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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Vorbemerkungen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die schlüsselfertige Erstellung des
"Wohn- und Geschäftshauses in der Poststr. 2 auf 26548 Norderney mit 3 L
äden und 11 Wohneinheiten" durch einen Generalunternehmer (GU).
Der Generalunternehmer übernimmt sämtliche zur vollständigen, funktionsf
ähigen und gebrauchstauglichen Herstellung des Bauvorhabens erforderlich
en Leistungen einschließlich:
Koordination aller GewerkeBauleitungTerminsteuerungQualitätsmanagementSi
cherheits- und Gesundheitsschutzkoordination soweit erforderlichbetriebs
- und schlüsselfertige Übergabe
Das Bauwerk ist entsprechend:
den genehmigten Planunterlagender anliegenden Ausführungsplanung mit Anl
agenden öffentlich-rechtlichen Anforderungenden anerkannten Regeln der T
echnikden geltenden DIN-/EN-Normender VOB/B und VOB/Cden Anforderungen d
es Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
herzustellen.
Sämtliche Leistungen sind nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses g
ültigen ATV der VOB/C auszuführen.
Dem Generalunternehmer wird die fertige Ausführungsplanung als Grundlage
für seine Kalkulation zur Verfügung gestellt. Das Gebäude ist entsprech
end der Plaung zu errichten. Optimierungen in der Ausführung können vom
Bieter mit Beschreibung der Umsetzung als Nebenangebot angeboten werden.
Weitergehende Planungen wie
Werk- und Montageplanung der Nachunternehmerzusätzlich erforderliche Det
ailplanungKoordinationsplanungTGA-Koordinationsplanungkomplette Revision
sunterlagen, die am Ende geordnet als Datei übergeben werden
sind durch den Auftragnehmer zu erbringen und mit Auftraggeber und ggf.
Fachplanern und Behörden abzustimmen.
Die Schal- und Bewehrungsplanung wird noch durch den Tragwerksplaner im
Auftrag und auf Kosten des Bauherren erbracht.
Der Bestandsbau ist bereits abgerissen und das Baufeld eingezäunt. Die B
augenehmigung liegt vor und die komplette Ausführungsplanung ist abgesch
lossen. Auf Grundlage der detaillierten Ausführungspläne und den zusätzl
ich zur Verfügung gestellten Anlagen ist ein Angebot für die schlüsselfe
rtige Erstellung des Gesamtbaus inkl. der Außenanlagen und des Nebengebä
udes im Hof zu erstellen.
Als Baubeginn ist der 01.10.2026 vorgesehen. Der Bau soll möglichst in e
iner Bausaison errichtet werden und anschließend der laut Satzung auf de
r Insel akzeptierte Ausbau in der baufreien Zeit weitgehend abgeschlosse
n werden. Der Bieter soll im Bietergespräch den möglichen Bauablaufplan
darstellen.
Dem Bieter steht es frei optimierte/alternative Ausführungen im Rahmen v
on Nebenangeboten anzubieten.
Kücheneinbau und Möbel sind nicht Bestandteil des Angebots.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - DIN
18299
0.1 Vertragsbedingungen
0.1.1 Grundlagen
0.1.1.1 Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die VOB, Teile B und
C als Vertragsgrundlage. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten die Vertrag
sbestandteile gemäß Regelung nach VOB/B §1. Alle Leistungen sind schlüss
elfertig, voll funktionsfähig und betriebsfertig anzubieten. Die Ausführ
ung der Leistungen ergibt sich aus den anliegenden Plänen und Anlagen; v
ereinzelt sind ergänzende Erläuterungen in den Gewerkebeschreibungen vor
genommen; diese dienen als zusätzliche Hinweise für den Bieter, ohne die
Leistung zusätzlich im Detail zu beschreiben; er hat unabhängig davon i
mmer die vollkommen schlüsselfertige, voll funktionsfähige Leistung anzu
bieten.
Die Leistungen werden je Gewerk pauschal angefragt, eine Abrechnung nach
Aufmaß ist nicht vorgesehen, am Ende des Bietergesprächs soll eine Paus
chalierung erfolgen.
Sämtliche Leistungen sind nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses g
ültigen ATV der VOB/C auszuführen.
0.1.1.2 Bauleistungversicherung
Für die Baumaßnahme wird seitens des Bauherrn eine Bauleistungsversicher
ung abgeschlossen. Bei der Festlegung des Wagniszuschlages im Rahmen der
Kalkulation ist dies entsprechend zu berücksichtigen und soll vor Vertr
agsunterzeichnung abgestimmt werden.
0.1.1.3 Betriebshaftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine ausreichende Betriebshaftpflich
tversicherung abzuschließen und dem Auftraggeber durch Vorlage eines ent
sprechenden Versicherungsnachweises das Bestehen einer solchen Versicher
ung zu bestätigen. Der Versicherungsschutz muss bis zur Abnahme bestehen
. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen pro Schadensfallmindeste
ns betragen:
a) für Personenschäden: mind. 10.0 Mio. EUR pro Schadensfall und Person
b) für alle sonstigen Schäden: mind. 10.0 Mio. EUR pro Schadensfall
0.1.2 Mängelansprüche
0.1.2.1 Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre nach BGB in Abweichung von
der Regelfrist nach VOB/B § 13.
0.1.3 Vertragsstrafe (VOB/B § 11)
Bei schuldhafter Überschreitung der vertraglich vereinbarten Fertigstell
ungstermine wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Nettoabrechnu
ngssumme (einschließlich vereinbarter Nachträge) pro Werktag des Verzuge
s vereinbart. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoabrechn
ungssumme (einschließlich vereinbarter Nachträge) begrenzt.
Als vertragsstrafenbewehrte Fristen gelten ausschließlich die im Bauzeit
enplan als solche ausdrücklich gekennzeichneten Termine. Der verbindlich
e Fertigstellungstermin wird im Bietergesprääch festgelegt und dann mit
Datum im Vertrag festgehalten.
0.1.4. Sicherheitsleistung (VOB/B §17)
0.1.4.1. Als Sicherheit für die Vertragserfüllung wird eine Sicherheitss
umme in Höhe von 10 v. H. der Auftragssumme einschl. der Nachträge verei
nbart, die in Teilbeträgen von den Zahlungen des Auftraggebers einbehalt
en werden. Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Bürgschaft nach dem F
ormblatt EFB-Sich 1 in Höhe von 10 v. H. der Auftragssumme einschl. der
Nachträgestellen.
0.1.4.2. Als Sicherheit für die Gewährleistung werden 5 v. H. derAuftrag
ssumme einschl. der Nachträge einbehalten, nach Feststellung der Abrechn
ungssumme ist diese maßgebend. Der Auftragnehmer kann stattdessen eine G
ewährleistungsbürgschaft nach Formblatt EFB-Sich 2 stellen.
0.1.5. Bauwasser und Baustrom
0.1.5.1 Baustrom und Bauwasser sind vom Auftragnehmer zu beschaffen, zu
unterhalten und für die gesamte Bauzeit vorzuhalten.
0.1.6. Bauschild und Werbung
Ein Bauschild wird aufgestellt, hier werden zentral Bauprojekt mit Bild,
Bauherr und die Projektbeteiligten genannt. Der AN und seine Nachuntern
ehmer haben nicht das Recht, eigene Werbeschilder anzubringen bzw. aufzu
stellen. Die Aufstellung ist Sache des AN.
0.1.7. Nebenangebote
Nebenangebote sind zugelassen in Verbindung mit einem Hauptangebot.
0.1.8. Abrechnung
Abschlagszahlungen dürfen nur dem jeweiligen Leistungsstand der Arbeiten
entsprechen. Nach Absprache kann ein Zahlungsplan gemäß Baufortschritt
erstellt werden.
0.1.9. Zuschlagsfrist/ Bindefrist
Der Bieter ist an sein Angebot bis zum 19.08.2026 gebunden (Bindefrist).
Eine Verlängerung der Bindefrist bedarf der schriftlichen Zustimmung de
s Bieters.
Aufgrund von verschiedenen Nachunternehmerleistungen und Preisanfragen
wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung der
Ausschreibung umgehend erfolgen sollte.
0.2 Angaben zur Baustelle
0.2.1 Lage der Baustelle bzw. Baustellen:Adressen:
Poststraße 2, 26548 Norderney
Die Besichtigung der Baustellenbereiche vor Abgabe des Angebotes ist Bed
ingung.
0.2.2 Art und Lage der baulichen Anlagen:
Der Neubau liegt zentral in der Stadt Norderney an der Kreuzzung Poststr
aße/Jann-Berghausstr. Das Gebäude in Massivbauweise erstreckt sich über
4 Geschosse aus Kellergeschoss, Erdgeschoss, zwei Obergeschossen und ein
em Staffelgeschoss und ist an beiden Seiten direkt an die Nachbargebäude
angebaut. Das Nachbargebäude Poststraße 3 ist nicht unterkellert, die J
ann-Berghausstr. 7 hat einen Betonkeller.
0.2.3 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle:
Die Baustelle wird über befestigte öffentliche Zuwegungen und Flächen er
schlossen. Das Gebäude befindet sich zentral auf Norderney an der Kreuzu
ng Poststraße/Jann-Berghausstr und liegt direkt am Gehweg der Jann-Bergh
ausstr. und an der Fussgägerzone der Poststraße. Die Flächen sind beengt
und für die Baustelleneirichtung und Lagermöglichkeiten ist ein Teil de
r Poststraße hinzuzunehmen, ggf. ist die Jann-Berghausstr. zeitweise für
Bauarbeiten zu sperren oder zumindest teilweise zu sperren. Die Einholu
ng und Kostenübernahme von Genehmigungen und Schützen öffentlicher Fläch
en sind Aufgabe des Auftragnehmers.
Die Verhältnisse sind beengt. Der Baustellenverkehr hat mit größter Vors
icht zu erfolgen. Gefahren für Passanten sind durch umsichtigste Fahrwei
se auszuschließen. Bei Anlieferungen, Rangierfahrten usw. ist jeweils Pe
rsonal des Auftragnehmers als Einweisung und Absicherung abzustellen. Di
e Zufahrt mit LKW und das Aufstellen von Hebezeugen ist temporär und ein
geschränkt möglich. Ein Kranstellplatz auf der Poststraße ist mit den Be
hörden abzustimmen. Über die übrige Verkehrsführung und -situation insbe
sondere die Sonderregelungen auf Norderney hat sich der AN eigenverantwo
rtlich zu informieren.
0.2.4 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:
Maschinen und Material sind innerhalb der gesicherten Flächen zu lagern
und zu sichern. Lagerung außerhalb dieser Fläche ist mit den Behörden ab
zustimmen. Durch den AG erfolgt keine weitere Verkehrssicherung zum Befa
hren der Baustelle.
0.2.5 Wasser, Energie, Abwasser:
Wasser- und Baustromanschlüsse sind Sache des Auftragnehmers, ebenso die
Zuleitung von der Hauptentnahmestelle zu den Verbrauchsstellen.
0.2.6 Lage und Ausmaß überlassener Flächen und Räume:
Die Organisation und Unterhaltung ist Sache des Auftragnehmers.
0.2.7 Entsorgung, Abwasser und Abfall:
Die Reinigung und Beräumung der Arbeitsplätze ist ausschließlich Sache d
es Auftragnehmers. Die Baustelle ist werktäglich aufzuräumen und ist bes
enrein zu hinterlassen. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, is
t der AG berechtigt, die Reinigung und Entsorgung auf Kosten des AN durc
hführen zu lassen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die eigenen Arbeiten gegen Verschmut
zung, Tagwasser, Rost, Frost oder dergl. zu schützen bzw. beschädigte Te
ile sofort auszubessern oder zu ersetzen. Verunreinigungen durch den Bau
stellenbetrieb im Bereich der öffentlichen Straßen, Anliegergrundstücke
und deren Zuwegungen an den Baustellenzufahrten sowie im unmittelbaren B
austellenbereich sind unaufgefordert zu beseitigen.
Es gilt VOB/C DIN 18299. Die Beseitigung und Abfuhr des Bauschutts, der
Reststoffe und unnötig lagernder Materialien wird durch den jeweiligen A
N selbst getragen. Aufgrund der geringen Lagerflächen sind sie umgehend
zu entsorgen.
0.2.8 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen etc.:
Die befahrenen Verkehrsflächen sind nach ausgeübter Verschmutzung ohne b
esondere Aufforderung arbeitstäglich zu reinigen. Der Wurzelbereich im B
aufeld befindlicher Bäume darf nicht mit schwerem Gerät überfahren oder
als Lagerfläche verwendet werden. Einbauten wie Hochbeete oder Fahrradst
änder sind fachgerecht zu schützen.
0.2.9 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Um einen reibungslosen Ablauf der Baumaßnahme und die terminliche Koordi
nierung der Gewerke zu erreichen, ist die Teilnahme an den regelmäßig st
attfindenden Baubesprechungen während der Arbeiten auf der Baustelle in
jedem Falle erforderlich. Die Baubesprechungen beginnen immer pünktlich
zum
angegebenen Termin.
0.2.9 Baugrund
Ein Baugrundgutachten liegt bei.
0.3 Angaben zur Ausführung
0.3.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte:
Vor Baubeginn wird zur Koordinierung und Überwachung des Baufortschritts
ein Bauzeitenplan durch den Generalunternehmer in Abstimmung mit dem Ba
uherren erstellt.
0.3.2 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, ggf. auch,
inwieweit der AG die Durchführung dererforderlichen Maßnahmen übernimmt
:
Es gilt Punkt 0.2.3
Der Auftraggeber übernimmt keine der erforderlichen Maßnahmen.
0.3.3 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge,Aufenthalts- und
Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer:
Hier nicht zutreffend, da der Auftragnehmer als Generalunternehmer für a
lle Gerüste zuständig ist.
Weiterführend gelten folgende Vertragsbedingungen:
Ergänzend zu den allgemeinen technischen Vertragsbedingungen der VOB wer
den folgende zusätzliche technische Vertragsbedingungen vereinbart.
0.3.4 Baustelleneinrichtung:
Der Auftragnehmer hat die für seine Arbeiten notwendige Einrichtung der
Baustelle (sofern nicht als Position im LV aufgeführt) und die notwendig
en Mess- und Kontrollarbeiten, sowie die Sicherung seiner Leistung bis z
ur Abnahme als Nebenleistung in sein Angebot einzukalkulieren.
0.3.5 Regiearbeiten / Stundenlohnarbeiten
Die Regiearbeiten sind trotz der Stundensätze Eventualpositionen, auf di
e der Auftragnehmer keinen Anspruch hat. Gemeinkosten sind daher nicht a
uf sie umzulegen. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Alle
Regiearbeiten sind vom Auftragnehmer gem. VOB vor der Ausführung anzuzei
gen. Es werden keine Polier- und Vorarbeiterstunden akzeptiert.
0.3.6 Unfallschutz:
Der Auftragnehmer hat selbständig für die Einhaltung der Unfallschutzvor
schriften durch seine Mitarbeiter zu sorgen.Zu beachten sind insbesonder
e die:
Unfallverhütungsvorschriften, Bauarbeiterschutzbestimmungen,Gerüstverord
nung, Vorschriften der Aufsichtsbehörden, baurechtlicheBestimmungen, Feu
er-, Gewerbe-, Verkehrs- und Gesundheitspolizeiverordnungen, örtliche Vo
rschriften, Vorschriften des Bau- und Nachbarschaftsrechts, technische B
edingungen der Strom-, Gasund Wasserlieferwerke, sowie des Telegraphenba
urechts.
0.3.7 Ausführungsfristen:
Einzelfristen werden nach Vergabe aktualisiert und durch den AG und den
AN einvernehmlich festgesetzt.
Gemäß VOB/B § 16 (3) 1. wird die Frist aufgrund des Objektvolumens auf
60 Kalendertage verlängert.
0.3.8 Baulärm:
Die gültigen Lärmschutzvorschriften insbesondere Sondervorschriften auf
der Insel Norderney sind einzuhalten.
0.3.9 Bauzeit:
Die Bausaison geht vom 01. Oktober bis zum 15. Mai des Folgejahres, um d
en Tourismus nicht zu stören. Danach erforderliche Arbeiten sind entwede
r enstsprechend leise auszuführen oder über eine Verlängerung im Einzelf
all genehmigen zu lassen ( nur aus triftigem Grund möglich!).
0.3.10 Bauen auf Norderney:
Der Auftragnehmer bekennt mit Abgabe des Angebotes, sich über die örtlic
hen und alle sonstigen Verhältnisse vergewissert zu haben, die für die D
auer seiner Leistung maßgebend sind, hier insbesondere die Besonderheite
n auf der Insel Norderney.
0.3.9 Betriebs-und Schlüsselfertige Leistungen:
Alle hier angefragten Leistungen beinhalten immer die betriebs- und schl
üsselfertige Erstellung.
0.3.10 Erhöhter Schallschutz nach VDI 4100 SST II:
Der Schallschutz ist gemäß DIN 4109, erhöhter Schallschutz nach VDI 4100
, Schallschutzstufe SST II vorzusehen.
0.3.11 Durchbrüche
In den Schlitz- und Durchbruchplänen sind Deckendurchbrüche und Wanddurc
hbrüche angegeben und dazu in den Ausführungsplänen der Architekten Kern
bohrfelder, wenn mehrere Leitungsdurchführungen erforderlich sind. Es is
t sicherzustellen, dass die Schottungen fachgerecht ausgeführt werden, K
ernbohrungen eignen sich hierfür in Verbindung mit vielen Systemen häufi
g besser, .
Es ist darauf zu achten, dass die vom Statiker geplanten Kernbohrfelder
exakt nach Statik freigehalten werden!
Wanddurchbrüche werden in den Plänen als WD und WKB unterschieden. WD si
nd als rechteckige Aussparung im Zuge der Mauerwerkserrichtung herzustel
len, WKB sind als nachträgliche Kernbohrung durch das Mauerwerk herzuste
llen.
Bieterseits ist abzuwägen, ob eine Kernbohrfirma beauftragt wird und nac
h Vorgabe des Auftragnehmers die Durchbrüche in einem Zuge im Gebäude he
rstellt. Alternativ kann die Durchführung auch gewerkeweise erfolgen, je
doch sind dann die Kernbohrfelder und Bohrpunkte vom Auftragnehmer genau
anzugeben.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Neubau Wohn- und Geschäftshaus
01
Neubau Wohn- und Geschäftshaus
01.28 Aufzugsanlage
01.28
Aufzugsanlage