Aufzüge
AFH Fischhallen V und VI
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Allgemeine Vorbemerungen zum Bauvorhaben BAUBESCHREIBUNG Die Bauleistungen erfolgen an und in den Fischhallen V und VI Präsident-Herwig-Straße 36-64 27472 Cuxhaven Das Bauvorhaben umfasst die Sanierung sowie den Um- und Ausbau der denkmalgeschützten Fischhallen V und VI mit teilweiser Umnutzung als Beherbergungsbetrieb (Hotel). Die Fischhallen V und VI wurden 1920-1924 errichtet und sind Teil des Alten Fischereihafen von Cuxhaven. Sie erstrecken sich als langgezogene zweigeschossige Hallen mit Satteldach über insgesamt ca. 310 m Länge parallel zum Hafenbecken und werden auf der gegenüberliegenden Gebäudeseite von der Präsident-Herwig-Straße begleitet und erschlossen. Straßenseitig vorgelagert ist ein Gehweg sowie ein ca. 5 m tiefer Parkstreifen. Die Fischhalle V und VI weisen jeweils eine Länge von ca. 150 m auf und sind in der Mitte durch einen viergeschossigen Mittelbau („Turm“) miteinander verbunden, in dessen Erdgeschoss sich eine Durchfahrt befindet. Die Gebäudebreite beträgt ca. 20 m und die Firsthöhe ca. 9,77 m bzw. ca. 14,68 m im Bereich des Mittelbaus. Zum Ensemble gehört auch die nord-östlich angrenzende Fischhalle IV, wo jedoch keine Baumaßnahmen stattfinden. Ursprünglich war den Hallen zum Kai hin eine Fischauktionshalle vorgelagert, diese wurden bei einem Brand im Jahre 1991 jedoch vollständig zerstört. Im Zuge der Baumaßnahme ist die Errichtung acht neuer Vorbauten geplant. Diese sind ca. 5,00 m vom Gebäude abgerückt, sollen aber optisch und ggf. auch konstruktiv durch eine Überdachung mit den Fischhallen verbunden werden. Die Fischhallen gliedern sich in Abteilungen von in der Regel je 10 m Breite. Fischhalle V umfasst Abteilung 36 bis 49 und Fischhalle VI die Abteilungen 50 bis 64. Der Mittelbau gehört zur Fischhalle VI. Beide Hallen sind getrennt voneinander abzurechnen. Die Hotelnutzung wird sich im Obergeschoss über die gesamte Fischhalle VI sowie die Abteilung 49 bis 41 der Fischhalle V erstrecken. Ergänzt wird die Hotelfläche im Erdgeschoss durch den Bereich der Abteilungen 50 bis 55 sowie Teile der Abteilung 54. Hier wird neben dem Eingangs- und Loungebereich, Küche und Restaurant sowie Technik- und Nebenräumen auch ein Fitness- und SPA-Bereich realisiert. Das Hotel umfasst ca. 145 Zimmer mit ca. 290 Betten. Im Obergeschoss von Fischhalle V befindet sich in den Abteilungen 36 bis 40 sowie im Erdgeschoss in der Abteilung 36 die Räumlichkeiten der Wasserschutzpolizei. In Fischhalle VI sind im Erdgeschoss die Abteilung 64 bis (teilweise) 61 vermietet und als Laden sowie Fahrradverleih genutzt. Auch die Erdgeschossbereiche der Abteilungen 54 bis 55 sowie 48 bis 49 sind aktuell noch gastronomisch genutzt. Diese Nutzungen werden erst im Laufe der Baumaßnahmen umgesiedelt. Das Dachtragwerk der Hallen ist aus Holz ausgeführt, Geschossdecken aus Stahlbeton. Die Außenwände sind aus Mauerwerk hergestellt. Straßen- und giebelseitig gibt es eine durchgängige Rotklinkerfassade. Auf der Hafenseite gibt es im Obergeschoss eine Rotklinkerfassade und im Erdgeschoss eine Putzfassade. Straßenseitig ist die Fassade im Erdgeschoss durch zwei Segmentbögen-Öffnungen je Abteilung gleichmäßig gegliedert. Die Bögen werden durch zurückgesetzte, ca. 60 cm breite Faschen im Mauerwerk betont. Im Obergeschoss befindet sich jeweils mittig über den Segmentbögen des EG ein Brüstungsfenster sowie mittig dazwischen eine zweiflügelige bodentiefe Öffnung, die ursprünglich als Ladeluke genutzt wurde. Das Erdgeschoss hat hafenseitig durch eine nachträglich ergänzte und mittlerweile bereits oberirdisch wieder rückgebaute, vorgelagerte Flutschutzmauer wenig bzw. deutlich verkleinerte Öffnungen. Die verschlossenen Öffnungen sollen im Zuge der Baumaßnahmen wieder in ihrer ursprünglichen Größe hergestellt werden. Der Alte Fischereihafen befindet sich heute im sturmflutsicheren Gebiet. Im hafenseitigen Obergeschoss befinden sich je Abteilung vier Brüstungsfenster. In den Hallen werden im Wesentlichen folgende hochbauliche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen durchgeführt: - Fassadensanierung (Mauerwerk inkl. Fugen, Putzfassade Hafenseite) - Austausch/Instandsetzung Fenster und Außentüren, Wiederherstellung/Anpassung von Öffnungen in der Fassade - Dämmung Dach (Aufsparrendämmung), Ergänzung Dachreiter und Dachflächenfenster - Ergänzung Technikebene als Holzkonstruktion im Obergeschoss - Ergänzung Innendämmung - Austausch und Dämmung der Sohle - Ergänzung Aufzugs- und Treppenanlage sowie eines großzügiger Deckendurchbruch (Luftraum) im zukünftigen Empfangs- und Restaurantbereich des Hotels - Innenausbau, weitestgehend in Trockenbauweise - neue Fußbodenaufbauten - Oberflächen Wand/Boden/Decke Beide Hallen sollen jeweils den Effizienzgebäude-Standard 70 EE erreichen. Das Gesamtgebäude strebt nach dem Bewertungssystem der DGNB  Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. eine Zertifizierung an. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Leistungsumfang  Positionen Der Bieter hat alle Angaben und Hinweise in seiner Kalkulation aufzunehmen. Zusätzlich hat sich der Bieter von der Örtlichkeit zu überzeugen und sachkundig zu machen. Mehrkosten, die auf Grund der Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten nach Angebotsabgabe angemeldet werden, werden nicht vergütet. Sollten Unklarheiten in Bezug auf die Ausführung und Qualitätsmerkmale bestehen, so sind diese vor, spätestens jedoch mit Angebotsabgabe in schriftlicher Form festzuhalten und dem AG mitzuteilen, um eine Klärung vor Auftragserteilung zu erreichen. Auf Leistungen, die für den Fachunternehmer erkennbar in der Leistungsbeschreibung fehlen, jedoch zur fachlich einwandfreien Herstellung gemäß dem Stand der Bautechnik erforderlich sind und üblicherweise durch das Gewerk des Auftragnehmers erbracht werden, ist vor Angebotsabgabe, ggf. durch ein Nebenangebot, hinzuweisen. Alle in den Positionen beschriebenen Leistungen beinhalten grundsätzlich die vollständige Leistung inkl. der Lieferung von Materialien (Lieferung und Montage), wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben. Die Leistungen sind fachgerecht und gemäß den anerkannten Regeln und dem Stand der Bautechnik sowie in sauberer handwerklicher Weise herzustellen. Produkte, Produktangaben Es dürfen nur bautechnisch zugelassene Produkte verwendet werden. Sollten die Bieter im Leistungsverzeichnis aufgefordert werden, dass angewandte Erzeugnis zu nennen, so ist der Hersteller ebenfalls anzugeben. Auf Verlangen sind dem Auftraggeber die genauen Bezeichnungen (Hersteller, Fabrikat, Typ und Produktname etc.) der verwendeten Materialien und Baustoffe bekannt zu geben. Wenn im Angebot abgefragt, sind die Materialien dort genau zu bezeichnen. Ortsbegehung Der Bieter hat sich von der Örtlichkeit zu überzeugen und sachkundig zu machen. Der Ort der Leistungserbringung ist zu den üblichen Öffnungszeiten zugänglich. Mehrkosten, die aufgrund der Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten nach Angebotsabgabe angemeldet werden, werden nicht vergütet. Baustoffe und Bauteile Der Nachweis der Eignung der Baustoffe ist vom AN zu erbringen. Der Nachweis der Eignung ist vor Lieferung bzw. Einbau dem AG bzw. der örtlichen Bauüberwachung zu ergeben. Materialien und Produkte dürfen erst nach vorheriger Freigabe durch den DGNB-Auditor eingebaut werden. Einhaltung der materialökologischen Anforderungen verpflichtend (Siehe DGNB-Vorbemerkungen) Maße am Bau Es gelten die Maßtoleranzen der Normen DIN 18202 und DIN 18203 mit ihren Unternormen. Daher sind alle Maße für die Erbringung der eigenen Leistungen am Bau zu kontrollieren. Dieses ist in einem Aufmaß zu dokumentieren und der Bauüberwachung des AG zu übergeben. Baustelleneinrichtung Die Baustelle darf nur über die ausgewiesene Baustellenzufahrt angefahren werden, die angrenzenden Privatgrundstücke sind nicht zu benutzen. Öffentliche Straßen und Gehwege dürfen weder als Materiallagerstätte noch für weitere Baustelleneinrichtungen genutzt werden und sind von Verunreinigungen freizuhalten. Sämtliche Fahrzeuge, Geräte und Materialien sind nur im zugewiesenen und genehmigten Bereich abzustellen. Lagerflächen und Standflächen auf dem Grundstück sind mit dem Bauherren bzw. mit der Bauleitung abzustimmen (siehe Baustelleneinrichtungsplan). Die Transporte im Gebäude bzw. zu den Lagerplätzen auf dem Gelände sind in die Einheitspreise einzurechnen. In Anspruch genommene Lager-, Verkehrs-, Aufgrabungs- und Arbeitsflächen sind unmittelbar nach Gebrauch wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Baustrom, Bauwasser Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden vom Bauherrn im üblichen Rahmen zur Verfügung gestellt. Der AN ist verpflichtet, sich an den Kosten für Baustrom und Bauwasser anteilig zu beteiligen. Diese werden spätestens bei der Schlussrechnung abgezogen. Sauberkeit der Baustelle Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers ist arbeitstäglich verpackt zu beräumen und bei Abzug mindestens jedoch wöchentlich von der Baustelle zu entfernen oder sortenrein in Container zu verbringen. Bei Nichtbeachtung der oben genannten Festlegung behält sich der Auftraggeber vor, die Beräumung ohne weitere Ankündigungen einem Dritten zu übertragen und die entstehenden Kosten an den Auftragnehmer weiterzubelasten. Abfallcontainer werden bauseitig durch den AG gestellt. Der AN ist verpflichtet, sich an den Kosten anteilig zu beteiligen. Diese werden spätestens bei der Schlussrechnung abgezogen. Bauabfall ist von anderen Abfällen getrennt zu halten und fachgerecht zu entsorgen. Abfälle durch Dämmmaterial (z.B. Polystyrol) sind durch geeignete Schneidverfahren (z.B. Heißdraht-Schneidegerät zu vermeiden. Dem AG sind immer alle Entsorgungsnachweise vorzulegen. Das Führen der Entsorgungsnachweise ist Bestandteil des Leistungsumfangs des AN. Es ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Lärmschutz, Erschütterung, Staubeinwirkung Wegen der in Teilen der Hallen vorhandenen Nutzungen (Wasserschutzpolizei, Verkaufsflächen) und unmittelbar an das Grundstück angrenzenden Nutzungen (u.a. Büro, Beherbergung) ist ein besonderes Augenmerk auf eine lärm-, staub- und erschütterungsarme Ausführung zu legen. Der AN ist verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Zum Schutz gegen Immissionen (Lärm, Erschütterung, Staub etc.) hat der AN geeignete Maßnahmen gemäß den Gesetzen zum Schutz gegen Baulärm und den Verwaltungsvorschriften zu treffen. Es sind ausschließlich Geräte und Maschinen einzusetzen, die nach der 32. BImSchV zugelassen sind. Alle Geräte müssten schallgedämpft sein und dürfen die vom Gewerbeaufsichtsamt geforderten dB(A)-Werte nicht überschreiten. Fehlende Ansaug- und Auspuffschalldämpfer sind in die Antriebsmaschine einzubauen. Entsprechende Belege sind schriftlich anzugeben. Geräte werden nur wenn nötig unter Volllast gefahren. Die Regelungen zu den Betriebszeiten von Geräten und Maschinen in Wohngebieten ist einzuhalten. Ausnahmegenehmigungen von den Betriebsregelungen, z. B. für den Einsatz von Baumaschinen in den Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen sind vom AN rechtzeitig bei den zuständigen Behörden zu beantragen. Vorgaben zum Baustellenprozess resultierend aus der angestrebten DGNB-Zertifizierung sind ergänzend zu berücksichtigen (Siehe DGNB-Vorbemerkungen). Brandschutz während der Bauphase Der AN hat während der Baumaßnahme notwendige Brandschutzmaßnahmen in Abstimmung mit dem AG, der örtlichen Bauleitung und dem SiGeKo durchzuführen. Diese Leistungen sind in die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Für alle Lagerplätze, Bauteile und Baustelleneinrichtungen gelten die einschlägigen Vorschriften über den Brandschutz. Schutz von Baustoffen und Bauteilen Die Durchführung geeigneter Maßnahmen zum Schutz von Baustoffen und Bauteilen gegen Witterungseinflüsse, die für die termingerechte und fachgerechte Ausführung der Bauarbeiten notwendig werden, ist Sache des AN. Diese werden nicht gesondert vergütet, sofern nicht im LV berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für abzudichtende Flächen bei ungünstiger Witterung. Die Flächen sind ggf. zu trocknen bzw. durch Abdeckungen mit Planen, Folien, Schutzzelten oder anderen geeignet Maßnahmen trocken zu halten. Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen, sofern nicht LV berücksichtigt. Bauüberwachung AN Die mit der Ausführung und Überwachung der Arbeiten beauftragten Personen des Auftragnehmers müssen berechtigt und in der Lage sein, Anordnung der Bauüberwachung des AG entgegenzunehmen und auszuführen. Ungeeignete Kräfte sind auf Verlangen von der Baustelle zu entfernen. Ein Polier hat während der vom AN ausgeführten Arbeiten ständig vor Ort zu sein. Baubesprechungen, Abstimmung mit der Bauüberwachung AG Baubesprechungen finden wöchentlich statt. Der mit der Ausführung der Leistung bestimmte entscheidungsbefugte Vertreter des AN (Fachbauleiter und Vorarbeiter) hat teilzunehmen. Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, hat eine projekt- und fachkundige Vertretung anwesend zu sein. Andernfalls ist die Teilnahme an der Baubesprechung zwei Tage vorher durch eine schriftliche Absage mitzuteilen. Der AN verpflichtet sich, mit der Bauüberwachung des AG Termine, Abwicklung und Details, sowie Konstruktionseichneungen und die Bauanweisung vor Arbeitsbeginn abzusprechen. Hierbei sind auch lange Lieferzeiten für Produkte (u.a. Fenster und Türen) zu berücksichtigen und rechtzeitig eigenverantwortlich zur Einhaltung der Fertigstellungstermine zu kommunizieren. Rahmenterminplan Dem AN wird durch den AG zum Zeitpunkt der Aufforderung zum Baubeginn gem BVB ein Rahmenterminplan mit Meilensteinen übergeben. Dieser wird Vertragsbestandteil. Dieser Rahmenterminplan ist eigenverantwortlich vom AN fortzuführen und abzustimmen. Der AN hat einen eigenen detaillierten Bauzeitenplan vor Vertragsabschluss vorzulegen. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Durch den AG wird vor Bauausführung ein unabhängiger und selbstständiger Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) benannt. Die Beauftragung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren entbindet den AN nicht von seiner Verantwortung und Aufsichtspflicht gegenüber seiner Mitarbeiter und Unterauftragnehmer. Die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anordnung bzw. in Abstimmung mit der Bauleitung des AG ausgeführt werden. Anspruch auf Vergütung besteht ansonsten nicht. Es sind Stundenzettel zu führen, in denen täglich die nach Personen aufgeschlüsselten Arbeiten vermerkt sind. Diese sind umgehend der Bauleitung zur Freizeichnung zu übergeben. Aufsichtsstunden werden nicht gesondert vergütet. Es werden nur freigezeichnete Stundenzettel anerkannt. Bauschild/Firmenwerbung Eine Aufstellung von einem eigenen Bauschild bzw. die Anbringung von Firmenwerbung ist nicht gestattet. Durch den Auftraggeber wird ein Bauschild aufgestellt, auf dem alle am Bau beteiligten Firmen nach Wunsch aufgeführt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich an den Kosten des Bauschildes anteilig zu beteiligen. Öffentlichkeitsarbeit Presseveröffentlichungen etc. sind nur in Abstimmung und Genehmigung mit dem AG gestattet.
Allgemeine Vorbemerungen zum Bauvorhaben
Hinweis DGNB Das Gebäude strebt nach dem Bewertungssystem der DGNB  Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. eine Zertifizierung an. Die detaillierten DGNB Anforderungen sind den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen: DGNB Vorbemerkungen“ zu entnehmen. Die Erfüllung dieser Nachhaltigkeitsanforderungen ist unter Einhaltung der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Qualitäten für den Auftragnehmer (AN) verpflichtend. Nachfolgende Themenfelder (Kurzübersicht) sind in den DGNB Vorbemerkungen enthalten: Materialökologische Anforderungen: Materialien und Produkte dürfen erst nach vorheriger Freigabe durch den DGNB-Auditor eingebaut werden. Einhaltung der materialökologischen Anforderungen verpflichtend (Siehe DGNB-Vorbemerkungen) Ressourcenschonende Materialien: Verpflichtende Vorgaben zum nachweislichen Einsatz zertifizierter Hölzer und Naturstein, sowie Informationen zu Sekundärrohstoffen Baustellenprozess: Verpflichtende Vorgaben zu Abfall-, Lärm- und Staubarmut, sowie Boden-/Grundwasserschutz Die hierfür zu erbringenden Nachweise und Dokumente sind zum Großteil bereits vor dem Baustart des AN an den zuständigen Auditor (siehe Kontaktdaten unten) zu übermitteln und mit diesem abzustimmen. Der hierfür anfallende Mehraufwand wird nicht gesondert vergütet, ist bei der Preisbildung zu berücksichtigen und mit dem Angebotspreis abgegolten. Der DGNB-Auditor koordiniert die gesamte Zertifizierung und steht auch dem AN für Rückfragen zur Zertifizierung zur Verfügung. Bei unklaren Aufgabenstellungen oder Abweichungen von den beschriebenen Vorgaben ist umgehend der DGNB-Auditor zu verständigen. DGNB-Auditor/Ansprechpartner: GNAP Nachhaltigkeitsplanung GmbH Nordenhamer Straße 3 27572 Bremerhaven Herr Marc Bittorf Tel. +49(0) 471 952 180-62 Fax +49(0) 471 952 180-61 Mobil +49(0) 175 196 7823 eMail marc.bittorf@gnap-mbh.de Herr Wolfgang Meyer (Materialprüfung) Tel. +49(0) 471 952 180-64 Fax +49(0) 471 952 180-61 Mobil +49(0) 178    286 01 58 eMail wolfgang.meyer@gnap-mbh.de Dem AN wird bei Auftragsvergabe (auf Wunsch auch vorab) bzw. spätestens im Rahmen des Erstkontaktes zum DGNB-Auditor eine gewerkespezifische Materialübersicht für die Nachweisführung zur Verfügung gestellt. Der AN verpflichtet sich Baumaterialien in dieser Excel-Vorlage unter Nennung des konkreten Einsatzzweckes einzutragen und zusammen mit Produkt-, Sicherheits- und Nachhaltigkeitsdatenblätter in deutscher oder englischer Sprache produktspezifisch mindestens 4 Wochen vor Einbau dem DGNB Auditor zur Prüfung vorzulegen. Allgemeine Broschüren von Herstellern ohne Markierungen der tatsächlichen Produktbezeichnung, -farbe etc. sind unzulässig.
Hinweis DGNB
Allgemeine Beschreibung der Aufzugsanlagen Beschreibung der Aufzugsanlagen Inhalt dieses LVs sind die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von zwei  Personen-/Lastenaufzügen. Die Aufzugsanlagen sind gemäß Errichtungsvorschrift DIN EN 81-1, sowie behindertengerecht gemäß DIN EN 81 Teil 70 auszuführen, die Personen-/Lastenaufzüge entsprechend DIN EN 81-2. Zusätzlich gilt die Aufzugsrechtlinie 2014/33/EU Der Einbau aller Aufzugsanlagen erfolgt in neu errichteten, Aufzugsschächten, die Schachtabmaße sind den technischen Daten bzw. den Zeichnungen zu entnehmen. Für die Personenaufzüge sind keine separaten Triebwerksräume vorgesehen. Der Aufzugsantrieb ist jeweils im Schachtkopf zu integrieren. Die vorgegebenen Schachtgeometrien sind vom Bieter zwingend einzuhalten. Für die zutreffenden DIN-Vorschriften und sonstigen technischen Normen gemäß Leistungsbeschreibung können auch nach den internationalen Regeln der Technik als gleichwertig zu bezeichnende Produkte und Ausführungen angeboten werden.
Allgemeine Beschreibung der Aufzugsanlagen
01 Allgemeines
01
Allgemeines
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Hinweise zur Kalkulation Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden. Anspruch auf Vergütung dieser Position besteht nicht. Es sind Stundenzettel zu führen, in denen täglich die nach Personen aufgeschlüsselten Arbeiten vermerkt sind. Diese sind umgehend der Bauleitung zur Freizeichnung zu übergeben. Es werden nur freigezeichnete Stundenzettel anerkannt.
01.02
Hinweise zur Kalkulation Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden. Anspruch auf Vergütung dieser Position besteht nicht. Es sind Stundenzettel zu führen, in denen täglich die nach Personen aufgeschlüsselten Arbeiten vermerkt sind. Diese sind umgehend der Bauleitung zur Freizeichnung zu übergeben. Es werden nur freigezeichnete Stundenzettel anerkannt.
01.03 Material- und Produktübersicht DGNB
01.03
Material- und Produktübersicht DGNB
02 Aufzug FH 6
02
Aufzug FH 6
Technische Beschreibung der Aufzugsanlagen Technische Beschreibung, Hinweise zur Kalkulation Die nachfolgend aufgeführten Angaben und Beschreibungen gelten für sämtliche Aufzugsanlagen, sofern in den zugehörigen Leistungspositionen nicht anders beschrieben. Die allgemein gültigen  Leistungen sind in die Positionen der jeweiligen Aufzugsanlage einzukalkulieren. Der Ausschreibung liegen Pläne bei, die das Gebäude und die bauseitigen Aufzugsschächte umfangreich darstellen. Zudem sind relevante Gutachten und statischen Nachweise enthalten, um den Bietern für die Kalkulation eine optimale Wissensgrundlage zu liefern. Sämtliche Inhalte dieser Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibung und in der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Etwaige spätere Nachforderungen, die auf Unkenntnis der Planinhalte oder der örtlichen Begebenheiten beruhen, können nicht anerkannt werden. Es werden bauseitig keine Ankerschienen oder sonstige Montagehilfen für den AN Aufzug vorgesehen. Alle erforderlichen Bauteile, Verankerungen, etc. sind durch den AN Aufzug zu bemessen und einschließlich aller Nebenleistungen, wie Befestigungsmittel etc. in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der geplante Fußbodenaufbau von bis zu 16 cm ist durch den AN Aufzug durch geeignete Maßnahmen zu überbrücken und für die Montage der Schachttüren bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Planungsdaten Seitens AN sind Anlagenzeichnungen für die auszuführenden Aufzüge in mindestens DIN A3 anzufertigen. Für die Elektroplanung sind die notwendigen Angaben für beide Aufzüge rechtzeitig seitens AN anzugeben. Lieferung und Montage Die Betriebsfertige Montage ist vom AN durch geschultes Fachpersonal durchzuführen. Der Transport zur und innerhalb der Baustelle sowie das Auspacken sämtlicher Elemente auf der Baustelle bis zur Verwendungsstelle liegt in der Verantwortung des AN. Sämtliche gesetzlich notwendige Hinweisschilder (z. B. die Unterlassung der Nutzung des Aufzugs im Brandfall) sind vom AN zu liefern und zu montieren. Sämtliche Stahlteile bis auf die funktionsbedingt blanken Flächen sind mit Korrosionsschutz und / oder Endbeschichtung zu versehen. Schachtbeschreibung Es handelt sich um neu errichtete Aufzugsschächte. Die in den nachfolgenden Positionen angegebenen Maße sind vom Bieter vor Ort zu prüfen. Notwendige Sicherungsmaßnahmen an den Schachtzugangsöffnungen sind ab Montagebeginn durch den AN durchzuführen bzw. zu erhalten. Schachtgrube Es befinden sich keine begehbaren Räume unter dem Schacht, sofern in der jeweiligen Position zur Aufzugsanlage nicht anders beschrieben. Aufgrund der geringen Schachtgrubentiefe sind geeignete Ersatzmaßnahmen zur Herstellung des erforderlichen Sicherheitsniveaus zu treffen. Eine Gefahrenanalyse / Gefährdungsbeurteilung ist zu erstellen und bei der ZÜS einzureichen. Schachttüren und Zarge 2-flügelige automatische Schiebetüren, Maße wie Fahrkorbtüren, Material: Edelstahlblech min. 2,5 mm, Oberfläche Feinschliff, Türschwellen aus Aluminium Schwellenbefestigung sowie Schachtverkleidung zwischen den Schachtwänden und den Türen sind einzukalkulieren. Türblätter in verwindungssteifer Abkantbauweise, Rahmen in verstärkter Ausführung. Die Türverschlüsse müssen Bauart geprüft sein. Für jede Schachttür ist ein Außenruftableau mit Tastern 'Auf' und 'Ab', sowie Fahrtrichtungspfeil vorzusehen (Einbau in Portal). Die Ausbildung der Taster und Anzeigen erfolgt entsprechend der Angaben zu den Bedienelementen und Anzeigen in der Kabine (s.u.). Schachtbeleuchtung In jeder Etage und in der Schachtgrube sowie im Schachtkopf, Die Schachtbeleuchtung muss von drei Stellen aus- und einschaltbar sein: - vom Steuerschrank (Triebwerksraum) - von der untersten Haltestelle - vom Fahrkorbdach Schachtverkleidung Soweit erforderlich im Türbereich gemäß DIN EN 81-2 durch AN Aufzug. Grubenleiter In der Schachtgrube ist eine geeignete und zugelassenen Abstiegsvorrichtung vorzusehen Führungsschienen Sämtliche Schienenbefestigungselemente gehören zum Lieferumfang des AN Aufzug. Zur Befestigung der Führungsschienen stehen keine hochbauseitig eingesetzte Ankerschienen zur Verfügung. Sämtliche Anbauteile werden auf den bauseitigen Mauerwerksschacht aufgedübelt. Die Verankerungen sind vom AN statisch zu bemessen, die Dübelzulassung ist dem Fachingenieur vorzulegen. Alternative Befestigungsmöglichkeiten sind mit dem Fachingenieur abzustimmen. Antrieb / Maschine Antrieb / Motor als herstellergebundenes System. Die Triebwerke sollen auf schwingungsdämpfenden Elementen sitzen und entsprechend VDI - Richtlinie 2566 gegen das Gebäude isoliert sein. Der Motor erhält eine Frequenzregelung für hohen Fahrkomfort, reduzierte Wärmeentwicklung und geringen Energieverbrauch. Der Motor soll schwingungsisoliert im Schacht befestigt werden. Es ist ruckfreies Anfahren und Anhalten zu garantieren, ferner müssen die Fahrkörbe ohne Schleichfahrt in die Haltestellen einfahren. Die Bremsen dürfen nur als Haltebremse im Stillstand einfallen. Die Regelungen müssen funktionsfähig bleiben bei Raumtemperaturen zwischen + 5° und + 45°C, sowie Spannungsschwankungen im Netz von 10 %. Die tatsächliche Geschwindigkeit der Aufzüge darf die Nenngeschwindigkeit bei Netzschwankungen nicht unterschreiten Die Nachregulierung erfolgt bei offener Tür. Beschleunigen und Verzögern bis zum Halt erfolgen stufenlos. Angaben zum Frequenzumrichter sind vom Bieter anzugeben. Steuerung Es sind richtungsempfindliche Ein-Knopf-Sammelsteuerung in moderner frei am Markt verfügbaren Mikroprozessorausführung vorzusehen. Die Steuerungen sind modular, uncodiert und freiprogrammierbar auszuführen mit Klartext-Informationsdisplay, Schnittstelle für serielle Datenverarbeitung sowie BUS-Systeme und Motorvollschutzüberwachung. Relais und Schütze dürfen nur noch verwandt werden, sofern sie in der DIN EN 81-1 vorgeschrieben sind. Die Software muss so ausgelegt sein, dass Betriebsdaten über einen Fehlerspeicher abgerufen werden können. Die Angaben sind im Datenblatt einzutragen. Da keine gesonderten Triebwerksräume vorhanden sind, muss die Steuerung abschließbar sein. Die Integrierung der Steuerungen in das Schachttürportal sowie die Gestaltung und Anbindung des Schaltschrankes / Portals an das Bauwerk gehört zum Lieferumfang AN Aufzug. Die Ausführungen sind mit dem Bauherren abzustimmen. Zusätzliche Blendklappen / Revisionsklappen sind zu kalkulieren, die Brandschutzqualität F90 ist zu gewährleisten. Schachtinstallation Besonderer Wert wird auf die Verlegung der Türverdrahtungen in Kabelkanälen bzw. Schutzrohren gelegt. Rückholsteuerung Die Rückholsteuerungen sind im Schaltschrank anzuordnen. Notbeleuchtung Eine netzunabhängige Notbeleuchtung ist vorzusehen Lastwiegeeinrichtung Überlast ist optisch und akustisch zu signalisieren. Die Lastwiegeeinrichtungen müssen frei programmierbar sein und beliebige Lastzustände erkennen. Parkhaltestelle Die Aufzüge sind so zu konzipieren, dass eine Parkhaltestelle vorhanden ist. Je nach Bedürfnis muss diese Parkhaltestelle in der Steuerung ohne Servicegerät umstellbar sein bzw. geändert werden können. Schlüsselschalter Im Fahrkorbtableau sind jeweils ein Schlüsselschalter mit Hausschließung (Profilzylinder) vorzusehen, mit dem die Außenrufe abgeschaltet werden. Die Türen bleiben bei geschaltetem Schlüssel für den Beladevorgang offen. Des Weiteren sind im Außenruftableau EG jeweils ein Schlüsselschalter für die Außerbetriebschaltung vorzusehen. Eine eindeutige Gravur der Betriebszustände ist aufzubringen. Alle Schlüsselschalter sind als Profilzylinder in Hausschließung zu liefern. Außenruftableaus Die Außenruftableaus sind im Portal anzuordnen. Außenruftaster analog Fahrkorbtaster (mit Braille-Schrift). Die Deckplatten sind aus Edelstahlblech, geschliffen K180 herzustellen und so groß zu wählen, dass sie die vorhandene Aussparung sicher abdecken. Befestigung der Deckplatten mit Sicherheitstorschrauben. Einfahrgong entsprechend DIN EN 81-70 sind im jeweiligen Außenruftableau zu integrieren. Schachtschalter Als Schachtschalter werden berührungslos wirkende Schalteinrichtungen verlangt. Störungserfassung Eine Störmeldung ist vorzusehen für: - Netzspannungsausfall - Steuerungsspannungsausfall - überhöhte Geschwindigkeit - Not-End-Schalter - Sicherheitskreis der Steuerungsspannung - Motorüberwachung - Türstörung Betriebsdatenerfassung Durch Leuchtdioden müssen auf den Leiterplatten bzw. mittels Servicegerät folgende Zustände angezeigt werden: - Fahrkorbstand - Fahrkorbkommandos - Außenrufe - Fahrtrichtung - Tür-Auf - Inspektionsfahrt - Rückholsteuerung Die Beschriftung muss in deutscher Sprache erfolgen. Brandfallsteuerungen Für die Aufzugsanlagen sind jeweils eine dynamische Brandfallevakuierungssteuerung vorzusehen. Die Meldungen erfolgen von der Hausalarmierung über bauseitig verlegte Meldeleitungen. Sprachansagen Die Aufzugsanlagen sind entsprechend DIN EN 81-70 mit Sprachansagen auszurüsten. Die Ansagetexte müssen frei programmierbar und austauschbar sein (Audio-Dateien). Folgende Ansagetexte sind in der Erstausrüstung vorgesehen: - Etagenansage - Aktionsansage wie Tür öffnet/Tür schließt - Aufzug Evakuierung Notrufleitsystem / Fernbetreuung Einbau eines Notsprechsystems, welches gemäß Vorschrift jederzeit die Sprechverbindung mit einer ständig besetzten Stelle herstellt (LAS). Diese Forderung soll erfüllt werden durch die interne Aufschaltung der Notrufgeräte auf die ständig besetzte Pförtnerloge. Notruftaster auf und unter dem Fahrkorb sind vorzusehen. Das Notrufgerät ist als Mietgerät anzubieten und bleibt im Besitz des AN Aufzug. Der Mietpreis ist in der Preiszusammenstellung unter dem jeweiligen Punkt "Notrufsysteme für Personenaufzugsanlagen" einzukalkulieren. Schaltschrank Hinsichtlich der Verdrahtung von Schaltschränken wird besonders darauf geachtet, dass alle zu- und abgehenden Leitungen übersichtlich angeordnet zugentlastet, gebündelt und ordentlich befestigt auf die bezeichneten Reihenklemmen geführt sind. Alle Leitungen sind an ihren Klemmstellen ausreichend zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnungen müssen mit dem für Revisionszwecke mitgelieferten Schema bzw. Klemmenbelegungsplan übereinstimmen. In den  Schaltschränken sind folgende Einrichtungen vorzusehen: - Hauptschalter - Rückholsteuerung - Lichtanschlusskabel - Fahrtenzähler - Betriebsstundenzähler - Störungszähler Für eine Belüftung der Schaltschränke ist Sorge zu tragen. Sämtliche Geräte, wie Schütze, Relais usw. sind schwingungs- bzw. geräuschdämpfend zu montieren. Auf der Innenseite der Schaltschranktüren ist jeweils eine Plantasche anzubringen, in der ein Stromlaufplan zu deponieren ist, der dem endgültigen Stand entspricht. Die Schaltschränke müssen die Feuerwiderstandsklasse  E 90 aufweisen (bzw. die davor zu setzende Revisionsklappe). Abnahme und Inbetriebnahme Die Abnahme der Leistungen erfolgt gemäß schriftlicher Beantragung des AN, vorausgesetzt einer vorher erfolgten Abnahme der Anlage seitens TÜV oder DEKRA sowie einer vorher vollumfänglichen Beseitigung der eventuell daraus resulierenden, zertifizierungsrelevanten Mängel seitens AN. Die Messung und Auswertung folgender Daten sind vom AN durchzuführen und dem AG bei der Übergabe zu übermitteln: - das Beschleunigungs- und Verzögerungsverhalten in allen 3 Achsen - der Geschwindigkeitsverlauf mit Schleichfahrt - Weg-/Zeitkurve - Stoß- und Rüttelbewegungen an Fahrkorb und an den Führungsschienen - sämtliche Türbewegungen - die Qualität der Laufruhe gem. ISO/ DIS 18738 - Geräuschentwicklung bezogen auf die Fahrt mit Geräuschsensor (Mikrofon) Folgende Leistungen erfolgen bauseits: Roh- und Ausbau: - Statischer Nachweis der tragenden Gebäudeteile - Herstellen des Fahrschachtes - Meterriss in jeder Etage neben jedem Fahrschachtzugang - Schachtentrauchung (Rauchabzug) sowie Be- und Entlüftung entsprechend Landesbauordnung und EN81 - Verputzarbeiten, Schließen aller Fugen und Schlitze an den Schachttüren - Bodenanschlüsse an allen Schachtzugängen fertigstellen Elektroarbeiten: - Hauptzuleitung und Potenzialausgleich, sowie Verbindungsleitungen außerhalb des Fahrschachtes, werden bauseits verlegt, eine Detailplanung ist durch den AN rechtzeitig einzureichen - Baustromanschluss bzw. endgültiger Stromanschluss 3 * 400 VAC/N/PE 50 Hz sowie 1 * 220 VAC/N/PE 50 HZ gemäß UVV mit allstromsensitiver Fehlerstrom Schutzeinrichtung (RCD Typ B) - Sämtliche Verbindungsleitungen außerhalb des Aufzugsschachtes, z.B. Notstromversorgung, Notrufsystem, Gegensprechanlage, Brandschutzleitungen Anstricharbeiten: - Staubbindender Anstrich in der Schachtgrube Zusatzzeiten durch zum Verfahren der Aufzugsanlage bzw. zum Öffnen der Schachttüren durch den AN  für Anstricharbeiten sind im Auftrag des AN enthalten Notruf: - Abschluss eines Notrufvertrages und Sicherstellung eines funktionstüchtigen Fernnotrufes gemäß Aufzugsrichtlinie spätestens zum Zeitpunkt der ZÜS - Abnahme.
Technische Beschreibung der Aufzugsanlagen
02.01 Aufzugseinhausung
02.01
Aufzugseinhausung
02.02 Aufzugsanlage
02.02
Aufzugsanlage