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Projektbeschreibung Projektbeschreibung
Auf dem ehemaligen Neumann Areal in St. Ingbert soll für CISPA – Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH eine universitätsnahe Forschungseinrichtung mit 900 Arbeitsplätzen entstehen. Das Grundstück wird von den Straßen Am Güterbahnhof, Lautzentalstraße und Zur Schnapphahner Dell umschlossen. Das Grundstück wird durch die Eisenbahnunterführung von der Saarbrücker Straße aus erschlossen. Die Bebauung untergliedert sich in vier Bauteile. Um die Gebäude herum entsteht ein offener Campus mit einem hohen Grünflächenanteil. Das Bauvorhaben, ohne Rechenzentrum, erhält eine Zertifizierung nach BNB silber. Als energetischer Standard wird KfW 40 nach GEG-Berechnung erreicht.
Bauteil A – Ringgebäude
Das Ringgebäude ist 7-geschossig (2 Untergeschosse, Erdgeschoss und 4 Obergeschosse) und stellt das Hauptgebäude des Forschungscampus dar. Durch die Hanglage des Grundstückes kann der Zugang von außen in verschiedenen Etagen erfolgen. Der Hauptzugang zu dem Forschungscampus erfolgt durch das großzügige Portal über den Innenhof des Ringes im Erdgeschoss. Der Zugang vom Parkhaus erfolgt in Ebene UG 2. In diesem Bereich erfolgt auch die Anlieferung der Cafeteria. Die Warenanlieferung erfolgt im UG 1 über eine Rampe im Bereich des Werkstattgebäudes. Die Geschosse EG (linker Flügel) und 1. OG bis 4. OG erhalten Büroflächen für die Wissenschaftler. Die Büros sind an der Innen- und Außenseite des Ringes angeordnet. In der Mittelzone befinden sich die Erschließungskerne, Besprechungs-, Sozial- und Nebenräume. Im linken Flügel des UG1 befinden sich Lager und Werkstattflächen. Das UG 2 enthält Technikflächen. Das Gebäude wird als Stahlbetonkonstruktion mit vorgehängter gekanteter Metallfassade ausgeführt. Die Fassade wird trotz kreisförmiger Gebäudegeometrie segmentiert ausgeführt. Die Großgeräte der Technik werden Großteils auf dem Dach angeordnet. Eine Einhausung der Geräte erfolgt nicht.
Bauteil B – Werkstattgebäude
Das Werkstattgebäude ist 4-geschossig (UG 1, EG und 2 Obergeschosse) und enthält eine Versuchshalle mit Hallenkran (Tragkraft 5 to). Die lichte Höhe der Halle unterhalb des Kranes beträgt ca. 5m. Im 2. Obergeschoss sind der Sicherheitsbereich mit Büro und Besprechungsräumen untergebracht. Im teilunterkellerten Untergeschoss werden Technikflächen und Mitarbeiterumkleiden angeordnet. Im EG sind außer der Versuchshalle noch verschiedene Werkstätten und Nebenflächen angeordnet. Ebenso sind hier Personalräume und Lagerflächen vorgesehen. Das 2. OG umfasst den Sicherheitsbereich mit Büro und Besprechungsräumen und den
dazugehörigen Nebenräumen. Das Gebäude wird als Stahlbetonkonstruktion mit vorgehängter Metallfassade ausgeführt.
Bauteil C – HUB
Das Bauteil C – HUB ist dreigeschossig (UG1, EG und 1. OG) und stellt die hangseitige Verbindungsspange zwischen Bauteil A und Bauteil B dar. Im Zentrum ist der zentrale Empfangsbereich für die Forschungseinrichtung, teilweise zweigeschossig, ausgebildet. An diesen angegliedert sind im EG zwei großzügige Showrooms, die Cafeteria, das Cysec Lab und der Hörsaal. Im Übergangsbereich zu Bauteil B sind Büroflächen angeordnet. Über eine im Eingangsbereich Integrierte skulpturale Stahltreppenkonstruktion mit Natursteinbelag wird das 1. OG direkt angebunden. Dort befinden sich mehrere Besprechungsräume und im Übergangsbereich zu Bauteil B weitere Büroflächen. Im UG 1 sind die beiden Rechenzentren sowie Technikräume angeordnet. Das Gebäude wird als Stahlbetonkonstruktion mit vorgehängte Metallfassade und großzügiger Verglasung im Eingangsbereich ausgeführt.
Bauteil D – Parkhaus
Das Parkhaus wird als freistehendes Systemparkhaus errichtet. Die Zufahrt erfolgt direkt hinter der Eisenbahnunterführung von der Straße Am Güterbahnhof. Im Parkhaus werden im Erdgeschoss 178 Fahrradstellplätze angeordnet. Weiterhin entstehen 215 PKW-Stellplätze auf 10 Ebenen. Das Parkhaus erhält eine begrünte Fassade.
Projektbeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
1. ALLGEMEINES
1.1 Abkürzungen
AN = Auftragnehmer, Nachunternehmer/Subunternehmer, Bieter
AG = Auftraggeber, Generalunternehmer
1.2 Grundlagen
Diese AVL gelten als besondere Vertragsbedingung, ergänzend zu den AGB des Auftraggebers und der VOB.
Sollten einzelne Bestimmungen der Leistungsbeschreibung unwirksam werden, bleiben die übrigen verbindlich.
2. KALKULATIONSHINWEISE
2.1 Allgemeines
Die Druckkosten sowie sonstige Kosten der Erstellung des Angebotes sind Sache des Bieters und werden nicht vergütet.
Das Angebot ist vorrangig im Datenaustausch-Format GAEB 2000 p.84 oder GAEB 90 d.84 bei dem AG einzureichen. Alternativ dazu ist das Angebot im PDF-Format oder in Papierform einzureichen.
Zur Wahrung einer einheitlichen Verdingungsunterlage darf der Text des Leistungsverzeichnisses nicht verändert werden. Bei willkürlichen Änderungen der Texte des Leistungsverzeichnisses behält sich die ausschreibende Stelle ausdrücklich vor, derartige Angebote auszusondern und vom Zuschlag auszuschließen. Die Bieter können aber nach anderen Ausführungsarten oder Stoffen suchen, wobei die Gestaltungsabsicht sowie die technische Qualität der vorliegenden Planung nicht verändert werden darf. Dies ist in einer als Nebenangebot gekennzeichneten, gesonderten Anlage zu tun.
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des Baugeländes Klarheit über die Örtlichkeiten zu verschaffen.
Die Entscheidung zur Anwendung der einzelnen Positionen aus der Leistungsbeschreibung trifft die örtliche Bauleitung des AG, d.h., es besteht kein Anspruch auf die Anwendung der beschriebenen Positionen und
Teilleistungen.
Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Massen basieren auf einer groben Schätzung. Abweichungen von den genannten Massen sind zu erwarten und berechtigen nicht zu Preisänderungen, auch für den Fall,
dass einzelne Positionen gänzlich entfallen. Sämtliche Preise gelten Abschnitts- und bauteilübergreifend.
Der AG hat einen internetbasierten Projektraum eingerichtet. Dieser dient der Dokumentation und dem Austausch von Dokumenten und Planunterlagen. Der AG stellt dem AN die notwendigen Zugänge zum
Projektraum zur Verfügung. Alle zur Ausführung durch den AG erstellten Planunterlagen sind bzw. werden im Projektraum abgelegt und sind dort eigenverantwortlich durch den AN zu entnehmen.
Die Vervielfältigung in Papierform und die Kostenübernahme dafür liegen im Verantwortungsbereich des AN.
Der Auftragnehmer muss die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen unverzüglich nach Einstellung in den Projektraum auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Die Planungsunterlagen stellen die formal-gestalterischen Anforderungen an die Konstruktion und die technischen Anlagen dar. Auch wenn die Unterlagen vom Auftraggeber gestellt werden, trägt der AN die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung.
Sämtliche vom AN erstellen Unterlagen, Montagepläne usw., sind vom AN in den Projektraum einzustellen. Nach Freigabe stellt der AN den aktuellsten Stand ggfs. Korrigiert dem AG nochmals zu Verfügung.
Zur Qualitätssicherung der Gesamtbaumaßnahme und zu deren Dokumentation hat der AG ein online Basiertes Tool, Docma MM, zur Mängelbeseitigung und Dokumentation eingerichtet.
Der AN wird für die Ihm angekündigten Mängel die Dokumentation über das eingerichtete Tool eigenständig vornehmen.
2.2 Vollständigkeit der angebotenen Leistung
Der AN muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der verlangten Leistung auf Ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit überprüfen. Falls erforderlich, muss er auf einem Beiblatt seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen.
2.3 Medienversorgung auf der Baustelle
Der AG stellt die Abwasser-, Wasser- und Stromversorgung ab einem zentralen Übergabepunkt zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen WC-Einrichtungen, Beleuchtungen der Verkehrswege.
2.4 Angebotsinhalte
Grundsätzlich müssen die angebotenen Preise der einzelnen Positionen und Titel, die fertige Vertragsleistung einschließlich aller erforderlichen Vor-, Neben- und Nachleistungen beinhalten.
Die Lieferung der benötigten Stoffe sowie Materialien, Antransport- und Abtransport sowie horizontalen und vertikalen Transporte auf der Baustelle bis zu Verwendungsstelle ist ebenfalls einzukalkulieren.
Weiterhin sind die erforderlichen Hebezeuge, Gerüste und Werkzeugkosten einzukalkulieren.
Auch wenn Leistungen nicht ausdrücklich oder besonders im Einzelnen nicht erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der vollständigen Leistung erforderlich sind, um die in den AVL, TVL, bzw. allg. Baubeschreibung angeführten Angaben und Anforderungen zu erfüllen, sind diese im Angebot einzukalkulieren..
In die Angebotspreise sind darüber hinaus folgende Leistungen einzurechnen, soweit nicht in separaten Positionen ausgeschrieben und für die Leistungserbringung des AN erforderlich sind:
Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen, Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise und Abnahmen die vom AN eigenverantwortlich veranlasst werden müssen, sowie deren Durchführung. Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu gehört auch die umgehende Beseitigung von Verunreinigungen. Bauleitung: Die Anwesenheit eines deutschsprachigen bauführenden Ingenieurs, Meisters, Obermonteurs oder Vorarbeiters, der alle Arbeiten überwacht und bei Baubesprechungen den AN verantwortlich vertritt und als LBO-Fachbauleiter bestellt wird. Bauschuttentsorgung: Die vollständige Entsorgung des enstehenden Bauschutts samt aller dafür erforderlichen Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge- und Entsorgungsgebühren inkl. freie Rücksendung notwendiger Verpackung usw., Umlagerung: Die Umlagerung von Baustoffen, Baugeräten bei Erfordernis sind zu berücksichtigen.
Bei zeitlich abschnittsweiser Durchführung der Leistung, insbesondere auch bei Leistungen geringen Umfangs, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten oder anderen sich ergebenden Notwendigkeiten, kann vom AN aus Unterbrechung usw. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung abgeleitet werden. Die Abrechnung der zeitlich versetzten Leistungen erfolgt gemäß der LV-Position ohne Zuschlag.
Die Angebotspreise sind grundsätzlich Festpreise über die angegebene Vertragslaufzeit.
2.5 Fabrikate
In der Regel gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate als Leitfabrikate zur Definition der geforderten optischen und qualitativen Eigenschaften. Soweit im LV die Möglichkeit besteht, ein gleichwertiges Fabrikat anzubieten sind vom Bieter die angebotene Fabrikate auszufüllen bzw. zu
ergänzen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate obliegt dem AN. Alternativen können nur anerkannt werden, sofern diese formal und fachtechnisch mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung gleichwertig sind und keine zusätzlichen Kosten für den AG nach sich ziehen.
Gelingt der Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gelten die vom Bieter eingesetzten Einheitspreise für die vom Auftraggeber geforderten Fabrikate und Typen.
Sofern der AN Bedenken gegen die vorgesehene und beschriebene Art der Ausführung oder gegen zu Verwendende Materialien, Konstruktionen usw. hat, ist er verpflichtet diese mit seiner Begründung und ggf.
Alternativvorschlägen mit entsprechenden Kostenangaben bei Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen oder Den Angebotsunterlagen als gesondertes Schriftstück beizufügen.
3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE
3.1 Abrechnungshinweise
Eine Abrechnung kann ausschließlich auf der Grundlage der vom AN gefertigten und von der Bauleitung abgezeichneten Aufmaße erfolgen. Diese sind stets so rechtzeitig dem AG zur Genehmigung vorzulegen, dass die vorgesehene Abrechnung ungehindert erfolgen kann. Abrechnungen ohne nachvollziehbare und unterschriebene Aufmaße werden zurückgewiesen.
3.2 Tagelohnarbeiten
An dieser Stelle wird auf die VOB §15 Nr. 3 verwiesen. Die Taglohnzettel sind unmittelbar spätestens am darauffolgenden Tag bei der Bauleitung einzureichen. Bei verspätet eingereichten Taglohnzettel findet die VOB §15 Nr. 5 Anwendung.
Die Taglohnzettel müssen detaillierten Angaben über die Leistungen und die Lage im Gebäude enthalten. Sie müssen vollständig und prüfbar sein, wobei alle Lohn- und Materialanteile erkennbar ausgewiesen sein müssen. Sollte die Prüfbarkeit nicht gegeben sein, behält sich der AG das Recht vor, die Taglohnzettel zurückzuweisen.
Bei Vergütung von Leistungen, die von der Bauleitung des AG auf Nachweis in Auftrag gegeben werden, werden Aufwendungen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2 VOB/B nicht gesondert vergütet. Es wird die tatsächliche Arbeitszeit auf der Baustelle ohne An- und Abfahrten vergütet.
Die ausgewiesenen Stundensätze gelten grundsätzlich für alle Gewerke dieses Leistungsverzeichnisses. Bei der Abrechnung gelten die vereinbarten Auftragskonditionen (wie z.B.: Nachlass, Skonto, usw.).
Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
ZVL 570401 Elektroanlagen Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung für Elektroanlagen
1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN18382 Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen.
Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver zur Verfügung gestellt.
Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen.
2.2 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen
Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben.
Ggfs. Zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch.
Das Umsetzen der Lagerplätze in Abhängigkeit der anderen Ausbaugewerke ist zu berücksichtigen.
Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt.
Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt.
Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG.
Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN.
Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen.
Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wieder herzustellen.
2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen.
2.4 Personal
Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Elektroanlagen in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen. Durch den AN verschuldeten Terminverzug ist dieser durch verstärkten/optimierten Personal- und Materialeinsatz sowie im 2-Schichtbetrieb bzw. durch Samstagarbeit zu kompensieren.
Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig.
Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein.
Es wird vorsorglich darauf Aufmerksam gemacht, dass bei Nichteinhaltung der Arbeitsschutzrichtlinien / Unfallverhütungsvorschriften o. Dgl., nach Ermahnungen und keiner Besserung des jeweiligen Sachverhaltes, unverzüglich zum Schutze von Personen Baustellenverweise ausgesprochen werden können. Diese sind unverzüglich abzuberufen und zu ersetzen.
2.5 Elektroanlagen
Werk- und Montageplanung des AN
Montageunterlagen sind auf Grundlage der vorliegenden Leistungsbeschreibung und der Ausführungspläne unter Berücksichtigung aller rechtlichen, fachspezifischen und bauseitigen Anforderungen bis zur ausführungsreifen Lösung, unter Einschluss der Montage- und Werkstattzeichnungen, Anlagenschemata sowie der Prüfung von Schlitz- und Durchbruchspläne zu erstellen.
Die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Ausführungspläne des Fachplaners stellen keine Montagegrundlage dar.
Der Auftragnehmer hat die Werk-/Montageplanung und die Montagezeichnungen umgehend nach Auftragserteilung zu erstellen und beim AG einzureichen.
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass alle an der Erstellung der Gesamtanlage beteiligten Firmen die zur einwandfreien Funktion der Anlagen notwendigen Angaben und Unterlagen erhalten.
Geänderte Zeichnungen und Unterlagen sind mit einem Index zu versehen, die Änderungen eindeutig kenntlich zu machen.
Sämtliche Zeichnungen sind in einer Planliste zu führen und haben einen vereinbarten Verteilerkopf aus dem hervorgeht, wer wann die jeweilige Zeichnung erhalten hat.
In die Montageunterlagen sind alle Daten einzutragen, die zur Beurteilung der Anlage, zur Identifikation von Bauteilen und zum Erkennen von funktionalen Zusammenhängen erforderlich sind.
I nhalt der Montageunterlagen:
- Anlagen- und Gerätezeichnungen
- Gerätetypen und Fabrikate
- Geräteabmessungen
- Raumbezeichnungen
- Vermasste Montagepositionen
- Leistungen von Verbrauchern
- Art der Brand-, Schall- und Wärmeschutzdämmung
- Aufstellorte von Verteilungen
Die Montageunterlagen bestehen aus:
- Installationsplänen M 1:100 / 1:500
- Schemata
- Anlagenschema
- Montagezeichnungen M 1:100
- Detailzeichnungen M 1:20
- Schachtbelegungspläne M 1:20
- Geprüfte, genehmigte Unterlagen
- Bemusterungsunterlagen
- Datenblätter / Bauaufsichtliche Zulassungen
- Verteilungspläne
- Notwendige Berechnungsunterlagen (Lichtberechnung, Kurzschluss und Selektivität, usw)
- Funktionsbeschreibung
- Fortschreibung aller übermittelten Unterlagen auf Grundlage der Ausführungsplanung
Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der Ausschreibung und der Ausführungspläne sowohl die Werks-bzw. Montageplanung als auch die Bestands- bzw. Revisionspläne zu erstellen. Aus den Planungen/Plänen müssen sämtliche Einzelheiten ersichtlich sein. Soweit erforderlich bzw. auf Wunsch der Fachbauleitung sind schriftliche Erläuterungen z. B. Für die Ausführung der Anlagen, Leitungs- und Kabelverlegung usw. den Bestands- bzw. Revisionsplänen beizufügen.
Die Zusammenstellung aller für die MSR erforderlichen Materiallisten und Leistungsangaben, sowie Abstimmung der erforderlichen Regelkomponenten vor Ausführung ist im Leistungsumfang des AN enthalten.
Allgemein
Die Verantwortung für die technisch einwandfreie, den anerkannten Regeln der Baukunst entsprechende Ausführung trägt allein der Auftragnehmer. Der Leistungsumfang umfasst alle Leistungen und Nebenleistungen, die für die Gesamtleistung erforderlich sind, auch wenn sie nicht im Einzelnen beschrieben sind.
Es werden Baubesprechungen örtlich erfolgen. Der Auftragnehmer ist, im Rahmen der Mitwirkungs- und Kooperationspflicht, verpflichtet einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden zum entsprechenden Leistungszeitraum.
Erhöhter und unzumutbarer Lärm durch einen Leistungsabschnitt ist rechtzeitig dem Auftraggeber mit Vorlauf in Kenntnis zu setzten. Hierbei muss dem Auftraggeber die Möglichkeit gegeben werden ggf. Vorsorgemaßnahmen und Informationen weiterzuleiten.
Das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten aller erforderlichen Arbeitsgerüste und Hebebühnen, auch höher als 3,50 m Arbeitshöhe, für die eigene Leistung erfolgt durch den AN, sofern nicht im LV etwas anderes beschrieben ist.
Das Reinigen der Anlagenteile, Entfernen von Schutzfolien und Aufklebern etc. vor Übergabe ist in die Auszuführende Leistung einzukalkulieren.
Koordination
Der AN ist verpflichtet, sämtliche vom ihm zu erbringenden Leistungen mit den anderen am Bau tätigen Gewerken zu koordinieren. Hierzu gehören neben der terminlichen Koordination - um gegenseitige Behinderungen zu vermeiden - auch die detaillierten Abstimmungen der Trassenführungen hinsichtlich der geometrischen Lage und der Höhenkoordinaten.
Gleiches gilt sinngemäß für die Anordnung sämtlicher Objekte wie Rangierverteiler, Tableaus, Steuertafeln, Unterverteilungen sowie Schalter und Steckdosen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit allen Firmen, die zur Betriebsfertigkeit ihres Leistungsumfanges elektrische Anschlüsse benötigen, den Arbeitsablauf zu koordinieren, sowie die erforderlichen Anschlüsse und Anschlusswerte zu erfragen. Über alle diesbezüglichen Besprechungen sind Aktenvermerke anzufertigen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Stoffe und Bauteile
Die geforderten Fabrikat- und Typenangaben, Leistungsdaten und Abmessungen sind eindeutig
Und zweifelsfrei anzugeben.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter zu erbringen. Die erforderlichen Unterlagen sind dem Angebot beizulegen.
Ist der Nachweis der Gleichwertigkeit strittig, gilt er als nicht erbracht. Es ist dann das vom Auftraggeber verlangte Fabrikat zu liefern. Der Auftraggeber behält sich vor, ein als gleichwertig angebotenes Fabrikat abzulehnen.
Bei gleichartigen Gegenständen, z.B. Motore, Schaltschränke, Schaltgeräte, Bezeichnungs-
Schilder usw. sind einheitliche Fabrikate zu verwenden.
Im gesamten Bauvorhaben dürfen für gleiche Anforderungen bzw. Aufgaben nur Materialien gleichen Fabrikats und Typs eingesetzt werden.
Alle angebotenen und zu verwendenden Materialien müssen die, entsprechend ihrem Einsatz gültigen Bauartzulassungen VDE-Zeichen, CE-Kennzeichen inklusive CE Konformitätserklärung, PA-I-Zulassungen, Typenschilder und Zulassungsbescheide etc. haben und auch den jeweilig zutreffenden Normen entsprechen.
Vor Ausführung hat der Auftragnehmer unaufgefordert für sämtliche Einrichtungen wie Leuchten, Schaltgeräte usw. und besonderen Teilen, Muster oder ggf. Zeichnungen oder Abbildungen vorzulegen, aus denen alle Einzelheiten sowie deren Einbauorte zweifelsfrei ersichtlich sind. Den Umfang der Bemusterung bestimmt der Auftraggeber.
Brandschutzmaßnahmen
Bei Wand- und Deckendurchbrüchen sind Zwischenräume (Luftspalt zu Bauteil) vom AN luftdicht und feuerbeständig zu schließen. Die Auflagen des Schall- und Brandschutzes sind zu berücksichtigen.
Durchdringungen brandschutztechnisch qualifizierter Wände oder Decken sind durch den Einsatz von
Brandschutzmaterialien bzw. entsprechender Komponenten in der entsprechenden Qualität bzw.
Feuerwiderstandsdauer mit zugelassenem System zu verschließen.
Prüfzeugnisse, allgemein-bauaufsichtliche Zulassungen oder Einzelfallzulassungen der eingesetzten
Materialien sind vor dem Einsatz vorzulegen und durch den Brandschutzsachverständigen bestätigen zu
Lassen.
Ausführung:
Die Ausführung beinhaltet
- alle Transporte an der und auf die Baustelle.
- sämtliche Befestigungsmaterialien, wie zum Beispiel Schlitzbandeisen, Ankerschienen, Dübel, Schrauben, Schellen, Rohrhaken, Zugentlastungen, Spezialzement, usw., aber auch Kleinmaterial wie Zugdraht, Muffen, Verschraubungen, und sonstige Materialien, die zum betriebsfertigen und betriebssicheren Betreiben der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Anlagenteile notwendig sind, welche im Leistungsverzeichnis aus Übersichtlichkeitsgründen nicht als Einzelposition aufgeführt sind.
- sämtliche Hilfsarbeiten wie Einmessen, Ausschneiden von Planplatten, Anfertigen von Schlitzen, Löchern, Aussparungen, ferner Durchbrüche in alle Wandarten beliebiger Dicke.
- die Überwachung der Arbeiten durch einen Elektromeister.
- das Ermitteln der tatsächlichen Stückzahlen und Kabellängen entsprechend den Verhältnissen an Ort und Stelle.
Befestigungen, Aufhängekonstruktionen
Für die Befestigungen und aufhänge Konstruktionen, die sichtbar bleiben, sind Musterausführungen vorzulegen bzw. zu montieren und genehmigen zu lassen. Sämtliche Anlagenteile sind lösbar zu befestigen.
Sämtliche Befestigungen und Aufhängungen sind durch Bohren und Verdübeln nach den Vorgaben des Statikers des AN auszuführen.
Die Verwendung von Schussapparaten ist untersagt.
Soweit der Baukörper aus einer Stahlkonstruktion besteht, dürfen zur Befestigung ohne Genehmigung des Prüfstatikers keine Bohrungen oder Schweißungen in bzw. an statisch tragenden Teilen durchgeführt werden. In solchen Fällen sind ggf. Aufhängklammern vorzusehen. Bei Benutzung von Ankerschienen für Befestigungen sind die zulässigen Traglasten mit dem Statiker abzustimmen. Es dürfen nur vom Institut für Bautechnik in Berlin allgemein bauaufsichtlich und baurechtlich zugelassene Dübel
Verwendet werden. Der Bieter hat vor Ausführung die Zulassungsbescheide der von ihm verwendeten Dübel beizufügen.
Der Auftragnehmer hat alle Dübel nach den in den Zulassungsbescheiden festgelegten Anforderungen, insbesondere den allgemeinen und besonderen Bestimmungen über die Anwendung, die zulässigen Lasten, die Montage, deren Kontrolle, sowie die Überwachung der Ausführung der Dübel Montage, in eigener Verantwortung zu wählen und auszuführen. Die Montage von Dübeln, die in die Unterseiten von Decken und anderen Bereichen in der durch Lastspannungen erzeugten Zugzone gedübelt werden muss mit Statiker und Prüfstatiker des AN abgestimmt werden.
Kernbohrungen
Kernbohrungen sind grundsätzlich vor der Durchführung der Bauleitung anzuzeigen. Kernbohrungen bis 60 mm sind anhand der Planeintragungen mit einzukalkulieren.
Informationspflicht
Der Bieter hat sich vor der Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse zu informieren. Eventuelle Erschwernisse bei Lieferung und Montage sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Spätere Einwände oder Ansprüche aus Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse können nicht geltend gemacht werden.
Beschilderung, Kennzeichnung
Sämtliche Anlagenteile sind nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber umfassend mit einer
Aussagekräftigen Resopalbeschilderung zu versehen.
Farbkennzeichnungen in Anlehnung an DIN 2403 und 2404, alle 5 - 10 m, mindestens jedoch 1x pro
Raum sind vorzusehen.
Beschriftungen der Anlagen sind grundsätzlich in deutscher Sprache auszuführen
In jeder Technikzentrale ist ein Anlagenschema als Gesamtschaltbild mit Darstellung aller Anlagenteile sowie kompletter Sensorik und Aktorik auf einer PVC-Platte aufgedruckt aufzuhängen.
In jedem Verteiler ist der Schaltplan in aktualisierter Form in einer Plantasche bereitzustellen.
Verlegung von Trassen
Alle Trassen sind in solchen Abständen von anderen Installationen, zu verlegen, dass die Leitungssysteme einwandfrei montiert und isoliert werden können.
Bei Kabelpritschen ist darauf zu achten, dass die Kabel einwandfrei eingelegt werden können. Die Leitungsführung hat generell über festgelegte und mit allen Gewerken koordinierte Trassen zu erfolgen.
Schutz der Anlagenteile während der Bauzeit
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Bauzeit alle Anlagenteile, Geräte, Installationen, usw, geschützt sind und kein Schmutz eindringen kann.
Empfindliche Einbauteile (Leuchten, usw.) müssen so verpackt angeliefert und geschützt werden, dass sie während der Montage und Bauzeit weder verschmutzt noch beschädigt werden können.
Das Reinigen der Anlagenteile, Entfernen von Schutzfolien und Aufklebern, etc. vor Übergabe ist Bestandteil Der Leistung.
Inbetriebnahme
Überprüfung aller Einbausituationen Kontrolle der elektrischen Anschlüsse aller Anlagenteile. Einstellung sämtlicher Schutzorgane und Schalter und deren Protokollierung Leistungsmessungen, Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 Einstellen der Sollwerte, Ermittlung der Parameter, Todzeiten usw. Erstellung eines Inbetriebnahme- und Übergabeprotokolls Gemeinsame Inbetriebnahme/Abnahme nach TPrüfVO der Anlagen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit (falls erforderlich) zu Lasten des AN Black Building Test Prüfen übergeordneter Leistungen mit den jeweiligen Gewerken Einweisung des Kunden in die Bedienung der Anlagenkomponenten Hinweise zur Wartung Die Inbetriebnahme erfolgt auf Anweisung des AG auch abschnittsweise ohne Mehraufwand An- und Abfahrt sowie die zur Inbetriebnahme notwendigen Gerätschaften
Prüfungen und Prüfgebühren
Teile der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind einer Sachverständigenabnahme zu
Unterziehen. Der Auftragnehmer schuldet die Übergabe mängelfreier Abnahmeprotokolle des
Sachverständigen.
Die Sachverständigen werden vom AN bestellt. Alle für die Abnahme erforderlichen Unterlagen, d. H.
Anträge, Formblätter und Zeichnungen sind dem Sachverständigen in entsprechender Anzahl durch den AN zur Verfügung zu stellen. Dem Auftragnehmer obliegt die Koordination der Abnahmen.
Veranlassen bei Behörden
Anlagen, die behördlichen Vorschriften, Auflagen oder Genehmigungen unterliegen, hat der AN rechtzeitig mit den zuständigen Stellen zu klären und die evtl. erforderlichen Unterlagen zu erstellen und einzureichen. Genehmigungsgebühren übernimmt der AG.
Abnahmen
Die geforderten Betriebsbeschreibungen, Bedienungs- und Wartungs- Anweisungen, Revisionsunterlagen müssen zur Abnahme vollständig und geprüft vorliegen.
Alle Anlagenteile müssen ordnungsgemäß beschildert und bezeichnet sein.
Vorbereiten der Übergabe
Das Bedienungspersonal des AG ist einzuweisen. Die Anlagen werden so lange unter Aufsicht des AN betrieben, bis die einwandfreie Funktion gewährleistet ist und das eingewiesene Personal die Kontrolle übernehmen kann. Rechtzeitig vor dem vereinbarten Übergabetermin ist mit dem Probebetrieb zu beginnen.
3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der ATV/DIN18382 als Nebenleistungen:
- Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben.
- Arbeitsunterbrechungen bzw. Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen
- Mehraufwendungen für Räumen von Material sowie Verlagerung der auszuführenden Leistungen in einen anderen Bau-/Gebäudeabschnitt
4 Abrechnungshinweise
Die Abrechnung erfolgt nach Leistungsfortschritt.
Der Leistungsfortschritt ist mit dem AG als Voraussetzung für die Gestellung der Abschlagsrechnung Abzustimmen. Die für die Leistungsfeststellung erforderlichen Unterlagen (bspw. Berechnungsmatrix, markierte Pläne, kumulierte Mengenermittlung, Leistungsmeldungen etc.) werden vom AN nachvollziehbar erstellt und dem AG zu Verfügung gestellt.
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Gewerke spezifische Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen.
Die Revisionsunterlagen sind 1-fach in digitaler Form (i.d.R. PDF/ DWG / XLS / DOC) abzugeben.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
- Fachbauleitererklärung
- Fachunternehmerbescheinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- bauaufsichtliche Zulassungen / Brandschutznachweise
- Zulassungen
- Bezugs- und Herstellernachweise
- Datenblätter
- Revisionspläne/-schemata / Schaltpläne
- technische Berechnungen
- Anlagenbeschreibung
- Bedienungsanleitung
- Ersatzteilaufstellung
- Sachverständigen Abnahmen
- Protokolle Funktionsprüfung, Parametereinstellungen, Inbetriebnahme, etc.
- Ergebnis der Inbetriebnahme/Abnahme nach TPrüfVO
- Einweisung
- Pflege- / Wartungsunterlagen
- Wartungsangebot
ZVL 570401 Elektroanlagen
01 Elektrotechnische Anlagen - Mittelspannungsanlagen
01
Elektrotechnische Anlagen - Mittelspannungsanlagen
01.01 Beton- Fertigteilstation als MS-Übergabestation
01.01
Beton- Fertigteilstation als MS-Übergabestation
01.02 Hoch- und Mittelspannungsanlagen
01.02
Hoch- und Mittelspannungsanlagen