Gerüstarbeiten
Transformation Wärmenetz Harkortsiedlung
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1 Arbeits-, Schutz- und Fassadengerüst
1
Arbeits-, Schutz- und Fassadengerüst
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Gerüstarbeiten - 1. Mitgeltende Normen und Regeln 1.1. Allgemeines Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen ATV DIN 18451 mit Berücksichtigung der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschl. der Änderungen entsprechender Normen und Regeln, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: ?oder gleichwertig?, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 685 Normenreihe: Geprüfte Rundstahlketten DIN EN 280 Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Berechnung - Standsicherheit - Bau - Sicherheit - Prüfungen DIN EN 13374 Temporäre Seitenschutzsysteme - Produktfestlegungen und Prüfverfahren DIN EN 13377 Industriell gefertigte Schalungsträger aus Holz - Anforderungen, Klassifizierung und Nachweis DIN EN 13411-5 Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit - Teil 5: Drahtseilklemmen mit U-förmigem Klemmbügel DIN EN 13414-1 Anschlagseile aus Stahldrahtseilen - Sicherheit - Teil 1: Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke DIN EN 15113-1 (Norm-Entwurf) Vertikale Schalungen - Teil 1: Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bewertung DIN VDE 0682-742 Hubarbeitsbühnen zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis AC 1000 V und DC 1500 V ISO 18893 Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Sicherheitsgrundlagen, Prüfung, Wartung und Betrieb BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten BGI 825 Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten BGR 179 Einsatz von Schutznetzen 2. Angaben zur Ausführung 2.1. Allgemeines Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten. Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren. Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der Bauleitung geschossweise verlangt werden, um bei ungünstigen Verhältnissen eine Kaminwirkung auszuschließen. Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden. Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (geputzte Fassade, Fassade mit Thermohaut geputzt, Ziegelsichtmauerwerk, Betonsichtflächen, Metallfassaden, Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt ist. Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen oder über den Unternehmer für die Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene Kosten ausbessern zu lassen. Werden die Schäden, sofern sie gering sind, selbst beseitigt, kann der Auftragnehmer das dazu benötigte Material in Kleinmengen über die Bauleitung anfordern. In jedem Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen. Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung sind im Zuge des Abbaus der Gerüste Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung werden im Zuge des Gerüstabbaus durch den Auftragnehmer der Fassadenbekleidung geschlossen. Dazu ist rechtzeitig der Abbautermin mit der Bauleitung und dem Auftragnehmer der Fassadenbekleidung abzustimmen. 3. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung im Originalmaßstab beigefügt: Grundrisse Schnitte Ansichten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
1.01 Fassadengerüst, LK 3, W06 Arbeits- und Schutzgerüst nach DIN EN 12811-1 als Standgerüst, längsorientiert (Fassadengerüst nach DINEN 12810-1), mit Bordbrett, Zwischenseitenschutz und Geländerholm und Seitenschutz für Putzar?beiten), für senkrechte Außenflächen. Befestigung mit Gerüstankern, mit Bekleidung, mit Leitern. Aussteifung nach DIN EN 12811-1 Feldlänge : 2,50 m Standfläche : waagrecht Höhe oberste Belagfl. :  4,65 m Lastklasse : 3 Breitenklasse : W06 (0,80 m) Lichte Höhe : H2 (> 1,90 m zwischen den Gerüstlagen) B : mit Bekleidung LA : mit Leitern zwischen den Gerüstlagen
1.01
Fassadengerüst, LK 3, W06
320.00
m2
1.02 Vorhaltung Fassadengerüst Gebrauchsüberlassung des unter der Pos. 1.1 beschriebenen Arbeitsgerüstes für die Dauer von 16  Wochen
1.02
Vorhaltung Fassadengerüst
5,120.00
m2/W
1.03 Treppenturm Treppenturm, vorgebaut vor dem Fassadengerüst, inkl. Geländer, beidseitig mit Hand- und Knielauf (Doppelhandlauf) und Stirngeländer, Treppenläufe und Treppenpodeste und Auf- und Abbau des Treppen- turmes. Kopplung mit dem Fassadengerüst. Lage nach Anweisung der Bauleitung des AG. Grundfläche: ca. 2,00 x 3,00 m Ausstritthöhe: ca. 5,0 m (Flachdach) Treppenstufen aus Stahl, Laufbreite ca. 0,90 m zulässige Belastung: 200 kg/m² (Lastklasse 3)
1.03
Treppenturm
1.00
St
1.04 Vorhaltung Treppenturm Gebrauchsüberlassung des unter der Vorposition beschriebenen Treppenturmes für die Dauer von 16 Wochen .
1.04
Vorhaltung Treppenturm
16.00
St/W
1.05 Absturzsicherung als äußerer Seitenschutz Erweiterung und Ausbau des Fassadengerüstes der Hauptposition im Bereich des Dachrandes ab OK Attika (Flachdächer) und ab OK Traufe Bereich Satteldach zu einem Schutzgerüst mit Schutz- geländer und allen erforderlichen Arbeiten, für die Dachdecker- und Bauklempnerarbeiten, mit einseitigem senkrechten Seitenschutz an der Außenseite des Gerüstes Gerüsthöhe: bis ca. 1,00 m über OK Dachattika
1.05
Absturzsicherung als äußerer Seitenschutz
45.00
m
1.06 Seitenschutz 16 Wochen vorhalten Gebrauchsüberlassung der unter der Vorposition beschriebenen Absturzsicherung mit Seitenschutz- geländer für die Dauer von 16 Wochen.
1.06
Seitenschutz 16 Wochen vorhalten
720.00
mWo
1.07 Dachdeckerfangnetz, 2 m hoch Dachdeckerfangnetz, 2m hoch, montieren und vorhalten
1.07
Dachdeckerfangnetz, 2 m hoch
45.00
m
1.08 Dachfangnetz vorhalten Dachfangnetz für die Dauer von 16 Wochen vorhalten
1.08
Dachfangnetz vorhalten
720.00
mWo
1.09 Gitterträgerüberbrückung bis 5,00 m Gitterträgerüberbrückung liefern und nach Absprache mit der Bauleitung des AG in das Fassadengerüst der Position 1.1 gemäß DIN EN 12811-1 einbauen. Größe der Öffnungen: bis ca. 4,00 m Abstand der Gitterträger gemäß statischen Erfordernis in Verantwortung des AN. An- und Abtransport, Montage und Demontage
1.09
Gitterträgerüberbrückung bis 5,00 m
5.00
m
1.10 Gitterträger vorhalten Gebrauchsüberlassung des unter den Vorpositionen beschriebenen Gitterträger für die Dauer von 16 Wochen vorhalten.
1.10
Gitterträger vorhalten
80.00
mWo
2 Stundenlohnarbeiten
2
Stundenlohnarbeiten
1. Grundlage und Durchführung der Stundenlohnarbeiten 1. Grundlage und Durchführung der Stundenlohnarbeiten a)    Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher  vom AG ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich bei einer späteren Prüfung heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bei Vertragsleistung berücksichtigt sind oder zu deren Nebenleistungen gehören, so werden die Kosten trotz unterschriftlicher Anerkennung der Stundenlohnberichte nicht vergütet. b)    Die Ausführung angehängter Stundenlohnarbeiten kann der AN nicht ablehnen. Ungeeignete Arbeitskräfte können abgelehnt werden. c)    Die Gestellung und der Betrieb von Kleingeräten und  Werkzeugen sind durch die Zuschläge abgegolten. d)    Vorhaltekosten werden nicht berechnet für Geräte, die zur  Baustelleneinrichtung gehören und sich auf der Baustelle befinden. Der angebotene Stundensatz enthält sämtliche gesetzlichen Lohnzuschläge.
1. Grundlage und Durchführung der Stundenlohnarbeiten
2.01 eines Facharbeiters eines Facharbeiters, einschl. aller Fahr- und Wege- gelder, aller Auslösungen und Geschäftskosten. Nur auf besondere Aufforderung der Bauleitung zum täglichen Nachweis.
2.01
eines Facharbeiters
W
25.00
Std.
2.02 eines Bauhelfers eines Bauhelfers, sonst wie vor.
2.02
eines Bauhelfers
W
25.00
Std.