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Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
1 Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
1
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
1.1 Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
1.1
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
2 Wärmedämmsystem Allgemein
2
Wärmedämmsystem Allgemein
2.1 Wärmedämmsystem Allgemein
2.1
Wärmedämmsystem Allgemein
3 Wärmedämmsystem WDVS
3
Wärmedämmsystem WDVS
Ausführung an den Bauteilen: Ausführung an den Bauteilen:
Gebäudeteil 1 (GT1), Gebäudeteil 2 (GT 2), Treppenhaus
(TRH)
Angeb. Fabrikat: Sto
(vom Bieter anzugeben)
Ausführung an den Bauteilen:
3.1 Vorbereitende Arbeiten
3.1
Vorbereitende Arbeiten
3.2 Arbeitsebene / Rollrüstungen
3.2
Arbeitsebene / Rollrüstungen
3.3 Untergrundvorbehandlung
3.3
Untergrundvorbehandlung
3.4 Fassadenbündige Sockelausbildung
3.4
Fassadenbündige Sockelausbildung
3.5 Anschlüsse an angrenzende Bauteile
3.5
Anschlüsse an angrenzende Bauteile
3.6 Anschlüsse an Fenster und Türen
3.6
Anschlüsse an Fenster und Türen
3.7 Wärmedämmung, WDVS
3.7
Wärmedämmung, WDVS
3.8 Kantenschutz und Diagonalarmierung
3.8
Kantenschutz und Diagonalarmierung
3.9 Außenfensterbank, WDVS, UG
3.9
Außenfensterbank, WDVS, UG
4 Vorhangfassadenarbeiten (VHF)
4
Vorhangfassadenarbeiten (VHF)
Allgemeine Technische Vorbemerkungen VHF Allgemeine Technische Vorbemerkungen VHF
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV)
Vorgehängte hinterlüftete Fassaden
DIN 18516-1 Außenwandbekleidungen, hinterlüftet- Teil
1: Anforderungen, Prüfgrundsätze, Standard- Normen für
hinterlüftete Vorhangfassadensysteme (u.a. 18202;
18351; 1090; 1999)
Das Fassadenkassettensystem der VHF, aus einzelnen
Elementplatten, ist nach Aufmaß vor Ort werksseitig
vorzufertigen.
Ein Nachweis der fachlichen Qualifikation der
ausführenden Firmen ist gemäß VOB, Teil A, § 8, Nr. 3,
Absatz 2 "Präqualifikation" erforderlich.
Der Bieter muss nach DIN EN 1090 eine gültige
Zertifizierung vorweisen.
Der Bieter muss als Fachbetrieb eine CNC-Fertigung
vorweisen können.
In die Einheitspreise sind ebenfalls alle Nebenarbeiten
einzukalkulieren, wie:
Aufmaß nach DIN 18351, VOB Vergabe- und Vertragsordnung
für
Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -
Vorgehängte hinter lüftete Fassaden.
Ein Nachweis der Standsicherheit der Außenbekleidung am
Gebäude und an der Mülleinhausung ist vorzulegen, da
alle Angaben in den Planungsgrundlagen zur Bemessung
der Unterkonstruktion und Verankerung am Wandgrund
Richtwerte sind.
Allgemeine Technische Vorbemerkungen VHF
Vorbemerkungen vorgehängte hinterlüftete Fassade Vorbemerkungen vorgehängte hinterlüftete Fassade
Vorbemerkungen VHF
Die Arbeiten erfolgen separat an 2 Bauteilen:
1. Gebäude mit einer Gesamthöhe von ca. 11,5 m über
Gelände und
2. Mülleinhausung aus einer 3,00 m über OK Gelände
Die Angebotspreise beinhalten die fix und fertige
Vorfertigung der einzelnen Fassadenkassetten und der
Montage/Transport auf der Baustelle einschließlich
aller erforderlicher Materialien wie
Bekleidungsplatten/-lattungen, sämtliche für das
Fassadenkasettensystem erforderlichen Profile,
Tragprofile, Verankerungs- und Befestigungsmittel,
Bolzen, Zubehör-Berbindungsprofile, sonstige
Kleinteile, Verschnitt und Lieferung aller zur
Herstellung benötigten Materialien.
Besondere Sorgfalt ist bei der Ausbildung aller Fugen,
Plattenan- und -abschlüsse und Gebäudeecken Anschlüsse
an Fassadenöffnungen zu legen.
Die o.g. Bauteile sind nach techn. Erfordernis,
Werkplanung, Statik zu berücksicjhtigen und mit
einzukalkulieren.
Die erforderliche Baulogistik vor Ort für das
fachgerechte Herstellen/Einhängen der vorgefertigten
Fassadenkassetten auf der Baustelle/am eingerüsteten
Gebäude ist zu berücksichtigen und mit
einzukalkulieren.
Das System ist als vorgefertigte
Fassadenkassettentragkonstruktion aus Tragprofilen,
Hilfsrahmen, Unterkonstruktionen,
Alucobondkassettenplatten mit einer vertikalen
befestigten Holzlattung, Abmessungen von ca. 1,25m*4,
00m vorzusehen. Die Montage der Fassadenkassetten
erfolgt auf eine im Raster angelegten und auf die
Erfordernisse abgestimmte hergestellte horizontale/
vertikale Unterkonstruktion am Gebäude / Mülleinhausung
zu befestigen.
Nachweise für Entsprechung und Verwendbarkeit sind vom
AN vorzulegen für:
1.Hinterlüftete Außenwandbekleidungen mit
großformatigen Bekleidungselementen als
Kasettenkonstruktion
entsprechend der zutreffenden und als technische
Baubestimmungen öffentlich bekannt gemachten Regeln DIN
18516-1: 2010-06, DIN 18351: 2010-04 als
Ausführungsbestimmungen für Bemessung und Planung
2.Unterkonstruktion aus Aluminiumprofilen
-entsprechend den in der BRL A, Teil 1 in den
Mitteilungen des DIBt bekannt gemachten Regeln
als Technische Regel für Bauprodukte bzw.
Verwendbarkeitsnachweis
3.Großformatige Bekleidungselemente
-entsprechend den in der BRL A, Teil 1 bekannt
gemachten Regeln
-allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
-Produktnorm (techn. Regel)
-DIN 18516-1
als Technische Regel für Bauprodukte bzw.
Verwendbarkeitsnachweis
4.Vertikale Holzlattung als Bekleidung
-allgemeine bauaufsichtliche Zulassung als VHF-
Bekleidung für das verwendetes Alu-Fassadensystem als
Technische Regel für Bauprodukte bzw.
Verwendbarkeitsnachweis ggf. konstruktive Abstimmungen
mit dem Systemhersteller
5.Verankerungselement
-allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
als Technische Regel für Bauprodukte bzw.
Verwendbarkeitsnachweis
6.Verbindungs-/Befestigungselement
Niet- und schraubenartige
Verbindungs-/Befestigungselemente für geregelte
Außenwandbekleidungen
-allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
-allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis entsprechend
den in der
BRL A, Teil 2 (Nr. 2.17) bekannt für gemachten
technischen
Regeln in DIN 18516-1: 2010-06 als Technische Regel für
Bauprodukte bzw.
Verwendbarkeitsnachweis
7.Dämmstoffe
-entsprechend den in der BRL A, Teil 1 bekannt
gemachten Regeln
-allgemeine bauaufsichtliche Zulassung als Technische
Regel für Bauprodukte bzw. Verwendbarkeitsnachweis
Bauteilfertigung nach örtlichem Aufmaß durch den AN und
Freigabe der Werkplanung durch den AG.
Für die Bemessung und Ausführung der hinterlüfteten
Außenwandbekleidung (Bauart mit großformatigen
Bekleidungselementen) gelten die hierfür zutreffenden
und als technische Baubestimmungen öffentlich bekannt
gemachten Regeln sowie die statischen Berechnungen und
Verlegepläne des AN.
Jeder sichtbare Profilteil der Unterkonstruktion wird
schwarz
ausgebildet durch beschichtete
Unterkonstruktionsprofile
(Pulverbeschichtung RAL nach Wahl des AG).
Die Blitzschutzleistungen bei der UK haben vor dem
Aufbringen der Bekleidung abgeschlossen zu sein, als
z.B. flexibler Leiter mit Klemmschuhen als Überbrückung
der UK-Stöße, an UK mit Niet befestigt. Die
Koordinierung dieser Leistung gehört zur
Gesamtleistung, die Mess- und Freigabeprotolle sind dem
AG zu übergeben.
Die vom Hersteller empfohlenen Werkzeuge, z.B. das
Verwenden von Nietvorsatzlehren sind zwingend zu
verwenden.
Zu den vorbereitenden Arbeiten gehört das Herstellen
eines zulassungskonformen Verankerungsgrundes bei
Fehlstellen und beim Versetzen von Wandhaltern.
Vorbemerkungen vorgehängte hinterlüftete Fassade
4.1 Werk- und Montageplanung, VHF
4.1
Werk- und Montageplanung, VHF
4.2 Vorbereitenden Arbeiten, VHF
4.2
Vorbereitenden Arbeiten, VHF
4.3 Unterkonstruktion, VHF
4.3
Unterkonstruktion, VHF
4.4 Wärmedämmung, VHF
4.4
Wärmedämmung, VHF
4.5 Unterdeckspann- und Unterdeckbahn, VHF
4.5
Unterdeckspann- und Unterdeckbahn, VHF
4.6 Fassadenbekleidung, VHF
4.6
Fassadenbekleidung, VHF
4.7 Fensteranschlüsse, VHF
4.7
Fensteranschlüsse, VHF
4.8 Außenfensterbank, VHF
4.8
Außenfensterbank, VHF
4.9 Sonstige Einbauteile
4.9
Sonstige Einbauteile
5 Stundenlohnarbeiten
5
Stundenlohnarbeiten
Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG/
seiner
Bauleitung auszuführen. Für nicht ausdrücklich
abgeforderte
Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei
Vergütungsanspruch des AN.
Spätestens am folgenden Arbeitstag nach Ausführung sind
die vollständigen Stundenzettel 2-fach, unter Angabe
des Namens und Berufsbezeichnung des Arbeiters, der
ausgeführten Arbeiten und ggf. Materialaufstellung der
Bauleitung vorzulegen.
Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen
enthalten:
1. Name, Beruf und tägliche Stundenleistung der im
Tagelohn
beschäftigten Personen
2. Aufstellung über die Verwendung der besonders zu
vergütenden Materialien und Baustoffe
3. Aufstellung und Beschreibung der ausgeführten
Leistungen
Sie gelten erst nach Bestätigung und Unterschrift durch
die
Bauleitung als anerkannt. Die Stunden sind im
Bautagebuch
einzutragen. Eine Abzeichnung des Bautagebuches
bedeutet
keine Anerkenntnis der Stunden. Nicht fristgemäß
vorgelegte
Stundenzettel werden nicht anerkannt.
Später verdeckte oder untergegangene Leistungen
Werden Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten
erbracht, die später nicht mehr nachvollziehbar sind
(Abbruchleistungen, später überdeckte Leistungen), so
sind vom AN geeignete Maßnahmen zur Dokumentation der
erbrachten Leistung zu ergreifen, beispielsweise eine
Fotodokumentation mit Handykamera. Kann der AN seinen
Vergütungsanspruch mangels Beleg über die
Leistungserbringung nicht belegen, so entfällt die
Vergütung!
Nicht vergütet werden
- Aufsichtsstunden (Bauleiter, Polier o. ä)
- Überstundenzuschläge
- Anmarsch, Fahrzeiten, Materialbesorgung
- Materialtransport, Gerätetransport
- Sonstige Vorbereitungsarbeiten, wie Werkzeuge
herrichten
u. ä.
Vergütet wird
Die tatsächlich am Arbeitsplatz anfallende Arbeitszeit,
verwendetes Material für diese Leistungen (nach LV oder
nachrangig Tagespreis des Baustoffhandels).
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst
sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen
Lohn einschl.:
- Lohn- und Gehaltskosten
- alle Sozialkosten
- Erschwernis- und sonstige Zuschläge
- Lohnnebenkosten (Auslösungen, Wegegelder,
Unterkunfts- und Übernachtungsgelder usw.)
- Wagnis und Gewinn
Eine Einrechnung der Stundenlohnarbeiten in die LV-
Summe
(Angebot bzw. Auftrag) berechtigt nicht zur Ausführung
dieser
Arbeiten. Die Leistungen sind als Eventualposition zu
verstehen und können ggf. auch unausgeführt bleiben, in
diesem Fall erfolgt dann keine Abrechnung.
Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten
5.1 Stundenlohnarbeiten
5.1
Stundenlohnarbeiten