Schlosserarbeiten
Altenahr Wiederherstellung Gewässer und Wege
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Baubeschreibung Baubeschreibung 1. Allgemeines Die Verbandsgemeinde Altenahr hat im Rahmen des Wiederaufbaus nach der Flut 2021 ein Maßnahmenpaket zur Wiederherstellung mehrerer Bereiche im Ortsteil Kreuzberg vorgesehen. In diesem Paket sind insgesamt drei Maßnahmen enthalten: - Wiederherstellung eines Gewässerabschnitts mit Zulaufbauwerk - Wiederherstellung eines Wirtschaftsweges - Wiederherstellung eines Wanderweg-Abschnitts Die drei Maßnahmen werden in diesem Maßnahmenpaket zusammengefasst und werden als eine Baumaßnahme ausgeschrieben und vergeben, haben aber keinen baulichen Zusammenhang. Kostenträger ist die Verbandsgemeinde Altenahr. Es handelt sich aber um Maßnahmen, die im Rahmen des Wiederaufbaus finanziell gefördert werden. 2. Geografische Lage Alle drei Maßnahmen befinden sich in der Umgebung der Ortslage von Kreuzberg. Die Wiederherstellung eines Gewässerabschnitts mit Zulaufbauwerk bezieht sich auf einen Seifen ohne Namen. Dieser verläuft zwischen den Grundstücken der Haus-Nr. 46 und 48A an der Bahnhofstraße. Im Bereich seitlich der steilen Zufahrt von der Bahnhofstraße zu den westlich gelegenen Grundstücken befindet sich ein Zulaufbauwerk, wo der Seifen in die Kanalisation eingeleitet wird. Die Wiederherstellung eines Wirtschaftsweges wird für den Weg südlich des Linder Weg durchgeführt. Der Weg führt von der Kreuzung der Straßen Linder Weg und Im Roten Feld in südwestliche Richtung. Hier wird in mehreren Abschnitten eine Wiederherstellung des Wirtschaftsweges durchgeführt. Die Wiederherstellung des Wanderweg-Abschnitts befindet sich südlich der Ortslage von Kreuzberg. Oberhalb des Breidertbach verläuft hier der AhrSteig. An der betroffenen Stelle verläuft der Steig von einem höher gelegenen Wirtschaftsweg in Serpentinen auf ein tieferes Niveau. Die verkehrliche Andienung der drei Bereiche erfolgt beim Seifen über den Zufahrtsweg der benachbarten Grundstücke zur Bahnhofstraße, beim Wirtschaftsweg über den Weg selbst bzw. über die Straße Im Roten Feld, beim AhrSteig über die oberhalb gelegenen Wirtschaftswege oder eingeschränkt auch von der Bahnhofstraße über den AhrSteig, parallel zum Breidertbach. 3. Gegenwärtiger Zustand Gegenwärtig sind die drei Maßnahmenbereiche noch in Benutzung, die Schäden der damaligen Auswirkungen von erhöhtem Oberflächenabfluss infolge von Starkregen sind teilweise noch erkennbar. Im Hinblick auf zukünftige Starkregenereignisse sollen sowohl die Schäden saniert als auch die Bereiche gegen die Auswirkungen von Starkregenereignissen gesichert werden. Im Bereich des Seifens liegt eine Steinstickung und seitliche Grundstücksmauern vor. Das Zulaufbauwerk besteht aus einem flachen Gitter mit darunter befindlichem Schachtbauwerk, an dem der Zulauf in die Kanalisation angeschlossen ist. Der Wirtschaftsweg befindet sich teilweise zwischen Waldhang und landwirtschaftlicher Fläche, teilweise zwischen zwei Waldhängen. Im Starkregenfall fließt das Wasser in nördliche Richtung aus den Waldgebieten entlang des Wirtschaftsweges ab und über den Linder Weg in die Ortslage von Kreuzberg. Dabei wird außerdem Geröll und Schotter mitgeschwemmt. Der betrachtete Serpentinen-Bereich des AhrSteig ist momentan provisorisch mit Holz gesichert. Der Bereich wurde allerdings bei den letzten Starkregenereignissen erneut von Oberflächenabfluss vom oberhalb gelegenen Wirtschaftsweg beeinflusst und beschädigt. Dadurch wird der Bereich zunehmend instabil. 4. Geplanter Zustand Im Bereich des Seifens soll das Zulaufbauwerk umgestaltet werden, sodass das anfallende Wasser im Starkregenfall nicht das flache Gitter überströmt und somit die Zuwegung bzw. die benachbarten Grundstücke beeinträchtigt. Daher wird die Sohle des Seifens unmittelbar oberhalb des neuen Zulaufbauwerks leicht abgesenkt. Zudem wird ein Bauwerk angeordnet, in das ein Rechen eingebaut werden kann, das sowohl eine schräge als auch eine horizontale Komponente aufweist. Zur östlichen Seite des Seifens wird ein Riegel aus Wasserbausteinen im Bereich der Sohlabsenkung angeordnet, um einen Übertritt auf das Nachbargrundstück zu vermeiden. Zudem wird die dort im Bestand bereits vorhandene Grundstücksmauer aus Bruchsteinen bis zur Zufahrt verlängert, um einen zusätzlichen Schutz dieses Grundstücks zu gewährleisten. Die höhere Stützmauer zur Westseite wird nicht verändert, ist aber bei der Baumaßnahme im Zuge von Ausschachtungen zu berücksichtigen und ggf. zu sichern. Die Steinstickung im Gewässerbereich ist entlang des gesamten Planungsbereichs zu sanieren. Am oberen Ende des Planungsbereichs wird zudem ein Geröllbecken mit Absatzwirkung vorgesehen, damit das im Starkregenfall mitgeschwemmte Geröll nicht mehr zu Verklausungen des Zulaufbauwerks führt und in die Kanalisation eingetragen wird. Der Wirtschaftsweg, in Verlängerung des Linder Weges nach Südwesten, soll auf einem Abschnitt hinsichtlich des Quergefälles geneigt werden, sodass das Wasser seitlich vom Weg in Hangrichtung abfließen kann. Damit soll vermieden werden, dass das Wasser entlang des Wirtschaftsweges in Richtung der Ortslage abfließen kann. Zusätzlich sollen mehrere Mulden eingebaut werden, um den Wasserabfluss zu unterbrechen und das Wasser seitlich umzuleiten. Im unteren, letzten Abschnitt des Wirtschaftsweges handelt es sich um einen Hohlweg, sodass eine seitliche Ableitung nicht möglich ist. Unmittelbar vor dem unteren Ende des Wirtschaftsweges, am Übergang zum Linder Weg, werden daher zusätzlich Querstufen eingebaut, um den Wasserabfluss zu bremsen und ggf. mitgeschwemmtes Geröll abzulagern. Am betrachteten Abschnitt des AhrSteig werden die vorhandenen Serpentinen gegen Abrutschen gesichert. Dies soll in der Bauart einer Krainerwand umgesetzt werden, sodass der gesamte Bereich an Stabilität gewinnt. In der Umgebung werden außerdem zusätzliche Maßnahmen zur Wasserableitung vorgesehen, um den Bereich vor erhöhtem Oberflächenabfluss im Starkregenfall zu schützen. 5. Kampfmittel, Altlasten 5.1. Kampfmittel Eine Überprüfung der Kampfmittelbeseitigung wurde noch nicht durchgeführt. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Daher sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht durchzuführen. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. In jedem Fall werden bei Erdarbeiten mit erheblichen, mechanischen Belastungen, wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen oder Verbauarbeiten, Sicherheitsdetektionen empfohlen. 5.2. Altlasten Eine Deklarationsanalyse zur Wiederverwertbarkeit bzw. Deponierbarkeit von Aushubmassen liegt derzeit nicht vor. 6. Baudurchführung 6.1. Bauzeit, Bauzeitenplan, Personal Der Baubeginn ist für Sommer 2026 vorgesehen. Die Bauzeit für das gesamte Maßnahmenpaket wird mit ca. 3 Monaten geschätzt. Spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer einen detaillierten Bauzeitenplan, aus dem auch der Personal- und Geräteeinsatz hervorgeht, vorzulegen. Dieser Bauzeitenplan wird Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer hat jeweils fachkundige Arbeitskolonnen zusammenzustellen und durch gutes und deutschsprachiges Führungspersonal zu betreuen. Die Deutschkenntnisse müssen fließend sein. Der verantwortliche Bauleiter und Polier sind vor Beginn der Baumaßnahme schriftlich zu benennen. 6.2. Bautagebuch Der Auftragnehmer ist verpflichtet, unentgeltlich ein Bautagebuch (Tagesberichte) zu führen und dieses der Bauüberwachung wöchentlich zur Kenntnis vorzulegen. Inhalt der Tagesberichte: Personalstärke Maschineneinsatz Ausgeführte Arbeiten Wetter um 7.00 Uhr und 12.00 Uhr Besondere Vorkommnisse Anweisungen Materiallieferungen Tagesberichte sind der Bauüberwachung unverzüglich und unaufgefordert zur Abzeichnung vorzulegen. Tagesberichte, die älter als 1 Woche sind, müssen nicht anerkannt werden. 6.3. Ausführungsunterlagen Der Auftragnehmer hat alle Unterlagen, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, an Ort und Stelle zu prüfen. Unstimmigkeiten sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber zu klären. 6.4. Bauorganisation und Bauablauf 6.4.1. Bauablauf und Bauabschnittsbildung Aufgrund der räumlichen Entfernung zwischen den einzelnen Maßnahmen handelt es sich jeweils um eigene, unabhängige Bauabschnitte. Diese haben keinen direkten Zusammenhang miteinander, die den Bauablauf der Maßnahmen beeinflussen würden. Generell hat der Auftragnehmer seinen Bauablauf so zu planen, dass die vorgegebene Bauzeit eingehalten wird. Der Auftraggeber behält sich jedoch die Koordinierung und Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten innerhalb der einzelnen Bauabschnitte vor. Der Arbeitsablauf ist mit der Bauüberwachung vorab und in regelmäßigen Abständen (wöchentlich) vor Ort abzustimmen. 6.4.2. Paralleler Einsatz von Baukolonnen Ein paralleler Einsatz von Baukolonnen für die drei Maßnahmen ist möglich und sinnvoll, in Anbetracht der unterschiedlichen Charakteristik der Einzelmaßnahmen. Die zusätzlich erforderlichen Aufwendungen für Personal, Organisation und Geräteeinsatz sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. 6.5. Arbeitsstätten Der Auftragnehmer hat seine Baustelle auf Flächen einzurichten, die nach Rücksprache mit dem Auftraggeber freigegeben werden. Auf der Baustelle gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind freizuhalten. Standorte für Materialien, sowie Auf- und Abladearbeiten sind mit dem Auftraggeber oder seinen Vertretern abzustimmen. Der Auftragnehmer hat die für ihn angelieferten Materialien sicher zu lagern. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle unverzüglich zu räumen. Die benutzten Flächen sind nach der Räumung in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Flächen in ordentlichem Zustand zu halten. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Unterkünfte und Sozialanlagen müssen den Anforderungen der Hygiene entsprechend vorgehalten werden. Der Auftragnehmer hat Personen, bei denen der begründete Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht, unverzüglich von der Baustelle zu entfernen. Der Bauherr behält sich vor, solchen Personen Baustellenverbot zu erteilen. Arbeitsflächen, die über die zur Verfügung stehenden Grundstücksflächen hinaus erforderlich werden, hat der Auftragnehmer selbst zu beschaffen und dafür sämtliche Verhandlungen mit den Anliegern bezüglich Entschädigungsforderungen wegen Nutzungsausfall selbst zu führen. Der Wasser- und Baustromversorgung ist Sache des Auftragnehmers. Die laufende Reinigung aller als Zufahrt benutzten Straßen und Wege zählt zu den Nebenleistungen. Eine Staubentwicklung ist zu vermeiden. Verschmutzte Baustraßen sowie die sonstigen genutzten Straßen sind kalendertäglich zu säubern. 6.6. Ortsbesichtigung, Beweissicherung Es wird empfohlen, vor Baubeginn eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass die eingesetzten Geräte den örtlichen Verhältnissen angepasst sind und an benachbarten Gebäuden keine Schäden eintreten können. Es wird daher empfohlen, eine entsprechende Beweissicherung in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer durchzuführen. Die Kosten für die Beweissicherung einschl. den Kosten für einen Sachverständigen trägt der Auftragnehmer. 7. Materiallieferungen Für alle Positionen des Leistungsverzeichnisses ist die Lieferung der erforderlichen Materialien in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen. Ausgenommen sind Positionen, wo ausdrücklich anderes vermerkt ist. 8. Versorgungsleitungen Die Versorgungsunternehmen werden von dem Auftraggeber bzw. durch seinen Vertreter über die Baumaßnahme unterrichtet. Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn Erkundungen bei allen Versorgungsträgern einzuholen. Eine Einweisung durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind mit den betreffenden Versorgungsträgern von Fall zu Fall abzustimmen und mit großer Sorgfalt auszuführen. Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung für alle Schäden, die während der Bauzeit an Rohrleitungen, Versorgungsleitungen und an Baulichkeiten, Zäunen, Stützmauern, Hecken oder im Verkehr entstehen. Bei erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, Umlegungen und Neuverlegungen sind die Erdarbeiten auf besondere Anweisung der Bauüberwachung mit auszuführen. Die Leistungen sind dann rechtzeitig mit den Versorgungsträgern abzustimmen und abzurechnen. 9. Verkehrsregelung Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn die verkehrstechnischen Maßnahmen mit dem Auftraggeber abzustimmen und die jeweiligen Verkehrsgenehmigungen dort einzuholen. Keine der Maßnahmen befindet sich jedoch in einem öffentlichen Verkehrsraum. Die Anlieger sind vor Baubeginn und unter Berücksichtigung der geplanten Bauabschnitte schriftlich über die Baumaßnahme zu informieren. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Grundsätzlich sind für sämtliche Verkehrsmaßnahmen die StVO mit VWw-StVO sowie die RSA, jeweils in der letzten Fassung gültig. Jede Änderung der Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie der Verkehrsführung bedarf der vorherigen Anordnung durch die zuständigen Fachämter. Sämtliche Verkehrszeichen sind gut sichtbar im rechten Winkel zur Verkehrsrichtung an grauen oder weißen Pfosten standfest aufzustellen, dies ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Es dürfen keine ungesicherten Kanten oder Absätze in Längsrichtung (parallel zur Fahrtrichtung) vorhanden sein. Arbeitsbedingte Höhenunterschiede quer zur Fahrtrichtung sind ausreichend lang auszuziehen und stets in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. 10. Baumbestand, Hecken und Sträucher Der bestehende Baumbestand, Hecken und Sträucher außerhalb des Baufeldes dürfen nicht beschädigt werden. Eventuelle Schäden gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 11. Soll-Ist-Nachweis Bei allen Schüttgütern ist auf Verlangen des Auftraggebers der Soll-Ist-Nachweis über Wiege- bzw. Lieferscheine zu führen. 12. Kalkulation, Abrechnung, Abnahme 12.1. Allgemeines Alle angegebenen Preise sind Festpreise und verstehen sich für in sich geschlossene sachgemäße Leistungen einschl. dem Vorhalten der erforderlichen Werkzeuge, Geräte, Gerüste, Hebe- und Transportanlagen. Alle Rechnungen sind so aufzustellen, dass die enthaltenen Massen durch prüffähige Aufmaße belegt sind. Die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen und Aufmaße sind stets gemeinsam vorzunehmen und vom Auftragnehmer beim Auftraggeber rechtzeitig zu beantragen. 12.2. Rechnungsprüfung Zu allen Rechnungen ist eine prüfbare und nachvollziehbare Massenermittlung auf Grundlage der REB-VB 23.003 vorzulegen. Abschlags- und Schlussrechnungen sind in digitaler Form vorzulegen. Für die digitale Rechnungsprüfung sind die Aufmaße im D11- bzw. X31-Datenformat mit dem prüfenden Ingenieurbüro auszutauschen. 12.3. Rechnungsaufteilung, Aufmaßerstellung Je Einzelmaßnahme ist eine einzelne Abrechnung zu erstellen, da die Maßnahmen jeweils einzeln für den Wiederaufbau gefördert werden. Der Mehraufwand wird nicht gesondert vergütet. Die Nummerierung und Adressierung der Aufmaße sowie weitere Details zur digitalen Rechnungsprüfung sind im Vorfeld mit dem Auftragnehmer oder mit dem Abrechner des Auftragnehmers gemeinsam, spätestens zum Auftakttermin, mit dem prüfenden Ingenieurbüro abzustimmen. 12.4. Abnahme Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber, Auftragnehmer und die Bauüberwachung. Eine förmliche Abnahme ist erforderlich. Die drei Einzelmaßnahmen werden jeweils einzeln abgenommen. Auf Verlangen sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung besonders abzunehmen.
Baubeschreibung
Standardbeschreibung Abrechnungseinheiten Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen: h = Stunde, m = Meter, m2 = Quadratmeter, m3 = Kubikmeter, St = Stück, psch = Pauschal, t = Tonne
Standardbeschreibung Abrechnungseinheiten
02 HuW1024: Seifen ohne Namen
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HuW1024: Seifen ohne Namen
Hinweise Hinweise: Beengte Verhältnisse Aufgrund der sehr beengten Verhältnisse im Baufeld sind sämtliche Arbeiten sowie die Andienung und der Materialtransport nur von Hand oder mit entsprechend schmalen Baumaschinen und -geräten möglich. Alle Erschwernisse und Mehrkosten durch Arbeiten von Hand und mit Kleinstgeräten sowie durch Vor-Kopf-Arbeiten sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt auch, wenn die Technologie der Tiefbauarbeiten im Auschreibungstext nicht beschrieben wird.
Hinweise
02.05 Geröllbecken, Zulaufbauwerk, Entwässerungskanäle
02.05
Geröllbecken, Zulaufbauwerk, Entwässerungskanäle