Baureinigungsarbeiten
CS63 - DAS DOMIZIL Haar II
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Gliederung GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG Übersicht / Abkürzungen im LV Allgemeine Vorbemerkungen Besondere Vertragsbedingungen ZTV Denkmalschutz, Bedingungen und Auflagen Hinweis Bauablauf Auflistung der Anlagen Leistungsverzeichnis Anlagen (gesondert)
Gliederung
Übersicht / Abkürzungen im LV Übersicht / Abkürzungen im LV Vereinfachte Schreibweise AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer (Bieter) Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen h = Stunde, d = Tag, Wo = Woche, Mt = Monat, a = Jahr, cm = Zentimeter, cm2 = Quadratzentimeter, m = Meter, m2 = Quadratmeter, m3 = Kubikmeter, l = Liter, St = Stück, kg = Kilogramm, t = Tonne, mh = Meter x Stunde, md = Meter x Tag, mWo = Meter x Woche, mMt = Meter x Monat, ma = Meter x Jahr, m2d = Quadratmeter x Tag, m2Wo = Quadratmeter x Woche, m2Mt = Quadratmeter x Monat, m3d = Kubikmeter x Tag, m3Wo = Kubikmeter x Woche, m3Mt = Kubikmeter x Monat, Sth = Stück x Stunde, Std = Stück x Tag, StWo = Stück x Woche, StMt = Stück x Monat, td = Tonne x Tag, tWo = Tonne x Woche, tMt = Tonne x Monat.
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen 1. ALLGEMEIN Bauvorhaben: Wohngebäude "CS63" im Jugendstilpark, Haar Sanierung und Umnutzung des im Bereich des B-Plans Nr. 190 Jugendstilpark Haar liegende Bestandsgebäude CS 63 zu Wohnzwecken mit Erstellung von 12 Wohneinheiten, Ausbau des Dachgeschosses sowie dazugehöriger Außenanlagen. Gebäudeabmessungen: Gesamtfassadenabwicklung: ca. 150 m BGF: ca. 2548 m² Grundfläche: ca. 827 m² Wohnfläche: ca. 1.240 m² Traufhöhe: ca. 4,4-7,8m Firsthöhe : ca. 12,3-13,5m 1.1 Projektbeschreibung Der "Jugendstilpark" befindet sich auf einer zur Erholung angelegten Parkanlage in Haar. Das Kernstück bilden die im Jugendstil errichteten denkmalgeschützten ehemaligen Klinikgebäude, die zu Wohnungen umgebaut werden. Um diese Bestandsgebäude gruppieren sich in mehreren Bauabschnitten die Neubauquartiere, die sich als eigenständiges und anspruchsvolles Gegenüber zum historischen Bestand präsentieren. Das ganze Wohnquartier befindet sich in einem großen Park mit altem Baumbestand. Bei dem Bauvorhaben handelt sich um die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes aus der Jugendstilzeit mit Baujahr um 1910 mit 12 Wohnungen. Das Gebäude steht als Teil des gesamten bebauten Areals mit samt seiner Außenanlagen unter Denkmalschutz gemäß dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 190 "Jugendstilpark". Das Mehrfamilienhaus besteht aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss mit Spitzboden. Die nicht überdachten Fahrradstellplätze befinden sich in den Außenanlagen im Bereich der Gebäudezugänge. Weitere Fahrradräume sind im Untergeschoss vorhanden, die über Treppen erschlossen werden. Für die Müllentsorgung wird eine überdachte Müllstation hergestellt. Die Wohnungen werden über 4 Hauseingänge erschlossen. Die zu den Wohnungen gehörenden PKW-Stellplätze werden in einer Gemeinschaftstiefgarage (sog. "GTG 1A") untergebracht. Die Zufahrt befindet sich in der Nachbarstraße Willy-Träutlein-Straße. Bestandsbeschreibung Das Gebäude weist im Bestand ein vollflächiges Kellergeschoss, Erdgeschoss als Hochparterre und ein teilausgebautes Dachgeschoss (ca. 65% Ausbaufläche) mit einem partiellen Spitzboden auf. Die Außenwände des Kellergeschosses sind in massiver Bauweise (Stampfbeton) in einer Wandstärke von ca. 70 cm errichtet und wurden in gleicher Art und Weise bis Unterkante der erdgeschossigen Fensterbrüstung geführt und bilden so den Sockel der aufgehenden Wandflächen. Das Erdgeschoss - als Hochparterre - und das Obergeschoss (hier: Kopfbau des Dachgeschosses) sind in massivem Mauerwerksbau mit Putzauftrag errichtet. Das Dachgeschoss des Gebäudes CS63 wurde ursprünglich als zimmermannsmäßige Holzkonstruktion erstellt. Die ursprüngliche Grundrissgliederung des Erdgeschosses zeigt eine unter funktional medizinischen Aspekten errichtete Grundrissorganisation in 2 getrennte Abteilungen. Im Zuge der klinischen Nutzung wurde um 1990 der mittig gelegene Teil der hölzernen Dachstuhl-Konstruktion gegen eine massiv ausgeführte Beton-Konstruktion ausgetauscht. Die bauzeitliche Grunddrissorganisation in 2 getrennte Abteilungen wurde durch eine längslaufende Mittelflur-Erschließung mit Auflösung der ursprünglichen Schlafsäle ersetzt. Diese baulichen Eingriffe sind in der Außenwahrnehmung des Gebäudes (Fassaden und insbesondere Dachlandschaft) deutlich ablesbar. Darüber hinaus erfolgten nutzungsabhängige Ausbauten und Grundrissanpassungen in allen Geschossen, meist in leichter Trockenbaukonstruktion ausgeführt. Das Gebäude mit seinem Grundstück ist durch das vorhandene Straßen- und Wegesystem, vielseitig von Straßen umgeben und grenzt in östlicher Richtung an die sogenannte "Geschlechterachse" des Areals an. Vorhandene Archivdokumentationen ist eine Dreiteilung des Grundstücks mit einer offenen Freianlagenkonzeption, einem Zugangsbereich in Art eines Vorgartens und einem umzäunten Bereich zu entnehmen. Allgemeine Maßnahmenbeschreibung zum denkmalgeschützten Gebäude CS63 Mit Umnutzung zu Wohnzwecken werden neue Wohnungsgrundrisse gemäß der Objekt- und Ausführungsplanung der Architekten und Fachplaner in allen oberirdischen Geschossen errichtet. Es erfolgt der Einbau eines zusätzlichen Hauszuganges mit nachgeordnetem Treppenhaus vom Kellergeschoss bis in den ausgebauten Spitzbodenbereich. Das im Bestand vorhandene, neuzeitliche Nebentreppenhaus aus 1990 wird rückgebaut und durch neue Treppenläufe vom Kellergeschoss bis zum Spitzboden ersetzt. Hierbei wird der Hauszugang erhalten. Im Weiteren wird die um 1990 errichtete Betonkonstruktion im mittig gelegenen Dachbereich abgebrochen und durch eine hölzerne Dachstuhl-Kosmntruktion - der historischen Dachform folgend - ausgetauscht. Das bereits in Teilen ausgebaute Dachgeschoss und der Spitzbodenbereich werden bei Erhalt, statischer Ertüchtigung und bauphysikalischer Optimierung (Wärme- und Schallschutz) der Dachkonstruktion zu Wohnzwecken vollflächig ausgebaut. In diesem Zug erfolgt die Errichtung notwendiger Belichtungsflächen durch den Einbau von Gauben, Dachloggien und Dachflächenfenstern. Im Untergeschoss werden notwendige Technikräume, Nebennutzungsräume und die Abstellbereiche der Wohnung eingebaut. Die Erschließung des Untergeschosses erfolgt durch das bestehende und die beiden neu zu errichtenden Treppenhäuser. Die Fenster- und Türanlagen im Kellergeschoss werden nach Vorgaben der Planung erneuert und es erfolgt der Einbau einer mechanischen Quer-/ Längslüftung zu Vermeidung bauphysikalischer Mängel. Jede Wohnung erhält einen zugeordneten Freiraum in Form eingezogener Loggien (teilweise im Bestand vorhanden) und/oder Dachloggien im Dachgeschoss; einzelne Wohnungen erhalten im Gartenbereich anzulegende Terrassenflächen. Unter Beachtung der Umnutzung zu Wohnraum und der bauphysikalischen Bauwerkserhaltung werden die massiv errichteten Außenwände des Gebäudes innenseitig mit einer reversiblen Dämmung aus ca. 6 cm dicken Calcium-Silikat-Platten versehen. Die in Teilen historischen Fensteranlagen (Holzkastenfenster mit Metallsprossen im Erdgeschoss, im Dachgeschoss mit Holzsprossen) werden in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bewertet und unter Beachtung eines Wärmeschutz-Konzeptes saniert und ertüchtigt. Neu zu errichtende Fenster und Fenstertüren werden im Zuge der Nutzungswandlung und  Abstimmung mit dem BLfD als Holz-Isolier-Glas-Elemente mit bauzeitlicher Profilausbildung der Außensicht errichtet. Die Aufarbeitung der Fassaden wird nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und in enger Abstimmung mit dem BlfD unter Berücksichtigung des bereits vorliegenden restauratorischen Farbgutachtens für die Fassaden des Gebäudes CS67 ausgeführt. Die Sanierung der Wand- und Deckenbeschichtungen im Bestandstreppenhaus zur Farbfassung und ornamentalen Gestaltung werden ebenfalls anhand eines noch zu erstellenden restauratorischen Gutachtens erfolgen. Die Aufarbeitung aller Ausstattungen des Treppenhauses (Bodenbeläge, Treppenkonstruktion, Geländer, Handläufe etc.) wird in enger Abstimmung mit dem BLfD ausgeführt. Die allgemeinen Ziele der Sanierung sind erstrangig Substanzerhalt und eine optische Qualität, die dem denkmalgeschützten Haus gerecht werden. Die Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz des Gebäudes erfolgen nach Angaben der Tragwerksplaner unter Berücksichtigung bauphysikalischen Bedingungen (Wärme/Schall/Feuchte) sowie sämtlicher bautechnischer Regelwerke und den Vorgaben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalschutz. Sämtliche haustechnische Anlagen werden erneuert. Das Einfügen modern getalteter Funktionalbereiche wie Bad und Küche sowie die Modernisierung aller haustechnischen Installationen erfolgt nach aktuellen technischen Standards. Die ursprüngliche Aufteilung der umgebenden Gartenfläche ist im Bestand immer noch vorhanden und wird grundsätzlich erhalten. Der Vorgarten und der umzäunte, nach Süd-Osten orientierte Privatgarten wird der wohnwirtschaftlichen Nutzung entsprechend und nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und dem BLfD saniert und weitergenutzt. Die restlichen Flächen des Grundstücks werden künftig öffentlich gewidmet, so dass der ursprüngliche Charakter der offenen Freianlagenplanung erhalten und gärtnerisch fortgeführt wird. 1.2 Baustelle Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zu erreichen. Der AN Rohbau wird die Medienversorgung (Baustrom+Bauwasser) einrichten. 1.3 Bauleistungen Baureinigung 1.4 Ortsbesichtigung / Erschwernisse Der Bieter muss sich vor Abgabe des Angebotes zwingend über die örtlichen Verhältnisse informieren. Eine Ortsbegehung ist nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung möglich. Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten: Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen am Bestand bedürfen immer einer Genehmigung Besonders zu schützende denkmalrelevante angrenzende Bereiche Treppenhäuser sind gemäß Denkmalschutzauflage zu schützen Zugangstreppen /- rampen zum Gebäude (außen) umgebende Bestandsbäume im Straßenraum Keine Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück bzw. nur nach Abstimmung mit der Bauleitung und Beachtung der statisch bewerteten Maximallasten Maximale Punktlasten der Decken sind zwingend einzuhalten. Punktlast maximal 1,0 kN (100 kg). Aufstandsfläche hierfür größer 30 cm x 30 cm, sodass die Punktlast bei den Stahlsteindecken nur auf den Betonrippen steht und nicht auf dem Ziegel. Bei Bedarf muss eine entsprechende Lastverteilung vorgesehen werden. erhöhte Unebenheiten im Bestand; teilweise Haftprüfungen nötig u.s.w. Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren. NavVis Zugang Es liegt ein 3D Scan des Gesamtgebäudes auf Navis vor. Hier können alle Räume digital betrachtet werden und auch Messungen vorgenommen werden können. Der folgende Zugang steht jedem Bieter kostenfrei zur Verfügung: link: https://siin.iv.navvis.com/?vlon=3.44&vlat=-0.25&fov=45.0&site=2625571698842650&image=2836763721164713 Benutzername: domhr.61 PW: domhr.61 1.5 Hinweis zur Verfügungstellung von Planungsunterlagen Der wechselseitige Austausch der Planungsunterlagen zwischen allen am Bau Beteiligten wird über eine Internet-gestützte Planungsplattform erfolgen. Die Teilnahme hieran ist auch für den Auftragnehmer verbindlich. Der AN ist verpflichtet, die für seine Leistungserbringung erforderliche Planungen und sonstigen Unterlagen sich unaufgefordert und jedenfalls nach Erhalt einer automatisierten Nachricht über die Einstellung neuer Unterlagen von dieser Planungsplattform herunterzuladen und sich diese, soweit für Ihn erforderlich auch in Papierform auszudrucken. Der AG und seine Erfüllungsgehilfen stellen dem AN keinerlei Unterlagen in Papierform zur Verfügung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Projektbeteiligte Projektbeteiligte Bauherr PHOENIX Das Domizil Haar 2 GmbH Königstrasse 5 70173 Stuttgart Projektsteuerung KTL Heidelberg GmbH Carl-Benz-Str. 6 69115 Heidelberg Entwurfs- und Ausführungsplanung SIIN GmbH Senefelderstrasse 26 70176 Stuttgart Tragwerksplanung AJG Ingenieure GmbH Konrad-Zuse-Platz 1 81829 München Bauphysik GN Bauphysik Finkenberger + Kollegen Ingenieurgesellschaft mbH Bahnhofstraße 27, 70372 Stuttgart Brandschutz Sinfiro GmbH & Co. KG Herzogspitalstraße 24, 80331 München Baugrund Smoltczyk & Partner GmbH Untere Waldplätze 14 70569 Stuttgart Objektüberwachung   igb - Ingenieurgesellschaft Burgert mbH   Plinganserstraße 150   81369 München
Projektbeteiligte
Besondere Vertragsbedingungen 2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Angebot 1.1 Dem Bieter bleibt freigestellt Nebenangebote mit dem Hauptangebot einzureichen. Nebenangebote ohne Hauptangebote können ausgeschlossen werden. 1.2 Der Bieter hat bei Angebotsabgabe verantwortlich zu ermitteln bzw. zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Funktion und ggf. Zuverlässigkeit seiner Anlage bzw. Ausführungsart gegeben sind. Ferner hat er ein klares Bild seiner Leistung bzw. Lieferung zu geben, z.B. über Abmessungen sowie über Grenzen der Anwendbarkeit, Haltbarkeit und Wirtschaftlichkeit, ferner über bauseits erforderliche Vor-, Neben- und Nachleistungen und außerdem über Pflege, Unterhaltungskosten, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften. Er darf nur bewährte Stoffe und Verfahren anbieten bzw. verwenden, für deren Eignung er sich verbürgt und deren Ausführung er beherrscht. Gelieferte Muster und Pläne sind verbindlich. 1.3 Die Bauleistungen werden i.d.R. mittels Einheitspreisverträgen beauftragt. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, mit demjenigen Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot angeboten hat und dem somit der Auftrag zusteht, eine nachträgliche Pauschalierung vorzunehmen, sowohl für eine gesamte als auch für Teile einer Leistung. Sind die anzubietenden Leistungen in Teilbereichen durch allgemeine oder differenzierte Beschreibungen oder nach Leistungsprogramm (funktionale Ausschreibung) so bestimmt, dass mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist, wird ein Pauschalpreis vereinbart. 1.4 Sollten angebotenen Preise vom Bieter zeitlich begrenzt werden, ist schriftlich im Begleitschreiben des Angebotes darauf hinzuweisen und der Termin anzugeben. Die Bindefrist an das Angebot darf dabei nicht unterschritten werden. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. 1.5 Soweit in der Leistungsbeschreibung von Einzel-Ausschreibungen bestimmte Erzeugnisse (Markenangaben) oder Verfahren vorgeschrieben sind, kommen sie auch grundsätzlich zur Ausführung, weil ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt. Ein solcher Grund liegt vor, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung, Instandhaltung und Instandsetzung, Wartung sowie dem Austausch verschiedener beim Auftraggeber standardisierter Bauteile, wie z.B. Wohnungseingangs- und Innentüren, Bodenbeläge, Beschläge, Heizkörper sowie Sanitärobjekte und Sanitärarmaturen. 1.6 Ansonsten stellen etwaige in Alternativ-/Nebenangeboten als gleichwertig angegebene und im Auftragsfall verwendeten Alternativ-Fabrikate für den Auftraggeber Varianten zur Erreichung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Qualitätsstandard dar.
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV Baureinigungsarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Baureinigungsarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, VOL, die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik und die "Richtlinien für Vergabe und Abrechnung von Gebäudereinigungsarbeiten", aufgestellt vom GAEB, in zweiter Rangfolge die "Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk", herausgegeben vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. Die Reinigung ist kurzfristig und termingerecht vor der Abnahme der Bauleistungen durchzuführen. Dem AN ist bekannt, dass der termingerechten Ausführung der Reinigungsleistungen sehr hohe Bedeutung beikommt, da die Schlussabnahme - und somit die termingerechte Gesamtfertigstellung der Baumaßnahme - in wesentlichem Maß von der Rechtzeitigkeit und der Qualität der Leistungserbringung des AN abhängen. 2 Vorbereitung und Planung Der AN übernimmt im Rahmen seiner Arbeitsvorbereitung unaufgefordert und eigenverantwortlich folgende Leistungen: Der AN hat die örtlichen Verhältnisse daraufhin zu prüfen, ob sie für die Durchführung seiner Leistung geeignet sind. Er hat dem AG Bedenken gegen die vorgeschriebene Art der Ausführung unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere beim Einsatz säurehaltiger Reinigungsmittel ist vom AN vor Reinigungsbeginn abzuklären, ob Edelstahlbauteile/-beschläge oder -einrichtungen verbaut sind, und ggf. wie deren Widerstandsfähigkeit gegen Korrosion bei Kontakt mit säurehaltigen Reinigungsmitteln oder deren Dämpfen geartet ist. Vor Arbeitsaufnahme sind die zu reinigenden Flächen und Bauteile vom AN auf Beschädigung oder auf herkömmliche Art nicht zu beseitigende Verunreinigungen zu untersuchen. Beanstandungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Das Beseitigen von Rückständen, die von anderen Gewerken in unüblicher Weise hinterlassen worden sind und eine Besondere Leistung darstellen können, ist der Bauleitung unverzüglich und vor Ausführung der Leistung anzuzeigen. Einholen von Pflegehinweisen aller vorgefundenen Materialien, insbesondere Hinweise zum Schutz/Erhalt der Rutschhemmung bei Böden, zu sanierten Oberflächen wie z.B. Holzböden/-türen/-ornamente, Fliesenbeläge etc. Erstellung eines Reinigungsplans mit allen durchzuführenden Arbeiten und Leistungen, raum- oder geschossweise, als Checkliste zur Abarbeitung Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, die feuergefährliche oder gesundheitsschädigende Bestandteile enthalten, sind entsprechend ihrer Eigenart und unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften und Verordnungen zu lagern und zu verarbeiten. 3 Ausführung Vor Arbeitsaufnahme sind die zu reinigenden Flächen und Bauteile vom AN auf Beschädigung oder auf herkömmliche Art nicht zu beseitigende Verunreinigungen zu untersuchen. Sollten von anderen Gewerken verursachte Verunreinigungen vorgefunden werden, die nicht Bestandteil des Auftrags sind oder verursacht der AN solche, so sind diese der Bauleitung des AG unverzüglich anzuzeigen. Die Übergabe in Teilflächen erfordert ein diskontinuierliches Arbeiten, was für die Arbeitsorganisation sowie für die Kalkulation der Einheitspreise zu beachten ist. Die Baureinigung erfolgt raum-, bereichs- und geschossweise, so dass bereits gereinigte Räume, Bereiche und Geschosse verschlossen werden können. Der Ablauf ist mit der Bauleitung des AG abzustimmen. Dies gilt analog auch für Zwischenreinigungen. Dürfen Räume während der Reinigungsarbeiten oder nach deren Durchführung zeitweise nicht durch Dritte betreten werden, so sind die erforderlichen Absperrmaßnahmen durchzuführen. Im Zuge der Bauendreinigung sind besenrein übergebene Gebäude/Anlagen staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei zu reinigen. Auf allen Bauteilen sind Markierungen, Etiketten, Schutzfolien, Flecken u. ä. zu entfernen. Die Reinigung und Behandlung von Oberflächen erfolgt mit auf die Oberflächen abgestimmten Pflegemitteln. Vom AG werden folgende Qualitätsanforderungen gestellt: staubfrei schlierenfrei fleckenfrei Grundsätzlich verpflichtet sich der AN, nur Reinigungsmittel zu verwenden, die keine Rückstände hinterlassen oder zu Schäden auf den Materialoberflächen führen. Alle Pflege- und Reinigungsanleitungen der vorhandenen Baustoffe und -produkte sind zu beachten. Der Einsatz fungizider Reinigungsmittel ist ebenso untersagt, wie der Einsatz von Pflege- oder Nachbehandlungsmitteln, die die Rutschhemmung herabsetzende oder schmierende Oberflächenwirkung besitzen. Beschilderungen, Schellen, Armaturen und Beschläge sind Bestandteil der Bauendreinigung, sie sind in einen optisch einwandfreien Zustand zu versetzen. Bei Feststellung von Schäden, die vor Arbeitsaufnahme, während oder nach der Reinigung sichtbar werden, ist der AG unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit erforderlich, sind vom AN lastverteilende Unterlagen zu verwenden (z. B. beim Besteigen von Fensterbänken, Heizkörperabdeckungen oder beim Einsatz von Hubsteigern oder Anlehnleitern). Über die Art des Schutzes hat sich der AN rechtzeitig vor Ausführungsbeginn mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Rutschhemmend ausgebildete Natursteinbeläge der Rutschsicherheitsgruppe R 9 dürfen nur mit rückstandsfreien, für Naturstein geeigneten Reinigern behandelt werden; andernfalls wird die rutschhemmende Wirkung aufgehoben. 4 Zusätzliche Anforderungen 4.1 Generelle Glasflächen (Fassade, Türen, Fenster, etc) Sachgemäße Reinigung einschl. Abledern. Farbreste und starke Verschmutzungen sind ohne Verwendung mechanischer Mittel (Spachtel, Stahlwohle o. ä.) abzulösen. Glasflächen an Fassaden sind bei grober Verschmutzung mit einem Spezialglashobel zu bearbeiten, wobei dieser so einzusetzen ist, dass ein Verkratzen und sonstige Kratzspuren in jeder Form auszuschließen sind. Beim Reinigen von Fenstern und Fassaden ist im besonderen darauf zu achten, dass Dichtungen und Versiegelungen nicht beschädigt werden. Schutzkennzeichnungen sind zu entfernen. Der Einsatz spezieller Glasreiniger und ein zusätzliches streifenfreies Nachreiben ist erforderlich. Im Zuge der Reinigung der Glasflächen sind sämtliche Aufkleber, Schutzfolien, Markierungen, Etiketten o. ä. inkl. Klebefilm zu entfernen.Die Reinigung der Glasflächen (Fassaden raumseitig, Spiegel etc.) hat nach den Grundsätzen des Gebäudereinigerhandwerks zu erfolgen. Bei Fenstern und Türen sind Oberkanten sowie die Zargen und Fensterrahmen mit den Falzen vor der  Feuchtreinigung abzusaugen. 4.2 Eloxierte Alu-Bleche und Profile Zement-, Kalk-, und Mörtelrückstände sind auf jeden Fall nur mit Wasser abzuwaschen, sie sind keinesfalls mit Metallschabern abzukratzen, da sonst die eloxierte Oberfläche des Aluminiums zerkratzt wird. Bei evtl. stärker verschmutzten Aluminiumflächen ist eine Nachreinigung mit einem Spezialaluminium-Reiniger vorzunehmen. Danach sind die eloxierten Alu-Flächen zu konservieren und zu polieren. 4.3 Einbrennlackierte Alu-Bleche und Profile Reinigung mit warmen Wasser mit Zusatz von waschaktiven Substanzen oder gleichwertig neutral reagierenden Zusätzen. Die Reinigung erfolgt zweckmäßigerweise mit Schwamm, bzw. Bürste oder durch rotierende Bürste. Der entstehende Schaum ist durch Abziehen mit entsprechenden Hilfsgeräten zu beseitigen. Besonders stark verschmutzte Flächen sind durch Nachreinigung mit einem Spezial-Lackreiniger anzuwenden, wobei besonders hartnäckig verschmutze Stellen durch mehrmaliges Reiben zu säubern sind. 4.4 Holzbauteile und Holzoberflächen Bauelemente aus Holz wie Türfutter, Türblattoberflächen, feste Einbauten, Parkettoberflächen etc. sind mit besonderer Sorgfalt zu reinigen und es ist im besonderen darauf zu achten, dass keinerlei Wasserflecken zurückbleiben. Das Reinigen beinhaltet auch das Reinigen der Beschläge und Beschilderungen. 4.5 Kunststoffoberflächen Kunststoffbeschichtete Flächen sind unter Zusatz antistatischer Mittel feucht zu reinigen. 4.6 Sanitärräume Toiletten, Bade- und Waschräume einschl. der Einrichtungsgegenstände sind mit desinfizierenden Mitteln zu reinigen. Die Reinigung von Bädern mit sanitären Einrichtungsgegenständen beinhaltet das Entfernen sämtlicher Aufkleber und Etiketten sowie das Nachtrocknen durch Wischen in einem zweiten Arbeitsgang. Sanitärporzellan ist gründlich nass zu reinigen. Armaturen sind zu polieren. Zum Reinigen von Kücheneinrichtungen, Einbaumöbeln u. ä. gehört auch das allseitige Säubern aller zugänglichen Flächen und Einbauten (z. B. innere Schrankteile, Unterteilungen von Schubfächern). 4.7 Textile Beläge und Holzböden Die Nassreinigung und eine eventuell maschinelle Trocknung darf nur nach Abstimmung mit dem AG erfolgen. 4.8 Heizkörper Bei Heizkörpern sind ohne Werkzeug demontierbare Blenden zu entfernen einschl. wiederaufbringen, um die Reinigung auch hinter-/unterhalb von Blenden ausführen zu können. Ein Verstellen von Sensoren, Reglern o. ä. ist zu vermeiden. 5 Behandlung der Bauabfallmaterialien Die Entsorgung der Bauabfallmaterialien ist unter Einhaltung des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) des Bundes in der jeweils aktuellen Fassung durchzuführen. Das gesamte Bauabfallmaterial ist nach Abfallschlüsselnummer (AVV) sortenrein in getrennt verschließbaren Containern zu sammeln. Von der Regelung der artenspezifischen Trennung der Bauabfälle kann nur abgewichen werden, wenn der AG dies genehmigt. Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abfahren zu lassen. 6 Reinigung während der Bauzeit Auf ausdrücklicher Anweisung des AG sind auch Reinigungen während der Bauzeit durchzuführen. Hierzu zählt die besenreine Entfernung von grober Verschmutzung und Verpackungsmaterial. Die Abfälle sind sortenrein zu sammeln und nach landesrechtlichen Bestimmungen zu entsorgen.
ZTV Baureinigungsarbeiten
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz CS63 Diese Hinweistext ist für den AN sehr wichtig, um sich einen Überblick über die denkmalgeschützten Bauteile zu verschaffen sowie die entsprechenden Reinigungsmittel und -materialien zu kalkulieren. Im Folgenden eine Aufführung der relevanten Maßnahmen für das Gewerk, die sich aus dem Denkmalschutz ergeben. Detaillierter Maßnahmenkatalog zum denkmalgeschützten Gebäude CS 63 (siehe S. 7 ff, Denkmalschutzrechtliche Maßnahmenbeschreibung, Stand 30.06.2019+10.1.20+3.4.20, Stand Tektur) Der nachfolgende Maßnahmenkatalog detailliert die baukonstruktiven Eingriffe in die denkmalgeschützte Bausubstanz des Gebäudes zum Zeitpunkt der Entwurfserstellung. Einzelne Positionen können jedoch erst nach Vorliegen einer Ausführungsplanung - teilweise erst bei Vorliegen von Leistungsverzeichnissen und teilweise erst bei Bauteilöffnungen im Zuge der Realisierung - konkretisiert werden. Soweit einzelne Positionen aus vorgenannten Gründen hier nicht ausreichend beschrieben werden können, wird die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach detaillierter und abgestimmter Ausführung zeitversetzt beantragt. Die Konkretisierung dieser Positionen soll/kann dann im Baugenehmigungsbescheid beauflagt werden. (1) Ausbau und Lagerung denkmalschutzrelevanter Bauteile zum späteren Wiedereinbau (z.B.bauzeitliche Fensterflügel- und -gitter, Sondertürkonstruktionen, Handläufe): Auszubauende bauzeitliche Bauelemente werden demontiert, beschriftet mit Einbauort und anderen ergänzenden Angaben und in einem bauseits gestellten Raum im Gebäude zum späteren Wiedereinbau trocken eingelagert. (2) Schutzmaßnahmen für alle denkmalschutzrelevanten Bauteile ; denkmalschutzrelevante Bauteile, die nicht temporär ausgelagert werden können, werden während der Realisierungsphase durch Luftpolster-Schutzfolien und Holzfaserplatten (z.B. Kastenfenster, historische Türzargen, Bodenbeläge im Eingangsbereich, hölzerne Treppenhauskonstruktionen mit Geländer und Handläufen) geschützt. Die Schutzmaßnahmen werden dauerhaft gewartet und bei Erfordernis vervollständigt. (3) Abbruch und Entsorgung aller nicht bauzeitlichen Bauteile ; in allen Geschossen werden nicht bauzeitliche Bauteile, die im Zuge der Kliniknutzung errichtet wurden, wie nachträglich eingebaute Trockenbauwände und Abhangdecken zur Grundrissteilung, Sanitärräume, und die damit verbundenen haustechnischen Einbauten (Heizung, Sanitär, Elektro) zurückgebaut. Vor Ausbau und Entsorgung schadstoffbelasteter Bauteile wird ein Schadstoff-Gutachten erstellt, welches bei Vorliegen dem BLfD zur Abstimmung und Dokumentation übergeben wird. (4) Es erfolgt die Demontage und Entsorgung der Zuge der Kliniknutzung errichteten Stahlbetonkonstruktion  ("Sargdeckel") i m mittleren Bereich des Dachgeschosses, deren Gaubenkonstruktion und deren Zugangstreppe sowie die damit verbundenen haustechnischen Einbauten (Heizung, Sanitär, Elektro). (5) Wiederherstellung (durch Neuerrichtung) des hölzernen Dachstuhls im Bereich des abgebrochenen "Sargdeckels" unter Einhaltung der bauzeitlichen Dachform und in zimmermannsmäßiger Ausführung. (6) Statische Optimierung der zu erhaltenden Dachstuhl-Konstruktion unter Berücksichtigung der künftigen wohnwirtschaftlichen Nutzung sowie den Vorgaben der Tragwerksplanung und dem zu erstellenden Standsicherheitsnachweis. die Dachstuhl-Konstruktion wird erhalten und statisch für die neue Nutzung additiv mit Holz- und Stahlbauprofilen verstärkt; substanzbeschädigte Holzbauteile werden materialkonform und formgerecht ausgetauscht; die exakte Lage der neu einzubauenden Bauteile (Dachgauben, Dachloggien, Dachflächenfenster) wird anhand eines Sparrenplans fixiert. Alle Eingriffe in die Holz-Konstruktion des Dachstuhls werden im Zuge der Ausführungsplanung konkretisiert und anhand von Planungen und - soweit erforderlich - durch Arbeitsmuster mit dem BLfD einvernehmlich abgestimmt. Die Ausführungs- und Detailplanung beinhaltet Schemenpläne und graphische Darstellungen der auszutauschenden und/oder zu verstärkenden bauzeitlichen Holzkonstruktionen. Nach Konkretisierung und Abstimmung mit dem BLfD wird für den statischen Eingriff in dieb auzeitliche Dachkonstruktion eine separate denkmalschutzrechtliche Erlaubnis beantragt. (7) Vor dem Hintergrund der Umnutzung zu Wohnraum erfolgt der Einbau neuer Dachgauben und neuer Dachloggien in der ersten Dachgeschossebene und der Einbau neuer Dachflächenfenster in der zweiten Dachgeschossebene (Spitzboden) gemäß den Vorgaben der Gestaltungssatzung und in Detailabstimmung mit dem BLfD . Dies betrifft insbesondere Form, Material und Qualität. Die im Bestand vorhandenen Schhleppgauben werden wie mit dem BLfD abgestimmt nach historischem Vorbild material- und gestaltungsgerecht und nach Vorgaben der Fachplanung (Statik, Bauphysik) erneuert. Die gedämmte Dachkonstruktion wird mit roten Biberschwanzziegeln auf einer 6 cm starken "Aufsparrendämmung" gedeckt und mit Schneefanggittern im Traufbereich versehen. Bauzeitliche Rinneneinlaufkästen werden materialschonend aufgearbeitet, wiedereingebaut und somit erhalten. Dachrinnen und Fallrohre werden gemäß Gestaltungssatzung wo möglich im Bestand erhalten oder in Kupfermetall hergestellt. Die Ausführung erfolgt nach den bekannten Leitdetails des Gebäudes CS67; es handelt sich hierbei um folgende Leitdetails: Dach allgemein + Dachflächenfenster CS 63-D-01 Dach + Dachgaube CS 63-D-02 Dach + Schleppgaube (Neu) CS 63-D-03 Dach + Dachloggia CS 63-D-04 (8) Nach wetterdichter Herstellung der Dachkonstruktion und Eindeckung erfolgt der Komplettausbau der bisher genutzten und der ungenutzten Dachgeschossflächen (erste und zweite Dachgeschossebene) gemäß eingereichter Planung zur wohnwirtschaftlichen Nutzung. (9) Zur Wohnumnutzung des Gebäudes in allen Geschossen wird die Grundriss-Struktur unter Beibehaltung wesentlicher bestehender, lastabtragender Innenwände geändert und angepasst. Die Eingriffe in die bauzeitliche Rohbausubstanz erfolgen gemäß eingereichter Planung in unterschiedlichen Formen, Materialien und Güte. (10) Das Bestandstreppenhaus mit Treppenläufen vom Keller- bis in das Dachgeschoss bleibt unverändert erhalten. Zur weiteren Erschließung der Einheiten im Erd- und Dachgeschoss und im Spitzboden, sowie der Nebenräume im Kellergeschoss werden zwei neue zusätzliche Treppenhäuser (1 x neu mit Zugangstreppe und 1x Ersatz, ebenerdiger Zugang) in schlichter, moderner Architektursprache errichtet. Die Errichtung der neuen Hauszugänge /Gartenzugänge erfolgt mit vorgelagerten Zugangstreppen einschließlich deren Ausstattungen und Gestaltungen (z.B. Treppenkonstruktion, Brüstungen, Gegensprechanlage, Hausnummerierung und Beleuchtung nach Leitdetailplanung. Regeldetail Außentreppen / Hauszugänge CS63-F-02 (11) Die vorhandene Loggia im Erdgeschoss an der Süd-Ost-Fassade wird grundsätzlich erhalten und nach Vorgaben der Fachplanung behautsam saniert. An der Loggia im Erdgeschoss wird das im Zuge der Kliniknutzung abgebrochene Brüstungselement einschließlich der beiden Ziergitter nach historischem Vorbild rekonstruiert. Der Zugang zur Loggia erfolgt über vorhandene und neu geschaffene Festertürkonstruktionen. (12) Der Einbau neuer Loggien (1x EG , 2 x DG im Kopfbau) durch Einrücken gegenüber den Außenwänden und Errichtung einer neuen Fassadenebene in moderner Architektursprache erfolgt nach Leitdetail für das Gebäude CS 63. Regeldetail Loggia CS63 F-04 (13) Mit Wohnumnutzung werden die Bestandsgeschossdecken aus statischer, bauphysikalischer und brandschutztechnischer Sicht mit schalldämmenden Abhangdecken und neuen Fußbodenkonstruktionen (Heizestrich) optimiert. Der Aufbau der neuen Fußbodenkonstruktion  erfolgt unmittelbar und nur durch eine Trennlage separiert auf den bestehenden Fußbodenkonstruktionen nach angefügtem Leitdetail. Innendetail-Fußboden-Konstruktion CS 63-I-01 (14) Der Schallschutz zwischen einzelnen Wohnungen bei bestehenden Mauerwerkswänden und zwischen Wohnungen zu Bestandstreppenhäusern wird durch den Einbau schalldämmender Vorsatzschalen in leichter Trockenbau-Konstruktion verbessert. (15) Zur Erreichung des Mindestwärmeschutzes wird an den Außenwänden der Innenputz abgebrochen und zur fachgerechten, hohlraumfreien Mintage einer reversiblen Innendämmung mit Calcium-Silikat-Platten neu aufgetragen. Aus hygienischen Gründen (Kliniknutzung mit nachweislichen Desinfektionen der Patientenräume mit heute nicht mehr zugelassenen toxischen Inhaltsmitteln) Alle beabsichtigten und einvernehmlich abgestimmten Vorgehensweisen, baiserend auf der angefügten Anlage (3), zu den zu sanierenden Türkonstruktionen und neu herzustellenden Türkonstruktionen werden protokolliert; die Dokumentation wird vor Ausführung dem BLfD übergeben Gestalt, Form und MAterialität der neuen Haustüranlage ( 1x Nordwerst-Fassade) richtet sich nach der Gestaltungssatzung und orientiert sich dem vorliegenden Leitdetail "Hauszugänge" zum Gebäude CS63 Fassade- neue Außentreppen/Hauszugänge (20) Zum Umgang mit den bauzeitlichen Wandvertäfelungen, deren Erhalt, Sanierung, Wiederverwendung und funktionale Optimierung wurde eine Konzeption mit dem BLfD entwickelt und abgestimmt. Diese Konzeption ist als Anlage (4) beigefügt. Die detaillierte Aufarbeitung einschließlich Farbfassung der zu erhaltenden Wandvertäfelungen richtet sich nach den Erkenntnissen des noch zu erstellenden Restauratorischen Gutachtens. Die exakte Ausführung zur teilweisen Wiederverwendung an Ort und Stelle kann erst mit Abschluss der Ausführungs- und Werkplanung festgelegt werden. Alle beabsichtigten und einvernehmlich abgestimmten Vorgehensweisen, zu den zu sanierenden und wieder zu verwendenden Wandvertäfelungen werden protokolliert; Die Dokumentation wird vor Ausführung dem BLfD übergeben. (21) Die bauzeitliche Ausstattung und Gestaltung der Bestandstreppenhäuser wird erhalten, saniert und behutsam im Sinne der künftigen Wohnnutzung modernisiert. Die im Eingangsbereich (alle Bestandstreppenhäuser) vorhandenen Fliesenbeläge werden während der Sanierungsphase durch Belegen mit Polstervlies und Holzwerkstoffplatten vor Beschädigungen geschützt. Die substanzschonende Aufarbeitung der keramischen Fliesenbeläge erfolgt durch materialgerechte Oberflächenreinigung und einer lösungsmittelfreien Oberflächenimprägnierung. Auch die Granitstufen und der betonierte Treppenlauf in das Kellergeschoss werden nach gleicher Vorgehensweise aufgearbeitet Die weitere vertikale Erschließung von Erdgeschoss-Hochparterre bis zum Dachgeschoss erfolgt im Bestand mit einer eingestemmten, halb-gewendelten Holzwangen-Treppen-Konstruktion (Eiche), die zum Treppenauge mit einer kunsthandwerklichen, hölzernen Absturzsicherung /Brüstung versehen ist. Setz- und Trittstufen sind derzeit mit Linoleum-Belägen versehen. Ein hölzerner Handlauf (Eiche) an metallischer Unterkonstruktion ist an den seitlichen Wandflächen befestigt. Während der Sanierungsphase wird die Treppenanlage und das historische Brüstungsgeländer durch Belegen mit Polstervlies und Holzwerkstoffplatten vor Beschädigungen geschützt; seitlich angeordnete Handläufe werden demontiert und zum späteren Wiedereinbau eingelagert. Die im Bestand vorhandenen holzsichtigen Oberflächen der Treppenanlage und des Brüstungsgeländers werden behutsam gereinigt; kleinere Beschädigungen werden materialgerecht durch einen Tischler ausgebessert und abschließend mit einem transparenten kratzfesten Lack versehen. Die eingelagerten Handläufe werden nach gleicher Sanierungsvorgabe überarbeitet und wieder an gleicher Stelle montiert. Die Linoleumbeläge und deren Klebschichten auf den Trittstufen werden vorsichtig entfernt und substanzschonend abgeschliffen. Die weitere Sanierung der Stufenoberflächen richtet sich dann nach dem augenscheinlichen Ergebnis der ersten Sanierungsschritte. Da davon auszugehen ist, dass die Trittstufen aus Gründen der Rutschsicherhit mit Linoleumbelägen versehen wurden, sind nur kleinere Beschädigungen fach- und materialgerecht auszubessern. Die hölzernen Treppenläufe erhalten abschließend einen transparenten kratzfesten Schutzlack Während der Sanierungsphase wird die Treppenanlage und deren historische Ausgestaltung durch Belegen mit Polstervlies und Holzwerkstoffplatten vor Beschädigungen geschützt; die seitlich angeordneten Handläufe werden demontiert und zum späteren Wiedereinbau eingelagert. Die im Bestand vorhandenen holzsichtigen Oberflächen der Treppenanlage werden behutsam gereinigt; kleinere Beschädigungen werden materialgerecht durch einen Tischler ausgebessert und abschließend mit einem transparenten, kratzfesten Schutzlack versehen. Die eingelagerten Handläufe werden nach gleicher Sanierungsvorgabe überarbeitet und wieder an gleicher Stelle montiert. Die hölzernen Treppenbeläge werden substanzschonend abgeschliffen. Die weitere Sanierung der Stufenoberflächen richtet sich dann nach dem augenscheinlichen Ergebnis der ersten Sanierungsschritte. Es ist davon auszugehen ist, dass die Trittstufen nur kleinere Beschädigungen aufweisen werden; diese sind fach- und materialgerecht auszubessern. Die hölzerne Treppenläufe erhalten abschließend einen transparenten, kratzfesten Schutzlack. Sämtliche Untersichten der Treppenläufe sind mit einem weißen beschichteten Glattputz auf Putzträger - vermutlich aus Brandschutzgründen - versehen. Sämtliche Wand- und Deckenflächen in den Bestandstreppenhäusern sind geputzt und weiß gestrichen. Sämtliche Neuanstriche der Wand- und Deckenflächen - auch die geputzten Untersichten der Treppenläufe - in den Bestandstreppenhäusern erfolgen nach den Erkenntnissen der noch auszuführenden restauratorischen Befunduntersuchungen und in Abstimmung mit dem Gebietsreferenten des BLfD. Nach Konkretisierung und Abstimmung mit dem BLfD wird die Farbfassung der Treppenhäuser auf Grundlage der Erkenntnisse des noch zu erstellenden restauratorischen Gutachtens erfolgen.
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz CS63
Nettomenge Es handelt sich um ein BIM-Projekt. Die Mengenangaben in den Positionen entsprechen Netto-Mengen, ohne Berücksichtigung der VOB-Abzugs- und Übermessungsregeln. Auf dieser Grundlage wären auch die Abrechnungsmengen zu ermitteln, sofern keine Pauschalierung der Leistungen vereinbart wird.
Nettomenge
Auflistung der Anlagen Siehe Anlagenliste anbei
Auflistung der Anlagen
010 Baureinigung
010
Baureinigung
010.___.0010 Grobreinigung, innen Grobreinigung von Flächen im Gebäudeinnenbereich, Ausführung nur nach Aufforderung durch den AG. Leistungsbestandteile Einsammeln von Verpackungsmaterialien, Essensresten, Lebensmittelverpackungen, Bauschutt etc. vollständige Aufnahme von Kleinmüll und Baustaubbeseitigung, besenrein Zweck: Baustellen-Unterhaltsreinigung Die Abrechnung der Entsorgung des anfallenden Abfalls erfolgt in gesonderter Position. Abrechnungsgrundlage: Nettogeschossfläche NGF je Reinigungsdurchgang.
010.___.0010
Grobreinigung, innen
O
1,926.00
m2
010.___.0020 Grobreinigung, außen Grobreinigung von Flächen im Außenbereich auf befestigten Wegen und Eingangsbereichen sowie auf unbefestigten Bodenflächen. Ausführung nur nach Aufforderung durch den AG. Zweck: Baustellen-Unterhaltsreinigung Abrechnungsgrundlage: Grundstücksfläche abzüglich überbauter Fläche und BE-Containerstellfläche je Reinigungsdurchgang. Die Abrechnung der Entsorgung anfallenden Mülls erfolgt nach gesonderter Position.
010.___.0020
Grobreinigung, außen
O
2,287.00
m2
010.___.0030 Baufeinreinigung Sanitäreinheiten Vollständige Baufeinreinigung der Sanitärbereiche des Bauwerkes. Einsammeln von Verpackungsmaterialien, Essensresten,  Lebensmittelverpackungen, Bauschutt etc. einschl. Entsorgung nach landesrechtlichen Bestimmungen in allen gemäß dieser Position zu bearbeitenden Bereichen. Leistungsbestandteile Baufeinreinigung Bodenbeläge (Fliesen) einschl. Sockelleisten, einschl. Zementschleierentfernung Wandfliesen einschl. Zementschleierentfernung Sanitäre Einrichtungsgegenstände wie Wannen, Duschen, Waschtische, WC- und PP-Becken, Armaturen Verglasungen inkl. Rahmen sowie Spiegel Innen- und Außenfensterbänke Fenster- und Verglasungselemente einschl. Verglasungen, Rahmen, Sprossen und Dichtungen, Falze Innentürelemente einschl. Beschläge, Zargen, Glasanteile Einbauten der TGA wie Heizkörper, Schalter, Steckdosen, Leuchten etc. sowie Rohre und Leitungen Entfernen jeglicher Aufkleber und Schutzabdeckungen Zweck: Herrichtung zur Inbetriebnahme ohne weitere Reinigungsarbeiten Vorleistung: Baufertigstellung Folgeleistung: Inbetriebnahme Bodenbelag: überwiegend Fliesenbodenbelag Die Abrechnung der Baufeinreinigung dieser Position erfolgt für alle Sanitärbereiche (Duschen, WCs, Bäder). Abrechnung nach: m2 Nettogrundfläche Ausführungsort: Sanitäreinheiten
010.___.0030
Baufeinreinigung Sanitäreinheiten
111.00
m2
010.___.0040 Baufeinreinigung Wohneinheiten Vollständige Baufeinreinigung von Wohneinheiten, von Nutzflächen der oberirdischen Geschosse im Innenbereich. Einsammeln von Verpackungsmaterialien, Essenresten,  Lebensmittelverpackungen, Bauschutt etc. einschl. Entsorgung nach landesrechtlichen Bestimmungen in allen gemäß dieser Position zu bearbeitenden Bereichen. Leistungsbestandteile Baufeinreinigung Bodenbeläge (Parkett außer in Bädern und WCs, Holzdielen im Bereich der Terrassen, Loggien, Balkone) einschl. Sockelleisten, Bestandsfliesen denkmalgeschützt Einrichtungsgegenstände und Einbauten, wie Tischlereinbauten (Möblierung, Einbauküchen etc.) von innen und außen Fenster- und Verglasungselemente einschl. Verglasungen, Rahmen, Sprossen, Dichtungen und Falze (i.d.R. Außenfensterelemente als Kastenfenster, Glasfüllungen und Innenglaswände Wintergärten) Spiegel Innen- und Außenfensterbänke Innentürelemente einschl. Beschläge, Zargen, Glasanteile, Dichtungen Balkon- Loggien-, Wintergarten- und Terrassenböden Treppen, Geländer und Handläufe im Bereich der Terrassen und Balkone sowie Innentreppen der Maisonettewohnungen Einbauten der TGA wie Heizkörper, Schalter, Steckdosen, Leuchten etc. sowie Rohre und Leitungen Entfernen jeglicher Aufkleber und Schutzabdeckungen Zweck: Herrichtung zur Ingebrauchnahme ohne weitere Reinigungsleistungen Vorleistung: Baufertigstellung Folgeleistung: Bezug; Nutzungsaufnahme Abrechnung nach: m2 Nettogrundfläche Bodenbelag: überwiegend Parkett Ausführungsort: Wohneinheiten und zugehörige Loggien, Balkone, Terrassen und Wintergärten
010.___.0040
Baufeinreinigung Wohneinheiten
1,225.00
m2
010.___.0050 Baufeinreinigung Verkehrsflächen Vollständige Baufeinreinigung von Verkehrsflächen. Einsammeln von Verpackungsmaterialien, Essenresten, Lebensmittelverpackungen, Bauschutt etc. einschl. Entsorgung nach landesrechtlichen Bestimmungen in allen gemäß dieser Position zu bearbeitenden Bereichen. Leistungsbestandteile Bodenbeläge (Beton/Estrich mit Anstrich bzw. Beschichtung in UG-Räumen, Werksteinbeläge in Treppenhauskernen) Fenster- und Verglasungselemente einschl. Verglasungen, Rahmen, Sprossen, Dichtungen und Falze Innen- und Außenfensterbänke Innen- und Außentürelemente einschl. Beschläge, Zargen, Dichtungen und Verglasungen Briefkasten-/Klingel-/Schließanlagen, Beschilderungen Geländerkonstruktionen einschl. Handläufe Kellertrennwandkonstruktionen Treppenanlagen inkl. Geländer und Handläufe Einbauten der TGA wie Heizkörper, Schalter, Steckdosen, Leuchten, Beschilderungen etc. Medienleitungen, Rohrleitungen, Lüftungskanäle, Kabelpritschen, Schalter, Steckdosen, Bedientableaus, Leuchten etc. Entfernen von Aufklebern und Etiketten Waschbecken/WC Hausmeisterraum Zweck: Herrichtung zur Ingebrauchnahme ohne weitere Reinigungsleistungen Vorleistung: Baufertigstellung Folgeleistung: Bezug; Nutzungsaufnahme Abrechnung nach: m2 Nettogrundfläche Bodenbelag: überwiegend Werkstein / Fliesen Ausführungsort: Treppenhauskerne, Schleusen, Flure außerhalb von Nutzungseinheiten, Keller-/Fahrradabstell-/Lagerräume Gebäudezugänge
010.___.0050
Baufeinreinigung Verkehrsflächen
536.00
m2
010.___.0060 Baufeinreinigung Technikflächen Vollständige Baufeinreinigung von Technik- Hausanschlussräumen und -zentralen. Einsammeln von Verpackungsmaterialien, Essenresten, Lebensmittelverpackungen, Bauschutt etc. einschl. Entsorgung nach landesrechtlichen Bestimmungen in allen gemäß dieser Position zu bearbeitenden Bereichen. Leistungsbestandteile Bodenbeläge (Rohboden, Estrich, Beschichtungen) Feste Einbauten (Reinigung innen und außen) Fenster- und Verglasungselemente einschl. Verglasungen, Rahmen, Sprossen, Dichtungen und Falze Innen- und Außenfensterbänke Innen- und Außentürelemente einschl. Beschläge, Zargen Gitterrost-/Schachtabdeckungen, Schachtleitern Sämtliche TGA-Geräte und -Anlagen in Technikräumen und -zentralen (Heiz-, Wasserkessel, Schalt-, Zählerschränke, Medienleitungen, Rohrleitungen, Lüftungskanäle, Kabelpritschen, Schalter, Steckdosen, Bedientableaus, Leuchten etc.) Entfernen jeglicher Aufkleber und Ettiketten Zweck: Herrichtung zur Ingebrauchnahme ohne weitere Reinigungsleistungen Vorleistung: Baufertigstellung Folgeleistung: Bezug; Nutzungsaufnahme Abrechnung nach: m2 Nettogrundfläche Bodenbelag: überwiegend Beschichtungen Ausführungsort: Technikräume und -zentralen, Schächte
010.___.0060
Baufeinreinigung Technikflächen
54.00
m2
010.___.0070 Entfernen und Entsorgen Abdeckungen. Im Zuge der Baureinigung noch vorhandene temporäre Schutz- und Abdeckmaterialien, z. B. Schutzfolien, Abdeckvliese, Pappen, Klebebänder und vergleichbare Materialien, von Boden-, Wand-, Fenster-, Tür- und sonstigen Bauteiloberflächen vollständig und rückstandsfrei entfernen. Anfallende Materialien aufnehmen, sammeln, aus dem Gebäude transportieren sowie fachgerecht entsorgen. Das rückstandsfreie Entfernen von Klebebändern und Befestigungsmitteln sowie sämtliche Transport- und Entsorgungskosten sind in den Einheitspreis einzurechnen. Ausführung nur auf ausdrückliche Anweisung der örtlichen Bauleitung.
010.___.0070
Entfernen und Entsorgen Abdeckungen.
O
1.00
010.___.0080 Nachreinigung der feingereinigten Wohnungen vor Übergabe Nachreinigung von bereits end- bzw. feingereinigten Wohnungen bzw. Nutzungseinheiten unmittelbar vor Übergabe an den Nutzer. Nachreinigen infolge nachträglicher Verschmutzungen durch Bau- und Montagearbeiten, insbesondere: Bodenflächen einschließlich Sockelbereiche, Fliesen- und sonstige abwischbare Oberflächen, Türen einschließlich Zargen und Beschläge, Fenster einschließlich Rahmen, Fensterbänke und zugängliche Glasflächen, sonstige verschmutzte Oberflächen. Lose und haftende Verschmutzungen, Staub, Schlieren und leichte baubedingte Verunreinigungen entfernen. Erforderliche Reinigungsmittel, Geräte und Verbrauchsmaterialien sind in den Einheitspreis einzurechnen. Ausführung ausschließlich auf ausdrückliche Anweisung der örtlichen Bauleitung.
010.___.0080
Nachreinigung der feingereinigten Wohnungen vor Übergabe
O
1.00
010.___.0090 Einweg-Schuhüberzieher Bereitstellung Einweg-Schuhüberzieher zum Schutz bereits endgereinigter Bereiche für Projektbeteiligte, Bauleitung, Abnahmen und sonstige durch den AG zugelassene Personen liefern und im Zugangsbereich zur Entnahme bereitstellen. Schuhüberzieher aus strapazierfähigem, für den vorgesehenen Einsatz geeignetem Material, Universalgröße mit elastischem Abschluss. Lieferung und Bereitstellung einschließlich Verpackung und sämtlicher Nebenleistungen. Abrechnung nach tatsächlich bereitgestellter Stückzahl.
010.___.0090
Einweg-Schuhüberzieher Bereitstellung
O
1.00
St
010.___.0100 Mehrweg-Schuhüberzieher Bereitstellung Wiederverwendbare Schuhüberzieher zum Schutz bereits endgereinigter Bereiche liefern und für Projektbeteiligte, Bauleitung, Abnahmen und sonstige durch den AG zugelassene Personen im Zugangsbereich bereitstellen. Schuhüberzieher aus strapazierfähigem, wiederverwendbarem Material, rutschhemmend und für unterschiedliche Schuhgrößen geeignet. Vorhalten über den erforderlichen Zeitraum einschließlich erforderlicher Reinigung und Austausch bei Verschmutzung oder Verschleiß. Nach Abschluss der Leistung abholen.
010.___.0100
Mehrweg-Schuhüberzieher Bereitstellung
O
1.00
St
010.___.0110 Sauberlaufmatten Sauberlaufmatten zum Schutz bereits endgereinigter Bereiche an den durch die Bauleitung festgelegten Gebäude- und Wohnungszugängen liefern, auslegen und für den Zeitraum von Abschluss der Endreinigung bis zur Übergabe an den Nutzer vorhalten. Matten für den Baustelleneinsatz geeignet, rutschhemmend und mit ausreichender Schmutz- und Feuchtigkeitsaufnahme. Einschließlich erforderlicher Zwischenreinigung, Austausch stark verschmutzter Matten sowie abschließendem Abtransport.
010.___.0110
Sauberlaufmatten
O
1.00
m²/W
020 Dokumentation
020
Dokumentation
DOKUMENTATION/KONZEPTE
DOKUMENTATION/KONZEPTE
020.___.0010 Reinigungsbuch Aufstellen eines Reinigungsbuches für alle im Gebäudeteil zu reinigenden Oberflächen/Produkte mit Mengenangabe Zusammenstellung der Pflegeanleitungen der Produkte Angabe Pflegezyklus Angabe von Reinigern und Hilfsmitteln etc. Zweck: Dokumentation der Baureinigungsleistungen Vorleistung: Bauendreinigung Folgeleistung: Betrieb, Nutzungsaufnahme
020.___.0010
Reinigungsbuch
L
1.00
psch
020.___.0020 Reinigungskonzept Erstellen eines Reinigungskonzeptes vor Beginn der Ausführung: Nennung der Oberflächen Nennung der geeigneten Reinigungsmittel Zweck: Anweisungen für Reinigungsleistungen nach Baufertigstellung Vorleistung: Ausführungsplanung Folgeleistung: Bauendreinigung Übergabe der Aufstellung an den AG: 2-fach Papier, 1-fach als Datei auf Datenträger, extern zu bearbeiten.
020.___.0020
Reinigungskonzept
L
1.00
psch
030 Stundenlohnarbeiten, Geräte und Entsorgung
030
Stundenlohnarbeiten, Geräte und Entsorgung
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags-/Sonntagsarbeit sowie für Überstunden. Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten. Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht. Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden. Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm-/Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung. Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten
030.___.0010 Stundensatz: Reinigungskraft Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Reinigungskraft
030.___.0010
Stundensatz: Reinigungskraft
W
100.00
h
Aufschlag auf Materialkosten bei Stundenlohnarbeiten Prozentualer Zuschlag des AN auf nachgewiesene Materialkosten für Materialien, die im Rahmen angeordneter Stundenlohnarbeiten erforderlich werden und nicht bereits mit den vereinbarten Stundenverrechnungssätzen abgegolten sind. Grundlage für die Berechnung des Aufschlags sind die nachgewiesenen Netto-Einkaufspreise des AN nach Abzug sämtlicher Rabatte, Boni und sonstiger Preisnachlässe. Der angebotene Zuschlag beinhaltet sämtliche Kosten des AN für Beschaffung, Bestellung, Lagerung und sonstige materialbezogene Gemeinkosten. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich für vorab durch den AG bzw. die Bauleitung freigegebene Materialien und gegen Vorlage entsprechender Kostennachweise. %
Aufschlag auf Materialkosten bei Stundenlohnarbeiten
030.___.0020 An- und Abfahrt Stundenlohnarbeiten An- und Abfahrt des für die Ausführung von Stundenlohnarbeiten eingesetzten Personals einschließlich der erforderlichen Fahrzeuge. Vergütung je angeordnetem Arbeitseinsatz, unabhängig von der Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte. Die Position darf nur bei ausdrücklich durch den AG bzw. die Bauleitung angeordneten Stundenlohnarbeiten abgerechnet werden. An- und Abfahrt je Arbeitseinsatz, einschließlich sämtlicher
030.___.0020
An- und Abfahrt Stundenlohnarbeiten
O
1.00
St
GERÜSTE/HILFSMITTEL
GERÜSTE/HILFSMITTEL
030.___.0030 Sky-Lift, 15,00m Sky-Lift Auf-, Abbauen und Vorhalten einschl. An-/Abtransport. Zweck: Höhenzugang Beanspruchung: Personengewicht Belastung: 2 Personen Anforderung: selbstfahrend Antrieb: Dieselmotor + 400-V-Anschluss Arbeitsplattform: über 1,00x3,00 m Arbeitshöhe: bis ca. 15,00 m Grundvorhaltung: 40 h
030.___.0030
Sky-Lift, 15,00m
O
1.00
St
030.___.0040 Gebrauchsüberlassung, Sky-Lift je Tag Gebrauchsüberlassung Sky-Lift je Tag über die vereinbarte Einsatzzeit hinaus. Abrechnung nach St pro Tag.
030.___.0040
Gebrauchsüberlassung, Sky-Lift je Tag
O
1.00
StD
030.___.0050 fahrbare Arbeitsbühne, Gr. 2 Fahrbare Arbeitsbühne (Fahrgerüst) DIN 4422 einschl. allseitigem Seitenschutz sowie Auf-/Abbau. Zweck: Höhenzugang Beanspruchung: Personengewicht Gerüstgruppe: Gruppe 2, flächenbezogenes Nutzgewicht 150 kg/m2 Genutzten Gerüstlagen: 2 Maße der Gerüstlagen: LxB= ca. 2,00x1,00 m Obersten Gerüstlage: H= bis ca. 7,00 m Grundvorhaltung: 40 h
030.___.0050
fahrbare Arbeitsbühne, Gr. 2
O
1.00
St
030.___.0060 Gebrauchsüberlassung fahrbare Arbeitsbühne, Gr. 2 Gebrauchsüberlassung fahrbaren Arbeitsbühne über die vereinbarte Einsatzzeit hinaus. Abrechnung nach St pro Tag.
030.___.0060
Gebrauchsüberlassung fahrbare Arbeitsbühne, Gr. 2
O
1.00
StD
030.___.0070 Steh-/Anlegeleitern, H>4,00m Steh-/Anlegeleitern Auf-, Abbauen und Vorhalten einschl. An- und Abtransport. Arbeitshöhe: über 4,00 m Grundvorhaltung: 40 h
030.___.0070
Steh-/Anlegeleitern, H>4,00m
O
1.00
St
030.___.0080 Gebrauchsüberlassung Leiter je Tag Gebrauchsüberlassung Leiter je Tag über die vereinbarte Einsatzzeit hinaus. Abrechnung nach St pro Tag.
030.___.0080
Gebrauchsüberlassung Leiter je Tag
O
1.00
StD
CONTAINER/ENTSORGUNG
CONTAINER/ENTSORGUNG
030.___.0090 Absetzcontainer, 7,00m3 Schuttcontainer für die Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Abfall. Leistungsbestandteile Aufstellen, An-/Abfahrt der Container (Beschreibung und Kalkulation der Entsorgungskosten nach AVV in gesonderter Position) Transport auf zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage Zweck: Entsorgung von nicht gefährlichem sortenreinen Abfall Folgeleistung: Bestellung eines neuen Absetzcontainers für Baumisch Containerart: Absetzcontainer (Mulde) ohne Deckel Containerinhalt: 7,00 m3
030.___.0090
Absetzcontainer, 7,00m3
O
1.00
St
030.___.0100 Absetzcontainer, Deckel, 7,00m3 Schuttcontainer für die Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Abfall. Leistungsbestandteile Aufstellen, An-/Abfahrt der Container (Beschreibung und Kalkulation der Entsorgungskosten nach AVV in gesonderter Position) Transport auf zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage Zweck: Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Abfall Vorleistung: Zwischenreinigung der Baustelle Folgeleistung: Bestellung eines neuen Absetzcontainers für Baumisch Containerart: Absetzcontainer (Mulde) mit Deckel Containerinhalt: 7,00 m3
030.___.0100
Absetzcontainer, Deckel, 7,00m3
O
1.00
St
030.___.0110 Abrollcontainer, 10,00m3, An- und Abfuhr, Grundstandzeit Schuttcontainer für die Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Abfall. Leistungsbestandteile Aufstellen, An-/Abfahrt der Container (Beschreibung und Kalkulation der Entsorgungskosten nach AVV in gesonderter Position) Transport auf zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage Zweck: Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Baumischabfall Vorleistung: Zwischenreinigung der Baustelle Folgeleistung: Bestellung eines neuen Abrollcontainers Containerart: Abrollcontainer Containerinhalt: 10,00 m3
030.___.0110
Abrollcontainer, 10,00m3, An- und Abfuhr, Grundstandzeit
O
1.00
St
030.___.0120 Abrollcontainer, 30,00m3, An- und Abfuhr, Grundstandzeit Schuttcontainer für die Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Abfall. Leistungsbestandteile Aufstellen, An-/Abfahrt der Container Beschreibung und Kalkulation der Entsorgungskosten nach (AVV in gesonderter Position) Zweck: Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Bauabfall Vorleistung: Zwischenreinigung der Baustelle Folgeleistung: Bestellung eines neuen Abrollcontainers Containerart: Abrollcontainer Containerinhalt: 30,00 m3
030.___.0120
Abrollcontainer, 30,00m3, An- und Abfuhr, Grundstandzeit
O
1.00
St
030.___.0130 Sortierung/Entsorgung, Baumisch, mineralisch, AVV 170107 Sortieren und Entsorgung von Reststoffen und Bauabfälle über die Nebenleistungen gem. VOB/C hinausgehend. Leistungsbestandteile Anfallende Reststoffe und Schutt nach Abfallschlüssel (AVV) sortieren, laden, transportieren Entsorgung nach den landesrechtlichen Bestimmungen einschl. Entsorgungsnachweis als Vergütungsgrundlage, Gebühren der Verwertung/Entsorgung sind vom AN zu übernehmen und in den Einheitspreis einzurechnen Zweck: Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen mineralischem Baumischabfall Vorleistung: Zwischenreinigung der Baustelle Folgeleistung: Bestellung eines neuen Absetzcontainers für Bauschutt Containerart: Absetzcontainer (Mulde) ohne Deckel Containerinhalt: 7,00 m3 Abfallart: Gemisch aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik Abfallschlüssel: AVV 17 01 07
030.___.0130
Sortierung/Entsorgung, Baumisch, mineralisch, AVV 170107
O
1.00
t
030.___.0140 Sortierung/Entsorgung, Kunststoff, AVV 170203 Sortieren und Entsorgung von Reststoffen und Bauabfälle über die Nebenleistungen gem. VOB/C hinausgehend. Leistungsbestandteile Anfallende Reststoffe und Schutt nach Abfallschlüssel (AVV) sortieren, laden, transportieren Entsorgung nach den landesrechtlichen Bestimmungen einschl. Entsorgungsnachweis als Vergütungsgrundlage, Gebühren der Verwertung/Entsorgung sind vom AN zu übernehmen und in den Einheitspreis einzurechnen Zweck: Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Kunststoffabfall Vorleistung: Zwischenreinigung der Baustelle Folgeleistung: Bestellung eines neuen Absetzcontainers für Kunststoff Containerart: Absetzcontainer (Mulde) ohne Deckel Containerinhalt: 7,00 m3 Abfallart: Kunststoff Abfallschlüssel: AVV 17 02 03
030.___.0140
Sortierung/Entsorgung, Kunststoff, AVV 170203
O
1.00
t
030.___.0150 Sortierung/Entsorgung, Bitumen, AVV 170302 Sortieren und Entsorgung von Reststoffen und Bauabfälle über die Nebenleistungen gem. VOB/C hinausgehend. Leistungsbestandteile Anfallende Reststoffe und Schutt nach Abfallschlüssel (AVV) sortieren, laden, transportieren Entsorgung nach den landesrechtlichen Bestimmungen einschl. Entsorgungsnachweis als Vergütungsgrundlage, Gebühren der Verwertung/Entsorgung sind vom AN zu übernehmen und in den Einheitspreis einzurechnen Zweck: Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Bauabfall Vorleistung: Zwischenreinigung der Baustelle Folgeleistung: Bestellung eines neuen Absetzcontainers für Bitumen Containerart: Absetzcontainer (Mulde) ohne Deckel Containerinhalt: 7,00 m3 Abfallart: Bitumengemische Abfallschlüssel: AVV 17 03 02
030.___.0150
Sortierung/Entsorgung, Bitumen, AVV 170302
O
1.00
t
030.___.0160 Sortierung/Entsorgung, Gips, AVV 170802 Sortieren und Entsorgung von Reststoffen und Bauabfälle über die Nebenleistungen gem. VOB/C hinausgehend. Leistungsbestandteile Anfallende Reststoffe und Schutt nach Abfallschlüssel (AVV) sortieren, laden, transportieren Entsorgung nach den landesrechtlichen Bestimmungen einschl. Entsorgungsnachweis als Vergütungsgrundlage Gebühren der Verwertung/Entsorgung sind vom AN zu übernehmen und in den Einheitspreis einzurechnen Zweck: Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen gipshalten Bauabfall Vorleistung: Zwischenreinigung der Baustelle Folgeleistung: Bestellung eines neuen Absetzcontainers für Gips Containerart: Absetzcontainer (Mulde) ohne Deckel Containerinhalt: 7,00 m3 Abfallart: Baustoffe auf Gipsbasis Abfallschlüssel: AVV 17 08 02
030.___.0160
Sortierung/Entsorgung, Gips, AVV 170802
O
1.00
t
030.___.0170 Sortierung/Entsorgung, Baumisch, AVV 170904 Sortieren und Entsorgung von Reststoffen und Bauabfälle über die Nebenleistungen gem. VOB/C hinausgehend. Leistungsbestandteile Anfallende Reststoffe und Schutt nach Abfallschlüssel (AVV) sortieren, laden, transportieren Entsorgung nach den landesrechtlichen Bestimmungen einschl. Entsorgungsnachweis als Vergütungsgrundlage Gebühren der Verwertung/Entsorgung sind vom AN zu übernehmen und in den Einheitspreis einzurechnen Zweck: Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Baumischabfall Vorleistung: Zwischenreinigung der Baustelle Folgeleistung: Bestellung eines neuen Absetzcontainers für Baumisch Containerart: Absetzcontainer (Mulde) ohne Deckel Containerinhalt: 7,00 m3 Abfallart: Stoffgemische aus mineralischen und nichtmineralischen Abfällen (Baumischabfall) Abfallschlüssel: AVV 17 09 04
030.___.0170
Sortierung/Entsorgung, Baumisch, AVV 170904
O
1.00
t
030.___.0180 Sortierung/Entsorgung, Holz, AVV 170201 Sortieren und Entsorgung von Reststoffen und Bauabfälle über die Nebenleistungen gem. VOB/C hinausgehend. Leistungsbestandteile Anfallende Reststoffe und Schutt nach Abfallschlüssel (AVV) sortieren, laden, transportieren Entsorgung nach den landesrechtlichen Bestimmungen einschl. Entsorgungsnachweis als Vergütungsgrundlage Gebühren der Verwertung/Entsorgung sind vom AN zu übernehmen und in den Einheitspreis einzurechnen Zweck: Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Bauholzabfall Vorleistung: Zwischenreinigung der Baustelle Folgeleistung: Bestellung eines neuen Absetzcontainers für Holz Containerart: Absetzcontainer (Mulde) ohne Deckel Containerinhalt: 7,00 m3 Abfallart: Holz Abfallschlüssel: AVV 17 02 01
030.___.0180
Sortierung/Entsorgung, Holz, AVV 170201
O
1.00
t
030.___.0190 Sortierung/Entsorgung, Dämmung (neu), AVV 170604 Sortieren und Entsorgung von Reststoffen und Bauabfälle über die Nebenleistungen gem. VOB/C hinausgehend. Leistungsbestandteile Anfallende Reststoffe und Schutt nach Abfallschlüssel (AVV) sortieren, laden, transportieren Entsorgung nach den landesrechtlichen Bestimmungen einschl. Entsorgungsnachweis als Vergütungsgrundlage Gebühren der Verwertung/Entsorgung sind vom AN zu übernehmen und in den Einheitspreis einzurechnen Zweck: Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Dämmmaterialabfall Vorleistung: Zwischenreinigung der Baustelle Folgeleistung: Bestellung eines neuen Absetzcontainers für Dämmmaterial Containerart: Absetzcontainer (Mulde) ohne Deckel Containerinhalt: 7,00 m3 Abfallart: Dämmmaterial (KMF-Abfälle), aus Neubaumaßnahmen, wie z. B. Verschnitte, Reste von Neuwaren Abfallschlüssel: AVV 17 06 04
030.___.0190
Sortierung/Entsorgung, Dämmung (neu), AVV 170604
O
1.00
t
030.___.0200 Sortierung/Entsorgung, Eisen + Stahl, AVV 170405 Sortieren und Entsorgung von Reststoffen und Bauabfälle über die Nebenleistungen gem. VOB/C hinausgehend. Leistungsbestandteile Anfallende Reststoffe und Schutt nach Abfallschlüssel (AVV) sortieren, laden, transportieren Entsorgung nach den landesrechtlichen Bestimmungen einschl. Entsorgungsnachweis als Vergütungsgrundlage Gebühren der Verwertung/Entsorgung sind vom AN zu übernehmen und in den Einheitspreis einzurechnen Zweck: Entsorgung von nicht gefährlichen, sortenreinen Baustahl- und Eisenabfall Vorleistung: Zwischenreinigung der Baustelle Folgeleistung: Bestellung eines neuen Absetzcontainers für Eisen- und Stahlabfallprodukten Containerart: Absetzcontainer (Mulde) ohne Deckel Containerinhalt: 7,00 m3 Abfallart: Eisen und Stahl Abfallschlüssel: AVV 17 04 05
030.___.0200
Sortierung/Entsorgung, Eisen + Stahl, AVV 170405
O
1.00
t