To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Beschreibung des Bauvorhaben Der DRK Kreisverband Köln e.V. realisiert in Köln 48 Wohneinheiten und eine Tiefgarage als Lückenschließung. Die Baumaßnahme umfasst zwei 5-eschossige Hauszeilen (vier Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss) im Geschossw ohnungsbau, einmal an der Deutz-Mühlheimer-Straße 185 mit 25 Wohneinheiten und an der Hafenstraße mit 23 Wohneinheiten. Im Erdgeschoss der Deutz-Mühlheimer-Straße ist eine Tagespflege vorgesehen.
Adresse: Deutz-Mülheimer-Straße 18 und Hafenstraße in 51063 Köln
Baubeginn: Juli 2025
Fertigstellung: Oktober 2027
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa . Runkel abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen.
Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an:
Runkel Hochbau GmbH
Herr Andreas Fischbach
Tel.: 0271-695 197
Mobil: 0170-7804211
E-Mail: andreas.fischbach@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhaben
ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ALLGEMEINE BEMERKUNGEN
Die Ausführungsbeschreibungen und Hinweise im nachfolgenden Teil der Vorbemerkungen sind Bestandsteil der Einheitspreise / des Angebotes und werden nicht gesondert vergütet.
Für das Angebot ist in jedem Fall das beiliegende Leistungsbeschreibung auszufüllen. Alternativen und Änderungen sind auf besonderen Anlagen beizufügen und müssen zur Vergleichbarkeit einen eindeutigen Bezug zu den Positionen des Leistungsverzeichnissen heben.Änderungen an den Vorbemerkungen sowie alle Anlagen sind Bestandsteil des Angebotes und sind mit einzureichen.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen,dass sich der Auftragsnehmer (AN) vor Angebotsabgabe über die örtliche Verhältnisse und die ausgeschriebenen Arbeiten eigenverantwortlich zu informieren hat.
Spätere Ansprüche,die aus Unkenntnis resultieren, werden nicht anerkannt. Die komplette Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Preise beinhalten die Herstellung der kompletten Leistung. Dieses umfasst auch die Lieferung aller Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle,Transporte,Vorbereitungs- und Nebenarbeiten.
Die Preise beinhalten auch die Vermessungsleistungen,soweit sie der AN zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Leistungen,die nicht im Auftrag erhalten sind, können erst nach einer schriftlichen Anordnung durch den Auftragsgeber (AG) ausgeführt werden.
Vor Beginn der Arbeiten sind die notwendigen Maße und baulichen Vorraussetzungen vom AN eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen zu prüfen.
Konstruktions-bzw. Massenänderungen sind vom AN beim AG schriftlich anzuzeigen.
Vor Ausführungsbeginn hat der AN alle Ausführungsbedenken dem AG schriftlich anzuzeigen (z.B. mangelnde Fremdleistungen etc.) Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen,ein mehrmaliges Anrücken zur Baustelle, Veränderungen der vorgesehenen Arbeitsabschnitte oder Arbeitsbeschränkungen sind im Rahmen der Ausführung zu berücksichtigen.
Die Grundlage für die Abrechnung der erbrachten Leistungen sind die Ausführungs- bzw. Werkpläne des AG. Mit der Leistungsfertigstellung sind die Dokumentationsunterlagen nach Gliederung des AG´s zu übergeben.
Die Konstruktion sowie die technische Ausführung muß den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Arbeiten über Bauart, Bauteil, Baustoffe und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und der Ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen als beschrieben.
Hierbei bedeutet Bauart : das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung.
Zur Vermeidung von Verschmutzungen und Beschädigung sind geeignete Maßnahmen durchzuführen. Besondere Sorgfalt ist auf das Abdecken von Glasflächen und lackierten Bauteile zu verwenden.
Alle Schutzmaßnahmen sind bis zur Abnahme zu unterhalten und kurz vor der Abnahme bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu entfernen.
Beschädigungen am Bestand und an Fremdgewerken, die durch den AN verursacht werden sind durch das gewährleistungstragende Unternehmen fachgerecht zu beheben. Entstehende Verschmutzungen sind zu beseitigen.
Die verwendeten Materialien dürfen keine gesundheitsschädlichenStoffe enthalten oder in Verbindung untereinander gesundheitsschädliche Reaktionen verursachen.
Restmaterial,Verschnitt,Verpackungsmaterial etc. ist täglich vom AN zu entfernen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Müll und Sondermüll sind streng einzuhalten. Sollte dieses nach einmaliger Aufforderung durch AG nicht erfolgen, wird der AG die Beseitigung kostenpflichtig für den AN vornehmen.
Alles Lagergut muss ordentlich, übersichtlich und materialgerecht gelagert werden. Sämtliche Materialien sind gemäß Herstellervorschriften zu liefern und zu lagern sowie gegen Feuchtigkeit zu schützen.
Stundenlohnarbeiten bedürfen in jedem Fall der Genehmigung durch die AG.- Bauleitung bzw. den Bauherren. Rapporte sind täglich zur schriftlichen Anerkennung der AG.- Bauleitung vorzulegen.
Die entstehenden Mehrkosten die den Nachfolgegewerke bedingt durch unsachliche Ausführung oder verspätete Mängelbeseitigung gehen ebenfalls zu Lasten des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung für die Sicherheit seiner Baustelle, Tauglichkeit und Betriebssicherheit eigener und mitzubringender Geräte, Gerüste und sonstiger Baustelleneinrichtungen, sowie die Überwachung der Einhaltung aller einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen.
Auf der Baustelle lagert das Material bis zur Übergabe der Anlage bzw. Schlussabnahme der Arbeiten auf alleinige Verantwortung des Auftragsnehmer.
Mit den am Bau tätigen Firmen ist ein gutes Einvernehmen herzustellen. Für alle Beschädigungen, Verschmutzungen und sonstigen Sach- und Personalschäden, welche durch den AN bzw. seine Mitarbeiter oder vom AN beauftragten Personen verursacht werden, haftet der Auftragnehmer auch Dritten gegenüber.
Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründenunterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen.Die Tätigkeit anderer Firmen an derBaustelle und damit einhergehende Behinderungen im baustellenüblichen Umfang sind zu berücksichtigen.
Die Abrechnung der Arbeiten erfolgt nach den tatsächlichen, örtlich gemeinsam mit der Bauleitunggemessenen Leistungen.
Für die Schlussrechnung sind Bestandspläne mit prüffähigen Massenberechnungenbei der Bauleitung einzureichen. Rechnungslegung erbitten wir in zweifacher Ausfertigung .
ALLGEMEINE BEMERKUNGEN
ZTV- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Kanalbauarbeiten ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHEVERTRAGSBEDINGUNGEN - KANALBAUARBEITEN
Zur Ausführung sind alle nach DIN 18299(ATV) sowie DIN 18300 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze.
Ergänzend zu den in VOB/C DIN 18300 genannten Leistungen gelten als Nebenleistungen: Prüfen der übergebenen Pläne bzw. der örtlichen Gegebenheiten.
Die Einstufung in Boden- und Felsklassen erfolgt entsprechend DIN 18300. Sonstige Stoffe Recyclingprodukte, Abfall, Nebenprodukte und ähnliches werden entspr. der Angaben im Leistungsverzeichnis eingestuft.
Der Auftragnehmer hat die übergebenen Unterlagen und die örtlichen Gegebenheiten vor Arbeitsbeginn zu prüfen. Vertragsbasis sind die durch Aufschlüsse, Bohrprofile oder Baugrundgutachten beschriebenen Baugrundschichten (Bodenverhältnisse). Während der Arbeitsdurchführung festgestellte Abweichungen sind dem Auftraggeber unverzüglich bekannt zu geben. Informationspflicht des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat sich vor der Durchführung der Erdarbeiten ausreichend Kenntnis über die Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen und dergleichen im Bereich der Baugruben oder Gräben zu verschaffen und mit den Anlagenbetreibern geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
Kann die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Kanäle und dergleichen vom Auftraggeber vor Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden, ist diese zu erkunden. Solche Maßnahmen sind besondere Leistungen nach VOB Teil C. Lagerung von Boden und Aushubmaterial. Der Platz für die Lagerung des zum Wiederverwenden bestimmten Bodens und Aushubmaterials wird, wenn nicht separat in der Ausschreibung bestimmt, vom Auftraggeber auf der Baustelle festgelegt.
Das wiedereinzubauende Material ist zu beproben und der Wiedereinbau mit der Genehmigungsbehörde abzuklären. Die Leistung ist in die Einheitspreise einzurechnen. Die erforderlichen Anschüttungen und Hinterfüllungen erfolgen, wenn nicht zwingende Gründe dagegen sprechen (z.B. Verdichtungsfähigkeit, Verunreinigung), mit dem Aushub und/ oder Abtragungsmaterial. Überschüssiges Aushubmaterial wird von der Baustelle entfernt.
Die Absicherung von Baugruben und Gräben in oder in der Nähe von öffentlichem Verkehrsraum ist vom Auftragnehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Auftraggebers, mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Standsicherheit unverbauter Baugruben und Gräben Gefährden besondere Einflüsse, wie z.B. Aufschüttungen, Grundwasserabsenkungen, Erschütterungen die Standsicherheit von unverbauten Baugruben- und Grabenwänden, so hat der Auftragnehmer die Standsicherheit besonders zu überprüfen.
Bei verbauten Baugruben und Gräben hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die Standsicherheit des Verbaues in jedem Bauzustand bis zum Erreichen der Sohle und während des gesamten Rückbaus gewährleistet ist. Dazu bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung des Verbaus und seiner Teile während der Bauausführung. Abfuhr und Deponierung Über die evtl. Abfuhr für die Verfüllung ungeeigneten Bodens entscheidet der Auftraggeber. Bei der Abfuhr ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen, dass die verwertbaren Bestandteile des Erdaushubs nicht mit nicht verwertbaren Bestandteilen vermischt werden. Verwertbare Bestandteile sind einer Aufbereitungsanlage zuzuführen. Hinweise zur Verkehrssicherung Bei einer Beauftragung des AN mit Verkehrssicherungsmaßnahmen gehört dazu auch die laufende Funktionskontrolle.
Die notwendige Baustelleneinrichtung für das Gewerke Erd- und Kanalbauarbeiten ist in die Einheitspreis mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Ausführung der Erdarbeiten erfolgt weitestgehend maschinell. Kreuzungen mit vorhandenen Kabeln und Leitungen, die zwingend für die Bauabläufe zu suchen und frei zu legen sind, müssen entweder von Hand bzw. in kombinierter Hand- Kleingerät- Schachtung ausgeführt werden.
Die bautechnische Eignung zu liefernder Bodenmassen ist durch Prüfzeugnisse nachzuweisen. Recyclingbaustoffe, Aschen und industrielle Nebenprodukte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG verwendet werden.
Bezüglich des Umgangs mit abgängigen/überschüssigem Material und dem Verhalten bei organoleptischen Auffälligkeiten gelten die Vorbemerkungen zu Abbruch und Entsorgung.
Bei der Durchführung von Abbrucharbeiten, dem Laden, Transportieren und Aufbereiten von Aufbruchmaterial ist durch eine ausreichende Bewässerung, ggf. auch vor und nach den eigentlichen Arbeiten, eine Staubentwicklung zu vermeiden bzw. umgehend zu unterdrücken.
Vor Beginn der Erdarbeiten sind durch den AN alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die entsprechenden Freigabescheine dem AG vorzulegen.
Die Medienfreiheit des Baufeldes ist bei allen in Frage kommenden Ver- und Entsorgungsträgern abzufragen und bestätigen zu lassen. Es können nicht alle spannungsführenden Trassen abgeschaltet werden! Aufgefundene Leitungstrassen, die nicht in den Bestandsplänen bzw. Ausführungsplänen eingetragen sind, sind unbedingt in Lageplänen nachzutragen. Alle vorhandenen, in Betrieb befindlichen Leitungstrassen, die im Bereich des Bodenaushubs liegen, müssen durch geeignete Verfahren geortet und durch Auspflockung gekennzeichnet werden
Die örtliche Bauüberwachung des AG ist zu informieren und die Leitungen sind so lange frei zu halten und abzusperren, bis der Vermesser des AG die Daten vermessungstechnisch erfasst hat.
Diese Lagepläne müssen auf der Baustelle vorliegen, der AG sowie alle Mitarbeiter sind über Existenz, Lage und Höhenlage der Bestandsleitungen zu informieren.
Der AN ist eigenständig dafür verantwortlich, dass sämtlicher wieder einbaufähiger Oberboden und Boden, der im Rahmen der Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt benötigt wird, im Baustellenbereich bzw. den dafür vorgesehenen Flächen in Mieten fachgerecht zwischengelagert wird. Die Oberfläche der Mieten ist glattzuziehen, so dass die Durchweichung des Materials durch Niederschläge vermieden wird. Es gelten die entsprechenden Normen zur Lagerung und Wiederverwendung für Bodenaushubmassen.
Die Abfuhr von Aushubmassen wird nur vergütet, wenn diese nachweislich nicht wieder einbaufähig oder überschüssig sind. Generell ist eine Abfuhr von Aushubmassen immer im Vorfeld mit der örtl. BÜ des AG abzustimmen und zu genehmigen. Die Lieferung von Boden wird nur für die Menge vergütet, die über die Menge des wieder einbaufähigen Aushubs hinausgeht.
Für alle zwischenzulagernden Materialien ist das etwaige bauablaufbedingte Umsetzen einzukalkulieren. Die Abrechnung erfolgt nach Materialvolumen im eingebauten Zustand (feste Masse). Bei der Kalkulation aller Erdbaupositionen des LVs sind sämtliche Umstände der Leistungserbringung gemäß den Ausführungen der Baubeschreibung zwingend zu beachten und berücksichtigen.
Grundlage für die Durchführung der Erdarbeiten ist der Geländehöhenplan des Vermessers. Im Vorfeld
wurde ein Gründungsgutachten erstellt. Aufgrund des Seitenumfangs ist dies nicht dem LV beigefügt.
Das Gutachten sowie die Bodenuntersuchen können bei Bedarf zur Einsicht zur Verfügung gestellt
werden. Hierzu ist der Bauherr zu kontaktieren. Nach Ausführung der untersten Aushubsohle ist eine
Inaugenscheinnahme (vor dem Aufbringen des Geotextiles) durch den Baugrundgutachter notwendig.
Dies ist frühzeitig bei Bauleitung anzumelden.
Für die Ausführung und Abrechnung der ausgeschriebenen Leistungen gelten neben der VOB die
entsprechenden DIN Normen, Technischen Vorschriften, Richtlinien und Merkblätter. DIN 18 300
,,Erdarbeiten" gilt für das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden und Fels, auch im
Grundwasser.
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.
ä. im Bereich der Baustelle beim zuständigen Versorgungsträger und anhand der bei der Bauführung
ausliegenden Bestandspläne zu unterrichten. In unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Verkehrs-,Versorgungs- und Entsorgungsanlagen müssen Erdarbeiten mit der erforderlichen Vorsicht durchgeführt
werden.
Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder den Leistungsbeschreibungen nichts anderes zum Ausdruck kommt gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehen ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
Gefährdete bauliche Anlagen sind dabei zu sichern; DIN 4123 ,,Gebäudesicherungen, im Bereich von
Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen" ist zu beachten.
Wird durch Umstände, die der AN zu vertreten hat, eine Schädigung der Tragfähigkeitseigenschaften
des Baugrundes oder der Verfüllung bewirkt, so hat der AN die zum Ausgleich erforderlichen
Maßnahmen unentgeltlich durchzuführen. Sollte der Aushubboden durch unsachgemäße Behandlung
nicht mehr einbaufähig bzw. verdichtungsfähig sein, so gehen die Mehrkosten z.B. für Bodenaustausch
zu Lasten des AN.
Erdauffüllungen sind lagenweise einzubauen und zu verdichten. Das fertige Planum im Bereich der Tonschichten sind vor Niederschlägen zu schützen und nur in enger Bestimmung mit der Bauleitung zu erstellen
In der Leistungsbeschreibung bedeutet ,,profilgerecht", dass bei den Erdarbeiten folgende Abweichung
zum Sollmaß zugelassen ist: Für Sohlen +/- 2 cm
Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes von den Gegebenheiten auf der Baustelle
eigenverantwortlich zu überzeugen. Durch die Baustellensituation begründete Nachforderungen werden
nicht anerkannt.
Zusätzlich geltende Verordnungen, Normen und Gesetze:
BImSchG - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverun-
reinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissi-
onsschutzgesetz)
DGUV Vorschrift 9 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
VwV Baulärm - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm
32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
ChemG - Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
ArbSchG - Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetzt - ArbSchG)
GefStoffV - Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - Gef-StoffV)
TRGS 551 - Technische Regel für Gefahrstoffe - Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material
TRGS 524 - Technische Regel für Gefahrstoffe - Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen
TRGS 519 - Technische Regel für Gefahrstoffe - Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
Landesbauordnung NW (BauO NW)
KrW-/AbfG - Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz)
LAbfG - Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz)
Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
LAGA M 23 - Bund/Länder-Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA): Mitteilungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (LAGA) 23: Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
LAGA PCB - Merkblatt der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zur Entsorgung von PCB-haltigen Abfällen
NachwV - Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung)
AVV - Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung)
ZTV- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Kanalbauarbeiten
01 Kanalbauarbeiten Deutz- Mülheimer Straße
01
Kanalbauarbeiten Deutz- Mülheimer Straße
MW Kanalanschluss Deutz-Mülheimer Straße
MW Kanalanschluss Deutz-Mülheimer Straße
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Verkehrssicherung
01.02
Verkehrssicherung
01.03 Erdarbeiten
01.03
Erdarbeiten
01.04 Rohrleitungen
01.04
Rohrleitungen
01.05 Schachtbauwerke
01.05
Schachtbauwerke
01.06 Trag- und Deckschichten
01.06
Trag- und Deckschichten
02 Kanalbauarbeiten Hafenstraße
02
Kanalbauarbeiten Hafenstraße
RW Kanalanschluss Hafenstraße
RW Kanalanschluss Hafenstraße
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
02.02 Verkehrsicherung
02.02
Verkehrsicherung
02.03 Erdarbeiten
02.03
Erdarbeiten
02.04 Rohrleitungen
02.04
Rohrleitungen
02.05 Trag- und Deckschichten
02.05
Trag- und Deckschichten
03 Sonstiges
03
Sonstiges
03.__.__.__.0001 Kamerabefahrung Kamerabefahrung wie folgt:
- Kamerabefahrung des gesamten Entwässerungsnetzes
- nach Fertigstellung zur Übergabe,
- inkl. Videoaufzeichnung/Dokumentation
03.__.__.__.0001
Kamerabefahrung
L
1.00
psch
03.__.__.__.0002 Zusätzliche Straßenreinigung Zusätzliche Straßenreinigung der Straße "Am Hohn"mit einem Besenwagen nur auf Anordnung des AG.
Länge der Straße 30 m
03.__.__.__.0002
Zusätzliche Straßenreinigung
O
1.00
St
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.01 Personal
04.01
Personal
04.02 Maschinen
04.02
Maschinen