01 Gerüstbauarbeiten
Fassaden-Metallgerüst, als Arbeitsgerüst und Schutzgerüst nach DIN EN 12811-1. Die erforderlichen, den behördlichen Bestimmungen entsprechenden Gerüste sind so zu stellen, dass sie von allen anderen Handwerkern, insbesondere für Zimmer-, Dach-, Putz- und Schlosserarbeiten ohne zusätzliche Arbeiten nach den geltenden Bestimmungen benutzt werden können und den Anforderungen der Bauberufsgenossenschaft genügen. Gebrauchsüberlassung bis 10 Wochen (Grundeinsatzzeit). Das Gebäude wird evtl. mit einem WDVS in einer Stärke von 20 cm versehen (Gesamtaufbau mit Kleber... ca. 21 cm). Das Gerüst ist so aufzustellen, dass der Außenputz jederzeit mit ausreichend Platz ausgeführt werden kann, Abstand ca. 30 cm + 20 cm WDVS. Der Einsatz von Innenkonsolen (Pos. 10.10.0030 + .0040) wird während der Verhandlung mit dem AN besprochen und evtl. zur Ausführung freigegeben. Der genaue Abstand ist mit der Bauleitung abzustimmen, der Hinweis ist zu beachten! Das Gerüst ist fachgerecht aufzubauen, zu verankern (einschl. der evtl. erforderlichen WDVS-Anker, die in den EP einzurechnen sind) und nach Freimeldung wieder abzubauen. Im Bereich der Hauseingänge (2 Stück) ist das Gerüst so zu stellen, dass der Durchgang in voller Türöffnung vorhanden ist. Der AN muss die einzubauenden Trägerbrücken eng mit der Bauleitung abstimmen. Der Aufbau des Gerüstes hat Zug um Zug mit den Rohbauarbeiten zu erfolgen
Fassaden-Metallgerüst, als Arbeitsgerüst und Schutzgerüst nach DIN EN 12811-1. Die erforderlichen, den behördlichen Bestimmungen entsprechenden Gerüste sind so zu stellen, dass sie von allen anderen Handwerkern, insbesondere für Zimmer-, Dach-, Putz- und Schlosserarbeiten ohne zusätzliche Arbeiten nach den geltenden Bestimmungen benutzt werden können und den Anforderungen der Bauberufsgenossenschaft genügen. Gebrauchsüberlassung bis 10 Wochen (Grundeinsatzzeit). Das Gebäude wird evtl. mit einem WDVS in einer Stärke von 20 cm versehen (Gesamtaufbau mit Kleber... ca. 21 cm). Das Gerüst ist so aufzustellen, dass der Außenputz jederzeit mit ausreichend Platz ausgeführt werden kann, Abstand ca. 30 cm + 20 cm WDVS. Der Einsatz von Innenkonsolen (Pos. 10.10.0030 + .0040) wird während der Verhandlung mit dem AN besprochen und evtl. zur Ausführung freigegeben. Der genaue Abstand ist mit der Bauleitung abzustimmen, der Hinweis ist zu beachten! Das Gerüst ist fachgerecht aufzubauen, zu verankern (einschl. der evtl. erforderlichen WDVS-Anker, die in den EP einzurechnen sind) und nach Freimeldung wieder abzubauen. Im Bereich der Hauseingänge (2 Stück) ist das Gerüst so zu stellen, dass der Durchgang in voller Türöffnung vorhanden ist. Der AN muss die einzubauenden Trägerbrücken eng mit der Bauleitung abstimmen. Der Aufbau des Gerüstes hat Zug um Zug mit den Rohbauarbeiten zu erfolgen
01.__.0010 Arbeitsgerüst als Standgerüst (Fassadengerüst) Arbeitsgerüst aufbauen, vorhalten und abbauen,
einschl. innenliegendem Leitergang
nach DIN 21420 Teil 1 / DIN EN 12811-1.
Grundstandzeit der Gerüste: 10 Wochen
mietfrei.
Arbeitsgerüst als Standgerüst (Fassadenger üst)
01.__.0020 Standzeit über die Grundhaltung Arbeitsgerüst Verlängerung der Vorhaltung für jede
weitere angef. Woche über die
Grundstandzeit der Pos. 01._.0010 hinaus.
Standzeit über die Grundhaltung Arbeitsgerüst
01.__.0030 Konsolen 0,32 m als Belagsverbreiterung 30-er Konsolausleger montieren, vorhalten und
abbauen nach DIN 4420 Teil 1 / DIN EN
12811-1.
Grundstandzeit der Konsolen: 10 Wochen
mietfrei.
Konsolen 0,32 m als Belagsverbreiterung
01.__.0040 Standzeit über die Grundhaltung Konsolen 0,32 m Verlängerung der Vorhaltung für jede
weitere angef. Woche über die
Grundstandzeit der Pos. 01._.0030 hinaus.
Standzeit über die Grundhaltung Konsolen 0,32 m
01.__.0050 Treppenturm Aussenliegender Treppenturm mit
Stahlrohrrahmengerüst der Lastklasse 3, 2,0
KN/m², Breitenklasse W 06 aufbauen,
vorhalten und abbauen, nach DIN EN 12811-1.
Grundstandzeit der Treppentürme: 10 Wochen
mietfrei.
01.__.0060 Standzeit über die Grundhaltung Treppenturm Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere
angef. Woche über die Grundstandzeit der
Pos.01.__.0050 hinaus.
Standzeit über die Grundhaltung Treppenturm
01.__.0070 Gerüstausleger in der obersten Gerüstlage Grundstandzeit: 10 Wochen
mietfrei.
Gerüstausleger in der obersten Gerüstlage
01.__.0080 Standzeit über die Grundhaltung Gerüstausleger Standzeit über die
Grundvorhaltung von 10 Wochen hinweg je weitere
angefangene Woche
Standzeit über die Grundhaltung Gerüstausleger
01.__.0090 Dachdeckerschutzwand Dachdeckerschutzwand inkl. Fangnetz, 10 Wochen Grundvorhaltung
01.__.0100 Standzeit über die Grundhaltung Dachdeckerschutzwand Standzeit über die Grundvorhaltung von 10Wochen hinweg je weitere
angefangene Woche
Standzeit über die Grundhaltung Dachdeckerschutzwand
01.__.0110 Gitterträgerüberbauung Gitterträgerüberbauung über Einfahrten,
Durchgängen und nicht tragfähigen Dächern
erstellen, vorhalten und abbauen nach DIN EN
12811-1.
Grundstandzeit der Gitterträger: 4 Wochen
mietfrei.
01.__.0120 Standzeit über die Grundhaltung Gitterträgerüberbauung Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere
angef. Woche über die Grundstandzeit der
Pos. 01.__.0110 hinaus
Standzeit über die Grundhaltung Gitterträgerüberbauung
01.__.0130 Staubschutznetz Staubschutznetz herstellen, vorhalten und abbauen.
Grundstandzeit 4 Wochen mietfrei.
01.__.0140 Stundenlohnarbeiten Vorarbeiter Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfaßt sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten,
sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und
Gewinn. Vorarbeiter /-in.
Stundenlohnarbeiten Vorarbeiter
01.__.0150 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfaßt sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten,
sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und
Gewinn. Facharbeiter/-in.
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
01.__.0160 Stundenlohnarbeiter Helfer Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfaßt sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten,
sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und
Gewinn. Helfer/-in.
Stundenlohnarbeiter Helfer