CUPRA Skulptur - Gerüst
CUPRA Pavillon
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Hinweistext Grundlage der Bauleistungen ist die VOB Teil B und C. Alle Arbeiten sind nach dem neuesten Stand der Technik gemäß den einschlägigen Vorschriften, Regelwerken und Normen jeweils in der aktuell gültigen Fassung unter unter Berücksichtigung und Einhaltung der statischen Berechnung auszuführen. Die geltenden Vorschriften wie Arbeitsstättenverordnung. Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften usw. sind einzuhalten. Ferner sind alle notwendigen Richtlinien der örtlichen Normen zu berücksichtigen. Für alle Sonderkonstruktionen und tragenden Elemente müssen Standsicherheitsnachweise gemäß technischer Richtlinien vorgelegt werden. Geprüfte statische Berechnungen für alle genehmigungsbedürftigen Aufbauten sind spätestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn in 2 facher Ausfertigung vom AN bereitzustellen. Die Autostadt ist eine Versammlungsstätte. Alle Gebäude unterliegen damit den Regelungen der aktuell gültigen Versammlungsstättenverordnung Niedersachsen. Die eingesetzten Materialien müssen den Sicherheitsvorgaben bzgl. vorbeugendem Brandschutzes entsprechen. Materialien müssen schwerentflammbar nach DIN EN 13501-1 mind. Klasse C -s3, d0 bzw. DIN 4102-1 mindestens B1, nicht brennend abtropfend sein. Alle zur Genehmigung benötigten Prüfzeugnisse und Materialzertifikate / -proben sind termingerecht bereitzustellen / einzureichen. Die Prüfzeugnisse sind zur Abnahme bereitzuhalten. Sämtliche Materialien sind fachgerecht inkl. sämtlicher Zu-, aus-, An- und Verschnitte, Befestigungsmaterialien, Hilfs- und Unterkonstruktionen, Anpass- und Hilfsarbeiten, nicht sichtbarer Verbindungen, zu liefern und zu montieren, inkl. höhen- lot - und fluchtgerechtem Ausrichten Sämtliche zur Montage und zum Anschluss angrenzender Bauteile erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel sind in den Einheitspreis einzurechnen. 2 Sätze der Werkstattzeichnungen sind dem Prüfingenieur für die bautechnische Prüfung und Freigabe vorzulegen. Alle Kosten für Vervielfältigungen, Versand usw. sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Hinweistext
01 Werkplanung
01
Werkplanung
01.__.0001 Anfertigen von Werkstattzeichnungen Erstellen einer Werkstatt- und Montageplanung. inkl. sämtlicher für die Prüfung erforderlicher Zeichnungen / Detailzeichnungen und Nachweise in den dafür erforderlichen Maßstäben Alle Werkstattzeichnungen sind auf Basis der Architektenpläne und der statischen Berechnung auszuführen. Die Fertigung erfolgt erst nach Freigabe dieser Unterlagen.
01.__.0001
Anfertigen von Werkstattzeichnungen
L
1.00
psch
01.__.0002 Anfertigen einer statischer Berechnung Erstellung einer statischen Berechnung auf Basis der abgestimmten Werkplanung aus Vorposition, inkl. sämtlicher für die Prüfung erforderlicher Zeichnungen / Detailzeichnungen und Nachweise in den dafür erforderlichen Maßstäben Für Systembauteile sind alle entsprechenden Nachweise, Statik, Zulassungen, Typenprüfungen etc. und Planunterlagen vom AN bzw. vom Systemanbieter zu erstellen, vorzulegen und einzureichen.
01.__.0002
Anfertigen einer statischer Berechnung
L
1.00
psch
01.__.0003 Anfertigen von Dokumentationsunterlagen Erstellung von Dokumentationsunterlagen des jeweiligen Gewerks nach Dokumentations-Richtlinie der Autostadt, 14 Tage nach Abnahme, 1x digital / 1x in Papierform
01.__.0003
Anfertigen von Dokumentationsunterlagen
L
1.00
psch
02 vorbereitende Arbeiten
02
vorbereitende Arbeiten
Hinweistext Der Auftragnehmer stellt die von ihm benötigten Hebezeuge und Gerüste selbst. Alle Gerüste und Absturzsicherungen sind vom AN für seine Leistungen nach Wahl gemäß den einschlägigen Vorschriften herzustellen. Diese Leistung ist in den nachfolgenden  Positionen im Leistungsverzeichnis anzubieten. Die zur Verfügung stehenden Flächen können auf Anfrage bei einem Ortstermin besichtigt werden.
Hinweistext
02.__.0001 Baustelleneinrichtung Einrichten und Räumen der Baustelle, An - und Abtransport ggf. Zwischenlagerung sämtlicher Materialien, Geräte und Maschinen Vorhaltung von Leitern, Gerüsten, Hebehilfen, Baustellenbeleuchtung (falls erforderlich), Persönliche Schutzausrüstung gemäß Vorschriften, Absicherung des Arbeitsbereiches (z. B. Absperrungen, Warnhinweise) sowie Anfahrtskosten des Personals über die gesamte Baustellendauer. Bereitstellung aller erforderlichen Einrichtungen zur ordnungsgemäßen Ausführung der Leistungen, Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften (Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umwelt- und Brandschutz)
02.__.0001
Baustelleneinrichtung
L
1.00
psch
02.__.0002 Aufbau Fassadengerüst Arbeits- und Schutzgerüst an Außenwandfläche (einschließlich erforderlicher gesicherter Aufgänge) für Arbeiten an Eingangsfassade des Pavillons, nach DIN EN 12810 / DIN EN 12811 und DIN 4420 darüber hinaus gelten sämtliche Vorschriften zu Betriebssicherheit, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung Bei der Standfläche des Gerüstes handelt es sich um die Zugangsrampe/-brücke des Pavillons. Angrenzende Geländer und Treppenabgänge sind in die Planung einzubeziehen. Grundeinsatzzeit für die in diesem LV beschriebenen Arbeiten aus nachfolgenden Titeln. Wandhöhe: ca. 8,55m über FFB der Eingangsrampe Inkl. Aufbau sowie dem erschwerten Transport zum Einsatzort.
02.__.0002
Aufbau Fassadengerüst
L
1.00
psch
02.__.0003 Verlängerungsmiete Fassadengerüst Gebrauchsüberlassung ab der Übergabe nach Ablauf der Grundeinsatzzeit, vorbeschriebenes Arbeits- und Schutzgerüst für Außenwandfläche für weitere 1 Woche vorhalten.
02.__.0003
Verlängerungsmiete Fassadengerüst
1.00
Wo
02.__.0004 Abbau Fassadengerüst vorbeschriebenes Arbeits- und Schutzgerüst für Außenwandfläche vollständig demontieren und abtransportieren
02.__.0004
Abbau Fassadengerüst
L
1.00
psch
02.__.0005 Schutzlage Bauschutzmatten Schutzlage über dem vorhanden Fußboden, aus Bautenschutzmatten oder -platten, Dicke 5 mm inkl. einer OSB-Platte zum Schutz vor Beschädigung im Bereich der Gerüststellung, für Außeneinsatz geeignet Inkl. Montage / Demontage sowie Hin- und Rücktransport zum Auslegeort. Eventuelle Entorgungskosten für eine fachgerechte Entsorgung sind einzukalkulieren.
02.__.0005
Schutzlage Bauschutzmatten
L
1.00
psch
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Lohnarbeiten auf besondere Anweisung der AG-Bauleitung für Unvorhergesehenes, bzw. Leistungen, die nicht mit den Hauptpositionen der Gewerke abgedeckt werden können. Die Stundenlohnverrechnungssätze gelten, für die Regelarbeitszeit von Montag - Samstag. Ordnet die AG-Bauleitung an, Leistungspositionen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten auszuführen, so gilt folgende Regelung für die Vergütung: Abrechnung der jeweiligen Zuschläge der eingesetzten Fachkräfte, entsprechend ihrer tariflichen Qualifikation. Abgerechnet werden ausschließlich die Lohnzuschläge in Addition zur aufgemessenen Leistung. Nachweis über anerkannte Stundenzettel. Bei Gleichzeitigkeit mehrerer Zuschläge wird lediglich der höchste Zuschlag gewährt. Darüber hinausgehende weitere Zuschläge werden nicht anerkannt. Der Zuschlag in EUR/Std. wird angewendet bei sämtlichen Gewerkepositionen des LVs.
Hinweis
05.__.0001 Fachvorarbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten sind einzurechnen. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
05.__.0001
Fachvorarbeiterstunden Stundenlohnarbeiten
1.00
h
05.__.0002 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten sind einzurechnen. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
05.__.0002
Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten
1.00
h
05.__.0003 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten sind einzurechnen. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
05.__.0003
Helferstunden Stundenlohnarbeiten
1.00
h
05.__.0004 Fachvorarbeiterstunden (Basisstunde) Fachvorarbeiterstunden (Basisstunde) des Mitarbeiters ohne Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsabgaben etc.)
05.__.0004
Fachvorarbeiterstunden (Basisstunde)
1.00
h
05.__.0005 Facharbeiterstunden (Basisstunde) Facharbeiterstunden (Basisstunde) des Mitarbeiters ohne Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsabgaben etc.)
05.__.0005
Facharbeiterstunden (Basisstunde)
1.00
h
05.__.0006 Helferstunden (Basisstunde) Helferstunden (Basisstunde) des Mitarbeiters ohne Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsabgaben etc.)
05.__.0006
Helferstunden (Basisstunde)
1.00
h
05.__.0007 Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht, Fachvorarbeiter Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr) auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Fachvorarbeiter (Basisstunde)
05.__.0007
Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht, Fachvorarbeiter
S
0
%
0.00
05.__.0008 Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht, Facharbeiter Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr) auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Facharbeiter (Basisstunde)
05.__.0008
Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht, Facharbeiter
S
0
%
0.00
05.__.0009 Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht, Helfer Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr) auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Helfer (Basisstunde)
05.__.0009
Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht, Helfer
S
0
%
0.00
05.__.0010 Zuschläge für Arbeiten an Sonntagen , Fachvorarbeiter Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr) auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Fachvorarbeiter (Basisstunde)
05.__.0010
Zuschläge für Arbeiten an Sonntagen , Fachvorarbeiter
S
0
%
0.00
05.__.0011 Zuschläge für Arbeiten an Sonntagen, Facharbeiter Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr) auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Facharbeiter (Basisstunde)
05.__.0011
Zuschläge für Arbeiten an Sonntagen, Facharbeiter
S
0
%
0.00
05.__.0012 Zuschläge für Arbeiten an Sonntagen, Helfer Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr) auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Facharbeiter (Basisstunde)
05.__.0012
Zuschläge für Arbeiten an Sonntagen, Helfer
S
0
%
0.00
05.__.0013 Zuschläge für Arbeiten an Feiertagen , Fachvorarbeiter Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr) auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Helfer (Basisstunde)
05.__.0013
Zuschläge für Arbeiten an Feiertagen , Fachvorarbeiter
S
0
%
0.00
05.__.0014 Zuschläge für Arbeiten an Feiertagen, Facharbeiter Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr) auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Facharbeiter (Basisstunde)
05.__.0014
Zuschläge für Arbeiten an Feiertagen, Facharbeiter
S
0
%
0.00
05.__.0015 Zuschläge für Arbeiten an Feiertagen, Helfer Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr) auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Helfer (Basisstunde)
05.__.0015
Zuschläge für Arbeiten an Feiertagen, Helfer
S
0
%
0.00