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Allgemeine Vorbemerkungen zum Projekt Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück Baumkirchner Str. / Rosenheimer Bahndamm in der Gemarkung ´Berg am Laim´ in München, FlNr. 418/22-/25, 418/28 und 430/147 ein Wohngebäude mit Gewerbeeinlagerung, 1-geschossiger Tiefgarage und einem Haus für Kinder (HfK) zu errichten.
Das architektonische Konzept sieht einen kompakten Baukörper mit Wohnraum (überwiegend gefördert/teilw. frei finanziert) und Gewerbeeinheit vor. Das HfK ist als freistehender, 2-geschossiger Baukörper in Holzbauweise vorgesehen und nicht Bestandteil dieses Bauabschnittes.
Anzahl Wohnungen 65 + 1 Gewerbe + HfK
Wohnfläche 4.636 m2
Verkaufsfläche 314 m2
Nutzfläche HfK 851 m2
Bruttorauminhalt 36.946 m3
TG-Stellplätze 46 Stück
HÖHENANGABEN
* +- 0 ,00m = ca. 526,80 m ü.NN
* OK Gelände im Mittel = ca. 524,10 m bis 524,20 ü.NN
* höchster Grundwasserstand = ca. 522,50 m ü.NN
* Sohle Flachgründung 2.UG = 520,02 (- 6,78m) / 519,72 (- 7,08 m)
* Gründungssohle Aufzugsunterfahrten = 518,62 (- 8,18m)
Zeitlicher Ablauf:
Der Baubeginn der Rohbauarbeiten Wohngebäude erfolgte Mitte September 2025
Ausführungsbeginn für die Bodenbelagsarbeiten Wohnen / Holz-Parkett ab Anfang Dezember 2026
Ausführungsdauer bis voraussichtlich April 2027
Ausführungsbeginn für die Bodenbelagsarbeiten Haus für Kinder (HfK) / Linoleum ab Mai 2027
Ausführungsdauer bis voraussichtlich Juni 2027
Die genauen Termine zur Leistungserbringung werden in Vergabeverhandlungen vor einer möglichen Auftragserteilung festgelegt.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Projekt
Vorbemerkungen und Kalkulationshinweise Die Ausführung hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, der VOB Teil B und C sowie den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers des angebotenen Produktes zu erfolgen.
Die Leistung ist als Komplettleistung inkl. aller Arbeiten, die zur fachgerechten Ausführung des Gewerkes erforderlich sind anzubieten. Sollten notwendige Leistungen nicht aus der Leistungsbeschreibung hervorgehen, so sind diese zusätzlich auszuweisen und mit anzubieten.
Der Verbrauch von Strom und Wasser sowie die Mitbenutzung der bauseitigen sanitären Anlagen ist mit einzukalkulieren. Die Abrechnung erfolgt über eine Bauumlage von 1,75 % der Netto-Abrechnungssumme zzgl. Umsatzsteuer.
Die Beteiligung an der Bauwesenversicherung durch den AN erfolgt über eine Umlage von 0,3 % der Nettoabrechnungssumme. Hierin ist die Versicherungssteuer bereits enthalten.
Des Weiteren ist in die Einheitspreise die Baustelleneinrichtung mit einzurechnen. Die An- und Abfahrt wird in einer eigenen Position separat vergütet.
Vorbemerkungen und Kalkulationshinweise
Technische Vorbemerkungen T 1. Baustelleneinrichtung, Zufahrten, Baustraßen, Lagerflächen
Einrichtungen, Zufahrten, Baustraßen und Lagerflächen sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen (Vorlage eines Baustelleneinrichtungs- plans), anderfalls bei Bedarf auf eigene Kosten zu ändern.
Weitere erfoderliche Flächen sind durch den Auftrgsnehmer in eigener Sache ggf. anzumieten bzw. zu beschaffen. Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Verkehrssicherung, Beschilderung und Reinigung der angrenzenden öffentlichen Verkehrswege bzw. Zufahrtsstraßen zur Baustelle ist durch den Auftragnehmer zeitnah und selbstständig durchzuführen.
Die Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs ist in jedem Falle zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer hat eine ordentliche, saubere Baustelle zu gewährleisten. Wöchentlich ist die gesamte Baustelle aufzuräumen, Schutt ist in Container zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind täglich aufzuräumen. Sollte auch nach einmaliger Aufforderung die Sauberkeit und Ordnung nicht hergestellt werden, wird der Auftraggeber die Säuberung zu Lasten des Auftragnehmers veranlassen.
Übernachtungen auf der Bautelle sind nicht zulässig.
T 2. Vorleistungen / Vorarbeiten
Der Auftraggeber hat weitere Ausbauarbeiten in Auftrag gegeben. Diese Leistungen werden teilweise parallellaufend ausgeführt.
Hier wird vom Auftragnehmer Zusammenarbeit mit anderen Gewerken zur Termin- und qualitätsgerechten Herstellung erwartet.
T 3. Unfallverhütung/Sicherheit
Besonders wird auf die Einhaltung der UVV-/VBG-Vorschriften zum Unfallschutz und zur Sicherheit hingewiesen, insbesondere für Absturzgefährdungen (Treppenloch, Schächte, bodengleiche Fenster) und bei Schneide-, Transport- und Anschlagarbeiten).
Auf die Helmtragepflicht wird ausdrücklich hingewiesen.
Insbesondere die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung und der UVV "Erste Hilfe" (VBG 109) sind hinsichtlich ausreichender Einrichtungen auf der Baustelle zu beachten.
Der Zugang zu Erste-Hilfe- und Rettungsmaterial ist zu kennzeichnen und während des Baubetriebes allgemein zugänglich zu halten.
Ersthelfer müssen entsprechend der Anzahl der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter anwesend sein. Eine Meldeeinrichtung (Telefon) muß vorhanden und zugänglich sein.
Der Aushang "Erste Hilfe" ist vom AN zu stellen. Kosten hierfür sind in die Angebots-Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Der Auftraggeber wird die Pflichten der Baustellenveustrordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz gesondert beauftragen.
T 4. Ausführung und Montage
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind entsprechend den jeweils gültigen und aktuellen Regeln der Technik anzubieten und auszuführen.
Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich sämtliche relevante Normen, Vorschriften, Hinweise von Fachverbänden und Richtlinien des jeweiligen Baustandortes in den aktuellsten Ausgaben.
Ausnahmen sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet.
Es sind ausschließlich DIN-konfome Materialien aus europäischer Produktion mit entsprechenden Übereinstimmungserklärungen, Prüfzeugnissen oder Qualitätsnachweisen zu verwenden.
Die Qualität von Liefermaterial ist vom Auftragnehmer bei Bedarf ohne Mehrkosten für den Auftraggeber mit unabhängigen Gutachten/ Prüfberichten zu belegen.
Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber den in der Leistungs-
beschreibung aufgeführten Fabrikaten, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung anzumelden.
T 5. Abrechnungshinweise
Leistungen für Verkehrssicherung, Beschilderung, Straßenreinigung (Beseitigung von Verschmutzungen) die auf die angebotenen Leistungen zurückgehen werden nicht gesondert vergütet. Aufwendungen hierfür sind in die angebotenen Preise einzurechnen.
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Dazu gehört auch ein für die Arbeiten erforderliches Hebezeug.
Mehrarbeiten durch Witterungseinflüsse, soweit sie das jahreszeitlich zu erwartende Ausmaß nicht überschreiten, werden nicht vergütet und sind ohne Verzug auf eigene Kosten durch den Auftragnehmer durchzuführen.
Bei Aufmaßen werden nur technisch erforderliche bzw. technologisch mögliche Maße anerkannt. Mehrleistungen bzw. Folgeleistungen gehen zu Lasten des Verursachers.
T 6. Umwelt- und Entsorgungsvorschriften
Der AN ist in seinem Aufgabenbereich zuständig für die Einhaltung aller Umweltvorschriften, die sich aus den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, behördlichen Richtlinien sowie Bau- und Betriebsgenehmigungen ergeben. Dies betrifft die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Abwässern, einschl. der anfallenden Gebühren, die bestimmungsmäßige Anwendung, Lagerung und den Tran desport von gefährlichen Stoffen, sowie die Beachtung von Schutz- gebieten und -zeiten im Bereich der Baustelle (Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- und Immissionsschutz), soweit diese bei den Arbeiten und Leistungen des AN anfallen.
Die hierzu erforderlichen Ausrüstungen und Sicherheitseinrichtungen hat der AN für die Dauer seiner Arbeiten auf seine Kosten zu beschaffen, vorzuhalten und einzusetzen. Für eventuell bei Durchführung seiner Arbeiten nötige Bauhilfsmaßnahmen hat der AN die dafür erforderlichen Genehmigungen auf seine Kosten zu beschaffen.
Der verantwortliche Bauleiter/Fachbauleiter bzw. sein Umweltschutz- verantwortlicher hat die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich sicherzustellen. Er ist verpflichtet,seine Arbeitskräfte rechtzeitig in der Beachtung aller Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich in Abstimmung mit dem AG zu unterweisen. Kommt der AN den vorstehend genannten Verpflichtungen nicht nach, ist der AG berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und entsprechender Androhung die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des AN durchzusetzen.
Bei der Durchführung der Bauarbeiten ist die Belästigung durch Geräusche der für die Bauarbeiten einzusetzenden Geräte, Maschinen, Fahrzeuge usw. so gering wie möglich zu halten. Gesetzliche Bestimmungen und die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen, Richtlinien usw. sind einzuhalten. Während arbeitsfreier Zeiten und bei Unterbrechungen sind die Arbeitsmaschinen auszuschalten. Es sind Baumaschinen einzusetzen, die den Anforderungen der Richtlinie 2000/14/EG vom 08.05.2000 und den Ergänzungen gem. Richtlinie 2005/88/EG entsprechen und die Kriterien des Umweltzeichens „lärmarme Baumaschine“ enthalten und entsprechend gekennzeichnet sind.
Auch hier gelten die Ausführungsvorschriften zum Thema DGNB ergänzend und erweiternd.
Es gilt das Bundesimmissionsschutzgesetz und die AV Baulärm!
Grundsätzlich ist in Bezug auf die Lagerung und Entsorgung von Abfällen, Lärm-, Staub- und Bodenschutz auf der Baustelle im Rahmen der DGNB-Zertifizierung die Einhaltung der Bundes-Bodenschutz- und Altlasten- verordnung (BBodSchV) zu beachten.
Sonntagsarbeit (ohne Lärmbelästigung) z.B. beim Innenausbau:
Für diese Genehmigung ist das Amt für Arbeitsschutz zuständig.
(Sondergenehmigungsverfahren, Anträge und Gebühren gehören zum Leistungsumfang des AN).
T 7. Bauseitige Leistungen
Vom AG werden folgende Leistungen bereitgestellt:
- Fassadengerüst
Alle anderen erforderlichen Gerüste und Rüstungen für die Leistungen des AN sind vom AN zu stellen und einzukalkulieren, auch wenn nicht eigens im LV erwähnt.
- Beleuchtung der Verkehrs- und Fluchtwege,
Ele- Elektroverteilungen außerhalb des Gebäudes.
- Höhenbezugspunkte auf jeder Etage.
- Entnahmepunkt "Bauwasser" ebenerdig.
- Sanitärcontainer / Chemietoilette ebenerdig.
- Bauwesenversicherung
Der Auftraggeber erwirkt die erforderliche Baugenehmigung.
Er beauftragt ein Ingenieurbüro mit der Bauüberwachung; die Sige-Koordination gem. Baustellenverordnung wird er getrennt beauftragen.
Alle anderen durch die Gesetzgebung (z. B. Fachbauleitung gem. BayBO) und Notwendigkeit erforderlichen Aufgaben übernimmt der Auftragnehmer. Sie sind mit den Angebotspreisen abgegolten.
Bauumlage von 2,0 % der Bruttoabrechnungssumme des Auftragnehmers für die Nutzung der Sanitär-, Strom- und Bauwassereinrichtung sowie für die Beteiligung an der Bauwesenversicherung.
T 8. Sicherheitsleistungen
Ausführungssicherheit 10 % der Auftragssumme.
Gewährleistungssicherheit 5 % der Abrechnungssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist ( 5 Jahre + 6 Monate).
Die Modalitäten zu den Sicherheiten werden in der Auftragsverhandlung in einem Verhandlungsprotokoll genauer festgelegt.
T 9. Planunterlagen
Pläne werden dem AN als pdf-Dateien, bzw. nach Abstimmung auch als dwg/dxf-Datei zur Verfügung gestellt.
Technische Vorbemerkungen
Ausführungsbeschreibung Bodenbelagsarbeiten Holzparkett / Bodenbelagsarbeiten Wohnen
alle Wohnbereichen der Wohnungen im Wohnzimmer, Schlafraum, Kinderzimmer und Arbeitszimmer, sowie teilbereiche der Verkehrsflächen bei o.g. BV erhalten einen Bodenbelag als vollflächigem Holzbelag aus Eiche als Mosaikparkett im englischen Verband verlegt, außer den Bädern, WC's und teilweise Abstellkammer sowie Teilberche der Flure und bei Küchen)
Die Verklebung hat vollflächig zu erfolgen. Die Verlegerichtung ist dabei quer zu den Fenstern (Verlegung mit dem Licht) ggf. jedoch vor Ausführungsbeginn nochmals mit dem AG bzw. seinem Architekten zur Freigabe abzustimmen.
Der Untergrund / Estrich ist vor Verlegebeginn entsprechend fachgerecht z.B. mittels CM-Messungen hinsichtlich Belegereife zu prüfen.
Die Sockelleisten werden aus Holz als Schmetterlingsleisten ausgeführt und sind dabei direkt auf dem Parkett-Belag verstiftet und sind mit Abstand zur Wand und einer Gummilippe oder Vliesunterlage schalltechnisch entkoppelt zu montieren. Die Stoßkanten sowie die Innen- und Außen-Ecken sind
mit Gehrungsschnitten einzukalkulieren, auszuführen und sauber zu montieren. Vor den bodentiefen Fensterelementen u. Fenstertüren kommen entsprechende Flachleisten aus Holz passend zu den Schmetterlingsleisten zur Ausführung.
Linoleum-Beläge / Bodenbelagsarbeiten Haus für Kinder (HfK)
alle Räume und Flure bis auf Sanitär-, Putzräume und Küchen- bereiche erhalten einen Bodenbelag aus vollflächig verlegtem Linoleum. Die Verklebung hat vollflächig zu erfolgen und evtl. Stoßfugen sind fachgerecht im passenden Farbton zum Belag zu verschweißen.
Der Untergrund / Estrich ist vor Verlegebeginn entsprechend fachgerecht z.B. mittels CM-Messungen hinsichtlich Belegereife zu prüfen.
Die Sockelleisten werden aus Holz als Schmetterlingsleisten ausgeführt und sind dabei direkt auf dem Parkett-Belag verstiftet und sind mit Abstand zur Wand und einer Gummilippe oder Vliesunterlage schalltechnisch entkoppelt zu montieren. Die Stoßkanten sowie die Innen- und Außen-Ecken sind
mit Gehrungsschnitten einzukalkulieren, auszuführen und sauber zu montieren. Vor den bodentiefen Fensterelementen u. Fenstertüren kommen entsprechende Flachleisten aus Holz passend zu den Schmetterlingsleisten zur Ausführung.
Der zur Ausführung gewählte Linoleumbelag, einschl. aller zur Verwendung kommender Materialien, wie Kleber etc. müssen den Kriterien zur Nutzung in KiTa-Einrichtungen gerecht werden, siehe auch Anlagen zum LV;
- Bauleitfaden / Landenshauptstadt München
- Vorbemerkungen zur Materialökologie / Landeshauptstadt
München
Es werden darüber hinaus entsprechende Raumluftmessungen nach Fertigstellung durch den AG durchgeführt und die Ergebnisse müssen vor Freigabe zur Inbetriebnahme durch den Nutzer als Haus für Kinder (HfK) die Vorgaben des GRGU München zwingend erfüllen.
Ausführungsbeschreibung Bodenbelagsarbeiten
01 Bodenbelagsarbeiten Wohnen / Holz-Parkett
01
Bodenbelagsarbeiten Wohnen / Holz-Parkett
01.01 Untergrundvorbereitung
01.01
Untergrundvorbereitung
01.02 Holz-Parkett
01.02
Holz-Parkett
01.03 Fugen, Einbauteile, Sonstiges
01.03
Fugen, Einbauteile, Sonstiges
02 Bodenbelagsarbeiten HfK / Linoleum
02
Bodenbelagsarbeiten HfK / Linoleum
02.01 Bodenbelag Linoleum
02.01
Bodenbelag Linoleum
03 Regiearbeiten
03
Regiearbeiten
03.01 Regiearbeiten
03.01
Regiearbeiten