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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen
Mit dem Angebot sind alle Leistungen der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen sowie den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleitungen anerkannt.
Die im Leistungsverzeichnis ausgeführten Leistungspositionen (auch Vollpositionen) berechtigen nur bei tatsächlicher Ausführung zur Abrechnung. Die Abrechnung erfolgt über die tatsächlich ausgeführte Menge und dem gemeinsamen durch den AN und AG protokolliertem Bauaufmaß.
Alle beschriebenen Positionen und Leistungen, auch wenn nicht noch einmal extra aufgeführt, sind einschließlich dem Liefern, dem Abladen, dem Lagern, dem Bereitstellen, dem Herstellen, dem Einbauen oder dem Montieren der Baustoffe, Bauteile oder Baugruppen zu verstehen und die Kosten in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Nebenleistungen gem. VOB 2019 Teil C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Leistungen, die der AN ohne Auftrag ausführt, werden nicht vergütet.
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor Ihrem Beginn seitens des AG ausdrücklich beauftragt worden sind.
Sämtliche Freigaben des AGs erfolgen grundsätzlich schriftlich.
Der AG wird zu festgesetzten Terminen regelmäßige Baubesprechungen stattfinden lassen, um den Stand der Arbeiten und die für den weiteren Fortgang der Arbeiten erforderlichen Maßnahmen zu besprechen.
Die nachvollziehbare und vollständige Protokollierung der Bau- und Planungsbesprechungen obliegt dem AN.
Der AN hat hierzu einen voll unterrichteten und verantwortlichen Bauleiter zu benennen und zu entsenden. Der Bauleiter muss mit allen Vollmachten ausgestattet sein, die notwendig sind, um die Bauarbeiten reibungslos abzuwickeln und alle Anordnungen des Auftraggebers oder dessen Beauftragten entgegenzunehmen und zur Ausführung zu bringen.
Er hat für die Dauer der Bauarbeiten ständig während der Arbeitszeit erreichbar zu sein. Bei zeitweiser Verhinderung muss ein bevollmächtigter Stellvertreter, der ausreichende fachliche Kenntnisse besitzt, zur Verfügung stehen.
Während der Ausführung sind alle aus den für die Arbeiten erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen des AN resultierenden Sicherheitsmaßnahmen selbstständig umzusetzen. Auf die Einhaltung der aktuellen Grundsätze, Informationen, Regeln und Vorschriften der betreffenden Berufsgenossenschaft der AN ist zu achten. Das Vorhalten und der Einsatz von Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsausrüstungen sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet. Alle Geräte sind für die gesamte Dauer der Arbeiten vorzuhalten. Das Bedienungspersonal muss nach den gültigen Vorschriften der PSA geschult sein, der AN hat auf Nachfrage den Nachweis zu erbringen.
Der AN verpflichtet sich, sein eingesetztes Personal vor Aufnahme und nach Beendigung der Arbeit den vorgeschriebenen Vorsorge- und Tauglichkeitsuntersuchungen zu unterziehen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung
Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung ist entsprechend der Erfordernisse des Bauleistungsumfangs sowie der Baustellenordnung auszulegen und hat alle erforderlichen Maßnahmen für eine termingerechte Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen zu beinhalten.
Die Baustellenordnung ist vor Vergabe mit dem AG verbindlich zu klären (Baustellensicherung / SiGe-Koordination) - siehe hierzu die Angaben zum Bauzaun, Sicherheitskonzept, etc..
Die Lagerung hochwertiger Materialien entlang der Zaunlinie ist nicht gestattet.
Diese sind weit innerhalb der Einfriedung (in schwer einsehbaren Bereichen) zu lagern. Sofern nicht verschließbare Container Verwendung finden, ist eine separate und sichere Einfriedung (inkl. Sichtschutz) erforderlich.
Baumaschinen, etc. sind gegen Diebstahl zu sichern.
Es ist organisatorisch durch den AN sicher zu stellen, dass die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen kontinuierlich überwacht und bei Bedarf angepasst wird, so dass getroffene Sicherungsmaßnahmen nicht durch Baufortschritt oder Nachlässigkeit beeinträchtigt werden. Hierzu sollen kontinuierlich Begehungen durch Bauleitung, SiGeKo od. ähnlichen Personen stattfinden. Der AG ist einzubinden.
Für alle nachfolgend beschriebenen Leistungen der Baustelleneinrichtung gelten die hier aufgeführten Vorbemerkungen explizit und sind vom Bieter zu kalkulieren und in der Ausführung zu berücksichtigen.
Sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung des AN sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ver- und Entsorgung der AN- und AG- Baustelleneinrichtung sind ebenfalls in die Einheitspreise einzukalkulieren (Verbrauchs- / Entsorgungskosten usw. siehe Baubeschreibung).
Unter Beachtung der AwSV sind alle Vorkehrungen zu treffen und in die Positionen des LV's einzukalkulieren, dass weder Abwasser, Diesel- oder Hydrauliköl noch andere Wasser gefährdende Stoffe in den Untergrund gelangen können. Die Lagerung Wasser gefährdender Stoffe ist ausschließlich auf asphaltierten oder betonierten Flächen bzw. in geeigneten Auffangwannen gestattet. Bei Schadstoffeinträgen in den Boden ist unverzüglich der AG zu benachrichtigen.
Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung
42 Einkauf HB
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Einkauf HB
42.07 Schlosserarbeiten
42.07
Schlosserarbeiten