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ZTV-1 - Allgemeine Informationen zur Baustelle ZTV-1. Projektdaten
Projekt: Neubau Haus der Athleten Schülerwohnheim
Bauort: Ursula-Wolfring-Straße,11 Flur-Nr. 145/1894
90471 Nürnberg
Bauherr: Wbg Immobilien GmbH
Glogauer Straße 70
90473 Nürnberg
Die Firma Glöckle SF-Bau errichtet für den Bauherren, Wbg Immobilien GmbH, als Generalunternehmer den Neubau von einem Schülerwohnheim bestehend aus 60 Wohnheimzimmern, mit Gemeinschafträumen und Verwaltung. Das Schülerwohnheim trägt hierbei die Bezeichnung „Haus der Athleten“.
Bei dem Neubau handelt es sich um einen Vierstöckigen Massivbau mit 3.866m² BGF.
ZTV-1 - Allgemeine Informationen zur Baustelle
ZTV-2 - Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung
Die Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen erfolgt grundsätzlich gem. der für das Gewerk einschlägigen Vorgaben des Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C).
Im Rahmen der Ausführung sind folgende Auflagen und Rahmenbedingungen zwingend zu beachten und bei der Kalkulation und Angebotspreisermittlung zu berücksichtigen:
Bei der Vertragsdurchführung dürfen nur neue, ungebrauchte Materialien mit normalen Wartungsanforderungen verwendet und eingebaut werden, welche frei von Rechten Dritter sind.
Vor Ausführung sind sämtliche einzubauende Materialien mit dem AG zu bemustern. Der AN hat dem AG hierzu unaufgefordert die Produktdatenblätter aller Materialien sowie auf Wunsch des AG ein Handmuster zu übergeben. Grundsätzlich gilt, dass je Position, die die Lieferung von Material beinhaltet, eine entsprechende Bemusterung erforderlich ist.
Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind
sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen - jedoch
ohne Prüfprotokolle - vorzulegen. Teilkopien genügen
den Anforderungen nicht.
Auf dem gesamten Baugrundstück werden vom AG keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Das Parken auf dem Grundstück ist verboten. Fahrzeuge sind im Umfeld der Baustelle auf öffentlichen Parkmöglichkeiten abzustellen.
Sämtliche Lieferungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Es gibt kaum Lagermöglichkeiten auf der Baustelle. Material ist just in Time anzuliefern, sofort zu vertragen und zu verarbeiten.
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dergleichen ist täglich vom Auftragnehmer kostenlos von der Baustelle und deren
Umgebung zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten.
Bei Nichtbeachtung wird die Räumung bauseits ohne
Vorankündigung durchgeführt und die anteiligen Kosten
von der Schlussrechnung abgezogen. Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben auf der Baustelle ist untersagt.
Werden Container bauseits bereitgestellt, erfolgt eine Umlage der Kosten, deren Höhe zuvor mit dem
Auftragnehmer vereinbart wird. Ein Nachweis der
effektiven Kosten bleibt den Partnern vorbehalten. Das
Einfüllen in Arbeitsräume ist untersagt.
Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub,
Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen. Sie sind
grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben wie sie
übernommen worden sind. Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen u. dgl. darf nur an den dafür vorgesehenen Punkten und nach Abstimmung mit dem Aufsteller der Gerüste oder mit der Bauleitung erfolgen.
Eventual- oder Bedarfspositionen dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung oder Genehmigung des Auftraggebers bzw. dessen Bauleitung ausgeführt werden. Die gesetzlichen Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag werden davon nicht berührt.
Materialpreise - sofern gefordert im Leistungsverzeichnis - gelten frei Baustelle abgeladen. Das Vertragen der Materialien auf der Baustelle zum Einbauort ist ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten.
ZTV-2 - Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung
ZTV-3 - Allgemeine Hinweise zur Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
Kosten für die notwendige Baustelleneinrichtung sowie für Tagesunterkünfte für den eigenen Bedarf inkl. deren Ausstattung sind in die Einheitspreise einzubeziehen. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung und vom Auftragnehmer zu stellen.
Die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder Baustofflager ist nicht gestattet.
Das Heranführen der Ver- und Entsorgungsleitungen für die Baudurchführung zu und von den durch den Auftraggeber kostenlos bereitgestellten Anschlüssen zählt zur Baustelleneinrichtung.
Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner
Subunternehmer öffentliche Straßen, Wege und Plätze
infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie
unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu
reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistungen.
Für die Kosten für Strom, Wasser, Baustelleneinrichtung sowie Baustellenlogistik wird bei Vertragsschluss eine Umlage vereinbart.
ZTV-3 - Allgemeine Hinweise zur Baustelleneinrichtung
ZTV-4 - LEAN-Construction ZTV- 4. LEAN-Construction
Der Bauablauf wird mit der Methode"Lean Construction" getaktet. Lean Construction ist die Adaptation des Lean Managements auf die Bauindustrie. Ursprünglich aus der Automobilbranche kommend werden seit den 1990er Jahren Prinzipien und Werkzeuge dieses Ansatzes auf andere Wirtschaftszweige übertragen und weiterentwickelt.
Unter Lean Construction versteht man einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess während der Erstellung eines Bauprojektes. Durch Lean Construction soll Verschwendung beseitigt, die Kundenerwartungen erreicht und übertroffen, eine Fokussierung auf dem gesamten Wertstrom und nach Perfektion gestrebt werden.
Zur Durchführung von Lean Construction wird der Bauablauf vom AG in wöchentlich abzuarbeitende Bereiche untergliedert. Diese sind vom AN sowohl zeitlich als auch räumlich zwingend einzuhalten und umzusetzen.
ZTV-4 - LEAN-Construction
ZTV-5 - Vom AN vorzulegende Unterlagen ZTV- 5. Vom AN vorzulegende Unterlagen
Der Auftragnehmer (AN) hat dem Auftraggeber (AG) die nachfolgend aufgeführten Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
1. Vorlage mindestens 14 Kalendertage vor Ausführung der
Leistungen
- sämtliche Produktdatenblätter (papierform, pdf-Datei)
- bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse
(papierform, pdf-Datei)
- Herstellernachweise (papierform, pdf-Datei)
2. Vorlage spätestens 14 Kalendertage nach Fertigstellung der
Leistungen
- Revisionspläne
(papierform, pdf-Datei, plt-Datei, dxf-Datei, dwg-Datei)
- Fachunternehmerbescheinigung (papierform, pdf-Datei)
- Fachbauleitererklärung (papierform, pdf-Datei)
- Herstellernachweise (papierform, pdf-Datei)
- TÜV- bzw. Sachverständigenprotokolle
(papierform, pdf-Datei)
- Druckprotokolle (papierform, pdf-Datei)
- Dichtheitsprüfungen (papierform, pdf-Datei)
Die Unterlagen sind dem AG 4-fach in Papierform und 1-fach digital zu übergeben. Sofern die Unterlagen nicht vollständig an den AG übergeben wurden, hat der AN kein Recht auf Abnahme seiner Leistungen. Die Kosten für die vorgenannten Unterlagen sind vom AN in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Es erfolgt keine separate Vergütung.
ZTV-5 - Vom AN vorzulegende Unterlagen
01 Bauendreinigung
01
Bauendreinigung
Ortstermin Es wird beabsichtigt, die gesamte Leistung als Pauschale zu vergeben.
Gerne können Sie sich auch vor Ort in Abstimmung mit unserer Bauleitung ein Bild vom Leistungsumfang machen.
Ortstermin
Allgemeine Hinweise zu den Leistungspositionen Allgemeine Hinweise zu den Leistungspositionen / enthaltene Leistungen
Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Hebegeräte, Gerüste, Fahrgerüste, Hubsteiger, Arbeitsbühnen, Absturzsicherungen sowie sonstige notwendige Hilfsmittel sind in den Einheitspreisen des Auftragnehmers (AN) enthalten.
Sämtliche Leistungen sind einschließlich Lieferung, Transport auf der Baustelle zum jeweiligen Einsatzort sowie der vollständigen Ausführung anzubieten.
Die Zufahrtswege sowie Lager- und Arbeitsflächen sind vor Aufnahme der Arbeiten mit der Bauleitung abzustimmen.
Die Vorgaben des Titels 1 „Vorbemerkungen und Erläuterungen der Ausschreibungsgrundlagen“ sind bei der Kalkulation der Einheitspreise durch den Bieter bzw. Auftragnehmer (AN) zwingend zu berücksichtigen.
Die Leistungen sind durch die Angebots- und Vertragsunterlagen zeichnerisch und funktional beschrieben und vom Bieter vollständig anzubieten.
Die Leistungen des AN sind als funktionsfähige Komplettleistungen auszuführen.
Im Auftragsfall sind alle zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, DIN-Normen, EN-Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik einzuhalten.
Sämtliche vorstehend beschriebenen Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Ausschreibungsgrundlagen sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.
1.0 Innenreinigung
1.1 Abfall und Schutt
Abfall und Schutt in sämtlichen Räumen zusammentragen und nach Fraktionen getrennt in bereitgestellte Container entsorgen.
1.2 Reinigung von Bodenbelägen aus Beton oder Estrich
Reinigung von Bodenflächen im Innenbereich aus Beton oder Zementestrich, mit Hartkornschicht oder Nutzestrich mit Beschichtung bzw. Anstrich.
Oberflächen nass reinigen. Gullys, Entwässerungsrinnen, Abdeckungen und ähnliche Einbauteile sind mitzureinigen.
1.3 Reinigung von Böden aus Feinsteinzeugfliesen (Rutschhemmung R11)
Reinigung von Bodenflächen im Innenbereich mit Belägen aus Feinsteinzeug einschließlich Fugen und Sockelfliesen.
Oberfläche mit Rutschhemmung der Bewertungsgruppe R11.
Verschmutzungen sind schonend und fleckenfrei durch Nasswischen zu entfernen.
1.4 Reinigung von Linoleumböden
Bodenflächen im Innenbereich aus Linoleum, Parkett oder Laminat einschließlich Sockelleisten reinigen.
Feuchtwischen unter Verwendung geeigneter Reinigungs- und Pflegemittel gemäß den Herstellerangaben.
1.5 Reinigung von Elektro- und Installationsschaltern
Elektro- und Installationsschalter reinigen und Verunreinigungen fleckenfrei entfernen.
Die Reinigung von haustechnischen Installationen im Deckenbereich ist nicht Bestandteil dieser Leistung.
1.6 Reinigung von beschichteten Stahlprofilen
Beschichtete Stahlprofile abstauben bzw. abfegen und leichte Verschmutzungen schonend und fleckenfrei entfernen.
1.7 Reinigung von Wandfliesen
Wandbeläge aus keramischen Fliesen oder Feinsteinzeug im Innenbereich einschließlich der Fugen reinigen.
Eventuelle Reinigungsvorschriften des Herstellers werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
1.8 Reinigung von Böden aus Pflasterbelag und Betonwerkstein
Bodenflächen aus Pflasterbelag oder Betonwerkstein besenrein reinigen.
2.0 Aluminium-, Kunststoff- und Glaselemente
2.1 Reinigung von Aluminium-Kunststoff-Glaselementen
Aluminium-Glas-Wandelemente und Türen, z. B. Eingangstüren, einschließlich Glasflächen, Rahmen, Fensterbänke (Innen und Außen), Beschichtungen und Edelstahlbeschlägen beidseitig reinigen.
Keine Reinigung der Scheiben oder Rahmen mittels scharfer Gegenstände. (Rasierklinge)
2.2 Reinigung von Innenfenstern und Festverglasungen
Stahl-Glas-Festverglasungen einschließlich Glasflächen und Rahmen beidseitig reinigen.
ESG-Verglasungen werden vom Auftraggeber vor Reinigungsbeginn ausdrücklich gekennzeichnet bzw. benannt, um Beschädigungen zu vermeiden.
3.0 Türen, Tore und Klappen
3.1 Reinigung von Stahltüren
Stahlinnentüren und Stahltüren im Außenbereich mit endbeschichteten Türblättern einschließlich Stahlzargen, Beschlägen und Beschlagteilen (z. B. Obentürschließer, Drückergarnituren usw.) beidseitig reinigen.
Ausführung für ein- und zweiflügelige Türen.
3.2 Reinigung von Innentüren
Innentüren mit Türblättern aus Holz, Kunststoff oder HPL-Beschichtung sowie zugehörige Holz- oder Stahlzargen einschließlich aller Beschläge und Beschlagteile (z. B. Obentürschließer, Drückergarnituren, Stoßgriffe usw.) beidseitig reinigen.
4.0 Ausstattung und Möblierung
4.1 Reinigung von Möbeln
Reinigung sämtlicher vorhandener Einrichtungsgegenstände und Möbeln.
4.2 Reinigung von Duschkabinen
Eingebaute Duschkabinen einschließlich Zubehör wie Griffe, Haken, Duschvorhänge und vergleichbare Ausstattung reinigen.
4.2 Reinigung von Deckenleuchten, Steckdosen und Elektroeinbauten
Deckenleuchten, Steckdosen sowie sonstige sichtbare Elektroeinbauten reinigen.
4.3 Reinigung von Außenluftdurchlässen und Badlüftern
Außenluftdurchlässe und Badlüfter einschließlich zugänglicher Filter reinigen.
5.0 Sanitärgegenstände
5.1 Reinigung von Sanitärgegenständen
Sanitärgegenstände wie Waschbecken, Ausgussbecken, Duschwannen, WC-Anlagen mit Sitz und Deckel, Urinale usw. einschließlich Armaturen, Spiegeln und Zubehör reinigen.
Dies umfasst auch Ausstattungsgegenstände wie Papierrollenhalter, Handtuchhalter, Brausestangen und vergleichbare Einrichtungen.
6.0 Heizkörper und Heizkreisverteiler
6.1 Reinigung von Heizkörpern
Heizkörper einschließlich Anschlüssen und Armaturen durch feuchtes Abwischen der sichtbaren Flächen reinigen.
6.2 Reinigung von Heizkreisverteilern
Heizkreisverteiler einschließlich Rahmen und Abdeckungen reinigen.
Den Boden innerhalb des Heizkreisverteilers absaugen sowie die zugänglichen Rohrleitungen nebelfeucht abwischen.
7.0 Treppen und Geländer
7.1 Reinigung von Treppenanlagen
Treppen, Podeste, Geländer und Handläufe im Innenbereich einschließlich aller zugehörigen Bauteile durch Nassreinigung säubern.
7.2 Reinigung von Balkongeländern
Geländer im Außenbereich reinigen.
8.0 Aufzüge
8.1 Reinigung der Aufzugsanlage
Aufzugsanlage einschließlich Portal, Türen, Boden, Decke, Spiegeln, Wandverkleidungen und Innenraum der Aufzugskabine reinigen.
9.0 Sonstiges
9.1 Beseitigung von Schutzfolien
Vollflächig haftende Schutzfolien auf Fensterbänken und vergleichbaren Bauteilen entfernen.
Anfallende Abfälle sammeln und fachgerecht entsorgen.
Wichtiger Hinweis
Die Nr. 1.0 bis 9.0 einschließlich aller Unterpositionen stellen die Grundlage für die nachfolgenden Leistungspositionen dar und definieren die Mindestanforderungen an die auszuführenden Bauendreinigungsarbeiten.
Im Leistungsumfang sämtlicher Positionen sind alle zur Leistungserbringung erforderlichen Hilfsmittel, Geräte und Hilfsstoffe enthalten. Hierzu zählen insbesondere Hebebühnen, Leitern, Gerüste, Reinigungsmittel, Reinigungsgeräte sowie sämtliche für die vollständige und fachgerechte Ausführung erforderlichen Nebenleistungen.
Allgemeine Hinweise zu den Leistungspositionen
01.01 Bauendreinigung - Innen
01.01
Bauendreinigung - Innen
01.02 Bauendreinigung - Außen
01.02
Bauendreinigung - Außen
02 Stundenlohnarbeiten und Einheitspreise
02
Stundenlohnarbeiten und Einheitspreise
02.01 Stundenlohnarbeiten und Einheitspreise
02.01
Stundenlohnarbeiten und Einheitspreise