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Net total EUR
BAUVORHABEN: Neubau Reihenhäuser
Brucker Straße 15/ Kapellenweg BAUVORHABEN: Neubau Reihenhäuser
Brucker Straße 15/ Kapellenweg
82275 Emmering
BAUHERRSCHAFT: Strenger München GmbH
Landsberger Straße 304
80687 München
ARCHITEKT: bopp herrmann architekten gmbh
Im Unteren Kienle 7
70184 Stuttgart
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S U N D A N G E B O T
_________________________________________________________
ROHBAU
ANGEBOTSSTELLER: ABGABETERMIN DES ANGEBOTS:
(Firmenstempel) AUSFÜHRUNGSTERMIN:
GESAMTSUMME:
EUR....................................... (brutto)
============================
Dem Angebot, der Ausführung und der Abrechnung liegen zugrunde:
1. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil A, B, und C, in jeweils neuester Ausgabe.
2. Alle für die Ausführung maßgebenden DIN-Vorschriften in jeweils neuester Fassung.
3. Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebs und zur Verhütung von Unfällen (Unfallverhütungsvorschriften des BGB und der Berufsgenossenschaften), für deren Einhaltung der ausführende Unternehmer verantwortlich und haftbar ist.
4. Die Zeichnungen des Architekten, die in dessen Büro nach vorheriger Anmeldung einzusehen sind.
5. Das nachfolgende Leistungsverzeichnis mit seinen Vorbemerkungen.
BAUVORHABEN: Neubau Reihenhäuser
Brucker Straße 15/ Kapellenweg
Allgemeine Vorbemerkungen: Allgemeine Vorbemerkungen:
Das Baugrundstück befindet sich an der Brucker Straße 15 in Emmering.
Es sollen 12 Reiheneigenheime ohne Unterkellerung mit einem separaten Technikgebäude erstellt werden.
Inhalt der Ausschreibung sind die Rohbauarbeiten der Reiheneigenheime.
Vorgesehen sind die Häuser
- Swing ohne Keller Endhaus (3 Stück)
- Jazz ohne Keller Endhaus (1 Stück)
- Jazz ohne Keller Mittelhaus (7 Stück)
- HipHop ohne Keller (1 Stück)
Vom Bauträger ist vorgesehen, das Projekt in einem Bauabschnitt um zu setzen.
Zur Durchführung des Bauvorhabens hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe durch Augenschein des Grundstücks und bei den zuständigen Behörden über Art und Lage von Versorgungsleitungen (Strom, Telefon, Gas, Wasser) und über Entwässerungsleitungen zu erkundigen.
Die Nutzung des Baugrundstücks für die Baustelleneinrichtung darf nur in dem von der Bauleitung genehmigten Umfang erfolgen. Grundlage ist der Baustelleneinrichtungsplan, den der Auftragnehmer bei Auftragserteilung zur Genehmigung vorzulegen hat.
Es stehen außerhalb des Grundstücks keine Lagerflächen zur Verfügung. Dies ist bei der Materialdisposition zu berücksichtigen.
Die Arbeiten sind so durchzuführen, daß die Anlieger nicht unzumutbar belästigt werden.
Bei Verunreinigung der Straßen, Gehwege und Hofflächen sind diese vom Unternehmer auf seine Kosten unverzüglich zu reinigen.
Alle Positionen verstehen sich, falls nicht anders beschrieben, einschließlich Lieferung und Montage. Eventuell erforderliche Gerüste sind im Rahmen der VOB vom Unternehmer in die Preise einzukalkulieren.
Bei Weitergabe von Teilleistungen durch den Unternehmer an Subunternehmer ist die ausdrückliche Zustimmung der Bauleitung erforderlich. Die ausgeschriebenen Massen sind Cirka- Massen, auch wenn dies nicht extra erwähnt ist.
Falls Bedenken seitens des Unternehmers gegenüber ausgeschriebenen Konstruktionen oder Materialien bestehen, hat er dies unverzüglich der Bauleitung schriftlich mitzuteilen.
Allgemeine Vorbemerkungen:
BAUSTELLENGRUNDSÄTZE: BAUSTELLENGRUNDSÄTZE:
Der Bieter erklärt, daß die aufgeführten Baustellengrundsätze sowohl von ihm selbst als auch von seinen Mitarbeitern und Subunternehmern die vor Ort auf den Baustellen der Fa. BAUSTOLZ tätig sind, anerkannt und eingehalten werden.
1. Absolutes Alkoholverbot auf jeder Baustelle.
2. Generelles Rauchverbot nach Einbau der Fenster.
3. Nach Einbau des Fußbodenbelags (Fliesen, Parkett, Teppichboden, auch wenn nur teilweise eingebaut) darf die Baustelle nur noch mit Überschuhen betreten werden.
Die Überschuhe können falls beim Bieter nicht vorhanden, vom Bieter bei der Fa. Profi Sicherheitsschuhe - Schutzartikel, Gartenstraße 14, 71723 Großbottwar, Telefon 07148 / 2243, Telefax 07148 / 2348, bezogen werden.
4. In den Gebäuden darf weder gegessen noch gevespert werden. Die Bauleitung weist einen Raum aus, in dem die Mitarbeiter Vesper- und Mittagspause machen können unter der Voraussetzung, daß dieser Raum sauber gehalten wird.
5. Müll und Verpackungsmaterial wird täglich vom Unternehmer entsorgt.
6. Alle Unternehmer, Mitarbeiter und Subunternehmer verpflichten sich, die eingebauten Sanitär- Einrichtungsgegenstände (WC-Schüsseln, Waschbecken, Duschen, Wannen, usw.) nicht zu benutzen. Für die Bedürfnisse der Mitarbeiter steht ein Baustellen-WC zur Verfügung. Mitarbeiter, die in den Bau urinieren, werden auf jeden Fall mit einem Baustellenverbot belegt.
7. Bautüren dürfen nur in Räume eingebaut werden, die vom Bauleiter ausdrücklich zugewiesen werden.
8. Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen) verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den Bauherren / Kunden.
9. Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen) verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den Leistungen der anderen Gewerke.
10.Der Handwerker oder Unternehmer der als letzter die Baustelle verlässt, ist verpflichtet, die eingebaute Bautür abzuschließen.
Die Bauleitung hat das Recht, einzelne Mitarbeiter, die gegen diese Baustellengrundsätze verstoßen, von der Baustelle zu weisen und in extremen Fällen mit einem Baustellenverbot zu belegen.
Die Baustellengrundsätze werden vom Bieter anerkannt:
...................................................., den...............................
.....................................................................................(Stempel und Unterschrift)
BAUSTELLENGRUNDSÄTZE:
1 TITEL I BAUSTELLENEINRICHTUNG
1
TITEL I BAUSTELLENEINRICHTUNG
1. Vorschriften 1. Vorschriften
Die Unfallverhütungsvorschriften ( UVV ) sowie alle für das Bauvorhaben geltenden behördlichen Vorschriften sind in Ihrer gültigen Fassung zu beachten.
Weiterhin sind die Weisungen und Vorgaben der eingesetzten Sige- Fachkraft unverzüglich umzusetzen bzw. zu beachten. Eine spezielle Vergütung wird nur in besonderen Fällen vorgenommen.
2. Medien, Leitungen
Das Klären von auf dem Baugrundstück befindlichen Leitungen ist in Abstimmung mit der Bauleitung und dem AG Sache des AN. Vorhandene Bestandspläne dienen als Orientierungshilfe und können eingesehen werden.
3. Winterbau
Bei der Durchführung von Bauarbeiten in der Zeit vom 15. Januar bis 31. März sind die Bestimmungen der Arbeitsschutzverordnung für Winterbaustellen zu beachten.
4. Baureinigung
Die Kosten für die Baureinigung trägt der AN. Die Baureinigung ist regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Woche durchzuführen oder nach besonderer Anweisung durch die Bauleitung. Bei Zuwiderhandlung kann die Bauleitung die Baureinigung durch eine Fremdfirma zu Lasten des AN durchführen lassen. Enthalten ist das Verbringen und Laden der Abfälle in die Container, einschließlich deren Entsorgung.
5. Abrechnung
Die Verrechnung der Baustelleneinrichtung erfolgt im Rahmen der Festlegung des Zahlungsplanes.
6. Baustellen-Tagesberichte
Die Baustellen-Tagesbereichte sind unaufgefordert wöchentlich unter Angabe:
- des Datums
- der Anzahl und der Qualifikation der Arbeitskräfte
- des Ortes und der Art der ausgeführten Arbeiten
an die Bauleitung zu übergeben.
7. Verantwortlicher Bauleiter
Der AN hat dem Auftraggeber und der Bauaufsichtsbehörde einen verantwortlichen Bauleiter schriftlich zu benennen. Diese Nennung hat innerhalb 14 Tagen zu erfolgen und darf nur mit Zustimmung des AG gewechselt werden. Der auf der Baustelle anwesende Bauleiter bzw. dessen Vertreter ( Polier ) muß die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
8. Genehmigungen, Anzeigen
Beantragen und Beschaffen aller erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Anzeigen usw. und das Erfüllen von Auflagen in der Baugenehmigung, sowie das Erstellen der dazu erforderlichen Unterlagen sind Sache des AN. Die Genehmigungen sind so rechtzeitig zu beschaffen, daß Verzögerungen der Arbeiten ausgeschlossen sind.
en, dass Schmutz und Staubentwicklungen weitgehend vermieden werden.
Leistungen aus den vorstehenden zusätzlich technischen Vorschriften sind soweit nicht in Positionen erfasst in die allgemeinen Kosten der Baustelleneinrichtung mit einzurechnen.
1. Vorschriften
1.01 Alle erforderlichen Geräte, Maschinen, Bauhütten, Baubüros, WC's Alle erforderlichen Geräte, Maschinen, Bauhütten, Baubüros, WC's
und Waschräume auf- und abbauen einschließlich deren Vorhaltung und Unterhaltung bis zum Ende der Rohbauarbeiten, und die ordnungsgemäße Baureinigung der Zufahrtstraßen und Gehwege.
Aufbauen, vorhalten, unterhalten, kontrollieren, umsetzten und abbauen der notwendigen Abschrankungen und Absicherungen einschließlich der notwendigen Beleuchtung.
1.01
Alle erforderlichen Geräte, Maschinen, Bauhütten, Baubüros, WC's
O
1.00
psch
1.02 Die erforderlichen Strom und Wasseranschlüsse auf- und abbauen, Die erforderlichen Strom und Wasseranschlüsse auf- und abbauen,
einschließlich deren Vorhaltung bis zum Ende der Rohbauarbeiten.
Die Lage der Anschlüsse ist mit der Bauleitung abzuklären.
1.02
Die erforderlichen Strom und Wasseranschlüsse auf- und abbauen,
O
1.00
psch
1.03 Einholen einer Straßenplatzbenutzungsgenehmigung -wenn erforderlich- Einholen einer Straßenplatzbenutzungsgenehmigung -wenn erforderlich-
für die benötigten Gehweg-/Fahrbahnflächen für Baustellensicherung und Fußgängerumleitung einschl. notwendiger Sicherung und Abschrankungen entsprechend behördlicher Vorgabe.
Einschl. aller Genehmigungs- und Nebenkosten und Miet-/Pachtkosten während der Standzeit.
1.03
Einholen einer Straßenplatzbenutzungsgenehmigung -wenn erforderlich-
O
1.00
psch
1.04 Umlaufender Bauzaun zum Schutz der Bauzaun zum Schutz der Baustelle vor unbefugtem Betreten gemäß den
behördlichen Forderungen und in Absprache mit der Bauleitung liefern, standsicher aufstellen, vorhalten und intakthalten und wieder abbauen.
Ausführung als Gitterelementezaun, Pfosten bzw. Elemente unverschieblich fest mit dem Untergrund verbunden und miteinander verschraubt.
Höhe: ca. 2,0 m
Bodenabstand: max. 15 cm
Vorhaltezeit: bis zum Ende der Rohbauzeit
1.04
Umlaufender Bauzaun zum Schutz der
O
210.00
m
1.05 Mehr- bzw. Minderpreis für Verlängerung der Standzeit des Bauzauns Mehr- bzw. Minderpreis für Verlängerung der Standzeit des Bauzauns
über die Vorhaltezeit hinaus.
1.05
Mehr- bzw. Minderpreis für Verlängerung der Standzeit des Bauzauns
O
1.00
m/Wo
1.06 Zulage zum Bauzaun für das Erstellen eines verschließbaren Tores, 2-flüglig, Zulage zum Bauzaun für das Erstellen eines verschließbaren Tores, 2-flüglig,
mit fest eingebautem Drücker bzw. Verschlussriegel und Profilzylinderschloss, keine Kette mit Vorhängeschloss zulässig.
Lichte Durchfahrtsbreite: 3,0-4,0 m einschl. Vorhaltung während der Rohbauzeit und Ausbauzeit.
Höhe: ca. 2,0 m
Vorhaltedauer: bis zum Ende der Rohbauzeit
1.06
Zulage zum Bauzaun für das Erstellen eines verschließbaren Tores, 2-flüglig,
O
1.00
St
1.07 Bauzaunbeleuchtung entsprechend den Vorschriften der Bauzaunbeleuchtung entsprechend den Vorschriften der
Bauberufsgenossenschaft und der polizeilichen Vorschriften als Passantenschutz und Einbruchschutz für das eingezäunte Gebäude.
Schaltung mit mitzulieferndem einstellbarem Dämmerungsschalter.
Einschl. Verkabelung und Elektroanschluß.
Diese Schutzmaßnahme ist für die Dauer der Zaunstellung vorzuhalten, ständig zu warten und nach Gebrauch zu entfernen.
Eine Leuchte je ca 5 m Bauzaun.
Abrechnung nach Stück.
Vorhaltezeit: bis zum Ende der Rohbauzeit
1.07
Bauzaunbeleuchtung entsprechend den Vorschriften der
O
1.00
psch
1.08 Mehr- bzw. Minderpreis für Verlängerung der Standzeit der Baubeleuchtung Mehr- bzw. Minderpreis für Verlängerung der Standzeit der Baubeleuchtung
über die Vorhaltezeit hinaus.
1.08
Mehr- bzw. Minderpreis für Verlängerung der Standzeit der Baubeleuchtung
O
1.00
Wo
1.09 Schnurgerüst auf- und abbauen, Beihilfe beim Einschneiden der Hauptachsen Schnurgerüst auf- und abbauen, Beihilfe beim Einschneiden der Hauptachsen
durch den Geometer und Vorhaltung des Schnurgerüstes während der Bauzeit.
Das Einschneiden weiterer Achsen und Hilfspunkte ist Sache des Unternehmers.
1.09
Schnurgerüst auf- und abbauen, Beihilfe beim Einschneiden der Hauptachsen
1.00
psch
1.10 B2-Überwachung bestehend aus: B2-Überwachung bestehend aus:
Vorprüfen des Luftporengehaltes im TBW, LP-Prüfung an der Baustelle, Herstellen der erforderlichen Probekörper und WU-Platten, Festbetonprüfungen an den Probekörpern, Erstellen sämtlicher, erforderlicher Protokolle einschließlich Überwachungsbericht, Gebühren für die B2-Fremdüberwachung.
1.10
B2-Überwachung bestehend aus:
O
1.00
psch
1.11 Baustellen- WC für die Zeit des Rohbaus aufstellen, vorhalten und unterhalten. Baustellen- WC für die Zeit des Rohbaus aufstellen, vorhalten und unterhalten.
1.11
Baustellen- WC für die Zeit des Rohbaus aufstellen, vorhalten und unterhalten.
1.00
psch
2 TITEL II KANALISATIONSARBEITEN
2
TITEL II KANALISATIONSARBEITEN
2.01 Bodenablauf DN 100 im Kellerabgang für WU-Bodenplatte Bodenablauf DN 100 im Kellerabgang für WU-Bodenplatte
Kellerablauf mit eingestecktem Geruchsverschluss, aus Kunststoff Abgang nach unten liefern und einschl. Grundleitungsanschluß einbauen und einbetonieren, bestehend aus:
Ablaufgehäuse, herausnehmbarer Geruchsverschluss, Bauschutzdeckel, 1 Kunststoffrost schwarz, begehbar.
Nennweite: DN 100
Fabrikat/Typ: Kessel Kellerablauf 29111 o.glw.
angeb. Fabrikat:...............................................................
2.01
Bodenablauf DN 100 im Kellerabgang für WU-Bodenplatte
O
1.00
St
2.02 Rückstauverschluss DN 100 aus Kunststoff zum Einbau in die Rückstauverschluss DN 100 aus Kunststoff zum Einbau in die
Bodenplatte liefern und einschl. Grundleitungsanschluss einbauen und einbetonieren,
Kunststoffgehäuse mit teleskopischem Aufsatzstück für stufenlosen Höhen- und Niveauausgleich, wahlweise mit befliesbarer oder schwarzer Kunststoff-Abdeckplatte Klasse A15, 2 selbsttätigen Klappen für fäkalienfreies Abwasser, eine davon als handverriegelbarer Notverschluss
Nennweite: DN 100
Größe (LxH): 590 x 486-640 mm
Fabrikat/Typ: Kessel Staufix SWA o.glw.
angeb. Fabrikat:...............................................................
2.02
Rückstauverschluss DN 100 aus Kunststoff zum Einbau in die
O
1.00
St
2.03 Schmutzwasserhebeanlage Aqualift S Duo liefern und in WU-Bodenplatte Schmutzwasserhebeanlage Aqualift S Duo liefern und in WU-Bodenplatte
einbetonieren.
Aus Kunststoff, für Unterflurinstallation, mit teleskopischem Aufsatzstück für stufenlosen Höhen- und Niveauausgleich,
Anschlussbohrung mit Dichtung DN 50 für Kabelleerrohr.
Schmutzwasserhebeanlage mit zwei Tauchmotorpumpen für fäkalienfreies
Abwasser gemäß DIN EN 12050-2, mit Tauchrohr zur pneumatischen
Niveauerfassung, optischer Sonde zur Alarmerfassung, integrierten
Rückschlagklappen und Einhandschnellverschlüssen.
Mit Comfort Schaltgerät zur Wandmontage in trockenen, frostgeschützten
Räumen, spritzwassergeschützt, vollautomatischer Pumpenansteuerung mit
optischer und akustischer Alarmmeldung, detaillierte Betriebs- und Störungsanzeige im mehrzeiligem Display. Potentialfreier Kontakt zur Weiterleitung einer Sammelstör bzw.-alarmmeldung nachrüstbar.
Einbauart: Einbau in die Bodenplatte
Einbautiefe: 460 mm bis 640 mm
Abdeckplatte: 400 x 400 mm für wählbare Oberfläche
Einlaufrost: mit Schlitzrost 120 x 120 mm
Druckanschluss: R 11/2 Außengewinde oder
PVC-Druckrohr: DN 32 (DA 40 mm)
Belastungsklasse: A 15 (1,5t)
Fördermedium: fäkalienfreies Abwasser
Pumpensteuerung: Sonden-Niveau-Schaltung
Aufnahmeleistung: 2 x 480 W
Betriebsspannung: 230 V~ 50 Hz
Nennstrom: 2,12 A
Fabrikat/Typ: Kessel Aqualift S Duo mit Comfort- Schaltung o.glw.
angeb. Fabrikat:...............................................................
2.03
Schmutzwasserhebeanlage Aqualift S Duo liefern und in WU-Bodenplatte
O
1.00
St
2.04 Zubehörset für Schmutzwasserhebeahnlage, Zubehörset für Schmutzwasserhebeahnlage,
zu vorbeschriebener Schmutzwasserhebeanlage bestehend aus:
1 Stück Druckleitungsset mti 5 m druckstabilem Schlauch DA40 mit Verschraubung NR. 28040
ca. 5 m HT-Rohr DN50 als Kabelleerohr
ca. 5 m HT-Rohr DN70 als Entlüftungsleitung
HT-Rohre inkl. Bögen und Körperschalldämmung aus 9mm starkem PE-Schlauch.
Liefern und in Zusammenarbeit mit dem bauseitigen Sanitärinstallateur einbauen und einbetonieren.
Fabrikat/Typ: Kessel o.glw.
angeb. Fabrikat:...............................................................
2.04
Zubehörset für Schmutzwasserhebeahnlage,
O
1.00
St
PP-Grundleitungen Fabrikat Kemmler KG 2000 o.glw.
nach DIN 19534 liefern und entsprechend DIN EN 752, DIN EN 1610 und DIN 1986-100 und nach Zeichnungen und Angaben der Bauleitung verlegen incl. Steckmuffen L oder K samt Abdichten der Muffen.
Einsatzort: unter Gebäude und außerhalb des Gebäudes
angeb. Fabrikat und Typ:...................................................
PP-Grundleitungen Fabrikat Kemmler KG 2000 o.glw.
2.05 Ø 100 mm Ø 100 mm
2.05
Ø 100 mm
86.00
m
2.06 Ø 100 mm Ø 100 mm
2.06
Ø 100 mm
O
64.00
m
2.07 Ø 125 mm Ø 125 mm
2.07
Ø 125 mm
O
10.00
m
2.08 Ø 150 mm Ø 150 mm
2.08
Ø 150 mm
O
60.00
m
2.09 Ø 200 mm Ø 200 mm
2.09
Ø 200 mm
O
1.00
m
Zuschlag für Bögen und Passtücke alle DN Zuschlag für Bögen und Passtücke alle DN
Zuschlag für Bögen und Passtücke alle DN
2.10 Ø 100 mm- 150 mm Ø 100 mm- 150 mm
2.10
Ø 100 mm- 150 mm
33.00
St
2.11 Ø 100 mm- 150 mm Ø 100 mm- 150 mm
2.11
Ø 100 mm- 150 mm
O
22.00
St
2.12 Ø 200 mm Ø 200 mm
2.12
Ø 200 mm
O
1.00
St
Zuschlag für Abzweige alle DN Zuschlag für Abzweige alle DN
Zuschlag für Abzweige alle DN
2.13 Ø 100 mm- 100 mm Ø 100 mm- 100 mm
2.13
Ø 100 mm- 100 mm
12.00
St
2.14 Ø 100 mm- 100 mm Ø 100 mm- 100 mm
2.14
Ø 100 mm- 100 mm
O
8.00
St
2.15 Ø 100 mm- 125 mm Ø 100 mm- 125 mm
2.15
Ø 100 mm- 125 mm
O
2.00
St
2.16 Ø 100 mm- 150 mm Ø 100 mm- 150 mm
2.16
Ø 100 mm- 150 mm
O
2.00
St
2.17 Ø 100- 200 mm Ø 100- 200 mm
2.17
Ø 100- 200 mm
O
1.00
St
Zuschlag für Übergangsstücke Zuschlag für Übergangsstücke
Zuschlag für Übergangsstücke
2.18 Ø 100 / Ø 125 Ø 100 / Ø 125
2.18
Ø 100 / Ø 125
O
2.00
St
2.19 Ø 150 / Ø 125 Ø 150 / Ø 125
2.19
Ø 150 / Ø 125
O
2.00
St
2.20 Ø 125 / Ø 150 Ø 125 / Ø 150
2.20
Ø 125 / Ø 150
O
1.00
St
2.21 Ø 150 / Ø 200 Ø 150 / Ø 200
2.21
Ø 150 / Ø 200
O
1.00
St
2.22 Scheitelbeton B 10, liefern und einbringen auf Entwässerungsrohren nach Scheitelbeton B 10, liefern und einbringen auf Entwässerungsrohren nach
Angabe.
2.22
Scheitelbeton B 10, liefern und einbringen auf Entwässerungsrohren nach
O
16.50
m3
Kontrollschacht DN 1000 mm aus Betonfertigteilen mit Konus Ø 60 cm
und gusseisernen Steigeisen liefern und einbauen, einschl. Betonboden.
Schmutzwasser offenes Gerinne, Schachdeckel aus Gusseisen, gasdicht
Einschl. aller notwendigen Arbeiten und das Einbinden der Rohre (Anzahl ist in den Folgepositionen beschrieben).
Kontrollschacht DN 1000 mm aus Betonfertigteilen mit Konus Ø 60 cm
2.23 Höhe von Sohle bis Oberkante Abdeckung bis ca. 140 cm Höhe von Sohle bis Oberkante Abdeckung bis ca. 140 cm
(eine Zu- und eine Ausleitung).
2.23
Höhe von Sohle bis Oberkante Abdeckung bis ca. 140 cm
O
1.00
St
2.24 Höhe von Sohle bis Oberkante Abdeckung bis ca. 110 cm Höhe von Sohle bis Oberkante Abdeckung bis ca. 110 cm
(eine Zu- und eine Ausleitung).
2.24
Höhe von Sohle bis Oberkante Abdeckung bis ca. 110 cm
O
2.00
St
2.25 Höhe von Sohle bis Oberkante Abdeckung bis ca. 80 cm Höhe von Sohle bis Oberkante Abdeckung bis ca. 80 cm
(eine Zu- und eine Ausleitung).
2.25
Höhe von Sohle bis Oberkante Abdeckung bis ca. 80 cm
O
1.00
St
2.26 Höhe von Sohle bis Oberkante Abdeckung bis ca. 150 cm Höhe von Sohle bis Oberkante Abdeckung bis ca. 150 cm
(zwei Zu- und eine Ausleitung).
2.26
Höhe von Sohle bis Oberkante Abdeckung bis ca. 150 cm
O
1.00
St
2.27 Schachtdeckel Ø 600, LKW-befahrbar einschl. Einpassen des Deckels Schachtdeckel Ø 600, LKW-befahrbar einschl. Einpassen des Deckels
in die Außenanlagen als Zulage.
2.27
Schachtdeckel Ø 600, LKW-befahrbar einschl. Einpassen des Deckels
O
2.00
St
2.28 Abwasserkanalanschluß an vorhandenen Schacht auf dem Grundstück Abwasserkanalanschluß an vorhandenen Schacht auf dem Grundstück
herstellen, incl. Herstellen der Kanalleitung vom letzten neuen Kontrollschacht bis zum Bestandsschacht in KG 2000 DN 150
Entfernung letzter neuer Schacht bis Anschluss: ca. 7,0 m
2.28
Abwasserkanalanschluß an vorhandenen Schacht auf dem Grundstück
O
1.00
St
2.29 Verlegung der Grundleitungen auf Berme im Arbeitsraum als Zuschlag. Verlegung der Grundleitungen auf Berme im Arbeitsraum als Zuschlag.
Einschl. Ausbilden der Berme auf entsprechender Höhe und im notwendigen Gefälle (Aushub siehe Pos. Kanalaushub), Liefern und einbauen von Unterbeton B10 auf Berme zur Stabilisierung, Fixierung und zur Gefälleausbildung, incl. Verbindungsmuffen und Übergangsstücke, nach Zeichnungen und Angaben der Bauleitung.
Rohrdurchmesser: DN100-150 mm.
Einsatzort: Grundleitungen im Arbeitsraum
2.29
Verlegung der Grundleitungen auf Berme im Arbeitsraum als Zuschlag.
O
1.00
m
2.30 KRASO Bodendurchführung Typ BDF für KG 2000 DN110 KRASO Bodendurchführung Typ BDF für KG 2000 DN110
liefern und fachgerecht in WU-Bodenplatten einbauen.
Zum Anschließen von KG 2000 Rohren, Durchmesser: DN 110, Lieferlänge: ca. 50 cm.
Druckwasserdichte, umlaufende, thermisch verschweißte KRASO Vierstegdichtung, einseitig angeformte Steckmuffe, KRASO Deckel als Einbauhilfe, MPA-geprüft bis 10,0 bar, form- und druckstabiles Vollwandmaterial mit geringem Abrieb,
Rohr und Rohr-Material nach DIN EN 14758, IAF-geprüft: Radondicht!
WU-Richtlinie: Beanspruchungsklasse 1 + 2.
angeb. Fabrikat und Typ:...................................................
2.30
KRASO Bodendurchführung Typ BDF für KG 2000 DN110
24.00
St
2.31 Überprüfung aller Kanäle mit TV-Kamera auf Dichtigkeit Überprüfung aller Kanäle mit TV-Kamera auf Dichtigkeit
und einwandfreien Zustand, Übergabe der Befahrungsprotokolle mit Fotos digital an den Bauherren.
Einschl. Baustelleneinrichtung, öffnen und verschließen der Kanäle und Putzstücke und vorheriger Hochdruckspülung und Reinigung.
Festgestellte Fehl- und Schadstellen sind vom Unternehmer auf dessen Kosten zu beseitigen.
Abrechnung pauschal für alle verlegten Leitungen.
Kanaldurchmesser: DN 100 - DN 300
2.31
Überprüfung aller Kanäle mit TV-Kamera auf Dichtigkeit
O
1.00
psch
Fundament- und Rohrgrabenaushub nach Zeichnungen und Angaben in Fundament- und Rohrgrabenaushub nach Zeichnungen und Angaben in
Böden gemäß geologischem Gutachten.
Abrechnung erfolgt nach den Fundament bzw. Kanalisationsplänen.
Böden alle Bodenklassen soweit sie sich mit dem Bagger ohne Meißel lösen lassen
Fundament- und Rohrgrabenaushub nach Zeichnungen und Angaben in
2.32 Rohrgraben- und Kontrollschachtaushub profilgerecht in Böden gemäß Rohrgraben- und Kontrollschachtaushub profilgerecht in Böden gemäß
geologischem Gutachten lösen.
Aushub für Schmutzwassergrundleitungen, Leerrohre für die Hausanschlüsse, etc. jeweils unter der Bodenplatte bis 1m über Hausgrund hinaus.
Aushubtiefe bis 1,50 m.
Aushubmaterial seitlich lagern, verbleibt auf der Baustelle.
2.32
Rohrgraben- und Kontrollschachtaushub profilgerecht in Böden gemäß
65.00
m3
2.33 Zuschlag zum Fundament- oder Rohrgrabenaushub für Handaushub Zuschlag zum Fundament- oder Rohrgrabenaushub für Handaushub
im Bereich von Leitungen o.ä., Ausführung nur nach besonderer Aufforderung durch die Bauleitung.
2.33
Zuschlag zum Fundament- oder Rohrgrabenaushub für Handaushub
O
1.00
m3
2.34 Wiedereinfüllen von Arbeitsräumen Siebschutt Wiedereinfüllen von Rohrgräben in Schichten von 30 cm Höhe, mit 100 % einfacher Proctordichte verdichtet.
2.34
Wiedereinfüllen von Arbeitsräumen Siebschutt
60.00
m3
3 TITEL III BETON - UND STAHLBETONARBEITEN
3
TITEL III BETON - UND STAHLBETONARBEITEN
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen zu Beton- und Stahlbetonarbeiten: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen zu Beton- und Stahlbetonarbeiten:
Der Ausführung der Beton- und Stahlbetonarbeiten liegen die Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen der VOB Teil C, DIN 18331 zugrunde sowie die Bestimmungen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton.
Im Wesentlichen sind dies:
DIN 1045-1 Bestimmungen für die Ausführung von Bauwerken aus Stahlbeton
DIN 1048 Bestimmungen für Betonprüfungen bei Ausführung von Bauwerken aus Beton und Stahlbeton
DIN 4030 Beton in betonschädlichen Wässern und Böden
DIN 4231 Instandsetzung beschädigter oder nicht mängelfreier Stahlbetonhochbauten
DIN 4099 Schweißarbeiten an Betonstahl mit der entspr. Anforderung an Personal und Ausstattung
DIN 18202 Blatt 1 + 2, Maßgenauigkeit an Beton und Stahlbetonarbeiten und
Blatt 3, Toleranzen in der Ebenheit der Oberflächen von Rohdecken, Estrichen, usw.
DIN 18218 Frischbetondruck auf lotrechte Schalungen
Bei Widersprüchen zwischen DIN-Normen gelten DIN 1045-1 und DIN 1164 vorrangig.
Werden die Beton- und Stahlbetonarbeiten in Verbindung mit anderen Bauleistungen ausgeführt, so ist die jeweils dazugehörige DIN-Norm einzuhalten.
Änderungen gegenüber den vom Ingenieurbüro vorgesehenen Konstruktionen bedürfen der besonderen Genehmigung durch den AG.
Alle Kosten der Umplanung, einschl. Statik und Prüfstatik, gehen zu Lasten des AN.
Hat der AN besondere Wünsche bezüglich der zeitlichen Aufeinanderfolge der Bauarbeiten und damit auch der Lieferung der Pläne, so hat er dies vor Baubeginn mit dem AG abzusprechen.
Weitere Forderungen:
1. Es ist eine B II-Baustelle einzurichten, siehe ZTV Baustelleneinrichtung
2. Die statische Berechnung, Schal- und Bewehrungspläne mit Stahllisten werden vom Tragwerkplaner für den Gebäudeendzustand erstellt. Für Bauzustände hat der AN ggf. die erforderlichen statischen Nachweise und deren Prüfung kostenlos zu erbringen. Zusätzliche Massen werden nicht vergütet.
3. Um eine Schallübertragung durch Installationsleitungen zu vermeiden, ist vor dem Verschliessen von Deckendurchbrüchen und Wandschlitzen zu überprüfen, ob sämtliche Leitungen und Kanäle eine entsprechende Schallisolierung aufweisen. Werden vom AN Unzulänglichkeiten festgestellt, ist er verpflichtet, vor Ausführung der Arbeiten die Bauleitung zu unterrichten.
4. Das Verlegen von Stahl- oder flexiblen Kunststoffrohren in Beton, insbesondere Sichtbeton, soll nur unter Anwesenheit des vom AN bestellten Elektrikers erfolgen. Auf die entspr. Fixierung ist zu achten. Ebenso müssen die Einbauteile anderer Gewerke koordiniert und fachtechnisch überwacht werden.
5. Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen.
6. Schweißarbeiten dürfen nur von Firmen, die die entsprechenden Befähigungsnachweise besitzen, ausgeführt werden:
DIN 18800 Teil 7 Großer Schweißeigungsnachweis
DIN 4099 Nachweis Betonstahlschweißen.
7. Das Anlegen von Durchbrüchen, Öffnungen, Aussparungen, Schlitzen usw. im Zuge der Schal- und Betonierarbeiten ist in die Einheitspreise des Betons einzurechnen. Ebenso ist das Schließen von Deckendurchbrüchen (generell F90) mit Beton einschl. Schalung und konstruktiver Bewehrung sowie Verbindung mit dem Bestand und Anarbeiten an die Installationen sowie das Schließen von Wanddurchbrüchen durch Zubetonieren bzw. Zumauern mit KS-Steinen bzw. Vermörteln einschl. Verbinden mit dem Bestand und Anarbeiten an die Installationen in die EP einzurechnen, dies gilt auch für leere, von der Haustechnik nicht genutzte Durchbrüche.
I. Beton
1. Als Betongüte für tragende Bauteile ist C25/30 und C30/37 vorgesehen. Die Betongüte ist laufend durch Probewürfel zu prüfen (siehe ZTV BE). Vom AN gewünschte Betonzusätze (Verflüssiger, Frostschutzmittel usw.) dürfen nur im Rahmen der DIN 1045-1 und mit Zustimmung des AG verwendet werden und werden nicht besonders vergütet.
Zement und Zuschläge sind so auszuwählen, dass der Beton im gesamten Bauwerk eine gleichmäßige Farbe erhält. Die Eignung ist durch Prüfzeugnisse und Versuche nachzuweisen. Die Kosten dafür trägt der AN.
2. Wird vom AN Pumpbeton eingesetzt, so ist das zum Erreichen der geforderten Betongüte evtl. erforderliche Plastizierungsmittel in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Beim Einbringen des Betons wird die Einhaltung folgende Grundsätze gefordert und muss auf Verlangen nachgewiesen werden:
- Der Beton darf während des Transports und beim Einbringen nicht entmischen
- In der Regel sind Schütthöhen von 40 cm einzuhalten, damit der Beton noch gut verdichtet
werden kann.
- Beim Betonieren von Wänden sind Fallrohre zu verwenden, die kurz über der Betonebene enden
- Die Frischbetontemperatur ist bei dicken Bauteilen möglichst niedrig zu halten.
- Der Beton ist bei Bauteildicken (Wandhöhen) größer 0,25 m nachzuverdichten. Dies gilt auch dann, wenn die Wände mit einem Fließmittel in der Konsistenz KR/KF betoniert werden. Die Vorschriften der DIN 4235 über Innenrüttler sind zu beachten.
- Der Anschluss zwischen Bodenplatte und Wand, ganz besonders bei den flügelgeglätteten Decken, bedarf beim Einbringen und Verdichten des Betons besonderer Sorgfalt.
3. Soweit es die Verarbeitbarkeit und die Sicherstellung geschlossener Sichtflächen erfordert, ist dem Gemisch Quarzmehl oder Traß beizufügen. Vor allem bei der Verwendung von Transportbeton ist das Abbinden so zu verzögern, dass sich im Hinblick auf die unterschiedlichen Einbaustellen keine negativen Auswirkungen auf die Sichtflächen ergeben.
4. Die Verarbeitbarkeit des Frischbetons muss den baupraktischen Gegebenheiten angepasst sein. Feingliedrige Querschnitte oder dicht bewehrte Bauteile können eine maximale Korngröße von
16 mm erforderlich machen.
5. Durch geeignete, gründliche und ausreichend lang wirkende Nachbehandlung sind sämtliche Bodenplatten, Wände und Decken schwindarm herzustellen. Hierzu gehört der Schutz des erhärteten Betons vor Austrocknung (mind. 7 Tage), zu raschem Wärmeverlust sowie nachträgliches Benetzen der Betonoberfläche mit Wasser (weitergehende Vorschriften gelten WU-Beton, siehe Kap. XI.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
6. Vor Freigabe durch die Bauleitung dürfen Bauteile keineswegs betoniert werden. Vor dem Betonieren ist der zuständige Prüfingenieur bzw. dessen Beauftragter zur Überwachung der verlegten Bewehrung rechtzeitig zu bestellen. Dieser Termin muss auch der Bauleitung mitgeteilt werden. Vom Prüfingenieur oder von der Bauleitung geforderte Bewehrungszulagen werden von diesen bestätigt. Auf der Baustelle ist für diese Zulagen eine entspr. Menge Rundstahl vorzuhalten.
7. Auf die Einhaltung der Ausschalfristen ist besonders Wert zu legen. Angaben dazu in DIN 1045-1, Abschnitt 12. Nachunterstützungen sind im gesamten Bauwerk nicht nur wegen der Durchbiegungsbeschränkungen, sondern auch wegen der Lastabtragungen im Bauzustand erforderlich.
Hilfstützungen sind außerdem während des Bauzustandes unter freitragenden Wänden und aufgehängten Konstruktionen vorzusehen, bis die mitwirkenden Bauteile ausreichend tragfähig sind.
Dies gilt auch, wo nötig, durch mehrere Geschosse hindurch. Die Hilfstützen sind vom AN ausführungsreif zu planen. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet.
II. Fertigteile
1. Für alle Fertigteile erstellt der Tragwerksplaner die statischen Nachweise für den eingebauten Zustand. Die ausführende Firma hat die Bewehrungsplanung zu liefern und die statischen Nachweise für die Transport- und Montagezustände zu erstellen.
Die Fertigteilpreise schließen Herstellung nach Zeichnung einschl. der Schalung, ggf. besondere Bewehrungsplanung und statische Nachweise für Transport- und Montagezustände, Transporte, Transportanker, Zwischenlagerungen, Montage, Montageunterstützungen und Verfugung ein. Die Bewehrung wird gesondert vergütet.
Ev. Mehraufwand für die Planung und Ausführung von Betoneinlegearbeiten für Leitungen, Leerrohre, Dosen usw. in Fertigteilen ist in die Einheitspreise einzurechnen.
III. Bewehrung
1. Für alle bewehrten Bauteile ist BSt 500 S bzw. BSt 500 M vorgesehen. Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene und ausreichend gekennzeichnete Baustähle verwendet werden, deren ordnungsgemäße Güteüberwachung nachgewiesen ist.
2. Bei Sichtbetonflächen sind besondere Abstandshalter zu verwenden, die einen einwandfreien Sichtbeton ermöglichen.
3. Bewehrungsstähle, die vom Rost gefährdet sind und Sichtbetonteile verunreinigen können, müssen unaufgefordert rostgeschützt werden.
4. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einzelnen Baugliedern der Bewehrungsgrad maximal ausgenutzt sein kann. Zusätzliche Vergütung für durch mehrere Geschosse hindurchgegehende Bewehrungen kann nicht gefordert werden, auch nicht für evtl. erforderliche Stützkonstruktionen der Bewehrung, falls in Teilbereichen die Schalung erst später erstellt werden kann.
5. Bei der Erstellung der Bewehrungspläne für die Ortbetonbauteile wird vom Ingenieurbüro kein spezielles Schalungssystem berücksichtigt. Aus diesem Grunde ist bei den Anschlüssen von Bauteilen untereinander keine Sonderbewehrung (Ebea, WD, o. Ä.) vorgesehen.
Sollte der vom AN geplante Schalungs- und Baustellenablauf eine derartige Sonderbewehrung erforderlich machen, so ist diese in die Einheitspreise der Betonrundstahlpositionen miteinzurechnen. Eine in diesem Fall notwendig werdende Änderung der Pläne hat der AN selbst durchzuführen. Etwaige für Bauzustände erforderliche statische Nachweise, deren Prüfung sowie die sich daraus für die Ausführung ergebenden Maßnahmen/Auswirkungen einschl. etwaiger zusätzlicher Bewehrung und dgl. sind ausführungs- und kostenmäßig Sache des AN. Dabei sind dem Tragwerksplaner die geänderten Bewehrungspläne vorab zur Genehmigung vorzulegen.
6. Vom Tragwerksplaner wird für jeden Plan eine Stahlliste erstellt. Diese enthält Rundstahl getrennt nach Durchmessern, Matten getrennt nach Typen sowie je eine Gesamttonage Rundstahl und eine Gesamttonage Matten. Eine weitere Aufteilung oder Zusammenfassung von Massen für Arbeitsvorbereitung, Lagerhaltung auf der Baustelle, Abrechnung usw. ist vom AN vorzunehmen und bei der Bildung der Einheitspreise zu berücksichtigen.
7. Bei Abnahme der Bewehrung können Zulagen und Ergänzungen verlangt werden. Dafür muss eine gewisse Menge Rundstahl bis Durchmesser 20 mm auf der Baustelle vorgehalten werden (nur gerade Stähle). Die Zulagen werden mit der entspr. Position abgerechnet. Diese Ergänzungen werden aufgemessen und mit den Einzelpreisen der Stahlpositionen abgerechnet. Verschnitt wird nicht gesondert vergütet.
IV. Schalung
1. Begriffsbestimmung für Sichtbeton:
Sichtbeton ist eine gestaltete Oberfläche mit vorher festgelegtem Aussehen. Diese Flächen erhalten bereits im Rohbau ihr endgültiges Aussehen und bleiben ohne jede spätere Verkleidung oder deckende Nachbehandlung.
2. Oberflächenbeschaffenheit:
Verlangt werden einwandfreie Sichtbetonflächen mit gleichmäßiger Struktur, einheitlicher Farbe und überall gleicher Dichtigkeit der Oberfläche. Kiesnester, Wolkenbildung, Ausblühungen, übermäßige Luftporen, Rost- und Schalölflecken, Oberflächen- und Schwindrisse, unscharfe Kanten müssen unbedingt vermieden werden.
3. Maßgenauigkeit
Für die Ebenheit der Betonoberflächen von Wänden, Stützen, Unterzügen, Überzügen, Decken usw. gilt die DIN 18201, DIN 18202, DIN 18203 Teil 1-3, jeweils neueste Fassung, wobei die erhöhten Anforderungen nach Tabelle 3 Zeilen 2,4 und 7 vereinbart werden. Die dort angegebenen Toleranzen beziehen sich auf Gesamtbauteile, jedoch nicht auf Schalungswechsel und -ansätze.
4. Schalungsart
Großflächig, glatte Schaltafeln, Stahl oder Multiplex oder gleichwertiges. Da von den Stahlbetonwänden der überwiegende Teil in Sichtschalung ausgeführt wird, darf nur ein Schalungssystem eingesetzt werden.
5. Schalungsart für alle Bauteile:
Zu kalkulieren ist eine glatte Schalung mit geordneten Stößen, Beton ohne Aus- und Einbauchungen, ohne Fugenversätze in der Ebene, Fugen zwischen den Schaltafeln durch geeignete Maßnahmen so abgedichtet, dass die Feinstteile im Beton nicht abfließen können und keine Grate entstehen. Die Lage der Schalungsstöße und Spannhülsen ist mit den Architekten abzustimmen und vor Beginn der Schalungsarbeiten genehmigen zu lassen.
5.1 Wände
Geschosshohe glatte Schalung ohne Querstöße, Stöße gleichmäßig auf Wandabschnitte verteilt, bei mehrgeschosshohen Wänden gleichmäßige Verteilung der Horizontalstöße oder Aufnahme der verschiedenen Geschosshöhen.
5.2 Rechteckstützen
Geschosshohe glatte Schalung ohne Querstöße, Stöße nur an Stützenkanten
5.3 Rundstützen
Geschosshohe glatte Stahlschalung ohne Wickelfalz, bei mehrgeschossigen Stützen gleichmäßige Verteilung der Horizontalstöße oder Aufnahme der verschiedenen Geschosshöhen.
5.4 Decken
Parallel zu den Gebäudeachsen durchgehende Stöße, Raster auf Stützenraster abgestimmt entweder durch gleichmäßige Teilung von Stütze zu Stütze (Kreuzfuge auf Stützenachse) oder durch Ausbildung eines Bandrasters, Restfelder im Bereich Stützenachse, Restfeldmitte auf Stützen- achse.
5.5 Kantenausbildung
Alle sichtbaren Kanten bei Wänden und Stützen sind scharfkantig auszubilden, die Schalungsstöße sind sorgfältig auszubilden, damit keine Zementmilch abfließen kann. Nach dem Ausschalen sind die Kanten leicht zu brechen (Bimsstein/Ytongstein, o. Ä.). In bestimmten Fällen kann der Einbau von Dreieckleisten 1,5/1,5/2,1 cm oder größer verlangt werden, ohne besondere Vergütung.
Technische Ausbildung der Schalung:
1. Die Sichtbetonschalung muss praktisch wasserdicht sein. Bei allen Schalungen sind Spanndrähte in mitzuliefernden Kunststoffhülsen zu führen. An Bauteilen mit sichtbar bleibender Betonoberfläche sind die Spanndrahthülsen wasserdicht sauber bis auf die Unterseite des Hülsenkonus auszumörteln oder nach Absprache mit Kunststoffpfropfen zu schließen. An Bauteilen, für die keine Kunststoffhülsen verwendet werden, sind die Drähte sorgfältig 2,5 cm tief auszumörteln und ebenfalls wasserdicht zu verschließen. Es darf nur solches Schalöl verwendet werden, welches auf der Oberfläche des Betons mit Sicherheit keine Farbänderungen hinterlässt und spätere Oberflächenbeschichtungen aus Silikon- bzw. Acrylharzbasis ohne Farbbeeinträchtigung zulässt.
2. Konstruktive Überhöhungen einzelner Bauteile (Unterzüge, Stürze, Geschossdecken) sind in Abhängigkeit der Schlankheit nach Angabe auf den Schalplänen auszuführen. Sonstige Überhöhungen sind vom AN in Abhängigkeit seiner Schalungs- und Unterkonstruktion in ausreichendem Maße vorzusehen. Überhöhungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
3. Um unzulässige Deckenverformungen zu vermeiden, müssen Notsprießungen errichtet bleiben bis zum Ende der erforderlichen Abbindezeit.
V. Schutzmaßnahmen:
1. Alle einzubetonierenden Stahlbauteile sind entspr. DIN 18364 gegen Korrosion zu schützen. Entrostung der Flächen entspr. DIN 55928 Teil 4, Normeinheitsgrad SA 2 2/2, 2-facher Grundanstrich mit Zinkchromatfarbe auf Kunstharzbasis. Feuerverzinkte Stahlteile sind im Vollbad zu verzinken, Zinkauflage mind. 80 my. Ausbesserung beschädigter Zinkauflagen sind mit 2-Komponenten- Epoxidharz-Zinkgrundfarbe vorzunehmen. Vorgenannte Maßnahmen sind in die Einheitspreise der entspr. Positionen einzurechnen.
VI. Maßtoleranzen
1. Für die Ausführung der Beton- und Stahlbetonarbeiten gelten die Maßtoleranzen im Hochbau DIN 18202, wobei zusätzlich vereinbart wird, dass die Lotabweichung an konstruktiv wichtigen Stellen, z. B. Aufzugsschächte, Wandscheiben über 2 Geschosse nicht mehr als +/- 10 mm betragen darf.
Dies ist in die Einheitspreise einzurechnen. Sollten Bauteile den in der Norm festgelegten bzw. vereinbarten Abmessungen nicht entsprechen, kann der AG wegen des Anspruchs der nachfolgenden Gewerke den Abbruch der nicht maßgerechten Bauteile (auch tragende) fordern oder den AN mit den Mehrkosten, die Nachfolgehandwerkern entstehen, belasten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Lage von Stahleinbauteilen exakt untereinander einzumessen sind, um die Stützenanschlüsse der Stahlkonstruktion exakt mit minimalen Toleranzen ausgebildet werden können.
2. Es wird für die Deckenuntersichten aus Halbfertigteilplatten oder Ortbeton eine Ebenheitstoleranz von max. 2 mm nach den erhöhten Anforderungen der DIN vereinbart.
VII. Ingenieurtechnische Prüfung und Kontrollen der Ausführung
1. Der Fachbauleiter des AN ist für die ingenieurtechnische Überprüfung der Ausführung (Schalung und Bewehrung) mit den behördlich geprüften Unterlagen verantwortlich und hat darüber Protokoll zu führen (Bautagebuch).
2. Vor den Betonierarbeiten ist der Prüfingenieur vom AN rechtzeitig zu informieren. Erst nach Abnahme der Bewehrung durch den Prüfingenieur oder dessen Beauftragten darf mit den Betonierarbeiten begonnen werden.
3. Über die einzelnen Betonierabschnitte ist vom AN Protokoll zu führen.
4. Nach Eingang der Schalpläne müssen alle Schalungsmaße vom AN überprüft werden. Evtl. auftretende Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich mitzuteilen.
5. Für die Rohbauabnahme hat der AN alle Abnahmebescheinigungen und Protokolle vorzulegen.
VIII. Abrechnung
1. Wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist, wird Beton/Stahlbeton einschl. Schalung, die Bewehrung jedoch getrennt abgerechnet. Gemessen werden für Betonteile (Ortbeton):
- Deckenplatten über alle Träger, Wände, Stützen usw. hinweg
- Wände jeweils bis UK Deckenplatte
- Unterzüge und Überzüge der sichtbare Teil unter bzw. über der Deckenplatte
- Stützen bis UK Träger bzw. Decke
- Nachträglich betonierte Treppenplatten und Podeste i. L. zwischen den Wänden
- Abzüge für Aussparungen nach DIN 18331.
Schütt- und Transportverluste werden nicht vergütet.
Fundamente werden nach dem Fundamentplan des Statikers abgerechnet.
2. Für Ausführung, Aufmaß und Abrechnung gelten:
- Die Schal- und Bewehrungspläne mit Stahllisten
- Die Werkpläne des Architekten
- Die Aussparungs- und Einbaupläne der Fachingenieure
- Abstandhalter werden nicht besonders vergütet.
3. Trennlage, Folien usw. werden nach tatsächlich abgedeckter Fläche ohne Berücksichtigung der Überdeckungen abgerechnet.
X. Einbauteile
1. Der Zusatzaufwand für Schalungsarbeiten im Bereich von Stahleinbauteilen oder Ankerschienen ist in die Einheitspreise der Einbauteile einzurechnen.
2. Da die nahezu die gesamte Rohbaukonstruktion in Stahlbeton ausgeführt wird, sind in nahezu allen Bauteilen (Decken und Wände) Betoneinlegearbeiten notwendig. Die Befestigung von Installationsrohren, Dosen und sonstigen Einbauteilen in Schalungen mittels Nägeln, Schrauben oder Durchbohren der Schalung ist in die entspr. Einheitspreise einzurechnen. Der AN ist verantwortlich für den Schutz der verlegten Installationen (auch von Fremdfirmen) gegen Beschädigung und Verschieben während des Betoniervorgangs. Die Erschwernis für erhöhte Sorgfalt beim Betonieren ist in die Einzelpreise einzurechnen.Weiterhin ist die Koordinierung der erforderlichen Einlegearbeiten zu den jeweils notwendigen Schalungs- und Bewehrungstakten durch den AN vorzunehmen- Auch im Falle einer bauseitigen Ausführung.
3. Dem AN obliegt die Sorgfalt, dass Fachfirmen entspr. dem Baufortschritt für notwendige Montagearbeiten rechtzeitig benachrichtigt werden und den Firmen vor den Betonierarbeiten die erforderliche Montagezeit innerhalb der gesetzlichen Arbeitszeit zur Verfügung steht.
Das Anbohren der Schalung für Montage und Befestigungen von Anschlussdosen, Leerrohren usw. muss sichergestellt sein.
XI. Zusätzliche Vorschriften für Beton- und Stahlbetonarbeiten
im Bereich WU- Konstruktion
A. Vorgaben für die Bauausführung
1. Die Bodenplatten sowie die UG-Außenwände werden als Weiße Wanne aus wasserundurchlässigem Beton gegen aufstauendes Sickerwasser ausgebildet.
Die Beschaffenheit des Baugrund ist vom AN vor Ausführung der Fundamente vom Geologen verantwortlich abnehmen zu lassen. Die rechtzeitige Bestellung obliegt dem AN.
2. Die Bodenplatten müssen kontinuierlich an einem Stück "frisch in frisch" entspr. den planmäßigen Betonierabschnitten hergestellt werden, d. h. ohne weitere Arbeitsfugen.
3. Die Arbeitsfuge zwischen Bodenplatte und aufgehender UG-Außenwand wird durch ein außenliegendes Arbeitsfugenband abgedichtet.
4. Die senkrechten Arbeitsfugen zwischen den einzelnen Betonierabschnitten der UG-Außenwand werden durch ein Arbeitsfugenband abgedichtet. Die Erschwernisse beim Abstellen der Schalung sind in die Einheitspreise einzurechnen.
5. Für die Betonier- und Nachbehandlungsarbeiten ist vom AN eine detaillierte Arbeitsanweisung auszuarbeiten und dem AG zur Genehmigung vorzulegen. Grundlage hierfür stellen die DIN 1045 Abschn. 10 dar. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
6. Durchdringungen von wasserundurchlässigen Bauteilen (z. B. Rohrleitungen, Kabel) müssen durch Membran- oder Flanschrohre wasserundurchlässig ausgebildet sein (siehe LV-Position und entspr. Konstruktionsdetail).
7. Nach Bauausführung muss das Bauwerk bis zum Bemessungswasserstand gegen drückendes Wasser dicht sein. Evtl. auftretende Undichtigkeiten sind nachträglich vom AN zu verpressen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
8. Schütthöhen größer 50 cm sind durch geeignete Schüttrohre zu vermeiden. Um Fehlstellen durch abrollendes Grobkorn zu vermeiden, ist darauf zu achten, dass beim betonieren der Bodenplatten keine Schüttkegel entstehen.
B. Wasserundurchlässiger Boden
1. Wasserundurchlässiger Boden ist als Beton im Sinne der DIN 1045 herzustellen, zu liefern und einzubauen. Es sind langsam erhärtende Zemente zu verwenden, z. B. Z32,5. Die Sieblinie der Zuschlagstoffe soll zwischen A und B liegen. Vor Erstarrungsbeginn ist eine Nachverdichtung vorzunehmen. Mechanische Beanspruchungen und Erschütterungen durch Bauprozesse sind in den ersten Tagen zu vermeiden. Bei der Betonzusammensetzung sind auch sonstige Eigenschaften zu berücksichtigen und in einer Eignungsprüfung entspr. DIN 1045-1 nachzuweisen.
Das Vorsehen eines dichten Betons mit einer Wassereindringtiefe von <3 cm (WZW <0,5) wird als Schutz vor dem treibenden Angriff von Sulfaten erforderlich. Es ist schwindarmer Zement zu verwenden. Der zu verwendende Zement muss nach DIN 1164 T1 sulfatresistent sein.
C. Schalung
1. Die Schalung muss für wasserundurchlässigen Beton ausgebildet sein.
2. Es sind steife Schalungen zu verwenden, um die Anzahl der Schalungsanker gering zu halten.
3. Schalungsanker müssen wassersperrend ausgebildet werden. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen zu Beton- und Stahlbetonarbeiten:
3.01 Kiesfilterschicht unter den Bodenplatten des UG als kapillarbrechende Schicht Kiesfilterschicht unter den Bodenplatten des UG als kapillarbrechende Schicht
aus Splitt/Schotter 2/45 oder 16/32 mm, 20 cm stark, liefern und vollflächig unter Bodenplatte einbauen und optimal verdichten.
3.01
Kiesfilterschicht unter den Bodenplatten des UG als kapillarbrechende Schicht
O
1.00
m2
3.02 Kiesfilterschicht unter den Bodenplatten im EG als kapillarbrechende Schicht Kiesfilterschicht unter den Bodenplatten im EG als kapillarbrechende Schicht
aus Splitt/Schotter 2/45 oder 16/32 mm, 30 cm stark, liefern und vollflächig unter Bodenplatte einbauen und optimal verdichten.
Einsatzort: nicht unterkellerte Gebäude, Bodenplatte mit Frostschutz im EG
3.02
Kiesfilterschicht unter den Bodenplatten im EG als kapillarbrechende Schicht
O
1.00
m2
3.03 Abdecken der Kiesfilterschicht und Schottertragschicht mit einer Abdecken der Kiesfilterschicht und Schottertragschicht mit einer
Polyehtylenfolie, Stöße mindestens 10 cm überlappt.
Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, daß die Folie keine Risse oder Löcher erhält.
3.03
Abdecken der Kiesfilterschicht und Schottertragschicht mit einer
650.00
m2
3.04 Geotextil mind. Klasse GRK 3 liefern und auf der Aushubsohle unter der Geotextil mind. Klasse GRK 3 liefern und auf der Aushubsohle unter der
kapillarbrechenden Schicht vollflächig und an Stößen überlappt auslegen.
3.04
Geotextil mind. Klasse GRK 3 liefern und auf der Aushubsohle unter der
O
1.00
m2
3.05 Sauberkeitsschicht Beton C8/10 Sauberkeitsschicht Beton C8/10
Liefern und Einbringen unter den Bodenplatten
Stärke: ca. 5 cm
3.05
Sauberkeitsschicht Beton C8/10
650.00
m2
3.06 Ausgleichsbeton, C8/10, 5 cm stark, Ausgleichsbeton, C8/10, 5 cm stark,
als Sauberkeitsschicht unter Fundamenten, Fundamentplatten und Aufzugsunterfahrten und Pumpensümpfen
3.06
Ausgleichsbeton, C8/10, 5 cm stark,
O
1.00
m2
Fundamentbeton nach Zeichnungen und Angaben der Bauleitung als C 25/30
XC2, XF1, einschl. etwa notwendiger Schalung.
Abrechnung nach Fundamentplan.
Fundamentbeton nach Zeichnungen und Angaben der Bauleitung als C 25/30
3.07 als Einzelfundamente bzw. unterseitigen Bodenplattenverdickungen als Einzelfundamente bzw. unterseitigen Bodenplattenverdickungen
in unterschiedlichen Abmessungen und Tiefen, Oberkanten mit Gefälleausbildung zur Wasserableitung.
3.07
als Einzelfundamente bzw. unterseitigen Bodenplattenverdickungen
O
1.00
m3
3.08 als Streifenfundamente bzw. Fundamentbalken, ca. 80 x 80cm. als Streifenfundamente bzw. Fundamentbalken, ca. 80 x 80cm.
Einbauort: Streifenfundamente für den bauseitigen Technikcontainer.
3.08
als Streifenfundamente bzw. Fundamentbalken, ca. 80 x 80cm.
10.00
m3
3.09 Runde Wanddurchbrüche DN 100 in 12 cm dicken Betonwänden Runde Wanddurchbrüche DN 100 in 12 cm dicken Betonwänden
3.09
Runde Wanddurchbrüche DN 100 in 12 cm dicken Betonwänden
O
1.00
St
3.10 Doppelmuffen DN 100 liefern und in 20 cm dicke WU-Außenwand einbauen Doppelmuffen DN 100 liefern und in 20 cm dicke WU-Außenwand einbauen
3.10
Doppelmuffen DN 100 liefern und in 20 cm dicke WU-Außenwand einbauen
O
1.00
St
ABDICHTUNGSTECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ABDICHTUNGSTECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Abdichtungsmaßnahmen nach „System HYDRATON“
I. ALLGEMEINES:
Die Abdichtung aller wasserberührten Bauteile und der in diesen Bereichen liegenden Fugen und Durchdringungen, erfolgt im Betonquerschnitts-Abdichtungsverfahren „System Hydraton“, nach Angaben des Fachingenieurbüros Hydraton GmbH,
Max-Eyth-Str. 17 in 72636 Frickenhausen, Telefon 07022/9311-0,
Telefax 07022/9311-21 oder gleichwertiges Fabrikat
Der Fachbetrieb mit Fachingenieurbüro übernimmt im Auftrag des AN Rohbau, folgende Lieferungen und Leistungen, diese sind komplett mit anzubieten und in die folgenden EP einzurechnen:
a) Zehnjährige Gewährleistung für die uneingeschränkte Gebrauchstauglichkeit des wasserbelasteten Tragwerks, der Fugenüberbrückungsmaßnahmen, und der Durchdringungen hinsichtlich der Wasserundurchlässigkeit.
b) Versicherungsschutz
Versicherungsschutz bei auftretenden Wasserundichtigkeiten bei einer namhaften deutschen Versicherung mit einer Grunddeckungssumme von EUR 1 Mio. zur Deckung von Sach-, Bauwerksschäden nebst Sanierungsaufwand, Vermögensfolgeschäden und Umwelt- bzw. Umweltregressschäden.
Für Personenschäden Basisversicherungsschutz von bis zu EUR 2 Mio., jedoch je Person nicht über EUR 1 Mio..
Die Laufzeit der Versicherung beträgt 5 Jahre nach Fertigstellung der Abdichtungsbetonierarbeiten. Dieses gilt auch bei Konkurs oder Auflösung, da die Versicherung im voraus bezahlt wird.
Diese Versicherung wird ergänzt durch die Berufshaftpflichtversicherung des Fachingenieurbüros , bei Schäden aus Planungs- und Bauleitungsfehlern.
Hierbei betragen die Basisdeckungssummen infolge Undichtigkeiten für Personenschäden EUR 1 Mio. und für Sach-, Vermögensfolge-, Umweltschäden und Schäden am Bauwerk selbst EUR 1 Mio..
c) Ingenieurtechnische Bearbeitung und Beratung bzgl. fachgerechter Ausbildung und Auslegung des Tragwerks in Zusammenarbeit mit dem Architekten, Tragwerksplaner und dem am Bau beteiligten Fachingenieuren und Firmen; unter Berücksichtigung der Tragwerkskonstruktion sowie aller sonstiger besonderer Einwirkungen.
d) Erstellen abdichtungstechnischer Pläne in Übersicht und Detail.
e) Festschreibung des Betons mit besonderen Eigenschaften, einschl. der Vorgabe der anzuwendeten Betonrezeptur unter Berücksichtigung der Expositionsklassen und der Anforderungen der Konstruktion.
f) Bauleitende Betreuung des Objektes durch Fachingenieure und Überwachung der einzelnen Abdichtungsbetoniervorgänge durch Fachbauleiter, die in allen Punkten der Abdichtungstechnik vor Ort weisungsberechtigt sind.
g) Lieferung der geeigneten Sonderbaustoffe (Fugenbänder, Durchdringungselemente, etc.) zur Herstellung einer wasserundurchlässigen Konstruktion.
h) Ausführung von Fugenbandverschweissungen, Verschliessen von wasserdichten Mauerstärken usw.
II. BETONTECHNOLOGISCH ZU BEACHTENDE MASSNAHMEN
Generell gilt die DIN 1045 einschl. der Richtlinien des DAfStb, auch für den Einbau und die Nachbehandlung des Betons und die Einhaltung der Ausschalfristen durch den Bauunternehmer.
Die für Eignungsprüfungen sowie für laufende Güteüberwachungen (ÜKII/III-Baustelle) erforderlichen Massnahmen sind vom Bauunternehmer auf seine Kosten vorzusehen.
II.1 Gesteinskörnung
Die Gesteinskörnung hat der DIN EN 12620 bzw. DIN EN 13055 zu entsprechen. Das Größtkorn wird auf 32 mm, Feinbeton (Boden-Wandanschlußbeton) auf 8 mm begrenzt. Der Sieblinienaufbau bedarf der Zustimmung des Fachingenieurbüros Hydraton GmbH. Die Gesteinskörnungen müssen nach DIN EN 12620 bzw. DIN EN 13055 frostbeständig sein und im günstigen Sieblinienbereich A/B, nach DIN 1045 liegen.
II.2 Zement
Verwendet wird ein Normenzement nach DIN EN 197.
Für darüber hinaus gestellte Anforderungen sind Zemente entsprechend DIN EN 14216 bzw. DIN 1164 einzusetzen.
Für massige Bauteile ist ein Zement mit niedriger Wärmeentwicklung zu verwenden
II.3 Wasserzugabe
Zugabewasser entsprechend DIN EN 1008
Der Wasserbindemittelwert bzw. equivalente Wasserbindemittelwert muß = 0,60 liegen.
II.4 Betonzusammensetzung
Rechtzeitig vor dem ersten Betoniertermin sind die geeigneten Betonrezepturen zwischen dem Bauunternehmer und dem Fachingenieurbüro Hydraton GmbH festzulegen.
Zur Verwendung kommen wu-Betone, die den vom Tragwerksplaner geforderten Festigkeiten (Expositionsklassen) entsprechen.
II.5 Entladen und Fördern des Betons
Mischfahrzeuge müssen bei Normaltemperaturen, spätestens 90 Minuten nach der Erst-wasserzugabe entladen sein. Der Beton ist entmischungsfrei zu befördern.
Sollte einbaubedingt eine weichere Betonkonsistenz erforderlich sein, so hat der Bauunternehmer auf seine Kosten, dem Frischbeton Fließmittel beimischen zu lassen.
II.6 Einbringen bzw. Einbauen des Betons
Vor dem Betonieren sind alle Kontaktflächen ( z.Bsp. Schalungsinnenseite, etc.) gut vorzunässen. Der Beton ist entmischungsfrei einzubringen. Bei Fallhöhen über 2,5 m, ist der Beton durch Fallrohre einzubringen. Die Schichthöhen in den Wänden, sind auf ca. 60 cm zu begrenzen. Um Kiesnester in den Umfassungswänden zu vermeiden, sind die unteren ca. 20 cm der Wände, mit Anschlussbeton (Feinbeton) 0/8 mm zu betonieren. Diese Schicht ist vorab, mittels Innenrüttler zu verdichten und anschließend ist frisch in frisch mit dem Normalbeton 0/32 mm weiterzubetonieren.
II.7 Verdichten des Betons
Der Beton ist unmittelbar nach dem Einbringen mittels eines Hochfrequenz Innenrüttlers gemäß DIN 4235 zu verdichten. Die Anzahl der Rüttler ist auf die Einbaumenge abzustimmen. Mind. 1 Verdichtungsgerät ist zur Sicherheit zusätzlich vorzuhalten.
II.8 Ausschalfristen
Die Ausschalfristen entsprechend DIN 1045 sind einzuhalten.
Bei Niedrigtemperaturen sind die Ausschalfristen entsprechend zu verlängern.
II.9 Nachbehandlung
Bei Platten erfolgt die Nachbehandlung durch Abdecken der Fläche mit Folie oder durch das Aufsprühen eines Nachbehandlungssprühmittels (Curing). Bei der Verwendung von Nachbehandlungssprühmitteln ist die Zustimmung der Bauleitung einzuholen. Bei Kälte ist der Beton vor Frost zu schützen. Hierfür sind Frostschutzmatten zu verwenden, ggf. ist ein Beheizen des Betons erforderlich.
Ansonsten gilt die DIN 1045 und Richtlinien zur Nachbehandlung von Beton.
III. KONSTRUKTIV ZU BEACHTENDE MASSNAHMEN
III.1 Standsicherheit
Der Nachweis der Stand- und Auftriebssicherheit der jeweiligen wu-Bauteile bzw. des wu-Tragwerks ist Aufgabe des Tragwerksplaners und wird in der statischen Berechnung nachgewiesen. Die Berücksichtigung aller einschlägigen Lastfälle und Bewehrungsrichtlinien nach DIN 1045 wird vorausgesetzt.
III.2 Bewehrung
Die erforderliche Mindestbewehrung zur Rissbreitenbegrenzung der abzudichtenden Bauteile, wird zwischen dem Tragwerksplaner und dem Fachingenieurbüro Hydraton GmbH abgesprochen.
III.3 Mindestbauteilstärken, Betondeckung
Die Mindestbauteilstärke beträgt 24cm.
Die Betondeckungen entsprechende DIN 1045 sind einzuhalten. Die Mindestdeckung auf der wasser- bzw. erdberührenden Seite beträgt 3,5 cm.
III.4 Fugen
Alle Arbeits- und Dehnfugen sind durch Fugenbänder des Fachbetriebs Hydraton GmbH druckwasserdicht abzudichten. Dabei sind alle Fugenbandstöße und Kreuzungspunkte der Fugenbänder durch Fachkräfte des Fachbetriebs Hydraton GmbH druckwasserdicht zu verschweissen.
III.5 Leitungsdurchführungen
Für Leitungsdurchführungen durch wasserundurchlässig herzustellende Bauteile, sind ausschließlich Produkte des Fachbetriebs Hydraton GmbH zu verwenden.
III.6 Schalung und Schalungsspannstellen
Bei Großflächenschalungen ist darauf zu achten, dass die untere Abspannung oberhalb der jeweiligen Horizontal-Arbeitsfugenüberbrückung zu erfolgen hat.
Bei den Schalungsspannstellen zum Verspannen der Wandschalung sind ausschließlich Produkte des Fachbetriebs Hydraton GmbH zu verwenden. Nach dem Ausschalen sind die Schalungsbindeelemente durch Fachkräfte des Fachbetriebs Hydraton GmbH druckwasserdicht zu verschließen.
Bei einhäuptig geschalten Bauteilen ist die Schalung so zu verankern, daß keine Distanzhalter im Betonbauteil erforderlich sind.
III.7 Baugrube
Die Baugrube muß frei von Wasser sein.
III.8 Sauberkeitsschicht
Unter der Bodenplatte ist eine Sauberkeitsschicht von mind. 5cm einzubauen, die oberflächig eben und glatt abgepatscht bzw. abgescheibt ist.
III.9 Temperatureinwirkungen
Aufgrund auftretender Temperaturspannungen ist die Deckenplatte spätestens 6 Monate nach dem Betoniervorgang mit dem geplanten oberseitigen Überdeckungsmaterial abzuschirmen.
Lässt dies der Bauablauf nicht zu, so sind andere Maßnahmen, zum Schutz der Deckenplatte vor Temperaturspannungen zu ergreifen oder die Temperatureinwirkungen sind bei der Bemessung der Deckenplatte zu berücksichtigen.
Die bei der statischen Berechnung der Decke berücksichtigte Einwirkung für das oberseitige Überdeckungsmaterial, darf beim Aufbringen der Überschüttung (z. Bsp. durch Anhäufungen) nicht überschritten werden.
Weiter sind Einwirkungen (Erschütterungen) durch Verdichtungsgeräte oder ähnlich auf den jungen Beton zu vermeiden.
ABDICHTUNGSTECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Bodenplatte freitragend, wasserundurchlässig, als Weiße Wanne.
Die Bauteile sind in Stärke und Bewehrung genau nach den gültigen Planunterlagen, der statischer Berechnung und den abdichtungstechnischen Vorbemerkungen zu erstellen.
Die dichtungstechnischen Systempläne des Fachingenieurbüros sind zu beachten.
Betonzusammensetzung, Einbau, Verdichtung und Nachbehandlung siehe abdichtungstechnische Vorbemerkungen.
In den Einheitspreis sind alle Mehrleistungen und Nebenaufwendungen einzurechnen, insbesondere die gemäß den abdichtungstechnischen Vorbemerkungen vom Unternehmer zu erbringenden Leistungen.
Bodenplatte freitragend, wasserundurchlässig, als Weiße Wanne.
3.11 d = 25 cm stark, aus C25/30 WU-XC2, XF2, WF d = 25 cm stark, aus C25/30 WU-XC2, XF2, WF
Einbauort. Bodenplatte EG
3.11
d = 25 cm stark, aus C25/30 WU-XC2, XF2, WF
650.00
m2
3.12 Zulage Mehrstärke Bodenplatte Zulage Mehrstärke Bodenplatte
Bodenplatte statt 25 cm, 30 cm
3.12
Zulage Mehrstärke Bodenplatte
1.00
m2
Baustahl
Liefern, Biegen und Verlegen (alle Durchmesser, alle Längen). Vergütet werden nur die in den Listen des Statikers aufgeführten Massen - unabhängig von den Stahlmengen der Fertigteilwerke, ohne Bezahlung von Verschnitt, Gewichtstoleranzen, Bindedraht, Abstandshalter und sonstige Hilfsmittel, (wozu auch die Stehbügel in den Decken zur Fixierung der oberen Bewehrungslage gehören). Eine Verschiebung der Massen zwischen den Positionen ist zulässig.
Baustahl
3.13 Betonstahl B 500 B DIN 488 normalduktil, Betonstahl B 500 B DIN 488 normalduktil,
einschl. Unterstützungskörbe und Abstandshalter
3.13
Betonstahl B 500 B DIN 488 normalduktil,
9.40
t
3.14 Betonstahlmatten B 500 A als Lagermatten, DIN 488 normalduktil, Betonstahlmatten B 500 A als Lagermatten, DIN 488 normalduktil,
einschl. Unterstützungskörbe und Abstandshalter
3.14
Betonstahlmatten B 500 A als Lagermatten, DIN 488 normalduktil,
O
1.00
t
3.15 Feuchtigkeitsisolierung bestehend aus 1 Lage Bitumenabdichtungsbahn Knauf Katja Sprint, selbstklebende Abdichtungsbahn gegen Bodenfeuchtigkeit auf erdreichberührten Rohböden nach DIN 18195-4. Feuchtigkeitsisolierung bestehend aus 1 Lage Bitumenabdichtungsbahn Knauf Katja Sprint, selbstklebende Abdichtungsbahn gegen Bodenfeuchtigkeit auf erdreichberührten Rohböden nach DIN 18195-4.
vollflächig verklebt, an den Wänden auf Estrichhöhe hochgezogen, 10 cm überlappt und verschweißt, incl. aller Stösse und Anschlüsse an Rohrdurchführungen usw. mit Anschlussstreifen bzw. Bitumenkleber fachgerecht einbauen.
Flächengewicht: ca. 0,9 kg/m²
Dicke: ca. 0,9 mm
Baustofklasse: B2 DIN 4102-4
Sd-Wert: > 1.500 m
Bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-SAC 02/5.1/09-192.
angeb. Fabrikat:................................................................
3.15
Feuchtigkeitsisolierung bestehend aus 1 Lage Bitumenabdichtungsbahn Knauf Katja Sprint, selbstklebende Abdichtungsbahn gegen Bodenfeuchtigkeit auf erdreichberührten Rohböden nach DIN 18195-4.
650.00
m2
3.16 KS Wärmedämmstein nach DIN V106 11,5 x 11,5cm als Kimmstein unter KS Wärmedämmstein nach DIN V106 11,5 x 11,5cm als Kimmstein unter
Holzbauelementwänden liefern und absolut eben einbauen.
Steindruckfestigkeit größer 12
Wärmeleitfähigkeit kleiner 0,33 W/mK
Nut- und Federsystem am Stoß, Verlegung in Normalmörtel.
3.16
KS Wärmedämmstein nach DIN V106 11,5 x 11,5cm als Kimmstein unter
390.00
m
3.17 Abdichtung des Sockelbereichs (WU Bodenplatte und Kimmstein) Abdichtung des Sockelbereichs (WU Bodenplatte und Kimmstein)
mit weber.tec Superflex D 2/ D2.
Höhe: Ab Unterkante Bodenplatte bis OK Kimmstein (gesamt ca. 40cm).
angeb. Fabrikat:................................................................
3.17
Abdichtung des Sockelbereichs (WU Bodenplatte und Kimmstein)
162.00
m
3.18 Runde Wanddurchbrüche DN 100 in vorbeschriebenen Kimmsteinen Runde Wanddurchbrüche DN 100 in vorbeschriebenen Kimmsteinen
herstellen.
3.18
Runde Wanddurchbrüche DN 100 in vorbeschriebenen Kimmsteinen
16.00
St
3.19 Runde Wanddurchbrüche DN 80 in vorbeschriebenen Kimmsteinen Runde Wanddurchbrüche DN 80 in vorbeschriebenen Kimmsteinen
herstellen.
3.19
Runde Wanddurchbrüche DN 80 in vorbeschriebenen Kimmsteinen
38.00
St
3.20 Herstellen von Arbeitsfugen in WU-Bodenplatte, bestehend aus: Herstellen von Arbeitsfugen in WU-Bodenplatte, bestehend aus:
-Faserzement Abstandshalter
-Tricosal Glattblech Sollrisselement
-Tricosal Injektionsschlauch
angeb. Fabrikat:................................................................
3.20
Herstellen von Arbeitsfugen in WU-Bodenplatte, bestehend aus:
O
23.00
m
3.21 Hauseinführungen für das Gewerk Elektro liefern und in Bodenplatte einbauen. Hauseinführungen für das Gewerk Elektro liefern und in Bodenplatte einbauen.
Mehrsparten-Rohbauteil Reihenanordnung für Gebäude ohne Keller.
Bestellbezeichnung: MSH Basic FUBO SR3 EBT
Artikelnummer: 3030484469
GTIN: 4052487242950
Fabrikat: Hauff-Technik
Zum gemeinsamen Einführen und Abdichten der Versorgungsleitungen für das Gewerk Elektro durch die Bodenplatte. Anordnung der drei Sparten in Reihe.
Maße: Breite: 216 mm; Länge: 458 mm; Höhe: 270 mm
Werkstoff: Futterrohr-Rahmensegmente: ABS; Aufstellvorrichtung: St37
Anwendungsbereich: Wassereinwirkungsklasse DIN 18533: W1-E; WU-Richtlinie: Beanspruchungsklasse 1 und 2
Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 1,0 bar
Prüfungen/Normen: DVGW VP 601
Eigenschaften: variable Höhenanpassung an das Fertigfußbodenniveau; einfache Einbindung der Dampfsperre über Klebeflansch
angeb. Fabrikat:................................................................
3.21
Hauseinführungen für das Gewerk Elektro liefern und in Bodenplatte einbauen.
12.00
St
3.22 Hauseinführungen für das Gewerk Heizung liefern und in Bodenplatte Hauseinführungen für das Gewerk Heizung liefern und in Bodenplatte
einbauen. Bestehend aus Dichtelement und dazu passendem Faserzementrohr.
Typ: Uponor Ecoflex Mauerdurchführung DWD 200 zur Gebäudeeinführung des Mantelrohres bei drückendem Wasser. Zum direkten Einsatz in ein einbetoniertes Uponor Ecoflex Faserzementrohr DWD.
Hersteller: Uponor
System: Ecoflex
Artikelnummer: 1007362
angeb. Fabrikat:................................................................
3.22
Hauseinführungen für das Gewerk Heizung liefern und in Bodenplatte
3.00
St
3.23 Ecoflex Thermo Twin 2x63x5,8 /200 Rohre mit Enddeckeln liefern
und einbauen. Ecoflex Thermo Twin 2x63x5,8 /200 Rohre mit Enddeckeln liefern
und einbauen.
Länge Rohr 3,5m, mit 90 Grad Bogen, Biegeradius 1,20m, in die Bodenplatte in vorbeschriebene Dichtung einbauen und unter der Bodenplatte bis über den Hausgrund hinaus verlegen.
Beschreibung Rohr:
Flexibles, vorgedämmtes, selbstkompensierendes Kunststoff-Rohrleitungssystem produziert gemäß DIN EN 15632 für die Erdverlegung zum Transport von Heiz- oder Kühlwasser.
Zweifarbiges Zentrierprofil "Dogbone" zur eindeutigen Zuordnung von Vor- und
Rücklaufleitung. Wärmedurchlasskoeffizient nach VDI-2055 fremdüberwacht.
Mediumrohr:
- Vernetztes Polyethylen (PE-Xa) gemäß EN ISO 15875 und DIN 16892/16893.
- Naturfarben, SDR 11 (PN6).
- Sauerstoff-diffusionsdicht gemäß DIN EN 15632 und DIN4726.
- Korrosions- und verrottungsfrei.
- Max. Temperatur- und Druckbelastung: +95°C/ 6 bar. Betriebstemperatur 80°C gemäß DIN EN 15632.
Dämmmaterial:
- Mehrlagiger, alterungsbeständiger, geschlossenzelliger, vernetzter Poly-
ethylen Dämmstoff, dauerelastisch,
- Wasseraufnahme gem. DIN EN 15632 und EN 489 kleiner 1 % vol.
Mantelrohr:
- Korrugiertes Polyethylen (PE-HD).
- Mit statischer Nachweisführung bei Erd- und Verkehrslasten (SLW 60 = 60 t) nach ATV-DVWK-A127.
Zertifizierungen:
- KOMO Systemzertifizierung auf Basis der Kiwa Richtlinie BRL 5609 überwacht durch Zertifizierungsstelle Kiwa N.V.
- Deklaration nach DIN EN 15632 durch Zertifizierungsstelle Kiwa N.V.
- DIN CERTCO Wärmeverlustzertifizierung.
- CSTB Systemzertifizierung
Hersteller: Uponor
System: Ecoflex Thermo
Artikelnummer: 1018138
angebotenes Fabrikat:.................................................
3.23
Ecoflex Thermo Twin 2x63x5,8 /200 Rohre mit Enddeckeln liefern
und einbauen.
3.00
St
3.24 Hauseinführungen für das Gewerk Sanitär liefern und in Bodenplatte Hauseinführungen für das Gewerk Sanitär liefern und in Bodenplatte
einbauen.
Einsparten-Bauherrenpaket für Gebäude ohne Keller.
Bestellbezeichnung: ESH Basic FUBO BHP6m
Artikelnummer: 3030474698
GTIN: 4052487240734
Fabrikat: Hauff-Technik
Bauherrenpaket als Einspartenhauseinführung passend für die Sparte Wasser. Bestehend aus: Einbauteil inkl. Klebeflansch Aufstellvorrichtung inklusive Wassersperrflansch Spiralschlauch 14078 inklusive Mantelrohr und aufgezogener 3-Stegdichtung Einsparten-Abdichteinheit ESH Basic MBK SR1, Universal - Dichtelement Trinkwasser SDW 1x32/40/50 mit Universal- Manschettenstopfen MS78U 1x24-52 und Gleitmittel GMT35
Anwendungsbereich: Wassereinwirkungsklasse DIN 18533: W1-E; WU-Richtlinie: Beanspruchungsklasse 1 und 2
Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 1,0 bar
Prüfungen/Normen: DVGW VP 601
Länge Leerrohr gesamt: 3,5m
Eigenschaften: geeignet für den Einsatz aller gängigen Gashauseinführungskombinationen; auf Druckdichtheit geprüftes Leerrohrsystem; einfache Einbindung der Dampfsperre über Klebeflansch.
angeb. Fabrikat:................................................................
3.24
Hauseinführungen für das Gewerk Sanitär liefern und in Bodenplatte
3.00
St
3.25 KRASO BKP - Boden - NFE - Basis - DN 315 Hauseinführungsset liefern
und in die Bodenplatte einbauen. KRASO BKP - Boden - NFE - Basis - DN 315 Hauseinführungsset liefern
und in die Bodenplatte einbauen.
KRASO Bauherren-Komfortpaket - Boden - NFE - Basis
für den komfortablen Anschluss von Luft-Wasser-Wärmepumpen (Monoblock) oder den Anschluss ans Nah-, Fern und Erdwärmenetz für alle nicht unterkellerten Gebäude, Biegeradius: 1000mm.
Lieferumfang:
-KRASO Bauherren-Komfortpaket - Boden - NFE - Basis DN 315 1-fach mit druckwasserdichter, umlaufender KRASO Vierstegdichtung, Aufstellvorrichtung mit Standfußverlängerung
- KRASO Leerrohraufsatz DN 315: Für den Fußbodenaufbau im Gebäudeinneren
-Leerrohr Gesamtlänge ca. 3,50m
-inklusive Bauzeitschutzdeckel
-inklusive Installationsset, bestehend aus Abstandshaltern zur Fixierung der Fernwärmeleitung, Kraso Dichteinsatz DD/GR-GF DN300 zum Einsatz im Gebäudeinneren. Nur Lieferung des Dichtelemente, Übergabe an die Bauleitung, Einbau erfolgt bauseits.
Vorab sollte der Hersteller der Nah- oder Fernwärmeleitung ermittelt werden.
Bei der Wahl der Hauseinführung ist der Biegeradius zu beachten.
Material und Steifigkeit variieren zwischen den Herstellern.
Hersteller:
KRASO GmbH & Co. KG · 46414 Rhede,
Tel. + 49 (0) 28 72 / 95 35 - 0
angebotenes Fabrikat:.........................................
3.25
KRASO BKP - Boden - NFE - Basis - DN 315 Hauseinführungsset liefern
und in die Bodenplatte einbauen.
O
1.00
St
3.26 Perimeterdämmung, Dicke 12cm, Höhe 40cm, PIR 026, liefern und
an den Seiten der Bodenplatte und den Kimmsteinen gemäß Herstellervorschrift anbringen Perimeterdämmung, Dicke 12cm, Höhe 40cm, PIR 026, liefern und
an den Seiten der Bodenplatte und den Kimmsteinen gemäß Herstellervorschrift anbringen
3.26
Perimeterdämmung, Dicke 12cm, Höhe 40cm, PIR 026, liefern und
an den Seiten der Bodenplatte und den Kimmsteinen gemäß Herstellervorschrift anbringen
162.00
m
3.27 Dämmung zwischen zweischaligen Haustrennwänden (Kimmsteinsockel)
aus Mauerwerk mit durchgehender Gebäudetrennfuge nach DIN 4109 mit Schallschutzanforderungen. Dämmung zwischen zweischaligen Haustrennwänden (Kimmsteinsockel)
aus Mauerwerk mit durchgehender Gebäudetrennfuge nach DIN 4109 mit Schallschutzanforderungen.
Höhe: 12cm, Stärke 2cm.
Aus Steinwolle nach DIN EN 13162. Mit RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V. (freigezeichnet gemäß deutscher Gefahrstoffverordnung und europäischer Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP-VO) Nota Q).
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,034 W/(m∙K) nach DIN EN 13162
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m∙K) nach DIN 4108-4:2017-03
Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WTH-sh;
Bezeichnungsschlüssel gem. DIN EN 13162: MW-EN 13162-T6-WL(P)-SDi*-CP5-AFr25-MU1;
Nichtbrennbar, Euroklasse A1 nach DIN EN 13501;
Schmelzpunkt > 1000° C nach DIN 4102-17;
Grenzabmaße für die Dicken T6 nach DIN EN 13162;
Langzeitige Wasseraufnahme WL(P) nach DIN EN 13162;
längenbezogener Strömungswiderstand AFr > 25 kPa*s/m²
Liefern und einlagig mit geeignetem Klebemörtel auf vorhandenem Untergrund dichtgestoßen verlegen.
Abrechnungslänge: Einlagig
3.27
Dämmung zwischen zweischaligen Haustrennwänden (Kimmsteinsockel)
aus Mauerwerk mit durchgehender Gebäudetrennfuge nach DIN 4109 mit Schallschutzanforderungen.
220.00
m
4 TITEL IV ERDUNGSEINRICHTUNGEN
4
TITEL IV ERDUNGSEINRICHTUNGEN
4.01 Rundstahl DN 10 mm nach DIN EN 50164-2 oder Bandstahl 30 X 3,5 mm Rundstahl DN 10 mm nach DIN EN 50164-2 oder Bandstahl 30 X 3,5 mm
nach DIN EN 50164-2 einschließlich allem zugehörigen Klein- und Befestigungsmaterialien (Verbinder usw.),
im Fundament umlaufend, liefern und einschl. Nebenarbeiten verlegen.
Anschlussfahnen für Trennstellen (Blitzschutz,
Potentialausgleich, Aufzüge usw.) sind vorzusehen.
4.01
Rundstahl DN 10 mm nach DIN EN 50164-2 oder Bandstahl 30 X 3,5 mm
O
1.00
m
4.02 Rundstahl DN 10 mm nach DIN EN 50164-2 oder Bandstahl 30 X 3,5 mm Rundstahl DN 10 mm nach DIN EN 50164-2 oder Bandstahl 30 X 3,5 mm
nach DIN EN 50164-2 einschließlich allem zugehörigen Klein- und Befestigungsmaterialien (Verbinder usw.),
in Bodenplatte, liefern und einschl. Nebenarbeiten verlegen.
Anschlussfahnen für Trennstellen (Blitzschutz,
Potentialausgleich, Aufzüge usw.) sind vorzusehen.
4.02
Rundstahl DN 10 mm nach DIN EN 50164-2 oder Bandstahl 30 X 3,5 mm
150.00
m
4.03 Rundstahl DN 10 mm V4A nach DIN EN 50164-2 oder Bandstahl 30 X 3,5 mm Rundstahl DN 10 mm V4A nach DIN EN 50164-2 oder Bandstahl 30 X 3,5 mm
V4A nach DIN EN 50164-2 einschließlich allem zugehörigen Klein- und Befestigungsmaterialien (Verbinder usw.),
im Erdreich, liefern und einschl. Nebenarbeiten verlegen.
Anschlussfahnen für Trennstellen (Blitzschutz,
Potentialausgleich, Aufzüge usw.) sind vorzusehen.
4.03
Rundstahl DN 10 mm V4A nach DIN EN 50164-2 oder Bandstahl 30 X 3,5 mm
209.00
m
4.04 Anschlussfahne in Edelstahl nicht rostend Werkst.Nr. 1.4571/V4A Anschlussfahne in Edelstahl nicht rostend Werkst.Nr. 1.4571/V4A
(DIN VDE 0151) einschließlich Verbindungs- und Befestigungsmaterial im Zuge der Bewehrungsarbeiten in die Stahlbetonstützen oder Wände
fachgerecht einlegen.
Länge der Anschlussfahne ca. 1,5 m aus den Stützen,
Wänden für Fassadenerdung.
4.04
Anschlussfahne in Edelstahl nicht rostend Werkst.Nr. 1.4571/V4A
12.00
St
4.05 Erdungsfestpunkt Typ M zum Anschluss an die Ableitungen kompl. liefern Erdungsfestpunkt Typ M zum Anschluss an die Ableitungen kompl. liefern
einschl. Anschlussklemme und Befestigungsmaterial,
im Zuge der Bewehrungsarbeiten in die Betondecken,Stahlbetonstützen oder Wände fachgerecht einbauen.
Fabrikat: Dehn, Typ: 478011 oder glw.
'Fabrikat/Typ:.........................................
.
' Die Entfernung des Schutzdeckels ist miteinzukalkulieren.
4.05
Erdungsfestpunkt Typ M zum Anschluss an die Ableitungen kompl. liefern
12.00
St
4.06 Wanddurchführung wasserdicht Wanddurchführung wasserdicht
Niro V4A zur Verbindung von Ringerder mit Fundamenterder und Anschluss an PA-Schiene
4.06
Wanddurchführung wasserdicht
12.00
St
4.07 Messprotokoll und Revisionspläne für Fundamenterder und Messprotokoll und Revisionspläne für Fundamenterder und
Ableitungen für die Gesamtanlage.
4.07
Messprotokoll und Revisionspläne für Fundamenterder und
1.00
St
4.08 Bauleitender Monteur (Meister) Bauleitender Monteur (Meister)
4.08
Bauleitender Monteur (Meister)
1.00
Std.
4.09 Obermonteur- / Monteur Obermonteur- / Monteur
4.09
Obermonteur- / Monteur
1.00
Std.
5 TITEL V TAGLOHNARBEITEN
5
TITEL V TAGLOHNARBEITEN
Vorbemerkungen:
Rapporte, die später als eine Woche nach Ausführungstermin zur Unterschrift vorgelegt werden, können nicht mehr anerkannt werden.
Vorbemerkungen:
Für Taglohnarbeiten, Für Taglohnarbeiten,
die nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden dürfen und die täglich zu rapportieren sind, werden einschließlich aller Nebenleistungen und Zuschläge verrechnet:
Für Taglohnarbeiten,
5.01 Polierstunde Polierstunde
5.01
Polierstunde
O
1.00
Std
5.02 Facharbeiterstunde Facharbeiterstunde
5.02
Facharbeiterstunde
O
1.00
Std
5.03 Helferstunde Helferstunde
5.03
Helferstunde
O
1.00
Std
Sämtliche vorgenannten Preise sind Festpreise bis 31.12.2026
.................................................................................................................. ...
Ort und Datum Der Unternehmer
(Stempel und Unterschrift)
Sämtliche vorgenannten Preise sind Festpreise bis 31.12.2026