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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Es gilt die VOB in ihrer neuesten Fassung. Vorrangig vor ATV VOB gelten die allgemeinen, besonderen und technischen Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses. Die Verständigung auf der Baustelle hat in Deutsch zu erfolgen, d. h. die Baustellensprache ist deutsch. Eine förmliche Abnahme gemäß VOB/B Ziffer 4 wird vereinbart. Die Gewährleistungszeit (Verjährungsfrist für Mängelansprüche) beträgt 66 Monate ab der Abnahme. Auf die Dauer der Gewährleistungszeit wird eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten, jedoch mindestens 500,00 EUR. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet den Einbehalt auf ein Sperrkonto einzuzahlen. Die Gewährleistungszeit auf das verlegte Material des Foliendaches beträgt zehn Jahre. Von den Abschlags- bzw. der Schlussrechnung werden 0,5 % für die Bauwesenversicherung, 0,5 % für Baustrom, -wasser und Sanitär sowie 0,5 % für die Bauendreinigung in Abzug gebracht; ohne konkreten Nachweis. Die Leistungen sind inkl. aller Nebenarbeiten komplett und schlüsselfertig anzubieten. In den Einheitspreisen sind alle Nebenleistungen und besondere Leistungen berücksichtigt und einkalkuliert. Der Auftraggeber ist berechtigt von fälligen Rechnungen / Zahlungen 3 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 12 Bankarbeitstagen in Abzug zu bringen. Diese Regelung gilt auch für Nachträge, Einbehalte, Anzahlungs- und Gewährleistungsbürgschaften. Das Recht auf Skonto bleibt auch dann bestehen, wenn eine einzelne Rate nicht innerhalb der Skontofrist bezahlt wird. Entscheidend ist der Tag der Leistungshandlung (z. B. der Vornahme der Überweisung oder der Tag der Absendung eines Schecks). Das Skonto wird bezogen auf die Höhe der tatsächlich fälligen Zahlung. Eine vollständige Zahlung der jeweiligen Rechnung ist für den Skontoabzug nicht Voraussetzung. Auch setzt der Skontoabzug auf die Schlusszahlung nicht voraus, dass zuvor alle Abschlagszahlungen binnen der Skontofrist geleistet wurden. Für ein Baustellenschild wird anteilig ein Betrag von netto 150,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt bzw. von der Schlussrechnung des Auftragnehmers in Abzug gebracht. Eigene Bauschilder sind nicht zulässig. Bauschutt sowie alle vom Auftragnehmer herrührenden Abfälle sind mindestens einmal wöchentlich oder nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu sammeln und unverzüglich abzufahren. Beseitigung von kleineren Verschmutzungen anderer Gewerke an fertig gestellten Flächen sind in den Einheitspreisen enthalten. Unbestimmte Fristen gemäß VOB/B § 5 Als unverzügliche Frist gemäß VOB/B § 5, Ziffer 3, wird 1 Werktag vereinbart. (- 1. Aufforderung/Kapazitätsverstärkung) Als angemessene Frist gemäß VOB/B § 5, Ziffer 4, werden 5 Werktage vereinbart. (- 2. Aufforderung) Als angemessene Frist gemäß VOB/B § 5, Ziffer 4, werden bei Vollendungsverzug 5 Werktage, abzüglich der bereits geleisteten Arbeitstage, vereinbart. Mängel vor der Abnahme und Mängel nach der Abnahme. Als angemessene Frist nach VOB/B § 4, Ziffer 7 sowie VOB/B § 13, Ziffer 5, Punkt 2, werden maximal 5 Werktage zugestanden. (Beseitigung, Auftragsentzug gemäß VOB/B § 8, Ziffer 3). Kosten, die dem Auftraggeber durch die Mängelbeseitigung und deren Überwachung entstehen, sind durch den jeweiligen Auftragnehmer zu tragen. Sollte der Auftragnehmer im Einzelfall eine längere Frist zu Punkt 11 und 12 benötigen, hat er innerhalb von 24 Stunden die Gründe darzulegen, sofern diese dem Auftraggeber nicht offenkundig sind. In diesem Fall hat er auch die zusätzlich benötigte Anzahl von Werktagen anzuzeigen. Baustoffe, Richtlinien, Einbauvorschriften Muster, Probestücke, Prüf- und Gütezeugnisse liefert der Bieter nach Aufforderung kostenlos. Behördliche, behördenähnliche, TÜV, berufsgenossenschaftliche Auflagen und Abnahmen hat der Bieter auf seine Kosten zu betreiben und zu erfüllen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet 14 Werktage vor Arbeitsbeginn die Herstellervorschriften für die bei Ihm zum Einsatz kommenden Materialien und Verfahren sowie die derzeit gültigen DIN-Vorschriften für sein Gewerk dem Auftraggeber einfach zur Verfügung zu stellen. Zusatzleistungen, Einheitspreis- und Eventualpositionen dürfen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers ausgeführt werden. Ohne schriftliche Auftragserteilung erfolgt keine Vergütung der Leistungen. Für Nachträge gelten die Bedingungen des Bauhauptvertrages. Zusatzleistungen, Einheitspreis- und Eventualpositionen dürfen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers ausgeführt werden. Ohne schriftliche Auftragserteilung erfolgt keine Vergütung der Leistungen. Für Nachträge gelten die Bedingungen des Bauhauptvertrages. Es sind die derzeit gültigen DIN-Vorschriften, die anerkannten Regeln der Technik und die technischen Richtlinien der Hersteller einzuhalten. Der AN hat den Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von € 2.000.000,- für Personenschäden und € 1.000.000,- für sonstige Schäden vor Auftragserteilung zu erbringen. Der AN hat nachzuweisen, dass in seiner Haftpflichtversicherung kein Ausschluss für Bearbeitungsschäden enthalten ist. Liegt der Nachweis einer Versicherung zu den vorgenannten Bedingungen nicht bis spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung vor, ist der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Mindestlohn Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet, seinen Arbeitnehmern den gesetzlichen Mindestlohn rechtzeitig und vollständig zu zahlen. Um dem Auftraggeber eine Kontrolle über seine gesetzlich entstehende Haftung zu geben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber ohne Aufforderung die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns durch Vorlage von monatlichen Zahlungsbelegen und Stundennachweisen zu belegen. Diese Nachweispflicht gilt für den Auftragnehmer auch für Zahlungen seiner Subunternehmer an deren Arbeitnehmer, sowie weiterer Sub-Subunternehmer an deren jeweilige Arbeitnehmer. Wird der Auftraggeber von Arbeitnehmern des Auftragnehmers oder Arbeitnehmern von Subunternehmern des Auftragnehmers nach § 13 MiLoG als Bürge in Anspruch genommen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber von jeder Inanspruchnahme gleich ob berechtigt oder nicht durch Zahlung frei zu stellen. Leistet der Auftraggeber auf eine Inanspruchnahme durch einen Arbeitnehmer des Auftragnehmers oder eines Subunternehmers des Auftragnehmers nach § 13 MiLoG, so ist der Auftraggeber, unabhängig von der Berechtigung der Forderung und einem Verschulden, zum Ersatz des entstehenden Schadens verpflichtet. Wird der Auftraggeber aus einer vorbezeichneten Forderung gerichtlich in Anspruch genommen, hat der Auftragnehmer alle für den Rechtsstreit erforderlichen und sachdienlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die für den Auftraggeber entstehenden Kosten des Rechtsstreits sowie jeden darüber hinaus gehenden Schaden verschuldensunabhängig zu ersetzen. Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber darüber hinaus verpflichtet, seinen Subunternehmern die gleichen Verpflichtungen, inklusive dieser Weitergabeverpflichtung an weitere Subunternehmer, aufzuerlegen. Revisionsunterlagen, Bestandspläne in digitaler Form (dwg / dxf-Datei), Dokumentation, etc. sind einfach spätestens mit der Schlussrechnung einzureichen. Die fehlende Vorlage dieser Unterlagen berechtigt den Auftraggeber zur Verweigerung der Abnahme. Als Kalkulationsgrundlage für den Auftragnehmer dient die Leistungsbeschreibung und die beiliegenden Planunterlagen. Leistungen, die nicht beschrieben oder dargestellt sind, welche aber zur Durchführung und Herstellung einer kompletten, fachgerechten, funktionsfähigen Leistung gehören, sind schriftlich im Angebot aufzuführen und mit in das Angebot einzukalkulieren. Die Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b EStG ist spätestens mit der ersten Rechnung einzureichen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Abzug hierfür vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Rechnungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen gestellt werden, damit die Vorsteuer in Abzug gebracht werden kann. Hier ist insbesondere auf den notwendigen Rechnungsinhalt zu achten: Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers Name und Anschrift des Leistungsempfängers Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers Ausstellungsdatum der Rechnung Fortlaufende Rechnungsnummer Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren oder Art und Umfang der Leistung Aufschlüsselung des Entgelts nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen Im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts (wie z. B. Rabatt-, Nachlass-, Skontovereinbarung, etc.) Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung Bei Rechnungen über An- oder Vorauszahlungen sind die Abschlagsrechnungen /-zahlungen zu vermerken Bezüglich eventueller Skonto- / Nachlassvereinbarung bitten wir Sie der Einfachheit halber diesen Satz auf allen Abschlags- und Schlussrechnung auszuweisen: „Bezüglich Nachlass sowie Skonto siehe Nachlass- bzw. Skontovereinbarung im Auftrag vom …………….. sowie Verhandlungsprotokoll vom …………..“ Rechnungen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 14 Absatz 4 UStG entsprechen, müssen wir zurückschicken.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
BESONDERE VORBEMERKUNGEN Baubeschreibung
Lage
Das Baugrundstück befindet sich direkt an der Carl-Zeiss-Straße in Alsfeld (Hessen).
Gemäß dem Bebauungsplan „IGO II / Industrie- und Gewerbepark Ost“ – 2. Änderung – der Stadt Alsfeld ist die Fläche als Gewerbegebiet ausgewiesen.
Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Carl-Zeiss-Straße.
Geplant ist die Bebauung eines Teilbereichs des bestehenden Flurstücks. Eine entsprechende
Grundstücksteilung ist bereits vorgesehen und wird zeitnah umgesetzt. Die geplante Teilfläche ist im beiliegenden Freiflächenplan dargestellt.
Das Gelände weist ein Gefälle auf:
Geländeoberkante im Bereich der geplanten Einfahrt (Nord-Westen): ca. 256,18 NHN Geländeoberkante an der südlichen Grundstücksgrenze: ca. 258,03 m ü. NHN Besonders entlang der östlichen Grundstücksgrenze fällt das Gelände deutlich ab 253.71m NHN.
„Die geplante Höhe der Bezugsebene ±0,00 m liegt bei 255,60 m ü. NHN."
Nutzung
Auf dem Grundstück ist die Errichtung eines technischen Dienstleistungszentrums der Firma WM SE mit einer Grundfläche von ca. 2.500 m² geplant.
Hauptnutzung: Eingeschossige Lagerhalle (ca. 9.30m H) mit: - Abgesenkter Laderampe für zwei Wechselcontainer (Wareneingang) - Ladehof für Lieferwagen (Warenausgang) - Regalsysteme mit begehbaren Gitterrosten Spanplatten in ca. 2,40 m und 4,80 m Höhe (manuelle Kommissionierung)
Nebennutzung: Zweigeschossiger Gebäudeteil H = 9.30m (Südostseite) mit: - Warenausgabe - Büroräume - Sozialräume für Mitarbeitende - Interner Schulungsraum
Das Gebäude wird nicht unterkellert.
Konstruktion
Das Gebäude wird in Beton-Skelettbauweise errichtet. Die wesentlichen Bauteile im Überblick: Außenwände : - Büro-/Verwaltungstrakt: Porenbeton-Fertigteile - Lagerhalle: Gedämmte Metall-Sandwichelemente Zwischendecken und Treppen : Ortbeton bzw. Betonfertigteile Innenausbau : Trockenbauweise Dachkonstruktion : Trapezblech mit Wärmedämmung und Folienabdichtung - Über dem Bürotrakt ggf. massive Porenbetondecke (brandschutzbedingt)
Gebäudeklasse
Der Fußboden des obersten Geschosses mit Aufenthaltsräumen liegt ca. 4,01 m über dem Gelände.
Gemäß § 2 Abs. 3 der Hessischen Bauordnung (HBO) wird das Bauvorhaben in Gebäudeklasse 3 eingestuft.
Darüber hinaus handelt es sich gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 HBO aufgrund der gewerblichen Nutzung um einen Sonderbau. Alle brandschutztechnischen Anforderungen werden in einem gesonderten Brandschutznachweis berücksichtigt.
Freifläche
Im südwestlichen Grundstücksbereich befinden sich: Der Ladehof für den Warenausgang Ein Teil der Stellplätze für Mitarbeitende
Weitere Stellplätze für Mitarbeitende und Kunden entstehen im nordöstlichen Grundstücksbereich. (siehe Freiflächenplan)
Die Zufahrt für LKW wird aufgrund der hohen Belastung durch Rangierbewegungen asphaltiert, im Bereich der Rampe ggf. betoniert.
Im westlichen Grundstücksbereich, nahe der Einfahrt, wird eine Fertiggarage zur Zwischenlagerung von Waren außerhalb der Geschäftszeiten aufgestellt.
Die übrigen Freiflächen (ca. 20 % der Grundstücksfläche ) werden begrünt.
Werbeanlage
Zur Außendarstellung sind entlang der Carl-Zeiss-Straße folgende Werbeanlagen geplant: Drei Fahnenmasten Ein freistehender Werbepylon Maße und exakte Standorte sind dem Freiflächenplan zu entnehmen. Werbeanlagen an der Fassade (gemäß Ansichtsplänen)
Die Abmessungen sowie die genauen Standorte der Werbeanlagen ergeben sich aus den eingereichten Freiflächenplänen, Ansichtszeichnungen sowie den zugehörigen technischen Datenblättern.
Die vorgenannten Werbeanlagen sind Bestandteil dieses Bauantrags und werden hinsichtlich ihrer Anzahl, Lage, Größe und Gestaltung verbindlich beantragt.
Betriebsbeschreibung
Betriebsart Kraftfahrzeugteile -Großhandlung - Lieferung von Kfz- Ersatzteilen und Zubehör - Lieferung von Werkstattausrüstung - Telefonische Beratung - Schulungszentrum für Mitarbeiter und Kunden
Es werden keine Waren hergestellt, verarbeitet oder eingebaut, sondern lediglich eingelagert und an Kfz- Werkstätten verkauft. Es werden keine stark schmutzenden Tätigkeiten ausgeführt
Betreiber: WM SE, Osnabrück
Arbeitszeit: werktags von 06.00 bis 18.00 Uhr
Zahl der Beschäftigten: Voraussichtlich ca. 9 männliche und voraussichtlich ca. 2 weibliche
Fahrverkehr Auf dem Grundstück werktags während der Geschäftszeit von 06.00 bis 18.00 Uhr mit Lieferwagen und PKW. Nachtanlieferung 1mal pro Nacht (Abstellen von LKW- Wechselcontainern an der Laderampe). Die Waren werden tagsüber mit einem Gabelstapler entladen. Die Waren werden während der Betriebszeit mehrmals täglich überwiegend mit den betriebseigenen Lieferwagen an die Kunden ausgeliefert.
Gefahrenstofflager (Lager 2)
Bau und Betrieb eines Fass- und Gebindelagers nach § 31 AwSV für die Lagerung von brennbaren und nichtbrennbaren wassergefährdenden Stoffen.
Es handelt sich dabei um KFZ- Betriebsmittel wie:
Motoren- und Getriebeöle, Bremsflüssigkeiten, Hydraulikflüssigkeiten, Reinigungsflüssigkeiten, Frostschutzmittel, Scheibenreiniger, Harnstoff Ad Blue etc. Das Lager ist in zwei Bereiche aufgeteilt, im abgetrennten Gefahrstofflager (Lager 2) werden die brennbaren wassergefährdenden Stoffe gelagert, im Regallager (Lager 1) die ausschließlich nicht brennbaren wassergefährdenden Stoffe. Sämtliche Gebinde entsprechen den gefahrgutrechtlichen Transportbestimmungen, es erfolgt ausschließlich einer passiven Lagerung, die Gebinde werden nicht geöffnet oder anderweitig verändert.
Die Gebindegrößen der eingelagerten Waren betragen (in Liter) 0,5, 1,0, 5, 10, 20, 50, 60, 120, und als größtes Gebinde 220 Liter.
Die Lagermengen betragen pro Lager max. 9,5 to (9,7 m³), eingestuft in die WGK 2, ergibt jeweils die Gefährdungsstufe „B".
Nach AwSV § 31 ist dafür ein Rückhaltevolumen von 10 % der gesamten Lagermenge bzw. größtem Einzelgebinde gefordert, bei einer max. Lagermenge von 9,7 m³ entsprechend 970 Liter.
Die Rückhaltung erfolgt mit zugelassenen Auffangwannen aus Stahl unter den Regalen, Zulassung nach StaWaR mit „Ü" Zeichen.
Die erforderliche Rückhaltemenge wird eingehalten.
Die Lageranlagen werden in die Gefährdungsstufe „B" eingestuft, dadurch besteht nach § 46 AwSV eine einmalige Prüfpflicht durch einen Sachverständigen nach AwSV.
Planunterlagen:
BESONDERE VORBEMERKUNGEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZU JALOUSIEARBEITEN - DIN 18358 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZU JALOUSIEARBEITEN - DIN 18358
Konstruktionszeichnungen und Werkstattpläne sind vom AN mit allen
Anschlüssen (Details) anzufertigen, in prüffähiger Form, zweifach und
rechtzeitig vor Ausführung zur Freigabe vorzulegen. Die statisch
ausreichende Bemessung sämtlicher Konstruktionen und Profilquerschnitte
übernimmt der Auftragnehmer.
Die Maße sind vor Montage am Bau zu überprüfen.
Der AN hat den Auftraggeber auf die für die angebotenen Fabrikate
erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen und
gegebenenfalls Detailzeichnungen zu übergeben.
Die Leichtmetall-Jalousetten müssen bis annähernd 180° verstellbar sein
und im geschlossenem. Zustand einander ausreichend überdecken.
Speziallegierte Alu-Lamellen müssen hochflexibel und im Querprofil
leicht gewölbt sein. Bei formveränderter Beanspruchung müssen sie in die
ursprüngliche Form zurückfedern.
Die Lamellen sind durch einen Überzug aus lichtbeständigem Einbrennlack
gegen Korrosion zu schützen. Die Schienen, Führungs- und Getriebeteile
bestehen aus nichtkorrodierenden Stoffen oder müssen ebenfalls gegen
Korrosion dauerhaft geschützt sein.
Zur Aufnahme des Lamellenpaketes auf die gesamte Jalousettenlänge sind
bei freier Montage vor der Wand Alublech-Abdeckkassetten aus Winkelblech
mit zwei seitlichen, wasserdichten Böden zu montieren, bei Montage am
Fenstersturz zwischen den Leibungen eine Alublech-Winkelblende.
Die Jalousiekästen sind so breit zu fertigen, dass sie die
Rohbauöffnungen komplett abdecken.
Kastenbereiche ohne Raffstores sind von unten mit einer Blende zu
verschließen.
Alle verwendeten Stoffe und Bauteile müssen dem Verwendungszweck auf
Dauer entsprechen.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZU JALOUSIEARBEITEN - DIN 18358
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZU VERGLASUNGSARBEITEN - DIN 18361 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZU VERGLASUNGSARBEITEN - DIN 18361
Für die Ausführung sind das Leistungsverzeichnis sowie die
Ausführungspläne zu beachten.
Konstruktionszeichnungen und Werkstattpläne sind vom AN von allen
Anschlüssen zu fertigen und in prüffähiger Form zweifach vor Ausführung
vorzulegen. Die statisch ausreichende Bemessung sämtlicher
Konstruktionen und Profilquerschnitte übernimmt der AN.
Die Aufteilung und Größe der Fenster ist aus den beigefügten
Planunterlagen zu entnehmen.
Die Maße sind vor Montage am Bau zu überprüfen.
Der AN hat den Auftragnehmer auf die für die angebotenen Fabrikate
erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen und
gegebenenfalls Detailzeichnungen zu übergeben.
Die Außenfensterbänke sind mit Flatterhaken, Dichtungsband,
Antidröhnbeschichtung und seitlichen Endkappen auszuführen. Die
Außenfensterbänke sind mit einem Fassadenüberstand von 3 cm - 4 cm
auszuführen.
Alle Außenfensterbänke in Aluminium pulverbeschichtet. Farbton nach Wahl
des Auftraggebers mit fachgerechten seitlichen Abschlüssen.
Vor Ausführung sind Materialproben und Muster kostenfrei zur Verfügung
zu stellen.
Als K-Wert für die Verglasung muss ein Wert von 0,95 W/m²K mindestens
erzielt werden.
Die Aluminium-Fenster werden nach den statischen Erfordernissen mit
thermisch, getrennten Profilen ausgeführt (Rahmengruppe 1,0). Die
Auslegung der Gesamtkonstruktion hat so zu erfolgen, dass Dehnungen ohne
Knackgeräusche aufgenommen werden können.
Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gelten die EnEV, neueste
Fassung sowie die EN 1264-4, neueste Fassung. Einbau der Fensterelemente
erfolgt nach der RAL-Montage-Richtlinie.
Die umlaufenden Anschlussfugen sind zu dämmen und innen und außen mit
überstreichfähigem Material entsprechend den Herstellervorschriften zu
versiegeln oder zu verleisten. Bei nicht oberflächenfertigen
Fensterlaibungen wird zusätzlich eine Windfolie umlaufend angebracht.
Die Regeln nach TRAV (Technische Regeln für die Verwendung von
absturzsichernden Verglasungen) in ihrer neuesten Fassung sind zu
beachten und umzusetzen, sollte es erforderlich sein. Der Nachweis
hierfür ist zu erbringen.
Für die Anforderungen an den Schallschutz gelten die DIN 4109 und die
ergänzenden Bestimmungen nach VDT 2719. Sämtliche Elemente einschl.
Sonnenschutzkästen müssen mindestens der Schallschutzklasse II
entsprechen.
Bei außen liegenden Sanitärräumen Ornament- oder Milchglas nach Wahl des
AG vorzusehen.
Die in diesem Leistungsverzeichnis angegebenen Gesamthöhen und
Gesamtbreiten sind Rohbaumaße.
Die Montage der Fenstergriffe erfolgt erst kurz vor Übergabe des
Gebäudes. Während der Bauzeit sind provisorische Griffe zu montieren und
vorzuhalten
Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und
werden nicht gesondert vergütet:
sämtliche Stahlteile feuerverzinkt
Kipp-Hebel-Beschläge und Stangengetriebe bei Oberlichtöffnung
Erforderliche Toleranz- und Ausgleichsprofile, sämtliche Deckprofile
Leistung incl. sämtlicher Befestigungsteile und Befestigungselemente; im
atmosphärischen Bereich aus Edelstahl (V4A-Stahl).
sämtliche Dichtungsprofile in APTK, eckvulkanisiert, ohne Unterbrechung
der Beschlagteile.
keine sichtbaren Verschraubungen der Konstruktionen.
sämtliche Unterlegungen mit geeigneten Materialien (kein
Bitumenanstrich)
sämtliche Glasfalze hinterlüftet
waagrechte Blendrahmen entwässert mit mind. 2 Ablauföffnungen
(Abdeckkappen im Farbton der Fensterprofile) pro Fensterflügel.
sämtliche Anschlüsse, Abschlüsse, Durchdringungen etc.
Öffnungsbegrenzer bei allen Drehflügeln
Pfostenelemente im Bereich von anschließenden Gipskartonwänden sind so
breit auszuführen, dass der Anschluss einer 10cm Breiten Wand möglich
ist.
Fenster, die als Rettungsweg dienen, müssen im Lichten mindestens die
Größe 0,90 m x 0,90 m haben. Sie von Innen ohne Hilfsmittel vollständig
zu öffnen sein. Die Unterkante der lichten Öffnung darf nicht mehr als
1,20 m über dem Fußboden liegen
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZU VERGLASUNGSARBEITEN - DIN 18361
DGNB VORBEMERKUNGEN Zertifizierung nach DGNB Für das Projekt Technisches Dienstleistungszentrum (GALL13) wird eine DGNB-Zertifizierung mit dem Nutzungsprofil Neubau Industrie (Logistik), Version 2018 (DGNB NLO18), in Gold (≥ 65% Zielerfüllung inkl. Erfüllung Nebenanforderungen in Hauptkriteriengruppen) angestrebt.
Zum Erreichen dieses Ziels ist während der Planung und Bauausführung des Vorhabens die Einhaltung der
unter Abschnitt 4 genannten Anforderungen an zu verwendende/die verwendeten Baumaterialien und -produkte, unter Abschnitt 5 genannten Anforderungen auf Gebäudeebene, unter Abschnitt 6 genannten Anforderungen für den Außenraum unter Abschnitt 7 genannten Anforderungen an die Bauausführung und unter Abschnitt 8 genannten Anforderungen an Revisionsunterlagen
erforderlich.
Für das Projekt wurden und werden weiterhin projektbegleitende PreChecks zur Abschätzung und Weiterverfolgung der erwartbaren DGNB-Zertifizierungsbewertung erstellt. Zudem existiert eine Zielvereinbarung zur DGNB-Zertifizierung in Form eines DGNB-PflichtenheftsI.
Grds. haben ausführende Firmen, Hersteller und Lieferanten die Anforderungen bzw. vereinbarten DGNB-Qualitäten dieses Pflichtenhefts zu berücksichtigen und deren Erreichung in ihrem Verantwortungsbereich zu gewährleisten.
Den ausführenden Firmen sowie Herstellern und Lieferanten steht die Firma Life Cycle Engineering Experts GmbH (kurz: LCEE) für Fragen der Nachhaltigkeitszertifizierung zur Verfügung. Sie unterstützt die ausführenden Firmen sowie Hersteller und Lieferanten in den Bereichen der Nachhaltigkeitsberatung und Einreichung der Unterlagen für die DGNB-Nachhaltigkeitszertifizierung bei der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen mbH (DGNB mbH). Die LCEE stellt die zentrale Koordinationsfunktion für die Durchführung des Zertifizierungsprozesses dar und ist Ansprechpartner für alle mit der Zertifizierung in Zusammenhang stehenden Fragen und Anforderungen.
Ansprechpartner bei der LCEE GmbH ist Herr Dr. Sebastian Pohl
LCEE GmbH, Dr. Sebastian Pohl
Birkenweg 24, 64295 Darmstadt
Tel: 06151-130986-10, Email: S.Pohl@LCEE.de
Prüfung der Angebote Es gelten insbesondere die Anforderungen aus Abschnitt 4 und Abschnitt 7 sowie ggf. die Anforderungen weiterer o.g. Abschnitte gemäß nachfolgender Darstellung.
Nachweispflicht Nachzuweisen ist die Einhaltung der Anforderungen der Abschnitte 4 bis 7 dieses Dokuments unter Beachtung der Abschnitte 8 und 9 zur Anpassung von Plänen und Nachweisen an das realisierte Gebäude sowie zur Anpassung von Unterlagen und Nachweisdokumenten.
Speziell bzgl. der Anforderungen des Abschnitts 4 gilt das folgende: Für jedes verwendete Material ist seitens des Auftragnehmers sicherzustellen, dass es den in diesem Dokument aufgezeigten DGNB-Anforderungen entspricht. Ausnahmen werden nur im Einzelfall mit Genehmigung des Auftraggebers zugelassen.
Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber bzw. der Firma LCEE hierzu für jedes zum Ein-bau vorgesehene Produkt als Nachweis das Produkt- und Sicherheitsdatenblatt oder vergleichbare Konformitätsbescheinigungen des Herstellers unter Angabe der Einbaumenge und des Einbauortes digital zur Verfügung stellen. Hierbei ist die zertifizierungsrelevante Eigenschaft zu kennzeichnen.
Für Rückfragen zur Konformität von Produkten steht dem Auftragnehmer die Firma LCEE zur Verfügung. Dem Auftragnehmer wird zwingend empfohlen, Produkte vor dem Einbau durch die LCEE prüfen zu lassen. Hierbei sind die in Abschnitt 11 genannten Fristen zu berücksichtigen. Zwecks Freigabe sind die erforderlichen Nachweise fristgerecht an LCEE zu übermitteln. Bei Nicht-Konformität von Bauprodukten und -materialien ist von Seiten des Auftragnehmers ein alternatives Produkt vorzuschlagen.
Anforderungen an Bauprodukte und -materialien Zulässig sind ausschließlich Bauprodukte und -materialien, die die Qualitätsstufe 4 des DGNB-Kriteriums ENV 1.2 Risiken für die lokale Umwelt erfüllen. Eine entsprechende Anforderungsmatrix ( Anlage ENV1.2_0 ; Anforderungen der entsprechenden Qualitätsstufe 4 sind dort farbig hervorgehoben) liegt vor und kann zur Verfügung gestellt werden.
Ergänzend gelten die Vorgaben des DGNB-Kriteriums ENV1.3 Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung.
Folgende Mindeststandards sind von Herstellern und Lieferanten nachzuweisen:
Keine Kinder-/Zwangsarbeit entlang der gesamten Supply Chain und kein illegaler Rohstoffabbau entlang der gesamten Supply Chain. Nachweis erfolgt über entsprechende Herstellererklärung. Für EU-Produkte wird dies automatisch erfüllt.
Verankerung folgender Aspekte im Unternehmensleitbild/in Compliance Richtlinien (Nachweis erfolgt über entsprechende Auszüge des Unternehmensleitbilds/der Compliance Richtlinien):
Keine Korruption/Bestechung Verhinderung/Reduzierung von negativen ökologischen/sozialen Auswirkungen im Umgang mit Ressourcen Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen
Dokumentation Rohstoffherkunft und Benennung von Verarbeitungsschritten, d.h. Rohstoffliste mit Herkunftsnachweis als Herstellererklärung.
Bezüglich Hölzer/Holzwerkstoffen und Natursteinen sind folgende Anforderungen einzuhalten:
Alle im Gebäude verwendeten Holz- und Holzwerkstoffprodukte müssen nach dem FSC- oder PEFC-Standard zertifiziert sein. Der Lieferant muss das Herkunftsland und die Holzart deklarieren. Für diesen Zweck ist das FSC- oder PEFC-Zertifikat nur in Verbindung mit dem zugehörigen CoC-Handelszertifikat „Chain of Custody“ als Nachweis gültig. Für alle im Gebäude eingebauten Hölzer und Holzwerkstoffe sind die FSC- bzw. PEFC-Zertifikate mit zugehörigem COC-Nachweis zu übermitteln. Die Lieferscheine der Hölzer sind mit der darin vermerkten COC-Nummer dem Auftraggeber zu übergeben.
Für Natursteine aus Nicht-EU-Staaten muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen der ILO-Konvention 182 (keine Kinder- und Zwangsarbeit) erfüllt sind (Natursteinprodukte mit dem Xertifix- oder Fair Stone-Siegel erfüllen diese Anforderungen. Die Verwendung von Natursteinen aus EU-Staaten unterliegt keinen Beschränkungen; es muss aber die CE-Kennzeichnung der Natursteinprodukte aus EU-Staaten nachgewiesen werden.
Anforderungen auf Gebäudeebene Die Baudurchführung und etwaige Werkplanungsleistungen des Auftragnehmers haben so zu erfolgen, dass die im Folgenden dargestellten, für die Zertifizierung bereits in der bisherigen Planung berücksichtigten Gebäudemerkmale nicht gefährdet werden:
Reduktion Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen durch Vorgaben zu Durchflussklassen und Spülvolumina Sanitärinstallationen ( gem. DGNB-Pflichtenheft ) Sicherung Innenraumluftqualität: Schadstofffreiheit (siehe Abschnitt 4 bzw. ENV1.2) Sonnen-/Blendschutz erfüllt mind. Blendschutzklasse 2 nach DIN 14057 Künstliche Beleuchtung: Erfüllung normativen Anforderungen/ numerische Kriterien an das Kunstlicht nach DIN 12464-1 Farbwiedergabeindex R a ≥ 80 Sicherheitsaspekte Normkonforme (DIN EN 12464-2) Ausleuchtung Hauptwege, Wege zu Parkplätzen, Fahrradstellplätze Anpassungsfähigkeit der technischen Systeme: Gute Zugänglichkeit der Anlagentechnik (Transport und Austausch von Komponenten sind ohne bauliche Maßnahmen möglich) Zugänglichkeit Schächte und Trassen für spätere Nachrüstungen. Wärmeschutz ( gem. DGNB-Pflichtenheft ), u.a. U-Werte Reinigungsfreundlichkeit: für Reinigungszwecke öffenbare Fenster ausschließlich gemusterte, melierte, strukturierte Bodenbeläge für höhere Verschmutzungstoleranz Geländerstützen seitlich montiert Kabinentrennwände WCs/Sanitär bis zum Boden geführt Einhaltung der Anforderungen eines individuellen Lüftungsprogramms/ Baubeheizung zur Schimmelpilzprävention und Bauteiltrocknung
Anforderungen für den Außenraum Die Baudurchführung hat so zu erfolgen, dass die im Folgenden dargestellten, für die Zertifizierung bereits in der Planung berücksichtigten Merkmale des Außenraums nicht gefährdet werden:
Reduzierung der Lichtverschmutzung durch folgende Maßnahmen Min. 80 % aller Leuchten/Leuchtmittel, welche in den Außenbereich wirken, verfügen über eine automatische Abschaltung Leuchten mit störenden Blendwirkungen werden vermieden Für die Gestaltung des Außenraums sind invasive und potentiell invasive Pflanzenarten gemäß DGNB-Kriterium ENV1.4 Biodiversität nicht zulässig; eine entsprechende Negativ-/ Ausschlussliste ( Anlage ENV2.4_0 ) liegt vor und kann zur Verfügung gestellt werden. Anforderungen an die Bauausführung Von Seiten des AN sind folgende Anforderungen des Kriteriums PRO2.1 Baustelle/
Bauprozess zu beachten und dem AG in Form von Protokollen und Bildern nachzuweisen (eine entsprechende Anforderungsliste liegt als Anlage PRO2.1_0 vor und kann zur Verfügung gestellt werden):
Abfallarmut der Baustelle Die Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind einzuhalten. Auf eine abfallarme Baustelle ist zu achten. Abfälle sind zu vermeiden und ggf. weiter/ wieder zu verwenden. Die am Bauprozess Beteiligten sind bez. der Abfallvermeidung zu schulen. Für die Schulung ist ein Protokoll zu erstellen. Die Baustoffe sind mindestens in folgende Abfälle zu trennen und umweltverträglich zu beseitigen: Mineralische Abfälle Wertstoffe Gemischte Baustellenabfälle Problemabfälle Asbesthaltige Abfälle Die Einhaltung der Anforderungen an die Abfallarmut der Baustelle, ist seitens der Bauleitung des AN zu kontrollieren und zu dokumentieren.
Lärmarmut der Baustelle Die Lärmemissionen des Gesamtbauvorhabens sind zum Schutz der angrenzenden Nutzungen so gering wie möglich zu halten. Aufgabe des Bauausführenden ist es, dazu beizutragen, dass der durch Bauprozesse verursachte Lärm nachweislich und dauerhaft unterhalb des Grundgeräuschpegels der Umgebung liegt. Um dies sicherzustellen sind die Erstellung und Fortschreibung eines Lärmvermeidungskonzepts für die Bauausführung ausschließlich nachweislich lärmarme Baumaschinen zulässig. Hierzu gehören solche mit RAL-UZ 53 sowie vergleichbare Zertifikate. Weiterführende Hinweise/ Vorgaben zu lärmarmen Baumaschinen finden sich in §27 des Bundesimmissionsschutzgesetzes Richtlinie EG 2000/14/EG Staubarmut der Baustelle Die gesetzlichen Anforderungen der GefStoffV und der TRGS zur Vermeidung von Stäuben sind zu erfüllen. Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen. Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung sind Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchzuführen. Einrichtungen zum Abscheiden und Erfassen von Stäuben sind entsprechend dem Stand der Technik anzuwenden, regelmäßig zu warten und zu prüfen sowie in einer Liste zu dokumentieren.
Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist durch die Bauleitung während der Bauausführung im 4-wöchigen Rhythmus zu kontrollieren und zu dokumentieren.
Erfüllung der Bundes-Bodenschutz- sowie der Altlastenverordnung Die gesetzlichen Anforderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sind einzuhalten. Seitens des AN ist sicherzustellen und nachzuweisen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Es wird zudem sichergestellt und nachgewiesen, dass kein mit einem R-Satz gezeichneter Stoff mit der Umwelt in Kontakt kommt. Hierzu wird von Seiten des Auftragnehmers eine Auflistung aller eingesetzter Produkte aufgestellt, die mit einem R-Satz gekennzeichnet sind. Für alle genannten Produkte ist eine Angabe zu den eingesetzten Schutzmaßnahmen zu unterbreiten. Der Boden ist vor schädlichen mechanischen Einflüssen wie unnötiger Verdichtung oder einer Vermischung von unterschiedlichen Bodenschichten zu schützen. Die hierzu vorgenommenen Maßnahmen sind zu benennen. Die Einhaltung der Anforderungen im Bereich Bundes-Bodenschutz- sowie der Altlastenverordnung sind während der Bauausführung in einem Abstand von vier Wochen durch die Bauleitung zu kontrollieren und gegenüber dem Bauherrn nachzuweisen. Der Nachweis ist zudem für die DGNB-Zertifizierung bereitzustellen. Anpassung von Plänen und Nachweisen an das realisierte Gebäude Alle vom Auftragnehmer gemäß vertraglicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber zu erstellenden Nachweise, Dokumentationen und Planunterlagen sind an das realisierte Gebäude anzupassen und dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Kennzeichnende Auszüge aus diesen Unterlagen werden von der Firma LCEE für die Nachweisführung zur Zertifizierung benötigt.
Aufbereitung von Unterlagen und Nachweisdokumenten Alle vom Auftragnehmer zu erstellenden Unterlagen und Nachweisdokumente, die für die Zertifizierung erforderliche Informationen enthalten, sind so aufzubereiten, dass die für die Zertifizierung erforderlichen Informationen klar ersichtlich und direkt ablesbar sind. Bei der zur Verfügung Stellung der Unterlagen für die Zertifizierung sind die in Abschnitt 11 genannten Fristen zu berücksichtigen.
Hinweispflicht des Auftragnehmers Liegt es im Vermögen des Auftragnehmers, zu erkennen, dass eine Anforderung in diesem Dokument der Planung und/oder Bauausführung des Auftragnehmers oder der Leistung Dritter widerspricht oder einen Leistungsbereich behindert, so ist es nach bestem Wissen und Gewissen seine Pflicht, den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
Der Auftragnehmer unterliegt der Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber, sofern eine Anforderung der DGNB-Zertifizierung im Ausführungsverlauf nicht eingehalten werden kann oder deren Einhaltung gefährdet ist.
Fristen Grundsätzlich sind alle Eingangsdaten und Nachweise für die Zertifizierung der LCEE in Absprache mit dem Auftraggeber unaufgefordert und kostenfrei baubegleitend, jedoch spätestens 4 Wochen nach Gebäudefertigstellung für die Dokumentation zur Zertifizierung durch Einstellen in den Internet-basierten Projektraum oder via anderer elektronischer Übermittlung zugänglich zu machen.
Speziell für bzgl. der Anforderungen des Abschnitts 4 gilt das folgende: Materialien und Produkte sollten vor dem Einbau durch die LCEE geprüft werden. Für die Prüfung in Bezug auf die DGNB-Konformität von Produkten sind folgende Fristen einzuhalten:
Die Produkt- bzw. Sicherheitsdatenblätter oder vergleichbare Konformitätsbescheinigungen der Hersteller für die eingebauten Produkte sind der LCEE unaufgefordert mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Einbau digital zu übersenden. Binnen max. 5 Tagen prüft die LCEE das Produkt auf Konformität zu den Anforderungen der DGNB- Zertifizierung und bestätigt dem Auftragnehmer die Konformität bzw. bei Nicht-Konformität die Rückmeldung, ein neues Produkt vorzulegen.
DGNB VORBEMERKUNGEN
01 Fenster und Jalousien
01
Fenster und Jalousien
01.__.0010 Fensterelement, 3-teilig, 4,55 m x 1,875 m, Ostseite, OG, Schulungsraum Fensterelement aus weichmacherfreiem PVC-Hartprofil,
3-teilig, ca. 4,55 m × 1,875 m,
bestehend aus zwei Festverglasungen und einem Dreh-Kipp-Flügel sowie einer zusätzlichen oberen Rahmenverbreiterung für die Montage des separat ausgeschriebenen Raffstores.
Die angegebene Gesamthöhe von ca. 1,875 m beinhaltet die obere Rahmenverbreiterung. Die Rahmenverbreiterung ist mit einer Höhe von ca. 200 mm vorzusehen. Die endgültige Höhe ist auf das angebotene Raffstoresystem abzustimmen.
Profiloberfläche außen RAL 7015 Schiefergrau, innen Weiß. Fenstergriffe aus gebürstetem Edelstahl.
Außenfensterbank mit einer Ausladung von ca. 21 cm.
U-Wert des gesamten Fensterelements, bestehend aus Verglasung und Rahmen:
Uw ≤ 0,74 W/(m²K).
Das Fensterelement einschließlich Rahmenverbreiterung und Außenfensterbank komplett liefern und fachgerecht in der Porenbetonwand montieren. Die Montage ist nach den anerkannten Regeln der Technik und entsprechend den Anforderungen an eine fachgerechte RAL-Montage auszuführen.
System: Schüco, Gealan, Veka, Kömmerling oder gleichwertig.
Siehe Fensterliste: X
Angebotenes Profilsystem:
..............................................................................
Angebotene Beschläge:
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01.__.0010
Fensterelement, 3-teilig, 4,55 m x 1,875 m, Ostseite, OG, Schulungsraum
1.00
St
01.__.0020 Außenraffstore mit Elektroantrieb, für Pos. 01.01.0010 Als Sonnenschutz für das Fensterelement gemäß Position 01.01.0010:
Außenliegender Raffstore aus randgebördelten Leichtmetall-Allwetterlamellen, einbrennlackiert in RAL 9006 Weißaluminium, Lamellenbreite ca. 80 mm, einschließlich Winkelblende aus Aluminium- oder Stahlblech sowie Aluminium-Führungsschienen.
Winkelblende und Führungsschienen pulverbeschichtet in RAL 9006 Weißaluminium, entsprechend der vorgegebenen Farbgestaltung.
Die erforderliche Blenden- und Pakethöhe ist auf die obere Rahmenverbreiterung des Fensterelements abzustimmen.
Raffstore einschließlich Motorantrieb, sämtlicher Befestigungs- und Verbindungsmittel komplett und steckerfertig liefern, fachgerecht montieren und funktionsfähig übergeben.
Ausführung nicht dichtschließend.
Fabrikat: WAREMA, Hüppe oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat und System:
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01.__.0020
Außenraffstore mit Elektroantrieb, für Pos. 01.01.0010
1.00
St
01.__.0030 Fensterelement, 3-teilig, 4,55 m x 1,875 m, Ostseite, EG, Verkauf Fensterelement aus weichmacherfreiem PVC-Hartprofil,
3-teilig, ca. 4,55 m × 1,875 m,
bestehend aus zwei Festverglasungen und einem Dreh-Kipp-Flügel.
Zusätzliche obere Rahmenverbreiterung für den separat ausgeschriebenen Raffstorekasten. Die angegebene Gesamthöhe von ca. 1,875 m beinhaltet die obere Rahmenverbreiterung. Die Rahmenverbreiterung ist mit einer Höhe von ca. 200 mm vorzusehen. Die endgültige Höhe ist auf das angebotene Raffstoresystem abzustimmen.
Profiloberfläche außen RAL 7015 Schiefergrau, innen Weiß. Fenstergriffe aus gebürstetem Edelstahl.
Außenfensterbank mit einer Ausladung von ca. 21 cm.
U-Wert des Fensterelements einschließlich Verglasung und Rahmen:
Uw ≤ 0,74 W/(m²K).
Fensterelement einschließlich Rahmenverbreiterung und Außenfensterbank komplett liefern und fachgerecht in der Porenbetonwand montieren. Die Montage ist als RAL-Montage nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
System: Schüco, Gealan, Veka, Kömmerling oder gleichwertig.
Siehe Fensterliste: X
Angebotenes Profilsystem:
..........................................
Angebotene Beschläge:
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01.__.0030
Fensterelement, 3-teilig, 4,55 m x 1,875 m, Ostseite, EG, Verkauf
1.00
St
01.__.0040 Außenraffstore mit Elektroantrieb, für Pos. 01.01.0030 Als Sonnenschutz für das Fensterelement gemäß Position 01.01.0030:
Außenliegender Raffstore aus randgebördelten Leichtmetall-Allwetterlamellen, einbrennlackiert in RAL 9006 Weißaluminium, Lamellenbreite ca. 80 mm, einschließlich Winkelblende aus Aluminium- oder Stahlblech sowie Aluminium-Führungsschienen.
Winkelblende und Führungsschienen pulverbeschichtet in RAL 9006 Weißaluminium, entsprechend der vorgegebenen Farbgestaltung.
Die erforderliche Blenden- und Pakethöhe ist auf die obere Rahmenverbreiterung des Fensterelements abzustimmen.
Raffstore einschließlich Motorantrieb, sämtlicher Befestigungs- und Verbindungsmittel komplett und steckerfertig liefern, fachgerecht montieren und funktionsfähig übergeben.
Ausführung nicht dichtschließend.
Fabrikat: WAREMA, Hüppe oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat und System:
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01.__.0040
Außenraffstore mit Elektroantrieb, für Pos. 01.01.0030
1.00
St
01.__.0050 Fensterlelement, 4-teilig, 5,60 m x 1,875 m, OG, Schulungsraum Fensterelement aus weichmacherfreiem PVC-Hartprofil,
4-teilig, ca. 5,60 m × 1,875 m,
bestehend aus zwei Festverglasungen und zwei Dreh-Kipp-Flügeln.
Zusätzliche obere Rahmenverbreiterung für den separat ausgeschriebenen Raffstorekasten. Die angegebene Gesamthöhe von ca. 1,875 m beinhaltet die obere Rahmenverbreiterung. Die Rahmenverbreiterung ist mit einer Höhe von ca. 200 mm vorzusehen. Die endgültige Höhe ist auf das angebotene Raffstoresystem abzustimmen.
Profiloberfläche außen RAL 7015 Schiefergrau, innen Weiß. Fenstergriffe aus gebürstetem Edelstahl.
Außenfensterbank mit einer Ausladung von ca. 21 cm.
U-Wert des Fensterelements einschließlich Verglasung und Rahmen:
Uw ≤ 0,74 W/(m²K).
Fensterelement einschließlich Rahmenverbreiterung und Außenfensterbank komplett liefern und fachgerecht in der Porenbetonwand montieren. Die Montage ist als RAL-Montage nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
System: Schüco, Gealan, Veka, Kömmerling oder gleichwertig.
Siehe Fensterliste: X
Angebotenes Profilsystem:
..........................................
Angebotene Beschläge:
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01.__.0050
Fensterlelement, 4-teilig, 5,60 m x 1,875 m, OG, Schulungsraum
1.00
St
01.__.0060 Außenraffstore mit Elektroantrieb, für Pos. 01.01.0050 Als Sonnenschutz für das Fensterelement gemäß Position 01.01.0050:
Außenliegender Raffstore aus randgebördelten Leichtmetall-Allwetterlamellen, einbrennlackiert in RAL 9006 Weißaluminium, Lamellenbreite ca. 80 mm, einschließlich Winkelblende aus Aluminium- oder Stahlblech sowie Aluminium-Führungsschienen.
Winkelblende und Führungsschienen pulverbeschichtet in RAL 9006 Weißaluminium entsprechend der vorgegebenen Farbgestaltung.
Die erforderliche Blenden- und Pakethöhe ist auf die obere Rahmenverbreiterung des Fensterelements abzustimmen.
Raffstore einschließlich Motorantrieb, sämtlicher Befestigungs- und Verbindungsmittel komplett und steckerfertig liefern, fachgerecht montieren und funktionsfähig übergeben.
Ausführung dichtschließend.
Fabrikat: WAREMA, Hüppe oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat und System:
..................................................................
01.__.0060
Außenraffstore mit Elektroantrieb, für Pos. 01.01.0050
1.00
St
01.__.0070 Fensterlelement, 2-teilig, 2,75 m x 1,875 m, OG, Besprechungsraum, Aufenthalt, Büro Verkaufsleitung Fensterelement aus weichmacherfreiem PVC-Hartprofil,
2-teilig, ca. 2,75 m × 1,875 m,
bestehend aus einer Festverglasung und einem Dreh-Kipp-Flügel.
Zusätzliche obere Rahmenverbreiterung für den separat ausgeschriebenen Raffstorekasten. Die angegebene Gesamthöhe von ca. 1,875 m beinhaltet die obere Rahmenverbreiterung. Die Rahmenverbreiterung ist mit einer Höhe von ca. 200 mm vorzusehen. Die endgültige Höhe ist auf das angebotene Raffstoresystem abzustimmen.
Profiloberfläche außen RAL 7015 Schiefergrau, innen Weiß. Fenstergriffe aus gebürstetem Edelstahl.
Außenfensterbank mit einer Ausladung von ca. 21 cm.
U-Wert des Fensterelements einschließlich Verglasung und Rahmen:
Uw ≤ 0,74 W/(m²K).
Fensterelement einschließlich Rahmenverbreiterung und Außenfensterbank komplett liefern und fachgerecht in der Porenbetonwand montieren. Die Montage ist als RAL-Montage nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
System: Schüco, Gealan, Veka, Kömmerling oder gleichwertig.
Siehe Fensterliste: X
Angebotenes Profilsystem:
..........................................
Angebotene Beschläge:
..........................................
01.__.0070
Fensterlelement, 2-teilig, 2,75 m x 1,875 m, OG, Besprechungsraum, Aufenthalt, Büro Verkaufsleitung
3.00
St
01.__.0080 Außenraffstore mit Elektroantrieb, für Pos. 01.01.0070 Als Sonnenschutz für das Fensterelement gemäß Position 01.01.0070:
Außenliegender Raffstore aus randgebördelten Leichtmetall-Allwetterlamellen, einbrennlackiert in RAL 9006 Weißaluminium, Lamellenbreite ca. 80 mm, einschließlich Winkelblende aus Aluminium- oder Stahlblech sowie Aluminium-Führungsschienen.
Winkelblende und Führungsschienen pulverbeschichtet in RAL 9006 Weißaluminium entsprechend der vorgegebenen Farbgestaltung.
Die erforderliche Blenden- und Pakethöhe ist auf die obere Rahmenverbreiterung des Fensterelements abzustimmen.
Raffstore einschließlich Motorantrieb, sämtlicher Befestigungs- und Verbindungsmittel komplett und steckerfertig liefern, fachgerecht montieren und funktionsfähig übergeben.
Ausführung nicht dichtschließend.
Fabrikat: WAREMA, Hüppe oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat und System:
..................................................................
01.__.0080
Außenraffstore mit Elektroantrieb, für Pos. 01.01.0070
3.00
St
01.__.0090 Fensterlelement, 4-teilig, 5,60 m x 1,875 m, Telefonverkauf Fensterelement aus weichmacherfreiem PVC-Hartprofil,
4-teilig, ca. 5,60 m × 1,875 m,
bestehend aus zwei Festverglasungen und zwei Dreh-Kipp-Flügeln.
Zusätzliche obere Rahmenverbreiterung für den separat ausgeschriebenen Raffstorekasten. Die angegebene Gesamthöhe von ca. 1,875 m beinhaltet die obere Rahmenverbreiterung. Die Rahmenverbreiterung ist mit einer Höhe von ca. 200 mm vorzusehen. Die endgültige Höhe ist auf das angebotene Raffstoresystem abzustimmen.
Profiloberfläche außen RAL 7015 Schiefergrau, innen Weiß. Fenstergriffe aus gebürstetem Edelstahl.
Außenfensterbank mit einer Ausladung von ca. 21 cm.
U-Wert des Fensterelements einschließlich Verglasung und Rahmen:
Uw ≤ 0,74 W/(m²K).
Fensterelement einschließlich Rahmenverbreiterung und Außenfensterbank komplett liefern und fachgerecht in der Porenbetonwand montieren. Die Montage ist als RAL-Montage nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
System: Schüco, Gealan, Veka, Kömmerling oder gleichwertig.
Siehe Fensterliste: X
Angebotenes Profilsystem:
..........................................
Angebotene Beschläge:
..........................................
01.__.0090
Fensterlelement, 4-teilig, 5,60 m x 1,875 m, Telefonverkauf
1.00
St
01.__.0100 Außenraffstore mit Elektroantrieb, für Pos. 01.01.0090 Als Sonnenschutz für das Fensterelement gemäß Position 01.01.0090:
Außenliegender Raffstore aus randgebördelten Leichtmetall-Allwetterlamellen, einbrennlackiert in RAL 9006 Weißaluminium, Lamellenbreite ca. 80 mm, einschließlich Winkelblende aus Aluminium- oder Stahlblech sowie Aluminium-Führungsschienen.
Winkelblende und Führungsschienen pulverbeschichtet in RAL 9006 Weißaluminium entsprechend der vorgegebenen Farbgestaltung.
Die erforderliche Blenden- und Pakethöhe ist auf die obere Rahmenverbreiterung des Fensterelements abzustimmen.
Raffstore einschließlich Motorantrieb, sämtlicher Befestigungs- und Verbindungsmittel komplett und steckerfertig liefern, fachgerecht montieren und funktionsfähig übergeben.
Ausführung nicht dichtschließend.
Fabrikat: WAREMA, Hüppe oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat und System:
..................................................................
01.__.0100
Außenraffstore mit Elektroantrieb, für Pos. 01.01.0090
1.00
St
01.__.0110 Fensterelement, 2-teilig, 2,065 m x 1,875 m, Treppenhaus Fensterelement aus weichmacherfreiem PVC-Hartprofil,
2-teilig, ca. 2,065 m × 1,875 m,
bestehend aus einer Festverglasung und einem Dreh-Kipp-Flügel.
Zusätzliche obere Rahmenverbreiterung für den separat ausgeschriebenen Raffstorekasten. Die angegebene Gesamthöhe von ca. 1,875 m beinhaltet die obere Rahmenverbreiterung. Die Rahmenverbreiterung ist mit einer Höhe von ca. 200 mm vorzusehen. Die endgültige Höhe ist auf das angebotene Raffstoresystem abzustimmen.
Profiloberfläche außen RAL 7015 Schiefergrau, innen Weiß. Fenstergriffe aus gebürstetem Edelstahl.
Außenfensterbank mit einer Ausladung von ca. 21 cm.
U-Wert des Fensterelements einschließlich Verglasung und Rahmen:
Uw ≤ 0,74 W/(m²K).
Fensterelement einschließlich Rahmenverbreiterung und Außenfensterbank komplett liefern und fachgerecht in der Porenbetonwand montieren. Die Montage ist als RAL-Montage nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
System: Schüco, Gealan, Veka, Kömmerling oder gleichwertig.
Siehe Fensterliste: X
Angebotenes Profilsystem:
..........................................
Angebotene Beschläge:
..........................................
01.__.0110
Fensterelement, 2-teilig, 2,065 m x 1,875 m, Treppenhaus
1.00
St
01.__.0120 Blindkasten, für Pos. 01.01.0110
01.__.0120
Blindkasten, für Pos. 01.01.0110
1.00
St
01.__.0130 Fensterelement, 2-teilig, 2,50 m x 1,875 m, Empore Lager Fensterelement aus weichmacherfreiem PVC-Hartprofil,
2-teilig, ca. 2,50 m × 1,875 m,
bestehend aus einer Festverglasung und einem Dreh-Kipp-Flügel.
Zusätzliche obere Rahmenverbreiterung für den separat ausgeschriebenen Raffstorekasten. Die angegebene Gesamthöhe von ca. 1,875 m beinhaltet die obere Rahmenverbreiterung. Die Rahmenverbreiterung ist mit einer Höhe von ca. 200 mm vorzusehen. Die endgültige Höhe ist auf das angebotene Raffstoresystem abzustimmen.
Profiloberfläche außen RAL 7015 Schiefergrau, innen Weiß. Fenstergriffe aus gebürstetem Edelstahl.
Außenfensterbank mit einer Ausladung von ca. 21 cm.
U-Wert des Fensterelements einschließlich Verglasung und Rahmen:
Uw ≤ 0,74 W/(m²K).
Fensterelement einschließlich Rahmenverbreiterung und Außenfensterbank komplett liefern und fachgerecht in der Porenbetonwand montieren. Die Montage ist als RAL-Montage nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
System: Schüco, Gealan, Veka, Kömmerling oder gleichwertig.
Siehe Fensterliste: X
Angebotenes Profilsystem:
..........................................
Angebotene Beschläge:
..........................................
01.__.0130
Fensterelement, 2-teilig, 2,50 m x 1,875 m, Empore Lager
2.00
St
01.__.0140 Blindkasten, für Pos. 01.01.0140
01.__.0140
Blindkasten, für Pos. 01.01.0140
2.00
St
01.__.0150 Fensterelement, 3-teilig, 3,75
m x 1,875 m, Büro Warenausgang Fensterelement aus weichmacherfreiem PVC-Hartprofil,
3-teilig, ca. 3,75 m × 1,875 m,
bestehend aus zwei Festverglasungen und einem Dreh-Kipp-Flügel.
Zusätzliche obere Rahmenverbreiterung für den separat ausgeschriebenen Raffstorekasten. Die angegebene Gesamthöhe von ca. 1,875 m beinhaltet die obere Rahmenverbreiterung. Die Rahmenverbreiterung ist mit einer Höhe von ca. 200 mm vorzusehen. Die endgültige Höhe ist auf das angebotene Raffstoresystem abzustimmen.
Profiloberfläche außen Anthrazit, innen Weiß. Fenstergriffe aus gebürstetem Edelstahl.
Außenfensterbank mit einer Ausladung von ca. 21 cm.
U-Wert des Fensterelements einschließlich Verglasung und Rahmen:
Uw ≤ 0,74 W/(m²K).
Fensterelement einschließlich Rahmenverbreiterung und Außenfensterbank komplett liefern und fachgerecht in der Porenbetonwand montieren. Die Montage ist als RAL-Montage nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
System: Schüco, Gealan, Veka, Kömmerling oder gleichwertig.
Siehe Fensterliste: X
Angebotenes Profilsystem:
..........................................
Angebotene Beschläge:
..........................................
01.__.0150
Fensterelement, 3-teilig, 3,75
m x 1,875 m, Büro Warenausgang
1.00
St
01.__.0160 Außenraffstore mit Elektroantrieb, für Pos. 01.01.0150 Als Sonnenschutz für das Fensterelement gemäß Position 01.01.0150:
Außenliegender Raffstore aus randgebördelten Leichtmetall-Allwetterlamellen, einbrennlackiert in RAL 9006 Weißaluminium, Lamellenbreite ca. 80 mm, einschließlich Winkelblende aus Aluminium- oder Stahlblech sowie Aluminium-Führungsschienen.
Winkelblende und Führungsschienen pulverbeschichtet in RAL 9006 Weißaluminium entsprechend der vorgegebenen Farbgestaltung.
Die erforderliche Blenden- und Pakethöhe ist auf die obere Rahmenverbreiterung des Fensterelements abzustimmen.
Raffstore einschließlich Motorantrieb, sämtlicher Befestigungs- und Verbindungsmittel komplett und steckerfertig liefern, fachgerecht montieren und funktionsfähig übergeben.
Ausführung nicht dichtschließend.
Fabrikat: WAREMA, Hüppe oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat und System:
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01.__.0160
Außenraffstore mit Elektroantrieb, für Pos. 01.01.0150
1.00
St
02 Glas-Alu-Elemente
02
Glas-Alu-Elemente
02.__.0010 Fensterelement, 5-teilig, 7,27 m x 2,00, Alutür mit Glasseitenteil, Nord-Ost Aluminium-Tür- und Fensterelement,
5-teilig, Gesamtmaß ca. 2,00 m breit × 7,27 m hoch,
Aufteilung gemäß Fensterliste und Fassadenansicht,
bestehend aus:
zwei übereinander angeordneten Festverglasungen, einer Festverglasung als Seitenteil neben dem Aluminiumtürelement, Verglasung aus VSG, einem Aluminium-Haustürelement, lichte Durchgangsmaße mindestens 1,00 m × 2,125 m, bestehend aus einer nach außen öffnenden Hauseingangstür mit Blindpaneel, einem oberhalb angeordneten, elektrisch betätigten Kippflügel, Anschlussspannung 230 V.
Profiloberfläche pulverbeschichtet in RAL 7015 Schiefergrau.
U-Wert des gesamten Tür- und Fensterelements einschließlich Verglasung und Rahmen:
Uw ≤ 1,20 W/(m²K).
Haustürelement einschließlich sämtlicher erforderlicher Beschläge, innen mit Drücker, außen mit Edelstahlknauf, Obentürschließer, Türstopper sowie Türschloss mit Panikfunktion.
Magnet- und Riegelkontakt sowie Fluchttüröffner, Fabrikat Dormakaba TV 500 DCW einschließlich Gegenstück TV-Z 510 und Einsteckschloss, als kompletter Sperrelementsatz für die Fluchttür.
Aluminium-Tür- und Fensterelement einschließlich sämtlicher Befestigungs-, Anschluss- und Abdichtungsarbeiten komplett liefern und fachgerecht an den vorhandenen C-Profilen sowie auf der Betonbodenplatte montieren.
Die Abdichtung im erdberührten Bereich ist vollständig herzustellen. Die Montage ist nach den anerkannten Regeln der Technik entsprechend den Anforderungen einer RAL-Montage auszuführen.
Siehe Fensterliste: X
System: Schüco, HUECK oder gleichwertig.
Angebotenes System:
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Preisanteil Riegel- und Magnetkontakte:
................................................................
02.__.0010
Fensterelement, 5-teilig, 7,27 m x 2,00, Alutür mit Glasseitenteil, Nord-Ost
1.00
St
02.__.0020 Fensterelement, 3-teilig, 6,00 m x 2,025, Nord-Ost Aluminium-Fensterelement,
3-teilig, Gesamtmaß ca. 2,025 m × 6,00 m (Breite × Höhe),
Aufteilung gemäß Fensterliste und Fassadenansicht,
bestehend aus:
einer oberen Festverglasung, einer unteren Festverglasung aus VSG, einem oberhalb angeordneten Kippflügel, elektrisch betätigt, Anschlussspannung 230 V.
Einzelhöhen gemäß Fassadenansicht:
untere Festverglasung: ca. 2,45 m, obere Festverglasung: ca. 2,45 m, Kippflügel: ca. 1,10 m.
Profiloberflächen pulverbeschichtet in RAL 7015 Schiefergrau.
U-Wert des gesamten Fensterelements einschließlich Verglasung und Rahmen:
Uw ≤ 1,20 W/(m²K).
Aluminium-Fensterelement einschließlich sämtlicher erforderlicher Befestigungs-, Anschluss- und Abdichtungsarbeiten komplett liefern und fachgerecht an den vorhandenen C-Profilen montieren.
Die Montage ist nach den anerkannten Regeln der Technik entsprechend den Anforderungen einer RAL-Montage auszuführen.
Siehe Fensterliste: X
System: Schüco, HUECK oder gleichwertig.
Angebotenes System:
..................................................................
02.__.0020
Fensterelement, 3-teilig, 6,00 m x 2,025, Nord-Ost
2.00
St
02.__.0030 Alu-Eingangstüranlage mit autom. Schiebetür, 2,775 m x 5,60 m Automatische Aluminium-Eingangstüranlage,
Gesamtmaß ca. 5,60 m × 2,775 m (Breite × Höhe),
ausgeführt als automatische Schiebetüranlage mit Zulassung für den Einsatz in Flucht- und Rettungswegen und einstellbaren Näherungsmeldern.
Fluchttüröffner TV 500 DCW, sofern mit dem angebotenen Schiebetürsystem zugelassen und kompatibel.
Bestehend aus:
vier Festverglasungen, einem mechanisch betätigten Kippfensterelement, einer zweiflügeligen, freitragenden Schiebetür, je einem von außen und innen abschließbaren Bodenschloss pro Türflügel, einem Automatiktürantrieb mit niedriger Bauhöhe.
Profiloberflächen pulverbeschichtet in RAL 7015 Schiefergrau.
Werkseitige Vorrüstung mit einem Riegelkontakt für die Gebäudeleittechnik, VdS-Klasse C, sowie zwei Magnetkontakten für die Gebäudeleittechnik, VdS-Klasse B, oben mittig in die Türzarge integriert.
Lichte Durchgangshöhe: ca. 2,15 m
Lichte Durchgangsbreite: ca. 1,80 m
Ausführung mit 2-Scheiben-Isolierverglasung aus Verbundsicherheitsglas.
U-Wert der gesamten Anlage einschließlich Verglasung, Rahmen und Schiebetür:
U ≤ 0,95 W/(m²K).
Einschließlich innenliegendem Schalter und Bedieneinheit sowie einem bündig in den Bodenaufbau eingelassenen Edelstahl-Bodenprofil als Laufebene für die Automatiktür, Breite mindestens 10 cm.
Das Edelstahl-Bodenprofil ist rechtzeitig vor der Betonage des Bodens zu liefern und einzubauen, um eine maximale Ebenheit im Fahrbereich der Schiebetür zu gewährleisten.
Die komplette Anlage einschließlich sämtlicher erforderlicher Beschläge, Befestigungs-, Anschluss- und Abdichtungsarbeiten liefern und fachgerecht in der Porenbetonwand montieren. Die Unterkante ist fachgerecht abzudichten. Die Montage ist entsprechend den Anforderungen einer RAL-Montage auszuführen.
Fabrikat: dormakaba SLM Compact Redundant oder gleichwertig
Siehe Fensterliste: X
Angebotenes Fabrikat und System:
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Preisanteil Riegel- und Magnetkontakte:
...............................................................
02.__.0030
Alu-Eingangstüranlage mit autom. Schiebetür, 2,775 m x 5,60 m
1.00
St
02.__.0040 Alu-Türelement TH, 2-teilig, 2,065 m x2,15 m Aluminium-Türelement TH,
2-teilig, ca. 2,065 m × 2,15 m,
bestehend aus:
einer Festverglasung, einem verglasten Aluminium-Haustürelement mit langem Beschlag und Zugstange, nach außen öffnend.
Lichte Durchgangsmaße ca. 1,25 m × 2,10 m (Breite × Höhe).
Profiloberfläche pulverbeschichtet in RAL 7015 Schiefergrau.
U-Wert des gesamten Tür- und Fensterelements einschließlich Verglasung und Rahmen:
Uw ≤ 0,74 W/(m²K).
Haustür einschließlich Beschlägen, innen mit Drücker, außen mit Edelstahlstange als Stoßgriff, Obentürschließer, Türstopper sowie Türschloss mit Panikfunktion.
Magnet- und Riegelkontakt sowie Fluchttüröffner, Dorma TV 500 DCW einschließlich Gegenstück TV-Z 510 und Einsteckschloss, als Sperrelementsatz für die Fluchttür.
Aluminium-Türelement komplett liefern und fachgerecht in der Porenbetonwand sowie auf der Betonbodenplatte montieren, einschließlich der Abdichtung im erdberührten Bereich. Die Montage ist entsprechend den Anforderungen einer RAL-Montage auszuführen.
Siehe Fensterliste: X
System: Schüco, HUECK oder gleichwertig.
Angebotenes Profilsystem:
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Angebotene Beschläge:
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Preisanteil Riegel- und Magnetkontakte:
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02.__.0040
Alu-Türelement TH, 2-teilig, 2,065 m x2,15 m
1.00
St
03 Sonstiges
03
Sonstiges
03.__.0010 Inbetriebnahme Schiebetür
03.__.0010
Inbetriebnahme Schiebetür
1.00
St
03.__.0020 Zusatzposition – Halbmotorisches Panikschloss Zusatzposition – Halbmotorisches Panikschloss
Halbmotorisches Panikschloss einschließlich Tastenbedieneinheit SOREX 5-in-1 oder gleichwertig komplett liefern, montieren und in Betrieb nehmen.
Bedieneinheit flächenbündig in den Türflügel einlassen, einschließlich erforderlicher Ausfräsungen und Verkabelung. Strom- und Datenübertragung über GU SECUREconnect 200 oder gleichwertig. Der Kabelübergang zwischen Türflügel und Blendrahmen ist vollständig in die Profile einzulassen.
Einschließlich sämtlicher Anschluss-, Befestigungs- und Programmierarbeiten.
Angebotenes Fabrikat/System:
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03.__.0020
Zusatzposition – Halbmotorisches Panikschloss
1.00
St
03.__.0030 Türöffnungsbegrenzer, Haupteingang Montage eines zusätzlichen Türöffnungsbegrenzers inkl. dämpfender Funktion beim Öffnen für die Haupteingangstür.
Montage und Einbau geeigneter Größe zur Vermeidung von unkontrollerten Öffnens durch Windstöße und Abreißens des OTS.
Fabrikat: DICTATOR oder ähnliche Produkte
Gewähltes Fabrikat: ..................................
03.__.0030
Türöffnungsbegrenzer, Haupteingang
1.00
St
03.__.0040 Akku-Puffer inkl. Steuerungsrelais für 2. Rettungsweg Akku-Puffer inkl. Steuerungsrelais für 2. Rettungsweg
03.__.0040
Akku-Puffer inkl. Steuerungsrelais für 2. Rettungsweg
O
1.00
St
03.__.0050 Notkurbel
03.__.0050
Notkurbel
O
1.00
St
03.__.0060 Facharbeiter inkl. aller Nebenkosten Facharbeiter inkl. aller Nebenkosten.
Nur nach schriftlicher Beauftragung.
03.__.0060
Facharbeiter inkl. aller Nebenkosten
10.00
h
03.__.0070 Bauhelfer inkl. aller Nebenkosten Bauhelfer inkl. aller Nebenkosten.
Nur nach schriftlicher Beauftragung.
03.__.0070
Bauhelfer inkl. aller Nebenkosten
10.00
h