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Köln, Global-Act, Gleueler Straße 197
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Angebotsbedingungen aci Gesellschaft für Projektentwicklung, Bauplanung und -management mbH An St. Sebastian 4, 52146 Würselen Telefon: 02405-48950 Angebotsbedingungen einschl. der Allgemeinen Auftragnehmer-Bedingungen a) Angebo tsbedingungen: - sämtliche Geschäftsbedingungen (einschl. Zahlungsbedingungen) des NU haben keine Gültigkeit - die dem NU übergebenen Ausschreibungsunterlagen nebst den örtlichen Gegebenheiten der Baumaßnahme sind für den NU zur Angebotsbearbeitung ausreichend; sofern von ihm keine schriftliche Einschränkung zur Angebotsabgabe erfolgt - die Ausschreibung ist stets als beschränkte Ausschreibung anzusehen, die vom Auftraggeber frei verhandelt werden kann - der NU hat eine Kostenbeteiligung von 1,7 % auf die Einheitspreise einzurechnen, womit der Auftraggeber Kosten für Energieverbrauch, Sanitäranlagen, Vorhaltung der vom Auftraggeber für notwendig befundenen Baustelleneinrichtung sowie einer Baufeinreinigung abdeckt - der NU hat den von ihm verursachten Bauschutt regelmäßig und fachgerecht zu entsorgen - der NU hat die Verantwortung dafür, daß - er die Arbeiten fachgerecht und termingerecht durchführen kann - er sämtliche von ihm hier eingesetzte Arbeitskräfte arbeits- und versicherungsrechtlich nach deutschem Recht   einsetzen darf. - sein Unternehmen notwendige Bescheinigungen besitzt die hier ausgeschriebenen Leistungen auszuführen   sowie Betriebshaftpflicht versichert ist. Allgemeine Nachunternehmerbedingungen: 1. Ausführungsunterlagen: - der NU hat die Prüfungspflicht der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen. Falls der NU Abweichungen zwischen den übergebenen Unterlagen und den örtlichen Gegebenheiten feststellt, hat der NU schriftlich und rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen. Fehlende Planunterlagen sind vom NU schriftlich anzufordern. Bei nicht Erfüllung der Hinweis- pflicht haftet der NU für den entstandenen Schaden - grundsätzlich sind das kostenlose Vorlegen von Mustermaterialien durch den NU Pflicht und diese müssen vom Auftraggeber freigegeben werden 2. Durchführung: - grundsätzlich hat der NU nach den neusten anerkannten Regeln der Bautechnik, unter Berücksichtigung aller Vorschriften und Auflagen, die vertraglich festgelegte Qualität herzustellen - Bedenken gegen den örtlichen Bautenstand und der von anderen Unternehmen erbrachten Vorleistungen hat der NU in Schriftform gemäß VOB dem Auftraggeber mitzuteilen - die vom NU erbrachten Leistungen sind bis zu deren Abnahme durch den Auftraggeber vom NU zu schützen, dies gilt auch für Witterungs- und Frosteinflüsse - der NU muß sämtliche seine Leistung betreffende Anträge, Abnahmen, Genehmigungen, Fachunternehmer- bescheinigungen etc. kostenlos beistellen - der NU wird verpflichtet, daß zumutbares Parallel-Arbeiten mit NU´s anderer Gewerke akzeptiert wird und aus dieser Gegebenheit keine Mehrkosten geltend gemacht werden - der Auftraggeber ist berechtigt, bei nicht geplanten Hindernissen oder Bauherreneinflüssen Termine für die Ausführung von NU Leistungen zu verschieben, ohne das hierdurch Ersatzforderungen des NU geltend gemacht werden können bzw. die geplanten Arbeitstage für die vom NU auszuführende Leistung vermehrt werden - der NU hat einen qualifizierten und kompetenten Fachbauleiter nach LBO für die ihm vom Auftraggeber aufgetragende Leistung einzusetzen, der sich über alle der Baustelle betreffenden Punkte zu erkundigen hat und die gesetzlichen Pflichten auch nach der Unfallverhütungsvorschrift- zu erfüllen hat. Der Name des Fachbauleiters ist dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benennen - entstehen dem Auftraggeber, dem Bauherren oder anderen Schäden durch die vom NU fehlerhaften oder fahrlässig falsch ausgeführten Leistungen, trägt der NU hierfür die Haftung - der NU haftet uneingeschränkt während der gesamten Ausführungszeit bis zur förmlichen Abnahme/Teilabnahme für die von ihm erbrachten Leistungen - Versicherungsschäden, die durch die vom Auftraggeber oder vom Bauherrn abgeschlossene Bauwesen-versicherung abgedeckt sind, hat der NU unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen dem Auftraggeber schriftlich mitzu- teilen. Nach Verstreichen dieser Frist lehnt der Auftraggeber sämtliche Ersatz-ansprüche ab. Die Höhe der Entschädigung kann den von der Versicherung festgelegten Kostenrahmen nicht überschreiten 3. Abnahmen: - haben grundsätzlich förmlich zu erfolgen, wobei der NU eigenverantwortlich vor der förmlichen Abnahme für die Vollständigkeit seiner Leistung (einschl. Restarbeiten) sorgen muß 4. Sicherheitsleistungen: - eine vereinbarte Vertragserfüllungsbürgschaft ist vom NU innerhalb von 12 Werktagen nach Vertragsabschluß beim Auftraggeber einzureichen - während der Gewährleistungszeit kann der Auftraggeber bis zu 10% des Auftragswert als Sicherheit einbehalten. Diese Sicherheiten können durch Bürgschaften abgelöst werden. Das Bürgschaftsmuster wird vom Auftraggeber vorgegeben 5. Vergütung/Abrechnung: - der NU hat bei Aufmaß-Aufträgen eine prüffähige Abschlags- bzw. Schlußrechnung in zweifacher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen. Die dazugehörigen Unterlagen wie Aufmaß etc. müssen gegenseitig anerkannt werden - Schlußrechnungen müssen spätestens 12 Tage nach Beendigung der Arbeiten des NU beim Auftraggeber eingereicht werden. Falls auch nach schriftlicher Aufforderung keine Schlußrechnung eingereicht worden ist, hat der Auftraggeber das Recht eine Schlußrechnung für den NU zu erstellen und hierbei seinen Aufwand für die Rechnungs- erstellung in Anspruch zunehmen - die vereinbarten Einheitspreise bzw. Pauschalpreise, unter der Berücksichtigung von eventl. verhandelten Nachlässen, sind Festpreise bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme - grundsätzlich sind sämtliche Nebenleistungen, die zur Erfüllung dieses Vertrages notwendig sind mit den Einheitspreisen bzw. Pauschalpreis abgegolten - die Pauschalpreisprüfung obliegt dem NU und muß vor Auftragsbeginn von ihm durchgeführt werden 6. Kündigung: - der Auftraggeber kann den Vertrag grundsätzlich nach § VOB / B kündigen und darüber hinaus hat er das Recht bei Konkurs oder Anmeldung eines Vergleichs des NU den Vertrag über die Vorschriften des § 8 Nr. 2 VOB / B zu kündigen und ihm somit den Auftrag entziehen. D.h. wenn der Antrag auf Konkurseröffnung bzw. der Antrag auf Vergleichsverfahren gestellt ist, ist dies ein Kündigungsgrund durch den Auftraggeber 7. Abtretung und Übertragung: Der Bauherr darf auf eigenes Verlangen in die Verträge zwischen dem AG und dem AN eintreten, sofern der AG, aus welchen Gründen auch immer, aus den Verträgen ausscheidet. die Abtretung der Ansprüche der NU aus dem Auftrag ist ausgeschlossen. Er versichert, daß die von ihm eingebauten Materialien nicht mit Rechten Dritter belastet sind 8. Streitigkeiten und Gerichtsstand: - falls der Auftraggeber mit dem Bauherrn Streitigkeiten mittels Schiedsgerichtsvereinbarung abhandeln möchte, ist der NU verpflichtet sich diesem anzuschließen. Der Schiedsgutachter wird gemeinsam bestimmt. - der Gerichtsstand ist Aachen. 9. Gültigkeit: - sollte eine der Bestimmungen dieser Angebotsbedingungen einschl. der Allgemeinen Nachunternehmer-Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon nicht berührt Diese Angebotsbedingungen einschl. der Allgemeinen Nachunternehmer-Bedingungen werden anerkannt. Ort: den,    Stempel & rechtsverbindliche Unterschrift
Angebotsbedingungen
Architekt        : aci Gesellschaft für Projektentwicklung, Bauplanung und –management mbH An St. Sebastian 4, 52146 Würselen Telefon: 02405-48950 Technische Vorbemerkungen 1. Allgemein: Alle Festlegungen in diesem Leistungsverzeichnis gehen den Bedingungen der VOB (unter A.3 und A. 4) vor und werden zum Bestandteil des abzuschließenden Werkvertrages. Die beschriebenen Leistungen sind nach den "Allgemeinen technischen Vorschriften" für Bauleistungen VOB Teil 3, den einschlägigen DIN-Vorschriften neuester Fassung, für die zu liefernden und verarbeiteten Stoffe und deren Zulässigkeit nach den jeweiligen Erfordernissen und den einschlägigen VDE-Vorschriften und Ausführungsregeln sowie evtl. vorhandener Fachgutachten durchzuführen. Zu beachten und einzuhalten sind besonders die Unfallverhütungsvorschriften, Bauarbeiterschutzbestimmungen, Gerüstordnung, Vorschriften der Aufsichtsbehörden und baurechtliche Bestimmungen, sowie die Feuer-, Gewerbe-, Verkehrs-, und Ge-sundheits-polizeiverordnung, die örtlichen Vorschriften, die Vorschriften des Bau- und Nachbarrechtes, die technischen Bedingungen der Strom-, Gas- und Wasserlieferwerkes sowie des Fernmeldeamtes. Alle Positionen sind als fertige Arbeit für die Lieferung, die Beanspruchung und die Herstellung, sowie den Einbau mit allen Ausricht- und Hebematerialien, mit allen erforderlichen und sinnvollen Werkzeugen und Geräten zu kalkulieren. Ebenso sind alle konstruktiv erforderlichen Arbeiten, Leistungen und Nebenleistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren, auch wenn hierauf nicht besonders eingegangen wird. Jedes Gewerk hat für seine Schuttbeseitigung zu sorgen. 2. Planunterlagen und Ausführungshinweise einschl. Nebenleistungen: Gültige Planunterlagen und Ausführungshinweise werden, falls nicht anders bei Vertragsabschluß festgelegt, kostenlos vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Sie sind grundsätzlich über die örtliche Bauleitung anzufordern und vor Beginn der Ausführung bei evtl. vorhandenen Unstimmigkeiten durch den Nachunternehmer eigenverantwortlich, im Hinblick auf angegebene Maße, ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit, zu überprüfen. Hierbei hat sich der Nachunternehmer mit den örtlichen Gegebenheiten genau vertraut zu machen und insbesondere die örtlichen Baumaßen, die seine zu erbringenden Leistungen betreffen zu überprüfen. Abweichungen, die festgestellt werden, sind dem Auftraggeber durch den Nachunternehmer schriftlich mitzuteilen. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem Auftraggeber vorab ausdrücklich schriftlich festzulegen. Fachspezifische Planunterlagen wie z.B. Durchbruchplanung, Haustechnikplanung, Detailplanung der vom Nachunternehmer einzubauenden Gegenstände sowie die notwendigen Berechnungen für seine Leistungen, Pläne über Leitungsführungen von vorhandenen Leitungen, Kabeln, Kanälen und sonstigen Hindernissen, sind im Regelfall von Nachunternehmer zu erstellen bzw. von ihm bei den verschiedenen zuständigen Stellen (Versorgern, Behörden etc.) ohne besondere Vergütung einzusehen und zu beachten. Die vom Nachunternehmer diesbezüglich festgelegten Punkte sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen. Der Auftraggeber hat das Recht die Unterlagen zur freien Verwendung kostenlos einfordern zu können. Im weiteren hat jeder Nachunternehmer sein eigenes Materialgut, welches nicht mehr zur weiteren Verwendung auf der Baustelle benötigt wird, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, fachgerecht zu entsorgen. Eine Klärung wie diese Entsorgung vollzogen werden muß, liegt in dem alleinigen Verantwortungsbereich des Nachunternehmers und ist kostenmäßig mit den verhandelten Einheitspreisen abgegolten. Auf die vorgefundenen Materialien (wie z.B. Wände, Decken etc.) hat der Nachunternehmer grundsätzlich seine Befestigungs-, Anschluß- und Ausführungs-techniken abzustimmen, so daß im Sinne der DIN-Normen und anderer einschlägiger Vorschriften ein komplettes System in statischer, schallschutz-, brandschutz-, sowie wärmeschutztechnischer und winddichter Hinsicht entsteht. Als einzukalkulierende Nebenleistungen sind alle Maßnahmen anzusehen, die zur Unfallverhütung unerläßlich sind. Diese Maßnahmen müssen so ausgeführt werden, daß nur eine einmalige Demontage durchgeführt werden braucht, wenn der eigentlich geplante Endzustand erstellt wird. Dies gilt insbesondere für Notgeländer und Brüstungssicherungen. Nach Demontage der Materialien geht es wieder in den Besitz des Nachunternehmers über. Die von dem Nachunternehmer eingebauten Materialien und Gegenstände sind von ihm fachgerecht gereinigt und frei von Verpackungsmaterial sowie Schutzfolien etc. am Ende der Bauzeit zu übergeben.
Architekt        : aci
01 KS-Fenster Hinterhaus
01
KS-Fenster Hinterhaus
01.__.0001 KS-Fensterelement Wohnen 3,93 x 2,50 m, Goldbronze beidseitig, RC2 Kunststoff-Fensterelement Wohnen (RC2, SSK 3) Abmessungen: Breite 3,93 m x Höhe 2,50 m Einbauort: Wohnzimmer (Erdgeschoss) Detaillierte Konstruktion und Aufteilung: 4-teiliges Element bestehend aus zwei äußeren festverglasten Seitenteilen (Festverglasung direkt im Rahmen) und einer zweiflügeligen Stulpanlage im Zentrum. Flügelaufteilung Zentrum: 1x Dreh-Kipp-Flügel und 1x Dreh-Flügel mit Stulp. Aufdopplung: Inklusive einer unteren Aufdopplung von 20 cm Dicke/Höhe zur Anpassung an den Rohbau. Technische Spezifikationen: Profil: Kunststoff mit mindestens 7 Kammern. Farbgestaltung: Innenseite und Außenseite durchgängig in Goldbronze (Feinstruktur oder Eloxal-Optik). Verglasung: 3-fach-Wärmeschutz-Isolierverglasung, Klarglas, Ug-Wert = 0,9 W/m²K, Uw-Wert der gesamten Anlage < 1,1 W/m²K. Schallschutzklasse: SSK III (3). Sicherheit: RC2-Qualität, Beschläge umlaufend mit Pilzkopfverriegelung, einbruchhemmende Verriegelungspunkte, abschließbarer Fenstergriff / Olive aus eloxiertem Aluminium. Bauphysikalische Abdichtung und Montage (RAL-Richtlinie): Fachgerechte Montage mittels bauaufsichtlich zugelassener Dübel und Montageschaum. Luft- und dampfdiffusionsdichte innere Abdichtung mit dampfbremsendem Fensteranschlussband (vollflächig verklebt). Schlagregensichere und dampfdiffusionsoffene äußere Abdichtung mit diffusionsoffenem Fensteranschlussband. Fensterbankanschluss: Lieferung und Montage ausschließlich des Fensterbankanschlussprofils (FBA). Eine Alu-Außenfensterbank ist nicht Bestandteil dieser Position und wird bauseits geliefert/montiert.
01.__.0001
KS-Fensterelement Wohnen 3,93 x 2,50 m, Goldbronze beidseitig, RC2
1.00
Stk
01.__.0002 Alu-Hauseingangstür 1,06 x 2,30 m, Goldbronze beidseitig, RC2 Aluminium-Hauseingangstür (Haustüre) (RC2) Abmessungen: Breite 1,06 m x Höhe 2,30 m Einbauort: Hauseingang (Diele / Flur) Detaillierte Konstruktion und Aufteilung: Einteiliges, einflügeliges Haustürelement. Flügelausführung: Nach innen öffnender Dreh-Flügel mit integrierter Glasausschnitt. Aufdopplung: Inklusive einer Aufdopplung von 20 cm Dicke/Höhe. Technische Spezifikationen: Material: Hochwertige, thermisch getrennte Aluminium-Profilkonstruktion für maximale Stabilität und Wärmedämmung. Farbgestaltung: Innenseite und Außenseite in Goldbronze. Verglasung: 3-fach-Sicherheits-Isolierverglasung (Ug-Wert = 0,9 W/m²K). Sicherheit: Geprüfte RC2-Qualität, Mehrfachverriegelung (z.B. 3-Punkt- oder 5-Punkt-Verriegelung), schwere dreidimensionale Haustürbänder, Sicherheits-Profilzylinder mit Not- und Gefahrenfunktion, außenliegender und innenliegender Sicherheits-Schutzbeschlag. Bauphysikalische Abdichtung und Montage (RAL-Richtlinie): Fachgerechte Montage und Befestigung im Mauerwerk. Luft- und dampfdiffusionsdichte innere Abdichtung mit dampfbremsendem Anschlussband. Schlagregensichere und dampfdiffusionsoffene äußere Abdichtung mit diffusionsoffenem Anschlussband. Schwellenbereich: Lieferung und Montage inklusive thermisch getrennter Bodenschwelle für barrierefreie bzw. schwellenarme Ausbildung.
01.__.0002
Alu-Hauseingangstür 1,06 x 2,30 m, Goldbronze beidseitig, RC2
1.00
Stk
01.__.0003 KS-Fensterelement Kind 1/2 1,50 x 1,50 m, Goldbronze beidseitig, RC2 Kunststoff-Fensterelement Kinderzimmer (RC2, SSK 3) Abmessungen: Breite 1,50 m x Höhe 1,50 m Einbauort: Kinderzimmer 1 und Kinderzimmer 2 (je 1 Stück) Detaillierte Konstruktion und Aufteilung: Zweiflügeliges Fensterelement mit Stulp (ohne festen Mittelpfosten). Flügelaufteilung: 1x Dreh-Kipp-Flügel und 1x Dreh-Flügel mit Stulpbeschlag. Technische Spezifikationen: Profil: Kunststoff mit mindestens 7 Kammern. Farbgestaltung: Innenseite und Außenseite durchgängig in Goldbronze (Feinstruktur oder Eloxal-Optik). Verglasung: 3-fach-Isolierverglasung, Ug-Wert = 0,9 W/m²K, Uw-Wert < 1,1 W/m²K. Schallschutzklasse: SSK III (3). Sicherheit: RC2-Qualität, Beschläge umlaufend mit Pilzkopfverriegelung, einbruchhemmende Verriegelungspunkte, abschließbare Fenstergriffe aus eloxiertem Aluminium. Bauphysikalische Abdichtung und Montage (RAL-Richtlinie): Fachgerechte Montage mittels bauaufsichtlich zugelassener Dübel und Montageschaum. Luft- und dampfdiffusionsdichte innere Abdichtung mit dampfbremsendem Fensteranschlussband (vollflächig verklebt). Schlagregensichere und dampfdiffusionsoffene äußere Abdichtung mit diffusionsoffenem Fensteranschlussband. Fensterbankanschluss: Lieferung und Montage ausschließlich des Fensterbankanschlussprofils (FBA). Eine Alu-Außenfensterbank ist nicht Bestandteil dieser Position und wird bauseits geliefert/montiert. Rollladen: Siehe nachfolgende Zulage-Position.
01.__.0003
KS-Fensterelement Kind 1/2 1,50 x 1,50 m, Goldbronze beidseitig, RC2
2.00
Stk
01.__.0004 Zulage für Alurolläden (Kind 1/2) Zulage zu Pos. 02.__.0003 für Aluminium-Aufsatzrollläden (Kind 1/2) Lieferung und fachgerechter Einbau von elektrisch betriebenen Rollläden passend zum Fensterelement. Ausführung: Überputzbarer Aufsatzkasten mit innerer/unterer Revision. Alu-Rollladenpanzer und Führungsschienen: Goldbronze (passend zum Fensterrahmen). Antrieb: Geräuscharmer Elektromotor, inkl. Endabschaltung. Unter Berücksichtigung des Entfalls der oberen Aufdopplung.
01.__.0004
Zulage für Alurolläden (Kind 1/2)
2.00
Stk
01.__.0005 KS-Fensterelement Bad 2 0,50 x 1,00 m, Goldbronze beidseitig, RC2 Kunststoff-Fensterelement Badezimmer 2 (RC2, SSK 3) Abmessungen: Breite 0,50 m x Höhe 1,00 m Einbauort: Badezimmer 2 Detaillierte Konstruktion und Aufteilung: Einflügeliges, schmales Fensterelement. Flügelaufteilung: 1x Dreh-Kipp-Flügel. Technische Spezifikationen: Profil: Kunststoff mit mindestens 7 Kammern. Farbgestaltung: Innenseite und Außenseite in Goldbronze. Verglasung: 3-fach-Isolierverglasung mit Sichtschutz-/Ornamentglas (z.B. Chinchilla oder Satinato), Ug-Wert = 0,9 W/m²K. Schallschutzklasse: SSK III (3). Sicherheit: RC2-Qualität, Beschläge umlaufend mit Pilzkopfverriegelung, abschließbarer Fenstergriff. Bauphysikalische Abdichtung und Montage (RAL-Richtlinie): Fachgerechte Montage mittels bauaufsichtlich zugelassener Dübel und Montageschaum. Luft- und dampfdiffusionsdichte innere Abdichtung mit dampfbremsendem Fensteranschlussband. Schlagregensichere und dampfdiffusionsoffene äußere Abdichtung mit diffusionsoffenem Fensteranschlussband. Fensterbankanschluss: Lieferung und Montage ausschließlich des Fensterbankanschlussprofils (FBA). Eine Alu-Außenfensterbank ist nicht Bestandteil dieser Position und wird bauseits geliefert/montiert.
01.__.0005
KS-Fensterelement Bad 2 0,50 x 1,00 m, Goldbronze beidseitig, RC2
1.00
Stk
01.__.0006 KS-Fensterelement Schlafen 1,65 x 1,50 m, Goldbronze beidseitig, RC2 Kunststoff-Fensterelement Schlafzimmer (RC2, SSK 3) Abmessungen: Breite 1,65 m x Höhe 1,50 m Einbauort: Schlafzimmer Detaillierte Konstruktion und Aufteilung: Zweiflügeliges Fensterelement mit Stulp (ohne festen Mittelpfosten).Flügelaufteilung: 1x Dreh-Kipp-Flügel und 1x Dreh-Flügel mit Stulpbeschlag.Technische Spezifikationen: Profil: Kunststoff mit mindestens 7 Kammern. Farbgestaltung: Innenseite und Außenseite in Goldbronze.Verglasung: 3-fach-Isolierverglasung, Ug-Wert = 0,9 W/m²K, Uw-Wert < 1,1 W/m²K.Schallschutzklasse: SSK III (3).Sicherheit: RC2-Qualität, Beschläge umlaufend mit Pilzkopfverriegelung, abschließbare Fenstergriffe.Bauphysikalische Abdichtung und Montage (RAL-Richtlinie): Fachgerechte Montage mittels bauaufsichtlich zugelassener Dübel und Montageschaum.Luft- und dampfdiffusionsdichte innere Abdichtung mit dampfbremsendem Fensteranschlussband.Schlagregensichere und dampfdiffusionsoffene äußere Abdichtung mit diffusionsoffenem Fensteranschlussband.Fensterbankanschluss: Lieferung und Montage ausschließlich des Fensterbankanschlussprofils (FBA).Eine Alu-Außenfensterbank ist nicht Bestandteil dieser Position und wird bauseits geliefert/montiert.Rollladen: Siehe nachfolgende Zulage-Position.
01.__.0006
KS-Fensterelement Schlafen 1,65 x 1,50 m, Goldbronze beidseitig, RC2
1.00
Stk
01.__.0007 Zulage für Alurolläden (Schlafen) Zulage zu Pos. 02.__.0005 für Aluminium-Aufsatzrollläden (Schlafen) Lieferung und fachgerechter Einbau von elektrisch betriebenen Rollläden passend zum Fensterelement. Ausführung: Überputzbarer Aufsatzkasten with innerer/unterer Revision. Alu-Rollladenpanzer,  Farbe der Führungsschienen: Goldbronze (passend zum Fensterrahmen). Antrieb: Geräuscharmer Elektromotor, inkl. Endabschaltung. Unter Berücksichtigung des Entfalls der oberen Aufdopplung.
01.__.0007
Zulage für Alurolläden (Schlafen)
1.00
Stk
01.__.0008 KS-Fensterelement Diele 2,70 x 2,25 m, Goldbronze beidseitig, RC2 Kunststoff-Fensterelement Diele / Flur (RC2, SSK 3) Abmessungen: Breite 2,70 m x Höhe 2,50 m Einbauort: Diele / Eingangsbereich Detaillierte Konstruktion und Aufteilung: 3-teiliges großes Fensterelement bestehend aus einem mittleren festverglasten Feld (Festverglasung direkt im Rahmen) und zwei äußeren Flügeln (links und rechts). Flügelaufteilung links und rechts: Jeweils 1x Dreh-Kipp-Flügel, nach innen öffnend. Aufdopplung: Inklusive einer Aufdopplung von 20 cm Dicke/Höhe. Technische Spezifikationen: Profil: Kunststoff mit mindestens 7 Kammern. Farbgestaltung: Innenseite und Außenseite in Goldbronze. Verglasung: 3-fach-Isolierverglasung, Ug-Wert = 0,9 W/m²K, Uw-Wert < 1,1 W/m²K. Schallschutzklasse: SSK III (3). Sicherheit: RC2-Qualität, Beschläge umlaufend mit Pilzkopfverriegelung, einbruchhemmende Verriegelungspunkte, abschließbare Fenstergriffe. Bauphysikalische Abdichtung und Montage (RAL-Richtlinie): Fachgerechte Montage mittels bauaufsichtlich zugelassener Dübel und Montageschaum. Luft- und dampfdiffusionsdichte innere Abdichtung mit dampfbremsendem Fensteranschlussband. Schlagregensichere und dampfdiffusionsoffene äußere Abdichtung mit diffusionsoffenem Fensteranschlussband. Fensterbankanschluss: Lieferung und Montage ausschließlich des Fensterbankanschlussprofils (FBA). Eine Alu-Außenfensterbank ist nicht Bestandteil dieser Position und wird bauseits geliefert/montiert.
01.__.0008
KS-Fensterelement Diele 2,70 x 2,25 m, Goldbronze beidseitig, RC2
1.00
Stk