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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Es gilt die VOB in ihrer neuesten Fassung. Vorrangig vor ATV VOB gelten die allgemeinen, besonderen und technischen Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses. Die Verständigung auf der Baustelle hat in Deutsch zu erfolgen, d. h. die Baustellensprache ist deutsch. Eine förmliche Abnahme gemäß VOB/B Ziffer 4 wird vereinbart. Die Gewährleistungszeit (Verjährungsfrist für Mängelansprüche) beträgt 66 Monate ab der Abnahme. Auf die Dauer der Gewährleistungszeit wird eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten, jedoch mindestens 500,00 EUR. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet den Einbehalt auf ein Sperrkonto einzuzahlen. Die Gewährleistungszeit auf das verlegte Material des Foliendaches beträgt zehn Jahre. Von den Abschlags- bzw. der Schlussrechnung werden 0,5 % für die Bauwesenversicherung, 0,5 % für Baustrom, -wasser und Sanitär sowie 0,5 % für die Bauendreinigung in Abzug gebracht; ohne konkreten Nachweis. Die Leistungen sind inkl. aller Nebenarbeiten komplett und schlüsselfertig anzubieten. In den Einheitspreisen sind alle Nebenleistungen und besondere Leistungen berücksichtigt und einkalkuliert. Der Auftraggeber ist berechtigt von fälligen Rechnungen / Zahlungen 3 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 12 Bankarbeitstagen in Abzug zu bringen. Diese Regelung gilt auch für Nachträge, Einbehalte, Anzahlungs- und Gewährleistungsbürgschaften. Das Recht auf Skonto bleibt auch dann bestehen, wenn eine einzelne Rate nicht innerhalb der Skontofrist bezahlt wird. Entscheidend ist der Tag der Leistungshandlung (z. B. der Vornahme der Überweisung oder der Tag der Absendung eines Schecks). Das Skonto wird bezogen auf die Höhe der tatsächlich fälligen Zahlung. Eine vollständige Zahlung der jeweiligen Rechnung ist für den Skontoabzug nicht Voraussetzung. Auch setzt der Skontoabzug auf die Schlusszahlung nicht voraus, dass zuvor alle Abschlagszahlungen binnen der Skontofrist geleistet wurden. Für ein Baustellenschild wird anteilig ein Betrag von netto 150,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt bzw. von der Schlussrechnung des Auftragnehmers in Abzug gebracht. Eigene Bauschilder sind nicht zulässig. Bauschutt sowie alle vom Auftragnehmer herrührenden Abfälle sind mindestens einmal wöchentlich oder nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu sammeln und unverzüglich abzufahren. Beseitigung von kleineren Verschmutzungen anderer Gewerke an fertig gestellten Flächen sind in den Einheitspreisen enthalten. Unbestimmte Fristen gemäß VOB/B § 5 Als unverzügliche Frist gemäß VOB/B § 5, Ziffer 3, wird 1 Werktag vereinbart. (- 1. Aufforderung/Kapazitätsverstärkung) Als angemessene Frist gemäß VOB/B § 5, Ziffer 4, werden 5 Werktage vereinbart. (- 2. Aufforderung) Als angemessene Frist gemäß VOB/B § 5, Ziffer 4, werden bei Vollendungsverzug 5 Werktage, abzüglich der bereits geleisteten Arbeitstage, vereinbart. Mängel vor der Abnahme und Mängel nach der Abnahme. Als angemessene Frist nach VOB/B § 4, Ziffer 7 sowie VOB/B § 13, Ziffer 5, Punkt 2, werden maximal 5 Werktage zugestanden. (Beseitigung, Auftragsentzug gemäß VOB/B § 8, Ziffer 3). Kosten, die dem Auftraggeber durch die Mängelbeseitigung und deren Überwachung entstehen, sind durch den jeweiligen Auftragnehmer zu tragen. Sollte der Auftragnehmer im Einzelfall eine längere Frist zu Punkt 11 und 12 benötigen, hat er innerhalb von 24 Stunden die Gründe darzulegen, sofern diese dem Auftraggeber nicht offenkundig sind. In diesem Fall hat er auch die zusätzlich benötigte Anzahl von Werktagen anzuzeigen. Baustoffe, Richtlinien, Einbauvorschriften Muster, Probestücke, Prüf- und Gütezeugnisse liefert der Bieter nach Aufforderung kostenlos. Behördliche, behördenähnliche, TÜV, berufsgenossenschaftliche Auflagen und Abnahmen hat der Bieter auf seine Kosten zu betreiben und zu erfüllen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet 14 Werktage vor Arbeitsbeginn die Herstellervorschriften für die bei Ihm zum Einsatz kommenden Materialien und Verfahren sowie die derzeit gültigen DIN-Vorschriften für sein Gewerk dem Auftraggeber einfach zur Verfügung zu stellen. Zusatzleistungen, Einheitspreis- und Eventualpositionen dürfen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers ausgeführt werden. Ohne schriftliche Auftragserteilung erfolgt keine Vergütung der Leistungen. Für Nachträge gelten die Bedingungen des Bauhauptvertrages. Zusatzleistungen, Einheitspreis- und Eventualpositionen dürfen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers ausgeführt werden. Ohne schriftliche Auftragserteilung erfolgt keine Vergütung der Leistungen. Für Nachträge gelten die Bedingungen des Bauhauptvertrages. Es sind die derzeit gültigen DIN-Vorschriften, die anerkannten Regeln der Technik und die technischen Richtlinien der Hersteller einzuhalten. Der AN hat den Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von € 2.000.000,- für Personenschäden und € 1.000.000,- für sonstige Schäden vor Auftragserteilung zu erbringen. Der AN hat nachzuweisen, dass in seiner Haftpflichtversicherung kein Ausschluss für Bearbeitungsschäden enthalten ist. Liegt der Nachweis einer Versicherung zu den vorgenannten Bedingungen nicht bis spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung vor, ist der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Mindestlohn Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet, seinen Arbeitnehmern den gesetzlichen Mindestlohn rechtzeitig und vollständig zu zahlen. Um dem Auftraggeber eine Kontrolle über seine gesetzlich entstehende Haftung zu geben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber ohne Aufforderung die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns durch Vorlage von monatlichen Zahlungsbelegen und Stundennachweisen zu belegen. Diese Nachweispflicht gilt für den Auftragnehmer auch für Zahlungen seiner Subunternehmer an deren Arbeitnehmer, sowie weiterer Sub-Subunternehmer an deren jeweilige Arbeitnehmer. Wird der Auftraggeber von Arbeitnehmern des Auftragnehmers oder Arbeitnehmern von Subunternehmern des Auftragnehmers nach § 13 MiLoG als Bürge in Anspruch genommen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber von jeder Inanspruchnahme gleich ob berechtigt oder nicht durch Zahlung frei zu stellen. Leistet der Auftraggeber auf eine Inanspruchnahme durch einen Arbeitnehmer des Auftragnehmers oder eines Subunternehmers des Auftragnehmers nach § 13 MiLoG, so ist der Auftraggeber, unabhängig von der Berechtigung der Forderung und einem Verschulden, zum Ersatz des entstehenden Schadens verpflichtet. Wird der Auftraggeber aus einer vorbezeichneten Forderung gerichtlich in Anspruch genommen, hat der Auftragnehmer alle für den Rechtsstreit erforderlichen und sachdienlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die für den Auftraggeber entstehenden Kosten des Rechtsstreits sowie jeden darüber hinaus gehenden Schaden verschuldensunabhängig zu ersetzen. Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber darüber hinaus verpflichtet, seinen Subunternehmern die gleichen Verpflichtungen, inklusive dieser Weitergabeverpflichtung an weitere Subunternehmer, aufzuerlegen. Revisionsunterlagen, Bestandspläne in digitaler Form (dwg / dxf-Datei), Dokumentation, etc. sind einfach spätestens mit der Schlussrechnung einzureichen. Die fehlende Vorlage dieser Unterlagen berechtigt den Auftraggeber zur Verweigerung der Abnahme. Als Kalkulationsgrundlage für den Auftragnehmer dient die Leistungsbeschreibung und die beiliegenden Planunterlagen. Leistungen, die nicht beschrieben oder dargestellt sind, welche aber zur Durchführung und Herstellung einer kompletten, fachgerechten, funktionsfähigen Leistung gehören, sind schriftlich im Angebot aufzuführen und mit in das Angebot einzukalkulieren. Die Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b EStG ist spätestens mit der ersten Rechnung einzureichen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Abzug hierfür vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Rechnungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen gestellt werden, damit die Vorsteuer in Abzug gebracht werden kann. Hier ist insbesondere auf den notwendigen Rechnungsinhalt zu achten: Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers Name und Anschrift des Leistungsempfängers Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers Ausstellungsdatum der Rechnung Fortlaufende Rechnungsnummer Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren oder Art und Umfang der Leistung Aufschlüsselung des Entgelts nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen Im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts (wie z. B. Rabatt-, Nachlass-, Skontovereinbarung, etc.) Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung Bei Rechnungen über An- oder Vorauszahlungen sind die Abschlagsrechnungen /-zahlungen zu vermerken Bezüglich eventueller Skonto- / Nachlassvereinbarung bitten wir Sie der Einfachheit halber diesen Satz auf allen Abschlags- und Schlussrechnung auszuweisen: „Bezüglich Nachlass sowie Skonto siehe Nachlass- bzw. Skontovereinbarung im Auftrag vom …………….. sowie Verhandlungsprotokoll vom …………..“ Rechnungen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 14 Absatz 4 UStG entsprechen, müssen wir zurückschicken.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
BESONDERE VORBEMERKUNGEN Baubeschreibung
Lage
Das Baugrundstück befindet sich direkt an der Carl-Zeiss-Straße in Alsfeld (Hessen).
Gemäß dem Bebauungsplan „IGO II / Industrie- und Gewerbepark Ost“ – 2. Änderung – der Stadt Alsfeld ist die Fläche als Gewerbegebiet ausgewiesen.
Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Carl-Zeiss-Straße.
Geplant ist die Bebauung eines Teilbereichs des bestehenden Flurstücks. Eine entsprechende
Grundstücksteilung ist bereits vorgesehen und wird zeitnah umgesetzt. Die geplante Teilfläche ist im beiliegenden Freiflächenplan dargestellt.
Das Gelände weist ein Gefälle auf:
Geländeoberkante im Bereich der geplanten Einfahrt (Nord-Westen): ca. 256,18 NHN Geländeoberkante an der südlichen Grundstücksgrenze: ca. 258,03 m ü. NHN Besonders entlang der östlichen Grundstücksgrenze fällt das Gelände deutlich ab 253.71m NHN.
„Die geplante Höhe der Bezugsebene ±0,00 m liegt bei 255,60 m ü. NHN."
Nutzung
Auf dem Grundstück ist die Errichtung eines technischen Dienstleistungszentrums der Firma WM SE mit einer Grundfläche von ca. 2.500 m² geplant.
Hauptnutzung: Eingeschossige Lagerhalle (ca. 9.30m H) mit: - Abgesenkter Laderampe für zwei Wechselcontainer (Wareneingang) - Ladehof für Lieferwagen (Warenausgang) - Regalsysteme mit begehbaren Gitterrosten Spanplatten in ca. 2,40 m und 4,80 m Höhe (manuelle Kommissionierung)
Nebennutzung: Zweigeschossiger Gebäudeteil H = 9.30m (Südostseite) mit: - Warenausgabe - Büroräume - Sozialräume für Mitarbeitende - Interner Schulungsraum
Das Gebäude wird nicht unterkellert.
Konstruktion
Das Gebäude wird in Beton-Skelettbauweise errichtet. Die wesentlichen Bauteile im Überblick: Außenwände : - Büro-/Verwaltungstrakt: Porenbeton-Fertigteile - Lagerhalle: Gedämmte Metall-Sandwichelemente Zwischendecken und Treppen : Ortbeton bzw. Betonfertigteile Innenausbau : Trockenbauweise Dachkonstruktion : Trapezblech mit Wärmedämmung und Folienabdichtung - Über dem Bürotrakt ggf. massive Porenbetondecke (brandschutzbedingt)
Gebäudeklasse
Der Fußboden des obersten Geschosses mit Aufenthaltsräumen liegt ca. 4,01 m über dem Gelände.
Gemäß § 2 Abs. 3 der Hessischen Bauordnung (HBO) wird das Bauvorhaben in Gebäudeklasse 3 eingestuft.
Darüber hinaus handelt es sich gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 HBO aufgrund der gewerblichen Nutzung um einen Sonderbau. Alle brandschutztechnischen Anforderungen werden in einem gesonderten Brandschutznachweis berücksichtigt.
Freifläche
Im südwestlichen Grundstücksbereich befinden sich: Der Ladehof für den Warenausgang Ein Teil der Stellplätze für Mitarbeitende
Weitere Stellplätze für Mitarbeitende und Kunden entstehen im nordöstlichen Grundstücksbereich. (siehe Freiflächenplan)
Die Zufahrt für LKW wird aufgrund der hohen Belastung durch Rangierbewegungen asphaltiert, im Bereich der Rampe ggf. betoniert.
Im westlichen Grundstücksbereich, nahe der Einfahrt, wird eine Fertiggarage zur Zwischenlagerung von Waren außerhalb der Geschäftszeiten aufgestellt.
Die übrigen Freiflächen (ca. 20 % der Grundstücksfläche ) werden begrünt.
Werbeanlage
Zur Außendarstellung sind entlang der Carl-Zeiss-Straße folgende Werbeanlagen geplant: Drei Fahnenmasten Ein freistehender Werbepylon Maße und exakte Standorte sind dem Freiflächenplan zu entnehmen. Werbeanlagen an der Fassade (gemäß Ansichtsplänen)
Die Abmessungen sowie die genauen Standorte der Werbeanlagen ergeben sich aus den eingereichten Freiflächenplänen, Ansichtszeichnungen sowie den zugehörigen technischen Datenblättern.
Die vorgenannten Werbeanlagen sind Bestandteil dieses Bauantrags und werden hinsichtlich ihrer Anzahl, Lage, Größe und Gestaltung verbindlich beantragt.
Betriebsbeschreibung
Betriebsart Kraftfahrzeugteile -Großhandlung - Lieferung von Kfz- Ersatzteilen und Zubehör - Lieferung von Werkstattausrüstung - Telefonische Beratung - Schulungszentrum für Mitarbeiter und Kunden
Es werden keine Waren hergestellt, verarbeitet oder eingebaut, sondern lediglich eingelagert und an Kfz- Werkstätten verkauft. Es werden keine stark schmutzenden Tätigkeiten ausgeführt
Betreiber: WM SE, Osnabrück
Arbeitszeit: werktags von 06.00 bis 18.00 Uhr
Zahl der Beschäftigten: Voraussichtlich ca. 9 männliche und voraussichtlich ca. 2 weibliche
Fahrverkehr Auf dem Grundstück werktags während der Geschäftszeit von 06.00 bis 18.00 Uhr mit Lieferwagen und PKW. Nachtanlieferung 1mal pro Nacht (Abstellen von LKW- Wechselcontainern an der Laderampe). Die Waren werden tagsüber mit einem Gabelstapler entladen. Die Waren werden während der Betriebszeit mehrmals täglich überwiegend mit den betriebseigenen Lieferwagen an die Kunden ausgeliefert.
Gefahrenstofflager (Lager 2)
Bau und Betrieb eines Fass- und Gebindelagers nach § 31 AwSV für die Lagerung von brennbaren und nichtbrennbaren wassergefährdenden Stoffen.
Es handelt sich dabei um KFZ- Betriebsmittel wie:
Motoren- und Getriebeöle, Bremsflüssigkeiten, Hydraulikflüssigkeiten, Reinigungsflüssigkeiten, Frostschutzmittel, Scheibenreiniger, Harnstoff Ad Blue etc. Das Lager ist in zwei Bereiche aufgeteilt, im abgetrennten Gefahrstofflager (Lager 2) werden die brennbaren wassergefährdenden Stoffe gelagert, im Regallager (Lager 1) die ausschließlich nicht brennbaren wassergefährdenden Stoffe. Sämtliche Gebinde entsprechen den gefahrgutrechtlichen Transportbestimmungen, es erfolgt ausschließlich einer passiven Lagerung, die Gebinde werden nicht geöffnet oder anderweitig verändert.
Die Gebindegrößen der eingelagerten Waren betragen (in Liter) 0,5, 1,0, 5, 10, 20, 50, 60, 120, und als größtes Gebinde 220 Liter.
Die Lagermengen betragen pro Lager max. 9,5 to (9,7 m³), eingestuft in die WGK 2, ergibt jeweils die Gefährdungsstufe „B".
Nach AwSV § 31 ist dafür ein Rückhaltevolumen von 10 % der gesamten Lagermenge bzw. größtem Einzelgebinde gefordert, bei einer max. Lagermenge von 9,7 m³ entsprechend 970 Liter.
Die Rückhaltung erfolgt mit zugelassenen Auffangwannen aus Stahl unter den Regalen, Zulassung nach StaWaR mit „Ü" Zeichen.
Die erforderliche Rückhaltemenge wird eingehalten.
Die Lageranlagen werden in die Gefährdungsstufe „B" eingestuft, dadurch besteht nach § 46 AwSV eine einmalige Prüfpflicht durch einen Sachverständigen nach AwSV.
Planunterlagen:
BESONDERE VORBEMERKUNGEN
Blitzschutz-, Erdungsanlagen, Überspannungsschutz Technische Vorbemerkung - Blitzschutz-, Erdungsanlagen, Überspannungsschutz
1. Mitgeltende Normen und Regeln:
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Erläuterungen:
Gilt nur für öffentliche Bauvorhaben: Dieser Hinweis soll gemäß ATV DIN 18299 grundsätzlich in die Vorbemerkungen aufgenommen werden, sobald in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen Bezug genommen wird.
DIN EN IEC 62561-6; VDE 0185-561-6
Blitzschutzsystembauteile (LPSC) – Teil 6: Anforderungen an Blitzzähler (LSC)
DIN EN IEC 62561-7; VDE 0185-561-7
Blitzschutzsystembauteile (LPSC) – Teil 7: Anforderungen an Mittel zur Verbesserung der Erdung
DVGW GW 306
Arbeitsblatt: Verbinden von Blitzschutzsystemen mit metallenen Gas- und Trinkwasser-Installationen
Herausgeber: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
VdS 2010
Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2017
Überspannungsschutz für landwirtschaftliche Betriebe
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2019
Überspannungsschutz in Wohngebäuden
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2031
Blitz- und Überspannungsschutz in elektrischen Anlagen
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
2. Angaben zur Baustelle
Lage und Transportwege
Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: Auf dem Dach
Es wird kein Gerüst gestellt. Bitte die Kosten einer Hebebüne mitkalkulieren.
3. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Beim Verlegen von Fundamenterdern hat der Auftragnehmer mit der Rohbaufirma zusammenzuarbeiten, die erforderlichen Einweisungen vorzunehmen und Verbindungsklammern selbst anzubringen.
4. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Blitzschutz-, Erdungsanlagen, Überspannungsschutz
01 Erdungsanlage und Blitzschutz
01
Erdungsanlage und Blitzschutz
Hinweise Auf Grundlage der BauO NRW §45 ist für die Liegenschaft eine Bitzschutzanlage geplant.
Nach DIN EN 62305-2 wurde die zu erstellende bauliche Anlage in die Schutzklasse 3 eingestuft. Alle normativen Forderungen entsprechend dieser Schutzklasse sind zu beachten.
Die einzuhaltenden Trennungsabstände sind rechnerisch nachzuweisen und bei der Errichtung des Blitzschutzsystems zu beachten.
In DIN EN 62305-3, Absatz 5.2.1 wird "eine geeignet ausgelegte Fangeinrichtung" beschrieben. Diese Aussage spezifiziert nicht nur die Materialien und Materialstärken, sondern auch die Beachtung der zu erwartenden Windlast. Als geeignete Dimensionierungsgrundlage für die Windlastberechnung haben sich die Eurocodes herausgestellt, da diese Normen den aktuellsten Stand von Windlastberechnungen aufzeigen.
Das Gebäude ist mit einer Konstruktion aus Stahlbetonstützen, einer isolierten, bewehrten Bodenplatte und einer Trapezblecheindeckung mit aufliegender Isolierung und Dachbahn geplant. Die Fassaden bestehen aus Sandwichplatten (Lagerbereiche) bzw. aus Porenbeton (Verwaltungsbereich).
Die Stahlbetonstützen werden mit Erdungsfestpunkten als obere bzw. untere Anschlusspunkte ausgerüstet. Die Trapezblecheindeckung des Daches kann als Äquipotentialfläche im Sinne der Blitzschutzanlage ausgebildet werden und Fangstangen an den Knotenpunkten direkt an die Äquipotentialfläche angebunden werden. Der Anschluss der Ableitungen an die Erdungsanlage erfolgt über die Stahlbetonstützen.
Die Leitungsführung der Ableitungen und Dachdurchdringungen sind mit der Bauleitung abzustimmen.
Das Schutzkonzept ist durch den Auftragnehmer bzw. den durch ihn beauftragten Fachunternehmer auf Grundlage der tatsächlichen baulichen Gegebenheiten zu erstellen und im Rahmen der Werk/Montageplanung vorzulegen.
Die nachfolgenden Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Gültigkeit und Anwendbarkeit der zitierten Normen.
Für alle Arten von Fangeinrichtungen dürfen nur die tatsächlichen Abmessungen der metallenen Fangeinrichtung berücksichtigt werden. Für die Bestimmung des geschützten Volumens dürfen auch nur diese herangezogen werden.
Prinzipiell ist das Maschenverfahren auf ebene, nicht leitfähige Dächer begrenzt. Das Blitzkugelverfahren ist für alle Anwendungen geeignet und das Schutzwinkelverfahren wird für einfachere Anwendungen herangezogen. Bauliche Anlagen dürfen auch durch die Kombinationen der beschriebenen Verfahren geschützt werden.
Dachaufbauten mit oder ohne elektrische Einrichtungen (Ausnahme metallene Aufbauten h < 0,3 m, l < 2 m, A < 1 m² und nichtmetallene Aufbauten h < 0,5 m), müssen durch Fangeinrichtungen geschützt werden.
Im Stahlbetonskelettbau sollte die metallene Struktur als natürlicher Bestandteil des Blitzschutzsystems und evtl. zur Schirmung verwendet werden. Die blitzstromtragfähigen Verbindungen der metallenen Struktur müssen bereits im Planungsstadium berücksichtigt werden und sind miteinander durch verklemmen (z. B. Klemmen mit N-Prüfung) oder durch schweißen (Schweißarbeiten an Bewehrungen erfordern einen hierfür zugelassenen Schweißer) zu verbinden. Erst dann gilt die Verbindung als elektrisch sicher durchverbunden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine solche Ausführungsvariante zu einer Ableitstruktur führen, welche einen sehr geringen Spannungsfall beim Blitzeinschlag verursacht (sogenannte "Potentialebene Null").
Vorhandene metallene Einfassungen bzw. Abdeckungen können als natürliche Bestandteile der Fangeinrichtung verwendet werden, sofern sie eine Mindestmaterialstärke, entsprechend DIN EN 62305-3, Tabelle 3, Wert t, aufweisen (z. B. Kupfer 5 mm, Stahl 4 mm).
Die Fang-/Ableitungen sollen auf kürzestem Weg mit der Erdungsanlage verbunden werden.
Bei den Verbindungen von Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdungsanlage ist auf die Materialverträglichkeit der verwendeten Werkstoffe zu achten.
Materialspezifische Leiterlängen von 10 m (Aluminium) - 20 m (Stahl) sind im oberirdischen Bereich mit Dehnungsstücken zu versehen (temperaturbedingte Längenänderung).
Eine dünne Beschichtung der Fangleitungen mit Schutzfarbe oder etwa 1 mm Bitumen oder 0,5 mm PVC ist nicht als Isolierung zu betrachten. Hiervon ausgenommen
sind die Verbindungsstellen, welche immer elektrisch einwandfrei sein müssen.
Leitungshalter sind nach Art der Dacheindeckung, Dachform und Wandbekleidung auszuwählen.
Eine Trennstelle sollte an jedem Anschluss der Ableitung an die Erdungsanlage angeschlossen werden (Ausnahme in Verbindung mit natürlichen Ableitungen).
Aluminium darf nicht direkt auf, im und unter Putz (Mörtel), in Beton und im Erdreich verlegt werden. Sämtliche Schnitt- und Verbindungsstellen sind fachgerecht und dauerhaft gegen Korrosion zu schützen (Anstrich, Densobinden).
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen umfassen die Lieferung und die betriebsfertige Montage und den Anschluss der Blitzschutzanlage. Alle erforderlichen Hilfs- Sicherungs, Verbindungsmittel sowie Klein- und Befestigungsmaterialien sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Blitzschutzanlage ist so zu kalkulieren, dass die Funktion auch dann uneingeschränkt gewährleistet ist, wenn einzelne Leistungen nicht in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind. Diese Leistungen sind im Angebots-Begleitschreiben bekannt zu geben und mit Einzelpreisen zu versehen.
In den Einheitspreisen ist zu berücksichtigen , dass die Montage nur abschnittsweise entsprechend dem Baufortschritt erfolgen kann.
Hinweise
Hinweise Für das Gebäude ist ein Fundamenterder nach DIN 18014 zu errichten. Die erforderliche Maschenweite im Betonfundament bzw. unter dem Betonfundament (WU-Beton, Schwarze Wanne, Perimeterdämmung od. Folienisolierung) ist der DIN
18014 bzw. der DIN EN 62305-3 bzw. DIN EN 62305-4 zu entnehmen.
Bei einem stahlarmierten Betonfundament mit einem Typ-B Erder außerhalb dieses Betonfundamentes muss für diesen Typ-B Erder ein korrosionsfester Erderwerkstoffe
(NIRO V4A, z. B. Werkstoff-Nr. 1.4571, 1.4404) eingesetzt werden.
Weiterhin sind folgende Normen zu beachten:
- DIN EN 50162, VDE 0150 (Schutz gegen Korrosion durch Streuströme aus Gleichstromanlagen)
- DIN EN 61936-1, VDE 0101-1 (Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1kV)
- DIN EN 50522, VDE 0101-2 (Erdung von Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1kV)
- VDE 0151 (Werkstoffe und Mindestabmessungen von Erdern bezüglich der Korrosion)
Hinsichtlich der Anforderungen an die Erdungsanlage sind eventuelle, mitgeltende Normen des Personenschutzes nach DIN VDE 0100 und für Anlagen > 1kV nach DIN VDE 0101 Teil 1 und 2 zu beachten.
Lage und Anordnung von Anschlussfahnen für den Äußeren und Inneren Blitzschutz, Blitzschutz-Potentialausgleich wie auch für den Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene (HES) sind vor Errichtung der Erdungsanlage festzulegen.
Wird für den Erder eines Blitzschutzsystems die schutzklassenspezifische Mindestlänge l1 nicht erreicht, sind im Bereich jeder Ableitung zusätzliche Erder (Tiefen- od. Strahlenerder) einzubringen.
Die Mindestlänge l1 muss nicht berücksichtigt werden, wenn der Erdungswiderstand der Erdungsanlage 10 Ohm unterschreitet.
Durch die Dämmung der Bodenplatte ist der Ringerder umlaufend 1m um die Bodenplatte un die Maschen unterhalb der Bodenplatte und der Isolierung in der Sauberkeitsschicht zu verlegen.
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen umfassen die Lieferung und die betriebsfertige Montage und den Anschluss der Erdungsanlage. Alle erforderlichen Hilfs- Sicherungs, Verbindungsmittel sowie Klein- und Befestigungsmaterialien sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Erdungsanlage ist so zu kalkulieren, dass die Funktion auch dann uneingeschränkt gewährleistet ist, wenn einzelne Leistungen nicht in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind.
In den Einheitspreisen ist zu berücksichtigen , dass die Montage nur abschnittsweise entsprechend dem Baufortschritt erfolgen kann.
Hinweise
01.__.0010 DEHN 102010 BETONSOCKEL 337 DEHN 102010 BETONSOCKEL 337
01.__.0010
DEHN 102010 BETONSOCKEL 337
12.00
St
01.__.0020 DEHN 102050 Unterlegplatteaus PE-LD, schwarz DEHN 102050 Unterlegplatteaus PE-LD, schwarz
01.__.0020
DEHN 102050 Unterlegplatteaus PE-LD, schwarz
9.00
St
01.__.0030 DEHN 102060 102060 Unterlegplatte f. Betonsockel DEHN 102060 102060 Unterlegplatte f. Betonsockel
01.__.0030
DEHN 102060 102060 Unterlegplatte f. Betonsockel
54.00
St
01.__.0040 DEHN 102075 102075 Betonsockel f. Fangstangen 10mm DEHN 102075 102075 Betonsockel f. Fangstangen 10mm
01.__.0040
DEHN 102075 102075 Betonsockel f. Fangstangen 10mm
54.00
St
01.__.0050 DEHN Distanzhalter D 16mm L 1270m 105461 PA-Element D 20mm inkl. MV-Klemme f DEHN Distanzhalter D 16mm L 1270m 105461
PA-Element D 20mm inkl. MV-Klemme f
Distanzhalter zum Erstellen des
Endverschlusses der HVI Leitung. Länge
variabler Endverschluss 350-900 mm. Mit
MV-Klemme für den Anschluss an den
Potentialausgleich (Rd 16 mm / Rd 8-10
mm).
01.__.0050
DEHN Distanzhalter D 16mm L 1270m 105461 PA-Element D 20mm inkl. MV-Klemme f
3.00
St
01.__.0060 DEHN Fangstange D 22/16/10mm L 25 105525 mit Dreibeinstativ R 320mm St/tZn DEHN Fangstange D 22/16/10mm L 25 105525
mit Dreibeinstativ R 320mm St/tZn
Fangstange freistehend mit
Dreibeinstativ, geprüft nach DIN EN
62561-(1+2). Zum Schutz von
Dachaufbauten, mit Anpassung an die
Dachneigung bis max. 10 . Die
Fangstangen sind nach Eurocode 1 (DIN
EN 1991-1-4 + DIN EN 1991-1-4/NA) für
eine max. Böenwindgeschwindigkeit von
188 km/h dimensioniert. Ausführung mit
Höhe 2500 mm, inkl. Anschlussklemme für
Rundleiter 8-10 mm.
01.__.0060
DEHN Fangstange D 22/16/10mm L 25 105525 mit Dreibeinstativ R 320mm St/tZn
18.00
St
01.__.0070 DEHN Dachleitungsh. Typ FB 253015 100x100x70mm DEHN Dachleitungsh. Typ FB 253015
100x100x70mm
Dachleitungshalter mit einfacher
Leitungshalterung Typ FB, zur
Befestigung von Rundleitern oder
Bändern (mit Adapter) mit loser
Leitungsführung auf Flachdächern.
Ausführung zweiteilig aus
Leitungshalter mit Grundplatte aus
wetterbeständigem Kunststoff,
UV-stabilisiert und halogenfrei,
mitaufgerastetem Stein aus
frostbeständigem Beton. Stein und
Unterteil getrennt recycelbar.
01.__.0070
DEHN Dachleitungsh. Typ FB 253015 100x100x70mm
245.00
St
01.__.0080 DEHN Dachleitungshalter mit Grund 253229 Betonstein für HVI-Leitung 20-23mm DEHN Dachleitungshalter mit Grund 253229
Betonstein für HVI-Leitung 20-23mm
Dachleitungshalter mit
Zweischraubenüberleger aus NIRO zum
Verlegen der HVI Leitung auf
Flachdächern. Ausführung mit Betonstein
und Unterlegplatte, für Leitung 20-23
mm (feste Leitungsführung).
01.__.0080
DEHN Dachleitungshalter mit Grund 253229 Betonstein für HVI-Leitung 20-23mm
65.00
St
01.__.0090 DEHN Leitungshalter m. Gewinde M8 274110 DEHNhold Var. A für Rd 8-10mm NIRO DEHN Leitungshalter m. Gewinde M8 274110
DEHNhold Var. A für Rd 8-10mm NIRO
Leitungshalter DEHNhold mit
geschlitztem Überleger, zum Befestigen
von Rundleitern. Einsetzbar für
verschiedene Werkstoffe z. B. Al, NIRO,
St/tZn und Cu, feste Leitungsführung.
Ausführung mit Innengwinde.
01.__.0090
DEHN Leitungshalter m. Gewinde M8 274110 DEHNhold Var. A für Rd 8-10mm NIRO
189.00
St
01.__.0100 DEHN Verbindungsklemme St/blank f 308037 f.Rd 6-10mm o. Fl 40x4-5mm o. Druck DEHN Verbindungsklemme St/blank f 308037
f.Rd 6-10mm o. Fl 40x4-5mm o. Druck
Verbindungsklemme MAXI ohne Druckbügel
nach DIN EN 62561-1, zum Verbinden von
Rund- und Flachleitern im
Betonfundament oder Betonstahlmatten
und Bewehrungsstählen mit Rund- und
Flachleitern. Ausführung für
Kreuzverbindungen.
01.__.0100
DEHN Verbindungsklemme St/blank f 308037 f.Rd 6-10mm o. Fl 40x4-5mm o. Druck
218.00
St
01.__.0110 DEHN Kreuzstück Niro 319209 in Anlehnung an DIN48845D DEHN Kreuzstück Niro 319209
in Anlehnung an DIN48845D
Kreuzstück nach DIN EN 62561-1, für
ober- und unterirdische Verbindung von
Rund- und Flachleitern. Ausführung mit
Zwischenplatte und Schrauben M8.
01.__.0110
DEHN Kreuzstück Niro 319209 in Anlehnung an DIN48845D
142.00
St
01.__.0120 DEHN Anschlussklemme fur 2 x Rd 319229 f.ober- u.unterirdische Verbindung DEHN Anschlussklemme fur 2 x Rd 319229
f.ober- u.unterirdische Verbindung
Kreuzstück nach DIN EN 62561-1, für
ober- und unterirdische Verbindung von
Rund- und Flachleitern (Breite bis 40
mm). Ausführung mit Zwischenplatte und
Schrauben M8.
01.__.0120
DEHN Anschlussklemme fur 2 x Rd 319229 f.ober- u.unterirdische Verbindung
30.00
St
01.__.0130 DEHN Falzklemme Al 365031 0,7-8mm DEHN Falzklemme Al 365031
0,7-8mm
Falzklemme nach DIN EN 62561-1, zum
Verbinden von Rundleitern mit Falzen.
Ausführung mit Klemmbock,
Leitungsführung längs oder quer.
01.__.0130
DEHN Falzklemme Al 365031 0,7-8mm
42.00
St
01.__.0140 DEHN MV-Klemme St/tZn 390050 Material-Dicke=2,5mm DEHN MV-Klemme St/tZn 390050
Material-Dicke=2,5mm
MehrzweckVerbindungs-Klemme nach DIN EN
62561-1, zur universellen Verwendung
als Kreuz-, T- und Parallelklemme von
Rundleitern. Ausführung zweiteilig mit
Sechskantschraube und Gewinde im
Unterteil.
01.__.0140
DEHN MV-Klemme St/tZn 390050 Material-Dicke=2,5mm
2.00
St
01.__.0150 DEHN MV-Klemme Rd 8-10mm Al 390051 Mehrzweck-Verbindungsklemme DEHN MV-Klemme Rd 8-10mm Al 390051
Mehrzweck-Verbindungsklemme
MehrzweckVerbindungs-Klemme nach DIN EN
62561-1, zur universellen Verwendung
als Kreuz-, T- und Parallelklemme von
Rundleitern. Ausführung zweiteilig mit
Sechskantschraube und Gewinde im
Unterteil.
01.__.0150
DEHN MV-Klemme Rd 8-10mm Al 390051 Mehrzweck-Verbindungsklemme
51.00
St
01.__.0160 DEHN Trennklemme 8-10qmm Niro 459129 mit Zwischenplatte DEHN Trennklemme 8-10qmm Niro 459129
mit Zwischenplatte
UNI-Trennklemme nach DIN EN 62561-1,
zum Verbinden der Ableitung mit der
Erdeinführung. Ausführung mit
Zwischenplatte für zwei Rundleiter.
01.__.0160
DEHN Trennklemme 8-10qmm Niro 459129 mit Zwischenplatte
17.00
St
01.__.0170 DEHN Pot.Ausgleichsschiene 6pol. 472207 Cu Anschluss bis 6 Erdleitungen DEHN Pot.Ausgleichsschiene 6pol. 472207
Cu Anschluss bis 6 Erdleitungen
Potentialausgleichsschiene Industrie
nach DIN EN 62561-1, für den Schutz und
Funktionspotentialausgleich nach DIN
VDE 0100 Teil 410/540 und den
Blitzschutz-Potentialausgleich nach DIN
EN 62305-3 (VDE 0185-305-3). Mit
Isolator UP (duroplastisch, rot) mit
Gewinde M10, UV-stabilisiert und
halogenfrei. Auch für den Einsatz in
Ex-Bereichen geeignet (Selbstlockern
der Schrauben gesichert). Ausführung
mit 6 Anschlüssen - Schraube M10,
Federring und Mutter.
01.__.0170
DEHN Pot.Ausgleichsschiene 6pol. 472207 Cu Anschluss bis 6 Erdleitungen
1.00
St
01.__.0180 DEHN Nummernschild Al, Ül Rd 7-10 490110 SET DEHN Nummernschild Al, Ül Rd 7-10 490110
SET
Nummernschild variabel für Rund- /
Flachleiter bestehend aus Nummernschild
mit Schlitz (Art.-Nr. 490 100),
Überleger (Art.-Nr. 480 291) und
zweimal Kombischlitzschraube (Art.-Nr.
490 020).
01.__.0180
DEHN Nummernschild Al, Ül Rd 7-10 490110 SET
17.00
St
01.__.0190 DEHN Rd.-Draht 10mm St/tZn Z350 800310 R ca. 30m DEHN Rd.-Draht 10mm St/tZn Z350 800310
R ca. 30m
Stahldraht nach DIN EN 62561-2 (VDE
0185-561-2) mit Zinküberzug ? 50 m
Mittelwert (rd. 350 g/m2), für den
Einsatz bei Blitzschutz- und
Erdungsanlagen.
01.__.0190
DEHN Rd.-Draht 10mm St/tZn Z350 800310 R ca. 30m
424.30
m
01.__.0200 DEHN HVI light plus Leitung D 21 819600 grau FIX-Länge EW-TR 100m DEHN HVI light plus Leitung D 21 819600
grau FIX-Länge EW-TR 100m
HVI light plus Leitung
(Hochspannungsfeste isolierte
Ableitung), zum Einhalten des
Trennungsabstandes zu elektrisch
leitenden Teilen nach DIN EN 62305-3
(VDE 0185-305-3), um gefährliche
Überschläge zwischen Teilen des Äußeren
Blitzschutzes und inneren, leitfähigen
Teilen (Elektroanlage, Rohrleitungen,
usw.) zu verhindern. Um
Gleitentladungen zu vermeiden, ist die
HVI light plus Leitung mit einem
äußeren Spezialmantel ausgestattet, der
es ermöglicht, hohe
Blitz-Impulsspannungen gegen ein
Bezugspotential ab zusteuern.
Ausführung für die Konfektionierung vor
Ort (Länge 100 m - grau). Äquivalenter
Trennungsabstand s ? 60 cm (in Luft), s
? 120 cm (fester Baustoff).
01.__.0200
DEHN HVI light plus Leitung D 21 819600 grau FIX-Länge EW-TR 100m
79.40
m
01.__.0210 DEHN Rd.-Draht DEHNALU 8mm AlMgSi 840028 R ca. 21m weich-tordierbar DEHN Rd.-Draht DEHNALU 8mm AlMgSi 840028
R ca. 21m weich-tordierbar
Alu-Draht nach DIN EN 62561-2, für den
Einsatz bei Blitzschutzanlagen als
Fangeinrichtung, Ableitung oder
Potentialausgleich. Ausführung
weich-tordierbar.
01.__.0210
DEHN Rd.-Draht DEHNALU 8mm AlMgSi 840028 R ca. 21m weich-tordierbar
391.70
m
01.__.0220 DEHN Edelstahl-Draht d=10mm 860010 NIRO V4A 80m DEHN Edelstahl-Draht d=10mm 860010 NIRO V4A 80m Edelstahldraht nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185-561-2), für den Einsatz bei Blitzschutz-, Erdungsanlagen oder Potentialausgleich.Wird Edelstahlband im Erdreich eingesetzt, so ist nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185-561-2), DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) und DIN VDE 0151 der Werkstoff NIRO (V4A) mit einem Molybdän-Anteil 2 % z. B. 1.4571, 1.4404 zu verwenden.
01.__.0220
DEHN Edelstahl-Draht d=10mm 860010 NIRO V4A 80m
1.50
m
01.__.0230 DEHN Edelstahl-Draht d=10mm 860020 NIRO V4A ca.20m DEHN Edelstahl-Draht d=10mm 860020 NIRO V4A ca.20m Edelstahldraht nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185-561-2), für den Einsatz bei Blitzschutz-, Erdungsanlagen oder Potentialausgleich. Wird Edelstahldraht im Erdreich eingesetzt, so ist nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185-561-2), DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) und DIN VDE 0151 der Werkstoff NIRO (V4A) mit einem Molybdän-Anteil 2 % z. B. 1.4571, 1.4404 zu verwenden.
01.__.0230
DEHN Edelstahl-Draht d=10mm 860020 NIRO V4A ca.20m
799.30
m
01.__.0240 Anschlusselement M12 m. Mutter u. Schrumpfschlauch f. HVI-light Anschlusselement M12 m. Mutter u. Schrumpfschlauch f. HVI-light
01.__.0240
Anschlusselement M12 m. Mutter u. Schrumpfschlauch f. HVI-light
8.00
St
01.__.0250 DEHN FM D40 L3700 GFK AL Fangmast fuer HVI light plus -SET- D 40 DEHN FM D40 L3700 GFK AL Fangmast fuer HVI light plus -SET- D 40
01.__.0250
DEHN FM D40 L3700 GFK AL Fangmast fuer HVI light plus -SET- D 40
2.00
St
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.__.0010 Facharbeiter inkl. aller Nebenkosten Facharbeiter inkl. aller Nebenkosten
Nur nach schriftlicher Beauftragung.
02.__.0010
Facharbeiter inkl. aller Nebenkosten
O
1.00
h
02.__.0020 Bauhelfer inkl. aller Nebenkosten Bauhelfer inkl. aller Nebenkosten
Nur nach schriftlicher Beauftragung.
02.__.0020
Bauhelfer inkl. aller Nebenkosten
O
1.00
h
03 Dokumentation
03
Dokumentation
Hinweis Bestands- und Revisionsunterlagen / Dokumentation
Für das Bauvorhaben ist auf Grundlage der Ausführungsplanung eine Montage-/Werkplanung zu erstellen. Montage-/Werkpläne umfassen auch die Aufbau- und Stromlaufpläne für Zähleranlagen, Mittel- und Niederspannunsverteilungen, Niederspannungsschaltanlagen und für die Verkabelung sämtlicher Systeme im Gewerk ELT und TGA. Die Montage-/Werkplanung berücksichtigt in Abstimmung mit der Bauleitung die im Gewerk TGA tatsächlich zur Ausführung kommenden Ausrüstungen. Die Montage-/Werkplanung ist der Bauleitung mindestens 3 Wochen vor der geplanten Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Nach Abschluss der Elektro-Arbeiten sind die Bestandsunterlagen zu erstellen und vollständig, geordnet in Ordnern, spätestens 3 Wochen vor der Abnahme zu übergeben Die Abnahme kann nur nach Vorlage und Prüfung der Bestandsunterlagen durchgeführt werden.
Der Mindestumfang der darzustellenden Inhalte orientiert sich an der Ausführungsplanung. Folgende Bestandsunterlagen sind nach Abschluss der Elektroarbeiten zu übergeben:
- Inhaltsverzeichnis
- Übersichtspläne
Übersichtspläne zu allen Versorgungssystemen sowie allen Daten- und Informationstechnischen Netzen
- Grundrisspläne
in den Grundrissplänen sind alle elektrischen Anlagen, Betriebsmittel und Abzweigdosen mit Kennzeichnung der Stromkreisnummern, alle Kabeltrassen, alle Komponenten des Erdungs- Blitzschutz- und Potentialausgleichsystems und alle Brandabschottungen mit numerischer Kennzeichnung darzustellen. Der Mindestumfang der darzustellenden inhalte orientiert sich an der Ausführungsplanung. Nicht mehr zugängliche Bauteile und Komponeten sind eingemessen an ihrer maßstäblich korrekten Position darzustellen.
- Stromlaufpläne aller Verteilungen, Daten- und Informationstechnischen Anlagen sowie Sicherheitssysteme.
- Verteilerbeschriftungen und Sicherungslegenden.
- Messprotokolle
Messprotokólle aller Verteiler nach EN61439, EN60204-1, Ortsfeste Anlagen nach VDE 0100 und DGUV V3, Messprotokolle der Datennetze Kupfer und LWL u.a.
- Erdungs-, Potentialausgleich und Blitzschutzpläne
Dokumentation der Erdungs-, Potentialasugleich- und Blitzschutzanlage mit genauer Lage der nicht mehr zugänglichen Anlagenteile sowie Fotodokumentation und Messprotokollen.
- Betriebsanweisungen
Betriebsanweisungen des Errichters für die installierten Anlagen und Systeme sowie der Hersteller sämtlicher gelieferter Betriebsmittel, Anlagen und Komponenten. Betriebsbuch, Wartungsanweisungen sowie Ersatzteilisten.
- Bescheinigungen
Abnahmedokumente zu TÜV- und Behördenabnahmen, Konformitätserklärungen, Errichterbescheinigung des Errichters der gelieferten Anlagen.
- Auslegungsdatenblätter
Kurzschlussberechnung der Niederspannungsanlage, Spannungsfallberechnungen.
- Verzeichnis der Brandabschottungen
Verzeichnis mit Eintragung aller Brandschotts inkl. ihrer in den Grundrissen verzeichneten fortlaufenden Nummer sowie Bildokumentation aller Brandabschottungen.
Sämtliche Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung, in Ordnern sortiert, sowie in digitaler Form (Zeichnungen als dxf/dwg-Dateien sowie im pdf-Format) zu übergeben.
Hinweis
03.__.0010 Inbetriebnahme und Abnahmeprüfung Inbetriebnahme und Abnahmeprüfung der gesamten Blitzschutzanlage unter Zugrundelegung der Norm und der technischen Grundsätze der VDE 0185-305 durch eine Fachkraft.
Prüfkriterien sind:
- Kontrolle aller Dokumentationen und Unterlagen einschl. der Übereinstimmung mit den gültigen Normen
- Zustand von Fang-Ableiteinrichtungen und Verbindungsbauteilen kontrollieren sowie Durchgangswiderstände überprüfen
- Prüfung der Erdungsanlage und der Erdungswiderstände inkl. der Übergänge und der Verbindungen
- Überprüfung des inneren Blitzschutzes inkl. des Überspannungsableiters und der Sicherungen
- Prüfung der Befestigung der Leitungen des Blitzschutzes und deren Bauteilen
- Dokumentation in dreifacher Ausfertigung
03.__.0010
Inbetriebnahme und Abnahmeprüfung
L
1.00
psch
03.__.0020 Dokumentation Dokumentation der gesamten Blitzschutzanlage mit allen erforderlichen Plänen, Protokollen, Bedienungs- und Instandhaltungsanleitungen sowie deren Pflege- und Reinigungsanleitungen erstellen; in dreifacher Ausfertigung.
03.__.0020
Dokumentation
L
1.00
psch
04 Berechnet, nicht beauftragt
04
Berechnet, nicht beauftragt
04.__.0010 Montagezeit
04.__.0010
Montagezeit
1.00
h