MuB-Arbeiten - TB Gerüst
CUPRA Pavillon
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Unit price EUR
Net total EUR
Hinweistext Grundlage der Bauleistungen ist die VOB Teil B und C. Alle Arbeiten sind nach dem neuesten Stand der Technik gemäß den einschlägigen Vorschriften, Regelwerken und Normen jeweils in der aktuell gültigen Fassung unter unter Berücksichtigung und Einhaltung der statischen Berechnung auszuführen. Die geltenden Vorschriften wie Arbeitsstättenverordnung. Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften usw. sind einzuhalten. Ferner sind alle notwendigen Richtlinien der örtlichen Normen zu berücksichtigen. Die Autostadt ist eine Versammlungsstätte. Alle Gebäude unterliegen damit den Regelungen der aktuell gültigen Versammlungsstättenverordnung Niedersachsen. Die eingesetzten Materialien müssen den Sicherheitsvorgaben bzgl. vorbeugendem Brandschutzes entsprechen. Alle zur Genehmigung benötigten Prüfzeugnisse und Materialzertifikate / -proben sind termingerecht bereitzustellen / einzureichen. Alle Prüfzeugnisse sind zur Abnahme bereitzuhalten. Alle Kosten für Vervielfältigungen, Versand usw. sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Hinweistext
01 Werkplanung
01
Werkplanung
01.__.0001 Anfertigen von Dokumentationsunterlagen Erstellung von Dokumentationsunterlagen des jeweiligen Gewerks nach Dokumentations-Richtlinie der Autostadt, inkl. der entsprechenden Zertifikate, technischen Datenblätter, etc. 14 Tage nach Abnahme, 1x digital / 1x in Papierform
01.__.0001
Anfertigen von Dokumentationsunterlagen
L
1.00
psch
02 vorbereitende Arbeiten
02
vorbereitende Arbeiten
Hinweis Der Auftragnehmer stellt die von ihm benötigten Hebezeuge und Gerüste selbst. Alle Gerüste und Absturzsicherungen sind vom AN für seine Leistungen nach Wahl gemäß den einschlägigen Vorschriften herzustellen. Diese Leistung ist in den nachfolgenden  Positionen im Leistungsverzeichnis anzubieten. Die zur Verfügung stehenden Flächen können auf Anfrage bei einem Ortstermin besichtigt werden.
Hinweis
02.__.0001 Baustelleneinrichtung Einrichten und Räumen der Baustelle, An - und Abtransport ggf. Zwischenlagerung sämtlicher Materialien, Geräte und Maschinen Vorhaltung von Leitern, Gerüsten, Hebehilfen, Baustellenbeleuchtung (falls erforderlich), Persönliche Schutzausrüstung gemäß Vorschriften, Absicherung des Arbeitsbereiches (z. B. Absperrungen, Warnhinweise) sowie Anfahrtskosten des Personals über die gesamte Baustellendauer. Bereitstellung aller erforderlichen Einrichtungen zur ordnungsgemäßen Ausführung der Leistungen, Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften (Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umwelt- und Brandschutz)
02.__.0001
Baustelleneinrichtung
L
1.00
psch
02.__.0002 Aufbau Raumgerüst Arbeits- und Schutzgerüst an Fassade inkl. Stützpfeilern und Rampenbrüstungen im Innenbereich (einschließlich erforderlicher gesicherter Aufgänge) nach DIN EN 12810 / DIN EN 12811 und DIN 4420 darüber hinaus gelten sämtliche Vorschriften zu Betriebssicherheit, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung Bei der Standfläche des Gerüstes handelt es sich um den Innenraum des Ausstellungspavillons. Aufgrund der bestehenden Innenausbauten wie Rampen. Treppen und Projektionsleinwände und der hohen Fassaden ist der Arbeitsbereich schwer zugänglich und verbaut. Aufgrund der örtichen Situation muss hier ein modulares Gerüstsystem geplant werden. Eine Begehung wird dringend empfohlen. Nachträgliche Forderung aufgrund von Unkenntnis der Situation werden daher nicht akzeptiert. Grundeinsatzzeit für die in diesem LV beschriebenen Arbeiten aus nachfolgenden Titeln. Wandhöhe: bis ca. 12,50m über OFFB Erdgeschoss. Inkl. Aufbau sowie dem erschwerten Transport zum Einsatzort.
02.__.0002
Aufbau Raumgerüst
L
1.00
psch
02.__.0003 Verlängerungsmiete Raumgerüst Gebrauchsüberlassung ab der Übergabe nach Ablauf der Grundeinsatzzeit, vorbeschriebenes Arbeits- und Schutzgerüst für Fassade inkl. Stützpfeilern im Innenbereich für weitere 1 Woche vorhalten.
02.__.0003
Verlängerungsmiete Raumgerüst
1.00
Wo
02.__.0004 Abbau Raumgerüst vorbeschriebenes Arbeits- und Schutzgerüst für Fassade inkl. Stützpfeilern im Innenbereich vollständig demontieren und abtransportieren
02.__.0004
Abbau Raumgerüst
L
1.00
psch
02.__.0005 Schutzlage Bauschutzmatten Schutzlage über dem vorhanden Fußboden, aus Bautenschutzmatten oder -platten, Dicke 5 mm inkl. einer OSB-Platte zum Schutz vor Beschädigung im Bereich der Gerüststellung, Inkl. Montage / Demontage sowie Hin- und Rücktransport zum Auslegeort. Eventuelle Entorgungskosten für eine fachgerechte Entsorgung sind einzukalkulieren.
02.__.0005
Schutzlage Bauschutzmatten
L
1.00
psch
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Lohnarbeiten auf besondere Anweisung der AG-Bauleitung für Unvorhergesehenes, bzw. Leistungen, die nicht mit den Hauptpositionen der Gewerke abgedeckt werden können. Die Stundenlohnverrechnungssätze gelten, für die Regelarbeitszeit von Montag - Samstag. Ordnet die AG-Bauleitung an, Leistungspositionen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten auszuführen, so gilt folgende Regelung für die Vergütung: Abrechnung der jeweiligen Zuschläge der eingesetzten Fachkräfte, entsprechend ihrer tariflichen Qualifikation. Abgerechnet werden ausschließlich die Lohnzuschläge in Addition zur aufgemessenen Leistung. Nachweis über anerkannte Stundenzettel. Bei Gleichzeitigkeit mehrerer Zuschläge wird lediglich der höchste Zuschlag gewährt. Darüber hinausgehende weitere Zuschläge werden nicht anerkannt. Der Zuschlag in EUR/Std. wird angewendet bei sämtlichen Gewerkepositionen des LVs.
Hinweis
05.__.0001 Fachvorarbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten sind einzurechnen. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
05.__.0001
Fachvorarbeiterstunden Stundenlohnarbeiten
1.00
h
05.__.0002 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten sind einzurechnen. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
05.__.0002
Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten
1.00
h
05.__.0003 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten sind einzurechnen. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
05.__.0003
Helferstunden Stundenlohnarbeiten
1.00
h
05.__.0004 Fachvorarbeiterstunden (Basisstunde) Fachvorarbeiterstunden (Basisstunde) des Mitarbeiters ohne Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsabgaben etc.)
05.__.0004
Fachvorarbeiterstunden (Basisstunde)
1.00
h
05.__.0005 Facharbeiterstunden (Basisstunde) Facharbeiterstunden (Basisstunde) des Mitarbeiters ohne Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsabgaben etc.)
05.__.0005
Facharbeiterstunden (Basisstunde)
1.00
h
05.__.0006 Helferstunden (Basisstunde) Helferstunden (Basisstunde) des Mitarbeiters ohne Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsabgaben etc.)
05.__.0006
Helferstunden (Basisstunde)
1.00
h
05.__.0007 Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht, Fachvorarbeiter Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr) auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Fachvorarbeiter (Basisstunde)
05.__.0007
Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht, Fachvorarbeiter
S
0
%
0.00
05.__.0008 Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht, Facharbeiter Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr) auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Facharbeiter (Basisstunde)
05.__.0008
Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht, Facharbeiter
S
0
%
0.00
05.__.0009 Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht, Helfer Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr) auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Helfer (Basisstunde)
05.__.0009
Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht, Helfer
S
0
%
0.00
05.__.0010 Zuschläge für Arbeiten an Sonntagen , Fachvorarbeiter Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr) auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Fachvorarbeiter (Basisstunde)
05.__.0010
Zuschläge für Arbeiten an Sonntagen , Fachvorarbeiter
S
0
%
0.00
05.__.0011 Zuschläge für Arbeiten an Sonntagen, Facharbeiter Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr) auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Facharbeiter (Basisstunde)
05.__.0011
Zuschläge für Arbeiten an Sonntagen, Facharbeiter
S
0
%
0.00
05.__.0012 Zuschläge für Arbeiten an Sonntagen, Helfer Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr) auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Facharbeiter (Basisstunde)
05.__.0012
Zuschläge für Arbeiten an Sonntagen, Helfer
S
0
%
0.00
05.__.0013 Zuschläge für Arbeiten an Feiertagen , Fachvorarbeiter Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr) auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Helfer (Basisstunde)
05.__.0013
Zuschläge für Arbeiten an Feiertagen , Fachvorarbeiter
S
0
%
0.00
05.__.0014 Zuschläge für Arbeiten an Feiertagen, Facharbeiter Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr) auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Facharbeiter (Basisstunde)
05.__.0014
Zuschläge für Arbeiten an Feiertagen, Facharbeiter
S
0
%
0.00
05.__.0015 Zuschläge für Arbeiten an Feiertagen, Helfer Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr) auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Helfer (Basisstunde)
05.__.0015
Zuschläge für Arbeiten an Feiertagen, Helfer
S
0
%
0.00