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Unit price EUR
Net total EUR
1. Allg. Angaben LEISTUNGSVERZEICHNIS
Vorgehängte Holzfassade
VOM 04.12.2025
ABGABETERMIN:
22.12.2025
BAUBEGINN:
ab März 2026 - nach Vereinbarung
BETREFF:
Umbau und energetische Sanierung
An den Bergen 32
60437 Frankfurt
AUFTRAGGEBER:
Laura Odinius
An den Bergen 32
60437 Frankfurt
PLANUNG: LD Architekten, Steinkopfstr. 6-8, 61231 Bad Nauheim, T: 0178-31 251 142
Die Zuschlagsfrist läuft mit dem 31.01.2026 ab. Bis zum Ablauf der Frist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber erteilt.
Der Unterzeichnende erbietet sich, aufgrund genauer Prüfung der Verhältnisse den Vertragsgegenstand nach unterschriftlicher Anerkennung aller Vertragsbestandteile, unter Bindung bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist, zu den in diesem Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen um die voraussichtliche
Gesamtsumme von EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
in Worten: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . .(Euro) auszuführen.
. . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . .. . . . . . . . . . .
Bieter, Stempel und Unterschrift
1. Allg. Angaben
2 Angaben zur Baustelle
Der AN hat folgende Punkte zu beachten und einzuhalten:
a) Die Baustelle befindet sich in einen Wohngebiet. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass alle durch die Abwicklung der Baumaßnahme verursachten Störungen der Nachbarn und Anlieger auf ein Minimum beschränkt bleiben.
b) Zugänge sind zu jeder Zeit freizuhalten. Eventuell. durch den Auftragnehmer verursachte Verschmutzungen der Straße, des Gehwegs und der Pflasterungen etc. sind umgehend zu beseitigen.
c) Die Arbeitszeiten sind wie folgt zu beschränken: Werktags zwischen 7:30 und 18:00 Uhr; ansonsten nach Absprache mit der Bauleitung des AG.
2 Angaben zur Baustelle
3 Baustellenordnung
Der AN ist verpflichtet die Baustellenordnung einzuhalten. Diese umfasst folgende Punkte:
a) Auf der Baustelle vorhandene Gerüste, Geräte, Maschinen und ähnliches sind außerhalb der Arbeitszeiten zu sichern bzw. verschlossen zu halten.
b) Containerstellung und Inanspruchnahme von Lagerflächen darf nur nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung des AG erfolgen.
c) Mit den Versorgungsmedien Baustrom, Bauwasser und Bauheizung ist sparsam umzugehen.
d) Der Betrieb von Radios und anderen Beschallungsanlagen im Außenbereich ist untersagt.
3 Baustellenordnung
4 Gesundheits- und Brandschutz
Der AN ist verpflichtet, alle Einrichtungen zu beschaffen und alle Vorkehrungen zu treffen, die zur Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften oder sonst nach Lage der örtlichen Verhältnisse zum Schutz der Beschäftigten sowie zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im und um das Gebäude erforderlich sind.
Eventuelle Schneid-, Schweiß-, und Brennarbeiten sind der Bauleitung vor Ausführung anzeigepflichtig. Diese Arbeiten dürfen erst nach Ausstellung des Erlaubnisscheines durchgeführt werden.
Bei der Durchführung thermischer Arbeiten sind die einschlägigen Bestimmungen zum Gesundheits- und Brandschutz strikt einzuhalten. Feuerlöscher sind vom AN in ausreichender Größe und Anzahl vor Ort bereitzuhalten. Thermische Arbeiten sind so zu planen, dass eine zeitlich ausreichende Nachkontrolle durch den AN erfolgen kann.
Für die gesamte Vertragsdauer ist vom AN ein Betriebsverbandskasten nach UVV und DIN als Erste-Hilfe-Koffer mit Basiseinheit nach DIN 13157 sowie Zusatzausstattung für Baustellen anzubringen und vorzuhalten.
Im Baustellenbereich sind Bauhelme zu tragen. Auf dem gesamten Baugelände gilt striktes Alkoholverbot.
4 Gesundheits- und Brandschutz
5 Vorgaben zum Planungsablauf und Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B)
Vertragsbestandteile sind im Falle der Auftragserteilung in nachstehender Reihen- und Rangfolge:
1. die Leistungsbeschreibung mit Vorbemerkungen; Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind auch die zugehörigen Planunterlagen wie folgt:
- Ausführungsplanung der baubegleiter im Maßstab 1:50
Bei etwaigen Widersprüchen zwischen Textbeschreibung und Zeichnungen, die für die Angebotskalkulation erheblich sein können, hat der AN beim AG nachzufragen und um Aufklärung zu bitten. Im Zweifel gehen Textangaben den Zeichnungen vor.
2. die Besonderen Vertragsbedingungen
3. die allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) in der zum Zeitpunkt der Vergabe gültigen Fassung.
4. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), in der zum Zeitpunkt der Vergabe gültigen Fassung.
Der AN ist nicht berechtigt, an den Inhalten der Leistungsbeschreibung Änderungen vorzunehmen. Bei etwaigen Fragen und Widersprüchen hat er eine entsprechende Aufklärung mit dem AG (siehe oben) herbeizuführen.
Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um die Werkleistung funktionsfähig herzustellen. Etwaige Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahin aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften der hier gegenständlichen Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen entsprechende funktionsfähige Leistung geschuldet wird.
Der Bieter erhält mit der Leistungsbeschreibung die Ausführungsplanung im Maßstab 1:50. Die Angaben in Planzeichnungen sind bindend und bei Ausführung der Baumaßnahme zu befolgen. Dem Bieter wird dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebots über die Örtlichkeiten zu informieren.
5 Vorgaben zum Planungsablauf und Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B)
6 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach den Bestimmungen der VOB/B. Die zur Abrechnung erforderliche Massenermittlung für die erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis eines örtlichen Aufmaßes und gemäß VOB/C.
Die Bauherren behalten sich vor, einzelne Leistungen der Leistungsbeschreibung nicht auszuführen. Für entfallene oder nicht ausgeführte Leistungen besteht kein Vergütungsanspruch. Mehrungen und Minderungen berechtigen nicht zur Veränderung von Einheitspreisen.
Bei Abschlagsrechnungen erfolgt ein Sicherheitseinbehalt von 10% der freigegebenen Zahlungssumme. Dieser wird im Rahmen der Schlussrechnung ausgezahlt.
Es wird ein Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 5% der Rechnungssumme für 5 Jahre vereinbart. Dieser kann nach Abnahme der Arbeiten und Zahlung der Schlussrechnung durch eine Gewährleistungsbürgschaft ersetzt werden.
6 Abrechnung
7 Abnahme
Für die Abnahme von Leistungen gelten grundsätzlich die Bestimmungen aus VOB/B - zur Abnahme müssen vom Auftragnehmer alle ggf. erforderlichen Abnahme- und Revisionsunterlagen, Protokolle, Bauteilnachweise und Berechnungsunterlagen, sowie behördliche Bescheinigungen für genehmigungspflichtige Anlagen vorgelegt werden.
7 Abnahme
8 Allgemeine technische Vertragsbedingungen
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Ausführung der Baumaßnahme die allgemein anerkannten Regeln der Technik als Mindestanforderungen einzuhalten sind. Ausnahmen hiervon gelten, wenn die nachstehenden Detailbeschreibungen über diese Anforderungen hinausgehen oder aufgrund spezifischer Gegebenheiten dahinter zurück bleiben. Die aktuellen technischen Merkblätter und Richtlinien der jeweiligen, die Gewerke betreffenden, Verbände werden als bekannt vorausgesetzt und sind für die Durchführung der Bauarbeiten zu befolgen. Sofern Produkte angegeben sind, sind diese gemäß den Herstellerangaben einzubauen.
Die verwandten Bauprodukte müssen den Anforderungen den §18-§28 der HBO 2018 entsprechen. Die technischen Produktdatenblätter sind der Bauleitung vor Beginn vorzulegen.
Es gelten insbesondere die Richtlinien der Fachverbände der Stuckateure und Glas- Fenster- Fassade insbesondere Anschlüsse an Fenster und Rollladen bei Putz, WDVS und Trockenbau; Ausführung luftdichter Konstruktionen und Anschlüsse.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Schäden und Behinderungen die erst während der Bauausführung erkennbar werden, sind schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die weitere Vorgehensweise wird vom AG festgelegt.
8 Allgemeine technische Vertragsbedingungen
Vorbemerkungen Hinweis:
Dieses Leistungsverzeichnis regelt die Ausführung einer vorgehängten hinterlüfteten Holzfassade (VHF) einschließlich Dämmung, Unterkonstruktion, Fassadenbekleidung, Anschlüssen, Kantteilen und Nebenleistungen. Sämtliche Arbeiten sind gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik, einschlägigen Normen, Herstellerangaben und gültigen Rechtsvorschriften nach BGB auszuführen.
0.2
Es gelten insbesondere folgende Regelwerke (nicht abschließend):
DIN 18516-1 Vorgehängte hinterlüftete Fassaden
DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten
DIN 18360 Metallbauarbeiten (für Blechanschlüsse)
DIN 68800 Holzschutz
DIN 4108 Wärmeschutz
DIN 4102 / EN 13501 Brandverhalten
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
Herstellervorschriften der Dämmstoff-, Unterkonstruktions- und Fassadensysteme
0.3
Der Auftragnehmer hat alle Maße, Höhen und Anschlussdetails vor Ausführung auf der Baustelle zu überprüfen. Abweichungen sind unverzüglich an den Auftraggeber zu melden.
0.4
Alle Befestigungsmittel müssen für die Anwendung geeignet sein, korrosionsbeständig (mind. A2, im Sockelbereich A4) und entsprechend der statischen Anforderungen dimensioniert.
0.5
Baustellenschutz, erforderliche Abdeckungen, Schutz der Bauteile während der Montage sowie die Endreinigung gehören zu den Nebenleistungen, soweit sie nicht gesondert beauftragt werden.
0.6
Gerüst wird vom Bauherrn bereitgestellt, sofern im Projekt nicht anders vereinbart.
0.7
Der Auftragnehmer schuldet eine vollständige und funktionsfähige Fassade, einschließlich aller notwendigen Nebenarbeiten, Zuschnitte, Dichtungen, Anschlüsse, Befestigungen, Übergänge und Aufdopplungen.
Vorbemerkungen
1 Demontage / Vorbereitung
1
Demontage / Vorbereitung
1.01 Baustellenvorbereitung und Aufmaß Nicht zu beschichtende Flächen wie Bodenflächen, Laufwege, Dach und Fensterflächen mit geeignetem Abdeckmaterial vor Verunreinigungen schützen. Abdeckmaterial nach den Arbeiten entfernen und entsorgen.
1.01
Baustellenvorbereitung und Aufmaß
1.00
psch
1.02 Herstellung montagefähiger Untergründe Lokale Ausgleichsarbeiten, Säuberung der Fassadenfläche von losem Material, Sicherstellung tragfähiger Befestigungspunkte.
1.02
Herstellung montagefähiger Untergründe
30.00
m²
2 Dämmarbeiten
2
Dämmarbeiten
2.01 UG : Holzfasserdämmplatten 300 mm bis 350 mm Liefern und fachgerechtes Verlegen einer nichtbrennbaren Fassaden-Holzfasserdämmplatten WLG 035, geeignet für offene Fugen.
Aufgrund des Fassadenversprungs zur EG, wird die Dämmebene aufgedoppelt um eine Ebene Fassade ( ohne Rücksprünge ) herzustellen.
Dickenmaß: 140 mm - 300 mm
Einbau passgenau zwischen die Unterkonstruktion, dicht gestoßen, verschnittarm.
Inklusive aller Nebenleistungen wie Zuschnitte, Anpassungen, Befestigungen, winddichte Ausbildung gemäß Systemvorgabe.
Gewährleistung der luft- und hinterlüftungstechnischen Anforderungen nach DIN 18516.
2.01
UG : Holzfasserdämmplatten 300 mm bis 350 mm
45.00
m²
2.02 UG: Minerallwolldämmung, Vlieskaschiert ( schwarz ) 300 mm bis 350 mm Liefern und fachgerechtes Verlegen einer nichtbrennbaren Fassaden-Minerallwolldämmung, Vlieskaschiert, WLG 035, geeignet für offene Fugen.Aufgrund des Fassadenversprungs zur EG, wird die Dämmebene aufgedoppelt um eine Ebene Fassade ( ohne Rücksprünge ) herzustellen.
Dickenmaß: 300 mm - 350 mm
Einbau passgenau zwischen die Unterkonstruktion, dicht gestoßen, verschnittarm.
Inklusive aller Nebenleistungen wie Zuschnitte, Anpassungen, Befestigungen, winddichte Ausbildung gemäß Systemvorgabe.
Gewährleistung der luft- und hinterlüftungstechnischen Anforderungen nach DIN 18516.
2.02
UG: Minerallwolldämmung, Vlieskaschiert ( schwarz ) 300 mm bis 350 mm
O
45.00
m²
2.03 EG - OG: Holzfasserdämmplatten: 160 mm Liefern und fachgerechtes Verlegen einer nichtbrennbaren Fassaden-Holzfasserdämmplatten WLG 035, geeignet für offene Fugen.
Dickenmaß: 160 mm
Einbau passgenau zwischen die Unterkonstruktion, dicht gestoßen, verschnittarm.
Inklusive aller Nebenleistungen wie Zuschnitte, Anpassungen, Befestigungen, winddichte Ausbildung gemäß Systemvorgabe.
Gewährleistung der luft- und hinterlüftungstechnischen Anforderungen nach DIN 18516.
2.03
EG - OG: Holzfasserdämmplatten: 160 mm
185.00
m²
2.04 EG - OG: Minerallwolldämmung, Vlieskaschiert ( schwarz ) Liefern und fachgerechtes Verlegen einer nichtbrennbaren Fassaden-Minerallwolldämmung, Vlieskaschiert, WLG 035, geeignet für offene Fugen.Aufgrund des Fassadenversprungs zur EG, wird die Dämmebene aufgedoppelt um eine Ebene Fassade ( ohne Rücksprünge ) herzustellen.
Dickenmaß: 160 mm
Einbau passgenau zwischen die Unterkonstruktion, dicht gestoßen, verschnittarm.
Inklusive aller Nebenleistungen wie Zuschnitte, Anpassungen, Befestigungen, winddichte Ausbildung gemäß Systemvorgabe.
Gewährleistung der luft- und hinterlüftungstechnischen Anforderungen nach DIN 18516.
2.04
EG - OG: Minerallwolldämmung, Vlieskaschiert ( schwarz )
O
185.00
m²
2.05 UG: XPS Sockeldämmplaten 160 mm Liefern und Verlegen einer XPS-Sockeldämmung (extrudierter Polystyrolhartschaum), Dicke gemäß Planung.
Druckfestigkeit ≥ 300 kPa.DIckenmaß: 160 mm
Montage im Übergangsbereich Erdreich/Fassade.
Fachgerechter Anschluss an die Mineralwolldämmung inkl. integrierter Insektenschutzebene.
2.05
UG: XPS Sockeldämmplaten 160 mm
30.00
m²
3 Unterkonstruktion
3
Unterkonstruktion
3.01 Unterkonstruktion : UG Verstärkte UK für erhöhte Ausladung im Untergeschoss.
Konstruktionstiefe: ca. 300–350 mm.
Rastermaß wie oben, statisch bemessen.
Befestigungskonzept nach statischen Vorgaben, wärmebrückenreduzierte Montage.
3.01
Unterkonstruktion : UG
45.00
m²
3.02 Unterkonstruktion : EG - OG Verstärkte UK für erhöhte Ausladung im Untergeschoss.
Konstruktionstiefe: ca. 160–200 mm.
Rastermaß wie oben, statisch bemessen.
Befestigungskonzept nach statischen Vorgaben, wärmebrückenreduzierte Montage.
3.02
Unterkonstruktion : EG - OG
185.00
m²
4 Holzfassade - Bekleidung
4
Holzfassade - Bekleidung
4.01 Holzfassadenbekleidung vorgehängt - Liefern Liefern und Montieren einer vorgehängten, hinterlüfteten Holzfassade.
Lieferant: Nakamotoforestry Europe
www.nakamotoforestry.de
Model: SUYAKI
Farben: #742 Ebony Matt
Anschluss: Standart Stufenfalz
Länge: 3970 mm
Breite: 195 mm
Beschichtung - 2-Fach
4.01
Holzfassadenbekleidung vorgehängt - Liefern
230.00
m²
4.02 Holzfassadenbekleidung vorgehängt - Montieren Montieren einer vorgehängten, hinterlüfteten Holzfassade mit sämmtlichen notwendigen Befestigungsmaterialien.
Lieferant: Nakamotoforestry Europe
www.nakamotoforestry.de
Model: SUYAKI
Farben: #742 Ebony Matt
Anschluss: Standart Stufenfalz
Länge: 3970 mm
Breite: 195 mm
Verlegerichtung: Vertikal
Beschichtung - 2-Fach
Die Ausführung ist fachgerecht sowie gem. Liefer,- und Installationshinweise zu erfolgen.
4.02
Holzfassadenbekleidung vorgehängt - Montieren
230.00
m²
4.03 Außenecken, auf Gehrung geschnitten Ausführung sämtlicher Außenecken in präziser Gehrung (45°-Schnitt), passgenau, verwindungsfrei, dauerhaft witterungsbeständig.
Inklusive Befestigungsmittel und verdeckter Kantenausbildung.
Siehe Ausführung des Lieferanten für Bereich Aussenecken:
Variante C:
4.03
Außenecken, auf Gehrung geschnitten
40.00
m
5 Fensteranschlüsse
5
Fensteranschlüsse
5.01 Fensterleibungen – 3-seitig in Blechpaneelen Herstellen von 3-seitigen Blechleibungselementen (links, rechts, oben) aus Aluminium, Stahlblech oder Titanzink.
Fenstertiefe: Siehe Architektenpälne
UG: 300 mm - 400 mm
EG - OG: 160 mm - 200 mm
Pulverbeschichtung nach RAL-Vorgabe.
Mit Tropfkante, Seitenabkantung, Hinterlegung und Anarbeitung an Fensterrahmen.
Schlagregendichte Ausführung.
Inklusive aller Nebenleistungen wie Zuschnitte, luftdichte Anschlüsse, Befestigungen, Silikonfugen falls erforderlich.
5.01
Fensterleibungen – 3-seitig in Blechpaneelen
B
130.00
m
5.02 Fensterleibungen – 3-seitig in Holzrahmen Herstellen von 3-seitigen Holzrahmen (links, rechts, oben) als Alternative zu Blechpaneelen.
Material: Holzart passend zur Fassadenbekleidung.
Fenstertiefe: Siehe Architektenpläne
UG: 300 mm - 400 mm
EG - OG: 160 mm - 200 mm
Oberfläche unbehandelt, für bauseitigen Anstrich vorbereitet.
Inklusive aller Nebenleistungen wie Zuschnitte, luftdichte Anschlüsse und Befestigungen.
5.02
Fensterleibungen – 3-seitig in Holzrahmen
A
130.00
m
5.03 Zulage: Streichen der Holz-Fensterleibungen Zulage für das 2-fache Streichen der 3-seitigen Holz-Fensterleibungen.
Farbton nach Wahl des Auftraggebers (RAL- oder NCS-Farbton).
Anstrichaufbau nach Herstellervorgabe für den Außenbereich, inklusive Grundierung und Zwischenschliff.
Die Leistung umfasst das Liefern der Farbe sowie alle notwendigen Vor- und Nacharbeiten.
5.03
Zulage: Streichen der Holz-Fensterleibungen
A
S
0
%
0.00
6 Dachanschlüsse
6
Dachanschlüsse
6.01 Anschluss an Dach – Umlaufend Liefern und Montieren aller notwendigen Kantteile und Abdeckbleche im Trauf-, Ortgang- und Anschlusspunkt.
Sichere Ableitung von Wasser, Windsogsicherung, Anbindung an Dachabdichtung.
Montage gemäß Regeln für Metallanschlüsse im Fassadenbau.
6.01
Anschluss an Dach – Umlaufend
60.00
m
7 Insektenschutz / Hinterlüftung
7
Insektenschutz / Hinterlüftung
7.01 Insektenschutz im Sockel- und Traufbereich Einbau von Insektenschutzgittern / Lochblech im Übergang XPS–Mineralwolle sowie im oberen Abschlussbereich der Fassade.
Material: korrosionsbeständiges Edelstahl- oder Aluminiumgewebe.
Maschenweite gemäß Vorgaben der Fassadenhersteller.
Sicherung der Hinterlüftung ≥ gefordertem Lüftungsquerschnitt
( ca. 150–200 cm²/m ) .
7.01
Insektenschutz im Sockel- und Traufbereich
130.00
m
8 Nebenleistungen (VOB-konforme Sammelpositionen)
8
Nebenleistungen (VOB-konforme Sammelpositionen)
8.01 Herstellung von Durchdringungen Herstellen von runden Durchdringungen in der Fassadenkonstruktion (Dämmung, Unterkonstruktion, Bekleidung) mittels Bohrung oder Kernbohrung.
Durchmesser bis 150 mm.
Einschließlich aller erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der anliegenden Bauteile.
Die Abrechnung erfolgt pro Stück.
8.01
Herstellung von Durchdringungen
10.00
Stk
8.02 Herstellung von Aussparungen Herstellen von rechteckigen oder quadratischen Aussparungen in der Fassadenkonstruktion (Dämmung, Unterkonstruktion, Bekleidung).
Größe bis 300 x 300 mm.
Einschließlich aller erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der anliegenden Bauteile und dem Erstellen von Hilfsrahmen.
Die Abrechnung erfolgt pro Stück.
8.02
Herstellung von Aussparungen
5.00
Stk
8.03 Verschluss von Durchdringungen/Aussparungen Fachgerechter und luftdichter Verschluss von zuvor hergestellten oder bauseits vorhandenen Durchdringungen und Aussparungen nach Durchführung der Installationen.
Der Verschluss hat den Anforderungen an den Wärme-, Feuchte- und Brandschutz der Fassade zu entsprechen.
Inklusive aller Dichtbänder, Manschetten und Füllmaterialien.
Die Abrechnung erfolgt pro Stück.
8.03
Verschluss von Durchdringungen/Aussparungen
5.00
Stk
Nebenleistungen (VOB-konforme Sammelpositionen) Diese Nebenleistungen sind mit den jeweiligen Hauptpositionen abgegolten:
8.01 Sämtliche Maßanpassungen, Zuschnitte, Bohrungen, Befestigungen.
8.02 Transport, Lagerung und Schutz der Materialien.
8.03 Abdichtungen, Folien, Abklebungen, Anschlussbänder.
8.04 Befestigungsmittel aller Art.
8.05 Schutz der Fassade bis zur Abnahme.
8.06 Entsorgung von Verschnittmaterial.
Nebenleistungen (VOB-konforme Sammelpositionen)
9 Dokumentation und Abnahme
9
Dokumentation und Abnahme
9.01 Dokumentation und Abnahme Liefern einer vollständigen Dokumentation (Dämmstoffnachweise, Holzart, Brandklasse, Montageanleitungen).
Gemeinsame Abnahme inkl. Ebenheitskontrolle, Prüfung der Hinterlüftung, Kontrolle aller Anschlüsse.
9.01
Dokumentation und Abnahme
1.00
psch