WDVS und Vorhangfassade
Ruschestr. 50, 10367 Berlin
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
1 Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
1
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
1.1 Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
1.1
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
2 Wärmedämmsystem Allgemein
2
Wärmedämmsystem Allgemein
2.1 Wärmedämmsystem Allgemein
2.1
Wärmedämmsystem Allgemein
3 Wärmedämmsystem WDVS
3
Wärmedämmsystem WDVS
Ausführung an den Bauteilen: Ausführung an den Bauteilen: Gebäudeteil 1 (GT1), Gebäudeteil 2 (GT 2), Treppenhaus (TRH) Angeb. Fabrikat: Sto (vom Bieter anzugeben)
Ausführung an den Bauteilen:
3.1 Vorbereitende Arbeiten
3.1
Vorbereitende Arbeiten
3.2 Arbeitsebene / Rollrüstungen
3.2
Arbeitsebene / Rollrüstungen
3.3 Untergrundvorbehandlung
3.3
Untergrundvorbehandlung
3.4 Fassadenbündige Sockelausbildung
3.4
Fassadenbündige Sockelausbildung
3.5 Anschlüsse an angrenzende Bauteile
3.5
Anschlüsse an angrenzende Bauteile
3.6 Anschlüsse an Fenster und Türen
3.6
Anschlüsse an Fenster und Türen
3.7 Wärmedämmung, WDVS
3.7
Wärmedämmung, WDVS
3.8 Kantenschutz und Diagonalarmierung
3.8
Kantenschutz und Diagonalarmierung
3.9 Außenfensterbank, WDVS, UG
3.9
Außenfensterbank, WDVS, UG
4 Vorhangfassadenarbeiten (VHF)
4
Vorhangfassadenarbeiten (VHF)
Allgemeine Technische Vorbemerkungen VHF Allgemeine Technische Vorbemerkungen VHF Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Vorgehängte hinterlüftete Fassaden DIN 18516-1 Außenwandbekleidungen, hinterlüftet- Teil 1: Anforderungen, Prüfgrundsätze, Standard- Normen für hinterlüftete Vorhangfassadensysteme (u.a. 18202; 18351; 1090; 1999) Das Fassadenkassettensystem der VHF, aus einzelnen Elementplatten, ist nach Aufmaß vor Ort werksseitig vorzufertigen. Ein Nachweis der fachlichen Qualifikation der ausführenden Firmen ist gemäß VOB, Teil A, § 8, Nr. 3, Absatz 2 "Präqualifikation" erforderlich. Der Bieter muss nach DIN EN 1090 eine gültige Zertifizierung vorweisen. Der Bieter muss als Fachbetrieb eine CNC-Fertigung vorweisen können. In die Einheitspreise sind ebenfalls alle Nebenarbeiten einzukalkulieren, wie: Aufmaß nach DIN 18351, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Vorgehängte hinter lüftete Fassaden. Ein Nachweis der Standsicherheit der Außenbekleidung am Gebäude und an der Mülleinhausung ist vorzulegen, da alle Angaben in den Planungsgrundlagen zur Bemessung der Unterkonstruktion und Verankerung am Wandgrund Richtwerte sind.
Allgemeine Technische Vorbemerkungen VHF
Vorbemerkungen vorgehängte hinterlüftete Fassade Vorbemerkungen vorgehängte hinterlüftete Fassade Vorbemerkungen VHF Die Arbeiten erfolgen separat an 2 Bauteilen: 1. Gebäude   mit einer Gesamthöhe von ca. 11,5 m  über Gelände und 2. Mülleinhausung  aus einer 3,00 m über OK Gelände Die Angebotspreise beinhalten die fix und fertige Vorfertigung der einzelnen Fassadenkassetten und der Montage/Transport auf der Baustelle einschließlich aller erforderlicher Materialien wie Bekleidungsplatten/-lattungen, sämtliche für das Fassadenkasettensystem erforderlichen Profile, Tragprofile, Verankerungs- und Befestigungsmittel, Bolzen, Zubehör-Berbindungsprofile, sonstige Kleinteile, Verschnitt und Lieferung aller zur Herstellung benötigten Materialien. Besondere Sorgfalt ist bei der Ausbildung aller Fugen, Plattenan- und -abschlüsse und Gebäudeecken Anschlüsse an Fassadenöffnungen zu legen. Die o.g. Bauteile sind nach techn. Erfordernis, Werkplanung, Statik  zu berücksicjhtigen und mit einzukalkulieren. Die erforderliche Baulogistik vor Ort für das fachgerechte Herstellen/Einhängen der vorgefertigten Fassadenkassetten auf der Baustelle/am eingerüsteten Gebäude ist zu berücksichtigen und mit einzukalkulieren. Das System ist als vorgefertigte Fassadenkassettentragkonstruktion aus Tragprofilen, Hilfsrahmen, Unterkonstruktionen, Alucobondkassettenplatten mit einer vertikalen befestigten Holzlattung, Abmessungen von ca. 1,25m*4, 00m vorzusehen. Die Montage der Fassadenkassetten erfolgt auf eine im Raster angelegten und auf die Erfordernisse abgestimmte hergestellte horizontale/ vertikale Unterkonstruktion am Gebäude / Mülleinhausung zu befestigen. Nachweise für Entsprechung und Verwendbarkeit sind vom AN vorzulegen für: 1.Hinterlüftete Außenwandbekleidungen mit großformatigen Bekleidungselementen als Kasettenkonstruktion entsprechend der zutreffenden und als technische Baubestimmungen öffentlich bekannt gemachten Regeln DIN 18516-1: 2010-06, DIN 18351: 2010-04 als Ausführungsbestimmungen für Bemessung und Planung 2.Unterkonstruktion aus Aluminiumprofilen -entsprechend den in der BRL A, Teil 1 in den Mitteilungen des DIBt bekannt gemachten Regeln als Technische Regel für Bauprodukte bzw. Verwendbarkeitsnachweis 3.Großformatige Bekleidungselemente -entsprechend den in der BRL A, Teil 1 bekannt gemachten Regeln -allgemeine bauaufsichtliche Zulassung -Produktnorm (techn. Regel) -DIN 18516-1 als Technische Regel für Bauprodukte bzw. Verwendbarkeitsnachweis 4.Vertikale Holzlattung als Bekleidung -allgemeine bauaufsichtliche Zulassung als VHF- Bekleidung für das verwendetes Alu-Fassadensystem  als Technische Regel für Bauprodukte bzw. Verwendbarkeitsnachweis ggf. konstruktive Abstimmungen mit dem Systemhersteller 5.Verankerungselement -allgemeine bauaufsichtliche Zulassung als Technische Regel für Bauprodukte bzw. Verwendbarkeitsnachweis 6.Verbindungs-/Befestigungselement Niet- und schraubenartige Verbindungs-/Befestigungselemente für geregelte Außenwandbekleidungen -allgemeine bauaufsichtliche Zulassung -allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis entsprechend den in der BRL A, Teil 2 (Nr. 2.17) bekannt für gemachten technischen Regeln in DIN 18516-1: 2010-06 als Technische Regel für Bauprodukte bzw. Verwendbarkeitsnachweis 7.Dämmstoffe -entsprechend den in der BRL A, Teil 1 bekannt gemachten Regeln -allgemeine bauaufsichtliche Zulassung als Technische Regel für Bauprodukte bzw. Verwendbarkeitsnachweis Bauteilfertigung nach örtlichem Aufmaß durch den AN und Freigabe der Werkplanung durch den AG. Für die Bemessung und Ausführung der hinterlüfteten Außenwandbekleidung (Bauart mit großformatigen Bekleidungselementen) gelten die hierfür zutreffenden und als technische Baubestimmungen öffentlich bekannt gemachten Regeln sowie die statischen Berechnungen und Verlegepläne des AN. Jeder sichtbare Profilteil der Unterkonstruktion wird schwarz ausgebildet durch beschichtete Unterkonstruktionsprofile (Pulverbeschichtung RAL nach Wahl des AG). Die Blitzschutzleistungen bei der UK haben vor dem Aufbringen der Bekleidung abgeschlossen zu sein, als z.B. flexibler Leiter mit Klemmschuhen als Überbrückung der UK-Stöße, an UK mit Niet befestigt. Die Koordinierung dieser Leistung gehört zur Gesamtleistung, die Mess- und Freigabeprotolle sind dem AG zu übergeben. Die vom Hersteller empfohlenen Werkzeuge, z.B. das Verwenden von Nietvorsatzlehren sind zwingend zu verwenden. Zu den vorbereitenden Arbeiten gehört das Herstellen eines zulassungskonformen Verankerungsgrundes bei Fehlstellen und beim Versetzen von Wandhaltern.
Vorbemerkungen vorgehängte hinterlüftete Fassade
4.1 Werk- und Montageplanung, VHF
4.1
Werk- und Montageplanung, VHF
4.2 Vorbereitenden Arbeiten, VHF
4.2
Vorbereitenden Arbeiten, VHF
4.3 Unterkonstruktion, VHF
4.3
Unterkonstruktion, VHF
4.4 Wärmedämmung, VHF
4.4
Wärmedämmung, VHF
4.5 Unterdeckspann- und Unterdeckbahn, VHF
4.5
Unterdeckspann- und Unterdeckbahn, VHF
4.6 Fassadenbekleidung, VHF
4.6
Fassadenbekleidung, VHF
4.7 Fensteranschlüsse, VHF
4.7
Fensteranschlüsse, VHF
4.8 Außenfensterbank, VHF
4.8
Außenfensterbank, VHF
4.9 Sonstige Einbauteile
4.9
Sonstige Einbauteile
5 Stundenlohnarbeiten
5
Stundenlohnarbeiten
Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG/ seiner Bauleitung auszuführen. Für nicht ausdrücklich abgeforderte Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei Vergütungsanspruch des AN. Spätestens am folgenden Arbeitstag nach Ausführung sind die vollständigen Stundenzettel 2-fach, unter Angabe des Namens und Berufsbezeichnung des Arbeiters, der ausgeführten Arbeiten und ggf. Materialaufstellung der Bauleitung vorzulegen. Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen enthalten: 1. Name, Beruf und tägliche Stundenleistung der im Tagelohn beschäftigten Personen 2. Aufstellung über die Verwendung der besonders zu vergütenden Materialien und Baustoffe 3. Aufstellung und Beschreibung der ausgeführten Leistungen Sie gelten erst nach Bestätigung und Unterschrift durch die Bauleitung als anerkannt. Die Stunden sind im Bautagebuch einzutragen. Eine Abzeichnung des Bautagebuches bedeutet keine Anerkenntnis der Stunden. Nicht fristgemäß vorgelegte Stundenzettel werden nicht anerkannt. Später verdeckte oder untergegangene Leistungen Werden Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten erbracht, die später nicht mehr nachvollziehbar sind (Abbruchleistungen, später überdeckte Leistungen), so sind vom AN geeignete Maßnahmen zur Dokumentation der erbrachten Leistung zu ergreifen, beispielsweise eine Fotodokumentation mit Handykamera. Kann der AN seinen Vergütungsanspruch mangels Beleg über die Leistungserbringung nicht belegen, so entfällt die Vergütung! Nicht vergütet werden - Aufsichtsstunden (Bauleiter, Polier o. ä) - Überstundenzuschläge - Anmarsch, Fahrzeiten, Materialbesorgung - Materialtransport, Gerätetransport - Sonstige Vorbereitungsarbeiten, wie Werkzeuge herrichten u. ä. Vergütet wird Die tatsächlich am Arbeitsplatz anfallende Arbeitszeit, verwendetes Material für diese Leistungen (nach LV oder nachrangig Tagespreis des Baustoffhandels). Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl.: - Lohn- und Gehaltskosten - alle Sozialkosten - Erschwernis- und sonstige Zuschläge - Lohnnebenkosten (Auslösungen, Wegegelder, Unterkunfts- und Übernachtungsgelder usw.) - Wagnis und Gewinn Eine Einrechnung der Stundenlohnarbeiten in die LV- Summe (Angebot bzw. Auftrag) berechtigt nicht zur Ausführung dieser Arbeiten. Die Leistungen sind als Eventualposition zu verstehen und können ggf. auch unausgeführt bleiben, in diesem Fall erfolgt dann keine Abrechnung.
Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten
5.1 Stundenlohnarbeiten
5.1
Stundenlohnarbeiten