Geruestbauarbeiten
Anbau Geb. E LRH Speyer
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05 Gerüstarbeiten
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Gerüstarbeiten
Allg.Techn.Vertragsbedingungen - Gerüst Allgemeine Technische Vertragsbedingungen - Gerüstbauarbeiten - Für die Güte der Werkstoffe, für Ausführung, Aufmaß und Abrechnung gelten - soweit in den einzelnen Positionen nicht anders vermerkt - die einschlägigen Technischen Vorschriften wie VOB Teil C neueste Fassung. Bauart Die Gerüste sind aus Stahlrohr gemäß DIN EN 12811-1 und 12810-1, Stahlgüte 00, in Verbindung mit den zugelassenen Verbindungsstücken; der Belag der Arbeitsbühnen aus rutschfesten Metalldielen herzustellen. Die Bohlenabmessungen sind unter Berücksichtigung der Ständerabstände in Anlehnung an DIN 4420, Punkt 15.3, festzulegen. Eine laufende Überprüfung bzw. Überwachung in erforderlichen Zeitabständen hinsichtlich der Betriebs- und Standsicherheit gehört mit zum Leistungsumfang. Ausführung Während des Auf- und Abrüstens sind die zur Aufrechterhaltung des laufenden Straßenverkehrs erforderlichen Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Bei Verwendung von Bauarten, die hinsichtlich Konstruktion und Ausführung von den in den Normen genannten Regelausführungen abweichen, sind dafür erteilte Zulassungen vorzulegen. Erforderliche statische Nachweise und deren Prüfung sind vom Auftragnehmer kostenlos zu erbringen. In jedem Gebäudetrakt ist ein Leitergang für Personen so anzuordnen, dass ein ungehinderter Zugang zu allen Arbeitsbühnen gewährleistet ist. Die Gerüstlagen sind in angegebenen Abständen (i.d.R. 1,90 m) anzuordnen. Im Zuge des Baufortschrittes und auf Anweisung der Bauleitung kann es erforderlich werden, dass einzelne Gerüstlagen auf- und wieder abzudecken sind. Die ordnungsgemäße Erstellung und Freigabe des Gerüstes ist durch witterungsgeschützten Aushang im Bereich der Aufgänge sichtbar zu dokumentieren. Vorbereitungen Die Untergrundvorbereitungen für Aufstellflächen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren (aufgefüllter, verdichteter Untergrund). Verankerungen Zur Befestigung und Verankerung der Gerüste, sind bauaufsichtlich zugelassene Metall-Spreizdübel mit Gerüstösen aus nichtrostendem Stahl, Werkstoff-Nr. 1.4571, in die Außenwände einzusetzen. Die Löcher sind zu bohren und die äußeren Öffnungen nach dem Einsetzen der Haken zu sichern. Die Gerüstösen sind für eine spätere Neueinrüstung in der Fassade zu belassen. Ihre Anordnung ist mit der Bauleitung abzustimmen und sie sind senkrecht und waagerecht genau auszurichten. Vorhandene Bohrlochöffnungen sind vor deren Benutzung eigenverantwortlich auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Nach Gerüst-Demontage sind die Bohrlöcher mit Deckkappen zu versehen.
Allg.Techn.Vertragsbedingungen - Gerüst
Hinweis auf BNB ZTVs Hinweis auf BNB-Zertifizierung: Nachhaltigkeitszertifizierung nach BNB: Das zu erstellende Gebäude wird nach Maßgabe des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) gemäß dem Kriteriensteckbrief BN Neubau V2015, Nutzungsprofil Bürogebäude, geplant und ausgeführt. Die Vorgaben der zusätzlichen Technische Vertragsbedingung (ZTV) -BNB Zertifizierung sind zwingend einzuhalten, sie liegen der Gesamtausschreibung bei.
Hinweis auf BNB ZTVs
Anlagen Anlagen Ansichten 1:50 Grundrisse 1:50 Übersicht BE
Anlagen
05.01 Gerüstarbeiten
05.01
Gerüstarbeiten