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Allgemeine Vorbemerkungen / Vertragsbedingungen Allgemeine Vorbemerkungen / Vertragsbedingungen
1.1 Dem Leistungsverzeichnis liegen Zeichnungen der Architekten
zugrunde.
Alle einschlägigen Gesetze, technischen Vorschriften und die anerkannten
Regeln der Technik sind zu beachten und einzuhalten.
1.2 Im Falle der Auftragserteilung gelten, soweit nicht weitergehende
schriftliche Vereinbarungen getroffen werden, der Reihe nach wie folgt:
- die allgemeinen Vertragsbedingungen
- die besonderen Vertragsbedingungen
- die zusätzlichen technischen Vorschriften
- die Leistungsbeschreibung mit den Vorbemerkungen
- die VOB in der neusten Fassung mit allen gültigen technischen
Vorschriften, Änderungen und Nachträgen der Teile B und C
(Vertrags- und/oder Lieferbedingungen des Auftragnehmers gelten nicht)
- bzgl. der Gewährleistung das BGB
1.3 Die Pauschalsumme bzw. die Einheitspreise sind fest für die Dauer
der Bauzeit und können durch keinerlei Umstände wie Witterungseinflüsse,
Arbeits-unterbrechungen, Material-, Lohn- und
Transportkostensteigerungen, Erhöhungen der Steuern und Abgaben etc.
geändert werden. Nur bei vom Auftraggeber genehmigten oder gewünschten
Änderungen der vertraglich vorgesehenen Ausführung werden Mehrleistungen
vergütet und Minderleistungen in Abzug gebracht.
1.4 Alle Preise des Angebotes verstehen sich für eine fertige Arbeit mit
allem Material und allen Nebenleistungen (einschl. Gestellung,
Vorhaltung, und Unter-haltung aller erforderlichen Geräte, Werkzeuge
sowie deren An- und Abfuhr; Abräumen, Transport, Laden und Abfahren des
anfallenden Schuttes und Ver-packungsmateriales einschließlich
Kippgebühren, Kosten für Beleuchtung und Sicherung der Baustelle (soweit
dies für die eigenen Arbeiten erforderlich ist), auch wenn diese im
Leistungsverzeichnis nicht genannt sind, aber zu einer ordnungsgemäßen
Ausführung gehören.
Sie enthalten ferner alle Lohn- und Transportkosten, Wegegelder,
Auslösungen für Ihre Leute, Zuschläge für Überstunden, überhaupt alle
Lieferungen und Leist-ungen, die zur Durchführung der Arbeiten gehören.
1.5 Elektro- und Bauwasseranschlüsse werden bauseitig zur Verfügung
gestellt.
1.6 Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung sind dem Auftrag-
geber vor Annahme des Auftrages schriftlich mitzuteilen. Spätere
Einwendungen mit materiellen Forderungen werden nicht anerkannt.
1.7 Materialproben und Muster sind auf Anforderung der Bauleitung nach
Auf-tragserteilung vorzulegen und werden nach Ausführungsfreigabe zum
Vertrags-gegenstand.
1.8 Alle Arbeiten sind terminlich mit der Bauleitung abzustimmen.
1.9 Alle angegebenen Maße sind Rohbau- bzw. Öffnungsmaße. Sie sind vor
der Ausführung der Leistung am Bau zu prüfen.
1.10 Alle Verunreinigungen im Gebäude und auf dem Grundstück, die durch
die Baumaßnahme entstehen, sind laufend zu beseitigen. Erfolgt dies
nicht, wer-den Dritte im Auftrag des AG mit der Reinigung im Zuge einer
Ersatzvornahme nach Inverzugsetzung beauftragt. Die entstehenden Kosten
werden auf die beteil-igten Firmen umgelegt.
1.11 Beginn der technischen Bearbeitung, Arbeitsvorbereitung und
Vorfertig-ung ist sofort nach Auftragserteilung. Die örtlichen
Ausführungsfristen erfolgen nach Angaben der Bauleitung und in
Abstimmung mit den verschiedenen Ge-werken. Der Bauherr behält sich vor,
bei der Auftragsvergabe Vertragsstrafen festzusetzen.
1.12 Die Arbeiten sind zügig durchzuführen. Termine sind zwingend
einzuhalt-en. Sollte erkennbar sein, dass der Fertigstellungstermin in
Gefahr ist, so ist dies auszugleichen durch
- arbeitsbeschleunigende Maßnahmen
- Überstunden
- Verstärkung des Personals
1.13 Auf dem Grundstück ist keine Aufstellung eines Bauwagens möglich.
Lagerflächen können nur in direktem Zusammenhang mit der
Leistungausführung beansprucht werden, danach sind diese jeweils
unverzüglich zu räumen. Personal-unterkünfte und Sanitärräume stehen
nicht zur Verfügung.
1.14 Der Auftragnehmer hat für seine auf der Baustelle gelagerten
Baustoffe, Geräte und dgl. selbst Sorge zu tragen.
1.15 Der Bieter muss vor Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten
besichtigen, um sich mit den Gegebenheiten der Baustelle vertraut zu
machen (Terminabsprache erforderlich).
1.16 Der Auftraggeber ist berechtigt, vor und nach einer
Auftragserteilung ein-zelne Positionen des Leistungsverzeichnisses zu
ändern, entfallen zu lassen bzw. die Leistung in Lose aufzuteilen.
1.17 Der Auftraggeber behält sich die Auswahl der Unternehmer nach
Preis-würdigkeit und zu erwartender Arbeitsgüte vor. Mit dem Zuschlag
ist in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe des Angebotes zu
rechnen.
Der Bieter hält sich 8 Wochen nach dem Eröffnungstermin an das Angebot
gebunden; Nachfristen können vereinbart werden.
1.18 Der Auftragnehmer haftet für alle Sicherheitsvorkehrungen auf der
Bau-stelle (gesetzlicher, polizeilicher und berufgenossenschaftlicher
Art). Die Unfall-verhütungsvorschriften sind genau einzuhalten. Die
Bestimmungen der Bauord-nung finden hierbei Anwendung. Der Auftragnehmer
hat alle zur Sicherheit der Baustelle erforderlichen Maßnahmen zu
ergreifen.
Er haftet für alle aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem
Auftraggeber erwachsenen unmittelbaren Schäden und verpflichtet sich,
den Auftraggeber von allen gegen diesen etwa erhobenen Ansprüchen
freizustellen. Den Auftraggeber trifft im Verhältnis zu dem
Auftragnehmer keinerlei Sicherungspflicht.
1.19 Der Auftragnehmer muss den überwiegenden Anteil der beauftragten
Leistung als eigene Leistung ausführen. Der Weitergabe von Leistungen an
Sub-unternehmer das Auftragnehmers muss im Rahmen der
Auftragsverhandlung vom Auftraggeber und der Bauleitung zugestimmt
werden. Eine als Subunter-nehmer vorgeschlagenene Firma muss namentlich
bekannt sein.
2. Die o.g. Ortsbegehung vor der Kalkulation, kann gemeinsam mit dem
Büro QMArchitekten nach telefonischer Anmeldung durchgeführt werden.
Die in den folgenden Vorbemerkungen genannten Maßnahmen und Auflagen
sind in die Einheitspreise (EP) einzukalkulieren und damit abgegolten.
2.1 Durch die abgegebenene Einheitspreise der beschriebenen Leistungen
ist die Lieferung sämtlicher Werkstücke und deren Transport zur
Verwendungsstelle sowie das Einmessen, Einpassen und Befestigung
derselben mit abgegolten.
2.2 Der Auftragnehmer ist für die richtige Lieferung und Leistung allein
ver-antwortlich und ist deshalb verpflichtet, vor Bestellung der
Materialien und vor Beginn der Arbeiten den Umfang in Bezug, Fabrikat,
Farbe und Qualität mit der Bauleitung abschließend festzulegen.
2.3 Alle bauseits hergestellten Bauteile und Objekte sowie die vom Bau
unberührte Substanz sind vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen.
2.4 Anlieferung aller Materialien frei Verwendungsstelle. Das Grundstück
kann nicht befahren werden.
2.5 Sämtliche Befestigungen an Decken und Wänden sind in ausreichender
Zahl zu bohren und zu dübeln. Es dürfen nur zugelassene Dübel verwendet
werden.
2.6 Für alle Konstruktionen sind nur nichtrostende bzw. entsprechend be-
handelte Materialien und Befestigungselemente anzubieten und zu
verwenden.
2.7 Soweit erforderlich sind für alle zu liefernden Bauteile
Montagezeichnung-en herzustellen und der Bauleitung vor Ausführung zu
Genehmigung vorzulegen.
2.8 Alle Profilangaben und Materialstärken sind Mindestanforderungen.
Alle Bauteile sind so zu bemessen, daß die Gesamtkonstruktion alle auf
Sie wirkenden Kräfte aufnehmen und an den Baukörper abgeben kann.
2.9 Alle einzubauenden Bauteile und Baustoffe müssen den geltenden tech-
nischen Vorschriften und Normen entsprechen. Maßtoleranzen werden nur im
Rahmen der technischen Vorschriften und Normen akzeptiert. Der
Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen kostenlos ein amtliches
Prüfzeugnis der verwende-ten Bauteile und Baustoffe unverzüglich
vorzulegen.
2.10 Zur Beseitigung des Schuttes sind Schuttcontainer vorzuhalten und
regel-mäßig abzufahren bzw. Selbstlader zu verwenden. Schutt kann nicht
auf dem Grundstück zwischengelagert werden.
3. Aufmaß und Abrechnung
Beides erfolgt nach den Richtlinien der VOB in ihrer neusten Fassung,
den Allge-meinen Vertragsbedingungen VOB/B, sowie nach den Technischen
Vorschriften der VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik.
Von Zwischenrechnung wird für die Dauer der Bauzeit ein
Sicherheitsbetrag von 10% des Rechnungsbetrages einbehalten.
Von der Schlussrechnung wird ein Sicherheitsbetrag von 5% der
Gesamtleistung für die Dauer der Gewährleistungsfrist zinslos
einbehalten. Dieser Betrag ist durch eine Bankbürgschaft ablösbar.
Abtretungen von Forderungen an Dritte werden nicht anerkannt.
4. Versicherungen
Der Auftragnehmer hat sich gegen Haftpflicht- und Obhutschäden
ausreichend zu versichern. Als Bestätigung hierfür gilt die Abgabe des
Angebotes. Dem Auftrag-geber ist auf Verlangen die ausreichende
Versicherung schriftlich nachzuweisen.
Die Auftragserteilung erfolgt kurzfristig. Mit der Auftragserteilung
wird der endgül-tige Leistungsumfang festgelegt.
Der Bieter erklärt sich mit sämtlichen vorgenannten Bedingungen der
Allgemeinen Vorbemerkungen / Vertragsbedingungen Punkte 1-4
einverstanden und hat diese bei der Ausarbeitung des Angebotes
berücksichtigt.
_______________________________________________________________
Ort / Datum Unterschrift Bieter
Die vorstehenden "Allgemeinen Vorbemerkungen/Vertragsbedingungen" müssen
bei Angebotsabgabe unterschrieben sein; andernfalls kann das Angebot
nicht be-rücksichtigt werden.
Allgemeine Vorbemerkungen / Vertragsbedingungen
Besondere Vorbemerkungen / Vertragsbedingungen Besondere Vorbemerkungen / Vertragsbedingungen
Ausführungsbeginn: Spätsommer 2026
Es handelt sich um einen Altbau, an welchem die Brandwände energetisch
saniert und nachträglich horizontal abgedichtet werden sollen.
Die Adresse:
Eisenbahnstr. 6, 10997 Berlin-Kreuzberg
Der AN wird entweder auf öffentlichem Straßenland oder auf dem
Grundstück eine Fläche für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung
gestellt.
Der Transport von der Straße zur Brandwand erfolgt über den Hofdurchgang
/ Treppenhaus der Eisenbahnstr. 7.
Der Materialtransport hat während der Baumaßnahme über die Rüstung zu
erfolgen. Vor die Rüstung ist ein Zaun zu stellen um die Baustelle zu
sichern. Im Hof der Eisenbahnstr. 7 sind entsprechende
Sicherungsmaßnahmen zu treffen.
Die Wohneinheiten sind bewohnt. Die Zuwegung muss jederzeit sicher
gewährleistet sein. Die Belästigung der Bewohner ist so gering wie
möglich zu halten.
Zum Arbeitsschluss eines jeden Arbeitstages sind alle Arbeitsbereiche
besenrein zu hinterlassen.
Nicht wiederzuverwendbare Baustoffe und Bauteile sind entsprechend den
Vorschriften des Landesabfallgesetzes zu erfassen und zu verwerten.
Nicht verwertbare Abfälle sind über die entsorgungspflichtigen Stellen
zu entsorgen.
Besondere Vorbemerkungen / Vertragsbedingungen
Foto:Brandwand der Eisenbahnstraße 6, 10997 Berlin Foto:Brandwand der Eisenbahnstraße 6, 10997 Berlin
Kreuzberg
Foto:Brandwand der Eisenbahnstraße 6, 10997 Berlin
Lageplan: Eisenbahnstraße 6, Giebelwände Lageplan: Eisenbahnstraße 6, Giebelwände
Lageplan: Eisenbahnstraße 6, Giebelwände
2 Gerüstbau und Schutzmaßnahmen
2
Gerüstbau und Schutzmaßnahmen
2.0 Gerüstbau und Schutzmaßnahmen
2.0
Gerüstbau und Schutzmaßnahmen
3 Fassadenfläche vorbereiten
3
Fassadenfläche vorbereiten
3.0 Fassadenfläche vorbereiten
3.0
Fassadenfläche vorbereiten
5 Wämedämmverbundsystem
5
Wämedämmverbundsystem
5.0 Wämedämmverbundsystem
5.0
Wämedämmverbundsystem
7 Stundenlohnarbeiten
7
Stundenlohnarbeiten
7.0 Stundenlohnarbeiten
7.0
Stundenlohnarbeiten