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Description
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Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
Maßnahmenbeschreibung:
Zur genauen Beschreibung der Maßnahme siehe auch die unten angefügte Projektbeschreibung.
Nachfolgende Angaben und Hinweise sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Abkürzungen:
AN = Auftragnehmer
AG = Auftraggeber
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18299 VOB/C
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1
Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung:
Das Baufeld befindet sich auf dem Grundstück der Fachhochschule für Rechtspflege NRW, 53902 Badmünstereifel, Schleidtalstraße 3.
Die Liegenschaft ist versorgungstechnisch voll erschlossen.
Es wird empfohlen die Örtlichkeiten vor der Angebotsabgabe zu besichtigen.
0.1.2
Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen:
Sind bei dieser Baumaßnahme nicht zu erwarten.
0.1.3
Die Einzelheiten zur geplanten Ausführung der Gebäude sind der nachfolgenden Leistungsbeschreibung, den Planunterlagen, Gutachten und sonstigen Objekt- und Fachplanungen zu entnehmen.
0.1.4
Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen:
Der AN darf für das An- und Abfahren der Baustelle nur die dafür freigegebenen Straßen und Wege benutzen. Durch den AN verursachte Verunreinigungen außerhalb des Baufeldes sind am Ende des Arbeitstages und wenn nötig auch mehrmals am Tag auf Kosten des AN zu beseitigen.
0.1.5
Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:
Das Parken der Firmenfahrzeuge sowie der Privat-PKWs der Firmenbeschäftigten wird nur auf freigegebenen Flächen sowie innerhalb des Baufeldes gestattet.
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden für den AN gebührenpflichtig entfernt.
0.1.6
Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und
Transportwegen, z. B. Montageöffnungen:
Keine besonderen Vorgaben des AG.
Die UVV müssen eingehalten werden.
0.1.7
Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser:
Strom und Wasser stehen in den Technikräumen des angrenzenden Bestandsgebäudes zur Verfügung.
Die Verbrauchskosten für Wasser und Strom werden mit dem AN über eine Umlage abgerechnet.
0.1.8
Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume:
Flächen:
Aufstellen von Lager- und Aufstellflächen im Freien für Container, Material etc. nur in Abstimmung mit dem AG bzw. auf dem Baufeld.
Notwendige Befestigungen, Aufschüttungen etc. sind wieder zurückzubauen und die Flächen wieder in den Zustand wie vor Beginn der Maßnahme zurückzuführen.
Aufenthaltsräume für die Mitarbeiter des AN können vom AG nicht zur Verfügung gestellt werden. Der AN hat hierfür im Rahmen seiner Baustelleneinrichtung eigene Container zu stellen.
Begleitheizungen für Wintermonate und deren Sicherung ist Sache des AN.
Das Gelände ist nach der täglichen Arbeit wieder zu verlassen.
Die Baustelle sowie die Arbeits- und Lagerplätze sind in einem ordentlichen und verkehrssicheren Zustand zu halten und täglich am Ende der Arbeitsschichten aufzuräumen.
0.1.9
Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit, Ergebnisse von Bodenuntersuchungen:
Die Baugrunderkundung und abfallbezogene Bodenuntersuchungen sind beigefügt.
Kühn Geoconsulting
Bericht zu abfallbezogenen Bodenuntersuchungen 23.09.2021
Kühn Geoconsulting
Baugrundgutachten 1. Bericht
29.09.2021
0.1.10
Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern, Ergebnisse von Wasseranalysen:
Die Baugrunderkundung ist als Anlage beigefügt.
Siehe -Leistungsabgrenzung-
0.1.11
Besondere umweltrechtliche Vorschriften:
Das geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist lückenlos zu erfüllen.
Landesabfallgesetze sowie Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind zu beachten. Verpackungs-, Restmaterialien und Baustellenabfälle sind gemäß der gesetzmäßig vorgeschriebenen Entsorgung zu beseitigen.
0.1.12
Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. besondere Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall:
Bauschutt, Erdaushub, Abfall und Sonderabfall im Rahmen der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sind unter Beachtung der ATV DIN 18299 VOB/C und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW- /AbfG) zu behandeln.
Der entstehende Abfall darf nicht in vorhandene Müllbehältnisse eingebracht werden. Anfallender Bauschutt und Müll ist getrennt, in vom AN zu stellenden Containern, täglich zu sammeln und zu entsorgen.
Schuttablagerungen auf der Baustelle sind unzulässig.
Die Kosten der Entsorgung und Beseitigung von Bauschutt, Müll und Verunreinigungen sind entsprechend einzukalkulieren.
0.1.13
Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen:
Die Anforderungen des §22 BImschG, sowie die Richtwerte der AVV Baulärm sind einzuhalten.
0.1.14
Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle:
-nicht erforderlich-
0.1.15
Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs:
-nicht erforderlich-
0.1.16
Im, Bereich der Baustelle vorhandener Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen:
Alle sich "in Betrieb" befindenden Leitungen im Baubereich werden vor Ausführung durch den AG zurückgebaut und umverlegt, soweit sie nicht weiterverwendet werden.
0.1.17
Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle:
- entfällt -
0.1.18
- entfällt-
0.1.19
Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen
Zur Vorankündigung der Baumaßnahme:
Siehe -SiGe Koordination-
0.1.20
Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle:
- keine Maßnahmen die über die übliche Sorgfalt hinausgehen erforderlich -
0.1.21
Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen:
Die Baugrunderkundung ist als Anlage beigefügt.
0.1.22
Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten:
- entfällt-
0.1.23
Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle:
- keine über den üblichen Rahmen hinausgehende Koordination durch den AN erforderlich -
0.2 Angaben zur Ausführung
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist die Lieferung und Montage eines Pardeckes in Systembauweise.
Siehe hierzu nachfolgende Projektbeschreibung.
Termine:
Es gelten die in den Vergabeunterlagen genannten Ausführungstermine.
Die Termine sind unmittelbar nach Auftragserteilung seitens des AN im Rahmen der vertraglichen Leistungen zu detaillieren und dem AG vor Beginn der Arbeiten zur Prüfung und Genehmigung schriftlich vorzulegen.
Arbeitszeiten:
Montag bis Freitag: 7.00 bis 18.00 Uhr
bzw. nach Abstimmung mit dem AG
Samstag: nur nach Vereinbarung
Personal:
Es muss seitens des AN während der gesamten Ausführungsgszeit ein verantwortlicher Mitarbeiter auf der Baustelle sein, der der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist.
Anlagen zum Leistungsverzeichnis:
Der AN erhält die dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Planungen sowie Leitdetails und sonstige Unterlagen als Grundlage für seine Angebotsbearbeitung gemäß dem beigefügten Dokumenten-/ Planverzeichnis.
Der AG hält für die Nutzung aller Beteiligten kostenfrei die internetbasierte Datenaustauschplattform CONCLUDE CDE vor.
Die Nutzung der Datenaustauschplattform ist für alle Beteiligten verpflichtend.
Dem AN werden die Planunterlagen für die Ausführung seiner Leistungen digitalisiert als PDF-, dxf/dwg-Dateien über die Datenaustauschplattform zur Verfügung gestellt. Planungen und Dokumente des AN sind ebenfalls dort einzustellen, die Planorganisation wird bei Auftragsvergabe benannt.
Zusätzliche Papierexemplare können nach Auftragsvergabe vom AN gegen Kostenerstattung beim AG angefordert werden.
0.2.1
Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer:
- keine besonderen Anforderungen -
0.2.2
Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen:
In den benachbarten Gebäuden ist während der gesamten Zeit der Baumaßnahme Betrieb. Die Ausführung der Leistungen ist deshalb so zu organisieren und auszuführen, dass unnötige Lärmbelästigungen vermieden werden.
Grundsätzlich sollen Arbeitsverfahren und Arbeitsgeräte verwendet werden, die eine Lärmimmission auf das zulässige Maß nach AVV-Baulärm beschränken. Lärmverursachende und/ oder Erschütterungen auslösende Arbeiten sind zeitlich vom AN mit der örtlichen Objektüberwachung abzustimmen.
0.2.3
Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben:
- entfällt -
0.2.4
Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter und anderer Unternehmer:
Gemäß Anforderungen des SiGe-Koordinators und der allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften und der Vorschriften der BG-Bau.
0.2.5
Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen:
-entfällt-
0.2.6
Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen:
- entfällt -
0.2.7
Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten:
Der AN stellt alle für die eigene Leistungserbringung erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste.
0.2.8
Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtung und dergleichen durch den Auftragnehmer:
- entfällt -
0.2.9
Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat:
Der Bauzaun sowie die Chemie-Toiletten sind über die eigene Leistungserbringung hinaus vorzuhalten und auf Abruf durch die Bauleitung nach Fertigstellung des Gebäudes zu entfernen.
0.2.10
Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen.
- entfällt-
0.2.11
Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile:
Nicht genormte Stoffe und Bauteile sind für die Verarbeitung ausgeschlossen.
0.2.12
Besondere Anforderungen auf Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile:
- entfällt -
0.2.13
Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise:
- keine besonderen Anforderungen-
0.2.16
Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, Ort (genaue Bezeichnung) und Zeit ihrer Übergabe:
- entfällt -
0.2.17
In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt:
- entfällt -
0.2.18
Leistungen für andere Unternehmer.
- entfällt -
0.2.19
Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation:
- entfällt -
0.2.20
Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme:
- entfällt -
0.2.21
Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche §13 Abs.4 Nr.2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag:
Wartungsverträge für alle sicherheitsrelevanten Anlagen bzw. Anlagenteile sind soweit im Leistungsverzeichnis abgefragt, anzubieten. Diese werden ggf. separat beauftragt.
0.2.22
Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen:
- keine besonderen Anforderungen -
Arbeits- und Leistungsumfang
Vermessung:
Durch den Bauherren ist der Vermesser mit der Grob- und Feinabsteckung (1 Stück Gebäudeachse) beauftragt.
Dem AN wird vom AG ein Höhenbezugspunkt übergeben. Der Höhenpunkt ist vom AN in das Gebäude zu übertragen und über den Zeitraum der gesamten Baumaßnahme zu sichern. Das Erstellen des Schnurgerüstes, die Meterrisse und alle weiteren für die Ausführung der Leistungen des AN erforderlichen Einmessungen sind Teil des Leistungsumfangs des AN.
Baustelleinrichtung/ Baustelleneinrichtungsplan:
Das Baufeld und die Baustelleneinrichtung ist mit einem umlaufenden und lagesicheren Bauzaun vom restlichen Gelände bauseitig abgetrennt.
Der Schutz der eigenen Lager- und Baustelleneinrichtung ist vom AN selbst herzustellen und entsprechend einzukalkulieren.
Entwässerung:
Siehe -Leistungsabgrezung-
Bauzeitenplan:
Der Bauzeitenplan des AG ist beigefügt.
Luftdichtigkeit:
-entfällt-
Raumluftmessung:
-entfällt-
Qualitätsmanagement AN:
Der AG legt besonderen Wert auf eine qualitativ hochwertige Bauausführung und hochwertigen Standard. Eine Projekt- und Baubesprechung soll mit Teilnahme von verantwortlichen Vertretern des AN und des AG mind. 14-tägig und nach Erfordernis stattfinden.
Über die an der Baustelle ausgeführten Leistungen sind dem Bauherrn oder dessen Vertreter täglich Berichte vorzulegen (wöchentliche Übergabe), aus denen insbesondere die ausgeführten Leistungen, die Anzahl der vom AN an der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Handwerker und Hilfskräfte, eindeutig zu ersehen sind. Außerdem sollen in den Berichten Angaben enthalten sein, die für die Abrechnung der Baumaßnahme von Bedeutung sind, z. B. Wetter und Temperaturangaben, eingesetzte Geräte, Baufortschritt, Unterbrechungen (mit Angabe der Gründe), Unfälle, besondere Vorkommnisse, Beginn und Ende der Arbeiten, usw..
Technische Spezifikationen:
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, Europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.“
Produktnennungen:
Die ggfs. im LV oder beigefügten Unterlagen genannten Produkte sind lediglich als Vorschlag / Berechnungsgrundlage zu sehen.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
Projektbeschreibung Projektbeschreibung
Die FHR beabsichtigt, im Rahmen der Baumaßnahme Erweiterungsbau der Unterkünfte, neue Stellplätze erstellen zu lassen.
Aufgrund der hohen Anzahl an neuen Stellplätzen sollen die Stellplätze in Form eines 1-geschossigen Parkdecks erstellt werden. Dieses Parkdeck überdeckt die bereits bestehenden Parkplätze im Westen der Liegenschaft, westlich Gebäude B.
Stellplätze
Erdgeschoss überdacht und frei: ca. 57 Stellplätze
1. OG, Parkdeck: ca. 49 Stellplätze
Aufgrund der brandschutztechnische Vorgaben muss das Parkdeck einen Mindestabstand von 5 Metern zu den Bestandsbauten aufweisen.
Das Parkdeck ist als L-förmiger Bau geplant. Dieser ragt im Norden über die bestehenden Parkplätze hinaus und bindet in dem dort vorhandenen geböschten Erdreich ein.
Um den Baukörper des Parkdecks kompakt und somit sinnvoll für eine Systembauweise zu halten, werden drei Stellplätze im Süden von Gebäude B erstellt. In diesem Bereich befinden sich der Müllplatz und weitere Bestandsparkplätze.
Die barrierefreien Stellplätze werden unmittelbar am Erweiterungsbau erstellt.
Im Zuge der Baumaßnahme entfallen durch Stützenstellungen bestehende Parkplätze, so dass der erdgeschossige Parkplatzbereich etwas erweitert werden muss.
Erschließung:
Die unter dem Parkdeck liegenden Stellplätze werden weiterhin über die südlich von Gebäude B liegende, öffentliche, Zufahrtsstraße erschlossen.
Die Parkdeckebene wird über die Nordseite des Gebäude B erreicht.
Die Ausbildung der Rampe ist für einen Zwei-Richtungs-Verkehr ausgelegt. Die Zuwegung vor Gebäude B muss dafür ebenfalls verbreitert werden. Das Parkdeck ist neben der Rampe auch über einen Fußweg erreichbar.
Das Parkdeck besitzt einen zusätzlichen Fluchtweg. Diese ist im Brandfall vom Parkdeck aus sicher zu begehen.
Es sind laut Brandschutz 2 Aufstellflächen für die Feuerwehr notwendig. Davon findet sich eine im Westen der Parkdecks. Teilweise liegt diese auf öffentlich gewidmeter Fläche.
Eine weitere Aufstellfläche befindet sich im Osten der Zufahrtsrampe, vor Gebäude B.
Baugrund:
Für den Baugrund im Parkdeckbereich wurde ein Baugrundgutachten erstellt.
Altlasten:
Es wurden 2 Mischproben (MP) angelegt, siehe beigefügtes Bodengutachten.
Einordnung Erdmassen gem. LAGA:
MP6 = Z0*
MP7 = Z0*
Die untersuchten Schwarzdecken sind teerfrei und damit nicht als gefährlicher Abfall zu bewerten.
Siehe -Leistungsabgrenzung-
Gründung:
Die Gründung im Bereich der vorhandenen Stellplätze ist über Einzelfundamente (z. B. Brunnenringe) vorgesehen.
Im Bereich der Überkragung ins Erdreich an der Nordseite, sind, um großen Aushub und Absicherungsmaßnahmen vorzubeigen, Pfahlgründungen vorgesehen.
Siehe -Leistungsabgrenzung-
Konstruktion:
Das Parkdeck soll in Elementbau/ Systembauweise errichtet werden.
Alle verbauten Teile sind aus nichtbrennbaren Baustoffen auszuführen.
Absturzsichernde Brüstungen aus Edelstahl-Gitterstruktur.
Das Gebäude befindet sich in in der Erdbebenzone 1.
Fassade:
Der Entwurf des Parkdecks sieht südseitig eine Begrünung der Fassade, mit Hilfe eines Edelstahlrankgitters vor.
Brandschutz
Das Parkdeck wird als offene Großgarage gem. SBauVo Teil 5 ausgebildet.
Die Ausbildung von Rauchabschnitten in offenen Garagen ist nach SBauVO Teil 5 nicht erforderlich.
Alle tragenden Teile bestehen aus nichtbrennbaren Baustoffen.
Eine Sicherheitsbeleuchtung ist laut brandschutztechnischem Entwurf nicht erforderlich.
Technische Ausstattung:
Das Parkdeck wird bauseits mit auf das Dch aufgelegte Photovoltaik-Elementen ausgestattet werden.
Eine Lüftungsanlage ist laut brandschutztechnischem Entwurf, nicht erforderlich.
Das Parkdeck muss zur Regenwasserableitung an die öffentliche Entwässerung angeschlossen werden. Grundleitungen bauseits.
Außenanlagen, Fassadenbegrünung::
Siehe -Leistungsabgrenzung-
Erschwernis
Das Parkdeck wird in dem stark geneigten Hang errichtet. Es ist von erhöhtem Planungs- und Montageaufwand aufgrund der Geländeprofilierung auszugehen.
Projektbeschreibung
SiGe Koordination SiGe Koordination
Die Baustelle wird von einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator betreut, der in arbeitssicherheitsrelevanten Belangen Anweisungen erteilen kann. Diesen Anweisungen ist vom AN grundsätzlich Folge zu leisten. Das eingesetzte Personal ist von der Betreuung durch den SiGeKo in Kenntnis zu setzen.
Der Bauherr hat einen Koordinator mit der Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordination beauftragt:
Für alle in Bezug auf die Arbeitssicherheit beizubringenden Unterlagen (Gefährdungsbeurteilung, Nachweise, Montagekonzepte, weitere Konzepte, Übertragung Unternehmerpflichten, Selbstauskunft, etc.) erfolgt keine gesonderte Vergütung.
Vom SiGeKo wird ein SiGe-Plan zum Bauvorhaben erstellt und wenn erforderlich fortgeschrieben. Dieser Plan ähnelt einem Bauzeitenplan, verdeutlicht den am Bau beteiligen, wie die Arbeiten räumlich und zeitlich organisiert sind und zeigt, in Anlehnung an die einzelnen Gewerke, die möglichen Gefährdungen und die möglichen (Schutz-) Maßnahmen auf. Ebenfalls werden zeitliche Überschneidungen der Gewerke dargestellt um gegenseitige Gefährdungen durch (Schutz-) Maßnahmen oder die Anpassung der zeitlichen Abläufe zu minimieren (Prävention). Dieser SiGe-Plan wird auf der Baustelle ausgehangen. Er kann zusätzlich als PDF zur Verfügung gestellt werden.
Für die Baustelle wird eine Baustellenordnung erstellt. Die Inhalte sind verpflichtend. Der Erhalt und die Kenntnisnahme ist schriftlich zu bestätigen.
Bei Baubeginn wird der AN in die sicherheitsrelevanten Punkte allgemein und der Baustelle eingewiesen. Der AN hat zu dieser Einweisung mind. eine verantwortliche Person (immer auf der Baustelle anwesend und Ihre Vertretung) abzustellen. Die Person muss der deutschen Sprache mächtig sein. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Während der Bauausführung werden Baustellenbegehungen durch den SiGeKo durchgeführt. Die dabei festgestellten Mängel werden protokolliert. Der AN hat die genannten Mängel unverzüglich zu beseitigen und dem SiGeKo / der Bauleitung die Fertigstellung zu melden. Ansonsten kann die Fortführung der Arbeiten untersagt werden. Eine gesonderte Vergütung für die Mängelbeseitigung erfolgt nicht.
Für im Rahmen der Begehung außer Betrieb genommenen Arbeitsmittel / Betriebsmittel etc., weil sie den Sicherheitsanforderungen gemäß technischer und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften nicht entsprechen, kann kein Schadenersatz oder Zeitaufwand für den Austausch / die Neubeschaffung / Leerlauf in Ansatz gebracht werden. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Die Einhaltung der aufgeführten Schutzmaßnahmen ist Grundlage der Auftragserteilung und zwingend zu beachten / umzusetzen.
Die ausführenden Firmen sind für die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für die auszuführenden Arbeite auf der Baustelle in Bezug auf die Arbeitssicherheit selbst verantwortlich.
Die Beschäftigten des AN sind vor Beginn der Arbeiten vom Unternehmer (oder einer von ihm beauftragten Person, z. B. SIFA) über die Gefährdungen des Gewerkes und notwendige Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Die Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren.
Vor Beginn der Arbeiten sind nachfolgende Unterlagen (vom AN und alle Nachunternehmer) zu liefern:
Gefährdungsbeurteilung
Ersthelfernachweise (1 Ersthelfer bis 20 Beschäftigte, darüber hinaus 10% der Belegschaft (also bei 33 Personen drei Ersthelfer)
Unterweisungsnachweis
Beauftragung Geräteführer (bei Bedarf)
Montageanweisung (bei Bedarf)
Rettungskonzept (bei Bedarf, immer bei Verwendung von PSAgA)
Nachweis der Übertragung Unternehmerpflichten
Selbstauskunft
Der SiGeKo steht für die Abstimmung von Arbeitsabläufen / Maßnahmen zur Verfügung.
SiGe Koordination
Gebäudekenzahlen Gebäudekenzahlen:
Parkdeck
Breite ca. 32,75m
Länge ca. 45,25m (30,5m)
Volumen ca. 8.538,02 m3
Fläche ca. 2.486,28 m2
Gebäudekenzahlen
Kampfmittelfreiheit Gemäß Auskunft der Bezirksregierung Düsseldorf, Schreiben vom 07.02.2018, ist eine Überprüfung des Bereiches auf Kampfmittel nicht erforderlich.
Kampfmittelfreiheit
Erschwerte Erreichbarkeit Erschwerte Erreichbarkeit:
Derzeit finden städtische Straßenbaumaßnahme an der Kölner Straße / Schleidtalstraße statt.
Bis Ende Juni 2026 ist mit Schwierigkeiten bei der Zufahrt über die v.g. Straßen rechnen.
Im Juli erfolgt die 3-4 wöchige Vollsperrung der Schleidtalstraße, L234, so dass die Zufahrt zum FH Gelände nur noch über die ausgewiesene Umleitungsstrecke erfolgen kann.
Ab Anfang August steht die Schleidtalstraße aus Richtung Bad Münstereifel wieder zur Verfügung.
Erschwerte Erreichbarkeit
Beigefügte Unterlagen Beigefügte Unterlagen:
Die folgenden Unterlagen sind der Ausschreibung beigefügt:
Siehe beigefügtes Plan- Anlagenverzeichnis.
Beigefügte Unterlagen
Vorgeschlagener Bauablauf Vorgeschlagener Bauablauf:
- Abbruch der vorhandenen Oberflächen, Pflaster etc.
- Aushub, flächig auf -60cm unter vorhandene Geländeoberkante
- Einbringen, flächig von 50cm Schotter als Arbeitsplanum
- Herstellung der Brunnen, Aushub der Streifen für die bewehrten Fundamentbalken.
- Sauberkeitsschicht Balken,
- Schalen, bewehren und betonieren der Balken,
- Ausschalen.
- Verfüllen der Arbeitsräume bis OK Balken als Planum für die bauseitige Stahlbaumontage
Vorgeschlagener Bauablauf
02 Titel Allgemein
02
Titel Allgemein
02.05 Prüfungen / Dokumentationen
02.05
Prüfungen / Dokumentationen