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Bill of Quantities
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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Gliederung GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV
Denkmalschutz, Bedingungen und Auflagen
Hinweis Bauablauf
Auflistung der Anlagen
Leistungsverzeichnis
Anlagen (gesondert)
Gliederung
Übersicht / Abkürzungen im LV Übersicht / Abkürzungen im LV
Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen
h = Stunde,
d = Tag,
Wo = Woche,
Mt = Monat,
a = Jahr,
cm = Zentimeter,
cm2 = Quadratzentimeter,
m = Meter,
m2 = Quadratmeter,
m3 = Kubikmeter,
l = Liter,
St = Stück,
kg = Kilogramm,
t = Tonne,
mh = Meter x Stunde,
md = Meter x Tag,
mWo = Meter x Woche,
mMt = Meter x Monat,
ma = Meter x Jahr,
m2d = Quadratmeter x Tag,
m2Wo = Quadratmeter x Woche,
m2Mt = Quadratmeter x Monat,
m3d = Kubikmeter x Tag,
m3Wo = Kubikmeter x Woche,
m3Mt = Kubikmeter x Monat,
Sth = Stück x Stunde,
Std = Stück x Tag,
StWo = Stück x Woche,
StMt = Stück x Monat,
td = Tonne x Tag,
tWo = Tonne x Woche,
tMt = Tonne x Monat.
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen 1. ALLGEMEIN
Bauvorhaben: Wohngebäude "CS63" im Jugendstilpark, Haar
Sanierung und Umnutzung des im Bereich des B-Plans Nr. 190 Jugendstilpark Haar liegende Bestandsgebäude CS 63 zu Wohnzwecken mit Erstellung von 12 Wohneinheiten, Ausbau des Dachgeschosses sowie dazugehöriger Außenanlagen.
Gebäudeabmessungen:
Gesamtfassadenabwicklung: ca. 150 m
BGF: ca. 2548 m²
Grundfläche: ca. 827 m²
Wohnfläche: ca. 1.240 m²
Traufhöhe: ca. 4,4-7,8m
Firsthöhe : ca. 12,3-13,5m
Ausführungszeiten (gem. BZP siehe Anlage)
1.1 Projektbeschreibung
Der "Jugendstilpark" befindet sich auf einer zur Erholung angelegten Parkanlage in Haar. Das Kernstück bilden die im Jugendstil errichteten denkmalgeschützten ehemaligen Klinikgebäude, die zu Wohnungen umgebaut werden. Um diese Bestandsgebäude gruppieren sich in mehreren Bauabschnitten die Neubauquartiere, die sich als eigenständiges und anspruchsvolles Gegenüber zum historischen Bestand präsentieren. Das ganze Wohnquartier befindet sich in einem großen Park mit altem Baumbestand.
Bei dem Bauvorhaben handelt sich um die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes aus der Jugendstilzeit mit Baujahr um 1910 mit 12 Wohnungen. Das Gebäude steht als Teil des gesamten bebauten Areals mit samt seiner Außenanlagen unter Denkmalschutz gemäß dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 190 "Jugendstilpark". Das Mehrfamilienhaus besteht aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss mit Spitzboden. Die nicht überdachten Fahrradstellplätze befinden sich in den Außenanlagen im Bereich der Gebäudezugänge. Weitere Fahrradräume sind im Untergeschoss vorhanden, die über Treppen erschlossen werden. Für die Müllentsorgung wird eine überdachte Müllstation hergestellt. Die Wohnungen werden über 4 Hauseingänge erschlossen. Die zu den Wohnungen gehörenden PKW-Stellplätze werden in einer Gemeinschaftstiefgarage (sog. "GTG 1A") untergebracht. Die Zufahrt befindet sich in der Nachbarstraße Willy-Träutlein-Straße.
Bestandsbeschreibung
Das Gebäude weist im Bestand ein vollflächiges Kellergeschoss, Erdgeschoss als Hochparterre und ein teilausgebautes Dachgeschoss (ca. 65% Ausbaufläche) mit einem partiellen Spitzboden auf. Die Außenwände des Kellergeschosses sind in massiver Bauweise (Stampfbeton) in einer Wandstärke von ca. 70 cm errichtet und wurden in gleicher Art und Weise bis Unterkante der erdgeschossigen Fensterbrüstung geführt und bilden so den Sockel der aufgehenden Wandflächen.
Das Erdgeschoss - als Hochparterre - und das Obergeschoss (hier: Kopfbau des Dachgeschosses) sind in massivem Mauerwerksbau mit Putzauftrag errichtet. Das Dachgeschoss des Gebäudes CS63 wurde ursprünglich als zimmermannsmäßige Holzkonstruktion erstellt.
Die ursprüngliche Grundrissgliederung des Erdgeschosses zeigt eine unter funktional medizinischen Aspekten errichtete Grundrissorganisation in 2 getrennte Abteilungen.
Im Zuge der klinischen Nutzung wurde um 1990 der mittig gelegene Teil der hölzernen Dachstuhl-Konstruktion gegen eine massiv ausgeführte Beton-Konstruktion ausgetauscht. Die bauzeitliche Grunddrissorganisation in 2 getrennte Abteilungen wurde durch eine längslaufende Mittelflur-Erschließung mit Auflösung der ursprünglichen Schlafsäle ersetzt. Diese baulichen Eingriffe sind in der Außenwahrnehmung des Gebäudes (Fassaden und insbesondere Dachlandschaft) deutlich ablesbar. Darüber hinaus erfolgten nutzungsabhängige Ausbauten und Grundrissanpassungen in allen Geschossen, meist in leichter Trockenbaukonstruktion ausgeführt.
Das Gebäude mit seinem Grundstück ist durch das vorhandene Straßen- und Wegesystem, vielseitig von Straßen umgeben und grenzt in östlicher Richtung an die sogenannte "Geschlechterachse" des Areals an. Vorhandene Archivdokumentationen ist eine Dreiteilung des Grundstücks mit einer offenen Freianlagenkonzeption, einem Zugangsbereich in Art eines Vorgartens und einem umzäunten Bereich zu entnehmen.
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung zum denkmalgeschützten Gebäude CS63
Mit Umnutzung zu Wohnzwecken werden neue Wohnungsgrundrisse gemäß der Objekt- und Ausführungsplanung der Architekten und Fachplaner in allen oberirdischen Geschossen errichtet. Es erfolgt der Einbau eines zusätzlichen Hauszuganges mit nachgeordnetem Treppenhaus vom Kellergeschoss bis in den ausgebauten Spitzbodenbereich. Das im Bestand vorhandene, neuzeitliche Nebentreppenhaus aus 1990 wird rückgebaut und durch neue Treppenläufe vom Kellergeschoss bis zum Spitzboden ersetzt. Hierbei wird der Hauszugang erhalten. Im Weiteren wird die um 1990 errichtete Betonkonstruktion im mittig gelegenen Dachbereich abgebrochen und durch eine hölzerne Dachstuhl-Kosmntruktion - der historischen Dachform folgend - ausgetauscht. Das bereits in Teilen ausgebaute Dachgeschoss und der Spitzbodenbereich werden bei Erhalt, statischer Ertüchtigung und bauphysikalischer Optimierung (Wärme- und Schallschutz) der Dachkonstruktion zu Wohnzwecken vollflächig ausgebaut. In diesem Zug erfolgt die Errichtung notwendiger Belichtungsflächen durch den Einbau von Gauben, Dachloggien und Dachflächenfenstern.
Im Untergeschoss werden notwendige Technikräume, Nebennutzungsräume und die Abstellbereiche der Wohnung eingebaut. Die Erschließung des Untergeschosses erfolgt durch das bestehende und die beiden neu zu errichtenden Treppenhäuser. Die Fenster- und Türanlagen im Kellergeschoss werden nach Vorgaben der Planung erneuert und es erfolgt der Einbau einer mechanischen Quer-/ Längslüftung zu Vermeidung bauphysikalischer Mängel.
Jede Wohnung erhält einen zugeordneten Freiraum in Form eingezogener Loggien (teilweise im Bestand vorhanden) und/oder Dachloggien im Dachgeschoss; einzelne Wohnungen erhalten im Gartenbereich anzulegende Terrassenflächen.
Unter Beachtung der Umnutzung zu Wohnraum und der bauphysikalischen Bauwerkserhaltung werden die massiv errichteten Außenwände des Gebäudes innenseitig mit einer reversiblen Dämmung aus ca. 6 cm dicken Calcium-Silikat-Platten versehen.
Die in Teilen historischen Fensteranlagen (Holzkastenfenster mit Metallsprossen im Erdgeschoss, im Dachgeschoss mit Holzsprossen) werden in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bewertet und unter Beachtung eines Wärmeschutz-Konzeptes saniert und ertüchtigt. Neu zu errichtende Fenster und Fenstertüren werden im Zuge der Nutzungswandlung und Abstimmung mit dem BLfD als Holz-Isolier-Glas-Elemente mit bauzeitlicher Profilausbildung der Außensicht errichtet.
Die Aufarbeitung der Fassaden wird nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und in enger Abstimmung mit dem BlfD unter Berücksichtigung des bereits vorliegenden restauratorischen Farbgutachtens für die Fassaden des Gebäudes CS67 ausgeführt.
Die Sanierung der Wand- und Deckenbeschichtungen im Bestandstreppenhaus zur Farbfassung und ornamentalen Gestaltung werden ebenfalls anhand eines noch zu erstellenden restauratorischen Gutachtens erfolgen. Die Aufarbeitung aller Ausstattungen des Treppenhauses (Bodenbeläge, Treppenkonstruktion, Geländer, Handläufe etc.) wird in enger Abstimmung mit dem BLfD ausgeführt.
Die allgemeinen Ziele der Sanierung sind erstrangig Substanzerhalt und eine optische Qualität, die dem denkmalgeschützten Haus gerecht werden. Die Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz des Gebäudes erfolgen nach Angaben der Tragwerksplaner unter Berücksichtigung bauphysikalischen Bedingungen (Wärme/Schall/Feuchte) sowie sämtlicher bautechnischer Regelwerke und den Vorgaben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalschutz. Sämtliche haustechnische Anlagen werden erneuert. Das Einfügen modern getalteter Funktionalbereiche wie Bad und Küche sowie die Modernisierung aller haustechnischen Installationen erfolgt nach aktuellen technischen Standards.
Die ursprüngliche Aufteilung der umgebenden Gartenfläche ist im Bestand immer noch vorhanden und wird grundsätzlich erhalten. Der Vorgarten und der umzäunte, nach Süd-Osten orientierte Privatgarten wird der wohnwirtschaftlichen Nutzung entsprechend und nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und dem BLfD saniert und weitergenutzt. Die restlichen Flächen des Grundstücks werden künftig öffentlich gewidmet, so dass der ursprüngliche Charakter der offenen Freianlagenplanung erhalten und gärtnerisch fortgeführt wird.
1.2 Baustelle
Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zu erreichen.
Der AN Rohbau wird die Medienversorgung (Baustrom+Bauwasser) einrichten.
1.3 Bauleistungen
Parkettarbeiten
1.4 Ortsbesichtigung / Erschwernisse
Der Bieter muss sich vor Abgabe des Angebotes zwingend über die örtlichen Verhältnisse informieren. Eine Ortsbegehung ist nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung möglich.
Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten:
Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen am Bestand bedürfen immer einer Genehmigung
Besonders zu schützende denkmalrelevante angrenzende Bereiche
Treppenhäuser sind gemäß Denkmalschutzauflage zu schützen
Zugangstreppen /- rampen zum Gebäude (außen)
umgebende Bestandsbäume im Straßenraum
Keine Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück bzw. nur nach Abstimmung mit der Bauleitung und Beachtung der statisch bewerteten Maximallasten
Maximale Punktlasten der Decken sind zwingend einzuhalten. Punktlast maximal 1,0 kN (100 kg). Aufstandsfläche hierfür größer 30 cm x 30 cm, sodass die Punktlast bei den Stahlsteindecken nur auf den Betonrippen steht und nicht auf dem Ziegel. Bei Bedarf muss eine entsprechende Lastverteilung vorgesehen werden.
erhöhte Unebenheiten im Bestand; teilweise Haftprüfungen nötig
u.s.w.
Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren.
NavVis Zugang
Es liegt ein 3D Scan des Gesamtgebäudes auf Navis vor. Hier können alle Räume digital betrachtet werden und auch Messungen vorgenommen werden können.
Der folgende Zugang steht jedem Bieter kostenfrei zur Verfügung:
link:
https://siin.iv.navvis.com/?vlon=3.44&vlat=-0.25&fov=45.0&site=2625571698842650&image=2836763721164713
Benutzername: domhr.61
PW: domhr.61
1.5 Hinweis zur Verfügungstellung von Planungsunterlagen
Der wechselseitige Austausch der Planungsunterlagen zwischen allen am Bau Beteiligten wird über eine Internet-gestützte Planungsplattform erfolgen. Die Teilnahme hieran ist auch für den Auftragnehmer verbindlich. Der AN ist verpflichtet, die für seine Leistungserbringung erforderliche Planungen und sonstigen Unterlagen sich unaufgefordert und jedenfalls nach Erhalt einer automatisierten Nachricht über die Einstellung neuer Unterlagen von dieser Planungsplattform herunterzuladen und sich diese, soweit für Ihn erforderlich auch in Papierform auszudrucken.
Der AG und seine Erfüllungsgehilfen stellen dem AN keinerlei Unterlagen in Papierform zur Verfügung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Projektbeteiligte Projektbeteiligte
Bauherr PHOENIX Das Domizil Haar 2 GmbH
Königstrasse 5
70173 Stuttgart
Projektsteuerung KTL Heidelberg GmbH
Carl-Benz-Str. 6
69115 Heidelberg
Entwurfs- und
Ausführungsplanung SIIN GmbH
Senefelderstrasse 26
70176 Stuttgart
Tragwerksplanung AJG Ingenieure GmbH
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München
Bauphysik GN Bauphysik Finkenberger +
Kollegen Ingenieurgesellschaft mbH Bahnhofstraße 27,
70372 Stuttgart
Brandschutz Sinfiro GmbH & Co. KG
Herzogspitalstraße 24,
80331 München
Baugrund Smoltczyk & Partner GmbH
Untere Waldplätze 14
70569 Stuttgart
Objektüberwachung igb - Ingenieurgesellschaft Burgert mbH
Plinganserstraße 150
81369 München
Projektbeteiligte
Besondere Vertragsbedingungen 2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. Angebot
1.1 Dem Bieter bleibt freigestellt Nebenangebote mit dem Hauptangebot einzureichen. Nebenangebote ohne Hauptangebote können ausgeschlossen werden.
1.2 Der Bieter hat bei Angebotsabgabe verantwortlich zu ermitteln bzw. zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Funktion und ggf. Zuverlässigkeit seiner Anlage bzw. Ausführungsart gegeben sind. Ferner hat er ein klares Bild seiner Leistung bzw. Lieferung zu geben, z.B. über Abmessungen sowie über Grenzen der Anwendbarkeit, Haltbarkeit und Wirtschaftlichkeit, ferner über bauseits erforderliche Vor-, Neben- und Nachleistungen und außerdem über Pflege, Unterhaltungskosten, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften. Er darf nur bewährte Stoffe und Verfahren anbieten bzw. verwenden, für deren Eignung er sich verbürgt und deren Ausführung er beherrscht. Gelieferte Muster und Pläne sind verbindlich.
1.3 Die Bauleistungen werden i.d.R. mittels Einheitspreisverträgen beauftragt. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, mit demjenigen Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot angeboten hat und dem somit der Auftrag zusteht, eine nachträgliche Pauschalierung vorzunehmen, sowohl für eine gesamte als auch für Teile einer Leistung. Sind die anzubietenden Leistungen in Teilbereichen durch allgemeine oder differenzierte Beschreibungen oder nach Leistungsprogramm (funktionale Ausschreibung) so bestimmt, dass mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist, wird ein Pauschalpreis vereinbart.
1.4 Sollten angebotenen Preise vom Bieter zeitlich begrenzt werden, ist schriftlich im Begleitschreiben des Angebotes darauf hinzuweisen und der Termin anzugeben. Die Bindefrist an das Angebot darf dabei nicht unterschritten werden. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen.
1.5 Soweit in der Leistungsbeschreibung von Einzel-Ausschreibungen bestimmte Erzeugnisse (Markenangaben) oder Verfahren vorgeschrieben sind, kommen sie auch grundsätzlich zur Ausführung, weil ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt. Ein solcher Grund liegt vor, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung, Instandhaltung und Instandsetzung, Wartung sowie dem Austausch verschiedener beim Auftraggeber standardisierter Bauteile, wie z.B. Wohnungseingangs- und Innentüren, Bodenbeläge, Beschläge, Heizkörper sowie Sanitärobjekte und Sanitärarmaturen.
1.6 Ansonsten stellen etwaige in Alternativ-/Nebenangeboten als gleichwertig angegebene und im Auftragsfall verwendeten Alternativ-Fabrikate für den Auftraggeber Varianten zur Erreichung der in der
Leistungsbeschreibung beschriebenen Qualitätsstandard dar
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV Parkett-/Holzpflasterarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Parkett-/Holzpflasterarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18356 Parkettarbeit, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V.,
BVF: Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
Fachverband Holzpflaster e. V.,
GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V.,
Informationsverein Holz e. V.,
IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
IVK: Industrieverband Klebstoffe e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.
Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die beschriebenen Parkettarbeiten. Hierzu zählen die Messung der Restfeuchte, Dampfdruck, Haftzugfestigkeit, chemische Verträglichkeit, Vorhandensein erforderlicher Abdichtungen ggf. erforderliches Gefälle, Mindesttemperatur von 5 °C, Eignung der vorgesehenen Baustoffe und vorhandene Toleranzen. Eine möglicherweise nicht gegebene Haftzugfestigkeit des Untergrunds ist als Grundlage eines Vergütungsanspruchs für Strahlen oder Verfestigen von Oberflächen ggf. vom AN nachzuweisen,
Feststellung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem.
2.1 CM-Verfahren
Der AN ist verpflichtet, vor der Verlegung der Bodenbeläge die Belegreife des Estrichs durch CM-Messungen (Calciumcarbid-Methode) sicherzustellen. Die Messungen erfolgen an den vorgesehenen Messstellen auf der Baustelle und dienen dem Nachweis des zulässigen Feuchtegehalts gemäß den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach DIN 18560-1 sowie dem TKB-Merkblatt 16.
Die Messergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren und der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen. Eine Verlegung der Bodenbeläge darf nur bei Einhaltung der zulässigen Grenzwerte erfolgen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung, Bewertung und Dokumentation der Feuchtemessung liegt beim Auftragnehmer. Die im Zuge der Messung hergestellten Öffnungen im Estrich sind fachgerecht zu verschließen.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise
Der AN weist den AG bei Erfordernis rechtzeitig vor Ausführung der Baustellenmontage darauf hin, wie die Räumlichkeiten der Baustelle zu klimatisieren sind, um Schäden und Verformungen durch Temperatureinflüsse und Feuchtigkeit zu vermeiden.
Abweichend von ATV DIN 18356, Punkt 3.2.1.3, wird die verlegerichtung durch den AG festgelegt. Als Kalkulationsgrundlage ist Längsorientierung anzunehmen.
Für Ebenheits- und Maßtoleranzen gilt DIN 18202. Bei Fußböden mit reflektierenden Oberflächen und wandbündigen, unterschnittenen Sockelleisten sind darüber hinaus die Werte der Tabelle 3 Zeile 4 um mindestens 50 % zu unterschreiten.
Sofern Bodenbeläge auf Trägerlagen aus Holzwerkstoff zum Einbau gelangen, prüft der AN die Möglichkeit des planmäßigen Auftretens von Nässe und Feuchtigkeit (bspw. Eingänge von außen) und teilt dem AG rechtzeitig vor Ausführung mit, wenn er die vorgesehenen Materialien für ungeeignet hält.
Sind Befestigungen von Bauteilen an Vorsatzschalen erforderlich, hat der AN dafür zu sorgen, dass verdeckte Rohre und Leitungen nicht beschädigt werden.
3.2 Brandschutz
Unterhalb der Türblätter von Brand- und Rauchschutztüren dürfen Höhentoleranzen in den Oberböden nicht höher als vom Türenhersteller in der Türeneinbauanleitung vorgegeben sein, keinesfalls jedoch mehr als 3 mm betragen, um einen dichten Bodenanschluss der Türen zu gewährleisten.
Der AN erfragt unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob Parkett- oder Holzpflasterbeläge unterhalb von Türen in Räumen mit Schallschutzanforderung durch Anlegen von Fugen im Oberbodenbelag schalltechnisch zu entkoppeln sind.
Der AN wird unmittelbar vor Ausführungsbeginn einen Plansatz vom AG anfordern, aus dem er die aktuelle Lage der Türschlagrichtungen und damit die Lage der Estrichfugen unterhalb der Türblätter ersehen kann, um diese auf der richtigen Wandseite anzuordnen.
Die Oberkante der Bodenbeläge unter Brand- und Rauchschutztüren ist so vorzusehen, dass solche Türen keinesfalls mehr als 20 mm gekürzt werden müssen, da diese ansonsten in der Regel ihre Zulassungen verlieren. Unabhängig von der Beschaffenheit des Untergrunds ist es Sache des AN, diese Anforderungen einzuhalten. Hieraus ggf. entstehende Mehraufwendungen zeigt der AN dem AG rechtzeitig vor Ausführung an.
3.3 Verlegung
Druckspuren und Kratzer gelten als wesentlicher Mangel bei werkseitig versiegeltem Parkett. Der Einbau hat daher mit besonderer Vorsicht zu erfolgen. Eine Nachversiegelung werkseitig versiegelten Parketts auf der Baustelle stellt einen qualitativen Minderwert dar.
Sofern nicht anders vorgegeben, ist die Musterachse des Fischgrätmusters in Blickrichtung zur Hauptfensterfront zu wählen.
Parkettmaterial aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche ist grundsätzlich zu vermeiden. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Verpackungen zu entnehmen und so zu mischen, dass kein negativer optischer Eindruck entsteht.
Bei größeren Flächen sind in Lage nach Abstimmung mit dem AG Fugen zur Aufnahme von Volumenänderungen vorzusehen.
3.4 Oberflächen
Bei Schleif- und Spachtelarbeiten obliegt dem AN die Festlegung über die Anzahl der Schleifgänge sowie über die Spachtelaufträge. Der AN legt auch die Korngröße des Schleifmaterials, abgestimmt auf die vorgesehene Oberflächenbeschichtung, fest.
3.5 Sockelleisten
Sockelleisten sollen, soweit nicht nachfolgend abweichend beschrieben, aus Vollholz bestehen und weiß lackiert sein. Ecken sind auf Gehrung zu schneiden. Sofern Sockelleisten rückseitig nicht vollflächig wandbündig aufliegen, etwa durch Hohlkehlen, unterseitige Abschrägungen usw., sind alle sichtbaren Stirnflächen und Anschlüsse (freie Wandenden) mit auf Gehrung geschnittenen Enden zu verdecken.
Sockelleisten sollen, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, nach Möglichkeit auf dem Untergrund verklebt werden. Kann die Dauerhaftigkeit der Verklebung bei zu erwartender üblicher mechanischer Beanspruchung aufgrund des Untergrunds nicht erwartet werden, so sollen Holzwerkstoffleisten mit Stahlstiften, Massivholzleisten mit Schrauben befestigt werden. Als Schrauben sind, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, Torx-Sockelschrauben mit weißem Linsenkopf zu verwenden.
Anschlüsse nicht ausreichend biege- oder verformbarer Sockelleisten an runde Wände oder Rundstützen sollen gänzlich ohne solche Profile ausgeführt werden, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. In diesen Fällen ist der Bodenbelag oberflächenfertig sichttauglich mit umlaufend gleichmäßig breiter, korkgefüllter Randfuge auszuführen.
3.6 Fugen, Übergänge, Anschlüsse
Abschlüsse und Übergänge zu anderen Belägen sind, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, nach Wahl des AG mit Messing- oder Edelstahlprofilen auszuführen.
3.8 Fertigstellung, Einpflege, Ingebrauchnahme
Fertigparkettbodenbeläge sind vom AN unmittelbar nach Einbau regelmäßig mindestens vollflächig mit stabilem, fugenverklebtem Abdeckpapier zu schützen, wenn nicht eine sofortige Inbetriebnahme der Flächen vereinbart wurde. Die Entfernung der Schutzabdeckung samt Entsorgung zu einem Zeitpunkt nach Aufforderung durch den AG ist Leistung des AN.
Alle Böden sind fertig oberflächenbehandelt und ersteingepflegt vom AN an den AG zu übergeben, soweit nicht anderweitig abweichend beschrieben. Weiterhin übergibt der AN eine Pflegeanleitung an den AG und lässt sich den Empfang der Pflegeanleitung durch den AG schriftlich bestätigen.
Bei geölten Fußböden ist neben der Pfleganleitung 1 Liter des zur Oberflächenbehandlung verwendeten Öls vom AN mit an den AG zu übergeben.
Zusätzlich ist nach Abschluss der Montage und nach Aufforderung durch die Objektüberwachung vor der Zustandsfeststellung eine Reinigung aller Parkettflächen mit geeigneten Reinigungsmitteln vorzunehmen. Jegliche Rückstände und Flecken sind zu entfernen. Die Reinigung ist in den EP miteinzukalkulieren.
3.9 Rutschhemmung von Oberflächen
Die Vorgaben der DGUV 108-003 zur Rutschhemmung sind auch für nicht gewerbliche Bereiche mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden.
Soweit die Bodenbeschichtungsauswahl des AG die erforderlichen Rutschhemmungen nicht berücksichtigt, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Materialbestellung unaufgefordert mit.
Für barrierefreie Wohnungen gilt mindestens die Rutschhemmungsklasse R10 als geschuldet.
ZTV Parkett-/Holzpflasterarbeiten
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz CS63 Im Folgenden eine Aufführung der relevanten Maßnahmen für das Gewerk, die sich aus dem Denkmalschutz ergeben.
Detaillierter Maßnahmenkatalog zum denkmalgeschützten Gebäude CS 63
(siehe S. 7 ff, Denkmalschutzrechtliche Maßnahmenbeschreibung, Stand 30.06.2019+10.1.20+3.4.20, Stand Tektur)
Es bestehen keine detaillierten Anforderungen an das Gewerk.
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz CS63
Schnittstellen Schnittstellen zu anderen Gewerken
Übergang zu Fliesenbelägen in Bädern
In Bereichen mit angrenzenden Fliesenbelägen erfolgt der Belagsanschluss mit einer dauerelastischen Fuge.
Diese Fuge ist durch das Gewerk Fliesen herzustellen. Der Parkettleger hat bei der Verlegung auf die exakte Lage und Ausrichtung dieser Fuge zu achten, insbesondere auf die Flucht und Höhe der Parkettkante, sodass ein sauberer Übergang gewährleistet ist. Die Koordination erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung bzw. gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung.
Übergang zu Werksteinbelägen in Treppenhäusern an Wohnungseingangstüren
Die Betonwerksteinbeläge in den allgemeinen Treppenhäusern werden nach den Parkettarbeiten eingebaut. Der Anschluss erfolgt im Bereich der Wohnungseingangstüren.
Der Parkettleger hat die Verlegung auf die geplante Lage der späteren Türschwelle abzustimmen. Die Position der Fuge ist in Abhängigkeit der Türschlagrichtung auszuführen. Die Fuge ist durch das Gewerk Betonwerkstein herzustellen.
Putzarbeiten
Wandputzarbeiten werden vor Parkettarbeiten fertiggestellt.
Malerarbeiten
Malerarbeiten erfolgen nach den Parkettarbeiten.
Schnittstellen
Auflistung der Anlagen Siehe Anlagenliste anbei
Auflistung der Anlagen
010 Vor-/nachbereitende Arbeiten
010
Vor-/nachbereitende Arbeiten
Vor-/nachbereitende Arbeiten
Vor-/nachbereitende Arbeiten
010.___.0010 Technische Bearbeitung Technische Bearbeitung (Werkstatt- und Montageplanung) für alle in den nachfolgenden Leistungspositionen beschriebenen Arbeiten der Vergabeeinheit gem. ZTV, VOB/C und Vortexten.
Leistungsumfang
Montage- und Ausführungspläne (erforderliche Ansichten, Details, Verbindungen, Anschlüsse)
Rechtzeitige Vorlage der Werkstatt- und Montageplanung durch den AN in Bezug auf:
mind. 10-tägigen Prüfzeitraum des AG
Einarbeitung der Prüfanmerkungen; Wiedervorlage
Materialdisposition des AN
Die Werkstatt- und Montageplanung ist in der Projektplattform Dalux einzustellen. Der Rücklauf mit Prüfanmerkungen und Freigaben erfolgt ebenfalls über Dalux.
Die Unterlagen sind in Dateiform als PDF sowie in bearbeitungsfähiger Programmdatei bereitzustellen.
Auf Aufforderung des Auftraggebers sind die Unterlagen zusätzlich dreifach in Papierform vorzulegen.
010.___.0010
Technische Bearbeitung
L
1.00
psch
010.___.0020 Gewerkedokumentation Als Revisionsunterlagen sind alle Ausführungszeichnungen und Unterlagen in Ordner sortiert, mit Inhaltsverzeichnis versehen und durch Register getrennt in folgender Anzahl zu übergeben:
- 1-fach digital
- 1-fach in Papierform für das Denkmalamt
Zeichnungen sind digital jeweils in den Formaten .dxf, .dwg und .pdf auf dem Planserver zu speichern, alle anderen Unterlagen im Format .pdf.
Mindestumfang
Verlege- und Einbaupläne in Form auf den Ist-Montagezustand nachgeführte Werkstatt- und Montageplanung
Sämtliche für die Arbeiten aufgestellten Berechnungen und Nachweise
Zulassungen und Prüfzeugnisse sämtlicher verbauter Materialien samt deren Einbauanleitungen
Zustimmungen im Einzelfall - soweit relevant - sowie deren zu Grunde liegende Prüfungen und Nachweise
Konformitätserklärung/Errichterbescheinigung über die regelgerechte Errichtung des Werks/Ausführung der Arbeiten
- Fachbauleitererklärungen
technische Datenblätter sämtlicher eingesetzter Systeme und Produkte
Pflege-, Reinigungs- und Wartungsanleitungen für alle eingebauten Produkte
Farb- und Designdokumentation mit vollständiger Herstellerartikel- und Farbbezeichnung für alle sichtbar verbleibenden Produkte und Oberflächen
Bautagesberichte
Insbesondere Dastellung aller denkmalpflegerisch relevanter Informationen zur abschließenden Übergabe an das Denkmalamt
010.___.0020
Gewerkedokumentation
1.00
St
010.___.0030 Zweistufige Bemusterung m. Auftraggeber 2-stufige Bemusterung aller wesentlichen Elemente der Leistungen, vor Ort mit dem Auftraggeber. Es sind zunächst min. 3 verschiedene Farben und 3 verschiedene Typen als Handmuster vorzulegen. Anschließend wird eine Einbausituation bemustert.
010.___.0030
Zweistufige Bemusterung m. Auftraggeber
L
1.00
psch
010.___.0040 Messung, Estrichfeuchte Messung der Estrichfeuchte zur Feststellung der Belegreife mit einem CM-Gerät. Die Orte der Messstellen sind zusammen mit der Bauleitung festzulegen.
Leistungsbestandteile
Messung der Estrichfeuchte mit einem Calciumcarbid-Messgerät (CM)
Verschließen der im Zuge der Messung hergestellten Öffnungen im Estrich.
Zweck: Ermittlung der Restfeuchte im Estrich
Vorleistung: Estrich
Folgeleistung: Bodenbelag
010.___.0040
Messung, Estrichfeuchte
101.00
St
010.___.0050 Untergrundvorbereitung, Schleifen Sinterschicht Untergrundvorbereitung von CAF-Heizestrich durch Schleifen der Sinterschicht.
Leistungsbestandteile
Untergrundprüfung auf Eignung, Ebenheit und Haftzugfestigkeit
Schleifen der Sinterschicht mit geeigneter Diamantschleiftechnik
Absaugen des Schleifstaubs mit Industriestaubsauger
Entsorgung des Schleifguts nach AVV-Schlüssel
Reinigung der Fläche zur Vorbereitung der Belagsarbeiten
Zweck: Vorbereitung des Estrichs zur sicheren Verklebung von Fertigparkett (Haftverbund)
Vorleistung (baus.): Calciumsulfat-Fließestrich mit integrierter Fußbodenheizung
Folgeleistung: Fertigparkett (verklebte Verlegung)
Einbauort: - FB 01 EG Wohnräume,
- FB 02 OG Wohnräume, - FB 08.01 DS Wohnräume,
010.___.0050
Untergrundvorbereitung, Schleifen Sinterschicht
1,146.00
m2
010.___.0060 Nivellierausgleich, 6-10mm Ausgleichs- bzw. Nivelliermasse als selbstverlaufende, kunststoffvergütete Zementmasse.
Leistungsbestandteile
Entfernung loser Bestandteile (z. B. Staub, Öl, Anstrich- und Mörtelreste) und Reinigung
Haftgrund
Ausgleichs- bzw. Nivelliermasse
Abrechnungshinweis: Der AN erstellt ein Messprotokoll über erforderliche Mehrstärken anhand eines Messprotokolls mit Messraster 50x50 cm und legt dieses dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung zur Prüfung und Freigabe als Grundlage seines Vergütungsanspruchs vor!
Zweck: Toleranzausgleich
Vorleistung: Zementestrichflächen
Folgeleistung: Parkettbelag
Druckfestigkeit: C25 gem. DIN EN 13813
Ausgleichsstärke: bis 6-10 mm, i. M. 8 mm
Ortsangabe: EG - DS
010.___.0060
Nivellierausgleich, 6-10mm
287.00
m2
010.___.0070 Rissaufweitung und -verdübelung Rissaufweitung von Estrichrissen samt Querschnitten und Verdübelung.
Leistungsbestandteile
Längsrisse aufweiten
Querschnitte anlegen
Stahldübel einlegen
Fugenverguss mit Epoxydharz
Quarzsandeinstreuung Oberfläche
Staubentsorgung nach AVV-Schlüssel
Zweck: Risssanierung
Vorleistung: Estrichrisse
Folgeleistung: Oberboden (bauseitig)
Breite Rissaufweitung: 5 mm
Tiefe Rissaufweitung: 5 mm
Ortsangabe: ???
010.___.0070
Rissaufweitung und -verdübelung
O
25.00
m
010.___.0080 Grobe Unebeneheiten verspachteln Lokale Unebenheiten, Vertiefungen, Ausbrüche, Risse und Fehlstellen im Untergrund vor der Parkettverlegung mit geeignetem Spachtel- bzw. Reparaturmörtel schließen und egalisieren. Einschließlich Reinigen, Vorbereiten des Untergrunds sowie aller erforderlichen Nebenleistungen. Oberfläche für die nachfolgende Parkettverlegung geeignet herstellen.
Abrechnung nach bearbeiteter Fläche.
010.___.0080
Grobe Unebeneheiten verspachteln
O
50.00
m²
010.___.0090 Abschnitt und Entsorgung Randdämmstreifenüberstand Abschneiden und Entsorgen des Überstandes von Randdämmstreifen.
Anwendungsort: EG-DS
010.___.0090
Abschnitt und Entsorgung Randdämmstreifenüberstand
1,192.00
m
020 Fertigparkett
020
Fertigparkett
020.___.0010 Fertigparkett, Eiche, 2schichtig, verklebt, Fischgrätmuster Fertigparkett als Mehrschichtparkett gem. DIN EN 13489, 2-schichtig, vollflächig spannungsfrei auf Untergrund verklebt.
Leistungsbestandteile
Untergrundprüfung auf Eignung
Grundierung (Haft-/Tiefengrund)
Nivellierausgleich bis 5 mm über Aufbauhöhe (selbstverlaufend)
Fertigparkett
Anpassung an Vorsprünge, Nischen, Laibungen, Türzargen, Rohrdurchführungen und sonstige übliche EInbauten
Erstpflege-Einölung
Vorleistung: Schwim. Estrich/Heizestrich,
Untergrundvorbehandlung nach ges. Position
Kleber: Emissionsfrei mind. Emicode EC1
Prüfsiegel "blauer Engel"
Holzart: Eiche
Profil: ohne Fase/Fuge
Oberfläche: werkseitig geölt/naturgeölt
Farbton: hell
Weitere Anforderung: geeignet für Fußbodenheizung
Nutzschichtdicke: ca. 3 mm
Dimensionen: ca. 500 x 70 x 10 mm
Aufbauhöhe: 15 mm
Verlegemuster: Fischgrät
Referenzprodukt: Weitzer Stab 500, o. glw.
Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben)
Dimensionen: (vom Bieter anzugeben)
Einbauort: - FB 01 EG Wohnräume,
- FB 02 OG Wohnräume, - FB 08.01 DS Wohnräume,
020.___.0010
Fertigparkett, Eiche, 2schichtig, verklebt, Fischgrätmuster
1,146.00
m2
020.___.0020 Zulage Randfries Fischgrät, B=14cm Zulage zur Ausführung des Fertigparketts der Verlegeart "Fischgrät" mit umlaufenden Randfries anstelle der Fischgrät-Verlegung ohne Randfries.
Leistungsbestandteile
Randfries
Verlegung des Parketts in den Türalibungsbereichen (Schwellen) im Muster "Schiffboden", parallel zum Randfries
Randfriesbreite: 14 cm
Eckausbildung: auf Gehrung geschnitten
Ortsangabe: -FB 01 EG Wohnräume,
-FB 02 OG Wohnräume, -FB 08.01 DS Wohnräume,
Hinweise zur Abrechnung:
Abrechnung der Zulage in Metern der äußeren Umfassung der Hauptflächen
Das geänderte Verlegemuster in den Schwellenbereichen wird nicht gesondert aufgemessen oder abgerechnet und ist pauschal in dieser Position enthalten
020.___.0020
Zulage Randfries Fischgrät, B=14cm
1,192.00
m
020.___.0040 Zulage Oberfläche lackiert anstelle geölt Zulage für alternative Ausführung mit Lackierung als endfertige Oberflächenbehandlung anstelle geölter Oberfläche.
Ortsangabe: EG -DS
020.___.0040
Zulage Oberfläche lackiert anstelle geölt
O
1,146.00
m2
020.___.0050 Anpassung an Rundstütze, Ø40cm Anpassung des zuvor beschriebenen Holzbodens an Rundstützen.
Leistungsbestandteile
Anpassungen
Korkstreifen, sichtbar verbleibend
Stützendurchmesser: 40 cm
Ortsangabe: ???
020.___.0050
Anpassung an Rundstütze, Ø40cm
O
1.00
St
020.___.0060 Anpassung an Stütze, 35x35cm Anpassung des zuvor beschriebenen Holzbodens.
Leistungsbestandteile
Anpassungen
Korkstreifen, sichtbar verbleibend
Stützenabmessung: bis 35x35 cm
Ortsangabe: ???
020.___.0060
Anpassung an Stütze, 35x35cm
O
1.00
St
030 Sonstiges
030
Sonstiges
030.___.0010 Spritzkork/Korkstreifen, bis B=10mm Ausführung eines dauerelastischen Fugenverschlusses zur Übernahme von vorhandenen Bewegungsfugen im Estrich innerhalb von Parkettbelagsflächen. Die Fugen sind flächenbündig zum Parkett auszubilden.
Zweck: Übernahme der Bewegungsfuge des Untergrunds im Belag
Ermöglichung der Belagsbewegung ohne Rissbildung
Vorleistung: Estrich mit vorhandener Bewegungsfuge gemäß DIN 18560
Material: Spritzkork (z. B. PU-gebundener Naturkork) oder vorkonfektionierter Korkstreifen, elastisch gebunden
Oberfläche: flächenbündig mit Parkett, optisch angepasst
Breite: Fugendicke gemäß Estrichfuge, bis ca. 10 mm
Ortsangabe: EG - DS
030.___.0010
Spritzkork/Korkstreifen, bis B=10mm
98.00
m
030.___.0020 dauerelastische Verfugung, Parkett Dauerelastische Verfugung zwischen Parkettbelag und angrenzenden Bauteilen (z. B. Wände, bodentiefe Fenster/Türen) an Stellen ohne Sockelleisten. Die Fugen sind gleichmäßig und optisch angepasst auszubilden.
Zweck: Aufnahme der Bewegungen des Parkettbelags ohne Rissbildung
Vorleistung: Fertigparkett
Material: parkettgeeigneter und aluminumverträglicher Dichtstoff
Farbe: braun, abgestimmt auf Parkettboden
Fugenbreite: ca. 8 - 10 mm
Fuge: zulässige Gesamtverformung (ZGV)
25 %
030.___.0020
dauerelastische Verfugung, Parkett
137.00
m
030.___.0030 Offene Parkettkante an Belagswechseln herstellen, schützen Sauberer, geradliniger Abschluss des Fertigparketts an Übergängen zu angrenzenden Belägen, ausgeführt als offene Kante als Vorbereitungen für eine spätere dauerelastische Verfugung durch nachfolgende Gewerke (unter Türblatt).
Die offene Kante ist bis zur Ausführung des angrenzenden Belags durch geeignete Maßnahmen (z. B. provisorischer Kantenschutz, Abdeckung) vor Beschädigungen zu schützen.
030.___.0030
Offene Parkettkante an Belagswechseln herstellen, schützen
59.00
m
030.___.0040 Sockelleiste, Vollholz, lackiert, 16x58mm Sockelleiste, Hochkant-Rechteckprofil.
Leistungsbestandteile
Sockel oberseitig abgerundet
Ecken und Stöße auf Gehrung geschnitten
Schließen der Fuge zur Wand mit weißem Acryl
Güteklasse: 1 nach DIN 68365
Untergrund: Massiv- bzw. GK-Wandflächen
Holzart: Vollholz, z.B. Kiefer, massiv
Stärke: ca. 16 mm
Sockelhöhe: ca. 58 mm
Befestigung: punktuell verklebt mit Montagekleber
Oberfläche: PUR Starkfolie / CPL Beschichtung Fichte
Referenzprodukt: KGM Sockelleiste Modern o. glw.
Einbauort: EG - DS
030.___.0040
Sockelleiste, Vollholz, lackiert, 16x58mm
1,192.00
m
030.___.0050 Fugenverschluss, innen, Acryl Überstreichbare Acrylfuge an inneren Anschlussfugen zwischen Bauteilen herstellen, Fugensichtstoff liefern, einbringen und glätten.
Fugenbreite: 6-8 mm i. M., Dreiecksfuge
Fugendichtmasse: Acryl, überstreichbar
Elastizität: Zul. Gesamtverformung
(ZGV) > 20 %
Einbauort: Innenräume gem. Planung
030.___.0050
Fugenverschluss, innen, Acryl
O
1,192.00
m
030.___.0060 Erstpflege Parkettboden Erstpflege des zuvor beschriebenen Parkettbodens, bestehend aus gründlicher Reinigung und mehrmaligem Auftrag des Erstpflegemittels gem. Herstellerempfehlung.
Ortsangabe: EG - DS
030.___.0060
Erstpflege Parkettboden
1,146.00
m2
030.___.0070 Blockstufe, Eiche, massiv Blockstufe aus massivem Eichenholz im Übergang zwischen dem Fertigboden der Wohnung und der höhergelegenen Loggia.
Leistungsbestandteile
Reinigung und Vorbereitung des Untergrunds
Blockstufe, spaltfrei zu Parkettboden und Wand
geeignete Befestigung und Verfugung
Vorleistung: Fertigparkett
Holzart: Eiche
Oberfläche: geschliffen, gefast und wie Parkettboden geölt oder versiegelt
Farbton: wie Parkettboden
Höhe: 12cm
Stufenbreite: 25 cm
Ortsangabe: DG, vor Loggien
030.___.0070
Blockstufe, Eiche, massiv
14.00
m
030.___.0080 Schutzabdeckung, Boden, Alukarton Schutzabdeckung für neu eingebauten Parkettbodenbelag.
Leistungsbestandteile
Aluminiumkaschierter Karton "Tetrapak"
Staubdichte Verklebung der Stöße und aller Wandanschlüsse
Einbau und Ausbau nach Anweisung der örtlichen Bauleitung
Entsorgung nach AVV-Schlüssel
Zweck: Schutz des neuen Parkettbelags vor
Beschädigung, Verschmutzung und
Staub
Vorleistung: Parkettbelag
Einbauort: Verkehrswege, EG - DS
030.___.0080
Schutzabdeckung, Boden, Alukarton
458.00
m2
030.___.0090 Schutzabdeckung, Boden, Alukarton Schutzabdeckung für neu eingebauten Parkettbodenbelag.
Bedarfsposition über restliche Parkettfläche.
Leistungsbestandteile
Aluminiumkaschierter Karton "Tetrapak"
Staubdichte Verklebung der Stöße und aller Wandanschlüsse
Einbau und Ausbau nach Anweisung der örtlichen Bauleitung
Entsorgung nach AVV-Schlüssel
Zweck: Schutz des neuen Parkettbelags vor
Beschädigung, Verschmutzung und
Staub
Vorleistung: Parkettbelag
Einbauort: EG - DS
030.___.0090
Schutzabdeckung, Boden, Alukarton
O
688.00
m2
040 Stundenlohnarbeiten
040
Stundenlohnarbeiten
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags-/Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm-/Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten
040.___.0010 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Fachwerker
040.___.0010
Stundensatz: Fachwerker
O
0.00
h
040.___.0020 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Bauhelfer
040.___.0020
Stundensatz: Bauhelfer
O
0.00
h