Natur- und Betonwerkstein
Eltviller Str. - Bonn
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
15 NATUR-/BETONWERKSTEINARBEITEN
15
NATUR-/BETONWERKSTEINARBEITEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FLIESEN- UND PLATTENARBEITEN Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN EN 1347 Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten - Bestimmung der Benetzungsfähigkeit DIN EN 12808-1 Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Teil 1: Bestimmung der Chemikalienbeständigkeit von Reaktionsharzmörteln DIN EN 12808-2 Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Teil 2: Bestimmung der Abriebfestigkeit DIN EN 12808-3 Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Teil 3: Bestimmung der Biege- und Druckfestigkeit DIN EN 12808-4 Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Teil 4: Bestimmung der Schwindung DIN EN 12808-5 Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Teil 5: Bestimmung der Wasseraufnahme DIN EN 13888 Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Definitionen und Festlegungen DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen AGI A 70 Keramische Beläge Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI) Merkblatt Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen Bundesverband Flächenheizungen e.V. in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB BGR 181 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr BVF Fachinformation Flächenheizung Sammlung der BVF-Richtlinien, Herausgeber Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. IVD-Merkblatt Nr. 1: Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 3: Konstruktive Ausführung und Abdichtung der in Sanitär- und Feuchträumen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 4: Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 5: Butylbänder Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 7: Elastischer Fugenverschluss bei Fassaden aus angemörtelten keramischen Fliesen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 14: Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVK TKB-6 Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und Fliesenarbeiten Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V. Merkblatt Putz und Trockenbau in Feuchträumen mit Bekleidung aus keramischen Fliesen und Platten oder Naturwerksteinen Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB Merkblatt Mechanisch hochbelastbare keramische Bodenbeläge Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB Merkblatt Hinweise für Planung und Ausführung keramischer Beläge im Schwimmbadbau Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB Merkblatt Hinweise für die Ausführung von Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB Merkblatt Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf calciumsulfatgebundenem Estrich Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB Merkblatt Fliesen und Platten aus Keramik, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf beheizten und unbeheizten zementgebundenen Fußbodenkonstruktionen Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB Merkblatt Fliesen und Platten aus Keramik, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf Gussasphalt (AS) Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB Merkblatt Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB Merkblatt Belagskonstruktionen mit keramischen Fliesen und Platten außerhalb von Gebäuden Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB Merkblatt Höhendifferenzen in keramischen, Betonwerkstein- und Naturwerksteinbekleidungen und Belägen Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB Merkblatt Nr. 1 Calciumsulfat-Fließestriche in Feuchträumen Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und andere Merkblatt Nr. 4 Beurteilung und Behandlung der Oberflächen von Calciumsulfat-Fließestrichen Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und andere Merkblatt Nr. 5 Bäder und Feuchträume im Holzbau und Trockenbau Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 6 Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidung Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Porenbetonbericht 7 Oberflächenbehandlung - Putze, Beschichtungen, Bekleidungen Herausgeber: Bundesverband Porenbeton Angaben zur Baustelle 1. Lage und Transportwege Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über öffentliche Verkehrswege. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: gemäß BE-Plan. Für den Transport der Baustoffe auf der Baustelle stehen folgende Transportmittel zur Verfügung: keine. 2. Gerüste Im Leistungsverzeichnis wird ein Fassadengerüst als Absturzsicherung separat aufgeführt. Alle anderen Gerüste, auch die für Arbeitshöhen über 2 m, sind Leistung des Bieters und entsprechend einzukalkulieren. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Bieter ist einzuholen. Angaben zur Ausführung 1. Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Bieter mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Projektsteuerung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen zu übergeben. Mörtel- und Fugmaterialreste sind vom Verursacher zu beseitigen. Zu verlegendes Material innerhalb einer zusammenhängenden Fläche muss aus einer gemeinsamen Charge stammen. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so ist der Auftraggeber vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. Abdichtungen in Feuchträumen, auch häuslichen Bädern, sind unter und hinter Wannen und Duschwannen nahtlos durchzuführen. Anschlüsse und Ecken sind mit Dichtband zu schließen und mit Dichtungsmittel zu überdecken. Stellt der Bieter fest, dass vorhandene Bauteile, die den Anschluss an den Potenzialausgleich erfordern und dieser noch nicht erfolgt ist, hat er die Projektsteuerung rechtzeitig zu informieren, wenn der Anschluss nach dem Abschluss der Fliesen- und Plattenarbeiten nicht mehr problemlos erfolgen kann. Unabhängig der Regelung von Abschnitt 3.2.1.2 der ATV DIN 18352 sind vor Beginn der Arbeiten die Verlegerichtung, der Einsatz von Schmuckelementen u. dergleichen mit Projektsteuerung und Auftraggeber festzulegen. Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sollen die Fugen entsprechend durchlaufen. Ist das wegen der Geometrie des Raumes nicht möglich, ist eine Abstimmung vorzunehmen. Bei Außenbekleidungen sowie bei Bekleidungen in Nassräumen sind Hohlräume im Ansatzmörtelbett zu vermeiden. Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden. Die Ausführung als Dünnbettverlegung erfolgt - falls nicht anders beschrieben - mit hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel. Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dergleichen verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. 2. Fugen Für Außenbeläge, Feuchträume und über Fußbodenheizungen sind die besonderen Anforderungen an den Belag auch für den Fugenmörtel zu berücksichtigen. In der Regel sind hierbei flexiblere Mörtel einzusetzen. Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten. Dichtmaterial elastischer Fugen muss auf Fliesen und Untergrund abgestimmt sein. Weichmacherwanderung und chemische Reaktionen müssen ausgeschlossen sein. 3. Bodenbeläge Der Bieter ist angehalten, vor dem Verlegen von Belägen die Belegreife festzustellen. Bei Zementheizestrich darf ein Feuchtigkeitsgehalt von 1,8 Gew.%, bei Calziumsulfatestrich von 0,3 Gew.% nicht überschritten werden. Scheinfugen und Risse im Estrich sind kraftschlüssig mit Kunstharz vor dem Verlegen der Beläge zu schließen. Fußbodeneinläufe erhalten im Anschlussbereich zusätzlich ein leichtes Gefälle. Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich mit Gefälle zu den Einläufen verlaufen. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezügliche Probleme erkennbar, ist die Projektsteuerung zu informieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung der Probleme zu suchen. Es darf keine starre Verbindung zwischen Sockelleisten bzw. Sockelplatten und dem Belag entstehen; eine elastische Verfugung ist hier erforderlich. Hierauf ist insbesondere bei Stufenbelägen zu achten. Werden Bodenbeläge mit rutschhemmenden Eigenschaften verlangt, ist der Nachweis für den jeweiligen Anwendungsfall nachzuweisen. Die Dickbettverlegung von Bodenplatten ist erst nach ausreichender Erhärtung des Verlegemörtels zu verfugen. Ist eine Imprägnierung vorgesehen (z.B. bei Cotto-Platten), ist erst nach der Imprägnierung (gemäß Herstellervorschrift) zu verfugen. 4. Wandbekleidungen Bei Fliesen ohne Randglasur sind an allen sichtbaren Kanten Kantenprofile einzubauen, die farblich auf die Fliesen abgestimmt sein müssen. Der Fliesenschnitt ist in Abhängigkeit vom Rastermaß auf die Lage sanitärer Einrichtungen, Befestigungen, Armaturen, Schalter, Steckdosen u. ä. mit der Projektsteuerung abzustimmen. Sofern Dosen oder Kästen für Installationen nur lose oder geheftet angebracht sind, sind sie bei der Verlegung der Platten endgültig zu fixieren. Der Bieter hat sich beim Befestigen von Bauteilen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. 5. Einrichtungsgegenstände Wannen oder Brausetassen auf schwimmendem Estrich müssen durch geschlossenzelligen Schaumstoffstreifen, 10 mm dick, von den flankierenden, ungefliesten Wänden getrennt werden. Sind vom Bieter Bauteile einzubauen, die den Anschluss an den Potentialausgleich erfordern, darf dieser nur von einem Elektrofachbetrieb ausgeführt werden; fehlt ein solcher, ist die Projektsteuerung zu informieren. Einläufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu füllen. Sonstige Angaben Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Bieter verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Bieter entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
15.00 TECHNISCHE BEARBEITEN + MUSTER
15.00
TECHNISCHE BEARBEITEN + MUSTER
15.01 NATURSTEIN TREPPENHÄUSER
15.01
NATURSTEIN TREPPENHÄUSER
15.02 NATUWERKSTEIN SONSTIGES
15.02
NATUWERKSTEIN SONSTIGES
15.03 FLIESENARBEITEN TREPPENHAUS
15.03
FLIESENARBEITEN TREPPENHAUS