Fassadenbau
ALDI_Gifhorn_Adam-Riese-Str. 2
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Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn, Adam-Riese-Straße 2. Der bestehende ALDI-Markt ist abgerissen. Auf dem frei gewordenen Baufeld entsteht der Neubau eines Lebensmitteldiscounters mit neuem Parkplatz. Die Zufahrt ist über die Adam-Riese-Straße gesichert. Das Gebäude gründet auf frostfreien Streifen- und Einzelfundamenten und bewehrter Bodenplatte. Brettschichtholzbinder spannen von Holzpendelstützen der Außenwände in Achse A und C zu der eingespannten Stützenreihe in Achse B. Das Pultdach wird aus einer Trapezblecheindeckung mit aufliegender Dämmung und Abdichtung mit 2% Gefälle ausgebildet. Die hinterlüftete Fassade besteht aus einem perforiertem Aluminium-Trapezblechprofil in Graualuminium beschichtet. Die Pfosten-Riegel-Fassade, Oberlichter und sonstige Fenster sind aus einer anthrazitgrauen Leichtmetallkonstruktion. Auf dem Dach wird eine Photovoltaik-Anlage errichtet. Das Regenwasser des Parkplatzes und des Gebäudedaches wird über Versickerungsmulden auf dem Grundstück dem natürlichen Kreislauf zurückgeführt. Das Schmutzwasser des Gebäudes wird gesammelt in das öffenliche System eingeleitet. Übergabepunkt ist der bestehende Schacht an der Adam-Riese-Straße. Zur Umsetzung unterstützen folgende Fachingenieure mit ihren Unterlagen: Vermessung:    Erdmann Vermessungen Bodengutachten:    RI+P Prof.DR.-Ing.Victor Rizkallah + Partner Statik und Wärmeschutz::  Carolan-Pöhls Beratende Ingenieure PartGmbB Brandschutz:     geoallplan Entwässerung:    Ingenieurs. Dr. Knollmann mbH Schallschutz:    GTA mbH Netzanschluss:     LSW Netz GmbH & Co. KG Entwässerung:    ASG Abwasser- und Straßenreinigungsbetrieb Stadt Gifhorn Frischwasser:    Wasserwerk Gifhorn GmbH & Co. KG
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn,
1.1 Maßgebend für die Lieferungen und Ausführungen der Leistungen sind die ATV in der VOB Teil C und die weiteren einschlägigen DIN-Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung. Die Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen sind ebenfalls einzuhalten. 1.2 Der zu schließende Bauvertrag ist ein Einheitspreisvertrag auf Grundlage der im folgenden beigefügten Pläne, Gutachten und Statik sowie der folgenden Leistungsbeschreibung. 1.3 Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die ausgeschriebenen Leistungen genauestens zu unterrichten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Bedenken gegen die im LV vorgesehene Ausführungsart sind bei Angebotsabgabe schriftlich geltend zu machen. 1.4 Der Bieter übernimmt für die von ihm angebotene Ausführung die uneingeschränkte Haftung für die fertige Gesamtleistung sowie für die Einhaltung der geforderten technischen Werte und Anforderungen. 1.5 Die Einheitspreise umfassen die Lieferung und Montage aller für die Bauleistungen notwendigen Materialien, Hilfsstoffe und Zusätze, einschließlich Gestellung, Vorhaltung und Wiederentfernung aller zur Ausführung erforderlichen Geräte, Maschinen, Transportmittel und Betriebsstoffe. 1.6 Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten von der Beschaffenheit des Untergrundes zu überzeugen. Die angetroffenen Bodenflächen sind auf ihre Eignung für die auszuführenden Leistungen hin zu prüfen. Festgestellte erhebliche Mängel, die eine ordnungsgemäße Ausführung in Frage stellen, sind der Bauleitung so frühzeitig anzuzeigen, dass eine Abstellung vor Beginn der Arbeiten möglich ist. Spätere Einwendungen des Auftragnehmers über eine ungenügende Orientierung werden nicht anerkannt. Es ist Sache des Auftragnehmers, sich mit der Bauleitung über den rechtzeitigen Arbeitsbeginn abzustimmen. Die Bauleitung ist hiervon unverzüglich zu informieren. 1.7 Bauseits verlegte Installationen sind gegen Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. 1.8 Es sind bis zur Abnahme geeignete Schutzmaßnahmen gegen vorzeitiges Betreten fertiggestellter Flächen sowie gegen das Verschmutzen und Beschädigen eigener Leistungen und Leistungen der Fremdgewerke vorzusehen. Nach Beendigung der Arbeiten sind sämtliche Bauteile sorgfältig zu säubern und von Zementschleier zu reinigen. Schutzmaßnahmen sind abzubauen und abzufahren. Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen miteinzukalkulieren. 1.9 Die abschnittsweise Ausführung auch in Klein-, Kleinstflächen, erschwerte Ausführung von Restarbeiten und nachträglichen Anarbeiten und dergl. werden nicht gesondert vergütet und sind somit miteinzukalkulieren. 1.10 Materialien dürfen nicht in die Abflussleitungen des Gebäudes oder in die öffentlichen Sielleitungen geschüttet werden ( z. B. bei Reinigung von Arbeitsgeräten ). Alle von den Arbeiten des Auftragnehmers herrührenden Verunreinigungen, Rückstände und Reste sind nach den örtlichen Bestimmungen und den Emissions- und Wasserschutzvorschriften zu entsorgen. 1.11 Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Beachtung bau-, verkehrs- und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften. Der Bauherr bestellt gemäß der neuen Baustellenverordnung vom 10.06.98 einen Sicherheits-, und Gesundheitskoordinator, dessen Anweisungen Folge zu leisten ist. 1.12 Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Verhältnisse genauestens zu informieren. Nach Abgabe werden keinerlei Ansprüche auf Preiserhöhungen aufgrund ungenauer Kenntnis der geforderten Leistungen, der örtlichen Verhältnisse bzw. aus missverständlicher Auffassung der Beschreibung usw. berücksichtigt. 1.13 Die Fläche für die gemeinsame Baustelleneinrichtung und Lagerfläche auf dem Grundstück ist begrenzt. Nach Abschluss der Arbeiten ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Schäden werden vom Verursacher beseitigt. Die Baustelle und die mitgenutzten Flächen werden besenrein verlassen. 1.14 Der Auftragnehmer hat die Angaben des LVs mit den Gegebenheiten des Bauwerks, den Ausführungsplänen, der Statik, der Wärmeschutzberechnung sowie dem Brand- und Lärmschutzgutachten zu vergleichen. Massenangaben sind zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten zu klären. Sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführte Positionen verstehen sich, auch wenn nicht ausdrücklich erwähnt, in fertiger Arbeit einschl. Lohn-, Materialkosten, Lieferung, Montage und Nebenarbeiten sowie anfallende Gebühren. Die Leistungen werden komplett funktionsfertig und betriebsbereit bzw. fix und fertig (als Grundlage für das Nachfolgegewerk) übergeben, einschließlich aller erforderlichen Vor- und Nacharbeiten. Die Anschlüsse der beschriebenen Bauteile (aus allen Titeln) untereinander sind in den Positionen zu berücksichtigen. Der Einheitspreis enthält die vollständige Bauleistung,d.h.: Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei der Herstellung zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich beschrieben sind. 1.15 Bedenken gegen die Ausführung von Vorleistungen anderer AN sind vor Beginn weiterer Arbeiten sofort schriftlich mitzuteilen. Etwaige Änderungen in der Ausführung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erforderlich sein sollten, sind nur nach Genehmigung des Architekten zulässig. Der AN ist verpflichtet, Einwände bei der Bauleitung schriftlich vorzutragen, falls es sich aus dem Baufortschritt ergibt. 1.16 Für zusätzlich erforderliche Bauleistungen hat der AN ein Nachtragsangebot abzugeben. Die zusätzlichen Leistungen dürfen erst nach Anerkennung der Preise durch den AG ausgeführt werden. Eventuell anfallende Stundenlohnarbeiten sind täglich zu rapportieren und erfolgen nur nach ausdrücklichen Angaben der Bauleitung. Sollte ein Rapportieren auf der Baustelle nicht möglich sein, so sind die Stundenzettel umgehend per Mail an die Bauleitung zu senden. 1.17 Überwachung 1. Der AN benachrichtigt den Prüfingenieur oder die Bauaufsichtsbehörde und das Architekturbüro eigenverantwortlich vor dem Betonieren. Bei unerwartet auftretenden Baugrundverhältnissen ist das Architekturbüro umgehend zu informieren. 2. Der AN haftet in vollem Umfang für die Standfestigkeit seiner Konstruktion. 3. Der AN benennt einen verantwortlichen Techniker, der für die Überwachung und Abnahme der Leistungen seitens des ANs verantwortlich ist. 4. Bei Schweißarbeiten muss der Nachweis zur Befähigung erbracht werden. 5. Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen den Güteschutzbestimmungen unterliegen. dies gilt auch für Leistungen, die hinzutreten, die nicht im LV beschrieben sind. Nach Aufforderung ist ein Gütenachweis zu erbringen. 6. Alle Abnahmen für Bauteile sind bei den zuständigen Stellen rechtzeitig zu beantragen und die entsprechenden Bescheinigungen der Bauleitung zu übergeben. 1.18 Haftung 1.Der Auftragnehmer haftet für alle sich aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Auftraggeber, Architekten und Dritten. Der Auftragnehmer trägt die Haftung für Feuer, Diebstahl, Verluste oder Beschädigungen sowie für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Bei Unfällen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stellt dieser die Bauleitung und die Bauherrschaft frei von Verantwortung und Ansprüchen. 2.Der Auftragnehmer muss Mitglied der Berufsgenossenschaft und in einer Haftpflichtversicherung sein, die mindestens die Vertragssumme deckt. 1.19 Baustelleneinrichtung 1. Alle, für die Abwicklung der Gewerke, erforderlichen Baustelleneinrichtungen sind solange wie erforderlich vorzuhalten. Wird die Bauzeit aus Gründen verzögert, die der AN nicht zu vertreten hat, oder die Baustelle stillgelegt, wird eine Vereinbarung über verlängerte Vorhaltung getroffen. 2. Zufahrtswege, Straßen und der Baustellenbereich sind täglich in sauberem Zustand zu halten. Die Straßeneinläufe sind vor Verschmutzungen für die Dauer der Bauzeit zu schützen. Anfallende Schuttmassen und Abfälle sind laufend von den verursachenden Gewerken selbst zu beseitigen und abzufahren. Sie dürfen weder gestapelt noch verfüllt werden. Sollte dem nicht nachgekommen werden, werden die Kosten für die Beseitigung den Unternehmen von der Gesamtrechnungssumme abgezogen. 3. Soweit benachbarte oder öffentliche Flächen für die Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen werden, trägt der AN alle eventuell hieraus entstehenden Reparaturkosten, die durch die Bauarbeiten erforderlich wurden. 4. Es sind alle behördlichen Vorschriften, die einschlägig in Frage kommen, einzuhalten. 5. Die Beleuchtung der Baustelle ist bei Bedarf ohne Mehrkosten zu erstellen und instand zu halten. 6. Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wird hingewiesen, der AN haftet allein für alle Sicherheitsmaßnahmen während der Bauzeit. Vorgaben aus SigePlan und vom Koordinator sind zu berücksichtigen. Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung zu ergreifen. Die Kennzeichnung und Absperrung der Baustelle ist nach den einschlägigen Bestimmungen vorzunehmen. Von unmittelbaren und mittelbaren Schäden aus der Unterlassung solcher Maßnahmen stellt der AN den AG frei. Der AN ist für die Zeit seiner Beschäftigung auf der Baustelle im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen für die Überwachung der Betriebssicherheit und die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen für seinen Aufgabenbereich allein verantwortlich. 7. Die Leitungen und Kanäle hat der AN vorsichtig zu behandeln, damit keine Störungen und Gefahren eintreten können. Dafür hat er sich vorab über die Lagen zu erkundigen. 8.Zufahrten zur Baustelle sind freizuhalten. 1.20 Bei Abweichungen zwischen LV, Zeichnung und sonstigen Unterlagen ist die Entscheidung des Architekten so rechtzeitig einzuholen, dass keine Terminverzögerungen entstehen. Initiative und Haftung liegen beim AN. 1.21 Der AG behält sich vor, einzelne Positionen aus dem LV herauszunehmen, ohne dass dies eine Auswirkung auf die EP - Preise hat. Der Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er sich mit der Planung vertraut gemacht hat, dass Unklarheiten bei der Kalkulation nicht bestanden haben, so dass hieraus keine Forderungen seitens des Bieters entstehen können. 1.22 Gerüste 1. Sämtliche, für die Ausrüstung der Gesamtleistungen, erforderlichen Gerüste, Sicherungen und Netze, gleich welcher Art, sind durch die Preise abgegolten, einschl. Um- und Abbau. Sie müssen den behördlichen Vorschriften entsprechen und vom AN in vorschriftsmäßigem Zustand gehalten werden. 2. Das gleiche gilt für die vom AN, dem Baufortschritt entsprechend, durchzuführenden Schutzgeländer an Treppen, Wand- und Schachtöffnungen und Brüstungen. 3. Die für die Gewerke erforderlichen Gerüste sind so auszulegen und vorzuhalten, dass die nachfolgenden Gewerke, Zimmerarbeiten, Sprenglerarbeiten, Dachdeckungsarbeiten, sie als Arbeits- und Fanggerüst benutzen können. 1.23 Gewährleistung 1.Die Gewährleistungsdauer für Bauleistungen ist grundsätzlich mit 5 Jahren zu vereinbaren jedoch für die Dichtigkeit des Daches, der Fassade und der unterirdischen Bauteile 10 Jahre sowie für alle Verschleißteile (alle drehenden und beweglichen Teile) 6 Monate. Für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen beträgt die Gewährleistungsdauer ebenfalls 5 Jahre, sofern ein Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer abgeschlossen wird, sonst 2 Jahre 2. Für beseitigte Mängel beginnt eine neue Gewährleistungsfrist vom Tage der endgültigen Beseitigung an. Der AN ist zur Wiederholung erfolgloser oder unzureichender Nachbesserungen verpflichtet, wenn dies der AG vor Ablauf der Frist verlangt. 3. Ab einer Gesamtrechnungssumme von mehr als 2.500_ brutto werden für die Laufzeit der Gewährleistung 5% von der Gesamtrechnungssumme als Sicherheit einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt muss für die Zeitdauer der Gewährleistung (5 Jahre) zur Verfügung gestellt werden. Dieser Einbehalt kann entgegen VOB/B § 17 nur durch Vorlage einer unbefristeten Bürgschaft entsprechend dem beigefügten Muster freigegeben werden. 1.24 Abrechnung 1. Die Mengenermittlung für die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß und Ausführungszeichnung. Alle für die Abrechnung geltenden Zahlen sind in den Abrechnungszeichnungen  einzutragen soweit solche gefordert werden. Die Zahlen und Maßketten der Abrechnungszeichnungen müssen mit denen der Massenberechnung übereinstimmen. 2. Aufmaße von Arbeiten, die später nicht mehr geprüft werden können, sind rechtzeitig durch den AN örtlich in Form von Aufmaßen und Aufmaß-Skizzen festzuhalten. Die Aufmaße und Aufmaß-Skizzen sind der Bauleitung so rechtzeitig vorzulegen, dass die Bauleitung noch die Möglichkeit der Prüfung gemeinsam mit dem Aufsteller hat. 3.Teilrechnungen werden nur bis zur Höhe von 90% der erbrachten Leistungen anerkannt 1.25 Nach Abgabe eines Angebotes für die beschriebenen Leistungen wird der Bauvertrag nach den Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der BGBGrundstücksgesellschaft Herten geschlossen. 1.26 Erklärung Der unterzeichnende Bieter bestätigt durch seine rechtsverbindliche Unterschrift, dass er bei der Kalkulation sämtliche Kostenfaktoren, welche durch die vorstehenden Punkte entstehen, erfasst hat und dass er Dritten gegenüber keine Mitteilung über die Aufforderung zur Angebotsabgabe vor Ablauf der Angebotsfrist gegeben hat und Preisabsprachen mit anderen Wettbewerbsteilnehmern nicht stattgefunden haben. ....................................... Der Unternehmer: rechtsverbindliche Unterschrift / Stempel
1.1
01 Baustelleneinrichtung und technische Bea
01
Baustelleneinrichtung und technische Bea
01.__. 1 Baustelleneinrichtung für eigene Leistungen mit - erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Maschinen, Betriebs-, Versatz- und Hilfsmitteln und Schutzvorrichtungen - Sozialeinrichtung mit Erste-Hilfe-Koffer, Feuerlöscher - Herrichten der erforderlichen Lager- und Arbeitsplätze einschließlich Beleuchtung und Sicherung - Material-Vorhaltekosten - das tägliche Entfernen von Abbruchmaterial, Schutt, Verunreinigungen, etc. - Verkehrssicherungseinrichtung einschließlich Leistung zur Verkehrssicherung - Forderungen des Amtes für öffentliche Ordnung, der Berufsgenossenschaften, Behörden, Amtsstellen und Körperschaften einschliesslich der damit zusammenhängenden Kosten und Gebühren, sind zu beachten. bereitstellen, einrichten,unterhalten, zurückbauen und abfahren.
01.__. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
01.__. 2 Technische Bearbeitung Erstellung einer Statik und Werkplanung mit Verlegeplänen und Detailplänen für nachfolgende Arbeiten und Positionen nach den technischen und statischen Vorgaben, sowie Fachregeln, einschl. Vorlage in prüfbarer Ausführung in Papierform und per EDV. Als Grundlage für die vom AN zu liefernde technische Bearbeitung werden die Bauantragsstatik sowie die Pläne des Architeketen zur Verfügung gestellt.
01.__. 2
Technische Bearbeitung
1.00
psch
01.__. 3 Montage mit Hubsteiger für auszuführende Fassadenarbeiten laut LV Grundvorhaltedauer 1 Woche (6 Arbeitstage)
01.__. 3
Montage mit Hubsteiger
O
1.00
Wo
01.__. 4 Verlängerung Vorhaltung Hubsteiger Hubsteiger der Vorposition für jeden Tag über die Grundvorhaltedauer hinaus
01.__. 4
Verlängerung Vorhaltung Hubsteiger
O
1.00
d
02 Fassade
02
Fassade
02.__. 1 Unterkonstruktion aus ALU-Rechteckrohren als vertikale Tragschienen mit 60x30 mm im Farbton RAL 9017 (Verkehrsscharz) liefern und auf die Holzrahmenelemente gemäß technischer Bearbeitung für die Montage der Fassadenverkleidung aus Trapezblechprofilen einschließlich Unterkonstruktion, Dehnungsfugen, Passschnitte, Befestigungsmittel, Stoßverbindungen und Ausgleichsmaßnahmen montieren.
02.__. 1
Unterkonstruktion
820.00
02.__. 2 Aluminium-Trapezblechprofil als Fassadenverkleidung im BEMO SYSTEMS nach DIN 18807. Profil: TRP 35-207, Nennblechdicke: 1mm Tafelbreite: 1.070 mm, Baubreite: 1.035 mm Profilhöhe: 35 mm, Plattenlänge: gem. technischer Bearbeitung Lochbild: versetzte Rundlochung Ø 5mm, Achsabstand 8 mm Verlegerichtung: horizontal Beschichtung: Oberseite: BEMO FLON FEVE (Fluorethylenvinylether) Schmutzabweisend: easy to clean, Antigraffiti, Temperaturbeständig bis 140°C, Auskreidungsarm gem. Floridatest, kratzunempfindliche Oberfläche. Lieferung inklusive 4 Spraydosen mit 2K Hightech- Fluorpolymer Reparaturlack, welche dem Bauherrn zu übergeben sind. Farbton: ähnlich RAL 9007 (Graualuminium) Rückseite: Schutzlack Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene, nichtrostende und statisch dimensionierte Verbindungsmittel verwendet werden. Überdeckung, Verschnitt, Dichtbänder, evtl. Kalotten sowie alle erforderlichen Verbindungsmittel, Ausbildung von Stoßausbildungen und Zuschnitten vor Ort sind einzurechnen. Liefern und nach der Verlegeanleitung, sowie den Fachregeln des IFBS montieren. Bezugsnachweis: BEMO SYSTEMS GmbH www.bemo.com
02.__. 2
Aluminium-Trapezblechprofil
820.00
02.__. 3 Lisenen-Profile Fassaden-Lisene, passend zur Vorposition aus Aluminiumprofilen, pulverbeschichtet liefern und als vertikale Stoßausbildung der Fassadenelemente montieren.
02.__. 3
Lisenen-Profile
140.00
m
02.__. 4 Zulage schräger Abschluss Aluminium-Trapezblechprofil der Vorposition als schrägen Abschluss ausführen: Ostansicht, Westansicht und Schräge über Eingang
02.__. 4
Zulage schräger Abschluss
80.00
m
02.__. 5 Eckausbildung als X-Ecke aus systemgerechten Kantprofilen aus Aluminium, 3-teilig bestehend aus zwei Haltewinkeln mit einer Abwicklung von je 150 mm und 1 Kantung als durchgehendes Kantteil als Innenecke mit Abwicklung 150 mm und 5 Kantungen. Nennblechdicke 1,0mm, im Farbton RAL 9007 (Graualuminium) passend zur Fassadenverkleidung beschichtet liefern und montieren und einschließlich Dehnungsfugen, Passschnitte, Befestigungsmittel und Stoßverbindungen montieren.
02.__. 5
Eckausbildung als X-Ecke
60.00
m
02.__. 6 Tropfkante aus systemgerechten Kantprofilen aus Aluminium mit 3 Kantungen und einer Nennblechdicke von 1 mm im Farbton RAL 9007 (Graualuminium) beschichtet liefern und einschließlich Dehnungsfugen, Passschnitte, Befestigungsmittel und Stoßverbindungen als Sockelabschluss und oberhalb Fassadenöffnungen montieren.
02.__. 6
Tropfkante
240.00
m
02.__. 7 Lüftungsprofil im Sockelbereich mit Lochblech Lüftungsprofil im Sockelbereich mit Lochblech, für unteren Fassadenabschluss als "Kleintierschutz" aus Aluminium mit einer Nennblechdicke von 1mm im Farbton RAL 9017 (Verkehrsschwarz) liefern und einschließlich Dehnungsfugen, Passschnitte, Befestigungsmittel und Stoßverbindungen montieren. Der freie Lüftungsquerschnitt muss mind. 50 cm²/m Wandlänge betragen.
02.__. 7
Lüftungsprofil im Sockelbereich mit Lochblech
160.00
m
02.__. 8 wie Vorposition, aber am oberen Anbschluss der Fassade Einbauort: Traufe, Ortgang, Attika
02.__. 8
wie Vorposition, aber am oberen Anbschluss der Fassade
160.00
m
02.__. 9 Fusspunkt Fassade mit ALU-Blech auf Entkopplungsfolie Fassadenabschluss als Sichtschutz vor Sockeldämmung aus systemgerechtem Aluminiumbleuch mit einer Nennblechdicke von 2 mm im Farbton 9017 (Verkehrsschwarz) beschichtet liefern und einschließlich Unterkonstruktion, Dehnungsfugen, Passschnitte, Befestigungsmittel und Stoßverbindungen montieren.
02.__. 9
Fusspunkt Fassade mit ALU-Blech auf Entkopplungsfolie
80.00
02.__. 10 Dämmung aussparen bauseitige Dämmung für die Unterkonstruktion der Vorposition ausschneiden, entfernen und entsorgen.
02.__. 10
Dämmung aussparen
80.00
02.__. 11 Aluminium-Leibungsverkleidung als Kantteil mit d= 2mm in der Abwicklung von ca. 350 mm, 3-fach gekantet, pulverbeschichtet RAL 7016 (Anthrazitgrau) liefern und 3-seitig, seitlich und oben in den Leibungen der Fenstern und Türen montieren.
02.__. 11
Aluminium-Leibungsverkleidung
92.00
m
02.__. 12 Wandkonsolen Wandkonsolen, wärmebrückenfrei, entsprechend technischer Bearbeitung und Statik des AN mit einer Auskragung von ca. 20 cm liefern und zur Aufnahme der Unterkonstruktion aus Aluminium-Rechteckrohre auf bauseitigem Holzrahmenelement einschließlich notwendiger Ausgleichsmaßnahmen bis 20 mm, Zuschnitte, Ausklinkungen und Befestigungen fachgerecht in der Achse D der Anlieferung montieren.
02.__. 12
Wandkonsolen
14.00
02.__. 13 Wärmedämmung aus Mineralwolle mit WLG 035 in einer Stärke von 20 cm, außenseitig 2-lagig mit Windsperre kaschiert liefern und mit Ankern und Kunststoffscheiben am bauseitigem Holzrahmenelement in der Achse D der Anlieferung montieren und für die Bauzeit vor Witterung schützen.
02.__. 13
Wärmedämmung
80.00
02.__. 14 Öffnung für Haustechnik Öffnung herstellen, rund bis DN 200, einschließlich Verstärkungsblech als UK für Haustechnik als Komplettleistung
02.__. 14
Öffnung für Haustechnik
1.00
St
02.__. 15 Öffnung für Werbeanlage bis DN 50 für die Befestigungspunkte der Unterkonstruktion der Werbeanlage herstellen.
02.__. 15
Öffnung für Werbeanlage
6.00
St
03 Gerüstbau
03
Gerüstbau
Ausführung normgerecht nach DIN EN 12811-1, nach der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und den geltenden baupolizeilichen Vorschriften entsprechend. Das Prüfprotokoll für Arbeits- und Schutzgerüste nach §§ 11 + 11 BetrSichV ist nach Montage am Gerüst zu befestigen. Das Gerüst muss den Anforderungen der Folgegewerke gerecht werden: - Trapezblecharbeiten - Zimmermann-/ Holzbauarbeiten - Dachbdichtungsarbeiten - Klempnerarbeiten - Schlosserarbeiten - Fensterarbeiten, - Fassadenarbeiten, - PV-Arbeiten. Grundsätzlich sind die aufgeführten Leistungen als Komplettleistung zu kalkulieren. Fehlende notwendige Positionen sind in die EP,s einzukalkulieren bzw. im Angebot zu ergänzen.
Ausführung normgerecht nach DIN EN 12811-1, nach der
03.__. 1 Technische Bearbeitung Erstellung der Gerüststatik und Planung für nachfolgende Positionen nach den technischen Vorgaben und Fachregeln zur Vorlage in prüfbarer Ausführung.
03.__. 1
Technische Bearbeitung
1.00
psch
03.__. 2 Arbeits- und Fassadengerüst aufbauen Arbeits-/ Systemgerüst für Fassaden- und Dacharbeiten als längenorientiertes Standgerüst für Höhenklasse 1, Lastklasse 4, Breitenklasse W09 liefern und aufbauen.
03.__. 2
Arbeits- und Fassadengerüst aufbauen
1,400.00
03.__. 3 Arbeits- und Fassadengerüst vorhalten Arbeits- und Fassadengerüst der Vorpostion nach Baufortschritt vorhalten. Grundvorhaltedauer: 10 Wochen
03.__. 3
Arbeits- und Fassadengerüst vorhalten
1,400.00
03.__. 4 Arbeits- und Fassadengerüst abbauen Arbeits- und Fassadengerüst der Vorpostion nach Baufortschritt abbauen.
03.__. 4
Arbeits- und Fassadengerüst abbauen
1,400.00
03.__. 5 Mehr-/ Minderkosten Fassadengerüst für die Verlängerung bzw. die Verkürzung der 10-wöchigen Grundstandzeit.
03.__. 5
Mehr-/ Minderkosten Fassadengerüst
O
1.00
m²/W
03.__. 6 Gerüstkonsolen 30 cm aufbauen zur inneren Verbreiterung des Hauptgerüstes um 30 cm liefern und aufbauen.
03.__. 6
Gerüstkonsolen 30 cm aufbauen
280.00
m
03.__. 7 Gerüstkonsolen 30 cm vorhalten zur inneren Verbreiterung des Hauptgerüstes um 30 cm vorhalten. Grundvorhaltedauer: 10 Wochen
03.__. 7
Gerüstkonsolen 30 cm vorhalten
280.00
m
03.__. 8 Gerüstkonsolen 30 cm abbauen zur inneren Verbreiterung des Hauptgerüstes um 30 cm abbauen.
03.__. 8
Gerüstkonsolen 30 cm abbauen
280.00
m
03.__. 9 Mehr-/ Minderkosten Gerüstkonsolen 30 cm für die Verlängerung bzw. die Verkürzung der 10-wöchigen Grundvorhaltedauer.
03.__. 9
Mehr-/ Minderkosten Gerüstkonsolen 30 cm
O
1.00
m/Wo
03.__. 10 Gerüstkonsolen 60 cm aufbauen zur inneren Verbreiterung des Hauptgerüstes um 60 cm in Achse A zur Montage der Dachrinne liefern und aufbauen.
03.__. 10
Gerüstkonsolen 60 cm aufbauen
60.00
m
03.__. 11 Gerüstkonsolen 60 cm vorhalten Gerüstkonsolen 60 cm der Vorpostion nach Baufortschritt vorhalten. Grundvorhaltedauer: 10 Wochen
03.__. 11
Gerüstkonsolen 60 cm vorhalten
60.00
m
03.__. 12 Gerüstkonsolen 60 cm abbauen Gerüstkonsolen 60 cm der Vorpostion nach Baufortschritt abbauen.
03.__. 12
Gerüstkonsolen 60 cm abbauen
60.00
m
03.__. 13 Mehr-/ Minderkosten Gerüstkonsolen 60 cm für die Verlängerung bzw. die Verkürzung der 10-wöchigen Grundvorhaltedauer.
03.__. 13
Mehr-/ Minderkosten Gerüstkonsolen 60 cm
O
1.00
m/Wo
03.__. 14 Innengeländer aufbauen bestehend aus Geländerholm und Zwischenholm, passend zum System liefern und aufbauen.
03.__. 14
Innengeländer aufbauen
400.00
m
03.__. 15 Innengeländer vorhalten bestehend aus Geländerholm und Zwischenholm, passend zum System vorhalten. Grundvorhaltedauer: 10 Wochen
03.__. 15
Innengeländer vorhalten
400.00
m
03.__. 16 Innengeländer abbauen bestehend aus Geländerholm und Zwischenholm, passend zum System abbauen.
03.__. 16
Innengeländer abbauen
400.00
m
03.__. 17 Mehr-/ Minderkosten Innengeländer für die Verlängerung bzw. die Verkürzung der 14-wöchigen Grundvorhaltedauer.
03.__. 17
Mehr-/ Minderkosten Innengeländer
O
1.00
m/Wo
03.__. 18 Gitterträger aufbauen zur Überbrückung von nichttragenden/ freizuhaltenden Bauteilen passend zum Hauptgerüst liefern und über der Anlieferung, am Gebäudezugang und über dem Hausanschlussraum aufbauen.
03.__. 18
Gitterträger aufbauen
30.00
m
03.__. 19 Gitterträger vorhalten Gitterträger vorhalten. Grundvorhaltedauer: 10 Wochen
03.__. 19
Gitterträger vorhalten
30.00
m
03.__. 20 Gitterträger abbauen Gitterträger abbauen.
03.__. 20
Gitterträger abbauen
30.00
m
03.__. 21 Mehr-/ Minderkosten Gitterträger für die Verlängerung bzw. die Verkürzung der 10-wöchigen Grundvorhaltedauer.
03.__. 21
Mehr-/ Minderkosten Gitterträger
O
1.00
m/Wo
03.__. 22 Alupodesttreppe aufbauen als angedrehter Treppenturm passend zum Hauptgerüst liefern und aufbauen. Grundvorhaltedauer: 10 Wochen
03.__. 22
Alupodesttreppe aufbauen
2.00
St
03.__. 23 Alupodesttreppe vorhalten Treppenturm passend zum Hauptgerüst vorhalten. Grundvorhaltedauer: 10 Wochen
03.__. 23
Alupodesttreppe vorhalten
2.00
St
03.__. 24 Alupodesttreppe abbauen Treppenturm passend zum Hauptgerüst abbauen.
03.__. 24
Alupodesttreppe abbauen
2.00
St
03.__. 25 Mehr-/ Minderkosten Alupodesttreppe für die Verlängerung bzw. Verkürzung der Gebrauchsüberlassung über die 10-wöchige Grundvorhaltedauer hinaus.
03.__. 25
Mehr-/ Minderkosten Alupodesttreppe
O
1.00
St/W
03.__. 26 Gerüstlöcher schliessen nach Rückbau des Gerüstes die Gerüstlöcher der Befrestigungen in Alu-Fassade mit Abdeckkappen schliessen.
03.__. 26
Gerüstlöcher schliessen
1,400.00
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.__. 1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn Für erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
04.__. 1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn
40.00
h