im Estrich sind kraftschlüssig mit Kunstharz vor dem Verlegen der Beläge zu schließen.
Bodeneinläufe sind in Decken mit Abdichtung mit Klebeflansch einzubauen. Ist das Einspannen der Abdichtung gefordert, sind Abläufe mit Pressdichtungsflansch erforderlich. Ist ein Anschluß
für den Potentialausgleich vorgesehen, darf dieser nur vom Elektrofachbetrieb ausgeführt werden. Das gilt sinngemäß auch für den Einbau von Rohrhülsen aus Metall für durchführende Steig- und Falleitungen.
Einläufe mit Geruchverschluß sind mit Wasser zu füllen.
Bodenabläufe mit Anschluß an Dichtungen müssen unverschlossene Öffnungen in der Dichtungsebene aufweisen.
Fußbodeneinläufe erhalten im Anschlussbereich zusätzlich ein leichtes Gefälle.
Besonders bei Stufenbelägen ist darauf zu achten, dass keine starre Verbindung zwischen Sockelleisten bzw. Sockelplatten und dem Belag entstehen; eine elastische Verfugung ist hier erforderlich.
Werden Bodenbeläge mit rutschhemmenden Eigenschaften verlangt, ist auf Verlangen eine Prüfung nach DIN 51130 - Prüfung von Bodenbelägen - nachzuweisen. Das gilt analog für die Bestimmung der Frostbeständigkeit nach DIN EN 202.
Trockenbaufußböden (TUB-Elemente) sind vor der Fliesenverlegung vollflächig zu spachteln.
Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen zu übergeben. Mörtel- und Fugmaterialreste sind vom Verursacher zu beseitigen.
Die Dickbettverlegung von Bodenplatten ist erst nach ausreichender Erhärtung des Verlegemörtels zu verfugen. Ist eine Imprägnierung vorgesehen (z.B. bei Cotto-Platten), ist erst nach der Imprägnierung (gemäß Herstellervorschrift) zu verfugen.
Für Feuchträume und über Fußbodenheizungen sind werkseitig hergestellte und relativ elastische Fugenmörtel zu verwenden.
Fliesen über Heizestrich sollten großformatig (mindestens 0,10 m²) sein und mit Kreuzfuge verlegt werden.
Für mechanisch hochbelastete Bodenbeläge (z.B. Werkstätten) ist zu beachten:
- Auf dem Untergrund ist zusätzlich eine Haftbrücke aufzubringen, falls im Dickbett verlegt wird.
- Der Dickbettmörtel muss der Festigkeit von ZE 20 nach DIN 18560 entsprechen.
- Auf das verdichtete und eben abgezogene Mörtelbett ist unmittelbar eine Haftschlämme aufzubringen.
- Fugen sind mit der zulässigen Mindestbreite anzulegen.
- Dünnbettmörtel soll nicht dicker als 4 mm aufgetragen werden und soll eine vom Hersteller bestätigte Eignung für hochbelastbare Beläge besitzen.
- An Wandanschlüssen und Durchdringungen sind Bewegungsfugen anzuordnen.
- Bei Verlegung auf Trennschicht ist ein Mörtelbett von 60 mm Dicke und mit Bewehrungseinlage grundsätzlich erforderlich. Schwimmende Verlegung ist zu vermeiden.
- Liegen Bewegungsfugen in Verkehrsbereichen, müssen die Fugenflanken durch korrosionsbeständige, oberflächenbündige Metallprofile geschützt werden.
Längs der Fugen ist eine Reihe ungeschnittener Platten zu verlegen.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen.
Das Aufstellen eines Hygrometers zählt zu den Nebenleistungen.
BESONDERER TEIL - Fliesen- und Plattenarbeiten
01 Fliesen- und Plattenarbeiten
01
Fliesen- und Plattenarbeiten
01.001 Wand- und Bodenbelag
01.001
Wand- und Bodenbelag