Baustoffe Hochbau
Dresden - Neubau Prototypenzentrum, Rohbau (0206V26)
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Hinweise zu VE 311-1 Rohbauarbeiten - Anteil KG 300/400 Hinweise zu VE 311-1 Rohbauarbeiten - Anteil KG 300/400 EFRE Projekt 70-00343-2520 Das Projekt wird aus 2 verschiedenen Maßnahmen finanziert, so dass zur Abrechnung 2 Lose vorgesehen sind, die aber nur im Zusammenhang beauftragt werden. Bei dem nachfolgenden Los handelt es sich um den größeren Anteil, welcher aus dem EFRE Projekt 70-00343-2520 finanziert wird. Dieses Los wird ergänzt durch das Los des nicht-EFRE Projektes VE 311-2 Rohbauarbeiten - Anteil KG 500 nicht-EFRE Projekt 70-00332-2520 Zu beachten ist, dass alle Hinweise und allgemeine Positionen (Baustelleneinrichtung...)aus dem EFRE Projekt auch für das Nicht-EFRE-Projekt gelten und sich gegenseitig ergänzen, auch wenn diese nicht nocheinmal zusätzlich kopiert wurden.
Hinweise zu VE 311-1 Rohbauarbeiten - Anteil KG 300/400
Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
Schutzvorrichtungen und Sicherungsmaßnahmen Schutzvorrichtungen und Sicherungsmaßnahmen
Schutzvorrichtungen und Sicherungsmaßnahmen
1. 5 Schutzvorrichtungen und Sicherungsmaßnahmen
1. 5
Schutzvorrichtungen und Sicherungsmaßnahmen
Beton- und Stahlbetonarbeiten Beton- und Stahlbetonarbeiten
Beton- und Stahlbetonarbeiten
3 Beton- und Stahlbetonarbeiten
3
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Ortbeton von Schutzschichten, etc. Ortbeton von Schutzschichten, etc.
Ortbeton von Schutzschichten, etc.
3. 1 Ortbeton von Schutzschichten, etc.
3. 1
Ortbeton von Schutzschichten, etc.
Einbauteile Einbauteile
Einbauteile
3.12 Einbauteile
3.12
Einbauteile
Mauerarbeiten Mauerarbeiten
Mauerarbeiten
4 Mauerarbeiten
4
Mauerarbeiten
Hinweise zu Mauerarbeiten Hinweise zu Mauerarbeiten ================================ Die nachfolgenden Hinweise, Bedingungen und Leistungsbeschreibungen gelten für alle unter Abschnitt "4.1 Mauerarbeiten" beschriebenen Leistungen: Alle nachstehend vom AN geforderten Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet, soweit sie nicht in den nachstehenden Positionen gesondert aufgeführt werden. 1.   Allgemein Auszuführende Arbeiten -einzelne Abtrennung nach Fertigstellung der Betonkonstruktion als nichttragendes Mauerwerk UG und 3.OG mit gleitenden Deckenanschlüssen, teilweise mit Brandschutzanforderung Es handelt sich dabei um den Wandverschluss von Einbringöffnungen und kleine Raumabtrennungen. Es sind daher alles kleinere Öffnungsverschlüsse und keine zusammenhängende Mauerwerkswände. 2.   Ausführung Für alle Mauerwerkswände ist ein einheitliches Steinformat zu verwenden. Das Steinformat für die Wände gilt für 11,5 cm und 24 cm Wandstärke. Das vollfugige Ausführen und bündig mit der Steinvorderkante glatt Abziehen der Lager- und Stoßfugen wird als Zulage gesondert vergütet. Mauerwerkswände mit Brandschutzanforderung sind fachgerecht an angrenzende Bauteile anzuschließen. Die Anschlussfugen einschl. Fugen an die Stahlbetondecken sind dicht auszuführen. Decken- und Wandanschlüsse bei F30-/ F90-Wänden sind gemäß Beschreibung im LV bzw. Detailanforderungen nach DIN 4109 auszuführen. Unterbrechungen durch Stützen und Öffnungen sind einzukalkulieren. Profilstöße sind sauber und bündig herzustellen, Anschlußfugen sauber herzustellen. Anschlüsse oder Ecken des nichttragenden Mauerwerks aus gleichen Steinen sind fachgerecht herzustellen. Diese Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Die Verwendung von Mörtel-Zusatzmitteln ist nur im Rahmen der DIN 18 330 zulässig. Es dürfen nur chromatarme Mörtel verwendet werden. Bei den angegebenen Öffnungsmaßen beziehen sich die Höhenmaße von Brüstungen und Türöffnungen jeweils auf Oberkante Fertigfußboden, bei Türen in Hauptschächten auf die OK Schwelle Stahlbeton. Es dürfen nur Befestigungsmittel mit amtlicher Zulassung verwendet werden. Die entsprechenden Nachweise sind der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Für das nachträgliche Unterstopfen der Fuge zur Decke mit Mineralwolle der Baustoffklasse A sind 10 Arbeitstage vor Ausführung unaufgefordert Zertifikate vorzulegen. Das Mauerwerk ist in Kleinflächen auszuführen. Die Bereiche sind den Grundrissplänen zu entnehmen. Die Kleinflächen sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Bei den Mauerarbeiten ist damit zu rechnen, dass sich die Ausführung bis zur endgültigen Fertigstellung des Ausbaues erstreckt. Das Abladen der Steine darf nicht durch Kippen erfolgen. Das Entstehen von Rissen infolge von Setzungunterschieden und Schwinden ist zu verhindern bzw. die Rissgefahr zu minimieren. Alle Mauerwerkswände sind mit vermörtelten Stoß- und Lagerfugen herzustellen. Bei der Nachbehandlung ist auf Schutz vor Durchfeuchtung bzw. schneller Austrocknung zu achten. Dies ist in die EP einzukalkulieren. Bauseitige Ursachen für Dehnungsunterschiede zwischen Innen- und Außenwänden wie z.B. unterschiedliche Herstellfeuchte der Wände sind zu vermeiden. Das Mauerwerk ist trocken zu halten. 3. Maßtoleranzen Bei der Ausführung der Arbeiten  ist die DIN 18 202, Toleranzen im Hochbau, zugrunde zulegen. Für die Ebenheitstoleranzen gelten die erhöhten Anforderungen nach Tabelle 3, Zeile 6 für alle Mauerwerkswände
Hinweise zu Mauerarbeiten
Mauerwerk Mauerwerk
Mauerwerk
4. 1 Mauerwerk
4. 1
Mauerwerk
Abdichtungs- und Dämmarbeiten Abdichtungs- und Dämmarbeiten
Abdichtungs- und Dämmarbeiten
5 Abdichtungs- und Dämmarbeiten
5
Abdichtungs- und Dämmarbeiten
Dämmung Dämmung
Dämmung
5. 3 Dämmung
5. 3
Dämmung