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Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
Für die Ausführung von Bauleistungen wird die aktuell geltende VOB Teil
B vereinbart.
Es handelt sich um einen Umbau:
Die Lage der Baustelle (Möglichkeiten der Anlieferung etc.) ist zu
besichtigen.
Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er über die
Örtlichkeit und den damit zusammenhängenden Besonderheiten informiert
ist.
Der Bieter ist verpflichtet sich über die Benutzung von öffentlichen
Straßenflächen zum Zwecke der Baustelleneinrichtungen (Bauzäune,
Lagerplätze, Baubuden, Gerüste u.a.) zu informieren.
Die Anfrage für die Sonderbenutzung sind bei Auftragserteilung vom
Bieter selbst zu stellen.
Schutzmaßnahmen für Verkehrsteilnehmer und Auflagen der
Aufsichtsbehörden, wie Planen etc., Einrichten und Räumen der Baustelle,
Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschließlich der Geräte, ebenso
Reinigen der Gerüste nach Arbeitsbeendigung sind in die Einheitspreise
einzurechnen.
Die Weitergabe von im Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungen an
Dritte (Subunternehmer) bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Auftraggebers.
Unklarheiten, betreffend des Ausschreibungstextes bzw. Bedenken über die
beschriebene Ausführung sind vor Angebotsabgabe mit Areal Consulting zu
klären.
Nachträgliche Einwendungen die sich auf die Preisgestaltung auswirken,
können nicht berücksichtigt werden.
Gerüste sind in den Kosten einzurechnen und werden nicht besonders
vergütet. Arbeits- und Schutzgerüste müssen den Bestimmungen der
Berufsgenossenschaft entsprechen.
Durch bauliche Maßnahmen evtl. bedingte Unterbrechungen der Arbeiten
verursachen keine Mehrkosten. Der AN hat bei der Auftragserteilung die
von der Bauleitung festgelegten Termine einzuhalten.
Der Bauherr behält sich vor, einzelne Leistungen nicht auszuführen oder
anderweitig zu vergeben.
Weicht die ausgeführte Menge der unter Einheitspreise erfassten Leistung
oder Teilleistung um nicht mehr als 10 v. H
von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der vertragliche
Einheitspreis.
Die Entsorgung der Restmaterialien hat umweltgerecht und entsprechend
der örtlichen Vorschriften zu erfolgen.
Die Kosten hierfür sind in die entsprechenden Einheitspreise
einzurechnen, sie können nicht extra vergütet werden.
Die Schuttbeseitigung ist Sache des AN und hat ständig, in Absprache mit
der Bauleitung stattzufinden.
Bei wiederholter Vernachlässigung der Schuttbeseitigung wir auf
Veranlassung der Bauleitung zu Lasten des AN der Schutt ohne Rücksprache
beseitigt.
Alle Einheitspreise sind Nettopreise ausschließlich MwSt. Die Preise
verstehen sich einschließlich der Lieferung, Abladen und Lagerung,
Nebenarbeiten und sonstigen Nebenkosten.
Als Nebenleistungen, die in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren
sind, zählen auch die nachstehend ausgeführten Leistungen:
Überprüfung der Maße aller für die Ausführung des Auftrages in Frage
kommenden Ausführung- und Detailzeichnungen und Meldung festgestellter
Unstimmigkeiten in den Zeichnungen vor Ausführung der arbeiten.
Unterläßt dies der Auftragnehmer, kann er sich auf die
Planungsunstimmigkeiten nicht mehr berufen.
Die Erwirkung von baupolizeilichen und gewerbepolizeilichen oder anderen
Genehmigungen und Abnahmen, soweit diese für die Ausführung von
Spezialarbeiten besonders erforderlich sind. Sie sind so rechtzeitig zu
beantragen, dass Verzögerungen des Baufortschrittes ausgeschlossen sind.
Das Beibringen evtl. erforderlicher Nachweise für die Stand- und
Betriebssicherheit der vom Auftragnehmer während der Bauzeit verwendeten
Gerüste, Schalgerüste, Verbau und Geräte.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass die neuesten bauphysikalischen
bzw. bauchemischen Erkenntnisse und Notwendigkeiten zu beachten sind.
Zusätzliche chemische Zusatzmittel dürfen nur nach schriftliche Zusage
der örtlichen Bauleitung und der Hersteller verwendet werden.
Es sind nur genormte Stoffe zu verwenden. Eventuell nicht genormte
Stoffe müssen mit Prüfzeugnissen oder Zulassungen belegt werden. Diese
sind unaufgefordert vorzulegen. Baustoffe dürfen nur in Originalgebinden
an der Baustelle eingesetzt werden.
Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
Maßgebend für die Ausführung sämtlicher im LV
aufgeführter Leistungen sind die (allgemein)
anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.).
Technische Vorbemerkungen
Baubeschreibung Baubeschreibung
Machtflinger Höfe - Machtlfinger Straße 5-15, 81379
München
Mieter: Creditreform
Machtlfinger Str. 7-11 ? 1. Obergeschoss ? ME 1.5 - 1.8
Die Machtlfinger Höfe liegen in Obersendling,
südwestlich der Münchner Innenstadt. Die U-Bahn-Station
Machtlfinger Straße befindet sich direkt am Objekt und
bietet schnelle Verbindungswege über die U3 in die
Innenstadt und in die benachbarten Stadtgebiete.
Ergänzend fungiert die Buslinie 51 in ca. 170 m
Entfernung. Die nahe Anbindung an die BAB 95
München-Garmisch oder den Mittleren Ring garantiert
zudem eine schnelle Erreichbarkeit. Der Standort
profitiert von neuen Büro- und Quartiersentwicklungen
sowie Infrastrukturmaßnahmen im nahen Umfeld, wie der
Entwicklung des Ratzingerplatzes und dem Bau einer
neuen Trambahnlinie. In unmittelbarer Nähe finden sich
außerdem Geschäfte des täglichen Bedarfs, Bistros und
Restaurants.
Das Büroensemble der Machtlfinger Höfe belegt die
Adressen der Machtlfinger Straße 7-15 in 81379 München
und verfügt über rund 21.800 m² Mietfläche, verteilt
auf vier über die Obergeschosse verbundene Gebäudeteile
und mehrere Eingänge (5, 7, 9, 11, 13 sowie 15). Das
Objekt aus dem Jahr 2003 hat eine Natursteinfassade mit
bodentiefen Fenstern bietet flexible und hochwertige
Büroflächen und ist nahezu voll vermietet. Grüne
Lichthöfe mit Außenmöblierung in den Zwischenbereichen
laden zum Verweilen ein.
Die Anfahrt erfolgt über die Machtlfinger Straße
westlich des Gebäudes. Es stehen nach beidseitig
Besucherparkplätze im Außenbereich vor den Eingängen 11
und 13 sowie entlang der Machtlfinger Straße zur
Verfügung. Insgesamt finden sich im Außenbereich 24
Stellplätze für Mitarbeiter und deren Kunden. Das
Gebäude verfügt zudem über eine zweigeschossige
Tiefgarage. Dort stehen 294 Stellplätze für PKW zur
Verfügung, die optional mit E-Ladestationen bestückbar
sind.
Neben der nahezu vollständigen Vermietung im Objekt
belegt die Creditreform aktuell die Mieteinheiten
1.1-1.4 in der Machtlfinger Straße 13 im 1.
Obergeschoss. Die Büroflächen der Creditreform sollen
auf die Mieteinheiten 1.5-1.8 in der Machtlfinger
Straße 7-11 im 1. Obergeschoss wechseln.
Diese sind begehbar über den westlichen vorgelagerten
Haupteingang 7 und die beiden zurückversetzen
Seiteneingänge 11 (nördlich) und 13 (südlich) durch
einen Windfang mit Drehtür und Glastüren. Jeder dieser
Eingänge verfügt über ein Treppenhaus mit jeweils zwei
gleichgroßen Aufzügen bei Eingang 7 und zwei
unterschiedlich großen Aufzügen bei Eingang 11 und 13.
Insgesamt gibt es 10 Aufzüge.
Die Kabinenabmessungen betragen jeweils ca.
1,40x1,08x2,27 m (Aufzug klein) und 2,10x1,08x2,27 m
(Aufzug groß).
Die Fenster des Gebäudes haben einen außenliegenden,
elektrischen Sonnenschutz. Die Räume verfügen über
Doppelböden zur IT- und Elektroverkabelung und es
besteht die Option für Kühldecken und
Glasfasernetzwerkanschlüssen.
Die auszubauenden Flächen der Mieteinheit im 1.OG ME
1.5-1.8 beträgt insgesamt ca. 1.324 qm
Die lichten Raumhöhen betragen in etwa wie folgt:
ME 1.5 LRH ca. 2,83-2,845 m (Flur)
LRH ca. 2,82-2,845 m (Büroräume)
ME 1.6 LRH ca. 2,58-2,645 m (Flur)
LRH ca. 2,855 m (Teeküche)
LRH ca. 2,845 m (Pausenraum u. Lounge)
LRH ca. 2,845-2,86 m (Meeting L)
ME 1.7 LRH ca. 2,645-2,58 m (Flur westl.)
LRH ca. 2,835-2,85 m (Flur östl.)
ME 1.8 LRH ca. 2,568 m (Flur)
LRH ca. 2,835 m (Büroräume)
Die Rohdecke beträgt in den Bereichen ca. 3,125 m.
Die Brandmeldezentrale befindet sich im EG Hauseingang
7.
Bitte beachten Sie, dass terminliche Abstimmungen und
Vereinbarungen ausschließlich über Areal Consulting
GmbH erfolgen darf. Direkte Absprachen zwischen dem AN
und dem Mieter sind nicht gestattet.
Lageplan I https://machtlfinger.com/#download
Gebäudeansicht I https://machtlfinger.com/#download
Aufsicht I Google Maps
Baubeschreibung
07 FLIESENARBEITEN
07
FLIESENARBEITEN
07.01 Bodenbelag Fliesen, V&B, Dünnbett Bodenbelag aus Fliesen im Objektbereich mit
Anforderungen an Rutschsicherheit R10 liefern und
einbauen nach beiliegendem Plan.
Verlegung nach DIN 18157 mit Hilfe einer
kunststoffvergüteten hydraulischen Dünnbettmörtels
gemäß EN 12004 Klasse C2 auf vorhandenem Untergrund
verlegen.
Im EP Einzukalkulieren sind Schnittfliesen an
Wandabschlüssen, Einbauten und Belagsabschlüssen.
Das Herstellen von Bewegungsfugen, Feldbegrenzungsfugen
und elastischen Anschlussfugen wird in bes. Position
erfasst.
Verlegeart: gem. Planung im Fugenschnitt
Fugenbreite: 3 mm, die Fugenkammern sind sorgfältig
auszukratzen
Fugenfarbe: nach Bemusterung durch AN
Nennmaße: 30 x 60cm
Material: Feinsteinzeug, Oberfläche matt
Materialstärke: 10 mm
Hersteller: Villeroy & Boch
Serie: Hudson
Farbe: nach Wahl des Mieters
07.01
Bodenbelag Fliesen, V&B, Dünnbett
70.00
qm
07.02 Fliesensockel, V&B Fliesensockel, passend zu oben aufgeführten
Bodenfliesen, liefern und verlegen.
Verlegeart: gem. Planung im Fugenschnitt
Fugenbreite: 3 mm, die Fugenkammern sind sorgfältig
auszukratzen
Fugenfarbe: nach Bemusterung durch AN
Material: Feinsteinzeug, Oberfläche matt
Materialstärke: 10 mm
Hersteller: Villeroy & Boch
Serie: Hudson
Farbe: nach Wahl des Mieters
07.02
Fliesensockel, V&B
130.00
lfm
07.03 Wandfliese, V&B Wandfliesen, hinter WC´s/Urinal bis auf 1,20m gefliest
einschl. Ablage bei Urinal
Im EP Einzukalkulieren sind Schnittfliesen an
Wandabschlüssen, Einbauten und Belagsabschlüssen.
Das Herstellen von Bewegungsfugen, Feldbegrenzungsfugen
und elastischen Anschlussfugen wird in bes. Position
erfasst.
Verlegeart: gem. Planung im Fugenschnitt
Fugenbreite: 3 mm, die Fugenkammern sind sorgfältig
auszukratzen
Fugenfarbe: nach Bemusterung durch AN
Nennmaße: 30 x 60cm
Material: Feinsteinzeug, Oberfläche matt
Materialstärke: 10 mm
Hersteller: Villeroy & Boch
Serie: Hudson
Farbe: nach Wahl des Mieters
07.03
Wandfliese, V&B
30.00
qm
14 STUNDENLOHNARBEITEN
14
STUNDENLOHNARBEITEN
14.01 Vorarbeiter Lohnstunden - Verrechnungssätze zum Nachweis für
Arbeiten, die sich vorab nicht genau spezifizieren
lassen.
Stundenlohnarbeiten werden nur auf besondere Anweisung
der Bauleitung ausgeführt und vergütet.
Die Abrechnung erfolgt nach Verrechnungssätzen / h
gegen Nachweis der tatsächlich geleisteten Arbeiten
ohne Wegezeiten und dem tatsächlichem Materialverbrauch
nach Auflistung.
Pauschale Abbrechnungseinheiten werden nicht anerkannt.
Die Stundenlohnverrechnungssätze enthalten:
Lohn- und Gehaltskosten
Lohn und Gehalts Nebenkosten
Sozialkosten einschließlich Kassenbeiträge
Gemeinkostenanteil, Wagnis und Gewinn
Fahrtkosten
Kleingeräte
Die Stundenlohnverrechnungssätze gelten für Arbeiten an
Werktagen (Mo.-Sa.) ab 6:00 Uhr bis zum Beginn der
Nachtzeit.
Zuschläge für vom Auftraggeber angeordnete oder zu
vertretende Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind
gesondert nachzuweisen und werden in Höhe der
tariflichen Vereinbarung vergütet.
Auf den Stundenzetteln muß folgendes angegeben werden:
Vor und Zuname, Beruf, Lohngruppe
Arbeitsleistung nach Zeit, Ort und Dauer
Verbrauch an Baustoffen
Wenn Maschinen abgerechnet werden dürfen, die Benutzung
von Maschinen mit Leistungsangabe, getrennt
aufgestellt.
Die vom Auftragnehmer oder seinem Bevollmächtigten
unterschriebenen Stundenzettel müssen für jeden
Kalendertag getrennt ausgestellt sein und sind täglich
der Bauleitung in doppelter Fertigung zur Anerkennung
vorzulegen.
Nachträglich eingereichte Stundenzettel werden nicht
anerkannt.
14.01
Vorarbeiter
O
1.00
h
14.02 Facharbeiter Lohnstunden - Verrechnungssätze zum Nachweis für
Arbeiten, die sich vorab nicht genau spezifizieren
lassen.
Stundenlohnarbeiten werden nur auf besondere Anweisung
der Bauleitung ausgeführt und vergütet.
Die Abrechnung erfolgt nach Verrechnungssätzen / h
gegen Nachweis der tatsächlich geleisteten Arbeiten
ohne Wegezeiten und dem tatsächlichem Materialverbrauch
nach Auflistung.
Pauschale Abbrechnungseinheiten werden nicht anerkannt.
Die Stundenlohnverrechnungssätze enthalten:
Lohn- und Gehaltskosten
Lohn und Gehalts Nebenkosten
Sozialkosten einschließlich Kassenbeiträge
Gemeinkostenanteil, Wagnis und Gewinn
Fahrtkosten
Kleingeräte
Die Stundenlohnverrechnungssätze gelten für Arbeiten an
Werktagen (Mo.-Sa.) ab 6:00 Uhr bis zum Beginn der
Nachtzeit.
Zuschläge für vom Auftraggeber angeordnete oder zu
vertretende Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind
gesondert nachzuweisen und werden in Höhe der
tariflichen Vereinbarung vergütet.
Auf den Stundenzetteln muß folgendes angegeben werden:
Vor und Zuname, Beruf, Lohngruppe
Arbeitsleistung nach Zeit, Ort und Dauer
Verbrauch an Baustoffen
Wenn Maschinen abgerechnet werden dürfen, die Benutzung
von Maschinen mit Leistungsangabe, getrennt
aufgestellt.
Die vom Auftragnehmer oder seinem Bevollmächtigten
unterschriebenen Stundenzettel müssen für jeden
Kalendertag getrennt ausgestellt sein und sind täglich
der Bauleitung in doppelter Fertigung zur Anerkennung
vorzulegen.
Nachträglich eingereichte Stundenzettel werden nicht
anerkannt.
14.02
Facharbeiter
O
1.00
h
14.03 Helfer Lohnstunden - Verrechnungssätze zum Nachweis für
Arbeiten, die sich vorab nicht genau spezifizieren
lassen.
Stundenlohnarbeiten werden nur auf besondere Anweisung
der Bauleitung ausgeführt und vergütet.
Die Abrechnung erfolgt nach Verrechnungssätzen / h
gegen Nachweis der tatsächlich geleisteten Arbeiten
ohne Wegezeiten und dem tatsächlichem Materialverbrauch
nach Auflistung.
Pauschale Abbrechnungseinheiten werden nicht anerkannt.
Die Stundenlohnverrechnungssätze enthalten:
Lohn- und Gehaltskosten
Lohn und Gehalts Nebenkosten
Sozialkosten einschließlich Kassenbeiträge
Gemeinkostenanteil, Wagnis und Gewinn
Fahrtkosten
Kleingeräte
Die Stundenlohnverrechnungssätze gelten für Arbeiten an
Werktagen (Mo.-Sa.) ab 6:00 Uhr bis zum Beginn der
Nachtzeit.
Zuschläge für vom Auftraggeber angeordnete oder zu
vertretende Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind
gesondert nachzuweisen und werden in Höhe der
tariflichen Vereinbarung vergütet.
Auf den Stundenzetteln muß folgendes angegeben werden:
Vor und Zuname, Beruf, Lohngruppe
Arbeitsleistung nach Zeit, Ort und Dauer
Verbrauch an Baustoffen
Wenn Maschinen abgerechnet werden dürfen, die Benutzung
von Maschinen mit Leistungsangabe, getrennt
aufgestellt.
Die vom Auftragnehmer oder seinem Bevollmächtigten
unterschriebenen Stundenzettel müssen für jeden
Kalendertag getrennt ausgestellt sein und sind täglich
der Bauleitung in doppelter Fertigung zur Anerkennung
vorzulegen.
Nachträglich eingereichte Stundenzettel werden nicht
anerkannt.
14.03
Helfer
O
1.00
h