Trockenbauarbeiten
Davids Neubau Verwaltung Loherhof
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+++++ Allgemeine Vorbemerkungen (für alle Leistungsverzeichnisse)
+++++ Allgemeine Vorbemerkungen (für alle Leistungsverzeichnisse)
1.0 Angaben zur Baustelle Projektname: Neubau Verwaltungsgebäude mit 2 Nutzungseinheiten Projektadresse: Pater-Briers-Weg 85             52511 Geilenkirchen Baustelleneinrichtung Der Auftraggeber wird die übergeordnete Baustelleneinrichtung (Bauzaun, zentrale Baustromanschlüsse, zentraler Bauwasseranschluss, Sanitäreinrichtung(en), ggf. Bauleitungscontainer o.ä.) in Eigenregie übernehmen. Sämtliche weitergehende Einrichtung, die der Auftragnehmer für die Ausführung der vertraglichen Leistung benötigt, sind eigenverantwortlich aufzubauen und nach Abstimmung mit der Bauleitung abzubauen. Vor Beginn der Ausführung ist mit der Bauleitung die AN-seitige Baustelleneinrichtung (z.B. Büro-, Aufenthalts-, und sonstige -container, Lagerflächen, Standorte von Hebezeugen etc.) abzustimmen. Für die Baustelleneinrichtung stehen dem AN in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung nur Flächen auf dem Baugrundstück zur Verfügung. Darüber hinaus erforderliche Flächen hat der AN auf eigene Gefahr und Kosten vorzunehmen. Vor Ausführungsbeginn ist vom AN in Absprache mit der Bauleitung festzulegen und zu koordinieren, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Die Stellflächen für Misch- und Fördereinrichtungen sind im Baustelleneinrichtungsplan einzuzeichnen bzw. mit der Bauleitung abzustimmen. Die sofortige Beseitigung von Straßenverunreinigungen durch den An- und Abtransport von Geräten, Maschinen, Baustoffen etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das Aufstellen von Wohncontainern bzw. das Übernachten auf der Baustelle ist ausdrücklich nicht gestattet.
1.0 Angaben zur Baustelle
2.0 Ausführungs- und Angebotsunterlagen Bei computerunterstützter Angebotsausarbeitung sind Text und Massen des vorliegenden Leistungsverzeichnisses in jedem Fall verbindlich. Im Angebot des Unternehmers erfolgt nur eine Überprüfung der Preise. Der Computerauszug muss aufgetrennt in einzelne Blätter und zusammengeheftet eingereicht werden. Im Auftragsfall müssen die Preise in das Originalangebot übernommen (übertragen) werden. Die beiliegenden Zeichnungen bilden die Angebotsgrundlage. Dem AN für die Ausschreibung zur Verfügung gestellte Planunterlagen: Architekturpläne Grundrisse, Schnitte
2.0 Ausführungs- und Angebotsunterlagen
3.0 Abrechnung und Ausführung Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, als beschrieben. "Bauart" bedeutet das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Sämtliche Maße am Bau sind eigenverantwortlich zu prüfen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Abkürzungen der Abrechnungseinheiten bedeuten: psch = pauschal St = Stück m = Meter m² = Quadratmeter m³ = Kubikmeter kg = Kilogramm t = Tonne h = Stunde d = Tag wo = Woche mt = Monat Jr = Jahr Bei Vorhaltung und Betrieb usw. ist die Abrechnungseinheit das Produkt aus Mengen- und Zeiteinheit. Die Ausführung und Abrechnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt nach § 15 VOB/B. Auf die Vorbemerkungen des im Titel "Regiearbeiten" bzw. "Stundenlohnarbeiten" wird hingewiesen.
3.0 Abrechnung und Ausführung
4.0 Allgemeines Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins voraus. Eine Wertung des Angebots ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich. Der Anbieter erklärt sich sowohl mit allen Vorbemerkungen und der Leistungsbeschreibung einverstanden. Die Erstellung des Angebotes ist für den Auftraggeber kosten- und bedingungsfrei. Die Abgabe des Angebotes gilt als Bestätigung des Unternehmens, dass es die Angebotsunterlagen als ausreichend und vollständig ansieht und über die für die fristgerechte Erfüllung der angebotenen Arbeiten erforderliche Betriebseinrichtung sowie den notwendigen Personalbestand verfügt. In den nachstehenden Positionen sind die einzelnen Leistungen beschrieben und massenmäßig erfasst. Sie sind an Hand der beiliegenden Pläne und einer örtlichen Besichtigung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Bei gegenseitigem Einverständnis dienen sie als Grundlage zur Ermittlung einer Pauschalen. Der Auftraggeber behält sich bis zur Auftragsvergabe vor, einzelne Titel/Lose getrennt zu vergeben oder aus dem ausgeschriebenen Leistungsumfang zu nehmen. Der Bieter hat die Baustelle zu besichtigen und sich mit den örtlichen Verhältnissen vertraut zu machen. Hierzu gehört auch die Einsichtnahme der Planunterlagen bei den örtlichen Versorgungsunternehmen bezüglich der öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen. Weichen Bedingungen des Auftrages von denen der Ausschreibung ab, so gelten erstere als vom Auftragnehmer angenommen. Allgemein geltende ZTV: DIN 18 299 VOB/C - Allgemeine Regelungen für Bauleistungen jeder Art BauO NW: Bauordnung Nordrhein-Westfalen BaustellV: Baustellenverordnung BaustellVErläutVV: Erläuterung zur Baustellenverordnung ArbSchG: Arbeitsschutzgesetz ArbStättV: Arbeitsstättenverordnung ASR: Arbeitsstättenrichtlinien UVV/ BGVR: Unfallverhütungsvorschriften BImSchG: Bundes-Immissionsschutzgesetz AVV Baulärm: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm TA Lärm:Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm DIN  4102: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN  4108: Wärmeschutz im Hochbau DIN  4109: Schallschutz im Hochbau DIN 18 201: Toleranzen, Begriffe DIN 18 202: Toleranzen im Hochbau BGV A3 :Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebs- und Arbeitsmittel DIN VDE 0701 - 0702: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebs- und Arbeitsmittel sowie die dort weiter genannten Normen und Vorschriften GEG vom 1.11.2020 Über die aufgeführten DIN, Gütebestimmungen, Richtlinien, Zulassungen hinaus gelten  alle gesetzlichen Bestimmungen, Erlässe, usw. die zur Zeit der Angebotsabgabe gültig sind, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt sind. Die Normen stellen Mindestanforderungen dar, die in keinem Falle unterschritten werden  dürfen. Vertragsgrundlagen Allen Ausschreibungen und Verträgen liegen als Bestandteil die nachfolgenden Unterlagen und Bedingungen, bei Widersprüchen in der Reihenfolge der Aufzählung, zugrunde: die Leistungsbeschreibung die Besonderen Vertragsbedingungen etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB/C die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B Lieferungs-, Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers haben keine Gültigkeit, auch wenn vom Auftraggeber nicht ausdrücklich widersprochen wird. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsverzeichnisses sind vom Auftragnehmer gesondert anzuzeigen und haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Alternativangebote können dem Leistungsangebot beigelegt werden. Sind aufgrund der Erfahrungen seitens des Bieters Ergänzungen oder Verbesserungen anhand der vorgelegten Ausführungsbeschreibungen im LV erforderlich, so sind diese bei Angebotsabgabe zu benennen und kostenmäßig zu fixieren.
4.0 Allgemeines
5. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich und die technische Ausführung werden durch die im Leistungsverzeichnis zugeordneten und beschriebenen Bauleistungen und insbesondere durch nachfolgende DIN-Vorschriften definiert: DIN 18350-VOB/C Putz- und Stuckarbeiten, Abschnitt 3.5 Trockenbau DIN 18353-VOB/C Estricharbeiten, Abschnitt 3.2.4 Trockenbau DIN 18355-VOB/C Tischlerarbeiten, Abschnitt 3.11 Trockenbau DIN 1748-Strangpressprofile aus Aluminium und Aluminium-Knetlegierungen DIN 4102-Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4103-Nichttragende innere Trennwände DIN 4108-Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109-Schallschutz im Hochbau DIN 18101-Türen für den Wohnungsbau DIN 18111-Stahlumfassungszargen DIN 18164-Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das Bauwesen DIN 18165-Faserdämmstoffe im Hochbau DIN 18168-Leichte Deckenbekleidungen und Unterdecken DIN 18180-Gipskartonplatten - Arten, Anforderungen, Prüfung DIN 18181-Gipskartonplatten im Hochbau - Grundlagen für die Verarbeitung DIN 18182-Zubehör für die Verarbeitung von Gipskartonplatten DIN 18183-Montagewände aus Gipskartonplatten Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie der Fugenausbildung.
5. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
5.0 Angaben zur Ausführung 5.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte: VORB 021 Angaben zur Ausführung________ Unterbrechungen und Beschränkungen:___________ 5.2 Besondere Erschwernisse (Arbeiten in bewohnten / genutzten Anlagen) 5.3 Auf- und abbauen von Gerüsten ebenso Vorhaltung (Sicherungsmaßnahmen in Treppenhäusern oder an Schächten) 5.4 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge und sonstiger BE (die Dauer der Vorhaltung muss angegeben werden) 5.5 Hilfestellung zum Be- und Entladen, Lagern und Transport von Stoffen durch den AG 5.6 Leistungen für andere Firmen (Rohbauunternehmer baut Anker für Zimmermann oder Stahlbauer ein) 5.7 Angaben zur Umsetzung der Ausführungsarbeiten (vom AN auszufüllen) Arbeitstage auf der Baustelle ___________ AT Arbeitskräfte am Bau ___________ Personen davon Vorabeiter ___________ davon Facharbeiter           ___________ davon Helfer ___________
5.0 Angaben zur Ausführung
6.0 Kalkulation - Preisinhalte Kalkulation - Preisinhalte Folgende Punkte sind bei den nachfolgend beschriebenen Positionen in der Kalkulation zu berücksichtigen: Notwendige Gerüste sind vom AN zu stellen. Bauseits wird keine Beihilfe geleistet. Die Wahl der Gerüstart bleibt dem AN überlassen. Die UVV sind einzuhalten. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Preisinhalte Sofern nicht in den LV-Positionen separat beschrieben sind auch folgende Leistungen in der Angebotskalkulation zu berücksichtigen: Alle Positionen der Leistungsbeschreibung umfassen das Liefern der dazugehörigen Stoffe (sofern nicht anders beschrieben), einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle sowie erforderliche Zwischen- und Höhentransporte bis zur Verwendungsstelle. Kosten für diebstahlsichere Lagerung des Materials. Mehraufwendung für zeitlich getrennte Arbeitsgänge. Als Nebenleistung gelten u. a.: Der Materialtransport auf der Baustelle bis an den Montageort. Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz-Bauteile an den Baukörper. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen nicht höher als 2,0 m über Gelände/Fußboden liegen. Das Lüften der Räume und das Staubsaugen in geschlossenen Räumen nach der Verarbeitung oder dem Trennen von Mineralfasererzeugnissen. Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben. Das nachträgliche, Abschleifen von Spachtelgraten. Fugenbewehrungsstreifen bei Brandschutzplatten oder -bekleidungen. Das Beseitigen von Schneidrückständen durch Absaugen. In den Preis für das Herstellen einer Türöffnung  ist der Einbau eines Aussteifungsprofils einschließlich der Befestigungsmittel für Stahlzargen einzurechnen. Folgende Leistungen sind für die GK-Metallständerwände bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen auch wenn diese nicht separat beschrieben sind. Anschluss an Massivwände, freie Wandenden, T-Verbindungen, Wandecken, Wandecken schiefwinklig , Boden und Deckenanschluss incl. aller erforderlichen Einfass- und Anschlussprofile. Gleitende Deckenanschlüsse werden gesondert ausgeschrieben. Abrechnungshinweis Grundsätzlich gelten die Abrechnungshinweise der DIN 18350-für allgemeine Trockenbauarbeiten DIN 18355-für anteilige Tischlerarbeiten DIN 18360-für anteilige Metallbauarbeiten Bei sich kreuzenden oder einbindenden Wänden wird nur die Wand mit der größten Dicke bzw. bei gleicher Dicke nur eine Wand durchgemessen. Bei Abzügen nach Nr. 5.2.1 DIN 18350 ist zu beachten, dass Zusammenhänge zwischen Tür und Fenster oder Fenster und Nischen unbeachtlich sind. Jede Einzelfläche ist also getrennt daraufhin zu betrachten, ob die Größe von 2,50 m² überschritten wird. Vorsatzschalen, Koffer und  Schürzen werden mit Einzelflächen< 5,00m² getrennt nach Bauart und Maßen, in Anzahl (Stück) abgerechnet. Weiter sind als Besondere Leistung gesondert zu erfassen: Verstärkungen und zusätzliche Unterkonstruktionen Ecken, Unterzüge und Sockel nach Längenmaß (m) Sockel, Schienen und Vorhangschienen, Ecklisenen, Randeinfassungen, Friese, Randwinkel, Abschlussprofile, Anschluss-, Bewegungs- und Dehnungsfugen, Dachanschlüsse und ähnliches als Zulage nach Längenmaß (m) Einbau von Einzelleuchten, Lichtbändern, Lüftungsgittern, Luftauslässen, Sprinklerköpfen, Gerüstverankerungen, Fensterbänken und ähnlichem nach Anzahl (Stück) oder Längenmaß (m) Einbau von Fenstern, Oberlichten, Türen, Zargen, Futter und Bekleidungen, getrennt nach Art und Abmessungen der Einbauteile, nach Anzahl (Stück) Schließen von Öffnungen und Durchbrüchen, Anarbeiten an Installationen, insbesondere mit Dichtigkeits-, Brand- oder Schallschutzanforderungen, getrennt nach Art und Abmessung, nach Anzahl (Stk) oder Längenmaß (m) Montagewände Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, im Einbaubereich 1 und 2 mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen als Einfachständerwerk, befestigt mit Dübeln und Schrauben: - seitliche Anschlüsse starr, - unterer Anschluss starr, einschl. Trennstreifen, - oberer Anschluss gleitend - wird gesondert vergütet. Für die Verlegung der Elektroinstallationen und Installationen sind ausschließlich Ständerprofile mit horizontal und vertikal fluchtenden Regelstanzungen einzubauen. Dämmschicht aus mineralischem Faserdämmstoff, einlagig, dicht gestoßen, abrutschsicher verlegt Bekleidung beidseitig aus Gipskartonplatte oder zementgebundener Bauplatte, zweilagig, Plattendicke 12,5 mm, Befestigung der Bekleidung mit Schnellbauschrauben, sichtbare Teile der Befestigungsmittel verspachtelt. Oberflächen Flächen mit Anstrich: Verspachtelung der Gipskartonoberflächen Qualitätsstufe Q2 gemäß Merkblatt Nr. 2 der Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie e.V Flächen mit Fliesen: Verspachtelung der Gipskartonoberflächen Qualitätsstufe Q2 gemäß Merkblatt Nr. 2 der Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gips-und Gipsbauplattenindustrie e.V., Einhaltung erhöhter Anforderungen an die Ebenheit gemäß DIN 18 202, Tabelle 3, Zeile 7,1 Technische und bauphysikalische Anforderungen: Der Wandhohlraum darf an keiner Stelle Verbindung zum Raum aufweisen. Alle Öffnungen und Anschlüsse sind dementsprechend hermetisch abzudichten. Für den Nachweis des Schallschutzes sind die entsprechenden Prüfzeugnisse anerkannter Materialprüfanstalten vorzulegen. Installationen Das Anarbeiten der GK-Trennwände und Vorsatzschalen an Installationsleitungen (Heizung, Lüftung, ELT-Trassen etc.) hat grundsätzlich schwingungsentkoppelt und schalldicht zu erfolgen. Dabei ist die Beplankung beidseitig in einer Fugenbreite von 5-10 mm an die Installationstrasse, bzw. sofern erforderlich an Dämmmanschetten anzuarbeiten und umlaufend elastisch, wo erforderlich mit Hinterfüllprofil zu versiegeln. Bei Lüftungskanälen sind grundsätzlich zuvor Dämmstreifen zur Schwingungsentkopplung auf die Kanäle aufzubringen, so dass keine Schwingungen in die Trennwand eingeleitet werden können. Die Durchführungen sind in separater Position erfasst, dabei sind die vor beschriebenen Maßnahmen in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen. Schallschutz Die Schallschutzanforderungen sind in den Ausführungsbeschreibungen der Wände bzw. in gesonderten Positionen bei erhöhten Anforderungen beschrieben. Unterdecken aus Gipskartonplatten: Die Unterdecken sind so auszuführen, dass die Montage von Leitungen und Installationen des technischen Ausbaus weitgehend unabhängig von der Unterkonstruktion der Decken ist. Alle Deckenverkleidungen und Dämmschichten (soweit erforderlich) sind nicht brennbar (Baustoffklasse A) auszuführen. Feuerwiderstandsklassen gemäß DIN 4102 sind Prüfzeugnisse für den Konstruktionsaufbau bzw. für die Anschlüsse vorzulegen. Im Einheitspreis enthalten ist das Material, das durch evtl. Passarbeiten verschnitten wird. Sämtliche Stahlbauteile für Unterkonstruktionen und Abhängungen sind in Stahlqualitäten zu liefern, die den Gütevorschriften der DIN EN 10025 (für Baustähle) und DIN EN 10130 für Feinbleche (für Bänder) entsprechen. Nachweise über die Lieferqualitäten hat der AN auf Verlangen ohne besondere Vergütung vorzulegen. Die statisch beanspruchten Bauteile sind so auszulegen, dass sie aus S 235 JR+AR gefertigt werden können. Metallverbindungen: Bei Metallverbindungen untereinander sind Kontakt und Spaltkorrosionen durch geeignete Maßnahmen, z.B. Folien- oder Neoprene-Zwischenlagen zu verhindern. Deckenanschlüsse an aufgehende Bauteile sowie Positiv- und Negativ-Raumecken werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Mengen sind in den Deckenspiegel-Übersichtsplänen ersichtlich. Der Deckenanschluss an aufgehende Bauteile ist, sofern in den Positionen nicht anders beschrieben, stumpf, mit Randtrennstreifen und Verspachtelung auszubilden. Befestigungsuntergrund: Stahlbetondecke als Vollplatte, Durchbiegung max. 20 mm, Wände Gipskartonständerwände, teilweise Massivwände (StB, MW). Unterkonstruktion: siehe Vorgaben der Hersteller Dämmung aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Baustoffklasse A, Schmelzpunkt > 1000°C nach DIN 4102-17 Beplankung DIN 18 181, einlagig, aus Gipskartonplatten (GKF),Platten stumpf stoßen und verspachteln. Abdeckstreifen aus Gipskartonplatten (GKF) Befestigung der Deckenbekleidung mit systemspezifischen Befestigungsmitteln, aus Stahl, korrosionsgeschützt durch Verzinkung, sichtbare Teile der Befestigungsmittel verspachteln Stoffe, Bauteile Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Vor dem Einbau soll das Material auf Raumtemperatur gelagert werden. In Feucht- und Kellerräumen dürfen nur feuchtigkeitsbeständige Gipsplatten eingebaut werden. Geschnittene Kanten imprägnierter Platten sind ohne besondere Berechnung nach zu imprägnieren. Platten sind nicht stehend zu lagern; das gilt besonders bei Zwischenlagerung zur Anpassung an Raumfeuchte und -temperatur. Bei mehrlagiger Beplankung mit Brand- oder Schallschutzanforderungen sind auch die Fugen der unteren Lagen zu verspachteln. Querschnittsschwächungen von Brandschutzkonstruktionen in Durchgangs- oder Fugenbereichen sowie bei Einbauten sind so auszugleichen, dass die geforderte Feuerwiderstandsklasse erhalten bleibt. Für Einbauten der Luft- und Beleuchtungstechnik gilt das ebenfalls; Ein Nachweis des Herstellers der Einbauteile kann verlangt werden. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Dehnungsfugen im Baukörper sind an gleicher Stelle auch in den Konstruktionen vorzusehen. Geforderte Schall- und Brandschutzklassen dürfen durch die Ausführung von Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt werden. Spachtelarbeiten dürfen erst ausgeführt werden, wenn keine größeren Längenänderungen infolge Temperaturänderungen zu erwarten sind; das gilt besonders bei Durchführung der Arbeiten im Winter. Die Warmluftbehandlung von zu spachtelnden Flächen ist untersagt. Der Bieter hat durch Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Institutionen nachzuweisen, dass die angebotene Konstruktion sowie alle Maßnahmen bei den Anpassarbeiten die Anforderungen erfüllen. Die angebotenen Konstruktionen sind auf Aufforderung in Form von Handmustern zu bemustern. Sofern nicht nach Text oder Zeichnung beschrieben, sind sämtliche Detailpunkte vor der Montage mit der Bauleitung abzusprechen. Prospekte und Zeichnungen des Herstellers sind auf Anforderung vorzulegen. Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Platten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen sind auf Gehrung herzustellen, soweit nicht markenspezifisch eine andere Ausführung vorgesehen ist. Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden. Die Eigenfrequenz zweischaliger Bauteile soll kleiner als 100 Hz sein. Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen (Einbau und Ausbau) ist für gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Eventuelle Staubablagerungen sind zu entfernen, dabei ist Kehren untersagt. Das Trennen darf nur auf harter Unterlage mittels Messer erfolgen. Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren. Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis angegeben, so genügt die Einhaltung des Labor-Dämmmaßes nicht. Der Auftragnehmer hat nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderliche Wert vor Ort mit der ausgeschriebenen Konstruktion nicht erreicht wird. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Wände Ständerwände mit Beplankung aus Gipskarton- oder Gipsfaserplatten sind oberflächenfertig auszuführen. Plattenstöße, Schraubenköpfe und geschlossene Anschlussfugen sind so herzustellen, dass sie nach der malermäßigen Endbehandlung auf Dauer nicht mehr sichtbar sind. Das Verziehen des Spachtelmaterials über die Fuge hinaus ist zu vermeiden. Elastische Verfugungen sind grundsätzlich mit überstreichbarem Material auszuführen. Wenn nicht anders beschrieben, sind bei durchlaufenden Wänden im Abstand von < 15 m Dehnungsfugen anzuordnen. Die Flächendämmung aus Mineralfaserdämmstoffplatten ist sofern erforderlich mit geeignetem Kleber an die Stege der Wandständer und an einer Verkleidungsseite punktweise zu befestigen. Auf eine exakte und vollflächige Ausfachung der Wandflächen ist zu achten. Es dürfen keine Schallbrücken entstehen. Bei mehrlagigen Beplankungen sind die Stöße versetzt anzuordnen, die untere Lage ist grundsätzlich zu spachteln. Bei gefordertem elastischem Anschluss wird zwischen Decke bzw. Fußboden und dem Stahlblechprofil ein elastisches Dichtungsband eingelegt. Beplankungen dürfen keinen unmittelbaren Kontakt mit angrenzenden Bauteilen haben. Reduzieranschlüsse an massive Stützen sowie gleitende Montagewandanschlüsse sind besonders sorgfältig und in Abstimmung auf die vom Planer festgelegten Detailkonstruktionen herzustellen. In Installationswänden sind die getrennten Ständerprofile durch eine biegesteife Querverlaschung in den Drittelpunkten (bezogen auf die Wandhöhe) zu verbinden. Das Schließen der Ständerwände, in denen mit Installationen aller Art (auch Elektroinstallation) zu rechnen ist, und das Einbringen der Dämmung, dürfen erst erfolgen, wenn diese durch die Bauleitung des AG freigegeben sind. Im Zweifel hat der Auftragnehmer die Bauleitung zu befragen. Der zeitliche Versatz der Leistungen ist im Preis zu berücksichtigen. Das Herstellen von Kleinflächen sind in den Einheitspreisen einzurechnen. Decken Die Unterkonstruktionen der abgehängten Decken dürfen nur mit amtlich zugelassenen Metallspreizdübeln an der Stahlbetonrohdecke befestigt werden. Hartstahl-Schussbolzen, Kunststoffdübel u. dgl. sind ausnahmslos verboten. Abhänger, Verschraubungen und horizontale Tragkonstruktionen müssen auf die Brandschutzanforderungen abgestimmt sein. Die Verlegung der Decken erfolgt unter Berücksichtigung der notwendigen Einbauteile, wie Leuchten, Schlitzlüfter, Vorhangschienen, Durchdringungen für Verdunkelungen u. dgl., sowie in Abstimmung auf die Rohrführungspläne einer eventuell vorhandenen Be- und Entlüftungsanlage. In Gipskarton- o. ä. Decken sind für Einbau- und Aufsatzleuchten oder ähnliche Einbauten sämtliche erforderlichen Unterkonstruktionen und Verstärkungen vorzusehen. Die Unterdecke darf nicht zusätzlich belastet werden. Die Unterkonstruktionen und Verstärkungen werden separat (gesonderte Position) abgerechnet. Bei der Verlegung ist darauf zu achten, dass die Ablaufmaße und die Montagerichtung exakt eingehalten werden. Werden die Decken aus einzelnen Platten bzw. Streifen zusammengesetzt, übernimmt der Auftragnehmer die Gewähr für eine einwandfreie, gerade Fugen- bzw. Rasterausbildung. Diese ist auch für die einzubauenden Leuchten zu garantieren. Sämtliche Anschlüsse der Decken an Stützen, Außen- und Innenwände sowie Trennwände sind so auszubilden, dass keine der an die Unterdecke gestellten Anforderungen gemindert wird. Die Anschlüsse müssen die Bewegungen der angrenzenden Bauteile sowie der Decke selbst ohne Beeinträchtigung ermöglichen. Putzträgerplatten dürfen an massive Bauteile nicht starr angeschlossen werden. Die Befestigungen sind so auszubilden, dass beim Versagen oder Ausfall einzelner Befestigungen die Decke nicht abstürzen kann. Die zulässige Durchbiegung von Decken (z. Zt. l/500) bezieht sich für l auch auf den Abstand der Abhänger. Das Befestigen untergehängter Decken an Holzdübeln, einbetonierten Latten u.ä. ist unzulässig. Dübellöcher sind senkrecht (bezogen auf die Rohdecke) zu bohren. Bei Fehlbohrungen ist der Mindestabstand zum neuen Bohrloch entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassung der Dübel einzuhalten. Der Auftraggeber behält sich vor, den Sitz einzelner Dübel durch Probebelastungen oder mittels Drehmomentschlüssel und Normschrauben zu prüfen. Abhängungen dürfen nicht an Kabelpritschen, Lüftungskanälen und Rohrleitungen befestigt werden. Eine Belastung abgehängter Decken durch haustechnische Installationen muss gleichfalls ausgeschlossen sein. Alle Konstruktionsteile sind zu befestigen, ein loses Einlegen von Querverbindern, Abstandshaltern u.ä. ist untersagt. Das gilt auch dann, wenn Winkelauflager oder Sicken vorhanden sind. Die Beplankung der Decken darf erst erfolgen, wenn die Installationen der anderen Gewerke abgeschlossen sind. Im Zweifel hat der Auftragnehmer die Bauleitung zu befragen. Der zeitliche Versatz der Leistungen ist im Preis zu berücksichtigen. Öffnungen Die beschriebenen Öffnungen sind bei beidseitig beplankten Wänden in allen Beplankungslagen herzustellen für z.B. durchlaufende Installationen, ohne Unterschied, ob diese bereits am Bau vorhanden sind oder nachträglich hindurchgeführt werden. Abrechnungseinheit: Durchbruch komplett, Ausschnitte sind nur auf einer Wandseite auszuführen / auf zumessen zur Einführung von bauseitigen Installationen in die Wand/Vorsatzschale. Anarbeiten / Andichten und Schließen der Wandbeplankung an bauseitige Installationen der Gebäudetechnik werden in Stück je Durchbruch komplett aufgemessen, unabhängig davon, ob bereits beim Beplanken anzuarbeiten ist oder nachträglich. In den Positionen mit Brandschutzanforderungen sind bauaufsichtlich zugelassene Systeme mit einzukalkulieren. Bei Kabeltrassendurchführungen werden die Brandschutzschotts bauseits in vom AN gefertigte Gipskartonlaibungen eingesetzt, die rundum vierseitig auszuführen sind. Die Schallschutzqualitäten der betreffenden Wände sind beim Anarbeiten/ Schließen von Installationsöffnungen zu berücksichtigen und einzuhalten.
6.0 Kalkulation - Preisinhalte
7.0 Baustelle - Logistik - Termine Baustelle Der Auftragnehmer bestätigt, sich vor Angebotsabgabe und Arbeitsbeginn ein Bild von der Lage, den örtlichen Gegebenheiten und der Art des Bauvorhabens an Ort und Stelle gemacht zu haben. Baustellenlogistik Die Zusammenarbeit / Baustellenlogistik ist vom AN einzukalkulieren / zu planen und mit den Planungs- und Ausführungsbeteiligten zu koordinieren. Der AG ist berechtigt, die Zusammenarbeit auf der Baustelle im Rahmen regelmäßiger Koordinierungsbesprechungen zu regeln bzw. zu steuern. Der AN ist zur Teilnahme an diesen Besprechungen nach Aufforderung verpflichtet. Baubesprechungen werden 1 mal wöchentlich abgehalten. Im Ausführungsverlauf der WDVS-Arbeiten werden weitere Gewerke wie Rohbauarbeiten, Fassadenbauarbeiten, Elektroinstallationen, Blitzschutzarbeiten usw. Bauleistungen im Baustellenbereich mit und ohne Arbeitsteilung ausgeführt. Terminliche Abstimmung Die vorstehend bereits festgelegte Koordinierungspflicht des AN mit den AG, erstreckt sich auch auf den terminlichen Ablauf.  Der AN hat auf der Basis seiner im Vertrag festgelegten Ausführungsfristen rechtzeitig eine Verständigung mit dem AG und den am Bau Beteiligten über Reihenfolge und Zeitbedarf der einzelnen Maßnahmen herbeizuführen. Lagerflächen Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Die benötigten Flächen sind mit  zwei Wochen Vorlauf vor Arbeitsbeginn der Bauleitung förmlich anzumelden. Die  Anlieferung der Materialien ist vom AN mit der Bauleitung abzustimmen, weiterhin hat ein Mitarbeiter des  AN , zum Zeitpunkt der Anlieferung vor Ort das Abladen zu koordinieren, falls verkehrslenkende Maßnahmen erforderlich werden sind diese rechtzeitig bei der zuständigen Behörde  zu beantragen. Alle Dämm- und Abdichtungsmaterialien sind auf Unterlagen trocken zu lagern und  einzubauen. Baustrom - Bauwasser Durch den AG wird eine Baustromversorgung vorgehalten. Die Bauwasserversorgung wird vom AG eingerichtet und kann von den Gewerken/Firmen über die vorgehaltenen Entnahmestellen entnommen werden. Angrenzende Bauteile Fenster, Fensterstöcke, Türen, Türfutter, Türrahmen, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton Bauteile, sind abzukleben. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen und müssen sich rückstandsfrei entfernen lassen. Das Klammern, die Verwendung von Reißzwecken oder ähnlichen Befestigungsmitteln, die die abzudeckende Oberfläche verletzen oder Rost verursachen, ist ausdrücklich untersagt. Bei Nichtbeachtung gehen auch Folgeschäden zu Lasten des Auftragnehmers. Eingebaute Teile  die durch Mörtel verschmutzt werden sind sofort ohne Beschädigung zu reinigen. Vor dem Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Baureinigung / Abfallentsorgung Sämtlicher durch die Arbeiten des AN anfallender Bauschutt ist bis zur Abnahme laufend auf Kosten des AN von ihm zu entfernen und abzufahren. Dies schließt eine fachgerechte Endreinigung der eigenen Arbeitsbereiche mit ein. Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf den vorbeugenden Brandschutz verwiesen. Auf die getrennte Sortierung, Abfall- und Schuttentsorgung mit Entsorgungsnachweisen ist zu achten. Auf die Entstehung von Problemabfällen und gefährlichen Abfällen ist möglichst zu verzichten. Sollten diese Abfälle dennoch entstehen bzw. anfallen ist der "Entsorgungsweg" vor Beginn der Entsorgung dem SiGeKo mitzuteilen. Eine ordnungsgemäße Entsorgung ist nachzuweisen. Die Bauschutt- und Abfallbeseitigung der Auftragnehmer (AN) nach VOB/C DIN 18 299, Pkt. 4.1.11, als Nebenleistung bleibt weiterhin bestehen. Eine Baugrundreinigung ist in regelmäßigen Abständen von jedem Auftragnehmer (AN) eigenständig vorzunehmen. Baureinigung im Gebäude: Anfallende Restmaterialien, Umverpackungen, Abfälle, Bauschutt und dergl. bleiben Eigentum des AN.  Diese sind täglich sowie nach Abschluss der jeweiligen Tätigkeit zu beseitigen. Aus Brandschutzgründen dürfen keine Abfälle, Verpackungsmaterialien, Reste brennbarer Gefahrstoffe in Bereichen von Verkehrswegen, Flucht- und Rettungswegen gelagert werden. Das Verbrennen jeglichen Materials, von Umverpackungen und Abfällen ist grundsätzlich auf der Baustelle verboten. Bei Nichteinhaltung vorstehender Regelung erfolgt die Abfall- und Schuttbeseitigung sowie die Reinigung der Arbeitsflächen ohne vorherige Anmahnung zu Lasten des jeweiligen Verursachers. Der AG ist hierbei nicht  beweispflichtig.
7.0 Baustelle - Logistik - Termine
100 300 - BAUWERK BAUKONSTRUKTION
100
300 - BAUWERK BAUKONSTRUKTION
100.01 039 - TROCKENBAUARBEITEN
100.01
039 - TROCKENBAUARBEITEN