Bodenbeläge
ARBÖ NB Filiale Innsbruck
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Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen: 1. Standardisierte Leistungsbeschreibung: Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 20, 2015-05, herausgegeben vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW), erstellt. 2. Unklarheiten, Widersprüche: Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge: 1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext) 2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen) 3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe 4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung 3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme: Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet. 4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme: Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen. Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität). 5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme: Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben. Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten. 6. Zulassungen: Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen. 7. Leistungsumfang: Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird. Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle. Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert. 8. Nur Liefern: Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert. 9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren: Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert. 10. Geschoße: Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:

1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:

Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 20, 2015-05, herausgegeben vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW), erstellt.

2. Unklarheiten, Widersprüche:

Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:

1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext)
2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)
3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung

3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme:

Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet.

4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:

Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.

Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).

5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:

Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben.

Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten.

6. Zulassungen:

Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.

7. Leistungsumfang:

Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.

Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle.

Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert.

8. Nur Liefern:

Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.

9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:

Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.

10. Geschoße:

Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.

00 Allgemeine Bestimmungen
00
Z
Allgemeine Bestimmungen
Version 022 (2021-12)

Version 022 (2021-12)

00.11 Angebotsbestimmungen
00.11
Z
Angebotsbestimmungen
00.12 Umstände der Leistungserbringung
00.12
Z
Umstände der Leistungserbringung
00.13 Zusammenfassende Beschreibung der Leistung
00.13
Z
Zusammenfassende Beschreibung der Leistung
00.14 Allgemeine Bestimmungen
00.14
Z
Allgemeine Bestimmungen
00.15 Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
00.15
Z
Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
00.16 Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
00.16
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Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
00.17 Bietererklärung
00.17
Z
Bietererklärung
50 Klebearbeiten für Boden- und Wandbeläge
50
V
Klebearbeiten für Boden- und Wandbeläge
1. Technische Unterlagen: Auf Anforderung des Auftraggebers werden Unterlagen über die genaue Bezeichnung des angebotenen Belages (Erzeuger, Type, Bahnenbreite/Fliesengröße, Kollektion) sowie dessen technischen Eigenschaften vorgelegt. 2. Prüfbericht: Auf Anforderung des Auftraggebers werden Prüfberichte einer Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle über die Beläge vorgelegt. 3. Verlegung: Alle Beläge werden vollflächig geklebt. Für eine bei stuhlrollengeeignete Verlegung und/oder Fußbodenheizung wird ein Spachteln einschließlich Voranstrich mit eigener Position verrechnet. Das Verlegen auf Stufen wird mit eigenen Positionen verrechnet. 4. Verschnitt: Der Verschnitt ist in den Einheitspreisen einkalkuliert. 5. Belagsdicken: Die angegebenen Belagsdicken sind Mindestdicken. 6. Hochzüge: Hochzüge des Bodenbelages als Wandabschluss werden der Fläche des Bodenbelages zugerechnet. Die Erschwernisse beim Hochziehen werden mit eigenen Aufzahlungspositionen verrechnet. 7. Farbe, Design: Wenn keine Farbe und/oder Design angegeben ist, kann der Auftraggeber Farbe und/oder Design des Belages und der Sockelleisten sowie etwaiger Fugen und etwaiger Formteile aus der Kollektion des Belags- oder Formteilerzeugers wählen. 8. Brandverhalten, Rauchentwicklung: Das Brandverhalten der Beläge ist schwer brennbar und die Rauchentwicklung schwach qualmend.

1. Technische Unterlagen:

Auf Anforderung des Auftraggebers werden Unterlagen über die genaue Bezeichnung des angebotenen Belages (Erzeuger, Type, Bahnenbreite/Fliesengröße, Kollektion) sowie dessen technischen Eigenschaften vorgelegt.

2. Prüfbericht:

Auf Anforderung des Auftraggebers werden Prüfberichte einer Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle über die Beläge vorgelegt.

3. Verlegung:

Alle Beläge werden vollflächig geklebt.
Für eine bei stuhlrollengeeignete Verlegung und/oder Fußbodenheizung wird ein Spachteln einschließlich Voranstrich mit eigener Position verrechnet.
Das Verlegen auf Stufen wird mit eigenen Positionen verrechnet.

4. Verschnitt:

Der Verschnitt ist in den Einheitspreisen einkalkuliert.

5. Belagsdicken:

Die angegebenen Belagsdicken sind Mindestdicken.

6. Hochzüge:

Hochzüge des Bodenbelages als Wandabschluss werden der Fläche des Bodenbelages zugerechnet. Die Erschwernisse beim Hochziehen werden mit eigenen Aufzahlungspositionen verrechnet.

7. Farbe, Design:

Wenn keine Farbe und/oder Design angegeben ist, kann der Auftraggeber Farbe und/oder Design des Belages und der Sockelleisten sowie etwaiger Fugen und etwaiger Formteile aus der Kollektion des Belags- oder Formteilerzeugers wählen.

8. Brandverhalten, Rauchentwicklung:

Das Brandverhalten der Beläge ist schwer brennbar und die Rauchentwicklung schwach qualmend.

50.00 Wählbare Vorbemerkungen
50.00
Z
Wählbare Vorbemerkungen
50.11 Untergrund vorbereiten
50.11
V
Untergrund vorbereiten
50.13 Bodenbeläge aus PVC und Linoleum
50.13
V
Bodenbeläge aus PVC und Linoleum
50.23 Einbauteile und Sonstiges
50.23
Z
Einbauteile und Sonstiges
50.90 Regieleistungen
50.90
V
Regieleistungen