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Vorbemerkung (Allgemeine Hinweise) Die nachfolgend beschriebenen Leistungen umfassen die vollständige und betriebsfertige Erstellung der Erd- und Tiefbauarbeiten für den Neubau des Wohn- und Geschäftshauses in der Marktstraße, Hohenhameln, bestehend aus Vorderhaus, Hinterhaus und Tiefgarage. Alle Arbeiten sind gemäß den beigefügten Plänen, der Statik, dem Brandschutzkonzept sowie den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen DIN-Vorschriften auszuführen. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Alle Leistungen sind so zu kalkulieren, dass eine mangelfreie und termingerechte Fertigstellung gewährleistet ist.
1.1 Allgemein
Das Bauvorhaben befindet sich in der Hohen Straße 8 in 31249 Hohenhameln. Auf dem Grundstück entsteht ein modernes Wohn- und Geschäftshaus mit insgesamt 27 Wohneinheiten, zwei Wohngemeinschaften sowie vier Gewerbeeinheiten. Das Gebäude gliedert sich konstruktiv und funktional in zwei voneinander getrennte Hauptgebäude. Das straßenseitige Vorderhaus wird mit einem Mansarddach und das hofseitige Hinterhaus mit einem klassischen Satteldach ausgeführt.
Maßgebend für sämtliche Ausführungen sind die Ausführungsplanung sowie die statischen Berechnungen, das nachfolgende Leistungsverzeichnis, die Bauleistungsbeschreibung und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Das Bauvorhaben wird nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) errichtet und erfüllt den KfW-Effizienzhaus-Standard 55 zur Erreichung der Förderkriterien des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ für die Wohneinheiten. Die Anforderungen an den Schall- und Brandschutz sind gemäß den entsprechenden Nachweisen und dem Brandschutzkonzept umzusetzen.
1.2 Erdarbeiten
Die Fundamente und Bodenplatten werden entsprechend der statischen Berechnung hergestellt. Sämtliche erforderlichen Entwässerungsleitungen werden gemäß Entwässerungsplanung verlegt und vor Inbetriebnahme geprüft. Der vorhandene Oberboden wird abgefahren und fachgerecht entsorgt. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Arbeitsräume mit geeignetem Aushubmaterial bis zum vorhandenen Geländeniveau verfüllt. Die Erschließung des Grundstücks mit Strom-, Trinkwasser- und Schmutzwasseranschlüssen erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Anforderungen der örtlichen Versorgungsunternehmen. Die Regen- und Schmutzwasserleitungen werden an vorhandene Kontrollschächte angeschlossen.
Als vertragliche Grundlage für alle Erd- und Gründungsarbeiten gilt das vorliegende Baugrundgutachten. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich über die Lage vorhandener unterirdischer Ver- und Entsorgungsleitungen im Baufeld zu erkundigen und diese zu sichern. Aufgrund der anstehenden Bodenschichten (Geschiebelehm, Verwitterungston) und des zu erwartenden Schichtwassers ist die Baugrubensohle stets trocken zu halten; eine entsprechende offene Wasserhaltung ist einzurichten. Sämtliche Böschungen und Baugrubensicherungen sind strikt nach DIN 4124 auszuführen. Die Tragfähigkeit der Baugrubensohle ist vor dem Einbringen von Gründungspolstern oder Beton durch statische Lastplattendruckversuche (E_v2 >= 45 MN/m²) im Beisein der Bauüberwachung nachzuweisen.
1.3 Gründung
Die Fundamente und Bodenplatten werden aus Stahlbeton entsprechend den statischen Vorgaben hergestellt. Die Bodenplatten werden in wasserundurchlässigem Beton ausgeführt. Zusätzlich wird eine Erdungsanlage nach DIN 18014 vorgesehen. Die Eingangsbereiche werden ebenerdig hergestellt, um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten.
1.4 Tiefgarage
Die Tiefgarage wird über die Hohe Straße erschlossen und durch ein elektrisch betriebenes Rollgitter gesichert. Die Steuerung erfolgt über Funkfernbedienungen oder über die Schließanlage des Gebäudes. Die Tiefgarage erhält eine hoch belastbare Epoxidharzbeschichtung einschließlich Parkflächenmarkierung und rutschhemmender Oberfläche.
1.5 Verbau und Baugrubensicherung
Es ist nohc unklar, ob ein Teil der öffetnlichen Verkehrsflächen zur Herstellung der Baugrube genutzt werden kann. Diese Information wird schnellstmöglich beigefügt. Sämtliche Verbauarbeiten und Baugrubensicherungen sind unter strikter Einhaltung der DIN 4124, DIN 1054, DIN EN 1997-1 sowie der geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) auszuführen. Vor Beginn der Arbeiten ist durch den Auftragnehmer eine prüffähige statische Berechnung der Verbaumaßnahmen nebst Ausführungsplänen vorzulegen und durch den Tragwerksplaner des Auftraggebers freizugeben.
Der Auftragnehmer hat sich vorab eigenverantwortlich über die genaue Lage, Tiefe und den Verlauf sämtlicher im Einwirkungsbereich befindlicher Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Nachbarbauwerke (insbesondere im Bereich der angrenzenden Straße „Hohe Straße“) zu informieren. Schachtungs- und Bohrarbeiten dürfen erst nach Freigabe der Leitungstrassen durch die Versorgungsunternehmen erfolgen.
Zur Absicherung der Nachbarbebauung und Verkehrswege ist durch den Auftragnehmer ein Verformungsmonitoring (kontinuierliche geodätische Messungen an den Verbauträgern und umliegenden Geländepunkten) einzurichten und zu protokollieren. Etwaige Bewegungen oder Setzungen sind sofort der Bauüberwachung anzuzeigen.
Beim Berliner Verbau (Trägerbohlwand) sind die Bohrlöcher für die Träger nach dem Abteufen im Fußbereich tragfähig mit Beton zu verfüllen. Die Holzausfachung (Bohlwerk) is zeitnah mit dem Aushubfortschritt kraftschlüssig gegen das anstehende Erdreich auszukeilen, um Hohlraumbildungen zu vermeiden. Beim schrittweisen Rückbau des Verbaus im Zuge der Arbeitsraumverfüllung sind die verbleibenden Hohlräume (z. B. nach dem Ziehen der Träger) lagenweise und hohlraumfrei mit geeignetem, verdichtungsfähigem Material zu verfüllen und intensiv zu verdichten, um Setzungen an den Verkehrsflächen und Nachbargrenzen dauerhaft auszuschließen.
1.6 Bauablauf und Bauphasen (Zusammenhängende Ausführung und Unterbrechung)
Die Herstellung der Baugrube sowie die Grundleitungen der Schmutzwasserleitungen des Vorderhauses (Titel 1 und Titel 2) müssen zwingend zusammenhängend ausgeführt werden. Im Anschluss daran ist eine zeitliche Pause für die Durchführung der Rohbauarbeiten der Tiefgarage (TG) einzuplanen. Während dieses Zeitraums ist die Baustelleneinrichtung (BE) bis auf den Verbau und die Wasserhaltung zurückzubauen. Die für die Absicherung und Trockenhaltung notwendigen Elemente (Verbau und Wasserhaltung) sind über diesen Zeitraum kontinuierlich weiterzubetreiben. Nach Abschluss der Rohbauarbeiten der TG ist die Arbeit innerhalb von 10 Werktagen wieder aufzunehmen, um die Leistungen aus Titel 3 auszuführen. Die aus diesem geplanten Bauablauf resultierenden Kosten (z. B. für Remobilisierung, zweifache BE-Einrichtung, Vorhaltung des Verbaus und Betrieb der Wasserhaltung während der Pause) sind vollumfänglich in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.
Vorbemerkung (Allgemeine Hinweise)
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind sämtliche Erd- und Tiefbauarbeiten, einschließlich Erdaushub, Baugrubensicherung, Verbau, offener Wasserhaltung sowie Entwässerungs- und Grundleitungsarbeiten, inkl. der frachtfreien Lieferung, Abladung und Zwischenlagerung auf der Baustelle sowie aller erforderlichen Transporte bis zum Einbauort aller zur Herstellung benötigten Materialien, Baustoffe, Hilfs- und Befestigungsmittel.
Nachfolgende Leistungen sind ebenfalls durch den AN zu erbringen und sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet:
Erstellung eines Baustelleneinrichtungsplans für die eigene Leistung in Abstimmung mit dem AG
Der AN haftet für alle Schäden an umliegenden öffentlichen Verkehrswegen (z.B. an Straßen und Bürgersteigen), die nachweislich durch den AN oder seine Lieferanten, Subunternehmer etc. verursacht werden
Sauberhaltung der vom AN genutzten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Nähe der Baustelle. Verschmutzungen auf den umliegenden Verkehrswegen, die der AN zu verantworten hat, sind umgehend zu beseitigen
Staubbelästigungen sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden
Erstellung eines Bauzeitenplans für die eigene Leistung in Abstimmung mit dem AG
Schutz und Sicherung bestehender, im Baufeld verbleibender Leitungen und Kabel (z.B. durch Handschachtungen/Suchschlitze vor Beginn maschineller Arbeiten)
Bauhilfsmaßnahmen, Befestigung von Stellflächen für Hebewerkzeuge, Bagger und Bohrgeräte für die Erbringung von eigenen Leistungen
Vom AN insbesondere zu erbringende Nachweise/Ausführungszeichnungen:
Statische Berechnungen und Ausführungspläne für die Verbaumaßnahmen (z.B. Trägerbohlwand) zur Freigabe durch den Tragwerksplaner
Nachweise über Verdichtungsgrade (statische Lastplattendruckversuche nach DIN 18134) auf der Baugrubensohle und den Leitungsgräben
Eignungs- und Gütenachweise für alle gelieferten und eingebauten Materialien (z.B. Sandbettung, RC-Schotter nach Ersatzbaustoffverordnung)
Dichtheitsprüfprotokolle nach DIN EN 1610 für alle verlegten Grundleitungen und Schächte
Einmessprotokolle und Bestandspläne der verlegten Leitungen in digitaler Form (PDF und DWG-Format)
Lückenlose Entsorgungs- und Verwertungsnachweise (Wiegescheine, Entsorgungsnachweise, eANV-Belege) für alle abgefahrenen Böden und Abfälle
Normen, Richtlinien, Merkblätter:
Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen des AG gelten für die Ausführung von Bauleistungen die VOB/B sowie die VOB/C und alle gültigen Normen in den jeweils neuesten Fassungen.
Insbesondere gelten für die ausgeschriebenen Leistungen:
DIN 18300: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Erdarbeiten
DIN 18301: ATV Bohrarbeiten
DIN 18306: ATV Entwässerungskanalarbeiten
DIN 4124: Baugruben und Gräben - Böschungen, Plankenbreiten, Arbeitsraumbreiten, Verbau
DIN 18196: Erd- und Grundbau - Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke
DIN 18134: Baugrund; Versuche und Versuchsgeräte - Plattendruckversuch
DIN EN 1610: Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen
Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in der jeweils gültigen Fassung
LAGA-Mitteilung 20 (bzw. länderspezifische Vollzugshinweise Niedersachsen)
Des Weiteren sind durch den AN und seine Mitarbeiter nachfolgende Vorschriften, Verordnungen und Bestimmungen zwingend einzuhalten:
UVV - Unfallverhütungsvorschriften
GUV - Vorschriften des Gemeinde-Unfallversicherungsverbands
BaustellV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Arbeitsstättenrichtlinien
Abfallentsorgungsbestimmungen des Landes Niedersachsen
Ausführung allgemein:
Der AN ist dazu verpflichtet, alle ihm übergebenen Unterlagen, insbesondere das Baugrundgutachten und die Pläne, auf Übereinstimmung und Richtigkeit zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind rechtzeitig vor Ausführung mit der örtlichen Bauleitung des AG zu klären.
Der AN führt während seiner Bautätigkeit ein Bautagebuch. Dieses ist wöchentlich der örtlichen Bauleitung des AG vorzulegen.
Entsorgung, Wiederverwendung, Verwertung:
Der AG übernimmt grundsätzlich keine Gebühren für das Begleitscheinverfahren, welches nicht die (Sammel-) Entsorgungsnachweise des AG nutzt. Sofern gefährliche Abfälle nach KrWG anfallen, sind diese durch den AN dem zuständigen Entsorgungsträger anzudienen. Das gesamte Verfahren zur Abfallentsorgung von gefährlichen Abfällen ist über das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) zu führen.
Sicherungspflicht:
Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und eigenem Gerät. Nicht für den Aushub bestimmte Bereiche und Nachbarbebauungen sind ausreichend vor Beschädigungen zu schützen.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination:
Die Baustellenverordnung ist anzuwenden. Durch das ausführende Unternehmen sind eine Woche nach Auftragserteilung folgende Angaben zu machen:
Aufstellung der aufsichtführenden Personen (Bauleiter, Polier mit Kontaktdaten)
Aufstellung aller Nachunternehmer mit Ansprechpartnern für die Vorankündigung bei der zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim)
Gefährdungsbeurteilung für alle auszuführenden Arbeiten
Namen und Telefonnummern der Ersthelfer und des Sicherheitsbeauftragten
Revisionsunterlagen:
Alle Revisionsunterlagen, wie z.B. Bestandspläne der Grundleitungen, Dichtheitsnachweise und Wiegescheine, sind vom AN spätestens mit der Schlussrechnung in digitaler Form (PDF) unaufgefordert an den AG zu übergeben.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Besondere technische Vertragsbedingungen Ver- und Entsorgung Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden. Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge, für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen. Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen. Bei einer Nutzung von Schuttcontainern durch mehrere, unterabhängige Unternehmen, werden - sofern keine andere Einigung zustande kommt - dem Bereitsteller nach Abschluss der Arbeiten die Kosten dafür auf Nachweis, mengenanteilig in einer Umlage ausgeglichen.
Sicherungspflicht Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und eigenem Gerät. Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen. Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind.
Baustoffe Es dürfen nur gütegesicherte Baustoffe und Bauteile verwendet werden, deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich, fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und Witterungsbeständigkeit entsprechen. Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch die Herstellerrichtlinien nachzuweisen. Zwischenlagerflächen sind auf dem Grundstück nur bedingt vorhanden. Die Einschätzung, inwieweit diese ausreichen, obliegt dem AN. Bei Unklarheiten und vor der Ausführung der Arbeiten ist rechtzeitig mit der Bauleitung Rücksprache zu halten. Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu beseitigen. Bei den in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Positionen sind durch den Bieter, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, die Lieferung, das Verbringen zum Einbauort sowie die Montage aller notwendigen Materialien und Baustoffe, Hilfs- und Befestigungsmittel in den Einheitspreis mit einzukalkulieren.
Besondere technische Vertragsbedingungen
Angaben zur Baustelle Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ansprüche des AN, die auf Unkenntnis der Örtlichkeiten zurückzuführen sind, werden durch den AG nicht gesondert honoriert.
Lage, Transportwege Lagerplätze:
Zufahrtmöglichkeiten über öffentliche Straßen. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung. Die vom AN benötigten Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Entsorgung von Abfall nach DIN 18299:
Das Einsammeln, Abfahren und die Entsorgung von Abfall, Müll, Verpackungen, Restmaterial u.ä., die aus den Leistungen des AN resultieren, hat nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Sollten nachvollziehbare Gründe vorliegen, die gegen diese Vorgabe sprechen, so sind diese mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Der AG behält sich vor, dass wenn der AN seinen Pflichten der eigenen Abfallbeseitigung nach zweimaliger Aufforderung nicht nachkommt, diese auf Kosten des AN an Dritte zu beauftragen.
Vom AG werden Abfallcontainer gestellt, das Entsorgungskonzept des AGs ist zu beachten. Es obliegt dem Auftragnehmer dafür zu sorgen (z.B. abschließbare Klappen/ Deckel), dass Unbefugte keine Abfälle in die Behälter des AG füllen.
Angaben zur Baustelle
Liste der Projektbeteiligten Auftraggeber/Generalunternehmer:
AH Projektbau GmbH, Industriestraße 27b, 22880 Wedel
Generalübernehmer/Projektsteuerer:
Beste Bau Bauregie GmbH, Mittelstraße 4, 31319 Sehnde
Bauherr/Eigentümer:
Volksbank eG Hildesheim, Kennedydamm 10, 31134 Hildesheim
Planung Hochbau:
Hirtz Planmanagement GmbH, Bahnhofstraße 9, 26180 Rastede
Tragwerksplanung:
Allo - Ingenieure, M. Eng. Rezan Allo, Grubenbecherstraße 16, 50829 Köln
Bauphysik (Wärmeschutz, Schallschutz):
Trinity Consulting GmbH, Hoher Weg 4 - 37444 St.Andreasberg
Planung Haustechnik (HLSE):
wpb - Woker Planungsbüro GmbH, Leonhardtsreaße 10, 30175 Hannover
Brandschutz:
Hirtz Planmanagement GmbH, Bahnhofstraße 9, 26180 Rastede
Baugrundbeurteilung, Gründungsempfehlung:
Ingenieurbüro Wode GmbH, Ingenieure und Geologen, Kolberger Straße 13, 31319 Sehnde
WU-Konzept
WU-Systeme Niedert & Bosold GmbH, Rannenberger Straße 3, 31749 Auetal
SiGeKo:
AH Ingenieure GmbH, Veritaskai 3, 21079 Hamburg
Liste der Projektbeteiligten
01 Baustelleneinrichtung und Allgemeine Leistungen
01
Baustelleneinrichtung und Allgemeine Leistungen
01.__.0010 Baustelleneinrichtung Einrichten der Baustelle für die Erdarbeiten, Vorhalten aller erforderlichen Geräte und Maschinen während der gesamten Vertragslaufzeit sowie anschließendes vollständiges Räumen der Baustelle.
Bei der Baustelleneinrichtung sind folgende vertragliche Randbedingungen zwingend einzuhalten:
Materiallagerflächen: Die genaue Lage, Zuordnung und Größe aller geplanten Baustofflager-, Geräteaufstell- und Materiallagerflächen auf dem Baustellengelände sind vor der Einrichtung zwingend mit der Bauüberwachung (BÜ) und dem Auftraggeber (AG) abzustimmen und freigeben zu lassen.
Bauseitige Leistungen: Ein Besprechungsraum (Besprechungscontainer/Bauleitung) sowie eine mobile Toilettenanlage werden bauseits durch den Auftraggeber zur kostenfreien Mitnutzung für die Dauer der Arbeiten zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat für eine pflegliche Behandlung und eine ordnungsgemäße Mitbenutzung Sorge zu tragen.
01.__.0010
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
01.__.0020 Baubegleitende Absteckung Durchführung der baubegleitenden Absteckung der Baugrubenränder, Fundamentachsen, Verbauachsen und Höhenpunkte gemäß den Plänen der Tragwerks- und Ausführungsplanung.
Die Leistung umfasst:
das Einrichten und Sichern eines Schnurgerüsts sowie das Einfluchten der Hauptachsen,das Übertragen der planmäßigen Höhenfestpunkte auf das Gelände,das baubegleitende Prüfen und ggf. Nachstecken von Achsen und Höhen im Zuge des Baufortschritts,sowie das Vorhalten aller für die Vermessungsarbeiten erforderlichen Geräte (z. B. Tachymeter, Nivelliergerät) und Messgehilfen.
01.__.0020
Baubegleitende Absteckung
1.00
psch
01.__.0030 Offene Wasserhaltung herstellen/betreiben Liefern, Herstellen, Vorhalten, Betreiben und schrittweiser Rückbau einer leistungsstarken, offenen Wasserhaltung für die gesamte Bauzeit der Erd-, Gründungs- und Rohbauarbeiten gemäß den Vorgaben des Baugrundgutachtens (Abschnitt 6.2).
Die Leistung umfasst insbesondere:
Behördliche Genehmigungen: Das eigenverantwortliche Einholen aller erforderlichen behördlichen Erlaubnisse und Einleitgenehmigungen (z. B. wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde) für das Entnehmen, Fördern und Einleiten des anfallenden Wassers in das öffentliche Kanalnetz oder den Vorfluter, inklusive aller anfallenden Gebühren, Gebührenerstattungen, behördlichen Auflagen und Entnahme- bzw. Einleitungsnachweise.
Drainagesystem: Herstellen von Drainagegräben entlang der Baugrubensohle, einschließlich des Einbaus von flexiblen oder starren Drainagerohren (DN 100 bis DN 150) mit Filtervlies-Ummantelung zur Vermeidung von Feinteileinschwemmungen und Sohlschwächungen.
Pumpensümpfe und Reinigung: Herstellen von mindestens 3 ausreichenden, filterstabil ausgebauten Pumpensümpfen (inkl. Kiespackung) sowie das Vorhalten und Betreiben von Schlammfängen/Absetzbecken zur mechanischen Reinigung des Wassers vor der Einleitung.
Pumpentechnik: Vorhalten und bedarfsgerechter, automatischer Betrieb von ausreichend dimensionierten, verstopfungsfreien Schmutzwasser-Tauchmotorpumpen (einschließlich Reservepumpen und autarker Stromversorgung/Notstromaggregat für den 24-Stunden-Betrieb).
Förderung und Rückbau: Das kontinuierliche Ableiten von Niederschlags-, Sicker- und Stauwasser (insbesondere des auf dem dichten Verwitterungston anstehenden Schichtwassers), um das Planum und die Gründungssohle trocken, tragfähig und unvernässt zu halten, sowie den vollständigen Rückbau aller Komponenten nach Beendigung der Gründungsarbeiten.
01.__.0030
Offene Wasserhaltung herstellen/betreiben
160.00
m
01.__.0040 Leitungseinmessung und Bestandsplan Einmessen aller verlegten Schmutzwasser- und Regenwasser-Grundleitungen, Schachtbauwerke und Hebeanlagen (Lage und Höhe der Rohrsohlen, Richtungsänderungen, Abzweige, Einläufe und Schachtdeckel) im Zuge des Baufortschritts vor dem Verfüllen der Gräben/Arbeitsräume.
Das Einmessen hat zwingend im Beisein der Bauüberwachung (BÜ) zu erfolgen und ist dieser rechtzeitig anzukündigen.
Leistungsumfang und Übergabe:
Erstellen eines digitalen Bestandsplans der verlegten Entwässerungsanlagen auf Basis der tatsächlichen Einmessdaten,Eintragen aller gemessenen Höhenkoten (Sohl- und Deckelhöhen), Nennweiten, Rohrmaterialien und Fließrichtungen,Übergabe des fertigen Bestandsplans an den Auftraggeber in digitaler Form sowohl im PDF-Format als auch als editierbare CAD-Datei im DWG-Format,einschließlich des Vorhaltens aller Messgeräte und Messgehilfen.
01.__.0040
Leitungseinmessung und Bestandsplan
1.00
psch
01.__.0050 Mobilbauzaun zur Grundstückssicherung Liefern, Aufstellen, Vorhalten für die gesamte Dauer der Erd-, Rohbau- und Tiefbauarbeiten sowie anschließender Abbau und Abtransport eines stand- und sturmsicheren Mobilbauzauns (Höhe ca. 2,00 m) zur vollständigen, geschlossenen Absicherung des gesamten Baugrundstücks gegen unbefugten Zutritt.
Die Leistung versteht sich inklusive aller erforderlichen Komponenten:
stabile, feuerverzinkte Gitterelemente, Standsicherheitsfüße (Beton oder Recycling-Kunststoff) sowie massive Verbindungsschellen zur kraftschlüssigen Koppelung der Einzelelemente,
Zufahrtstor: Einrichten eines zweiflügeligen, integrierten Bauzaun-Tors (Durchfahrtsbreite ca. 4,00 m) für den Baustellenverkehr, ausgestattet mit Laufrad und abschließbarem Sicherheitsriegel,
das erforderliche Aussteifen und zusätzliche Abstreben (z. B. mittels Sturmstreben und Bodenverankerung) zur Erreichung der notwendigen Windstandsicherheit,
das laufende Instandhalten, Geraderichten und Sichern des Zauns über den gesamten Vorhaltezeitraum,
sowie den Abbau und Abtransport nach Freigabe durch die Bauleitung.
Die Abrechnung erfolgt pro laufendem Meter tatsächlich aufgestellter und vorgehaltener Zaunlänge (das Tor wird über die laufenden Meter mitvergütet).
01.__.0050
Mobilbauzaun zur Grundstückssicherung
W
220.00
m
01.__.0060 Baustrom - Einrichtung und Verbrauch Liefern, Herstellen, Vorhalten und Betreiben des Baustromanschlusses für die gesamte Dauer der Erd-, Rohbau- und Tiefbauarbeiten sowie anschließender vollständiger Rückbau.
Die Leistung umfasst:
das Beantragen des Baustromanschlusses beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen (EVU) inklusive aller Gebühren,
das Liefern und Aufstellen eines anschließbaren Baustromverteilerschranks (Anschluss-Verteilerschrank, z. B. AV 160) inklusive Hauptsicherung, geeichtem Zwischenzähler, RCD-Schutzschaltern und allen erforderlichen Steckdosen (Schuko, CEE 16A, 32A, 63A),
das Liefern und Verlegen des Zuleitungskabels vom Übergabepunkt des EVU bis zum Baustromverteiler (einschließlich notwendiger Kabelbrücken/Kabelüberführungen über Verkehrswege),
die regelmäßige messtechnische Prüfung der Anlage nach DGUV Vorschrift 3 durch eine Elektrofachkraft,
Verbrauchskosten: Sämtliche Kosten für die Abnahme und den Verbrauch an elektrischer Energie (Stromkosten/Arbeitspreis sowie Grundgebühren) für den Baustellenbetrieb sind in diese Position einzurechnen.
01.__.0060
Baustrom - Einrichtung und Verbrauch
1.00
psch
01.__.0070 Bauwasser - Einrichtung und Verbrauch Liefern, Herstellen, Vorhalten und Betreiben des Bauwasseranschlusses für die gesamte Dauer der Erd-, Rohbau- und Tiefbauarbeiten sowie anschließender vollständiger Rückbau.
Die Leistung umfasst:
das Beantragen des Standrohranschlusses bzw. Bauwasseranschlusses beim zuständigen Wasserversorgungsunternehmen (WVU) inklusive aller Antragsgebühren, Kautionen und Mieten,das Liefern, Aufstellen und Anschließen eines Standrohres mit Systemtrenner (zur Verhinderung des Rückfließens) an den nächsten zugewiesenen Hydranten oder des Bauwasser-Anschlussbügels, inklusive geeichtem Wasserzähler,das Liefern und Verlegen der Bauwasserschläuche/Bauwasserschlauchleitungen bis zur Grundstücksgrenze bzw. bis zu den Abnahmestellen auf der Baustelle, inklusive Frostschutzmaßnahmen während der kalten Jahreszeit,Verbrauchskosten:Sämtliche Kosten für den Verbrauch an Frischwasser (Wasserbezugskosten) sowie die anfallenden Abwassergebühren für das verbrauchte Bauwasser sind in diese Position einzurechnen,den vollständigen Rückbau und die Abmeldung des Anschlusses nach Beendigung der Arbeiten.
01.__.0070
Bauwasser - Einrichtung und Verbrauch
1.00
psch
02 Erd- und Tiefbauarbeiten
02
Erd- und Tiefbauarbeiten
02.01 Erdarbeiten und Baugrube
02.01
Erdarbeiten und Baugrube
02.02 Grundleitungsbau Schmutzwasser vor dem Bau der Tiefgarage
02.02
Grundleitungsbau Schmutzwasser vor dem Bau der Tiefgarage
03 Erd- und Tiefbauarbeiten nach Tiefgaragenbau
03
Erd- und Tiefbauarbeiten nach Tiefgaragenbau
03.01 Erdarbeiten und Arbeitsraumverfüllung
03.01
Erdarbeiten und Arbeitsraumverfüllung
03.02 Grundleitungsbau Schmutzwasser nach Tiefgaragenbau
03.02
Grundleitungsbau Schmutzwasser nach Tiefgaragenbau
03.03 Grundleitungsbau Regenwasser nach Tiefgaragenbau
03.03
Grundleitungsbau Regenwasser nach Tiefgaragenbau
04 Bodenentsorgungsarbeiten
04
Bodenentsorgungsarbeiten
04.__.0010 Entsorgung von Grünabfall und Wurzelwerk Laden, Abtransport und fachgerechte, umweltkonforme Entsorgung bzw. kompostierende oder thermische Verwertung von auf dem Baugrundstück anfallendem Grünabfall, Grünschnitt, Gehölz- und Wurzelwerk sowie der abgezogenen Grasnarbe.
Die Abrechnung erfolgt nach Tonnen (t) auf Basis der Wiegescheine des Verwertungsbetriebs.
Die kalkulierte Menge basiert auf dem oberflächlichen Abtrag der Vegetationsschicht.
Im Preis sind alle erforderlichen Behältnisse/Container, Transportkosten zur Annahmestelle sowie sämtliche Deponie-, Kompostier- und Verwertungsgebühren der Entsorgungsfachbetriebe inklusive aller erforderlichen Nachweise enthalten.
04.__.0010
Entsorgung von Grünabfall und Wurzelwerk
75.00
t
04.__.0020 Entsorgung von Unrat und Bauschutt Laden, Abtransport, Verwerten und fachgerechtes Entsorgen von auf dem Baugrundstück vorlaufend oder während des Bodenaushubs anfallendem Unrat, oberflächlichem Bauschutt, Holzresten, Metallschrott oder sonstigen nicht-bodenartigen Fremdstoffen (Baumischabfälle).
Die Abrechnung erfolgt nach Tonnen (t) auf Basis der Wiegescheine.
Der Preis versteht sich als Komplettpreis einschließlich des Stellens von Entsorgungscontainern, der manuellen und maschinellen Sortierung auf der Baustelle, aller Transport- und Entsorgungsgebühren der Entsorgungsfachbetriebe inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsnachweise.
04.__.0020
Entsorgung von Unrat und Bauschutt
25.00
t
04.__.0030 Entsorgung Oberboden (BK 1) - Klasse BM-0/BM-0-G Laden, Abtransport, Verwerten und fachgerechtes Entsorgen von überschüssigem Oberboden (Bodenklasse 1 gemäß DIN 18300). Einstufung gemäß Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in die Belastungsklasse BM-0 / BM-0-G (unbelasteter bis geringfügig beeinträchtigter Oberboden). Leistung einschließlich aller Transport-, Deponie- und Verwertungsgebühren sowie sämtlicher Nachweise nach KrWG.
04.__.0030
Entsorgung Oberboden (BK 1) - Klasse BM-0/BM-0-G
O
850.00
t
04.__.0040 Entsorgung von Bodenmaterial aus der Auffüllung (< BM-1-G) Laden, Abtransport und fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung von Bodenmaterial aus den anthropogenen Auffüllungen (Bodenklasse 3 gemäß DIN 18300) gemäß den Vorgaben des Baugrundgutachtens.
Einstufung des Materials gemäß Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in die Belastungsklasse < BM-1-G (Bodenmaterial mit geringfügigen bis mäßigen Überschreitungen, z. B. mineralische Fremdanteile wie Ziegel- und Bauschutt sowie mäßig erhöhte Gehalte an PAK und Schwermetallen).
Die Abrechnung erfolgt nach Tonnen (t) auf Basis der behördlich anerkannten Wiegescheine der Entsorgungs- und Deponiebetriebe.
Im Preis sind alle anfallenden Transportkosten, Wiegegebühren, Deponie- und Verwertungskosten sowie die Erstellung und Übergabe aller erforderlichen Entsorgungs- und Verwertungsnachweise enthalten.
04.__.0040
Entsorgung von Bodenmaterial aus der Auffüllung (< BM-1-G)
1,360.00
t
04.__.0050 Entsorgung von natürlichem Bodenaushub (Geschiebelehm/Ton) (BM-0) Laden, Abtransport und fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung von überschüssigem, unbelastetem natürlichem Bodenaushub (Geschiebelehm der Bodenklasse 4 und Verwitterungston der Bodenklasse 5 gemäß DIN 18300) gemäß den Vorgaben des Baugrundgutachtens.
Einstufung des Materials gemäß Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in die reinste Belastungsklasse BM-0 (unbelasteter, natürlicher Boden).
Im Preis sind alle Transportkosten, Deponiegebühren, Wiegegebühren und Verwertungskosten sowie die Erstellung und Übergabe aller erforderlichen Nachweise enthalten.
04.__.0050
Entsorgung von natürlichem Bodenaushub (Geschiebelehm/Ton) (BM-0)
5,906.13
t