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VORBEMERKUNGEN ZUR BEACHTUNG VORBEMERKUNGEN ZUR BEACHTUNG
Ausführungzeitraum: 23.11.2026 bis 01.10.2027
Das Los 1 mit den LB Baustelleneinrichtung, Genehmigung/ Koordination, Vermessung, Beweissicherung, Verkehrsicherung, Sicherungsarbeiten, SIGEKO und geotechnische Sonderleistungen gilt für alle Baulose/ Bauabschnitte und deren Bauteile des LV´s und ist dementsprechend auch so zu kalkulieren.
Eine getrennte Vergabe der Bauleistungen o.g. Bauteile erfolgt nicht!
Auf die Wichtigkeit der Baubeschreibung wird verwiesen.
Für die Kalkulation der Einheitspreise und der Baustelleneinrichtung sind folgende Randbedingungen von äußerster Wichtigkeit. Diese sind unbedingt zu beachten. Sich daraus ergebende zusätzliche Kosten und Mehraufwendungen sind grundsätzlich in die Einheitspreise der Leitungspositionen einzurechnen, sofern dafür nicht gesonderte Leistungspositionen im LV vorhandenen sind:
Eine Ortsbesichtigung wird dringend empfohlen!
Der AN hat in seine Kalkulation entsprechend den Erfordernissen und den Vorgaben des AG den Einsatz von mind. 2 Stück, parallel arbeitender Baukolonnen aufzunehmen, ohne daß ein Anspruch auf Mehrvergütung besteht. Auch ist ein Zweischichtbetrieb auf Verlangen des AG in Abhängigkeit des Baufortschritts möglich und entsprechend einzukalkulieren.
Innerhalb des Baufeldes sowie auch im näheren Umfeld befinden sich keine nennenswerten Lagermöglichkeiten. Eine Zwischenlagerung von größeren Erd- und Baustoffen ist somit stark eingeschränkt. Die daraus resultierende Transportentfernung zu Lagerplätzen des AN ist in die jeweiligen Einheitspreise
einzukalkulieren. Auch einzusetzende Baumaterialien können nicht vollständig vor Ort zwischengelagert werden,
sondern sind bedarfsweise vom Lagerplatz direkt zum Einbauort zu bringen. Dies ist unbedingt bei der Wahl der
Bautechnolgie und bauzeitlichen Abfolge zu beachten!
Bauraum steht nur begrenzt zur Verfügung, es sind die Ausführungen der Baubeschreibung zu beachten! Straßen- und Durchfahrtsbreiten von z.T. 3,30 m sind technologisch zu berücksichtigen. Dies betrifft im vorliegenden Projekt vor allem die Durchfahrtshöhe von 3,30m unter der Bahnunterführung Höhe Lachenweg! Für alle Erdarbeiten sind gummibereifte Radbagger einzusetzen, Raupenbagger sind nur nach ausdrücklicher Anweisung des AG zugelassen! Für den An- und Abtransport von Materialien sind der Örtlichkeit entsprechende kleinere Fahrzeuge einzusetzen und vorzuhalten. Für plötzliche Einsätze der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes sind ständig an der offenen Baugrube Stahlplatten zum Abdecken der Grube vorzuhalten und bei Erfordernis unverzüglich eine Zufahrt/Zuwegung zu schaffen. Die o.a. technologischen Erschwernisse sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Koordinierung paralleler Leistungen und separat beauftragter Firmen sind zu beachten und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Der An- und Abtransport von Materialien auf den vom AN zu beschaffenden Lagerplatz ist in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen, auch wenn dies nicht gesondert in der entsprechenden Positionen beschrieben ist.
Die Schaffung von Zuwegungen (Baustraßen, Aufstellflächen, Rampen etc) für Maschinen, Geräte sowie die Vorhaltung der Baustraßen und Beräumung nach Beendigung der Baumaßnahme wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Für alle Bauteile des LV und deren Titel gilt, dass aufgrund der im Baubereich örtlichen Gegebenheiten und der teils geringen Platzverhältnisse (dicht angrenzende Grundstücke und deren Gebäude sowie Zäune, Mauern, Fundamente und Anlagen der Medienträger wie Masten etc.) die Auswahl der Geräte für alle Arbeiten zu berücksichtigen sind.
Es sind nur solche Baumaschinen einzusetzen, die ein Erhalten der angrenzenden Grundstücke und deren Gebäude sowie Zäune, Mauern, Fundamente und Anlagen der Medienträger gewährleisten!
Die Verdichtung hat mit vibrationsarmen Verdichtungsgeräten zu erfolgen.
Alle damit verbundenen Behinderungen und Erschwernisse sowie Auswahl der Maschinen sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.
In den Einheitspreis der entsprechenden Leistungsposition sind sich ergebende Mehrleistungen für An- und Abtransport und Vorhalten von Maschinen und Geräte einzurechnen.
Mit den Anwohnern ist ständig Kontakt zu halten, damit Anlieferungen jeglicher Art rechtzeitig bekannt gegeben werden und entsprechend in den Bauablauf integriert werden können.
Lichtraum- und Tragfähigkeitseinschränkungen der Zuwegung zur Baustelle sind zu beachten und bei der Ermittlung der Einheitspreise zu berücksichtigen.
Witterungs- und jahreszeitliche Erschwernisse und damit verbundene Mehrkosten werden nicht gesondert vergütet.
Winterunterbrechung: Es ist mit einer etwa 3- monatigen Winterunterbrechung etwa ab Mitte Dezember 2026 bis Ende Februar 2027 zu rechnen. Ab Anfang März 2019 (in der frostfreien Periode) können die Arbeiten nach Rücksprache mit dem AG wieder aufgenommen werden. Die derzeit geplante Bauunterbrechung ist vom 19.12.2026 bis 28.02.2027.
Abrechnung
Die Abrechnung der einzelnen Bauteile erfolgt für jeden Auftraggeber separat.
Damit verbundener Mehraufwand / Mehrkosten werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Getrennte Rechnungslegung nach Bauteil und AG:
> Beteiligte AG: WAB R+C (AW, Rietzschkebach und TW), Stadt Coswig (Stra0enbau, Mauerbau/ Gebäudesicherung)
Kalkulation / Abrechnung Allgemeine Leistungen
Die Allgemeinen Leistungen sind unter den einzelnen Auftraggebern/Bauteilen aufzuteilen.
Es erfolgt eine prozentuale Aufteilung auf Grundlage des Anteils der Bauteile an der Gesamtauftragssumme.
VORBEMERKUNGEN ZUR BEACHTUNG
Allgemeine Leistungen Allgemeine Leistungen
Allgemeine Leistungen
1 Allgemeine Leistungen
1
Allgemeine Leistungen
Sicherungsarbeiten Sicherungsarbeiten
Sicherungsarbeiten
1. 5 Sicherungsarbeiten
1. 5
Sicherungsarbeiten
Kanalbau MW- Kanal Salzstraße (WAB R+C) Kanalbau MW- Kanal Salzstraße (WAB R+C)
Kanalbau MW- Kanal Salzstraße (WAB R+C)
2 Kanalbau MW- Kanal Salzstraße (WAB R+C)
2
Kanalbau MW- Kanal Salzstraße (WAB R+C)
Vorbemerkungen Los 2 Vorbemerkungen Los 2
Auf die Wichtigkeit der Baubeschreibung wird
verwiesen.
Der Mischwasserkanalbau ist Bestandteil der Gesamt-
maßnahme.
Im unmittelbaren Baufeld stehen keine
Lagerplatzmöglichkeiten zu Verfügung.
Der An- und Abtransport von Materialien auf den vom AN
zu beschaffenden Lagerplatz ist in die entsprechenden
Einheitspreise einzurechnen, auch wenn dies nicht
gesondert in der entsprechenden Positionen beschrieben
ist und gilt für alle nachfolgenden Bauteile und
Leistungsbereiche des Leistungsverzeichnisses.
Zusätzlicher Transport und Zwischenlagerung auf dem
Lagerplatz des AN ist einzurechnen.
Bei Arbeitsunterbrechungen zu Feierabend und an
Wochenenden ist die Baugrube mit Stahlplatten
abzudecken und eine Überfahrbarkeit herzustellen.
Mit den Anwohnern und Gewerbetreibenden ist ständig
Kontakt zu halten, damit Anlieferungen jeglicher Art
rechtzeitig bekannt gegeben werden und entsprechend in
den Bauablauf integriert werden können.
Die Schaffung von Zuwegungen (Baustraßen,
Aufstellflächen, Rampen etc) für Maschinen Geräte
sowie die Vorhaltung der Baustraßen und Beräumung nach
Beendigung der Baumaßnahme, wenn nicht gesondert im
LV ausgeschrieben, wird nicht gesondert vergütet und ist
in die Einheitspreise einzurechnen.
Lichtraum- und Tragfähigkeitseinschränkungen der
Zuwegung zur Baustelle sind zu beachten und bei der
Ermittlung der Einheitspreise zu berücksichtigen.
Witterungs- und jahreszeitliche Erschwernisse (auch
Bauen im Winter!) und damit verbundene Mehrkosten
werden nicht gesondert vergütet. Diese sind in die
Einheitspreise einzurechnen. Dies gilt für sämtliche
Leistungsbereiche des Leistungsverzeichnisses.
Sich in den Losen wiederholende Leistungen wie BE,
Verkehrssicherung etc. sind anteilig zu kalkulieren.
Die im Los 2 ausgeschriebenen Leistungen betreffen
alle Kanalbauarbeiten sowie die Tiefbauleistungen zur
Verlegung des Mischwasserkanals.
Alle geplanten Medienumverlegungen bzw. Verlegung
von Provisorien sind zu Bauanfang des jeweiligen
Bauabschnittes auszuführen.
Alle Aufwendungen der Allgemeinen Leistungen,
die für das Los 2 notwendig sind, sind im Los 1 einzukalkulieren.
Die anteilige Verechnung dieser Kosten an die WAB R+C - AW
erfolgt mit einem Verteilerschlüsel, der mit Auftragserteilung
bekannt gegeben wird.
Vorbemerkungen Los 2
Hausanschlüsse Hausanschlüsse
Hausanschlüsse
2. 9 Hausanschlüsse
2. 9
Hausanschlüsse
Auswechslung TWL (WAB R+C) Auswechslung TWL (WAB R+C)
Auswechslung TWL (WAB R+C)
4 Auswechslung TWL (WAB R+C)
4
Auswechslung TWL (WAB R+C)
Vorbemerkungen Los 4 Vorbemerkungen Los 4
Auf die Wichtigkeit der Baubeschreibung wird
verwiesen.
Die Auswechslung der Trinkwasserleitung ist Bestandteil der
Gesamtmaßnahme.
Im unmittelbaren Baufeld stehen nur eingeschränkte
Lagerplatzmöglichkeiten zu Verfügung.
Der An- und Abtransport von Materialien auf den vom AN
zu beschaffenden Lagerplatz ist in die entsprechenden
Einheitspreise einzurechnen, auch wenn dies nicht
gesondert in den entsprechenden Positionen beschrieben
ist und gilt für alle nachfolgenden Bauteile und
Leistungsbereiche des Leistungsverzeichnisses.
Zusätzlicher Transport und Zwischenlagerung auf dem
Lagerplatz des AN ist einzurechnen.
Bei Arbeitsunterbrechungen zu Feierabend und an
Wochenenden ist die Baugrube mit Stahlplatten
abzudecken und eine Überfahrbarkeit herzustellen.
Mit den Anwohnern und Gewerbetreibenden ist ständig
Kontakt zu halten, damit Anlieferungen jeglicher Art
rechtzeitig bekannt gegeben werden und entsprechend in
den Bauablauf integriert werden können.
Die Schaffung von Zuwegungen (Baustraßen,
Aufstellflächen, Rampen etc) für Maschinen, Geräte
sowie die Vorhaltung der Baustraßen und Beräumung nach
Beendigung der Baumaßnahme wird nicht gesondert
vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Lichtraum- und Tragfähigkeitseinschränkungen der
Zuwegung zur Baustelle sind zu beachten und bei der
Ermittlung der Einheitspreise zu berücksichtigen.
Witterungs- und jahreszeitliche Erschwernisse (auch
Bauen im Winter!) und damit verbundene Mehrkosten
werden nicht gesondert vergütet. Diese sind in die
Einheitspreise einzurechnen. Dies gilt für sämtliche
Leistungsbereiche des Leistungsverzeichnisses.
Die Hinweise in der Baubeschreibung sind zu beachten.
Die im Los 4 ausgeschriebenen Leistungen betreffen
alle Tiefbauleistungen zur Verlegung der Trinkwasserleitungen.
Die Rohrverlegearbeiten werden durch die WAB R+C TW selbst
ausgeführt.
Hilfeleistungen (Hebearbeiten, Transporte innerhalb der Baustelle
und der Bereitstellungsfläche des AN etc) zur Rohrverlegung der
TWL Rohre DN 150 GGG einschl. Formstücke sind einzukal-
kulieren und in der entspr. LV-Position abzurechnen.
Alle Aufwendungen der Allgemeinen Leistungen,
die für das Los 4 notwendig sind, sind im Los 1 einzukalkulieren.
Die anteilige Verechnung dieser Kosten an die WAB R+C - TW
erfolgt mit einem Verteilerschlüsel, der mit Auftragserteilung
bekannt gegeben wird.
Vorbemerkungen Los 4
HAL Trinkwasserleitung HAL Trinkwasserleitung
HAL Trinkwasserleitung
4. 6 HAL Trinkwasserleitung
4. 6
HAL Trinkwasserleitung