4 Putz-/WDVS-Arbeiten
Eisenbahnstr. 6, BW-Dämmung
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Allgemeine Vorbemerkungen / Vertragsbedingungen Allgemeine Vorbemerkungen / Vertragsbedingungen 1.1 Dem Leistungsverzeichnis liegen Zeichnungen der Architekten zugrunde. Alle einschlägigen Gesetze, technischen Vorschriften und die anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten und einzuhalten. 1.2 Im Falle der Auftragserteilung gelten, soweit nicht weitergehende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden, der Reihe nach wie folgt: - die allgemeinen Vertragsbedingungen - die besonderen Vertragsbedingungen - die zusätzlichen technischen Vorschriften - die Leistungsbeschreibung mit den Vorbemerkungen - die VOB in der neusten Fassung mit allen gültigen technischen Vorschriften, Änderungen und Nachträgen der Teile B und C  (Vertrags- und/oder Lieferbedingungen des Auftragnehmers gelten nicht) - bzgl. der Gewährleistung das BGB 1.3 Die Pauschalsumme bzw. die Einheitspreise sind fest für die Dauer der Bauzeit und können durch keinerlei Umstände wie Witterungseinflüsse, Arbeits-unterbrechungen, Material-, Lohn- und Transportkostensteigerungen, Erhöhungen der Steuern und Abgaben etc. geändert werden. Nur bei vom Auftraggeber genehmigten oder gewünschten Änderungen der vertraglich vorgesehenen Ausführung werden Mehrleistungen vergütet und Minderleistungen in Abzug gebracht. 1.4 Alle Preise des Angebotes verstehen sich für eine fertige Arbeit mit allem Material und allen Nebenleistungen (einschl. Gestellung, Vorhaltung, und Unter-haltung aller erforderlichen Geräte, Werkzeuge sowie deren An- und Abfuhr; Abräumen, Transport, Laden und Abfahren des anfallenden Schuttes und Ver-packungsmateriales einschließlich Kippgebühren, Kosten für Beleuchtung und Sicherung der Baustelle (soweit dies für die eigenen Arbeiten erforderlich ist), auch wenn diese im Leistungsverzeichnis nicht genannt sind, aber zu einer ordnungsgemäßen Ausführung gehören. Sie enthalten ferner alle Lohn- und Transportkosten, Wegegelder, Auslösungen für Ihre Leute, Zuschläge für Überstunden, überhaupt alle Lieferungen und Leist-ungen, die zur Durchführung der Arbeiten gehören. 1.5 Elektro- und Bauwasseranschlüsse werden bauseitig zur Verfügung gestellt. 1.6 Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung sind dem Auftrag- geber vor Annahme des Auftrages schriftlich mitzuteilen. Spätere Einwendungen mit materiellen Forderungen werden nicht anerkannt. 1.7 Materialproben und Muster sind auf Anforderung der Bauleitung nach Auf-tragserteilung vorzulegen und werden nach Ausführungsfreigabe zum Vertrags-gegenstand. 1.8 Alle Arbeiten sind terminlich mit der Bauleitung abzustimmen. 1.9 Alle angegebenen Maße sind Rohbau- bzw. Öffnungsmaße. Sie sind vor der Ausführung der Leistung am Bau zu prüfen. 1.10 Alle Verunreinigungen im Gebäude und auf dem Grundstück, die durch die Baumaßnahme entstehen, sind laufend zu beseitigen. Erfolgt dies nicht, wer-den Dritte im Auftrag des AG mit der Reinigung im Zuge einer Ersatzvornahme nach Inverzugsetzung beauftragt. Die entstehenden Kosten werden auf die beteil-igten Firmen umgelegt. 1.11 Beginn der technischen Bearbeitung, Arbeitsvorbereitung und Vorfertig-ung ist sofort nach Auftragserteilung. Die örtlichen Ausführungsfristen erfolgen nach Angaben der Bauleitung und in Abstimmung mit den verschiedenen Ge-werken. Der Bauherr behält sich vor, bei der Auftragsvergabe Vertragsstrafen festzusetzen. 1.12 Die Arbeiten sind zügig durchzuführen. Termine sind zwingend einzuhalt-en. Sollte erkennbar sein, dass der Fertigstellungstermin in Gefahr ist, so ist dies auszugleichen durch - arbeitsbeschleunigende Maßnahmen - Überstunden - Verstärkung des Personals 1.13 Auf dem Grundstück ist keine Aufstellung eines Bauwagens möglich. Lagerflächen können nur in direktem Zusammenhang mit der Leistungausführung beansprucht werden, danach sind diese jeweils unverzüglich zu räumen. Personal-unterkünfte und Sanitärräume stehen nicht zur Verfügung. 1.14 Der Auftragnehmer hat für seine auf der Baustelle gelagerten Baustoffe, Geräte und dgl. selbst Sorge zu tragen. 1.15 Der Bieter muss vor Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten besichtigen, um sich mit den Gegebenheiten der Baustelle vertraut zu machen (Terminabsprache erforderlich). 1.16 Der Auftraggeber ist berechtigt, vor und nach einer Auftragserteilung ein-zelne Positionen des Leistungsverzeichnisses zu ändern, entfallen zu lassen bzw. die Leistung in Lose aufzuteilen. 1.17 Der Auftraggeber behält sich die Auswahl der Unternehmer nach Preis-würdigkeit und zu erwartender Arbeitsgüte vor. Mit dem Zuschlag ist in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe des Angebotes zu rechnen. Der Bieter hält sich 8 Wochen nach dem Eröffnungstermin an das Angebot gebunden; Nachfristen können vereinbart werden. 1.18 Der Auftragnehmer haftet für alle Sicherheitsvorkehrungen auf der Bau-stelle (gesetzlicher, polizeilicher und berufgenossenschaftlicher Art). Die Unfall-verhütungsvorschriften sind genau einzuhalten. Die Bestimmungen der Bauord-nung finden hierbei Anwendung. Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherheit der Baustelle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Er haftet für alle aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem Auftraggeber erwachsenen unmittelbaren Schäden und verpflichtet sich, den Auftraggeber von allen gegen diesen etwa erhobenen Ansprüchen freizustellen. Den Auftraggeber trifft im Verhältnis zu dem Auftragnehmer keinerlei Sicherungspflicht. 1.19 Der Auftragnehmer muss den überwiegenden Anteil der beauftragten Leistung als eigene Leistung ausführen. Der Weitergabe von Leistungen an Sub-unternehmer das Auftragnehmers muss im Rahmen der Auftragsverhandlung vom Auftraggeber und der Bauleitung zugestimmt werden. Eine als Subunter-nehmer vorgeschlagenene Firma muss namentlich bekannt sein. 2. Die o.g. Ortsbegehung vor der Kalkulation, kann gemeinsam mit dem Büro QMArchitekten nach telefonischer Anmeldung durchgeführt werden. Die in den folgenden Vorbemerkungen genannten Maßnahmen und Auflagen sind in die Einheitspreise (EP) einzukalkulieren und damit abgegolten. 2.1 Durch die abgegebenene Einheitspreise der beschriebenen Leistungen ist die Lieferung sämtlicher Werkstücke und deren Transport zur Verwendungsstelle sowie das Einmessen, Einpassen und Befestigung derselben mit abgegolten. 2.2 Der Auftragnehmer ist für die richtige Lieferung und Leistung allein ver-antwortlich und ist deshalb verpflichtet, vor Bestellung der Materialien und vor Beginn der Arbeiten den Umfang in Bezug, Fabrikat, Farbe und Qualität mit der Bauleitung abschließend festzulegen. 2.3 Alle bauseits hergestellten Bauteile und Objekte sowie die vom Bau unberührte Substanz sind vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. 2.4 Anlieferung aller Materialien frei Verwendungsstelle. Das Grundstück kann nicht befahren werden. 2.5 Sämtliche Befestigungen an Decken und Wänden sind in ausreichender Zahl zu bohren und zu dübeln. Es dürfen nur zugelassene Dübel verwendet werden. 2.6 Für alle Konstruktionen sind nur nichtrostende bzw. entsprechend be- handelte Materialien und Befestigungselemente anzubieten und zu verwenden. 2.7 Soweit erforderlich sind für alle zu liefernden Bauteile Montagezeichnung-en herzustellen und der Bauleitung vor Ausführung zu Genehmigung vorzulegen. 2.8 Alle Profilangaben und Materialstärken sind Mindestanforderungen. Alle Bauteile sind so zu bemessen, daß die Gesamtkonstruktion alle auf Sie wirkenden Kräfte aufnehmen und an den Baukörper abgeben kann. 2.9 Alle einzubauenden Bauteile und Baustoffe müssen den geltenden tech- nischen Vorschriften und Normen entsprechen. Maßtoleranzen werden nur im Rahmen der technischen Vorschriften und Normen akzeptiert. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen kostenlos ein amtliches Prüfzeugnis der verwende-ten Bauteile und Baustoffe unverzüglich vorzulegen. 2.10 Zur Beseitigung des Schuttes sind Schuttcontainer vorzuhalten und regel-mäßig abzufahren bzw. Selbstlader zu verwenden. Schutt kann nicht auf dem Grundstück zwischengelagert werden. 3. Aufmaß und Abrechnung Beides erfolgt nach den Richtlinien der VOB in ihrer neusten Fassung, den Allge-meinen Vertragsbedingungen VOB/B, sowie nach den Technischen Vorschriften der VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Von Zwischenrechnung wird für die Dauer der Bauzeit ein Sicherheitsbetrag von 10% des Rechnungsbetrages einbehalten. Von der Schlussrechnung wird ein Sicherheitsbetrag von 5% der Gesamtleistung für die Dauer der Gewährleistungsfrist zinslos einbehalten. Dieser Betrag ist durch eine Bankbürgschaft ablösbar. Abtretungen von Forderungen an Dritte werden nicht anerkannt. 4. Versicherungen Der Auftragnehmer hat sich gegen Haftpflicht- und Obhutschäden ausreichend zu versichern. Als Bestätigung hierfür gilt die Abgabe des Angebotes. Dem Auftrag-geber ist auf Verlangen die ausreichende Versicherung schriftlich nachzuweisen. Die Auftragserteilung erfolgt kurzfristig. Mit der Auftragserteilung wird der endgül-tige Leistungsumfang festgelegt. Der Bieter erklärt sich mit sämtlichen vorgenannten Bedingungen der Allgemeinen Vorbemerkungen / Vertragsbedingungen Punkte 1-4 einverstanden und hat diese bei der Ausarbeitung des Angebotes berücksichtigt. _______________________________________________________________ Ort / Datum      Unterschrift Bieter Die vorstehenden "Allgemeinen Vorbemerkungen/Vertragsbedingungen" müssen bei Angebotsabgabe unterschrieben sein; andernfalls kann das Angebot nicht be-rücksichtigt werden.
Allgemeine Vorbemerkungen / Vertragsbedingungen
Besondere Vorbemerkungen / Vertragsbedingungen Besondere Vorbemerkungen / Vertragsbedingungen Ausführungsbeginn: Spätsommer 2026 Es handelt sich um einen Altbau, an welchem die Brandwände energetisch saniert und nachträglich horizontal abgedichtet werden sollen. Die Adresse: Eisenbahnstr. 6, 10997 Berlin-Kreuzberg Der AN wird entweder auf öffentlichem Straßenland oder auf dem Grundstück eine Fläche für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt. Der Transport von der Straße zur Brandwand erfolgt über den Hofdurchgang / Treppenhaus der Eisenbahnstr. 7. Der Materialtransport hat während der Baumaßnahme über die Rüstung zu erfolgen. Vor die Rüstung ist ein Zaun zu stellen um die Baustelle zu sichern. Im Hof der Eisenbahnstr. 7 sind entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Die Wohneinheiten sind bewohnt. Die Zuwegung muss jederzeit sicher gewährleistet sein. Die Belästigung der Bewohner ist so gering wie möglich zu halten. Zum Arbeitsschluss eines jeden Arbeitstages sind alle Arbeitsbereiche besenrein zu hinterlassen. Nicht wiederzuverwendbare Baustoffe und Bauteile sind entsprechend den Vorschriften des Landesabfallgesetzes zu erfassen und zu verwerten. Nicht verwertbare Abfälle sind über die entsorgungspflichtigen Stellen zu entsorgen.
Besondere Vorbemerkungen / Vertragsbedingungen
Foto:Brandwand der Eisenbahnstraße 6, 10997 Berlin Foto:Brandwand  der Eisenbahnstraße 6, 10997 Berlin Kreuzberg
Foto:Brandwand der Eisenbahnstraße 6, 10997 Berlin
Lageplan: Eisenbahnstraße 6, Giebelwände Lageplan: Eisenbahnstraße 6, Giebelwände
Lageplan: Eisenbahnstraße 6, Giebelwände
2 Gerüstbau und Schutzmaßnahmen
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Gerüstbau und Schutzmaßnahmen
2.0 Gerüstbau und Schutzmaßnahmen
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Gerüstbau und Schutzmaßnahmen
3 Fassadenfläche vorbereiten
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Fassadenfläche vorbereiten
3.0 Fassadenfläche vorbereiten
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Fassadenfläche vorbereiten
5 Wämedämmverbundsystem
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Wämedämmverbundsystem
5.0 Wämedämmverbundsystem
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Wämedämmverbundsystem
7 Stundenlohnarbeiten
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7.0 Stundenlohnarbeiten
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