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Unit price EUR
Net total EUR
1. Bauorhaben, allgemeine Angaben 1. Bauvorhaben, allgemeine Angaben
Renovierung und Umbau von Werkstatt- und Verwaltungsflächen im Nordwesten Berlins
sowie Sanierung und Umbau Lager- und Produktionshallen
1.1 Adresse
Eichborndamm 141-165, 13403 Berlin
1.2 Projektbeteiligte
Bauherr:
AVENTOS Beta Objektgesellschaft mbH, Geschwister-Scholl-Straße 5, 10117 Berlin
Ausführungsplanung:
&MICA GmBH, Karl-Marx-Allee 90a, 10243 Berlin
1.3 Baubeschreibungen
Auf dem Grundstück sind insgesamt fünf Gebäudeteile verortet. Diese sind im Folgenden in Bauteil A, B, C, D, E und F gegliedert. Bauteil A steht separiert im Süden des Grundstücks, die anderen Bauteile schließen sich zu einem Gebäudekomplex zusammen.
Bauteil A
Das denkmalgeschützte Werkstatt- und Verwaltungsgebäude als Solitärbau aus dem Jahr 1912/1915 mit der Bezeichnung A hat die Außenmaße von ca. 87 x 20 m.
Das Bauteil A weist eine lichte Raumhöhe von ca. 4,40 m im EG;
3,60 m im 1. OG und 3,20 bis 5,50 m im 2. OG (Höhe Traufe Innenbereich bis UK First).
Das Gebäude ist 2-geschossig und teilweise unterkellert.
Die Geschossdecken sind klassische Preußische Kappendecken.
Bauteil B
Das denkmalgeschützte Werkstatt- und Verwaltungsgebäude aus dem Jahr 1915 mit der Bezeichnung B hat die Außenmaße parallel zum Eichborndamm von ca. 230m und 9,50m Gebäudetiefe Richtung Halle D1 und D4. Das Bauteil B weist eine lichte Raumhöhe von ca. 4,90m im EG, 3,40m - 4,25m im 1.OG und 0,70-5,90m im 2.OG auf.
Das Gebäude ist größtenteils 2 Geschossig und nicht unterkellert.
Die Geschossdecken sind aus Steineisendecken (vgl. Kleinesche Decke) ausgeführt.
Bauteil C
Beim Bauteil C aus den 1980er Jahren handelt es sich um einen 3 geschossigen Verwaltungsanbau mit Verbindung zu den Hallen und dem Bauteil B. Der Massive Skelettbau mit Stützen und Unterzügen aus Stahlbeton ist nicht unterkellert. Das Erdgeschoss liegt ca. 1,50m über Geländeniveau.Das Gebäude ist nicht unterkellert.
1. Bauorhaben, allgemeine Angaben
2. Leistungsumfang 2. Leistungsumfang
Die Leistung umfasst den Abbruch und Abtrag des vorhandenen Gehwegs, inklusive Unterbau und Setzschicht, sowie die fachgerechte Entsorgung sämtlicher Abbruchmaterialien.
Anschließend erfolgt die Anpassung des Unterbaus und der Setzschicht zur Herstellung eines gleichmäßigen Gefälles von ca. 2 % vom Gebäude weg
Vorhandene Gehwegplatten werden soweit möglich wiederverwendet.
Zudem wird in Bauteil A und B ein Kiesstreifen von ca. 45 cm vorgesehen.
Der Bieter hat sich vor Ort über die Gesamtmaßnahme per Sichtung und Führung zu erkundigen.
Bei Angebotslegung wird vorausgesetzt, dass der Bieter die Maßnahmen vor Ort gesehen hat.
Kontaktdaten Bauüberwachung vor Ort:
VICTOR VON BECK
Dipl.-Ing.
Team Ausbau / Bauu¨berwachung
M +49 (0)162 374 10 29
2425_BRI@undmica.de
2. Leistungsumfang
3. Termine 3. Termine
Die Terminplanung sieht folgende Termine vor:
Bauteil A, & B
Ausführungsbeginn: ab Mitte Mai 2026
3. Termine
4. Angaben zur Baustelle 4. Angaben zur Baustelle
Baustelleneinrichtung und Transportwege:
- Anlieferung über Eichborndamm.
Die Situation der Einbahnstraße für Bauteil B und D1-4 ist zwingend zu beachten.
Das Solitärgebäude hat eine separate Zufahrt über den Eichborndamm.
- Die gesamten Wege auf dem Grundstück sind einzukalkulieren
- auf dem Grundstück ist begrenzte Lagerfläche vorhanden, Abstimmung mit Objektüberwachung vor Ort
- Baustellenbeleuchtung geht auf Kosten des AN und ist in die Preise einzukalkulieren
- WCs werden vor Ort zur Verfügung gestellt.
- Parkplatzflächen sowie Containerstellflächen sind vorhanden, Abstimmung mit Objektüberwachung vor Ort
Die vom AN für die folgenden Posten zu zahlende Vergütung wird von den Abschlagssummen sowie von
der Schlussrechnungssumme (jeweils netto) einbehalten. Sie beträgt pauschal:
- für den Strom, Wasser, Baufeinreinigung 0,2% des Bruttoauftragssumme,
- für die Bauleistungsversicherung 0,1 % der Bruttoauftragssumme,
Der Betrag, also insg. 0,3% der Bruttoauftragssumme, wird pauschal bei der Schlussrechnung abgezogen.
4. Angaben zur Baustelle
5. Allgemeine Vertragsbedingungen 5. Allgemeine Vertragsbedingungen
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil B sowie die Allgemeinen Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB Teil C in der bei der Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Ergänzend zu den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen werden folgende Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen zum Vertragsbestandteil:
5.1 Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen.
Der zugehörige aktuelle Planungsstand (Architektur und Tragwerksplanung) ist in statisch-konstruktiver Hinsicht und insbesondere hinsichtlich der baulichen Umsetzbarkeit vom Bieter eingehend zu prüfen. Alle Aspekte des Bauens bzw. Detailpunkte die zu einer Behinderung seines späteren Bau-Solls führen würden, sind im Rahmen der Bietergespräche darzulegen und vor Vertragsunterzeichnung gemeinsam mit den involvierten Planern zu klären.
5.2 Alle Maße sind vom AN eigenverantwortlich an der Baustelle zu prüfen. Abweichungen zu übergebenen Planungs- und Ausführungsunterlagen oder örtlichen Gegebenheiten sind umgehend nach Feststellung der Bauleitung mitzuteilen.
5.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und diese dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben. Sie müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, insbesondere über
Wetter, Temperaturen,
Zahl und Qualifizierung der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte,
Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte,
Zu- und Abgang von Hauptbaustoffen und Großgeräten,
Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Trocknungsszeiten und dgl.),
Zustandsfeststellungen nach VOB/B § 4 Nr. 10 und §12 Nr. 2,
Behinderung und Unterbrechung der Ausführung,
Arbeitseinstellung, mit Angabe der Gründe,
Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.
Bei Behinderung und Unterbrechung der Ausführung sowie Arbeitseinstellung sind auch die Gründe hierfür anzugeben.
5.4 Alle Positionen sind mit Herstellung, Lieferung und Montage zu kalkulieren.
5.5. Materialien weisen teilweise Schadstoffe auf, siehe Schadstoffgutachten in den Anlagen.
Die fachgerechte Entsorgung ist in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren.
5. Allgemeine Vertragsbedingungen
6. Besondere Vertragsbedingungen des AG 6. Besondere Vertragsbedingungen des AG
Aus einer zeitlich versetzten oder abschnittsweisen Ausführung von Teilleistung innerhalb des vertraglich vereinbarten Leistungszeitraumes und -umfanges resultiert kein Anspruch auf besondere Vergütung.
Vertragsstrafe
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der vereinbarten Vertragsfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jede Kalenderwoche des Verzugs 0,4 % der Auftragssumme ohne Umsatzsteuer zu zahlen.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der im Auftragsschreiben genannten
Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Abnahme
Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls.
Stundenlohnarbeiten
Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Abrechnung und Zahlungsmodalitäten
Durch den Auftraggeber werden keine Vorauszahlungen geleistet.
Abschlagsrechnung sind in zeitlichen Abständen nicht unter 4 Wochen einzureichen.
Der Auftraggeber favorisiert die Gewährung eines Skontos durch den Auftragnehmer auf die vereinbarte Vergütung jeder einzelnen vertragsgemäß gestellten Abschlags- oder Schlussrechnung bei Zahlung innerhalb der vereinbarten Skontierungsfrist.
Die Skontierungsfrist beginnt jeweils mit Freigabe der geprüften Abschlags- bzw. Schlussrechnung durch den Architekt und beträgt für Abschlagszahlungen 10 Kalendertage. Zahlungen sind rechtzeitig geleistet, wenn der Auftraggeber sie innerhalb der Skontierungsfrist veranlasst hat.
Sicherheitsleistungen
Sicherheit für die Vertragserfüllung beträgt 10 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer).
Wird die Sicherheit nicht durch Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft geleistet, wird ein anteiliger Betrag von 10 % von jeder Abschlagszahlung (inkl. Umsatzsteuer) einbehalten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 5 % der Netto-Schlussrechnungssumme.
Änderung der Vertragspreise
Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln, Material- und Transportgleitklauseln, werden nicht vereinbart. Die vereinbarten Preise sind Festpreise.
6. Besondere Vertragsbedingungen des AG
7. besondere Vertragsbedingungen - DGNB Zertifizierung Zielsetzung
Für das Projekt wird eine DGNB-Zertifizierung mit der Zielstellung "GOLD" in der Version Sanierung 2021 angestrebt. Weiterhin wird eine Verifikationsprüfung zur Konformität mit den Anforderungen der EU-Taxonomie angestrebt. Dadurch bedingt gelten Anforderungen in verschiedenen Bereichen, darunter Material- und Baustoffwahl, Baustelle, Inbetriebnahme, etc..
Der AN hat alle hierfür erforderlichen Leistungen mit zu erbringen und in die EPs (Einheitspreise) einzukalkulieren. Der AN muss ggf. an erforderlichen Besprechungen/Abstimmungsterminen hierzu teilnehmen.
Die Anlage "BRICK-DGNB-Hinweis.PDF" ist zu beachten und als Bestandsteil des Auftrags zu betrachten.
7. besondere Vertragsbedingungen - DGNB Zertifizierung
8. Anlagen zum LV 7. Anlagen:
Die nachfolgend aufgeführten und dem Leistungsverzeichnis angefügten Planunterlagen gelten als Kalkulationsgrundlage.
Hinweis: Die Pläne sind nicht zur Ausführung freigegeben.
xxx Anlagen:-NOCH ABZUSTIMMEN
Anlage 2_DGNB-Vorbemerkung
251125_BRI_BT-A_EG Skizze Kiestreifen.pdf
BRI_A_5_B_GR_E0-00_F05_Rampen.pdf
XXX Aussenanlagenplan
XXX Konstruktionszeichnung Moniteurs + Verortungsplan Moniteurs
8. Anlagen zum LV
01 Abbrucharbeiten
01
Abbrucharbeiten
Bereich Treppenhaus B1 Foto Bestand:
Auszug Planung:
Bereich Treppenhaus B1
01.__.__.0010 Abbruch und Zwischenlagerung Pflasterbelag Die vorhandenen Gehwegplatten (ca. 35×35cm, ca. 6cm dick) auf einer Fläche von 1,50×6,50m sind abzubauen. Platten sind sorgfältig zu lösen, von Anhaftungen zu reinigen und sortenrein auf der Baustelle zwischenzulagern. Beschädigte Platten sind fachgerecht zu entsorgen.
Inklusive Gehwegplatten-Fläche am neuen Standort des Verkehrsschildes "Einfahrt verboten", ca. 1,0 m²
Ort: Bereich Treppenhaus B1
01.__.__.0010
Abbruch und Zwischenlagerung Pflasterbelag
11.00
m²
01.__.__.0020 Abbruch und Entsorgung Bordstein Im Bereich der barrierefreien Fläche (1,50 × 1,50 m) ist der vorhandene Bordstein vollständig auszubauen und fachgerecht zu entsorgen. Angrenzende Flächen sind zu schützen.
Ort: Bereich Treppenhaus B1
01.__.__.0020
Abbruch und Entsorgung Bordstein
1.50
m
01.__.__.0030 Abbruch und Entsorgung Setz- und Deckschicht Die vorhandene Setz- und Deckschicht unter den Gehwegplatten ist vollständig abzubauen. Dies umfasst sämtliche Sand-, Kies- oder Dünnbettmaterialien bis zur tragfähigen Unterlage.
Die Schichten sind sorgfältig zu lösen, aufzulockern und von der Baustelle abzutransportieren. D
as Material ist vollständig fachgerecht zu entsorgen, eine Wiederverwendung ist nicht vorgesehen.
Dabei ist darauf zu achten, dass die bereits abgenommenen Gehwegplatten sowie angrenzende Flächen und Bauteile nicht beschädigt werden.
Ort: Bereich Treppenhaus B1
01.__.__.0030
Abbruch und Entsorgung Setz- und Deckschicht
10.00
m²
01.__.__.0040 Höhenpunkte festlegen Vor Beginn der Arbeiten werden die Höhenpunkte für die geplante Gehweg- bzw. Rampenfläche festgelegt.
Als oberer Bezugspunkt dient die Oberkante der Eingangstür bzw. Eingangsbereichsebene, als unterer Bezugspunkt die Ebene der Straße.
Auf Basis dieser Bezugspunkte wird das Gefälle von ca. 2 % über die gesamte Fläche vom Gebäude weg bis zur Straßenebene abgesteckt und markiert.
Die Höhenpunkte werden sichtbar gekennzeichnet, um eine exakte Umsetzung der nachfolgenden Abtrag- und Aufbauarbeiten sicherzustellen.
Ort: Bereich Treppenhaus B1
01.__.__.0040
Höhenpunkte festlegen
L
1.00
psch
01.__.__.0050 Abtrag vorhandener Boden für Gefälleherstellung Der vorhandene Boden im Bereich der geplanten Gehweg- oder Rampenfläche ist bis zur erforderlichen Höhe abtragend zu bearbeiten, um das geplante Gefälle von ca. 2 % herzustellen.
Dabei sind organische Anteile, Wurzelwerk, größere Steine oder sonstige Hindernisse zu entfernen.
Die Fläche ist ebenmäßig herzurichten, angrenzende Flächen sind zu schützen.
Das abgetragene Material ist fachgerecht von der Baustelle zu entsorgen.
Ort: Bereich Treppenhaus B1
01.__.__.0050
Abtrag vorhandener Boden für Gefälleherstellung
11.00
m²
Bereich Nutzungseinheit E0.02 Foto Bestand:
Auszug Planung:
Bereich Nutzungseinheit E0.02
01.__.__.0060 Abbruch und Zwischenlagerung Pflasterbelag Die vorhandenen Gehwegplatten (ca. 35×35cm, ca. 6cm dick) auf einer Fläche von 1,43×2,84m vor dem Eingangstor sind abzubauen, inkl. Randsteine zu den angrenzenden Rasenflächen. Platten und Randsteine sind sorgfältig zu lösen, von Anhaftungen zu reinigen und sortenrein auf der Baustelle zwischenzulagern. Beschädigte Platten und Randsteine sind fachgerecht zu entsorgen.
Ort: Nutzungseinheit Bereich T.B. E0.02
01.__.__.0060
Abbruch und Zwischenlagerung Pflasterbelag
5.80
m²
01.__.__.0070 Abbruch und Entsorgung Bordstein Im Bereich der geplanen Rampe ist der vorhandene Bordstein vollständig auszubauen und fachgerecht zu entsorgen. Angrenzende Flächen sind zu schützen.
Ort: Bereich T.B. E0.02
01.__.__.0070
Abbruch und Entsorgung Bordstein
2.80
m
01.__.__.0080 Abbruch und Entsorgung Setz- und Deckschicht Die vorhandene Setz- und Deckschicht unter den Gehwegplatten ist vollständig abzubauen. Dies umfasst sämtliche Sand-, Kies- oder Dünnbettmaterialien bis zur tragfähigen Unterlage.
Die Schichten sind sorgfältig zu lösen, aufzulockern und von der Baustelle abzutransportieren. D
Das Material ist vollständig fachgerecht zu entsorgen, eine Wiederverwendung ist nicht vorgesehen.
Dabei ist darauf zu achten, dass die bereits abgenommenen Gehwegplatten sowie angrenzende Flächen und Bauteile nicht beschädigt werden.
Ort: Bereich T.B. E0.02
01.__.__.0080
Abbruch und Entsorgung Setz- und Deckschicht
5.80
m²
01.__.__.0090 Höhenpunkte festlegen Vor Beginn der Arbeiten werden die Höhenpunkte für die geplante Gehweg- bzw. Rampenfläche festgelegt.
Als oberer Bezugspunkt dient die Oberkante der Eingangstür bzw. Eingangsbereichsebene, als unterer Bezugspunkt die Ebene der Straße.
Auf Basis dieser Bezugspunkte wird das Gefälle von ca. 2 % über die gesamte Fläche vom Gebäude weg bis zur Straßenebene abgesteckt und markiert.
Die Höhenpunkte werden sichtbar gekennzeichnet, um eine exakte Umsetzung der nachfolgenden Abtrag- und Aufbauarbeiten sicherzustellen.
Ort: Bereich T.B. E0.02
01.__.__.0090
Höhenpunkte festlegen
L
1.00
psch
01.__.__.0100 Abtrag vorhandener Boden für Gefälleherstellung Der vorhandene Boden im Bereich der geplanten Gehweg- oder Rampenfläche ist bis zur erforderlichen Höhe abtragend zu bearbeiten, um das geplante Gefälle von ca. 2 % im vorderen Bereich herzustellen und im Bereich an der Tür mit Minimalgefälle herzustellen.
Dabei sind organische Anteile, Wurzelwerk, größere Steine oder sonstige Hindernisse zu entfernen.
Die Fläche ist ebenmäßig herzurichten, angrenzende Flächen sind zu schützen.
Das abgetragene Material ist fachgerecht von der Baustelle zu entsorgen.
Ort: Bereich T.B. E0.02
01.__.__.0100
Abtrag vorhandener Boden für Gefälleherstellung
5.80
m²
Bereich Treppenhaus B2 Fotos Bestand:
Auszug aus der Planung:
Bereich Treppenhaus B2
01.__.__.0110 Abbruch und Entsorgung Briefkastenanlage Demontage einer freistehenden Briefkastenanlage, bestehend aus Kastenmodul auf zwei metallischen Rundstützen. Anlage vollständig aufnehmen, Befestigungen am Boden lösen bzw. abschneiden,
Anschließend Abtransport und fachgerechte Entsorgung der kompletten Briefkastenanlage einschließlich Montagematerial.
Foto:
Ort: Bereich Treppenhaus B2
01.__.__.0110
Abbruch und Entsorgung Briefkastenanlage
1.00
St
01.__.__.0120 Versetzen Pflanztrog Versetzen des bestehenden Pflanztroges inkl. Füllmaterial und Pflanzen
Distanz: ca. 100m
Lage in Abstimmung mit der Bauüberwachung vor Ort
Foto:
Derzeitiger Aufstellort: Zwischen TH 2 und 3
01.__.__.0120
Versetzen Pflanztrog
L
1.00
psch
01.__.__.0130 Abbruch und Zwischenlagerung Pflasterbelag Der vorhandene Pflasterbelag (Gehwegplatten 35 × 35 cm, ca. 6 cm dick) auf einer Fläche von insgesamt ca. 5m² ist vollständig aufzunehmen. Platten sind schonend zu lösen, zu reinigen und sortenrein auf der Baustelle zwischenzulagern. Beschädigte Platten sind fachgerecht zu entsorgen.
Ort: Bereich Treppenhaus B2
01.__.__.0130
Abbruch und Zwischenlagerung Pflasterbelag
5.00
m²
01.__.__.0140 Abbruch und Entsorgung Bordstein Im Bereich der barrierefreien Fläche ca. 1,5m ist der vorhandene Randstein im Bereich der ehem. Briefkastenanlagenaufstellfläche vollständig auszubauen und fachgerecht zu entsorgen. Angrenzende Flächen sind zu schützen.
Ort: Bereich Treppenhaus B2
01.__.__.0140
Abbruch und Entsorgung Bordstein
1.50
m
01.__.__.0150 Anpassung Bordstein Rampe Im Bereich der Absenkung des Gehwegbelages ist der bestehende Bordstein auf einer Länge von 5,00 m durch Schneiden, Stemmen oder Fräsen auf Rampenhöhe abzusenken. Übergänge sind so herzustellen, dass ein trittsicherer und barrierefreier Übergang entsteht.
Ort: Bereich Treppenhaus B2
01.__.__.0150
Anpassung Bordstein Rampe
5.00
m
01.__.__.0160 Abbruch und Entsorgung Setz- und Deckschicht Die vorhandene Setz- und Deckschicht unter den Gehwegplatten ist vollständig abzubauen. Dies umfasst sämtliche Sand-, Kies- oder Dünnbettmaterialien bis zur tragfähigen Unterlage.
Die Schichten sind sorgfältig zu lösen, aufzulockern und von der Baustelle abzutransportieren. D
as Material ist vollständig fachgerecht zu entsorgen, eine Wiederverwendung ist nicht vorgesehen.
Dabei ist darauf zu achten, dass die bereits abgenommenen Gehwegplatten sowie angrenzende Flächen und Bauteile nicht beschädigt werden.
Ort: Bereich Treppenhaus B2
01.__.__.0160
Abbruch und Entsorgung Setz- und Deckschicht
5.00
m²
01.__.__.0170 Höhenpunkte festlegen Vor Beginn der Arbeiten werden die Höhenpunkte für die geplante Gehweg- bzw. Rampenfläche festgelegt.
Als oberer Bezugspunkt dient die Oberkante der Eingangstür bzw. Eingangsbereichsebene, als unterer Bezugspunkt die Ebene der Straße.
Auf Basis dieser Bezugspunkte wird das Gefälle von ca. 2 % über die gesamte Fläche vom Gebäude weg bis zur Straßenebene abgesteckt und markiert.
Die Höhenpunkte werden sichtbar gekennzeichnet, um eine exakte Umsetzung der nachfolgenden Abtrag- und Aufbauarbeiten sicherzustellen.
Ort: Bereich Treppenhaus B2
01.__.__.0170
Höhenpunkte festlegen
L
1.00
psch
01.__.__.0180 Abtrag vorhandener Boden für Gefälleherstellung Der vorhandene Boden im Bereich der geplanten Gehweg- oder Rampenfläche ist bis zur erforderlichen Höhe abtragend zu bearbeiten, um das geplante Gefälle von ca. 2 % herzustellen.
Dabei sind organische Anteile, Wurzelwerk, größere Steine oder sonstige Hindernisse zu entfernen.
Die Fläche ist ebenmäßig herzurichten, angrenzende Flächen sind zu schützen.
Das abgetragene Material ist fachgerecht von der Baustelle zu entsorgen.
Ort: Bereich Treppenhaus B2
01.__.__.0180
Abtrag vorhandener Boden für Gefälleherstellung
5.00
m²
01.__.__.0190 Abbruch vorhandenes Mauerwerk Einfriedung Demontage einer bestehenden Einfriedung aus Mauerwerk im Außenbereich sowie Entsorgung.
Inkl. Ausbesserungsarbeiten im Pflasterbelag im Bereich der Mauerwerkswände mit neuem Pflasterbelag gemäß dem bestehenden Pflaster.
Höhe Einfriedung: ca. 1,05m
Breite: ca. 25cm
Länge insgesamt: ca. 4,10m
Foto:
Lage: Zwischen TH 2 und 3 Bauteil B
01.__.__.0190
Abbruch vorhandenes Mauerwerk Einfriedung
L
1.00
psch
Bereich Treppenhaus B3 Foto der Bestandssituation:
Auszug aus der Planung:
Bereich Treppenhaus B3
01.__.__.0200 Höhenpunkte festlegen Vor Beginn der Arbeiten werden die Höhenpunkte für die geplante Gehweg- bzw. Rampenfläche festgelegt.
Als oberer Bezugspunkt dient die Oberkante der Eingangstür bzw. Eingangsbereichsebene, als unterer Bezugspunkt die Ebene der Straße.
Auf Basis dieser Bezugspunkte wird das Gefälle von ca. 2 % über die gesamte Fläche vom Gebäude weg bis zur Straßenebene abgesteckt und markiert.
Die Höhenpunkte werden sichtbar gekennzeichnet, um eine exakte Umsetzung der nachfolgenden Abtrag- und Aufbauarbeiten sicherzustellen.
Ort: Bereich Treppenhaus B3
01.__.__.0200
Höhenpunkte festlegen
L
1.00
psch
01.__.__.0210 Abbruch und Zwischenlagerung Pflasterbelag Der vorhandene Pflasterbelag (Gehwegplatten 35 × 35 cm, ca. 6 cm dick) auf einer Fläche von insgesamt ca. 5m² ist vollständig aufzunehmen. Platten sind schonend zu lösen, zu reinigen und sortenrein auf der Baustelle zwischenzulagern. Beschädigte Platten sind fachgerecht zu entsorgen.
Ort: Bereich Treppenhaus B3
01.__.__.0210
Abbruch und Zwischenlagerung Pflasterbelag
5.00
m²
01.__.__.0220 Abbruch und Entsorgung Bordstein Der vorhandene Pflasterbelag (Gehwegplatten 35 × 35 cm, ca. 6 cm dick) auf einer Fläche von insgesamt ca. 5m² ist vollständig aufzunehmen. Platten sind schonend zu lösen, zu reinigen und sortenrein auf der Baustelle zwischenzulagern. Beschädigte Platten sind fachgerecht zu entsorgen.
Ort: Bereich Treppenhaus B3
01.__.__.0220
Abbruch und Entsorgung Bordstein
O
1.50
m
01.__.__.0230 Anpassung Bordstein Rampe Im Bereich der Rampe ist der bestehende Bordstein auf einer Länge von 3,495 m durch Schneiden, Stemmen oder Fräsen auf Rampenhöhe abzusenken. Übergänge sind so herzustellen, dass ein trittsicherer und barrierefreier Übergang entsteht.
Ort: Bereich Treppenhaus B3
01.__.__.0230
Anpassung Bordstein Rampe
3.50
m
01.__.__.0240 Abbruch und Entsorgung Setz- und Deckschicht Die vorhandene Setz- und Deckschicht unter den Gehwegplatten ist vollständig abzubauen. Dies umfasst sämtliche Sand-, Kies- oder Dünnbettmaterialien bis zur tragfähigen Unterlage.
Die Schichten sind sorgfältig zu lösen, aufzulockern und von der Baustelle abzutransportieren.
Das Material ist vollständig fachgerecht zu entsorgen, eine Wiederverwendung ist nicht vorgesehen.
Dabei ist darauf zu achten, dass die bereits abgenommenen Gehwegplatten sowie angrenzende Flächen und Bauteile nicht beschädigt werden.
Ort: Bereich Treppenhaus B3
01.__.__.0240
Abbruch und Entsorgung Setz- und Deckschicht
5.00
m²
01.__.__.0250 Abtrag vorhandener Boden für Gefälleherstellung Der vorhandene Boden im Bereich der geplanten Gehweg- oder Rampenfläche ist bis zur erforderlichen Höhe abtragend zu bearbeiten, um das geplante Gefälle von ca. 2 % herzustellen.
Dabei sind organische Anteile, Wurzelwerk, größere Steine oder sonstige Hindernisse zu entfernen.
Die Fläche ist ebenmäßig herzurichten, angrenzende Flächen sind zu schützen.
Das abgetragene Material ist fachgerecht von der Baustelle zu entsorgen.
Ort: Bereich Treppenhaus B3
01.__.__.0250
Abtrag vorhandener Boden für Gefälleherstellung
5.00
m²
Bereich T.B. E0.08 Foto Bestand:
Auszug Plan:
Bereich T.B. E0.08
01.__.__.0260 Abbruch und Zwischenlagerung Pflasterbelag Die vorhandenen Gehwegplatten (ca. 35×35cm, ca. 6cm dick) auf einer Fläche von 1,43×2,84m vor dem Eingangstor sind abzubauen, inkl. Randsteine zu den angrenzenden Rasenflächen. Platten und Randsteine sind sorgfältig zu lösen, von Anhaftungen zu reinigen und sortenrein auf der Baustelle zwischenzulagern. Beschädigte Platten und Randsteine sind fachgerecht zu entsorgen.
Ort: Nutzungseinheit Bereich T.B. E0.08
01.__.__.0260
Abbruch und Zwischenlagerung Pflasterbelag
O
6.50
m²
01.__.__.0270 Abbruch und Entsorgung Bordstein Im Bereich der geplanen Rampe ist der vorhandene Bordstein vollständig auszubauen und fachgerecht zu entsorgen. Angrenzende Flächen sind zu schützen.
Ort: Nutzungseinheit Bereich T.B. E0.08
01.__.__.0270
Abbruch und Entsorgung Bordstein
O
2.80
m
01.__.__.0280 Abbruch und Entsorgung Setz- und Deckschicht Die vorhandene Setz- und Deckschicht unter den Gehwegplatten ist vollständig abzubauen. Dies umfasst sämtliche Sand-, Kies- oder Dünnbettmaterialien bis zur tragfähigen Unterlage.
Die Schichten sind sorgfältig zu lösen, aufzulockern und von der Baustelle abzutransportieren. D
Das Material ist vollständig fachgerecht zu entsorgen, eine Wiederverwendung ist nicht vorgesehen.
Dabei ist darauf zu achten, dass die bereits abgenommenen Gehwegplatten sowie angrenzende Flächen und Bauteile nicht beschädigt werden.
Ort: Nutzungseinheit Bereich T.B. E0.08
01.__.__.0280
Abbruch und Entsorgung Setz- und Deckschicht
O
6.50
m²
01.__.__.0290 Höhenpunkte festlegen Vor Beginn der Arbeiten werden die Höhenpunkte für die geplante Gehweg- bzw. Rampenfläche festgelegt.
Als oberer Bezugspunkt dient die Oberkante der Eingangstür bzw. Eingangsbereichsebene, als unterer Bezugspunkt die Ebene der Straße.
Auf Basis dieser Bezugspunkte wird das Gefälle von ca. 2 % über die gesamte Fläche vom Gebäude weg bis zur Straßenebene abgesteckt und markiert.
Die Höhenpunkte werden sichtbar gekennzeichnet, um eine exakte Umsetzung der nachfolgenden Abtrag- und Aufbauarbeiten sicherzustellen.
Ort: Nutzungseinheit Bereich T.B. E0.08
01.__.__.0290
Höhenpunkte festlegen
O
L
1.00
psch
01.__.__.0300 Abtrag vorhandener Boden für Gefälleherstellung Der vorhandene Boden im Bereich der geplanten Gehweg- oder Rampenfläche ist bis zur erforderlichen Höhe abtragend zu bearbeiten, um das geplante Gefälle von ca. 2 % im vorderen Bereich herzustellen und im Bereich an der Tür mit Minimalgefälle herzustellen.
Dabei sind organische Anteile, Wurzelwerk, größere Steine oder sonstige Hindernisse zu entfernen.
Die Fläche ist ebenmäßig herzurichten, angrenzende Flächen sind zu schützen.
Das abgetragene Material ist fachgerecht von der Baustelle zu entsorgen.
Ort: Nutzungseinheit Bereich T.B. E0.08
01.__.__.0300
Abtrag vorhandener Boden für Gefälleherstellung
O
6.50
m²
Bereich Treppenhaus B4 Foto der Bestandssituation:
Auszug aus der Planung:
Bereich Treppenhaus B4
01.__.__.0310 Höhenpunkte festlegen Vor Beginn der Arbeiten werden die Höhenpunkte für die geplante Gehweg- bzw. Rampenfläche festgelegt.
Als oberer Bezugspunkt dient die Oberkante der Eingangstür bzw. Eingangsbereichsebene, als unterer Bezugspunkt die Ebene der Straße.
Auf Basis dieser Bezugspunkte wird das Gefälle von ca. 2 % über die gesamte Fläche vom Gebäude weg bis zur Straßenebene abgesteckt und markiert.
Die Höhenpunkte werden sichtbar gekennzeichnet, um eine exakte Umsetzung der nachfolgenden Abtrag- und Aufbauarbeiten sicherzustellen.
Ort: Bereich Treppenhaus B4
01.__.__.0310
Höhenpunkte festlegen
L
1.00
psch
01.__.__.0320 Abbruch und Entsorgung Bordstein Im Bereich der barrierefreien Fläche ist der vorhandene Bordstein vollständig auszubauen und fachgerecht zu entsorgen. Angrenzende Flächen sind zu schützen.
Ort: Bereich Treppenhaus B4
01.__.__.0320
Abbruch und Entsorgung Bordstein
4.30
m
01.__.__.0330 Abbruch und Zwischenlagerung Pflasterbelag Die vorhandenen Gehwegplatten (ca. 35×35cm, ca. 6cm dick) auf einer Fläche von 2,15 x 4,30 m sind abzubauen. Platten sind sorgfältig zu lösen, von Anhaftungen zu reinigen und sortenrein auf der Baustelle zwischenzulagern. Beschädigte Platten sind fachgerecht zu entsorgen.
Ort: Bereich Treppenhaus B4
01.__.__.0330
Abbruch und Zwischenlagerung Pflasterbelag
9.50
m²
01.__.__.0340 Anpassung Bordstein Rampe Im Bereich der Rampe ist der bestehende Bordstein auf einer Länge von 4,30 m durch Schneiden, Stemmen oder Fräsen auf Rampenhöhe abzusenken. Übergänge sind so herzustellen, dass ein trittsicherer und barrierefreier Übergang entsteht.
Ort: Bereich Treppenhaus B4
01.__.__.0340
Anpassung Bordstein Rampe
4.30
m
01.__.__.0350 Abbruch und Entsorgung Setz- und Deckschicht Die vorhandene Setz- und Deckschicht unter den Gehwegplatten ist vollständig abzubauen. Dies umfasst sämtliche Sand-, Kies- oder Dünnbettmaterialien bis zur tragfähigen Unterlage.
Die Schichten sind sorgfältig zu lösen, aufzulockern und von der Baustelle abzutransportieren. D
as Material ist vollständig fachgerecht zu entsorgen, eine Wiederverwendung ist nicht vorgesehen.
Dabei ist darauf zu achten, dass die bereits abgenommenen Gehwegplatten sowie angrenzende Flächen und Bauteile nicht beschädigt werden.
Ort: Bereich Treppenhaus B4
01.__.__.0350
Abbruch und Entsorgung Setz- und Deckschicht
L
1.00
psch
Bereich Treppenhaus B5 Foto der Bestandssituation:
Auszug aus dem Plan:
Bereich Treppenhaus B5
01.__.__.0360 Höhenpunkte festlegen Vor Beginn der Arbeiten werden die Höhenpunkte für die geplante Gehweg- bzw. Rampenfläche festgelegt.
Als oberer Bezugspunkt dient die Oberkante der Eingangstür bzw. Eingangsbereichsebene, als unterer Bezugspunkt die Ebene der Straße.
Auf Basis dieser Bezugspunkte wird das Gefälle von ca. 2 % über die gesamte Fläche vom Gebäude weg bis zur Straßenebene abgesteckt und markiert.
Die Höhenpunkte werden sichtbar gekennzeichnet, um eine exakte Umsetzung der nachfolgenden Abtrag- und Aufbauarbeiten sicherzustellen.
Ort: Bereich Treppenhaus B5
01.__.__.0360
Höhenpunkte festlegen
L
1.00
psch
01.__.__.0370 Abbruch und Entsorgung Bordstein Im Bereich der barrierefreien Fläche (1,50 × 2,055 m) ist der vorhandene Bordstein vollständig auszubauen und fachgerecht zu entsorgen. Angrenzende Flächen sind zu schützen.
Ort: Bereich Treppenhaus B5
01.__.__.0370
Abbruch und Entsorgung Bordstein
1.50
m
01.__.__.0380 Anpassung Bordstein Rampe Im Bereich der Rampe ist der bestehende Bordstein auf einer Länge von 3,495 m durch Schneiden, Stemmen oder Fräsen auf Rampenhöhe abzusenken. Übergänge sind so herzustellen, dass ein trittsicherer und barrierefreier Übergang entsteht.
Ort: Bereich Treppenhaus B5
01.__.__.0380
Anpassung Bordstein Rampe
3.50
m
01.__.__.0390 Abtrag der Grünfläche für Rampenherstellung Die vorhandene Grünfläche im Bereich der geplanten Rampe ist abzutragen.
Dies umfasst die Entfernung der Rasen- oder Oberbodenschicht sowie etwaiges Wurzelwerk bis zur tragfähigen Unterlage.
Das abgetragene Material ist von der Baustelle abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen.
Dabei sind angrenzende Flächen, bereits vorhandene Beläge und Bauteile zu schützen.
Nach Abtrag ist die Fläche für die Herstellung des Unterbaus der Rampe vorzubereiten.
Ort: Bereich Treppenhaus B5
01.__.__.0390
Abtrag der Grünfläche für Rampenherstellung
10.30
m²
01.__.__.0400 Abtrag vorhandener Boden für Gefälleherstellung Der vorhandene Boden im Bereich der geplanten Gehweg- oder Rampenfläche ist bis zur erforderlichen Höhe abtragend zu bearbeiten, um das geplante Gefälle von ca. 2 % herzustellen.
Dabei sind organische Anteile, Wurzelwerk, größere Steine oder sonstige Hindernisse zu entfernen.
Die Fläche ist ebenmäßig herzurichten, angrenzende Flächen sind zu schützen.
Das abgetragene Material ist fachgerecht von der Baustelle zu entsorgen.
Ort: Bereich Treppenhaus B5
01.__.__.0400
Abtrag vorhandener Boden für Gefälleherstellung
10.30
m²
01.__.__.0410 Abbruch und Zwischenlagerung Pflasterbelag Die vorhandenen Gehwegplatten (ca. 35×35cm, ca. 6cm dick) auf einer Fläche von 2,15 x 4,30 m sind abzubauen. Platten sind sorgfältig zu lösen, von Anhaftungen zu reinigen und sortenrein auf der Baustelle zwischenzulagern. Beschädigte Platten sind fachgerecht zu entsorgen.
Ort: Bereich T.B. E0.08
01.__.__.0410
Abbruch und Zwischenlagerung Pflasterbelag
9.50
m²
Abbruch Aussenelemente Stahl Im Außenbereich sind Bauteile an das Gebäude angebracht sowie im Außenraum aufgestellt.
In den folgenden Positionen geht es um deren Abbruch sowie Entsorgung.
Da es sich hauptsächlich um Stahlelemente handelt. ist im Angebotspreis separat durch den Bieter aufzulisten:
- Abbrucharbeiten
- Lieferkosten zur Entsorgungsstelle/Verwerter
- Vergütung für Stahl in kg vom Verwerter zu AN
Abbruch Aussenelemente Stahl
01.__.__.0420 Abbruch Stahlpylone Gehwegbereich, Höhe ca. 1,10m Demontage und Entsorgung Rundrohrpylon aus Stahl inkl. Stahlgliederkette bis UK Gehwegplatten und deren Bettung
Inkl. Aufnahme der Gehwegplatten im Bereich des Stahlpylones sowie neue Bettung und Vefüllung der Fehlstelle im Gehwegbereich mit Gehwegplatten und neue Verlegung der zwischengelagerten Gehwegplatten.
Foto:
Höhe bis ca. 1,10 m
Durchmesser bis ca. 0,25m
Lage: bei Treppenhaus B6
01.__.__.0420
Abbruch Stahlpylone Gehwegbereich, Höhe ca. 1,10m
1.00
St
01.__.__.0430 Abbruch Stahlpylon und Drehtor Stahlpylon als Stahlstütze inklusive Drehtor
Höhe Stahlpylon: ca. 1,00m
Drehtor aus Stahlrahmen, länge ca. 6,20m
Foto:
Lage: bei Bauteil A, Pausenbereich
01.__.__.0430
Abbruch Stahlpylon und Drehtor
H
1.00
St
01.__.__.0440 Abbruch Stahlpylon Gehwegbereich, Höhe ca.2,20m Höhe bis ca. 2,20 m
ca. 0,25/0,25m
Inkl. Demontage und Entsorgung Beschilderung
Foto:
Lage: bei Treppenhaus B1
01.__.__.0440
Abbruch Stahlpylon Gehwegbereich, Höhe ca.2,20m
H
2.00
St
01.__.__.0450 Abbruch Stahlpylon Asphalt Höhe ca. 1,20m Höhe bis ca. 1,20 m
Durchmesser bis ca. 0,25m
Inkl. Aufnahme der Asphaltbereiches bis ca. 23cm stärke im Bereich des Stahlpylones sowie neue Bettung und Vefüllung der Fehlstelle mit Asphalt.
inkl. Beschilderung
Foto:
Lage: bei Bauteil A, Pausenbereich
01.__.__.0450
Abbruch Stahlpylon Asphalt Höhe ca. 1,20m
H
1.00
St
01.__.__.0460 Abbruch Stahlpylone Grünfläche Inkl. Erdarbeiten um den Stahlpylon zur Aufnahme und Wiederverfüllung des FEhlbereches in den Grünflächen mit zwischengelagertem Boden.
Foto:
Lage: Gegenüber Treppenhaus B6
01.__.__.0460
Abbruch Stahlpylone Grünfläche
H
1.00
St
01.__.__.0470 Abbruch Fahradeinstellbügel wandh ängend Demontage und Entsorgung von wandhängenden
Fahrradbügeln inkl. Befestigungsmaterial und
Verschluss der Löcher duch geeignetes Fugenmaterial, Farbe wie Bestand.
Foto:
Lage: Treppenhausturm B6
01.__.__.0470
Abbruch Fahradeinstellbügel wandhängend
10.00
St
01.__.__.0480 Abbruch Ösen wandhängend Abbruch und Entsorgung von Ösen an der Mauerwerkswand
Foto:
Lage: Treppenhausturm B6
01.__.__.0480
Abbruch Ösen wandhängend
H
3.00
St
02 Wegebau/Rampenherstellung
02
Wegebau/Rampenherstellung
Bereich Treppenhaus B1
Bereich Treppenhaus B1
02.__.__.0010 Herstellung Frostschutzkies oder Schotter Auf der zuvor abgetragenen Fläche der Außenanlagen ist ein tragfähiger Unterbau aus Frostschutzkies oder Schotter fachgerecht herzustellen.
Das Material ist gleichmäßig auf der Fläche aufzubringen, sorgfältig zu verdichten und auf Frostsicherheit zu prüfen.
Die Aufbauhöhe richtet sich nach den anerkannten Regeln der Technik und muss so gewählt werden, dass der spätere Oberbelag in der vorgesehenen Höhe aufliegt.
Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass das Gefälle von . 2 % eingehalten wird.
Angrenzende Flächen und Bauteile sind während der Arbeiten zu schützen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich Treppenhaus B1 (Rampe und Einfahrt verboten Schild)
02.__.__.0010
Herstellung Frostschutzkies oder Schotter
11.00
m²
02.__.__.0020 Feinprofilierung 2% Gefälle Nach Einbau und Verdichtung des Frostschutzkieses oder Schotters ist die Fläche fachgerecht feinprofilierend zu bearbeiten, um das geplante Gefälle von ca. 2 % über die gesamte Gehweg- oder Rampenfläche exakt herzustellen.
Dabei sind die Höhenpunkte zu überprüfen, die Sollhöhe für den späteren Oberbelag sicherzustellen und die Fläche ebenmäßig abzuziehen.
Angrenzende Flächen und Bauteile sind während der Arbeiten zu schützen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich Treppenhaus B1 (Rampe)
02.__.__.0020
Feinprofilierung 2% Gefälle
10.00
m²
02.__.__.0030 Herstellung Setzschicht Auf der nach Frostschutzkies / Schotter eingebauten und feinprofilierten Fläche ist eine Setzschicht aus geeignetem Sand oder Splitt-Sand-Gemisch fachgerecht aufzubringen.
Die Setzschicht ist ebenmäßig auszuziehen und auf die Sollhöhe für den späteren Oberbelag zu nivellieren. Sie dient als tragfähige Ausgleichsschicht für Pflaster oder Platten und sorgt für die korrekte Lage, Ausrichtung und Ebenheit des Oberbelags.
Während der Arbeiten sind angrenzende Flächen, bereits verlegte Platten sowie Bauteile zu schützen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich Treppenhaus B1 (Rampe und Einfahrt verboten Schild)
02.__.__.0030
Herstellung Setzschicht
11.00
m²
02.__.__.0040 Verlegung zwischengelagerte Platten Auf der vorbereiteten Setzschicht sind die Gehwegplatten fachgerecht zu verlegen.
Dabei sind die Platten auf die Sollhöhe auszurichten, auf Ebenheit und das geplante Gefälle von ca. 2 % zu prüfen.
Die Rampe muss den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen.
Bereits abgenommene und zwischengelagerte Platten sind nach Reinigung und Sortierung wiederzuverwenden; beschädigte oder unbrauchbare Platten sind fachgerecht zu entsorgen und gegebenenfalls durch neue Platten (passend zu den vorhandenen Platten) zu ersetzen.
Die Verlegung erfolgt unter Berücksichtigung der Randbereiche, angrenzender Flächen und vorhandener Bauteile, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich Treppenhaus B1 (Rampe und Einfahrt verboten Schild)
02.__.__.0040
Verlegung zwischengelagerte Platten
11.00
m²
02.__.__.0050 Verdichten/Abrütteln Gehweg/Rampenfläche Nach Einbau von Setzschicht und Verlegung der Platten oder Pflaster ist die Fläche fachgerecht abzurütteln, um die Platten dauerhaft in der Setzschicht zu fixieren und eine gleichmäßige Tragfähigkeit der Fläche sicherzustellen.
Dabei sind angrenzende Flächen zu schützen, die Ebenheit und das Gefälle zu prüfen.
Ort: Bereich Treppenhaus B1 (Rampe und Einfahrt verboten Schild)
02.__.__.0050
Verdichten/Abrütteln Gehweg/Rampenfläche
11.00
m²
02.__.__.0060 Herstellung Fugen Nach Verlegung des Oberbelags sind die Fugen zwischen den Platten oder Pflastersteinen fachgerecht zu verfüllen.
Dazu wird Fugensand, Splitt oder Mörtel eingebracht, sodass eine dauerhafte Stabilität und Belastbarkeit der Fläche gewährleistet ist.
Die Arbeiten erfolgen auf der gesamten Gehweg- oder Rampenfläche unter Beachtung der Sollhöhen und des Gefälles.
Angrenzende Flächen und Bauteile sind während der Arbeiten zu schützen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich Treppenhaus B1 (Rampe und Einfahrt verboten Schild)
02.__.__.0060
Herstellung Fugen
11.00
m²
02.__.__.0070 Herstellung Randsteine An den Rändern der Gehweg- und Rampenfläche sind die bestehenden Randsteine fachgerecht an die Steigung der Rampe auszurichten, inkl. aller hierfür notwendigen Maßnahmen.
Die Übergänge sind sauber auszurichten, die Stabilität zu gewährleisten und die geplante Oberkante sowie das Gefälle einzuhalten.
Die Arbeiten erfolgen unter Schutz angrenzender Flächen und bereits verlegter Platten.
Bei Rampenflächen ist zusätzlich auf die Barrierefreiheit und eine sichere Anbindung an den Oberbelag zu achten.
Ort: Bereich Treppenhaus B1 (Rampe)
02.__.__.0070
Herstellung Randsteine
16.00
m
Bereich Nutzungseinheit B. E0.02
Bereich Nutzungseinheit B. E0.02
02.__.__.0080 Herstellung Frostschutzkies oder Schotter Auf der zuvor abgetragenen Fläche der Außenanlagen ist ein tragfähiger Unterbau aus Frostschutzkies oder Schotter fachgerecht herzustellen.
Das Material ist gleichmäßig auf der Fläche aufzubringen, sorgfältig zu verdichten und auf Frostsicherheit zu prüfen.
Die Aufbauhöhe richtet sich nach den anerkannten Regeln der Technik und muss so gewählt werden, dass der spätere Oberbelag in der vorgesehenen Höhe aufliegt.
Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass das Gefälle von . 2 % im vorderen Bereich für die Einhaltung der Barrierefreiheit eingehalten wird und im Bereich am Tor mit einem minimalgefälle, um das Gebäude vor Wassereintrag durch die Tür zu schützen.
Angrenzende Flächen und Bauteile sind während der Arbeiten zu schützen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich T.B. E0.02
02.__.__.0080
Herstellung Frostschutzkies oder Schotter
5.80
m²
02.__.__.0090 Feinprofilierung 2% Gefälle Nach Einbau und Verdichtung des Frostschutzkieses oder Schotters ist die Fläche fachgerecht feinprofilierend zu bearbeiten, um das geplante Gefälle von ca. 2 % über den vordere Gehweg- oder Rampenfläche exakt herzustellen sowie im Bereich vor der Tür mit einem Minimalgefälle.
Dabei sind die Höhenpunkte zu überprüfen, die Sollhöhe für den späteren Oberbelag sicherzustellen und die Fläche ebenmäßig abzuziehen.
Angrenzende Flächen und Bauteile sind während der Arbeiten zu schützen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich T.B. E0.02
02.__.__.0090
Feinprofilierung 2% Gefälle
5.80
m²
02.__.__.0100 Herstellung Setzschicht Auf der nach Frostschutzkies / Schotter eingebauten und feinprofilierten Fläche ist eine Setzschicht aus geeignetem Sand oder Splitt-Sand-Gemisch fachgerecht aufzubringen.
Die Setzschicht ist ebenmäßig auszuziehen und auf die Sollhöhe für den späteren Oberbelag zu nivellieren. Sie dient als tragfähige Ausgleichsschicht für Pflaster oder Platten und sorgt für die korrekte Lage, Ausrichtung und Ebenheit des Oberbelags.
Während der Arbeiten sind angrenzende Flächen, bereits verlegte Platten sowie Bauteile zu schützen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich T.B. E0.02
02.__.__.0100
Herstellung Setzschicht
5.80
m²
02.__.__.0110 Verlegung zwischengelagerte Platten Auf der vorbereiteten Setzschicht sind die Gehwegplatten fachgerecht zu verlegen.
Dabei sind die Platten auf die Sollhöhe auszurichten, auf Ebenheit und das geplante Gefälle von ca. 2 % im vorderen Bereich sowie Minimalgefälle am Eingang zu prüfen.
Bereits abgenommene und zwischengelagerte Platten sind nach Reinigung und Sortierung wiederzuverwenden; beschädigte oder unbrauchbare Platten sind fachgerecht zu entsorgen und gegebenenfalls durch neue Platten (passend zu den vorhandenen Platten) zu ersetzen.
Die Verlegung erfolgt unter Berücksichtigung der Randbereiche, angrenzender Flächen und vorhandener Bauteile, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich T.B. E0.02
02.__.__.0110
Verlegung zwischengelagerte Platten
5.80
m²
02.__.__.0120 Verdichten/Abrütteln Gehweg/Rampenfläche Nach Einbau von Setzschicht und Verlegung der Platten oder Pflaster ist die Fläche fachgerecht abzurütteln, um die Platten dauerhaft in der Setzschicht zu fixieren und eine gleichmäßige Tragfähigkeit der Fläche sicherzustellen.
Dabei sind angrenzende Flächen zu schützen, die Ebenheit und das Gefälle zu prüfen.
Ort: Bereich T.B. E0.02
02.__.__.0120
Verdichten/Abrütteln Gehweg/Rampenfläche
5.80
m²
02.__.__.0130 Herstellung Fugen Nach Verlegung des Oberbelags sind die Fugen zwischen den Platten oder Pflastersteinen fachgerecht zu verfüllen.
Dazu wird Fugensand, Splitt oder Mörtel eingebracht, sodass eine dauerhafte Stabilität und Belastbarkeit der Fläche gewährleistet ist.
Die Arbeiten erfolgen auf der gesamten Gehweg- oder Rampenfläche unter Beachtung der Sollhöhen und des Gefälles.
Angrenzende Flächen und Bauteile sind während der Arbeiten zu schützen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich T.B. E0.02
02.__.__.0130
Herstellung Fugen
5.80
m²
02.__.__.0140 Ergänzung Randsteine An den Rändern der Rampenfläche sind Randsteine zu ergänzen und fachgerecht zu setzen.
Die Übergänge sind sauber auszurichten, die Stabilität zu gewährleisten und die geplante Oberkante sowie das Gefälle einzuhalten.
Die Arbeiten erfolgen unter Schutz angrenzender Flächen und bereits verlegter Platten.
Bei Rampenflächen ist zusätzlich auf die Barrierefreiheit und eine sichere Anbindung an den Oberbelag zu achten.
Ort: Bereich T.B. E0.02
02.__.__.0140
Ergänzung Randsteine
2.00
m
Bereich Treppenhaus B2 Ziel ist es, die gesamte Fläche vor den TH 2 und 3 so barrierefrei auszuführen, dass die bereits vorhandenen, abgeschrägten Rampen Schwellenlos vom Asphalt aus barrierefrei begehbar sind.
Bereich Treppenhaus B2
02.__.__.0150 Herstellung Frostschutzkies oder Schotter Auf der zuvor abgetragenen Fläche der Außenanlagen ist ein tragfähiger Unterbau aus Frostschutzkies oder Schotter fachgerecht herzustellen.
Das Material ist gleichmäßig auf der Fläche aufzubringen, sorgfältig zu verdichten und auf Frostsicherheit zu prüfen.
Die Aufbauhöhe richtet sich nach den anerkannten Regeln der Technik und muss so gewählt werden, dass der spätere Oberbelag in der vorgesehenen Höhe aufliegt.
Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass das Gefälle von . 2 % eingehalten wird.
Angrenzende Flächen und Bauteile sind während der Arbeiten zu schützen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich Treppenhaus B2, Bereich ehem. Mauerwerkswand
02.__.__.0150
Herstellung Frostschutzkies oder Schotter
6.00
m²
02.__.__.0160 Feinprofilierung 2% Gefälle Nach Einbau und Verdichtung des Frostschutzkieses oder Schotters ist die Fläche fachgerecht feinprofilierend zu bearbeiten, um das geplante Gefälle von ca. 2 % über einen Teilbereich des Gehweg- oder Rampenfläche exakt herzustellen.
Dabei sind die Höhenpunkte zu überprüfen, die Sollhöhe für den späteren Oberbelag sicherzustellen und die Fläche ebenmäßig abzuziehen.
Angrenzende Flächen und Bauteile sind während der Arbeiten zu schützen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich Treppenhaus B2
02.__.__.0160
Feinprofilierung 2% Gefälle
5.00
m²
02.__.__.0170 Herstellung Setzschicht Auf der nach Frostschutzkies / Schotter eingebauten und feinprofilierten Fläche ist eine Setzschicht aus geeignetem Sand oder Splitt-Sand-Gemisch fachgerecht aufzubringen.
Die Setzschicht ist ebenmäßig auszuziehen und auf die Sollhöhe für den späteren Oberbelag zu nivellieren. Sie dient als tragfähige Ausgleichsschicht für Pflaster oder Platten und sorgt für die korrekte Lage, Ausrichtung und Ebenheit des Oberbelags.
Während der Arbeiten sind angrenzende Flächen, bereits verlegte Platten sowie Bauteile zu schützen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich Treppenhaus B2, Bereich ehem. Mauerwerkswand
02.__.__.0170
Herstellung Setzschicht
6.00
m²
02.__.__.0180 Verlegung zwischengelagerte Platten Auf der vorbereiteten Setzschicht sind die Gehwegplatten fachgerecht zu verlegen.
Dabei sind die Platten auf die Sollhöhe auszurichten, auf Ebenheit und das geplante Gefälle von ca. 2 % zu prüfen.
Bereits abgenommene und zwischengelagerte Platten sind nach Reinigung und Sortierung wiederzuverwenden; beschädigte oder unbrauchbare Platten sind fachgerecht zu entsorgen und gegebenenfalls durch neue Platten (passend zu den vorhandenen Platten) zu ersetzen.
Der Verschluss der Fehlstellen des ehem. Briefkastenanlagenaufstellortes sind hier zu inkludieren sowie der ehem. Wandfläche.
Die Verlegung erfolgt unter Berücksichtigung der Randbereiche, angrenzender Flächen und vorhandener Bauteile, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich Treppenhaus B2, Bereich ehem. Mauerwerkswand
02.__.__.0180
Verlegung zwischengelagerte Platten
6.00
m²
02.__.__.0190 Verdichten/Abrütteln Gehweg/Rampenfläche Nach Einbau von Setzschicht und Verlegung der Platten oder Pflaster ist die Fläche fachgerecht abzurütteln, um die Platten dauerhaft in der Setzschicht zu fixieren und eine gleichmäßige Tragfähigkeit der Fläche sicherzustellen.
Dabei sind angrenzende Flächen zu schützen, die Ebenheit und das Gefälle zu prüfen.
Ort: Bereich Treppenhaus B2, Bereich ehem. Mauerwerkswand
02.__.__.0190
Verdichten/Abrütteln Gehweg/Rampenfläche
6.00
m²
02.__.__.0200 Herstellung Fugen Nach Verlegung des Oberbelags sind die Fugen zwischen den Platten oder Pflastersteinen fachgerecht zu verfüllen.
Dazu wird Fugensand, Splitt oder Mörtel eingebracht, sodass eine dauerhafte Stabilität und Belastbarkeit der Fläche gewährleistet ist.
Die Arbeiten erfolgen auf der gesamten Gehweg- oder Rampenfläche unter Beachtung der Sollhöhen und des Gefälles.
Angrenzende Flächen und Bauteile sind während der Arbeiten zu schützen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich Treppenhaus B2
02.__.__.0200
Herstellung Fugen
6.00
m²
02.__.__.0210 Herstellung Randsteine An den Rändern der Rampenfläche sind Randsteine fachgerecht zu setzen.
Die Übergänge sind sauber auszurichten, die Stabilität zu gewährleisten und die geplante Oberkante sowie das Gefälle einzuhalten.
Die Arbeiten erfolgen unter Schutz angrenzender Flächen und bereits verlegter Platten.
Bei Rampenflächen ist zusätzlich auf die Barrierefreiheit und eine sichere Anbindung an den Oberbelag zu achten.
Ort: Bereich Treppenhaus B2
02.__.__.0210
Herstellung Randsteine
O
3.80
m
Bereich Treppenhaus B3
Bereich Treppenhaus B3
02.__.__.0220 Herstellung Randsteine An den Rändern der Rampenfläche sind Randsteine fachgerecht zu setzen.
Die Übergänge sind sauber auszurichten, die Stabilität zu gew ährleisten und die geplante Oberkante sowie das Gefälle einzuhalten.
Die Arbeiten erfolgen unter Schutz angrenzender Flächen und bereits verlegter Platten.
Bei Rampenflächen ist zusätzlich auf die Barrierefreiheit und eine sichere Anbindung an den Oberbelag zu achten.
Ort: Bereich Treppenhaus B3
02.__.__.0220
Herstellung Randsteine
4.90
m
Bereich T.B. E0.08
Bereich T.B. E0.08
02.__.__.0230 Herstellung Frostschutzkies oder Schotter Auf der zuvor abgetragenen Fläche der Außenanlagen ist ein tragfähiger Unterbau aus Frostschutzkies oder Schotter fachgerecht herzustellen.
Das Material ist gleichmäßig auf der Fläche aufzubringen, sorgfältig zu verdichten und auf Frostsicherheit zu prüfen.
Die Aufbauhöhe richtet sich nach den anerkannten Regeln der Technik und muss so gewählt werden, dass der spätere Oberbelag in der vorgesehenen Höhe aufliegt.
Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass das Gefälle von . 2 % im vorderen Bereich für die Einhaltung der Barrierefreiheit eingehalten wird und im Bereich am Tor mit einem minimalgefälle, um das Gebäude vor Wassereintrag durch die Tür zu schützen.
Angrenzende Flächen und Bauteile sind während der Arbeiten zu schützen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich T.B. E0.08
02.__.__.0230
Herstellung Frostschutzkies oder Schotter
O
6.50
m²
02.__.__.0240 Feinprofilierung 2% Gefälle Nach Einbau und Verdichtung des Frostschutzkieses oder Schotters ist die Fläche fachgerecht feinprofilierend zu bearbeiten, um das geplante Gefälle von ca. 2 % über den vordere Gehweg- oder Rampenfläche exakt herzustellen sowie im Bereich vor der Tür mit einem Minimalgefälle.
Dabei sind die Höhenpunkte zu überprüfen, die Sollhöhe für den späteren Oberbelag sicherzustellen und die Fläche ebenmäßig abzuziehen.
Angrenzende Flächen und Bauteile sind während der Arbeiten zu schützen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich T.B. E0.08
02.__.__.0240
Feinprofilierung 2% Gefälle
O
6.50
m²
02.__.__.0250 Herstellung Setzschicht Auf der nach Frostschutzkies / Schotter eingebauten und feinprofilierten Fläche ist eine Setzschicht aus geeignetem Sand oder Splitt-Sand-Gemisch fachgerecht aufzubringen.
Die Setzschicht ist ebenmäßig auszuziehen und auf die Sollhöhe für den späteren Oberbelag zu nivellieren. Sie dient als tragfähige Ausgleichsschicht für Pflaster oder Platten und sorgt für die korrekte Lage, Ausrichtung und Ebenheit des Oberbelags.
Während der Arbeiten sind angrenzende Flächen, bereits verlegte Platten sowie Bauteile zu schützen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich T.B. E0.08
02.__.__.0250
Herstellung Setzschicht
O
6.50
m²
02.__.__.0260 Verlegung zwischengelagerte Platten Auf der vorbereiteten Setzschicht sind die Gehwegplatten fachgerecht zu verlegen.
Dabei sind die Platten auf die Sollhöhe auszurichten, auf Ebenheit und das geplante Gefälle von ca. 2 % im vorderen Bereich sowie Minimalgefälle am Eingang zu prüfen.
Bereits abgenommene und zwischengelagerte Platten sind nach Reinigung und Sortierung wiederzuverwenden; beschädigte oder unbrauchbare Platten sind fachgerecht zu entsorgen und gegebenenfalls durch neue Platten (passend zu den vorhandenen Platten) zu ersetzen.
Die Verlegung erfolgt unter Berücksichtigung der Randbereiche, angrenzender Flächen und vorhandener Bauteile, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich T.B. E0.08
02.__.__.0260
Verlegung zwischengelagerte Platten
O
6.50
m²
02.__.__.0270 Verdichten/Abrütteln Gehweg/Rampenfläche Nach Einbau von Setzschicht und Verlegung der Platten oder Pflaster ist die Fläche fachgerecht abzurütteln, um die Platten dauerhaft in der Setzschicht zu fixieren und eine gleichmäßige Tragfähigkeit der Fläche sicherzustellen.
Dabei sind angrenzende Flächen zu schützen, die Ebenheit und das Gefälle zu prüfen.
Ort: Bereich T.B. E0.08
02.__.__.0270
Verdichten/Abrütteln Gehweg/Rampenfläche
O
6.50
m²
02.__.__.0280 Herstellung Fugen Nach Verlegung des Oberbelags sind die Fugen zwischen den Platten oder Pflastersteinen fachgerecht zu verfüllen.
Dazu wird Fugensand, Splitt oder Mörtel eingebracht, sodass eine dauerhafte Stabilität und Belastbarkeit der Fläche gewährleistet ist.
Die Arbeiten erfolgen auf der gesamten Gehweg- oder Rampenfläche unter Beachtung der Sollhöhen und des Gefälles.
Angrenzende Flächen und Bauteile sind während der Arbeiten zu schützen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich T.B. E0.08
02.__.__.0280
Herstellung Fugen
O
6.50
m²
02.__.__.0290 Ergänzung Randsteine An den Rändern der Rampenfläche sind Randsteine zu ergänzen und fachgerecht zu setzen.
Die Übergänge sind sauber auszurichten, die Stabilität zu gewährleisten und die geplante Oberkante sowie das Gefälle einzuhalten.
Die Arbeiten erfolgen unter Schutz angrenzender Flächen und bereits verlegter Platten.
Bei Rampenflächen ist zusätzlich auf die Barrierefreiheit und eine sichere Anbindung an den Oberbelag zu achten.
Ort: Bereich T.B. E0.08
02.__.__.0290
Ergänzung Randsteine
O
2.00
m
Bereich Treppenhaus B4
Bereich Treppenhaus B4
02.__.__.0300 Herstellung Frostschutzkies oder Schotter Auf der zuvor abgetragenen Fläche der Außenanlagen ist ein tragfähiger Unterbau aus Frostschutzkies oder Schotter fachgerecht herzustellen.
Das Material ist gleichmäßig auf der Fläche aufzubringen, sorgfältig zu verdichten und auf Frostsicherheit zu prüfen.
Die Aufbauhöhe richtet sich nach den anerkannten Regeln der Technik und muss so gewählt werden, dass der spätere Oberbelag in der vorgesehenen Höhe aufliegt.
Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass das Gefälle von . 2 % eingehalten wird.
Angrenzende Flächen und Bauteile sind während der Arbeiten zu schützen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich Treppenhaus B4
02.__.__.0300
Herstellung Frostschutzkies oder Schotter
6.00
m²
02.__.__.0310 Feinprofilierung 2% Gefälle Nach Einbau und Verdichtung des Frostschutzkieses oder Schotters ist die Fläche fachgerecht feinprofilierend zu bearbeiten, um das geplante Gefälle von ca. 2 % über die gesamte Gehweg- oder Rampenfläche exakt herzustellen.
Dabei sind die Höhenpunkte zu überprüfen, die Sollhöhe für den späteren Oberbelag sicherzustellen und die Fläche ebenmäßig abzuziehen.
Angrenzende Flächen und Bauteile sind während der Arbeiten zu schützen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich Treppenhaus B4
02.__.__.0310
Feinprofilierung 2% Gefälle
6.00
m²
02.__.__.0320 Herstellung Setzschicht Auf der nach Frostschutzkies / Schotter eingebauten und feinprofilierten Fläche ist eine Setzschicht aus geeignetem Sand oder Splitt-Sand-Gemisch fachgerecht aufzubringen.
Die Setzschicht ist ebenmäßig auszuziehen und auf die Sollhöhe für den späteren Oberbelag zu nivellieren. Sie dient als tragfähige Ausgleichsschicht für Pflaster oder Platten und sorgt für die korrekte Lage, Ausrichtung und Ebenheit des Oberbelags.
Während der Arbeiten sind angrenzende Flächen, bereits verlegte Platten sowie Bauteile zu schützen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich Treppenhaus B4
02.__.__.0320
Herstellung Setzschicht
6.00
m²
02.__.__.0330 Verlegung neue Gehwegplatten Auf der vorbereiteten Setzschicht sind die Gehwegplatten oder Pflaster fachgerecht zu verlegen.
Dabei sind die Platten auf die Sollhöhe auszurichten, auf Ebenheit und das geplante Gefälle von ca. 2 % zu prüfen.
Lieferung und Verlegung neuer Gehwegplatten oder Pflaster passend zu den vorhandenen, zwischengelagerten Platten.
Die Verlegung erfolgt unter Berücksichtigung der Randbereiche, angrenzender Flächen und vorhandener Bauteile, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich Treppenhaus B4
02.__.__.0330
Verlegung neue Gehwegplatten
6.00
m²
02.__.__.0340 Verdichten/Abrütteln Gehweg/Rampenfläche Nach Einbau von Setzschicht und Verlegung der Platten oder Pflaster ist die Fläche fachgerecht abzurütteln, um die Platten dauerhaft in der Setzschicht zu fixieren und eine gleichmäßige Tragfähigkeit der Fläche sicherzustellen.
Dabei sind angrenzende Flächen zu schützen, die Ebenheit und das Gefälle zu prüfen.
Ort: Bereich Treppenhaus B4
02.__.__.0340
Verdichten/Abrütteln Gehweg/Rampenfläche
6.00
m²
02.__.__.0350 Herstellung Fugen Nach Verlegung des Oberbelags sind die Fugen zwischen den Platten oder Pflastersteinen fachgerecht zu verfüllen.
Dazu wird Fugensand, Splitt oder Mörtel eingebracht, sodass eine dauerhafte Stabilität und Belastbarkeit der Fläche gewährleistet ist.
Die Arbeiten erfolgen auf der gesamten Gehweg- oder Rampenfläche unter Beachtung der Sollhöhen und des Gefälles.
Angrenzende Flächen und Bauteile sind während der Arbeiten zu schützen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich Treppenhaus B4
02.__.__.0350
Herstellung Fugen
6.00
m²
02.__.__.0360 Herstellung Randsteine An den Rändern der Rampenfläche sind Randsteine fachgerecht zu setzen.
Die Übergänge sind sauber auszurichten, die Stabilität zu gewährleisten und die geplante Oberkante sowie das Gefälle einzuhalten.
Die Arbeiten erfolgen unter Schutz angrenzender Flächen und bereits verlegter Platten.
Bei Rampenflächen ist zusätzlich auf die Barrierefreiheit und eine sichere Anbindung an den Oberbelag zu achten.
Ort: Bereich Treppenhaus B4
02.__.__.0360
Herstellung Randsteine
4.90
m
Bereich Treppenhaus B5
Bereich Treppenhaus B5
02.__.__.0370 Herstellung Frostschutzkies oder Schotter Auf der zuvor abgetragenen Fläche der Außenanlagen ist ein tragfähiger Unterbau aus Frostschutzkies oder Schotter fachgerecht herzustellen.
Das Material ist gleichmäßig auf der Fläche aufzubringen, sorgfältig zu verdichten und auf Frostsicherheit zu prüfen.
Die Aufbauhöhe richtet sich nach den anerkannten Regeln der Technik und muss so gewählt werden, dass der spätere Oberbelag in der vorgesehenen Höhe aufliegt.
Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass das Gefälle von . 2 % eingehalten wird.
Angrenzende Flächen und Bauteile sind während der Arbeiten zu schützen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich Treppenhaus B5
02.__.__.0370
Herstellung Frostschutzkies oder Schotter
10.30
m²
02.__.__.0380 Feinprofilierung 2% Gefälle Nach Einbau und Verdichtung des Frostschutzkieses oder Schotters ist die Fläche fachgerecht feinprofilierend zu bearbeiten, um das geplante Gefälle von ca. 2 % über die gesamte Gehweg- oder Rampenfläche exakt herzustellen.
Dabei sind die Höhenpunkte zu überprüfen, die Sollhöhe für den späteren Oberbelag sicherzustellen und die Fläche ebenmäßig abzuziehen.
Angrenzende Flächen und Bauteile sind während der Arbeiten zu schützen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich Treppenhaus B5
02.__.__.0380
Feinprofilierung 2% Gefälle
10.30
m²
02.__.__.0390 Herstellung Setzschicht Auf der nach Frostschutzkies / Schotter eingebauten und feinprofilierten Fläche ist eine Setzschicht aus geeignetem Sand oder Splitt-Sand-Gemisch fachgerecht aufzubringen.
Die Setzschicht ist ebenmäßig auszuziehen und auf die Sollhöhe für den späteren Oberbelag zu nivellieren. Sie dient als tragfähige Ausgleichsschicht für Pflaster oder Platten und sorgt für die korrekte Lage, Ausrichtung und Ebenheit des Oberbelags.
Während der Arbeiten sind angrenzende Flächen, bereits verlegte Platten sowie Bauteile zu schützen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich Treppenhaus B5
02.__.__.0390
Herstellung Setzschicht
10.30
m²
02.__.__.0400 Verlegung neue Gehwegplatten Auf der vorbereiteten Setzschicht sind die Gehwegplatten oder Pflaster fachgerecht zu verlegen.
Dabei sind die Platten auf die Sollhöhe auszurichten, auf Ebenheit und das geplante Gefälle von ca. 2 % zu prüfen.
Lieferung und Verlegung neuer Gehwegplatten oder Pflaster passend zu den vorhandenen, zwischengelagerten Platten.
Die Verlegung erfolgt unter Berücksichtigung der Randbereiche, angrenzender Flächen und vorhandener Bauteile, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich Treppenhaus B5
02.__.__.0400
Verlegung neue Gehwegplatten
10.30
m²
02.__.__.0410 Verdichten/Abrütteln Gehweg/Rampenfläche Nach Einbau von Setzschicht und Verlegung der Platten oder Pflaster ist die Fläche fachgerecht abzurütteln, um die Platten dauerhaft in der Setzschicht zu fixieren und eine gleichmäßige Tragfähigkeit der Fläche sicherzustellen.
Dabei sind angrenzende Flächen zu schützen, die Ebenheit und das Gefälle zu prüfen.
Ort: Bereich Treppenhaus B5
02.__.__.0410
Verdichten/Abrütteln Gehweg/Rampenfläche
10.30
m²
02.__.__.0420 Herstellung Fugen Nach Verlegung des Oberbelags sind die Fugen zwischen den Platten oder Pflastersteinen fachgerecht zu verfüllen.
Dazu wird Fugensand, Splitt oder Mörtel eingebracht, sodass eine dauerhafte Stabilität und Belastbarkeit der Fläche gewährleistet ist.
Die Arbeiten erfolgen auf der gesamten Gehweg- oder Rampenfläche unter Beachtung der Sollhöhen und des Gefälles.
Angrenzende Flächen und Bauteile sind während der Arbeiten zu schützen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ort: Bereich Treppenhaus B5
02.__.__.0420
Herstellung Fugen
10.30
m²
02.__.__.0430 Herstellung Randsteine An den Rändern der Rampenfläche sind Randsteine fachgerecht zu setzen.
Die Übergänge sind sauber auszurichten, die Stabilität zu gewährleisten und die geplante Oberkante sowie das Gefälle einzuhalten.
Die Arbeiten erfolgen unter Schutz angrenzender Flächen und bereits verlegter Platten.
Bei Rampenflächen ist zusätzlich auf die Barrierefreiheit und eine sichere Anbindung an den Oberbelag zu achten.
Ort: Bereich Treppenhaus B5
02.__.__.0430
Herstellung Randsteine
4.10
m
03 Fundamentarbeiten für bauseitige Informationsstelen
03
Fundamentarbeiten für bauseitige Informationsstelen
Informationsstelen Die Informationsstelen werden bauseitig über die ausführende Firma der Signaletik auf die Fundamente aufgeschraubt.
Die Oberkante der Fundamente liegt ca. 23 cm unterhalb der Oberkante Gelände.
Die genaue Verortung der Stele und somit der Fundamente wird über die Signaletiker auf dem Asphalt/Plattenbereich markiert.
Die Statik für die Fundamente liegt noch nicht maßgeblich vor. Die hier angegebenen Parameter sind für die Kalkulation heranzuziehen.
Der Ausschreibung liegen die Konstruktionszeichnungen der Informationsstelen vom Büro Moniteurs bei.
Informationsstelen
03.__.__.0010 Bodenöffnung für Fundament 60/60/100cm Im Bereich der neuen Fundamente, siehe folgende Positionen, ist der vorhandene Asphalt aufzufräsen, und das darunter liegende Erdreich/Verfüllung aufzunehmen.
Inkl. Zwischenlagerung des ausgehobenen Erdreiches für die Verfüllung nach Betonage,
sowie Entsorgung des restlichen Materiales und Asphalt. Der Entsorgungsnachweis ist nach Entsorgung dem BH zu übergeben.
Tiefe bis 1,50m ab Oberkante Asphaltdecke
Abmessung Fundament/statischer Querschnitt: 60/60/100 cm
inkl. umlaufender Arbeitsraum
Aufbau Asphaltdecke:
Höhe ca. bis 30cm Asphalt
03.__.__.0010
Bodenöffnung für Fundament 60/60/100cm
2.00
St
03.__.__.0020 Bodenöffnung für Fundament 100/100/100cm Für Abmessung Fundament/statischer Querschnitt: 60/60/100 cm
03.__.__.0020
Bodenöffnung für Fundament 100/100/100cm
H
2.00
St
03.__.__.0030 Einzelfundamente für Informationsstele in Ortbeton 60/60/100 cm Herstellen von Einzelfundamenten in Ortbeton
für bauseitige Informationsstelen
Ortbeton C20/25 gemäß Statik liefern, einbauen
und höhengerecht herstellen:
Expositionsklasse XC2
Abmessung Fundament/statischer Querschnitt: 60/60/100 cm
Inkl. Bewehrung Q257 oben und unten
Inkl. Schalung
inkl. Sauberkeitsschicht
Bodenöffnung sowie Handschachtungen für Fundamente siehe vorh. Position.
Oberfläche: abgezogen
Einbaubereich: Außbenbeeich
Siehe Planung Moniteurs im Anhang
03.__.__.0030
Einzelfundamente für Informationsstele in Ortbeton 60/60/100 cm
2.00
St
03.__.__.0040 Einzelfundamente für Informationsstele in Ortbeton 100 /100/100 cm Abmessung Fundament/statischer
Querschnitt: 100/100/100 cm
03.__.__.0040
Einzelfundamente für Informationsstele in Ortbeton 100 /100/100 cm
H
2.00
St
03.__.__.0050 Verfüllung Fundamentgrube und Verschluss Oberfläche Verfüllung der Fundamentgrube nach Betonage mit dem Zwischengelagerten Aushubmaterial
sowie Verdichtung
und Verschluss der Oberfläche durch Asphaltdecke mit Unterbau nach bauseitiger Errichtung der Informationsstelen
Tiefe Fundamentgrube bis ca. 1,50m unter Oberkante Asphaltdecke.
Abmessungen Fundament siehe vorh. Positionen bis 100/100/100 cm inkl. umlaufendem Arbeitsbereich.
03.__.__.0050
Verfüllung Fundamentgrube und Verschluss Oberfläche
4.00
St
04 Fundamentarbeiten für bauseitige Fahrrad- und Müllboxen
04
Fundamentarbeiten für bauseitige Fahrrad- und Müllboxen
Boxen Müll und Fahrrad Die Boxen werden bauseitig über die ausführende Firma der Aussenausstattung auf die Fundamente aufgeschraubt.
Die Oberkante der Fundamente liegt ca. 23 cm unterhalb der Oberkante Gelände.
Die genaue Verortung der Boxen und somit der Fundamente werden auf dem Asphalt/Plattenbereich markiert.
Die Statik für die Fundamente liegt noch nicht maßgeblich vor. Die hier angegebenen Parameter sind für die Kalkulation heranzuziehen.
Boxen Müll und Fahrrad
04.__.__.0010 Bodenöffnung für Fundament 40/40/100cm Im Bereich der neuen Fundamente, siehe folgende Positionen, ist der vorhandene Asphalt aufzufräsen, und das darunter liegende Erdreich/Verfüllung aufzunehmen.
Inkl. Zwischenlagerung des ausgehobenen Erdreiches für die Vefüllung nach Betonage,
sowie Entsorgung des restlichen Materiales und Asphalt. Der Entsorgungsnachweis ist nach Entsorgung dem BH zu übergeben.
Tiefe bis 1,50m ab Oberkante Asphaltdecke
Abmessung Fundament/statischer Querschnitt: 40/40/100 cm
inkl. umlaufender Arbeitsraum
Aufbau Asphaltdecke:
Höhe ca. bis 30cm Asphalt
04.__.__.0010
Bodenöffnung für Fundament 40/40/100cm
30.00
St
04.__.__.0020 Einzelfundamente für Boxen in Ortbeton 40/40/100 cm Herstellen von Einzelfundamenten in Ortbeton
für bauseitige Boxen:
Ortbeton C25/30 gemäß Statik liefern, einbauen
und höhengerecht herstellen:
Expositionsklasse XF1
Abmessung Fundament/statischer Querschnitt: 40/40/100 cm
Inkl. Bewehrung als Korb Q257:
Inkl. Schalung
inkl. Sauberkeitsschicht
Bodenöffnung sowie Handschachtungen für Fundamente siehe vorh. Position.
Oberfläche: abgezogen
Einbaubereich: Außbenbeeich
04.__.__.0020
Einzelfundamente für Boxen in Ortbeton 40/40/100 cm
30.00
St
04.__.__.0030 Verfüllung Fundamentgrube und Verschluss Oberfläche Verfüllung der Fundamentgrube nach Betonage mit dem Zwischengelagerten Aushubmaterial
sowie Verdichtung
und Verschluss der Oberfläche durch Asphaltdecke mit Unterbau nach bauseitiger Errichtung der Informationsstelen
Tiefe Fundamentgrube bis ca. 1,50m unter Oberkante Asphaltdecke.
Abmessungen Fundament siehe vorh. Positionen bis 40/40/100 cm inkl. umlaufendem Arbeitsbereich.
04.__.__.0030
Verfüllung Fundamentgrube und Verschluss Oberfläche
30.00
St
05 Fundamentarbeiten für Briefkastenstelen
05
Fundamentarbeiten für Briefkastenstelen
Briefkastenstelen Die Briefkastenstelen werden bauseitig über die ausführende Firma der Aussenausstattung auf die Fundamente aufgeschraubt.
Die Oberkante der Fundamente liegt ca. 23 cm unterhalb der Oberkante Gelände.
Die genaue Verortung der Boxen und somit der Fundamente werden auf dem Asphalt/Plattenbereich markiert.
Die Statik für die Fundamente liegt noch nicht maßgeblich vor. Die hier angegebenen Parameter sind für die Kalkulation heranzuziehen.
Briefkastenstelen
05.__.__.0010 Bodenöffnung für Fundament 70/30/60cm Im Bereich der neuen Fundamente, siehe folgende Positionen, ist der vorhandene Plattenbelag aufzunehmen, und das darunter liegende Erdreich/Verfüllung aufzunehmen.
Inkl. Zwischenlagerung des ausgehobenen Erdreiches für die Vefüllung nach Betonage, Zwischenlagerung und Säuberung der aufgenommen Platten
sowie Entsorgung des restlichen Materiales. Der Entsorgungsnachweis ist nach Entsorgung dem BH zu übergeben.
Tiefe bis 0,80 m ab Oberkante Plattenbelag
Abmessung Fundament/statischer Querschnitt: 70/30/60 cm
inkl. umlaufender Arbeitsraum
Aufbau Plattenbelag inkl. Unterbau
05.__.__.0010
Bodenöffnung für Fundament 70/30/60cm
6.00
St
05.__.__.0020 Einzelfundamente für Boxen in Ortbeton 70/30/60 cm Herstellen von Einzelfundamenten in Ortbeton
für bauseitige Briefkastenstelen
Ortbeton C25/30 gemäß Statik liefern, einbauen
und höhengerecht herstellen:
Expositionsklasse XF1
Abmessung Fundament/statischer Querschnitt: 70/30/60 cm
Inkl. Bewehrung als Korb Q257:
Inkl. Schalung
inkl. Sauberkeitsschicht
Bodenöffnung sowie Handschachtungen für Fundamente siehe vorh. Position.
Oberfläche: abgezogen
Einbaubereich: Außbenbereich
05.__.__.0020
Einzelfundamente für Boxen in Ortbeton 70/30/60 cm
6.00
St
05.__.__.0030 Verfüllung Fundamentgrube und Verschluss Oberfläche Verfüllung der Fundamentgrube nach Betonage mit dem Zwischengelagerten Aushubmaterial
sowie Verdichtung
und Verschluss der Oberfläche durch den Zwischengelagerten Plattenbelag nach bauseitiger Errichtung der Briefkastenstelen, inkl. Anarbeitung des Plattenbelages an die Unterkonstruktion der Briefkastenstelen durch Schneiden der Platten.
Tiefe Fundamentgrube bis ca. 1,50m unter Oberkante Asphaltdecke.
Abmessungen Fundament siehe vorh. Positionen bis 70/30/60 cm inkl. umlaufendem Arbeitsbereich.
05.__.__.0030
Verfüllung Fundamentgrube und Verschluss Oberfläche
6.00
St
06 Kiesstreifen Bauteil B
06
Kiesstreifen Bauteil B
06.__.__.0010 Kiesstreifen entlang der Gebäudeaußenwand in Grünfläche Auf der vorgesehenen Fläche ist ein Kiesstreifen entlang der Gebäudeaußenwand in Grünfläche fachgerecht herzustellen.
Dazu ist der vorhandene Oberboden im Bereich des Streifens bis zu einer Tiefe von ca. 15-20cm abzutragen, Bewuchs, Wurzelwerk und sonstige organische Bestandteile sind zu entfernen.
Anschließend ist ein ebenes, tragfähiges Planum herzustellen und eine wasserdurchlässige Trennlage einzubauen.
Auf das vorbereitete Planum ist der Zierkies oder Rollkies mit einer Schichtstärke von ca. 15-20 cm gleichmäßig einzubringen, abzuziehen und zu profilieren.
Die Arbeiten umfassen zudem das saubere Anarbeiten an angrenzende Bestandsflächen sowie den Abtransport und die fachgerechte Entsorgung überschüssigen Erdmaterials.
Breite des Kiesstreifens ca. 45 cm
06.__.__.0010
Kiesstreifen entlang der Gebäudeaußenwand in Grünfläche
O
135.00
m
06.__.__.0020 Kiesstreifen entlang gepflasterter Bereiche (Gehwegplatten) Die vorhandenen Gehwegplatten sind auf einer Breite von ca. 50 cm aufzunehmen und seitlich fachgerecht zwischenzulagern.
Anschließend ist der Untergrund bis zur erforderlichen Tiefe auszuheben, zu profilieren und sauber zu ebnen. Es ist ein geeignetes Geotextil (Trenn- bzw. Unkrautvlies) vollflächig einzubauen und an den Rändern hochzuziehen.
Anschließend ist ein ebenes, tragfähiges Planum herzustellen und eine wasserdurchlässige Trennlage einzubauen.
Auf das vorbereitete Planum ist der Zierkies oder Rollkies mit einer Schichtstärke von ca. 15-20 cm gleichmäßig einzubringen, abzuziehen und zu profilieren.
Zum angrenzenden Pflaster ist eine saubere, stabile Trennung herzustellen, sodass kein Kies in die Pflasterfläche wandern kann.
Alle Arbeiten sind so auszuführen, dass Entwässerung, Gefälle und Bestandsflächen nicht beeinträchtigt werden. Abfälle und überschüssiges Erd- oder Schottermaterial sind fachgerecht von der Baustelle zu entsorgen.
Breite des Kiesstreifens ca. 45 cm
06.__.__.0020
Kiesstreifen entlang gepflasterter Bereiche (Gehwegplatten)
O
25.00
m
06.__.__.0030 Wiederherstellen der Gehwegplatten an den Kiesstreifen Auf den vorgesehenen Flächen an den Kiesstreifen sind die zuvor aufgenommenen Gehwegplatten fachgerecht wiederherzustellen.
Dazu ist ein ebenes und tragfähiges Planum aus Sand oder Feinkies herzustellen und eine neue Bettungsschicht von ca. 3-5 cm Stärke (Splitt 2/5 mm) einzubauen.
Die zwischengelagerten Gehwegplatten sind anschließend lot- und höhengerecht einzupassen, fachgerecht zu verlegen, abzurütteln und die Fugen sauber zu schließen.
Die Arbeiten umfassen zudem Anpassungen an angrenzende Kiesstreifen und Bestandsflächen sowie die sorgfältige Sicherung angrenzender Bereiche.
Nach Fertigstellung ist die Fläche sauber zu hinterlassen.
06.__.__.0030
Wiederherstellen der Gehwegplatten an den Kiesstreifen
O
25.00
m²
07 Kiesstreifen Bauteil A
07
Kiesstreifen Bauteil A
07.__.__.0010 Kiesstreifen entlang gepflasterter Bereiche (Gehwegplatten) Die vorhandenen Gehwegplatten sind auf einer Breite von ca. 50 cm aufzunehmen und seitlich fachgerecht zwischenzulagern.
Anschließend ist der Untergrund bis zur erforderlichen Tiefe auszuheben, zu profilieren und sauber zu ebnen. Es ist ein geeignetes Geotextil (Trenn- bzw. Unkrautvlies) vollflächig einzubauen und an den Rändern hochzuziehen.
Anschließend ist ein ebenes, tragfähiges Planum herzustellen und eine wasserdurchlässige Trennlage einzubauen.
Auf das vorbereitete Planum ist der Zierkies oder Rollkies mit einer Schichtstärke von ca. 15-20 cm gleichmäßig einzubringen, abzuziehen und zu profilieren.
Zum angrenzenden Pflaster ist eine saubere, stabile Trennung herzustellen, sodass kein Kies in die Pflasterfläche wandern kann.
Alle Arbeiten sind so auszuführen, dass Entwässerung, Gefälle und Bestandsflächen nicht beeinträchtigt werden. Abfälle und überschüssiges Erd- oder Schottermaterial sind fachgerecht von der Baustelle zu entsorgen.
Breite des Kiesstreifens ca. 45 cm
07.__.__.0010
Kiesstreifen entlang gepflasterter Bereiche (Gehwegplatten)
O
155.00
m
07.__.__.0020 Wiederherstellen der Gehwegplatten an den Kiesstreifen Auf den vorgesehenen Flächen an den Kiesstreifen sind die zuvor aufgenommenen Gehwegplatten fachgerecht wiederherzustellen.
Dazu ist ein ebenes und tragfähiges Planum aus Sand oder Feinkies herzustellen und eine neue Bettungsschicht von ca. 3-5 cm Stärke (Splitt 2/5 mm) einzubauen.
Die zwischengelagerten Gehwegplatten sind anschließend lot- und höhengerecht einzupassen, fachgerecht zu verlegen, abzurütteln und die Fugen sauber zu schließen.
Die Arbeiten umfassen zudem Anpassungen an angrenzende Kiesstreifen und Bestandsflächen sowie die sorgfältige Sicherung angrenzender Bereiche.
Nach Fertigstellung ist die Fläche sauber zu hinterlassen.
07.__.__.0020
Wiederherstellen der Gehwegplatten an den Kiesstreifen
O
155.00
m²
08 Erdarbeiten Elektrograben
08
Erdarbeiten Elektrograben
08.__.__.0010 Bodenöffnung Erdreich für erdverlegte Stromkabel 40/80cm Kabelgräben für Einzelverlegung von Elektro-Leitungen
Im Bereich der Grünflächen am Gebäude B herstellen.
Aufnahme des Erdreiches und Zwischenlagerung bis zur Wiederverfüllung.
breite des Grabens: 40cm
tiefe des Grabens 80 cm
Inkl. Wiederverfüllung nach bauseitiger Verlegung der Elektrokabel.
08.__.__.0010
Bodenöffnung Erdreich für erdverlegte Stromkabel 40/80cm
6.00
m
08.__.__.0020 Bodenöffnung Asphaltdecke für erdverlegte Stromkabel 40/80cm Kabelgräben für Einzelverlegung von Elektro-Leitungen
Im Bereich der Asphaltdecken am Gebäude B und A herstellen
Im Bereich der bauseitig zu verlegenden Elektroleitungen, ist der vorhandene Asphalt aufzufräsen, und das darunter liegende Erdreich/Verfüllung aufzunehmen.
Inkl. Zwischenlagerung des ausgehobenen Erdreiches für die Verfüllung nach Betonage,
sowie Entsorgung des restlichen Materiales und Asphalt. Der Entsorgungsnachweis ist nach Entsorgung dem BH zu übergeben.
breite des Grabens: 40cm
tiefe des Grabens 80 cm
ab Oberkante Asphaltdecke
Aufbau Asphaltdecke:
Höhe ca. bis 30cm Asphalt
08.__.__.0020
Bodenöffnung Asphaltdecke für erdverlegte Stromkabel 40/80cm
21.00
m
08.__.__.0030 Verfüllung der Elektrogrube mit Asphaltdecke Verfüllung der Elektrogrube nach bauseitiger Verlegung der Elektroleitungen mit dem Zwischengelagerten Aushubmaterial
sowie Verdichtung
und Verschluss der Oberfläche durch Asphaltdecke mit Unterbau.
Tiefe Elektrogrube bis ca. 0,80m unter Oberkante Asphaltdecke.
breite des Grabens: 40cm
tiefe des Grabens 80 cm
ab Oberkante Asphaltdecke
08.__.__.0030
Verfüllung der Elektrogrube mit Asphaltdecke
21.00
m
08.__.__.0040 Demontage Rasenkantenstein/Bordstein und Wiedereinbau Demontage Rasenkantenstein/Bordstein im Bereich der Elektrogruben und Zwischenlagerung
sowie
Wiedereinbau der Rasenkantensteine/Bordstein nach Wiederverfüllung der Grube
inkl. Fundament für Rastenkantenstein/Bordstein.
Sowie Entsorgung der bestehenden Fundamente .
Der Entsorgungsnachweis ist nach Entsorgung dem BH zu übergeben.
08.__.__.0040
Demontage Rasenkantenstein/Bordstein und Wiedereinbau
10.00
m
09 Fundamentarbeiten und Poller
09
Fundamentarbeiten und Poller
09.__.__.0010 Bodenöffnung für Poller-Fundament 60/60/100cm Im Bereich der neuen Fundamente für die Poller, siehe folgende Positionen, ist der vorhandene Asphalt aufzufräsen, und das darunter liegende Erdreich/Verfüllung aufzunehmen.
Inkl. Zwischenlagerung des ausgehobenen Erdreiches für die Verfüllung nach Betonage,
sowie Entsorgung des restlichen Materiales und Asphalt. Der Entsorgungsnachweis ist nach Entsorgung dem BH zu übergeben.
Tiefe bis 1,50m ab Oberkante Asphaltdecke
Abmessung Fundament/statischer Querschnitt: 60/60/100 cm
inkl. umlaufender Arbeitsraum
Aufbau Asphaltdecke:
Höhe ca. bis 30cm Asphalt
09.__.__.0010
Bodenöffnung für Poller-Fundament 60/60/100cm
3.00
St
09.__.__.0020 Einzelfundament für Poller Herstellen von Einzelfundamenten in Ortbeton
für Poller
Ortbeton C20/25 gemäß Statik liefern, einbauen
und höhengerecht herstellen:
Expositionsklasse XC2
Abmessung Fundament/statischer Querschnitt: 60/60/100 cm
Inkl. Bewehrung Q257 oben und unten
Inkl. Schalung
inkl. Sauberkeitsschicht
Inkl. Statik für das Fundament.
Bodenöffnung sowie Handschachtungen für Fundamente siehe vorh. Position.
Oberfläche: abgezogen
Einbaubereich: Außbenbeeich
09.__.__.0020
Einzelfundament für Poller
3.00
St
09.__.__.0030 Rammschutzpoller Liefern und Einbau von Rammschutzpollern
feuerverzinkt,
inkl. Fußplatte ca. 20/20cm
und Befestigung mit Bolzankern über die Fußplatte auf den Fundamenten / Fundamenten, siehe vorh. Position.
h= ca. 95cm
durchmesser= ca. 12cm
Materialstärke= 2,5mm
09.__.__.0030
Rammschutzpoller
3.00
St
10 Stundenlohnarbeiten
10
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Stundenlohnarbeiten Hinweis Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nach
Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehalltsnebenkosten,
Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen,
Wagnis und Gewinn enthalten sind, vergütet.
Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht
in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen.
Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz
unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften
ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der
abgerechneten Stunden gilt.
Hinweis Stundenlohnarbeiten
10.__.__.0010 Facharbeiter Stundenlohn Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
auf Anordnung des AG/Objektüberwachung
10.__.__.0010
Facharbeiter Stundenlohn
O
10.00
h
10.__.__.0020 Helfer Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten durch Hilfsarbeiter
10.__.__.0020
Helfer Stundenlohnarbeiten
O
10.00
h