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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn,
Adam-Riese-Straße 2.
Der bestehende ALDI-Markt ist abgerissen. Auf dem frei
gewordenen Baufeld entsteht der Neubau eines
Lebensmitteldiscounters mit neuem Parkplatz. Die
Zufahrt ist über die Adam-Riese-Straße gesichert.
Das Gebäude gründet auf frostfreien Streifen- und
Einzelfundamenten und bewehrter Bodenplatte.
Brettschichtholzbinder spannen von Holzpendelstützen
der Außenwände in Achse A und C zu der
eingespannten Stützenreihe in Achse B. Das Pultdach
wird aus einer Trapezblecheindeckung mit
aufliegender Dämmung und Abdichtung mit 2% Gefälle
ausgebildet. Die hinterlüftete Fassade besteht aus
einem perforiertem Aluminium-Trapezblechprofil in
Graualuminium beschichtet. Die Pfosten-Riegel-Fassade,
Oberlichter und sonstige Fenster sind aus einer
anthrazitgrauen Leichtmetallkonstruktion.
Auf dem Dach wird eine Photovoltaik-Anlage errichtet.
Das Regenwasser des Parkplatzes und des Gebäudedaches
wird über Versickerungsmulden auf dem
Grundstück dem natürlichen Kreislauf zurückgeführt.
Das Schmutzwasser des Gebäudes wird gesammelt in das
öffenliche System eingeleitet.
Übergabepunkt ist der bestehende Schacht an der
Adam-Riese-Straße.
Zur Umsetzung unterstützen folgende Fachingenieure mit
ihren Unterlagen:
Vermessung: Erdmann Vermessungen
Bodengutachten: RI+P Prof.DR.-Ing.Victor Rizkallah
+ Partner
Statik und Wärmeschutz:: Carolan-Pöhls Beratende
Ingenieure PartGmbB
Brandschutz: geoallplan
Entwässerung: Ingenieurs. Dr. Knollmann mbH
Schallschutz: GTA mbH
Netzanschluss: LSW Netz GmbH & Co. KG
Entwässerung: ASG Abwasser- und
Straßenreinigungsbetrieb Stadt Gifhorn
Frischwasser: Wasserwerk Gifhorn GmbH & Co. KG
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn,
1.1
Maßgebend für die Lieferungen und Ausführungen der
Leistungen sind die ATV in der VOB Teil C und die
weiteren einschlägigen DIN-Vorschriften in der jeweils
neuesten Fassung. Die Anwendungs- und
Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen sind
ebenfalls einzuhalten.
1.2
Der zu schließende Bauvertrag ist ein
Einheitspreisvertrag auf Grundlage der im folgenden
beigefügten
Pläne, Gutachten und Statik sowie der folgenden
Leistungsbeschreibung.
1.3
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die
ausgeschriebenen Leistungen genauestens zu
unterrichten.
Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit
der ausschreibenden Stelle zu klären. Bedenken
gegen die im LV vorgesehene Ausführungsart sind bei
Angebotsabgabe schriftlich geltend zu machen.
1.4
Der Bieter übernimmt für die von ihm angebotene
Ausführung die uneingeschränkte Haftung für die fertige
Gesamtleistung sowie für die Einhaltung der
geforderten technischen Werte und Anforderungen.
1.5
Die Einheitspreise umfassen die Lieferung und Montage
aller für die Bauleistungen notwendigen Materialien,
Hilfsstoffe und Zusätze, einschließlich Gestellung,
Vorhaltung und Wiederentfernung aller zur Ausführung
erforderlichen Geräte, Maschinen, Transportmittel und
Betriebsstoffe.
1.6
Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig vor Beginn der
Arbeiten von der Beschaffenheit des Untergrundes zu
überzeugen. Die angetroffenen Bodenflächen sind auf
ihre Eignung für die auszuführenden Leistungen hin zu
prüfen. Festgestellte erhebliche Mängel, die eine
ordnungsgemäße Ausführung in Frage stellen, sind der
Bauleitung so frühzeitig anzuzeigen, dass eine
Abstellung vor Beginn der Arbeiten möglich ist. Spätere
Einwendungen des Auftragnehmers über eine ungenügende
Orientierung werden nicht anerkannt. Es ist
Sache des Auftragnehmers, sich mit der Bauleitung über
den rechtzeitigen Arbeitsbeginn abzustimmen. Die
Bauleitung ist hiervon unverzüglich zu informieren.
1.7
Bauseits verlegte Installationen sind gegen
Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen.
1.8
Es sind bis zur Abnahme geeignete Schutzmaßnahmen
gegen vorzeitiges Betreten fertiggestellter Flächen
sowie gegen das Verschmutzen und Beschädigen eigener
Leistungen und Leistungen der Fremdgewerke
vorzusehen. Nach Beendigung der Arbeiten sind
sämtliche Bauteile sorgfältig zu säubern und von
Zementschleier zu reinigen. Schutzmaßnahmen sind
abzubauen und abzufahren. Die Kosten hierfür sind in
den Einheitspreisen miteinzukalkulieren.
1.9
Die abschnittsweise Ausführung auch in Klein-,
Kleinstflächen, erschwerte Ausführung von Restarbeiten
und
nachträglichen Anarbeiten und dergl. werden nicht
gesondert vergütet und sind somit miteinzukalkulieren.
1.10
Materialien dürfen nicht in die Abflussleitungen des
Gebäudes oder in die öffentlichen Sielleitungen
geschüttet werden ( z. B. bei Reinigung von
Arbeitsgeräten ). Alle von den Arbeiten des
Auftragnehmers
herrührenden Verunreinigungen, Rückstände und Reste
sind nach den örtlichen Bestimmungen und den
Emissions- und Wasserschutzvorschriften zu entsorgen.
1.11
Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Beachtung
bau-, verkehrs- und berufsgenossenschaftlicher
Vorschriften. Der Bauherr bestellt gemäß der neuen
Baustellenverordnung vom 10.06.98 einen Sicherheits-,
und Gesundheitskoordinator, dessen Anweisungen Folge
zu leisten ist.
1.12
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die
örtlichen Verhältnisse genauestens zu informieren.
Nach Abgabe werden keinerlei Ansprüche auf
Preiserhöhungen aufgrund ungenauer Kenntnis der
geforderten Leistungen, der örtlichen Verhältnisse
bzw. aus missverständlicher Auffassung der Beschreibung
usw. berücksichtigt.
1.13
Die Fläche für die gemeinsame Baustelleneinrichtung
und Lagerfläche auf dem Grundstück ist begrenzt.
Nach Abschluss der Arbeiten ist der ursprüngliche
Zustand wiederherzustellen. Schäden werden vom
Verursacher beseitigt. Die Baustelle und die
mitgenutzten Flächen werden besenrein verlassen.
1.14
Der Auftragnehmer hat die Angaben des LVs mit den
Gegebenheiten des Bauwerks, den
Ausführungsplänen, der Statik, der
Wärmeschutzberechnung sowie dem Brand- und
Lärmschutzgutachten
zu vergleichen. Massenangaben sind zu überprüfen.
Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten zu klären.
Sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführte
Positionen verstehen sich, auch wenn nicht ausdrücklich
erwähnt, in fertiger Arbeit einschl. Lohn-,
Materialkosten, Lieferung, Montage und Nebenarbeiten
sowie
anfallende Gebühren. Die Leistungen werden komplett
funktionsfertig und betriebsbereit bzw. fix und fertig
(als Grundlage für das Nachfolgegewerk) übergeben,
einschließlich aller erforderlichen Vor- und
Nacharbeiten. Die Anschlüsse der beschriebenen
Bauteile (aus allen Titeln) untereinander sind in den
Positionen zu berücksichtigen. Der Einheitspreis
enthält die vollständige Bauleistung,d.h.:
Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei der
Herstellung zwangsläufig ergeben, sind
einzukalkulieren,
auch wenn sie nicht ausdrücklich beschrieben sind.
1.15
Bedenken gegen die Ausführung von Vorleistungen
anderer AN sind vor Beginn weiterer Arbeiten sofort
schriftlich mitzuteilen. Etwaige Änderungen in der
Ausführung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten
erforderlich sein sollten, sind nur nach Genehmigung
des Architekten zulässig. Der AN ist verpflichtet,
Einwände bei der Bauleitung schriftlich vorzutragen,
falls es sich aus dem Baufortschritt ergibt.
1.16
Für zusätzlich erforderliche Bauleistungen hat der AN
ein Nachtragsangebot abzugeben. Die zusätzlichen
Leistungen dürfen erst nach Anerkennung der Preise
durch den AG ausgeführt werden. Eventuell anfallende
Stundenlohnarbeiten sind täglich zu rapportieren und
erfolgen nur nach ausdrücklichen Angaben der
Bauleitung. Sollte ein Rapportieren auf der Baustelle
nicht möglich sein, so sind die Stundenzettel umgehend
per Mail an die Bauleitung zu senden.
1.17 Überwachung
1. Der AN benachrichtigt den Prüfingenieur oder die
Bauaufsichtsbehörde und das Architekturbüro
eigenverantwortlich vor dem Betonieren. Bei unerwartet
auftretenden Baugrundverhältnissen ist das
Architekturbüro umgehend zu informieren.
2. Der AN haftet in vollem Umfang für die
Standfestigkeit seiner Konstruktion.
3. Der AN benennt einen verantwortlichen Techniker,
der für die Überwachung und Abnahme der Leistungen
seitens des ANs verantwortlich ist.
4. Bei Schweißarbeiten muss der Nachweis zur
Befähigung erbracht werden.
5. Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen
den Güteschutzbestimmungen unterliegen. dies gilt
auch für Leistungen, die hinzutreten, die nicht im LV
beschrieben sind. Nach Aufforderung ist ein
Gütenachweis zu erbringen.
6. Alle Abnahmen für Bauteile sind bei den zuständigen
Stellen rechtzeitig zu beantragen und die
entsprechenden Bescheinigungen der Bauleitung zu
übergeben.
1.18 Haftung
1.Der Auftragnehmer haftet für alle sich aus der
Erfüllung seiner Leistungen ergebenden
Verbindlichkeiten
gegenüber dem Auftraggeber, Architekten und Dritten.
Der Auftragnehmer trägt die Haftung für Feuer,
Diebstahl, Verluste oder Beschädigungen sowie für die
Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Bei
Unfällen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers
stellt dieser die Bauleitung und die Bauherrschaft
frei von Verantwortung und Ansprüchen.
2.Der Auftragnehmer muss Mitglied der
Berufsgenossenschaft und in einer
Haftpflichtversicherung sein, die
mindestens die Vertragssumme deckt.
1.19 Baustelleneinrichtung
1. Alle, für die Abwicklung der Gewerke,
erforderlichen Baustelleneinrichtungen sind solange
wie erforderlich
vorzuhalten. Wird die Bauzeit aus Gründen verzögert,
die der AN nicht zu vertreten hat, oder die Baustelle
stillgelegt, wird eine Vereinbarung über verlängerte
Vorhaltung getroffen.
2. Zufahrtswege, Straßen und der Baustellenbereich
sind täglich in sauberem Zustand zu halten. Die
Straßeneinläufe sind vor Verschmutzungen für die Dauer
der Bauzeit zu schützen. Anfallende Schuttmassen
und Abfälle sind laufend von den verursachenden
Gewerken selbst zu beseitigen und abzufahren. Sie
dürfen
weder gestapelt noch verfüllt werden. Sollte dem nicht
nachgekommen werden, werden die Kosten für die
Beseitigung den Unternehmen von der
Gesamtrechnungssumme abgezogen.
3. Soweit benachbarte oder öffentliche Flächen für die
Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen
werden, trägt der AN alle eventuell hieraus
entstehenden Reparaturkosten, die durch die Bauarbeiten
erforderlich wurden.
4. Es sind alle behördlichen Vorschriften, die
einschlägig in Frage kommen, einzuhalten.
5. Die Beleuchtung der Baustelle ist bei Bedarf ohne
Mehrkosten zu erstellen und instand zu halten.
6. Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
wird hingewiesen, der AN haftet allein für alle
Sicherheitsmaßnahmen während der Bauzeit. Vorgaben aus
SigePlan und vom Koordinator sind zu
berücksichtigen. Der AN hat alle zur Sicherung der
Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener
Verantwortung zu ergreifen. Die Kennzeichnung und
Absperrung der Baustelle ist nach den einschlägigen
Bestimmungen vorzunehmen. Von unmittelbaren und
mittelbaren Schäden aus der Unterlassung solcher
Maßnahmen stellt der AN den AG frei. Der AN ist für
die Zeit seiner Beschäftigung auf der Baustelle im
Rahmen der ihm übertragenen Leistungen für die
Überwachung der Betriebssicherheit und die Einhaltung
der Arbeitsschutzbestimmungen für seinen
Aufgabenbereich allein verantwortlich.
7. Die Leitungen und Kanäle hat der AN vorsichtig zu
behandeln, damit keine Störungen und Gefahren
eintreten können. Dafür hat er sich vorab über die
Lagen zu erkundigen.
8.Zufahrten zur Baustelle sind freizuhalten.
1.20
Bei Abweichungen zwischen LV, Zeichnung und sonstigen
Unterlagen ist die Entscheidung des Architekten
so rechtzeitig einzuholen, dass keine
Terminverzögerungen entstehen. Initiative und Haftung
liegen beim AN.
1.21
Der AG behält sich vor, einzelne Positionen aus dem LV
herauszunehmen, ohne dass dies eine Auswirkung
auf die EP - Preise hat. Der Bieter bestätigt mit
seiner Unterschrift, dass er sich mit der Planung
vertraut
gemacht hat, dass Unklarheiten bei der Kalkulation
nicht bestanden haben, so dass hieraus keine
Forderungen seitens des Bieters entstehen können.
1.22 Gerüste
1. Sämtliche, für die Ausrüstung der Gesamtleistungen,
erforderlichen Gerüste, Sicherungen und Netze,
gleich welcher Art, sind durch die Preise abgegolten,
einschl. Um- und Abbau. Sie müssen den behördlichen
Vorschriften entsprechen und vom AN in
vorschriftsmäßigem Zustand gehalten werden.
2. Das gleiche gilt für die vom AN, dem Baufortschritt
entsprechend, durchzuführenden Schutzgeländer an
Treppen, Wand- und Schachtöffnungen und Brüstungen.
3. Die für die Gewerke erforderlichen Gerüste sind so
auszulegen und vorzuhalten, dass die nachfolgenden
Gewerke, Zimmerarbeiten, Sprenglerarbeiten,
Dachdeckungsarbeiten, sie
als Arbeits- und Fanggerüst benutzen können.
1.23 Gewährleistung
1.Die Gewährleistungsdauer für Bauleistungen ist
grundsätzlich mit 5 Jahren zu vereinbaren jedoch für
die
Dichtigkeit des Daches, der Fassade und der
unterirdischen Bauteile 10 Jahre sowie für alle
Verschleißteile
(alle drehenden und beweglichen Teile) 6 Monate. Für
Teile von maschinellen und
elektrotechnischen/elektronischen Anlagen beträgt die
Gewährleistungsdauer ebenfalls 5 Jahre, sofern ein
Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer abgeschlossen
wird, sonst 2 Jahre
2. Für beseitigte Mängel beginnt eine neue
Gewährleistungsfrist vom Tage der
endgültigen Beseitigung an. Der AN ist zur
Wiederholung erfolgloser oder unzureichender
Nachbesserungen verpflichtet, wenn dies der AG vor
Ablauf der Frist verlangt.
3. Ab einer Gesamtrechnungssumme von mehr als 2.500_
brutto werden für die Laufzeit der
Gewährleistung 5% von der Gesamtrechnungssumme als
Sicherheit einbehalten. Der
Sicherheitseinbehalt muss für die Zeitdauer der
Gewährleistung (5 Jahre) zur Verfügung gestellt
werden. Dieser Einbehalt kann entgegen VOB/B § 17 nur
durch Vorlage einer unbefristeten Bürgschaft
entsprechend dem beigefügten Muster freigegeben werden.
1.24 Abrechnung
1. Die Mengenermittlung für die Abrechnung erfolgt
nach Aufmaß und Ausführungszeichnung.
Alle für die Abrechnung geltenden Zahlen sind in den
Abrechnungszeichnungen einzutragen soweit
solche gefordert werden. Die Zahlen und Maßketten der
Abrechnungszeichnungen müssen mit denen
der Massenberechnung übereinstimmen.
2. Aufmaße von Arbeiten, die später nicht mehr geprüft
werden können, sind rechtzeitig durch den AN
örtlich in Form von Aufmaßen und Aufmaß-Skizzen
festzuhalten. Die Aufmaße und Aufmaß-Skizzen
sind der Bauleitung so rechtzeitig vorzulegen, dass
die Bauleitung noch die Möglichkeit der Prüfung
gemeinsam mit dem Aufsteller hat.
3.Teilrechnungen werden nur bis zur Höhe von 90% der
erbrachten Leistungen anerkannt
1.25
Nach Abgabe eines Angebotes für die beschriebenen
Leistungen wird der Bauvertrag nach den
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der
BGBGrundstücksgesellschaft Herten geschlossen.
1.26 Erklärung
Der unterzeichnende Bieter bestätigt durch seine
rechtsverbindliche Unterschrift, dass er bei der
Kalkulation
sämtliche Kostenfaktoren, welche durch die
vorstehenden Punkte entstehen, erfasst hat und dass er
Dritten
gegenüber keine Mitteilung über die Aufforderung zur
Angebotsabgabe vor Ablauf der Angebotsfrist gegeben
hat und Preisabsprachen mit anderen
Wettbewerbsteilnehmern nicht stattgefunden haben.
.......................................
Der Unternehmer: rechtsverbindliche Unterschrift /
Stempel
1.1
Bauabschnitt 1: Oktober 2026
Entwässerungsschächte, Leitungsbau und Stellplätze
zwischen Anlieferung und Straße
Bauabschnitt 2: Januar 2027
Fertigstellung Stellplätze, Aspaltierung,
Entwässerungsmulden, Grünanlage
Bauabschnitt 1: Oktober 2026
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Baustelleneinrichtung für eigene Leistungen mit
- erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Maschinen,
Betriebs-, Versatz- und Hilfsmitteln und
Schutzvorrichtungen
- Sozialeinrichtung mit Erste-Hilfe-Koffer,
Feuerlöscher
- Herrichten der erforderlichen Lager- und
Arbeitsplätze
einschließlich Beleuchtung und Sicherung
- Material-Vorhaltekosten
- das tägliche Entfernen von Abbruchmaterial, Schutt
und
Verunreinigungen, auch der öffentlichen
Verkehrsflächen
- Grob und Feinabsteckungen,
- Sicherung der Achsen,
- Forderungen des Amtes für öffentliche Ordnung, der
Berufsgenossenschaften, Behörden, Amtsstellen und
Körperschaften einschliesslich der damit
zusammenhängenden Kosten und Gebühren,
sind zu beachten.
bereitstellen, einrichten,unterhalten, zurückbauen und
abfahren.
01.__. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
02 Erdarbeiten
02
Erdarbeiten
Der Boden ist nach BBodSchG und der
Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zu verwerten.
Entsorgungsnachweise und Entsorgungsgebühren
sind mit einzukalkulieren
Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind
strengstens zu beachten
Baugrundverhältnisse sind entsprechend der beigefügten
Bodengutachten und Bodenuntersuchung zu berücksichtigen
werden abweichende Bodenverhältnisse während der
Ausführung festgestellt werden, ist die Bauleitung zu
benachrichtigen
bei Fund von geruchsauffälliger Böden ist die
Bauleitung zu
benachrichtigen
schädliche Bodenveränderungen sind abzuwehren
Das Bauplanum ist vor Erosion und Verringerung seiner
Festigkeit durch Witterungseinflüsse und den laufenden
Baubetrieb schützen
Baustoffe sind lagenweise mit <= 30cm einzubringen, zu
verdichten und mit min. fünf Übergänge mit
Vibrationsplatte
lagen- und kreuzweise, tiefenwirksam und intensiv
nachzuverdichten.
Siebanalysen der eingebrachten Materialien sind
vorzulegen
Angelieferte und eingebaute Materialien sind zu
dokumentieren.
Die Verdichtungsnachweise auf dem Erdplanum, der
Frostschutzschicht und der Schottertragschicht (über
einen
externen Bodengutachter) sowie geprüfte statische
Plattendruckversuche gem. DIN 18134 (mindestens an der
Grundstückszufahrt, in den Fahrgassen sowie im
Rampenbereich) sind nach Fertigstellung des Objektes zu
übergeben.
Der Boden ist nach BBodSchG und der
02.__. 1 Grasnarbe laden und entsorgen Grasnarbe mit Bagger lösen, aufnehmen, laden und
fachgerecht entsorgen.
02.__. 1
Grasnarbe laden und entsorgen
800.00
m²
02.__. 2 Mutterboden/ Oberboden laden und entsorgen Mutterboden/ Oberboden unterhalb der Grasnarbe mit
Bagger
lösen, aufnehmen, laden und fachgerecht entsorgen.
02.__. 2
Mutterboden/ Oberboden laden und entsorgen
320.00
m³
02.__. 3 Mutterboden lösen, laden und wiedereinbauen wiederverwendbaren Mutterboden unterhalb der Grasnarbe
lösen, laden, innerhalb des Baufeldes verfahren und
plan,- und
profilgerecht wiedereinbauen.
02.__. 3
Mutterboden lösen, laden und wiedereinbauen
O
1.00
m³
02.__. 4 Tragmaterial liefern und einbauen frostfrei und verdichtungsfähigen Schotter der Körnung
0/32
liefern und als Schottertragschicht unter den
Stellplätzen mit
einer Stärke von 20 cm und unter den Fahrwegen aus
Asphalt
mit einer Stärke von 15 cm einbauen und tiefenwirksam
verdichten.
02.__. 4
Tragmaterial liefern und einbauen
400.00
m³
02.__. 5 Frostschutzschicht liefern und einbauen frostfrei und verdichtungsfähigen Schotter der Körnung
0/45
liefern und als Frostschutzschicht unter den
Stellplätzen mit
einer Stärke von 33 cm und unter den Fahrwegen aus
Asphalt
mit einer Stärke von 36 cm einbauen und tiefenwirksam
verdichten.
02.__. 5
Frostschutzschicht liefern und einbauen
780.00
m³
02.__. 6 Bauseitiges Tragmaterial lösen, laden und wiedereinbauen bauseitiges Tragmaterial lösen, laden, innerhalb des
Baufeldes
verfahren und in verschiedenen Stärken plan,- und
profilgerecht
lagenweise wiedereinbauen und verdichten.
02.__. 6
Bauseitiges Tragmaterial lösen, laden und wiedereinbauen
800.00
m³
02.__. 7 Chemische Bodenanalyse auf Verunreinigung nach EBV
02.__. 7
Chemische Bodenanalyse
10.00
St
02.__. 8 BM-F3 Material laden und entsorgen BM-F3 Material aufnehmen, laden und nach
Ersatzbaustoffverordnung EBV, einschließlich dem damit
zusammenhängenden Mehraufwand und Vorlage des
Entsorgungsnachweises entsorgen.
Hier: Für Bodenaustausch in versickerungsfähiges
Material
und Aushub der Entwässerungsmulden
02.__. 8
BM-F3 Material laden und entsorgen
800.00
t
02.__. 9 BM-F0* Material laden und entsorgen wie in Vorposition beschrieben, jedoch BM-F0* Material
02.__. 9
BM-F0* Material laden und entsorgen
O
1.00
t
02.__. 10 BM-F1 Material laden und entsorgen wie in Vorposition beschrieben, jedoch BM-F1 Material
02.__. 10
BM-F1 Material laden und entsorgen
O
1.00
t
02.__. 11 BM-F2 Material laden und entsorgen wie in Vorposition beschrieben, jedoch BM-F2 Material
02.__. 11
BM-F2 Material laden und entsorgen
O
1.00
t
02.__. 12 Dk I-Material laden und entsorgen wie in Vorposition beschrieben, jedoch Dk I-Material
02.__. 12
Dk I-Material laden und entsorgen
O
1.00
t
02.__. 13 Dk II-Material laden und entsorgen wie in Vorposition beschrieben, jedoch Dk II-Material
02.__. 13
Dk II-Material laden und entsorgen
O
1.00
t
02.__. 14 Erweiterungsanalyse nach Deponieverordnung
02.__. 14
Erweiterungsanalyse nach Deponieverordnung
O
1.00
St
02.__. 15 Versickerungsmulde 1 modellieren Versickerungsmulde 1 mit der
oberen Versickerungsfläche von 94 m² und der
unteren Versickerungsfläche von 42 m² mit einer
fertigen Tiefe von 30 cm mit Böschungsneigung
profilgerecht
modellieren.
02.__. 15
Versickerungsmulde 1 modellieren
94.00
m²
02.__. 16 Versickerungsmulde 2 modellieren wie in Vorposition beschrieben, jedoch mit der
oberen Versickerungsfläche von 124 m² und der
unteren Versickerungsfläche von 80 m².
02.__. 16
Versickerungsmulde 2 modellieren
124.00
m²
02.__. 17 Versickerungsmulde 3 modellieren wie in Vorposition beschrieben, jedoch mit der
oberen Versickerungsfläche von 92 m² und der
unteren Versickerungsfläche von 45 m².
02.__. 17
Versickerungsmulde 3 modellieren
92.00
m²
02.__. 18 Versickerungsmulde 4 modellieren wie in Vorposition beschrieben, jedoch mit der
oberen Versickerungsfläche von 104 m² und der
unteren Versickerungsfläche von 33 m² mit einer
fertigen Tiefe von 40 cm mit Böschungsneigung
profilgerecht
modellieren.
02.__. 18
Versickerungsmulde 4 modellieren
92.00
m²
03 Ent- und Versorgung
03
Ent- und Versorgung
In den Positionen sind zu berücksichtigen und
miteinzukalkulieren:
- Verfallungen, Formteile, Verbindungsmittel,
Dichtungen und
Anschlüsse
- Reinigen und Spülen sämtlicher Leitungen nach
Anschluss
an den öffentlichen Kanal
- Enden offenliegender Versorgungsleitungen gegen
Verschmutzungen sichern
- Anschlüsse an vorhandene Schächte und Leitungen
- bauseits vorhandene Versorgungsleitungen sichern
- Arbeiten im Kreuzungsbereich mit Bestandsleitungen
mit
größter Sorgfalt ausführen, falls erforderlich mit
Handschachtung
- bauseitige Schächte und Leitungen auf Beschädigungen
prüfen.
Zu Berücksichtigen ist die wasserbehördliche Erlaubnis
für die Versickerung von Niederschlagswasser,
die Entwässerungsplanung und der Entwässerungsantrag.
In den Positionen sind zu berücksichtigen und
03.__. 1 Bestandsschacht bearbeiten Übergabeschacht der Schmutzwasserentwässerung
auf Funktion prüfen, reinigen, vorhanden Anschluss zur
Vermeidung von Sedimenteintrag in das Abwassernetz
schließen und neuen Anschluss für Schmutzwasserleitung
DN
150 höhengerecht mittels Kernbohrung herstellen.
03.__. 1
Bestandsschacht bearbeiten
1.00
St
03.__. 2 Bestandsschächte ausbauen und entsorgen aus Beton mit DN 1000 in Höhen bis zu 1,60 m ausbauen,
und fachgerecht entsorgen, einschließlich Trennung der
Anschlussleitung, Verfüllung und Verdichtung der Grube.
03.__. 2
Bestandsschächte ausbauen und entsorgen
4.00
St
03.__. 3 Suchhandschachtung zur Lagefeststellung bestehender Leitungen und Schächte
herstellen. Aushub zur Wiederverwendung seitlich
lagern, nach
Verlegung der Grundleitungen lagenweise einbauen und
verdichten.
03.__. 3
Suchhandschachtung
5.00
St
03.__. 4 Doppelhebeanlage RW bestehend aus Betonschacht DN 1000
bis zu einer Tiefe von 2,5 m einschließlich
Abdeckplatte
Belastungsklasse D400, Doppelhebeanlage 6 l/s,
Schaltschrank
mit Rücklaufschleife, der erforderlichen Erdarbeiten
und
Anschluss an Grundstücksentwässerung entsprechend
Entwässerungsplanung liefern setzen und gemäß
Herstellerangaben anschließen, die
Betriebsdokumentation
vorlegen und das Personal einweisen.
Fabrikat: z.B. Mall
03.__. 4
Doppelhebeanlage RW
1.00
St
03.__. 5 Druckleitung Hebeanlage passend zur Hebeanlage der Vorposition mit DN 50
liefern und verlegen.
03.__. 5
Druckleitung Hebeanlage
10.00
m
03.__. 6 Druckentspannungsschacht bestehend aus Betonschacht DN 1000
bis zu einer Tiefe von 2,5 m einschließlich
Speziell ausgeformtes Schachtunterteil zur
turbulenzfreien
Beruhigung mit Gerinne und Berme aus GFK PP als
fugenloser
Stahlbehälter nach DIN 4034-1, wasserundurchlässig und
risssicher einschließlich Konus und Schachtabdeckung
liefern
und einschließlich Anschlüsse setzen.
03.__. 6
Druckentspannungsschacht
1.00
St
03.__. 7 Übergabe- und Revisionsschächte RW als Betonfertigteil DN 1000 für Regenwasser bestehend
aus
Schachtunterseite, Schachtrohr, geschlossene und
verschraubbare Schachtabdeckung der Belastungsklasse D
und Gerinne aus STZG-Schale und Berme aus Beton liefern
und einschließlich Fundamentierung, Anschlüsse für
Einbindungen in erforderlicher Anzahl und Dimension
und den
erforderlichen Erdarbeiten bis in eine Tiefe von 1,40
m setzen.
03.__. 7
Übergabe- und Revisionsschächte RW
1.00
St
03.__. 8 Übergabe- und Revisionsschächte SW wie in Vorposition beschrieben, jedoch für
Schmutzwasser
bis in eine Tiefe von 2,00 m setzen.
03.__. 8
Übergabe- und Revisionsschächte SW
2.00
St
03.__. 9 Versorgergraben für Mehrfachbelegung für Strom, Trinkwasser,
Schmutzwsser
und Telekom mit einer Tiefe von 1,60 m und Breite von
0,60 m
profilgerecht ausheben, Aushub zur Wiederverwendung
seitlich
lagern, nach Verlegung der Versorgungsleitungen
lagenweise
einbauen und verdichten. Die Versorgungsleitungen sind
jeweils
mit einer Bettung und Überfüllung von 30 cm voneinader
zu
trennen und mit Trassenbänder zu versehen.
03.__. 9
Versorgergraben
25.00
m
03.__. 10 Rohrgraben für DN 110 SW für KG 2000 Rohr DN 110 der Schmutzentwässerung
zwischen
SW 01 und SW 02 und von SW 02 zum Bestandsschacht bis
1,80 m Tiefe in erforderlicher Breite profilgerecht
ausheben,
Aushub zur Wiederverwendung seitlich lagern und nach
Verlegung der Grundleitungen den Aushub nach
"Merkblatt für
das Verfüllen von Leitungsgräben" lagenweise einbauen
und
verdichten. Die Grundleitungen sind jeweils mit einer
Bettung
und Überfüllung von 30 cm sowie mit Trassenbänder zu
versehen.
03.__. 10
Rohrgraben für DN 110 SW
66.00
m
03.__. 11 Rohrgraben für DN 150 wie in Vorposition beschrieben, jedoch für
das Leerrohr DN 150 für die E-Stellplätze herstellen.
03.__. 11
Rohrgraben für DN 150
30.00
m
03.__. 12 KG 2000 Rohr DN 110 SW aus Polypropylen für Schmutzwasser liefern mit
möglichst wenig
Bögen im gleichmäßigen Gefälle verlegen und
einschließlich
Steckmuffen, Verbindungsstücke, Dichtungen, Abzweiger,
Bögen, Reduzierungen, Muffenstopfen, u.ä. anschließen.
03.__. 12
KG 2000 Rohr DN 110 SW
66.00
m
03.__. 13 KG 2000 Rohr DN 150 E-Stellplätze wie in Vorposition beschrieben,
jedoch als KG 2000 Rohr DN 150 einschließlich Zugdraht
liefern
und im Versorgergraben als Leerrohr für die
E-Stellplätze
verlegen.
03.__. 13
KG 2000 Rohr DN 150 E-Stellplätze
30.00
m
03.__. 14 KG 2000 Rohr DN 150 Strom wie in Vorposition beschrieben,
jedoch Leerrohr für die Stromleitung des Versorgers
verlegen.
03.__. 14
KG 2000 Rohr DN 150 Strom
25.00
m
03.__. 15 KG 2000 Rohr DN 150 Telekom wie in Vorposition beschrieben,
jedoch Leerrohr für die Telekomleitung verlegen.
03.__. 15
KG 2000 Rohr DN 150 Telekom
25.00
m
03.__. 16 KG 2000 Rohr DN 150 FW wie in Vorposition beschrieben,
jedoch Leerrohr für die Frischwasserleitung verlegen.
03.__. 16
KG 2000 Rohr DN 150 FW
25.00
m
03.__. 17 Einlaufbereich Regenfallrohre bestehend aus Rohrauflager für DN 150 mit b/l/h =
60/60/40 cm
aus Beton, 2,00 m² Wasserbaupflaster in Beton gesetzt,
Rohrummantelung aus Beton, und Auslaufgitter für DN 150
herstellen.
03.__. 17
Einlaufbereich Regenfallrohre
4.00
St
03.__. 18 Anschluss Regenfallrohr bauseitiges Regenfallrohr, feuerverzinkt DN 125
an die Grundleitung der Regenentwässerung mit
entsprechenden Formteilenanschließen. Der Übergang ist
nicht
sichbar unterhalb der neuen Geländeoberkante
herzustellen
03.__. 18
Anschluss Regenfallrohr
1.00
St
03.__. 19 Straßenablauf Anlieferung Straßenablauf mit 30 x 50 cm in flacher Bauweise für
Regenentwässerung, bestehend aus Bodenstück, Schaft,
Ausgleichsring, verzinktem Eimer, Schlammfang und
Aufsatz
der Belastungsklasse D 400 liefern und höhengerecht
einschließlich Anschluss an die Grundleitungen der
Regenentwässerung einbauen.
03.__. 19
Straßenablauf Anlieferung
1.00
St
03.__. 20 Schwerlastrinne Grundstückszufahrt mit ca. 12,50 m Länge, Abdeckroste aus Gusseisen,
Belastungsklasse D 400, mit Ablauf und Schlammfang
liefern
und auf 20 cm Betonsohle versetzen, einschließlich
beidseitiger
Einfassungen aus Gossensteinen 16/16/14, Anschluss an
Grundstücksentwässerung, Stirnstücke und Einlaufkästen.
03.__. 20
Schwerlastrinne Grundstückszufahrt
1.00
St
03.__. 21 Entwässerungsrinnen Notausgänge mit ca. 1,40 m Länge, Belastungsklasse A, mit
Abdeckroste aus
Gusseisen, Ablauf und Schlammfang, liefern und auf 20
cm
Betonsohle und Anschluss an die Grundstücksentwässerung
samt Stirnstücke und Einlaufkästen vor den beiden
Notausgängen montieren
03.__. 21
Entwässerungsrinnen Notausgänge
2.00
St
03.__. 22 Entwässerungsrinnen Fußweg wie in vorposition beschrieben, jedoch mit 2,80 m
am Fußweg montieren.
03.__. 22
Entwässerungsrinnen Fußweg
1.00
St
03.__. 23 Spülung und Dichtigkeitsprüfung Spülung aller Schmutzwasser- und
Regenentwasserleitungen
einschließlich Nachweis, Dichtigkeitsprüfung mit
Protokoll der
Dichtigkeit und Bescheinigungen nach aktuellen Auflagen
durchführen.
03.__. 23
Spülung und Dichtigkeitsprüfung
1.00
St
03.__. 24 Kabelgraben Parkplatzbeleuchtung und Pylon für Zuleitungen der Parkplatzbeleuchtung bis 0,5 m
Tiefe
in erforderlicher Breite profilgerecht ausheben, zur
Wiederverwendung seitlich lagern und nach Verlegung der
bauseitigen Zuleitungen Aushub lagenweise nach
"Merkblatt für
das Verfüllen von Leitungsgräben" einschließlich
Trassenband
einbauen und verdichten.
03.__. 24
Kabelgraben Parkplatzbeleuchtung und Pylon
260.00
m
03.__. 25 bauzeitliche Wasserhaltung als offene Wasserhaltung mit Pumpensumpf
während des Leitungsbaus.
03.__. 25
bauzeitliche Wasserhaltung
40.00
h
03.__. 26 Zugdraht liefern und in Vorpositionen einbauen
03.__. 26
Zugdraht liefern und in Vorpositionen einbauen
O
1.00
m
04 Oberbau
04
Oberbau
Der Parkplatzoberbau einschließlich der
Anlieferungszone ist
entsprechend den zu erwartenden Belastungen aus Pkw-
und
Lkw-Verkehr und unter Einhaltung sämtlicher technischer
Vorschriften und Richtlinien in der jeweils neuesten
Fassung
herzustellen. Der Aufbau des Oberbaus ist nach RStO 12
zu
ermitteln. Es gelten folgende Mindestanforderungen für
den
Aufbau des Oberbaus:
Fahrwege für LKW: RStO 12, Belastungsklasse 1.0
Fahrwege für PKW: RStO 12, Belastungsklasse 1.0
Verformungsmodul Ev2:
Mindestwerte auf Schottertragschicht (Pflaster): 150
MPa,
Mindestwerte auf Frostschutzschicht (Asphalt): 120 MPa
Parkplatzgefälle max. 2%, Anlieferung bis zu 8%
Das Planum ist gemäß den Vorgaben der RStO 12 zu
verdichten
In den Positionen sind Passschnitte an Einbauten und
Begrenzungen, Einschlämmen und Einsanden, Abrütteln,
Vergiessen, Dehnscheiben und Abfegen
miteinzukalkulieren.
Der Parkplatzoberbau einschließlich der
04.__. 1 Grobplanum mit einer maximalen Abweichung von +- 10 cm plan,- und
profilgerecht unter dem Asphalt der Fahrspuren, dem
Betonsteinpflaster der Stellplätze, den Gehwegplatten
und dem
Betonsteinpflaster im Eingangsbereich herstellen und
flächig,
tiefenwirksam verdichten.
04.__. 1
Grobplanum
2,400.00
m²
04.__. 2 Feinplanum der vorbeschriebenen Bettung mit einer maximalen
Abweichung
von +- 2 cm herstellen und mit mittelschweren
Flächenrüttler
kreuzweise, tiefenwirksam und intensiv nachverdichten.
04.__. 2
Feinplanum
2,400.00
m²
04.__. 3 Betongroßpflastersteine einreihig aus Beton mit 16 x 16 cm in grau-anthrazit zur
Trennung der
Fahrbahn aus Asphalt und der Pflasterflächen der
Stellplätze
liefern und zur Anarbeitung des Asphaltes setzen.
04.__. 3
Betongroßpflastersteine einreihig
280.00
m
04.__. 4 Betongroßpflastersteine zweireihig wie in Vorposition beschrieben, jedoch zweireihig
entlag des
Gebäudes in der Rampenniederfahrt setzen.
04.__. 4
Betongroßpflastersteine zweireihig
50.00
m
04.__. 5 Asphalt Fahrwege Aufbau nach RStO 12 der Belastungsklasse BK 1,0 aus
4 cm Asphaltdeckschicht aus Splittmastixasphalt und
14 cm Asphalttragschichtmischgut (ATS) einschließlich
Bindemittelschicht und Aufbringen von Abstreumaterial
auf die
noch warme Oberfläche der Asphaltdeckschicht und
herstellen.
04.__. 5
Asphalt Fahrwege
1,280.00
m²
04.__. 6 Bewegungsfugen Asphalt Bewegungsfugen im Abstand von max. 12 m, bei
befahrbaren
Rinnen von 4 m bis 6 m, sowie max. 75 cm vor und hinter
Einbauten (z.B. Straßenabläufen) durchgehend in
Bordlinie
als fest eingepresst mit Dehnscheiben herstellen
04.__. 6
Bewegungsfugen Asphalt
18.00
m
04.__. 7 Zusätzliche Baustelleneinrichtung Zusätzliche Baustelleneinrichtung zum An- und
Abtransport der
Ausrüstung für den Einsatz der Asphaltkolonne mit
Fertiger,
Walzen, Fräser und Radlader
04.__. 7
Zusätzliche Baustelleneinrichtung
2.00
St
04.__. 8 Pflasterbettung liefern und einbauen Z0-Splittgemisch 0/8 mm liefern und in einer Stärke von
ca. 4 cm plan,- und profilgerecht als Bettung für das
Pflaster
einbauen.
04.__. 8
Pflasterbettung liefern und einbauen
1,120.00
m²
04.__. 9 Betonsteinpflaster Supra - Radial Stellplätze Supra - Radial Verbundpflaster, ohne Fase, Steinstärke
8 cm,
Farbe anthrazitgrau durchgefärbt, nach "Merkblatt für
Flächenbefestigungen mit Pflaster- und Plattenbelägen"
liefern,
verlegen und Fugen mit Natursand einschlämmen.
04.__. 9
Betonsteinpflaster Supra - Radial Stellplätze
880.00
m²
04.__. 10 Betonsteinpflaster Mammut Stellplätze wie in Vorposition beschrieben, jedoch als Mammut
Pflaster
04.__. 10
Betonsteinpflaster Mammut Stellplätze
O
880.00
m²
04.__. 11 Betonsteinpflaster Eingangsbereich rechteckig, ohne Fase mit 8 cm Steinstärke in
anthrazitgrau
durchgefärbt, nach "Merkblatt für Flächenbefestigungen
mit
Pflaster- und Plattenbelägen" liefern, verlegen und
Fugen mit
Natursand einschlämmen. Pflasterflächen mit einem
Gefälle
von min. 1 % und max. 2 % nach außen fallend verlegt
herstellen und auf einen planebenen Übergang im
Zutrittsbereich zum Verkaufsraum, sowie den übrigen
Anschlussflächen der Stellplatzfläche achten.
Einbauort: Eingangsbereich und Rammschutzbord an der
Längsseite des Gebäudes.
04.__. 11
Betonsteinpflaster Eingangsbereich
160.00
m²
04.__. 12 Betongehwegplatten mit 50 x 50 cm in verkehrsgrau liefern
und nach "Merkblatt für Flächenbefestigungen"
als Gehweg und Technikfläche verlegen und Fugen mit
Natursand einschlämmen.
04.__. 12
Betongehwegplatten
80.00
m²
04.__. 13 Rundbordsteine als Randeinfassungen mit Ausrundung r = 10 cm,
nach DIN 1340 und DIN 18318 mit Rückenstütze liefern
und
mit der Oberkante auf einer Höhe von max. 8 cm ab OK
Pflasteroberfläche als Abtrennung zwischen den
befestigten
Flächen der Stellplätze und Grünflächen auf Lücke
gesetzt
herstellen.
04.__. 13
Rundbordsteine
128.00
m
04.__. 14 Tiefbord mit 8/25/100 cm einschließlich Vorsatzbeton liefern
und auf 20 cm starker Betonsohle und Rückenstütze aus
Beton
C 12/15 höhen- und fluchtgerecht engfugig versetzen.
04.__. 14
Tiefbord
68.00
m
04.__. 15 Winkelsteine h = 1,00 m Winkelsteinen als Betonfertigteil mit 1,00 m Höhe mit
Festigkeitsklasse C 25/30 für PKW-Belastung in
betongrau
liefern und engfugig auf Betonfundament einschließlich
der
erforderlichen Erdarbeiten, frostfreiem Unterbau und
wasserdichtem, dauerelastischem Verschluss der Fugen
an der
östlichen Grundstücksgrenze vom Gebäude zum Koppelweg
einbauen.
04.__. 15
Winkelsteine h = 1,00 m
22.00
m
04.__. 16 Markierungsstein "Behinderten-Parkplatz" 60x60x8cm, mit weissem Symbol "Behinderten-Parkplatz"
liefern und setzen. Fabrikat Klostermann Serie Linear
o. glw.
04.__. 16
Markierungsstein "Behinderten-Parkplatz"
2.00
St
04.__. 17 Markierungsstein "Eltern-Kind-Parkplatz" 60x60x8cm, mit weissem Symbol "Eltern-Kind-Parkplatz"
liefern
und setzen, Fabrikat Klostermann Serie Linear o. glw.
04.__. 17
Markierungsstein "Eltern-Kind-Parkplatz"
2.00
St
04.__. 18 Markierungsstein "Ladestation" 60x60x8cm, mit weissem Symbol "Ladestation" liefern und
setzen, Fabrikat Klostermann Serie Linear o. glw.
04.__. 18
Markierungsstein "Ladestation"
1.00
St
04.__. 19 Stellplatzmarkierung mit weiß durchgefärbten Betonsteinpflaster in
ununterbrochenen
Reihen herstellen.
04.__. 19
Stellplatzmarkierung
240.00
m
04.__. 20 Richtungspfeile für die Ein- und Ausfahrten mittels Heißspritzplastik
herzustellen. z.B.: Thermocolor
04.__. 20
Richtungspfeile
3.00
St
04.__. 21 Lastplattendruckversuche dynamisch als dynamischer Lastplattendruckversuch zur Ermittlung
des
Verformungsmodul Evd mit leichtem Fallgewichtsgerät
einschließlich Vorlage der Auswertung und
Dokumentation der
Ergebnisse.
04.__. 21
Lastplattendruckversuche dynamisch
8.00
St
04.__. 22 Lastplattendruckversuche statisch als statischer Lastplattendruckversuch einschließlich
Vorlage
der Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse.
04.__. 22
Lastplattendruckversuche statisch
O
1.00
St
05 Einbauten
05
Einbauten
05.__. 1 Fundamente Einkaufswagenbügel 2 Stück mit 2,60m x 0,30m x 0,55 m Höhe,
1 Stück mit 2,60m x 0,74m x 0,55 m Höhe,
1 Stück mit 2,60m x 0,80m x 0,55 m Höhe,
mit OK Fundamente = 15 cm unter OK Belag,
einschließlich Erdarbeiten und Unterbau herstellen.
05.__. 1
Fundamente Einkaufswagenbügel
1.00
St
05.__. 2 Fundamente Fahrradbügel 2 Stück mit 6,40m x 0,30m x 0,60m,
mit OK Fundamente = 15cm unter OK Belag,
einschließlich Erdarbeiten und Unterbau herstellen.
05.__. 2
Fundamente Fahrradbügel
1.00
St
05.__. 3 Kernbohrungen EKW und Fahrräder mit DN 80 mm durch die Pflasterfläche in die
Fundamente der
Vorpositionen zur Aufnahme der bauseitig gelieferten
Bügel
herstellen.
05.__. 3
Kernbohrungen EKW und Fahrräder
32.00
St
05.__. 4 Bügel EKW und Fahrradbügel einsetzten bauseitig gelieferte Bügel der EKW und Fahrradbügel in
die
Bohrungen einsetzen, ausrichten und mit Mörtel
verfüllen.
05.__. 4
Bügel EKW und Fahrradbügel einsetzten
16.00
St
05.__. 5 Fundament E-Ladesäule bauseits geliefertes Fertigteil mit b/l/h = 150/280/80
cm aus
Stahlbeton C 25/30 einschließlich Erdarbeiten und
frostfreiem
Unterbau einbauen.
05.__. 5
Fundament E-Ladesäule
1.00
St
05.__. 6 Fundamente Masten Aussenbeleuchtung mit Köcher DN 300 und 1,00 m Tiefe einschließlich der
erforderlicher Erdarbeiten, frostfreiem Unterbau
in Beton C 20/25 herstellen.
05.__. 6
Fundamente Masten Aussenbeleuchtung
9.00
St
05.__. 7 Masten Aussenbeleuchtung aufstellen bauseitig gelieferte Masten der Aussenbeleuchtung für
die
Stellplatzanlage im Fundament der Vorposition
aufstellen.
05.__. 7
Masten Aussenbeleuchtung aufstellen
9.00
St
05.__. 8 Gitterstabmattenzaun 180 mit 180 cm Höhe über OK Gelände feuerverzinkt,
beschichtet in RAL 7016 liefern und einschließlich
Pfosten,
Streben und Kleinteile, aller erforderlicher
Erdarbeiten und
ausreichender Fundamentierung in Beton C 20/25 zur
Einzäunung der Haustechnik montieren.
05.__. 8
Gitterstabmattenzaun 180
12.00
m
05.__. 9 Tor h= 180 cm Tor mit Fluchtwegfunktion mit 1,00 m Breite und 180 cm
Höhe,
mit beidseitigem Drücker, Zylinder und drei Schlüssel
liefern
und montieren.
05.__. 9
Tor h= 180 cm
1.00
St
05.__. 10 Rammschutzbügel aus verzinktem Stahlrohr DN 88,9 mm, Stärke 2,9 mm,
Achsmaß ca. 50cm, mit h = ca.0,9m über OK Pflaster zum
Schutz der Parkplatzbeleuchtung liefern und
einschließlich der
erforderlicher Erdarbeiten, frostfreiem Unterbau in
Beton C
20/25 setzen.
05.__. 10
Rammschutzbügel
9.00
St
05.__. 11 Begrenzungspoller aus verzinktem Stahlrohr DN 80 mit h = ca.1,5m über OK
Pflaster mit Beton verfüllt, RAL 7016 gestrichen/
beschichtet,
liefern und einschließlich der erforderlicher
Erdarbeiten,
frostfreiem Unterbau in Beton C 20/25 setzen.
05.__. 11
Begrenzungspoller
6.00
St
05.__. 12 Rammschutzpoller aus verzinktem Stahlrohr DN 300 mit h = ca.1,50 m über
OK
Pflaster mit Beton verfüllt, RAL 7016 gestrichen/
beschichtet,
liefern und einschließlich der erforderlicher
Erdarbeiten und
frostfreiem Unterbau in Beton C 20/25 setzen.
05.__. 12
Rammschutzpoller
3.00
St
05.__. 13 verzinkter Rohrpfosten mit ca. 2,50 m Länge liefern und einschließlich der
erforderlicher Erdarbeiten, frostfreiem Unterbau und
wasserdicht verschlossenem Kopf für die Schilder der
Folgepositionen in Beton C 20/25 setzen.
05.__. 13
verzinkter Rohrpfosten
6.00
St
05.__. 14 Schild "Behindertensymbol" liefern und an Rohrpfosten der Vorposition montieren.
05.__. 14
Schild "Behindertensymbol"
2.00
St
05.__. 15 Schild "Eltern-Kind-Parkplatz" liefern und an Rohrpfosten der Vorposition montieren.
05.__. 15
Schild "Eltern-Kind-Parkplatz"
2.00
St
05.__. 16 Schild "Sammelstelle" liefern und an Rohrpfosten der Vorposition montieren.
05.__. 16
Schild "Sammelstelle"
1.00
St
05.__. 17 Schild "Ladestation" liefern und an Rohrpfosten der Vorposition montieren.
05.__. 17
Schild "Ladestation"
1.00
St
06 Grünanlagen
06
Grünanlagen
06.__. 1 Mutterboden liefern Mutterboden steinfrei und frei von Dauerunkräutern,
liefern und in einer Stärke von 40 cm aufbringen und
planieren,
Bodenverbesserer aus Kompost o. glw. aufbringen,
mindesten
15 cm tief in Oberboden einfräsen, Oberfläche vor
Bepflanzung
mit organischem Dünger versehen und die Qualität per
Lieferschein nachweisen.
06.__. 1
Mutterboden liefern
168.00
m³
06.__. 2 Landschaftsrasen als Grünfläche mit maximal 2-3 Mahden pro Jahr
einschließlich
Vorarbeiten einsäen.
06.__. 2
Landschaftsrasen
420.00
m²
06.__. 3 Säulenförmiger Spitzahorn, Acer platanoides ´Columnare´ als hochstämmiger, mittelkroniger, standort- und
klimagerechter
Einzelbaum mit einem Stammumfang von mind.16 cm bis 18
cm bei 1,00 m Höhe liefern und einschließlich
Erdarbeiten der
Baumgrube mit einer 8 m² großer Baumscheibe für
mindestens
12 m³ zertifiziertes Baumgrubensubstrat, Dreiblock aus
unbehandelten Pfählen DN 10 cm samt Anbindung gemäß
Richtlinien für Baumpflanzungen der
Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Forschungsgesellschaft für
Straßen-
und Landschaftsbau e. V. pflanzen.
06.__. 3
Säulenförmiger Spitzahorn, Acer platanoides ´Columnare´
4.00
St
06.__. 4 Schmalkronige Stadtulme, Ulmus x hollandica ´Lobel´ sonst, wie in Vorposition beschrieben
06.__. 4
Schmalkronige Stadtulme, Ulmus x hollandica ´Lobel´
4.00
St
06.__. 5 Säulen-Hainbuche, Carpinus betulus ´Lucas´ sonst, wie in Vorposition beschrieben
06.__. 5
Säulen-Hainbuche, Carpinus betulus ´Lucas´
2.00
St
06.__. 6 Strauchartige Laubgehölze aus regionaler verpflanzter Sträucher mit 4 Trieben
und einer Höhe von 100 bis 125 cm liefern und als
zusammenhängende Fläche aus den 3 verschiedenen Arten
anpflanzen.
Haselnuss (Corylus avellana),
Schlehe (Prunus spinosa) und
Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus)
06.__. 6
Strauchartige Laubgehölze
50.00
m²
06.__. 7 Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für die gepflanzten Gehölze Bewässern, Baumpflege, etc.
für laufendes und komplettes Folgejahr, Anwuchsgarantie
innerhalb des Pflegezeitraums.
06.__. 7
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
1.00
psch
06.__. 8 Stauden regional verpflanzte Stauden liefern und anpflanzen.
z.B.:
Grasnelke (Armeria maritima ),
Lavendel (Lavandula angustifolia),
Nelkenwurz (Geum cultorum),
Storchschnabel (Geranium macrorrhizum) oder
Großes Immergrün (Vinca major)
06.__. 8
Stauden
O
10.00
St
07 Stundenlohnarbeiten zum Nachweis
07
Stundenlohnarbeiten zum Nachweis
07.__. 1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn Für erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis
erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
07.__. 1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn
80.00
h
07.__. 2 Minibagger bis 5 t mit Bedienung zum Nachweis Minibagger bis 5 t mit Bedienung zum Nachweis
07.__. 2
Minibagger bis 5 t mit Bedienung zum Nachweis
8.00
h
07.__. 3 Radlader mit Bedienung zum Nachweis Radlader mit Bedienung zum Nachweis
07.__. 3
Radlader mit Bedienung zum Nachweis
8.00
h
07.__. 4 Bagger bis 16 t mit Bedienung zum Nachweis Bagger bis 16 t mit Bedienung zum Nachweis
07.__. 4
Bagger bis 16 t mit Bedienung zum Nachweis
8.00
h
07.__. 5 Rüttelplatte mit Bedienung zum Nachweis Rüttelplatte mit Bedienung zum Nachweis
07.__. 5
Rüttelplatte mit Bedienung zum Nachweis
8.00
h
07.__. 6 LKW mit Bedienung zum Nachweis
07.__. 6
LKW mit Bedienung zum Nachweis
8.00
St
07.__. 7 Schuttcontainer Schuttcontainer mit 7 m³ für Mischabfälle anderer
Gewerke,
liefern, bereitstellen, abfahren und entsorgen.
07.__. 7
Schuttcontainer
2.00
St
07.__. 8 wie Vorposition jedoch für Holz
07.__. 8
wie Vorposition
1.00
St
07.__. 9 wie Vorpostion jedoch für Bauschutt
07.__. 9
wie Vorpostion
1.00
St