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Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Rohbauarbeiten
1. Geltungsbereich
DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder
Art
DIN 18300 Erdarbeiten
DIN 18 305 Wasserhaltungsarbeiten
DIN 18 330 Mauerarbeiten
DIN 18 331 Betonarbeiten
DIN 18 336 Abdichtungsarbeiten
DIN 18360 Metallbauarbeiten
DIN 18 364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
DIN 18451 Gerüstarbeiten
Maßgebend sind für die Bearbeitung und Ausführung alle
Erlässe, Merkblätter, Technische Regeln, ergänzende
DIN-Normen und Richtlinien in den jeweils gültigen
Fassungen.
Die o.g. Aufstellung erhebt nicht den Anspruch auf
Vollständigkeit. Sollten sich Normen und Richtlinien
geändert
haben so gilt die jeweils letzte gültige Fassung. Bei
allen
Arbeiten sind die entsprechenden Vorschriften der
Berufsgenossenschaft und Baubehörden einzuhalten. Die
entsprechenden Zulassungsbescheide,
Verwendungsnachweise, Verarbeitungsvorschriften und
-richtlinien der Hersteller sind ebenso zu beachten und
einzuhalten. Sämtliche Leistungen und Ausführungen
erfolgen
nach den anerkannten Regeln der Technik.
2. Schnittstellen
Folgende Schnittstellen zu anderen Gewerken sind zu
beachten:
- Erdarbeiten außer Entwässerungskanalarbeiten unter
der
Bodenplatte
- Fassadenarbeiten (WDVS / VHF, Fenster und Türen);
- Ausbauarbeiten;
- Dachabdichtung;
- TGA-Gewerke, außer Verlegen der Grundleitungen sowie
Erdung und Leerrohre ELT unter der Bodenplatte bzw.
in der
WU- Bodenplatte.
Diese werden durch die vom AG direkt beauftragten AN
ausgeführt. Die Schnittstellen zu den o.g. Gewerken
sind zu
beachten. Der AN hat sich mit angrenzenden Gewerken
abzustimmen, der Koordinationsaufwand ist in die EPs
einzukalkulieren.
3. Baustelleneinrichtung
Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle für
seine
Leistungen sind Leistungen des AN. Nach Beendigung der
Bauaktivitäten ist die Baustelle sauber (besenrein) zu
hinterlassen sowie das Geländes iwiederherzustellen.
Mit Beginn der Fassadenarbeiten hat der AN seine
Lagerflächen zu reduzieren um den anderen am Bau
beteiligten Lagerflächen zur Verfügung zu stellen.
Sämtliche
Bestandteile der Baustelleneinrichtung sind gemäß
Arbeitsfortschritt umzubauen und nach Beendigung eines
jeden
Bauabschnittes abzubauen und abzutransportieren. Die
Verkehrswege innerhalb der Baustelle sind freizuhalten.
Gesonderte Vergütung für den Umbau von
Baustelleneinrichtungen erfolgt nur, wenn diese
außerhalb der
technischen Notwendigkeiten liegen und vom AG
ausdrücklich
angeordnet werden.
Der AN hat den Baustellenverkehr zu beachten und dabei
die
begrenzten Halteflächen zu berücksichtigen.
Die Kranstellung erfolgt nach BE-Planung.
4. Allgemein
Abstellungen und Arbeitsabschnitte, die sich aus dem
Arbeitstakt des Auftragnehmers und der
plangemäßen Ausführung ergeben, sind mit Fugenblechen
auszuführen.
Alle Arbeitsfugen sind auf das notwendige Minimum zu
beschränken und vor Baubeginn sorgfältig zu planen.
Alle
Arbeitsfugen werden durchbewehrt und sind mit einem
geschlossenen Schalungssystem mit möglicher
Querkraftübertragung herzustellen. Nach dem Freilegen
der
Arbeitsfuge ist die Zementschlämme bis auf das
tragfähige
Korngerüst des Betons zu entfernen. Vor dem
Weiterbetonieren sind die Arbeitsfugen entsprechend
vorzubehandeln.
Das Herstellen bzw. die Ausbildung von
Betoneinbringöffnungen, abgestimmt auf die statischen
Erfordernisse, sind bei der Kalkulation zu
berücksichtigen.
Montageeisen und notwendige Hilfsabstützungen für
freistehende Bewehrungsstäbe sind in die
Einheitspreise der
Bewehrung mit einzurechnen. Bewehrungsüberstände,
besonders im Bereich der Bodenplatte, Decken- und
Wandtakte, sind als Erschwernis anzusehen und
einzukalkulieren.
Sämtliche Kanten und Ecken in Bereichen der
Dachabdichtungen sind mittels Dreikantleiste und
nachträglichem Entgraten abzufasen. Bei abzudichtenden
Bauteilen (Bauwerksabdichtung, Dachabdichtung,
Beschichtungen) und den Anschlussbereichen der
Fassadendichtbänder sind die Oberflächen der Decken und
Wände besonders abdichtungsfreundlich, glatt und ohne
Überstände auszuführen. Grundsätzlich sind sämtliche
Betonbauteile ohne Roststellen und Grate herzustellen.
Sämtliche Festlegungen hinsichtlich der Bauausführung,
z.B.
Wahl der Betoneigenschaften, des Herstellverfahrens,
der
Betonierfolge, der Anordnung und Ausführung von
Arbeitsfugen, der Art der Nachbehandlung sind im Zuge
der
Arbeitsvorbereitung vom AN zu beschreiben und mit dem
Vertreter des AG und dem Tragwerksplaner abzustimmen.
Sämtliche baulichen Aufwendungen für die Baubehelfe und
Teilbauzustände, Kranfundamentierungen,
Schraubanschlüsse,
usw. sind Teil des Baubetriebs und damit Sache des AN;
Alle
anfallenden Kosten sind miteinzukalkulieren.
5. Ausführung
Fundamente und Bodenplatte:
Als erstes sind die Betonierabschnitte vorab
herzustellen,
danach erfolgt abschnittsweise die Betonage.
Die notwendige offene Wasserhaltung der Baugrube ist
mit
einzukalkulieren.
Anforderungen für die WU-Bodenplatte (h=25cm) als
Abdichtungsebene gegen Bodenfeuchte:
- Hoher Wassereindringwiderstand
- Zuschlag aus absolut frostbeständigem Material.
Die Gründung des Gebäudes erfolgt über eine elastisch
gebettete Fundamentplatte.
Unterschiedliche Gründungsebenen werden mit
Fundamentabtreppungen ausgeglichen.
Aufgehende Bauteile und Decken:
Mindestanforderungen für alle Flächenbauteile (Sohlen,
Wände, Decken):
- schwindarm, mit niedriger Hydrationswärmeentwicklung
(Beton mit geringer Rissneigung)
- Verwendung von Zuschlag mit rauer Kornoberfläche und
geringer Wärmedehnung
- optimierter Bindemittelgehalt.
Zusätzliche Anforderungen für:
Frost- und tausalzbeanspruchte Bauteile:
- Grenzwerte nach DIN EN einhalten; Anteil
leichtgewichtiger
organischer Verunreinigungen
- Grenzwerte nach DIN EN einhalten;
Frosttausalzwiderstand
Magnesium-Sulfat Wert
Alle durch die Bauart bedingten Aufwendungen für die
technische Bearbeitung, die Betontechnologie und die
konstruktiven Zusatzmaßnahmen sind mit den
Einheitspreisen
abgegolten.
6. Toleranzen
Die gemäß DIN 18202 zulässigen Rohbautoleranzen und
gemäß DIN 18203-2 zulässigen Stahlbautoleranzen gelten
hierbei als Maximalabweichungen.
Im Anschlussbereich der Fassade ist die
Deckendurchbiegung
zwingend nach DIN 18202 einzuhalten, die notwendige
Anpassung der Deckenabstützung ist in den
Schalungspositionen einzukalkulieren.
Treppenhaus Wände und Decken sind mit Anforderungen an
die Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202 Tabelle 3,
Zeile 5
herzustellen. Dies gilt insbesondere für den Übergang
zwischen
Wand- und Deckenschalung.
Die Oberseiten von Decken mit späterem Bodenaufbauten
sind
mit Anforderungen an die Ebenheit nach DIN 18202
Tabelle 3
Zeile 2 zu betonieren und glatt abzuziehen.
Bei Übergängen und im Anschlussbereich von Bauelementen
und Bauteilen an z.B.: Geländer, Fassaden, Trockenbau,
etc.,
gelten erhöhte Anforderungen an die
Ebenheitstoleranzen,
Vertikalität und Horizontalität. In diesen Bereichen
sind
Maximalabweichung von max. 5 mm auf eine Bauteillänge
von
jeweils 3 m zulässig.
Für die Aufzugsschächte gelten erhöhte Anforderung an
die
Winkeltoleranzen und die Verwindung. Die
Vertikalabweichung
Gemessen vom Untergeschoss bis Obergeschoss darf in
Summe max. 20 mm betragen, eine Torsion der
Schachtwände
ist unzulässig. Die Toleranzen dürfen sich über die
Geschosse
hinweg nicht kumulieren.
7. Betontechnologie und Nachbehandlung
Im Besonderen sind DBV-Merkblätter in Ihrer jeweils
aktuell
gültigen Fassung zu beachten
(z.B.Merkblatt Betonieren im Winter).
Den Bereichen Betontechnologie und Nachbehandlung des
Betons ist erhöhte Aufmerksamkeit zu
widmen. Zur Sicherstellung einer ausreichenden
Gebrauchstauglichkeit wurde die rechnerische
Rissbreite infolge Lasten und/oder Zwang gemäß
Eurocode 2,
Abschnitt 7.3 mindestens unter der
Annahme einer zentrischen Zwangsbeanspruchung aus
abfließender Hydratationswärme in der
statischen Berechnung nachgewiesen. Die Einhaltung
dieser
Rissbreiten ist unbedingt sicherzustellen
und auch durch betontechnologische Maßnahmen zu
unterstützen.
Um die Rissbildung infolge Zwang durch Abfließen der
Hydratationswärme und Zwang infolge
Schwinden des Betons gering zu halten, ist eine
Betonrezeptur
in Anlehnung an die
betontechnologischen Empfehlungen aus dem Merkblatt
"Wasserundurchlässige Baukörper aus
Beton" des Deutschen Betonvereins zu wählen.
Die Anforderungen des Eurocode 2, Abschnitt 4.2 und
Anhang
E hinsichtlich der
Mindestbetonfestigkeitsklassen sind in jedem Fall
einzuhalten.
Soweit Stützen mit höherer Betongüte, Decken und/oder
Unterzüge durchdringen, sind auch im
Decken- bzw. Unterzugsbereich frisch in frisch diese
höheren
Betonfestigkeitsklassen einzubauen.
Bei einzelnen Bauteilen kann der gemäß EC 2 maximal
zulässige Bewehrungsgrad ausgenutzt sein.
Die Betonrezeptur ist darauf abzustimmen. Es können
sich
hieraus Erschwernisse beim Einbau der
Bewehrung bzw. beim Einbringen des Betons ergeben, die
in
den Einheitspreisen mit
einzukalkulieren sind. Der Auftragnehmer ist
grundsätzlich
verantwortlich für die Wahl des geeigneten Betons auf
Grundlage der durch die Planer vorgegebenen
Eigenschaften.
Insbesondere ist zu beachten:
Die Überwachung des Einbaus von Beton der
Überwachungsklasse 2 und alle weiteren erforderlichen
Nachweise für den Beton gehört zum Leistungsumfang des
Bauausführenden. Die Betonherstellung ist in die
Überwachungsklasse 2 einzustufen.
Alle Bauteile sind nach der DAfStb- Richtlinie
"Vorbeugende
Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton
(Alkali-Richtlinie)" in Feuchtigkeitsklassen
einzustufen.
Neben den einschlägigen Regeln der Technik ist
insbesondere
zu beachten:
- Entmischung des Betons ist zu vermeiden. In Wänden
und
Stützen sind beim Einbringen Schüttrohre
und Schläuche zu verwenden.
- Der Beton ist sorgfältig zu verdichten, zusätzlich
gezielte
Nachverdichtung.
- Frühschwindrisse und Temperaturrisse sind durch eine
konsequente frühzeitige Nachbehandlung zu vermeiden.
- Betonnachbehandlung und Mindestdauer der
Nachbehandlung
nach DIN 1045-3, befahrene Flächen, jedoch
mindestens 5
Tage.
- Die Betonoberflächen, auf die später ein
Oberflächenschutz-
system, eine Bauwerksabdichtung oder Verbundaufbauten
aufgebracht werden sollen, müssen die hierfür
geforderten
Eigenschaften haben.
- Darüber hinaus muss eine Oberflächenzugfestigkeit von
Mittelwert > 1,5 N/mm² Einzelwert > 1,0 N/mm²
erreicht werden.
Die Betondeckung ist den Ausführungsplänen zu entnehmen
und an jeder Stelle des Bauteils zu gewährleisten. Die
Wahl
und die Lage der Abstandhalter erfolgt nach dem
DBV-Merkblatt "Betondeckung".
Sofern nicht anders beschrieben, sind Hüllrohre und
Abstandhalter aus Faserzement zu verwenden.
Bei sichtbar bleibenden Betonbauteilen, Betondecken
(die nur
eine Spachtelung erhalten), WU
Bauteilen und Bauteilen mit Anforderungen an den
Brandschutz sind grundsätzlich Abstandshalter
und Verschlüsse aus Faserzement zu verwenden.
8. Schalung / Unterstützung / Lastabtragung /
Überhöhungen
Für die notwendige Lastabtragung aus Schalungen von
Betonkonstruktionsteilen bis zum Abbinden
sind die damit zusammenhängenden Aufwendungen
einzukalkulieren. Besonders wird darauf
hingewiesen, dass statisch bedingt das Tragverhalten
einzelner
Bauteile erst im Zusammenwirken mit
darüber liegenden Wand- oder Deckenkonstruktionen
erreicht
wird und somit ggf. längere
Schalungsstandzeiten sowie Unterstützungen über zwei
Geschosse zu berücksichtigen sind.
Die betroffenen Bauteile, benannt durch den
Tragwerksplaner:
- Erhöhung der Verformungsgrenzen für auskragende Decke
des Erdgeschosses auf f <= l /150 festgelegt;
- Überhöhung des freien Kragarmendes, erhöhter
Bewehrungsgrad und längere Unterstützungszeiten der
Decke vorzusehen;
- Einzelne wandartige Träger und weitgespannte
Flachdecken
des Bauwerks länger als die in
der DIN 1045-3, Abschnitt 5.6 angegebenen
Ausschalfristen
zu unterstützen.
Geeignete Abstützmaßnahmen sind hierfür vom AN zu
wählen
und in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
Deckenfelder sind
im Regelfall bis zum Erreichen der vollen
Tragfähigkeit, nach
28
Tagen, zu unterstützen. In der Planung angegebene
Unterstützungslasten sind entsprechend zu
berücksichtigen. Die Planung und Dimensionierung dieser
Hilfsabstützungen ist Sache des AN Rohbau.
Stirnabschalungen von Wänden und sonstigen Bauteilen
werden nicht gesondert vergütet und sind in
Schalungspositionen miteinzukalkulieren.
Sämtliche Aufwendungen für Sichtbeton sind in die
entsprechenden Schalungspositionen bzw.
Zulagen einzukalkulieren. Für Betonpositionen werden
keine
gesonderten Zulagen oder
Mehraufwendungen vergütet.
9. WU-Bauteile
Die WU-Bodenplatten (h=40-45cm) werden als "Weiße
Wanne" nach der Vorschrift - DAfStb - Richtlinie
Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton
(WU-Richtlinie) -
ausgeführt.
Die Dichtigkeit der Sohle(WU-Bodenplatte) und
Anschlüsse
sind durch geeignete Fugenbänder sicherzustellen.
Lieferung
und Einbau der Fugenbänder erfolgt nach Angaben des
Planers. Arbeitsfugen durch Betonierabschnitte in der
nichttragenden WU- Bodenplatte sind Sache des AN und
werden nicht gesondert vergütet. Es werden nur
Fugenbänder
vergütet, die planerisch vorgegeben sind. Die
Positionen der
Fugen und Fugenbänder beziehen sich nur auf diese
planerisch vorgegebenen Fugen.
Alle erforderlichen Arbeiten zur Erstellung der
Arbeitsfugen mit
Fugenband bzw. Fugenblech sind in die entsprechenden
Einheitspreise einzukalkulieren. Die Betoneinbindung
muss
mindestens 3 cm betragen.
in den Schal- und Bewehrungsplänen sind die statisch
unbedingt erforderlichen Fugen sowie die statisch
erforderliche
Bewehrung angegeben.
Für die Ausführung der WU-Bauteile gelten die folgenden
Richtlinien in der jeweils aktuellen Fassung,
einschließlich den
darin zitierten Normen und Richtlinien:
- DAfStb: "Richtlinie für wasserundurchlässige
Bauteile" bis
Nutzungsklasse A (kein Wasserdurchtritt, hochwertige
Nutzung), einschließlich der darinzitierten Normen,
Richtlinien
und Schrifttum
- Beanspruchungsklasse: 2
- EC2
- DBV Merkblatt "Wasserundurchlässige Baukörper aus
Beton"
Zur Vermeidung weiterer bauphysikalischer Themen
(Kondensat, Raumklima) sind ergänzend folgende
Maßnahmen relevant (vgl. auch Hinweise WU-RL):
- Einbau Wärmedämmung hinterlaufsicher im Bereich der
erdberührten Außenwände (Vermeidung Kondensat)
- Einbau Abdichtung
- Die Risse, die während der Bauphase auftreten, müssen
abgedichtet werden. Dafür muss die Bodenplatte
zugängig
bleiben
- Da nach der Fertigstellung des Gebäudes Teile der
Bodenplatte durch einen Estrich bzw. eine
Beschichtung oder
das Aufstellen von haustechnischen Geräten nicht mehr
zugängig sind und somit auftretende Risse auch nicht
mehr
verpresst werden können, sind entsprechende Maßnahmen
zur Gewährleistung der Dichtigkeit rechtzeitig
durchzuführen.
10. Sichtbarbleibende Betonbauteile
Die Schalung von sichtbarbleibenden Betonwänden in
Anlehnung an SB2 ist mit glatter Schalungshaut,
Schalhautstöße stumpf ohne zusätzliche Dichtung,
Ankerstellen versenkt und verschlossen, Stöße geordnet,
geordnetes Schalbild, ohne Versätze, mit Dreikantleiste
(Schenkellänge 1 cm) für Betonkanten auszuführen.
Betonoberflächen welche als Sichtbetonklasse SB 2
beschrieben sind, werden zusdätzlich mit folgenden
Anforderungen nach DBV Merkblatt Sichtbeton definiert:
Textur: T2
Porigkeit: P2
Ebenheit: E1
Sichtbetonflächen sind durch geeignete Maßnahmen zu
schützen.
11. Betonfertigteile
Als Betonfertigteile bzw. Betonhalbfertigteile sind
Fertigteiltreppenläufe, ggfs. die Filigrandecken
geplant.
Weitere Betonfertigteile sind die Rahmenkonstruktionen
des
zentralen Treppenhauses. Die statische Berechnung,
Schal-
und Positionspläne werden dem Auftragnehmer zur
Verfügung
gestellt. Der Auftragnehmer übernimmt Werk- und
Montageplanung, Bewehrungspläne und die Stahllisten.
Vorlage beim Architekt (1x), Tragwerksplaner (1x) und
mit
Unterschrift (2x) beim Prüfingenieur. Die
Anforderungen der
DIN 1045-4 und des EC 2 Kapitel 10 sind zu beachten.
Die
Kosten sind in den Einheitspreisen enthalten. Die
Koordination
mit behördlichen Prüfinstanzen erfolgt vom
Auftragnehmer und
ist in die Einheitspreise einzurechnen. In den Mengen
sind alle
Befestigungsmittel und die Schalung enthalten. Alle
Verankerungs- und Befestigungsteile müssen den
Vorschriften
entsprechen, eine Schallübertragung ist durch geeignete
Maßnahmen zu verhindern. Kontaktkorrosion ist vom
Hersteller
eigenverantwortlich zu vermeiden. In den
Einheitspreisen sind
auch enthalten: das Herstellen, Liefern, Abladen,
Zwischenlagern und Versetzen. Ebenso ist in die
Einheitspreise
einzurechnen der Auf- und Abbau von evtl.
erforderlichen
Unterstützungen, Vergussbeton mit Bewehrung bzw.
Formstahl, je nach Verankerungsart, Verschließen von
Ankerlöchern und Fugen.
Die Fertigteiltreppenläufe und Zwischenpodeste werden
in
Treppenhäusern (TRH) eingebracht. Es ist durch
geeignete
Schutzmaßnahmen nach Wahl des AN sicherzustellen, dass
die Treppenläufe durch Einheben und Einbau nicht
beschädigt
werden. Sämtliche Aufwendungen für diesen Schutz sind
einzukalkulieren.
Für Stahlbetonfertigteile hat das liefernde
Unternehmen ohne
besondere Aufforderung den
Güteschutznachweis, Prüfzeugnisse und den
Eignungsprüfungsnachweis zu stellen.
12. Aussparungen
Im Allgemeinen ist zu beachten, dass die Wand- und
Deckenöffnungen gemäß aktueller Planung hergestellt
werden.
Das Schließen der Aussparungen in Decken und Wänden
nach
Beendigung der Installationsarbeiten hat
spachtelfertig zu
erfolgen und die Anforderungen des Schall- und
Brandschutzes
müssen beachtet werden, d.h. sämtliche Rohre,
Installationsleitungen, Kanäle usw. müssen vor dem
Einbetonieren eine Isolierung (entsprechender
Feuerwiderstandsdauer) aufweisen bzw. die vom
Installateur zu
erbringende Isolierung zu prüfen, sofern nicht aus
brandschutztechnischen Gründen ein direktes
Einbetonieren
gefordert wird. Der ordnungsgemäße Verschluss der
Aussparungen ist bildlich und schriftlich zu
dokumentieren
(Brandschutzbuch). Die Dokumentation ist mit der
Schlussdokumentation in Papier und Digital zu
übergeben.
13. Betonstahl
Die Kontrolle und Freigabe (auf Abruf des AN mit
ausreichendem Vorlauf - mind. 48 h) der Bewehrung
von Ortbetonbauteilen erfolgt stichprobenartig durch
den
Tragwerksplaner. Die Kontrolle aller nicht vom
Tragwerksplaner abgenommenen Ortbetonbauteile und die
Kontrolle der Bewehrung von Stahlbetonfertigteilen
erfolgt
eigenverantwortlich durch den AN. Die Verantwortung und
Haftung für die Bewehrungskontrollen bleiben in allen
Fällen
beim AN. Die Protokolle sind dem AG jeweils
unverzüglich
vorzulegen. Für alle Stahlbetonbauteile wird
ausschließlich
Stabstahl für die Bewehrung verwendet. Abstandhalter
und Unterstützungskörbe sowie Verschnitt und
Montageeisen
sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Der Einbau der Bewehrung hat nach DIN 1045-3 zu
erfolgen.
Im Bereich von konzentrierter Bewehrung sind für das
Einbringen und Verdichten des Betons, entsprechend
Einfüllöffnungen und
Rüttellücken vorzusehen.
Betonstahl 500 S und 500 M, Duktilitätsklasse A gem.
Angabe
Statik. Die Abrechnung der Betonstahlmengen erfolgt
gem.
Stahllisten Tragwerksplanung.
Schweißen Betonstahl:
Sofern nicht anders angegeben nach DIN EN ISO 17660-1
Die vom Tragwerksplaner geforderte Betonüberdeckung ist
durch die Verwendung hierfür geeigneter Abstandshalter
in
entsprechender Anzahl sicherzustellen und auf
Verlangen des
AG nachzuweisen. Montageeisen und notwendige
Hilfsabstützungen für freistehende Bewehrungsstäbe
sind in die
Einheitspreise der Bewehrung mit einzukalkulieren.
Der Betonstahl für die Fertigteile ist in die
Fertigteilpos.
miteinzukalkulieren.
14. Stahlbauteile
Für die Ausführung der Schweißarbeiten ist die
entsprechende
Herstellerqualifikation gemäß DIN EN 1090 erforderlich.
Korrosionsschutz und Oberfläche
Stahlbauteile ohne weitere Oberflächenbehandlung, wie
zum
Beispiel Lackieren, mit Wandungstärken ab 4 mm sind zu
entzundern, zu entrosten (Entrostungsgrad 3) und
sorgfältig zu
entfetten. Sie sind feuerverzinkt auszuführen,
Mindestschichtauflage von 120 my. Weitergehende
Korrosionsschutzarbeiten gemäß DIN 18364 sind
durchzuführen. Darunter fallen alle Stahlbauteile für
die
Befestigung (Verankerung und Teile der
Unterkonstruktion).
Alle Konstruktionsteile sind so auszulegen, dass nur
vor der
Korrosionsschutzbehandlung eingebrachte Schraublöcher
vorgesehen werden.
Der Korrosionsschutz aller Stahlbauteile ist
normgerecht
auszuführen. Für sämtliche Oberflächen gilt der
Farbton nach
Wahl des AG. Die Oberflächenvorbereitung und die Grund-
und Endbeschichtung sind mit dem Einheitspreis
abgegolten.
15. Planung
Der AG stellt dem AN die Eingabe und allgemeine
Ausführungsplanung digital über die Projektplattform
zur
Verfügung. Sämtliche darüber hinaus erforderlichen
Werk- und
Montageplanungen, auch Ingenieurleistungen, sind vom
AN zu
erbringen. Bei der Erstellung der Planungs- und
Ingenieurleistungen sind die Vorgaben des AG
umzusetzen.
Der AN erstellt unter anderem:
- Planunterlagen und prüffähige statische Nachweise für
Zwischenzustände und Bauzustände;
- Werk- und Montageplanung, Bewehrungspläne und die
Stahllisten für Stb.-Fertigteile.
Alle Unterlagen, Pläne, Berechnungen und Nachweise des
AN
sind dem AG entsprechend den vorgegebenen Fristen
vorzulegen, so dass eventuelle Ergänzungen und
Nachbesserungen sowie Korrekturen ohne hinderlichen
Einfluss auf den Bauablauf möglich bleiben.
Der AN ist verpflichtet die für seine Ausführung
erforderlichen
Pläne und Angaben rechtzeitig beim AG anzufordern und
zu
prüfen. Planläufe für ggf. erforderliche technische
Klärungen
sind zu berücksichtigen.
Die Montageplanung ist durch den AN fortzuschreiben.
Änderungen, die sich während des Baufortschrittes
ergeben,
werden nicht besonders vergütet.
Es ist mit einer Prüffrist des Architekten /
Tragwerksplaners
von ca. 14 Werktagen und mindestens zwei Prüfläufen zu
rechnen. Termine zur Vorlage der W+M-Planung werden
abgestimmt und gemäß Bauzeitenplan als Vertragsfristen
vereinbart.
16. Vermessung
Sämtliche notwendigen Vermessungsleistungen, wie
Sockelkontrollen, Meterrisse, Einmessen auf dem
Baugelände
etc. sind durch den AN zu leisten und in die EPs
einzukalkulieren.
Sämtliche Messpunkte und insbesondere Meterrisse sind
deutlich zu kennzeichnen und zu schützen.
Meterrissplaketten sind dauerhaft mit Schrauben
anzubringen.
Die Einmessprotokolle sind nach dem Anbringen
unaufgefordert bei der Bauüberwachung vorzulegen.
Bei Toleranznormen gilt immer die höchste
Genauigkeitsklasse. Abmessungen dürfen nicht kumuliert
werden.
17. Mauerwerksarbeiten
Im Leistungsumfang sind Mauerwerksarbeiten enthalten,
dabei
handelt es sich um tragendes / nicht tragendes
Mauerwerk,
sowie um Schachtabmauerungen. Zum Teil gelten
Brandschutzanforderungen.
Mischmauerwerk, d.h. die Kombination unterschiedlicher
Ziegel- bzw. Steinarten, ist untersagt.
Nicht tragende innere Trennwände, die nicht zur
Gebäudeaussteifung herangezogen werden, sind
grundsätzlich
erst nach Fertigstellung der Stahlbetonarbeiten
einzubauen,
soweit baustellenbezogen nichts anderes festgelegt
ist. Werden
bei Stumpfstoßtechnik Flachstahlanker eingebaut, so
sind sie
grundsätzlich mit einer Einzellänge von 30 cm und im
Abstand
von maximal 25 cm mittig in die Lagerfuge einzubauen.
Bei
nichttragenden Wänden ist sicherzustellen, dass keine
starre
Verbindung zur Decke entsteht, die Spannungen durch
Vertikalkräfte verursachen kann. Die Deckenbefestigung
von
Mauerwerkswänden mit Brandschutzanforderungen oder
statischen Belangen sind mittels verdeckt zu
montierenden
Deckenwinkeln aus Stahl herzustellen.
Der Anschluss der Mauerwerkswände an den Stahlbeton
erfolgt
über Ankerschienen.
Bei Wänden mit Brandschutzforderungen sind
unvermörtelte
Stoßfugen oberseitig zu verstreichen, Grifftaschen
sind mit
Mörtel zu füllen. Bei unvermörtelten Stoßfugen soll der
Abstand der Steine nicht größer als 5 mm sein.
Gefordertes
vollflächiges Ausbilden von Lagerfugen gilt auch für
großformatige Steine und Bauteile; das Ausbilden von
lediglich
zwei Mörtelstreifen erfüllt die Forderung nicht und
gilt als
wesentlicher Mangel. Dünnbettmörtel ist grundsätzlich
mit
alkaliresistentem Gittergewebe zu bewehren.
Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich
zu
entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist.
Für Kabel- oder ähnliche Abschottungen in Mauer- und
Deckenöffnungen mit Brandschutzforderungen sind
spezielle
quellfähige Brandschutzmörtel zu verwenden. Die
Eignung ist
nachzuweisen. Das gilt entsprechend für
Dichtungsmassen in
Randbereichen und für Ringspalten sowie für
Leerschotte und
Nachinstallationselemente (Keile o.ä.).
Auf der Baustelle gelagerte Mauerziegel sind vor
Niederschlägen zu schützen. Ebenso sind bei längeren
Arbeitsunterbrechungen Wände, Fensterbrüstungen und
dgl.
mit Folie abzudecken.
Es ist durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten,
dass die
Beschaffenheit des auf der Baustelle verarbeiteten
Mörtels
über den Zeitraum der gesamten Leistung hinweg
gleichbleibt
und auf das Wasseraufnahmevermögen des verarbeiteten
Steines abgestimmt ist. Die Auswahl der Zuschlagstoffe
ist
dementsprechend zu treffen. Grundsätzlich sind alle
Stoß-,
Lager- und Anschlussfugen satt und hohlraumfrei
auszuführen.
Die Fugen sind bis zur Sichtfläche zu vermörteln.
Werk-Frischmörtel und Mehrkammer-Silomörtel darf nur
nach
ausdrücklicher Genehmigung durch die Bauleitung
verwendet
werden. Dabei ist zu garantieren, dass er die nach den
zutreffenden DIN-Vorschriften geforderten Eigenschaften
aufweist.
18. Dämmung und Abdichtung
Für alle Abdichtungsarbeiten ist dem AG eine
allgemeinen
bauaufsichtliche Zulassung vor Ausführung vorzulegen.
Systeme verschiedener Hersteller dürfen nicht gemischt
oder
verbunden werden. Es dürfen nur komplette Systeme
verwendet werden. Werden Systeme gemischt, ist eine
Verträglichkeit dieser vom AN nachzuweisen.
Herstellervorgaben sind zu beachten.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Treppenhäusern,
Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund
abgestimmt
sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren
Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem
Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Alle
Dämm-
und Abdichtungsmaterialien sind trocken auf Unterlagen
zu
lagern. Die Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so
auszuführen, dass keine Wärmebrücken entstehen.
Nahtverbindungen von Bitumenbahnen in der Deckschicht
sind
unmittelbar nach Herauslaufen des Klebers entsprechend
der
Oberflächenbeschichtung abzustreuen.
19. Weitere Leistungen, die in die Einheitspreise
einzukalkulieren sind
- Aufwendungen aus Erfordernissen des Bauablaufs wie
witterungsbedingte Arbeitsunterbrechungen,
erforderliche Stütz- und Hilfskonstruktionen (auch
größer
Bemessungsklasse A), konstruktionsbedingt
längere Schalungsstandzeiten und sonstige
bauablaufbedingte Erschwernisse.
- Das Montieren, Vorhalten und Entfernen Konsolgerüste
inkl.
der Halterungen auch im Beton für
Kletterschalungen (Aufzugsschächte, Schächte,
Außenwände,
TRH, etc.). Der AG stellt keine Gerüste für
die Rohbauarbeiten zu Verfügung, sämtliche zur
Ausführung
der eigenen Leistungserbringung notwendigen Gerüste,
Hebebühnen, Materialaufzüge, etc. sind vom AN zu
erbringen
und einzukalkulieren. Das Gerüst ist auch zur
Mitbenutzung
anderer AN (z.B. Dach, Fassadenarbeiten, etc.) zu
stellen
sowie kurz vor Beginn der Fassadenarbeiten
dementsprechen
anzupassen.
- Das Ausschalen, auch wenn das im Leistungsverzeichnis
nicht erwähnt ist. Die Leistung entfällt nur dann,
wenn "verlorene Schalung" ausgeschrieben ist, über
deren
örtliche Anwendung hat sich der Auftragnehmer
im Zweifel mit der Bauüberwachung abzustimmen.
- Schneiden und Biegen von Betonstahl auf der
Baustelle,
beispielsweise bei Zulagen im Zuge von
Bewehrungsabnahmen.
- Deckengleiche Unterzüge und Ringbalken sind zusammen
mit der Deckenplatte zu bewehren und
herzustellen. Die Abrechnung hierfür erfolgt über
die höheren
Bewehrungsmengen in diesem Bereich, eine
gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
- Das Entfernen der Hartschaumkerne von Ankerschienen
nach
dem Ausschalen; die Schienen sind zu
säubern.
- Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das
Reinigen,
Vorbehandeln und das Begradigen der
Ränder ggf. durch Abkleben.
- Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem
Ausschalen zu schließen.
- Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper
in
die Schalung eingebaut, sind sie beim
Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von
Schalungen für Aussparungen ist untersagt.
- Die Schalungsstöße und Unebenheiten von Wand und
Deckenschalungen sind für diese Bereiche mit
Spachtelauftrag planzuschleifen.
- In seltenen Fällen sind schräge Wandabschlüsse
notwendig.
Eine zusätzliche Vergütung diesbezüglich
erfolgt nicht.
- Das Anbringen von Schubdornen und deren Verguss
(schallentkoppelt) zur Lagesicherungen von
Treppenläufen ist in die Treppenlaufpositionen zu
kalkulieren.
- Es gibt Bereiche mit schwieriger Geometrie, welche
ein
Betonieren und Verdichten erschweren. Hier zu
berücksichtigen sind evtl. notwendige Betonier- und
Rüttelöffnungen/-einrichtungen für diese Bereiche
(z.B.: flache Brüstungen, Überzüge, Stürze, etc.),
so dass die
vollständige Betoneinbringung und
Verdichtung möglich sind. Auf die Bewehrungsführung
und
somit Betoniermöglichkeit ist zwingend zu
achten. Eine gesonderte Vergütung hieraus erfolgt
nicht. Die
Berücksichtigung der Kosten hat dann in der
Betonier- und Schalposition Wände für diesen Bereich
zu
erfolgen.
20. Für die Ausführung gelten folgende Unterlagen:
Für alle nachfolgenden Positionen gilt:
Lieferung aller Materialien und die fachgerechte
Verlegung
bzw. Montage entsprechend dem Stand der Technik sowie
Ausführung aller erforderlicher Nebenleistungen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1. 1 Baustelleneinrichtung
1. 1
Baustelleneinrichtung
2 Erdbauarbeiten
2
Erdbauarbeiten
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Erdarbeiten
Für die Ausführung gelten:
ATV Erdarbeiten DIN 18300
ZTVT-StB, ZTVV-StB, TL
Min-StB, ZTVA- StB
Technische Regeln im Rohrleitungsbau
DVGW GW 315.
Ausführung / alle zu verwendenden Materialien immer
gemäß
den aktuell geltenden DIN-Normen, Fabrikats-, Produkt-
und
Herstellervorschriften, Prüfzeugnissen und
Zulassungen. Den
Anforderungen aus der jeweiligen Landesbauordnungen
sind zu
beachten;
Die angebotenen Einheitspreisen umfassen (soweit nicht
anders erwähnt) Lieferung und Herstellung der
Leistungen,
sowie Gewährleistung, usw., als fix und fertige
Komplettleistung.
Evtl. Widersprüche, Unklarheiten und Unstimmigkeiten
in den
Unterlagen sind zu erwähnen. Mögliche Alternativen oder
Einsparungen sind getrennt anzubieten. DSie BAustelle
ist zur
Angebotslegung zu besichtigen. Mehrkosten aus
Unkenntnis
der Örtlichkeit werden nicht anerkannt.
Die Entsorgungsnachweise sind der Objektüberwachung des
AG unverzüglich, bis spätestens 5 Tage nach der
Entsorgung
unaufgefordert vorzulegen.
Alle Preise sind fest bis zum Ende der Bauzeit;
Der Vorarbeiter des Bieters muss die deutsche Sprache
in
Schrift und Wort beherrschen und muss während der
gesamten
Arbeiten täglich vor Ort sein;
Die Abgabe des vorliegenden Angebotes erfolgt für den
Auftraggeber unverbindlich und Kostenlos;
Mengenänderungen, Wegfall von Positionen bzw. ganzer
Titel
bedingen keine Änderung der Einheitspreise.
Der Bieter sorgt für eine tägliche Reinigung der
Straßenfläche
und öffentlicher Erschließung, was sein Gewerk
anbelangt.
Der Bieter schützt vorhandene und zu erhaltende
öffentliche
Hofbefestigungen an den Stellen der Ein- und
Ausfahrten und
führt alle erforderlichen Maßnahmen zur gefahrlosen
Überquerung der Gehwege und bestehend bleibenden
Pflasterflächen durch. Die Angaben aus den
Bodengutachten
und Baugenehmigung sind einzuhalten.
Das Erdplanum ist so zu nivellieren und zu verdichten,
dass die
Höhenlage für das neu zu erstellen Gebäude hergestellt
ist
(Genauigkeit +/- 2 cm).
Zusätzlich findet eine Überwachung der Erdarbeiten
durch den
Auftraggeber statt.
Sämtliche Maße sind auf die Baustelle zu überprüfen.
Das Gelände ist vor Angebotsabgabe vom Bieter vor Ort
zu
überprüfen. Eine eventuelle Abstimmung mit anliegendem
Grundeigentümer ist notwendig.
Die erforderliche Tragfähigkeitswerte für die
Fundamentierung,
Betonsohlen und Hofbefestigung sind mittels
Lastplattendrückversuche vom Bieter nach zu weisen.
Generell ist bei Aushub durch den hydraulischen
Bindemittel
verbesserten Schicht ist die Verfüllung mit den
gleichen
Verbesserung durchzuführen damit Setzungsdifferenze
ausgeschlossen sind.
Schlacken oder andere Restprodukte der Stahlindustrie
dürfen
nicht eingebaut werden.
Die Baustellengegebenheiten und die Anweisungen der
Objektüberwachung des AG sind zu beachten. Mit
abschnittweisen, zeitlich versetzten Arbeiten muss
aufgrund
des Bauablaufs gerechnet werden. Dies ist zu
berücksichtigen
und in die Einheitspreise miteinzukalkulieren.
Übergabekote AN-Erdarbeiten an AN-Rohbauarbeiten:
Gebäude UK Sauberkeitsschicht 283,67 mNHN
Außenanlage UK Schottertragschicht 284,20 mNH
Das Auftreten des Grundwassers durch die geplante
Baumaßnahme auf der Grundlage der vorliegenden
Untersuchungsergebnisse in einer trockenen Jahreszeit
nicht
gegeben. Bei Auftreten von
Schichtenwasser/Sickerwasser ist
die Objektüberwachung des AG unverzüglich zu
verständigen.
Die Offene Wasserhaltung gemäß Leistungsverzeichnis ist
rechtzeitig einzurichten.
Temporäre offene Wasserhaltung:
Erstellen einer temporären offenen Wasserhaltung zur
Entwässerung tiefliegender Bereiche und fachgerechten
Leistungserbringung. einschl. Vorhalten, Betreiben und
Rückbauen bis zur Fertigstellung der in Schichtwasser-
zuflüssen befindlichen Bereiche
Ein Aufweichen der geplanten Gründungssohle ist zu
vermeiden.Witterungsbedingte Wasseransammlungen sowie
Schichtenwasser sind abzupumpen.
Die Beschaffenheit des Baugrundes ist in dem
beiliegenden
Bodengutachten von geotechnik heiligenstadt gmbh vom
21.03.2023 inkl. Anlagen beschrieben und ist für die
Ausführung zu beachten. Die Gründungsempfehlungen sind
vollständig zu übernehmen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jedes
Planum,
welches durch den AN erstellt wird, von der Bauleitung
und
dem Bodengutachter abgenommen werden muss.
In den Preisen sind u. a. abgegolten:
-
Erschwernisse, die jahreszeitlich oder
witterungsbedingt sind und mit denen normalerweise
gerechnet werden muß. Beseitigen von normalen
Niederschlägen sowie Schutzmaßnahmen vor
normalen Niederschlägen insbesondere fachgerechtes
und dauerhaftes Abdecken aller Böschungen und
Sohlen der Baugrube als Schutz vor Durchfeuchtung
mittels PE-Folien und Lattung mit Sicherungsanker incl.
Erneuerung bei Defekten.
- Umsetzen von Maschinen und Geräten im Bereich der
Baustelle.
- Verkehrssicherung und laufende Reinigung der
benutzten öffentlichen Straßen und Wege
Des Weiteren sind folgende Leistungen zu erbringen und
in die Einheitspreise einzurechnen:
-
Mutterboden ist in messbaren Mieten getrennt von
anderem Aushub neben dem Baugelände aufzusetzen,
die Oberfläche der Mieten ist leicht zu mulden, der
Boden ist für die Dauer der Lagerzeit gem. DIN 18300
Abschn. 3.073.1 und 3.073.3 zu behandeln.
- Zwischentransport innerhalb des Baugeländes zur
späteren Verwendungsstelle ist in die Einheitspreise
einzurechnen und wird nicht extra vergütet.
- Für die Abrechnung ist der Längsschnitt
maßgebend.
Nach Abschluss der Erdbauarbeiten ist gemeinsam mit
der Bauleitung das Bodenprofil zu nivellieren.Das
Ergebnis ist vom Unternehmer vorzulegen.
- Insgesamt sollen schallgedämpfte und
erschütterungsarm arbeitende Maschinen und
Aggregate eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere
für die Maschinen einer eventuellen Wasserhaltung,
wenn diese auch nachts betrieben werden müssen.
- Baugruben bis 1,25 m Tiefe werden ohne besondere
Sicherung mit senkrechten Wänden hergestellt.
Über 1,25 m Tiefe sind die Baugruben entsprechend
der DIN 4124 sowie den Vorschriften der
Bauberufsgenossenschaft abzusichern.
- Es ist darauf zu achten, dass insbesondere in den
Hang abfließendes Regenwasser keine Schäden an
der Baugrube und an den Bauwerken anrichten kann.
Vor dem Aus- und Einbau aller Bodenmassen muss ein
gemeinsames Nivellement der Fläche mit der Bauleitung
des AG erfolgen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Erdarbeiten
2. 1 Baugrubenaushub
2. 1
Baugrubenaushub
2. 2 Rohrgrabenaushub
2. 2
Rohrgrabenaushub
2. 3 Deklarationsanalytik und Entsorgung
2. 3
Deklarationsanalytik und Entsorgung
2. 4 Wasserhaltung
2. 4
Wasserhaltung
9 Entwässerungskanalarbeiten
9
Entwässerungskanalarbeiten
Erdverlegte Grundleitungen im Erdreich höhen- und
fluchtgerecht verlegte Abwasserleitungen (Schmutz- und
Regenwasser). Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß zu
nachfolgend angegebenen Einheitspreisen.
Kanalrohrleitungen in PP mit allen erforderlichen
Formstücken
sowie den dazugehörigen Dichtringen, Gleit- und
Reinigungsmitteln, Verschnitt und ggf. erforderlichem
Kleber.
Für die Verlegung der Abwasserrohrleitungen gelten die
DIN
1986, DIN 4033, DIN 18300, DIN 18303, DIN 18306 sowie
alle
weitergeltenden Normen, Richtlinien, Verordnungen und
die
Verlegerichtlinien des Herstellers.
Die Abwasserleitungen und Schächte sind lagen- und
höhenmäßig mit einem geeigneten Meßgerät -
Nivelliergerät -
vor Ort einzumessen. Die Meßwerte sind in einen
Bestandspläne digital einzuarbeiten und der Bauleitung
sowie
Bauherr zu übergeben.
Die erforderlichen Formstücke werden als
Zulagepositionen
separat vergütet. Formstücke werden beim Aufmaß
übermessen.
Abwasserrohrleitungen aus Kanalrohr PP
Kanalrohr liefern und verlegen, einschl. Bettung und
Umhüllung. Rohre nach DIN EN 1852 mit Doppelsteckmuffe
und formschlüssig fixierten Dichtungen aus EPDM nach
DIN
EN 681-1, Dichtheit mind. von -0,5 bis +5,0 bar bei
Verformung
und Abwinklung nach EN 1277 nachgewiesen.
Hochabriebfest, ohne Zusatz von Füllstoffen.
Rohrleitung innen
mit Hersteller-, Durchmesser- und Werkstoffangabe
signiert.
Farbe: grün, durchgehend eingefärbt.
Nachgewiesene dynamische Belastungsfähigkeit für die
Berechnung bei nicht vorwiegend ruhenden Belastungen
nach
ATV-DVWK-A 127, Absatz 9.7.4
Nachhaltigkeit - Umweltrelevante Aspekte:
Die Wiederverwendbarkeit / Recyclingfähigkeit in der
gleichen
Produktgruppe (Rohre und Formteile) muss bei größer 95%
liegen. Die Produktion der Rohrleitung muss mit einem
Anteil
an erneuerbaren Energien von größer 75% erfolgen. Der
Nachweis für die vor genannten umweltrelevanten Aspekte
muss durch eine allgemein anerkannte unabhängige Stelle
erfolgen.
Die PP-Rohre und -Formteile dürfen keine persistenten
organischen Schadstoffe nach EU-Verordnung 2019/1021
(Anhänge I-IV) enthalten und keiner Beschränkung nach
Anhang XVII bzw. Zulassungspflicht nach Anhang XIV
oder der
Informationspflicht (Art. 33) nach Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) unterliegen.
Wurzelfestigkeit nach DIN 4060 nachgewiesen. Das
mittlere
Spaltmaß zwischen Muffeneingang und Rohr darf zur
Sicherstellung der Wurzelfestigkeit maximal 1,5 % des
Nenndurchmessers betragen.
Die Rohrleitungen sind unter Beachtung der DIN EN 1610
und
der Herstellerverlegeanleitung zu verlegen.
Fabrikat:
Ostendorf o. glw.
Typ: KG 2000 oder gleichwertiger Art
Erdverlegte Grundleitungen im Erdreich höhen- und
9. 1 Entwässerung Schmutzwasser unter Gebäude
9. 1
Entwässerung Schmutzwasser unter Gebäude
9. 2 Drainagearbeiten
9. 2
Drainagearbeiten
12 Mauerarbeiten
12
Mauerarbeiten
12. 1 Innenwände
12. 1
Innenwände
13 Beton- und Stahlbetonarbeiten
13
Beton- und Stahlbetonarbeiten
13. 1 Fundamenterdungsarbeiten
13. 1
Fundamenterdungsarbeiten
13. 2 Bewehrung und Einbauteile
13. 2
Bewehrung und Einbauteile
13. 3 Trag- und Sauberkeitsschichten
13. 3
Trag- und Sauberkeitsschichten
13. 4 Einzelfundamente und Lastverteilplatten
13. 4
Einzelfundamente und Lastverteilplatten
13. 5 Streifenfundamente
13. 5
Streifenfundamente
13. 6 Sohle, Bodenplatte Walzbeton
13. 6
Sohle, Bodenplatte Walzbeton
13. 7 Sohle, Bodenplatte WU-Beton
13. 7
Sohle, Bodenplatte WU-Beton
13. 8 Außen- und Innenwände Normalbeton
13. 8
Außen- und Innenwände Normalbeton
13. 9 Stützen
13. 9
Stützen
13.10 Unterzüge/ Überzüge/ Riegel / Ringanker
13.10
Unterzüge/ Überzüge/ Riegel / Ringanker
13.11 Decken
13.11
Decken
13.12 Stb.-Fertigteile
13.12
Stb.-Fertigteile
13.13 Fertigteilgarage
13.13
Fertigteilgarage
13.14 Kernbohrungen/ Sägearbeiten/ nachträgl.
13.14
Kernbohrungen/ Sägearbeiten/ nachträgl.
18 Abdichtungs- und Dämmarbeiten
18
Abdichtungs- und Dämmarbeiten
18. 1 erdberührte Bauteile
18. 1
erdberührte Bauteile
18. 2 sonstige Abdichtungsarbeiten
18. 2
sonstige Abdichtungsarbeiten
18. 3 Dämmarbeiten
18. 3
Dämmarbeiten