Abbrucharbeiten Essingen Schulstraße
Abbrucharbeiten
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Kurzbeschreibung des Bauvorhabens Rückbau Gebäude Zum Ritter in Essingen 73457 Essingen Bauherr: Essinger Wohnbau GmbH Geplante Fristen: -       26.08.2026, LV-Versand an Bieter -       22.09.2026, Ortstermin / Besichtigungstermin -       28.09.2026, Angebotsabgabe -       19.10.2026, Arbeitsbeginn BE, Beräumung, Entkernung, Abbruch bis auf UG -       Ausführungsdauer nach Absprache AG + AN
Kurzbeschreibung des Bauvorhabens
Besondere Vertragsbedingungen Die ⌡⌡ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). 1. Objekt- /Bauüberwachung (⌡4 Nr. 1) Die Objekt- /Bauüberwachung obliegt dem Auftraggeber. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden. 2. Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Benutzung überlassen. (⌡4 Nr. 4) 2.1 Lager- und Arbeitsplätze Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten. 2.2 Sparten, Medien und Versorgungsleitungen Durch den AN sind zu allen Sparten (Strom, Gas, Wasser, Telekom, Entwässerung sowie weitere Medien) die aktuellen Leitungspläne bei den zuständigen Versorgungsunternehmen zu erheben. Die Abtrennung der Medien und Versorgungsleitungen erfolgt durch die Medienbetreiber. Die Herstellung und das anschließende Verfüllen der Kopflöcher erfolgt durch den AN. Die Maßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Medienbetreiber und dem Planer und der Fachbauleitung. 3.  Ausführungsfristen (⌡ 5) Der Auftraggeber behält sich vor, im Auftragsschreiben den Beginn und das Ende der Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen datumsmäßig festzulegen. 4. Vertragsstrafen (⌡11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag der Verspätung 0,3% des Endbetrages der Schlussrechnung (Bruttosumme), bis zum Höchstbetrag von 5% der Abrechnungssumme, zu zahlen: 4.1 bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist 4.2 bei Überschreitung von Einzelfristen 4.3 Die Vertragsstrafe gilt auch für Nebenangebote mit verkürzter Frist. 5. Rechnungen (⌡14) 5.1 Alle Rechnungen und Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, örtliche Aufmaße, Handskizzen) sind bei der Bauleitung des AG 2 fach einzureichen. Rechnungsstellung: Alle steuerlich und rechtlich erforderlichen Rechnungsangaben sind zu erfüllen. Alle der Rechnung zugehörigen Anlagen sind gemeinsam mit der Rechnungslegung einzureichen (Auftrag / Bestellung / Lieferscheine / Leistungsnachweise / Rapportzettel). Es ist der gesamte Vorgang, der Grundlage für Ihre Rechnungslegung ist, vollständig mit der Rechnung einzureichen. 6. Weitere besondere Vertragsbedingungen Die ⌡⌡ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). 7. Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche (⌡ 13) Als Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche werden für alle Positionen 2 Jahre vereinbart.
Besondere Vertragsbedingungen
Zusätzliche Bestimmungen, Nebenleistungen und Hinweise Die Wahl technologischer Lösungen bleibt, wenn nicht anders beschrieben, dem Auftragnehmer überlassen, ist jedoch vor Beginn der Rückbauarbeiten mit der Bauleitung des AG abzustimmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Baustelle nur mit zuverlässigem Personal zu besetzen und einen deutschsprachigen Fachbauleiter als seinen ständig auf der Baustelle verantwortlichen Vertreter (Aufsichtsführenden) namentlich zu benennen. In dieser Eigenschaft obliegt ihm insbesondere die Einleitung, Durchführung sowie laufende Überwachung aller Arbeitsschutzmaßnahmen. Er ist verantwortlich für die Durchführung der gesetzlichen und behördlich geforderten Sicherheitsvorkehrungen. Der Auftragnehmer übernimmt außerdem die Pflichten des verantwortlichen Bauleiters nach den geltenden Bestimmungen des Bauordnungsrechts. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, einen sachkundigen Abfallbeauftragten namentlich zu benennen, der entsprechend den gültigen Vorschriften für eine geregelte Abfallentsorgung verantwortlich zeichnet, wobei die Mitwirkung der zuständigen Abfallbehörde eine zwingende Voraussetzung ist. Der Abfallbeauftragte hat während der Bautätigkeit ständig auf der Baustelle zu sein und für eine strenge Abfall- und Reststofftrennung zu sorgen. Dem Auftragnehmer obliegt die Verkehrssicherungspflicht insoweit, dass durch Abbrucharbeiten geschaffene Gefahrenquellen Dritte nicht gefährden. Erlöse durch Schrottwert aus Anlagen, Maschinen, Stahlkonstruktionen oder sonstiger Verwendungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Folgende Leistungen und Kosten sind in die einzelnen Positionen einzukalkulieren: - Sämtliche für die Erbringung der Leistungen notwendigen Absperrungen, sowie Arbeits- und Schutzgerüste im Gebäudeinneren und -äußeren. - Die Kosten für den Transport aller anfallenden Rückbaumaterialien innerhalb und außerhalb des Gebäudes bis in den Container, inkl. der anfallenden Entsorgungs- und Kippgebühren. Weiterhin die Kosten notwendiger Umlagerungen von zwischengelagertem demontierten Anlagen auf dem Gelände zur Schaffung von Baufreiheit. - Die Kosten für die Errichtung notwendiger Erschließungseinrichtungen (z.B. provisorische Treppen, o. ä.) Transportwege, Baubehelfe und sonstige provisorische Leistungen, die dem Baufortgang nützen oder vorübergehende Sicherheitsmaßnahmen darstellen. - Die Kosten für Energie, Wasser und Abwasser von Beginn der Bauarbeiten bis zur Abnahme. - Das Zerkleinern der demontierten Anlagen und aller evtl. hierzu notwendigen Sicherungs- und Schneidarbeiten für eine Abfuhr des Materials zur Entsorgung oder Verwertung. - Zerkleinern der mineralischen Baurestmassen sowie des Inventars und Einbauten, soweit dies für deren Abtransport und Entsorgung bzw. Verwertung erforderlich ist. - Die demontierten Anlagen sowie das gesamte Rückbaugut gehen, soweit in den Positionen festgelegt, in das Eigentum des Auftragnehmers über und ist geltenden Richtlinien entsprechend, fachgerecht zu entsorgen. Alle in diesen Richtlinien beschriebenen Bedingungen, Hinweise, behördliche Auflagen, Leistungen sind in der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise und Pauschalen einzurechnen. - Sämtliche durch Witterungs- und Wassereinflüsse bedingten Schutzmaßnahmen. - Sämtliche in Zusammenhang mit den Sanierungsmaßnahmen bzw. für den Einsatz in kontaminierten Bereichen erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie Schutzausrüstungen der Arbeitnehmer. Sofern nicht in den einzelnen Positionen eine andere Aussage getroffen ist, sind in die Einheitspreise die Aufwendungen für die Lieferung und Verarbeitung aller im Leistungsumfang enthaltenen Materialien, Befestigungsmittel etc. einschließlich aller Nebenarbeiten einzurechnen. Unter den einzelnen Positionen wurden nur die wichtigsten Leistungen beschrieben. Der AN ist verpflichtet, sämtliche Leistungen und Nebenleistungen sowie Kleinmaterialien in die Einheitspreise einzurechnen, die nicht gesondert ausgeschrieben sind, jedoch zur Erfüllung der Leistung notwendig sind. Die für die Sanierungsarbeiten erforderlichen Schutzmaßnahmen (z.B. persönliche Schutzausrüstungen usw.) sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Die zutreffenden DIN-Normen sind einzuhalten. Die in den Positionen für die Verfüllung von Baugruben, Fundamentgruben oder anderen Gruben angegebenen Mengen (Volumen) gelten jeweils für den eingebauten und verdichteten Zustand. Das Aufmaß der Gruben wird jeweils vor und nach der Verfüllung gemeinsam durch das baubetreuende Ingenieurbüro und dem Auftragnehmer vorgenommen. Die Art des Aufmaßes bzw. der Vermessung wird durch die Bauleitung des AG in Abstimmung mit dem Auftragnehmer festgelegt. Soweit Mengen oder Massen für Baugrubenverfüllungen nicht durch gemeinsame Aufmaße der Gruben bzw. durch vorhandene Planunterlagen berechnet werden können, kommen folgende Ansätze zur Anwendung: Schüttdichte:             1,6 t/m3 Einbaudichte:            2,0 t/m3 Umrechnungsfaktor:  0,8 Die Kontrolle der zur Entsorgung/Verwertung abgefahrenen Massen erfolgt über Wiegescheine. Wiegescheine sind der Bauleitung des AG innerhalb einer Woche nach der Abfuhr vorzulegen. Der AN hat die Abfuhr der Container und der geladenen Fracht zu dokumentieren und der Bauleitung des AG wöchentlich mitzuteilen. Für die vorhandenen natürlichen Böden und unbelasteten Auffüllungen wird für die Entsorgung/Verwertung, soweit keine Wiegung vorgenommen werden kann, eine Lagerungsdichte von 1,9 t/m3 angesetzt. Die technische Lösung aller Details bleibt - sofern in den einzelnen Positionen nichts anderes vorgeschrieben ist - dem AN überlassen. Die Ausführung bedarf grundsätzlich der Genehmigung der Bauleitung des AG. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über Lage und Beschaffenheit der vorliegenden örtlichen Verhältnisse zu unterrichten. Eine Ortsbegehung und Inaugenscheinnahme des gesamten Geländes, sämtlicher Gebäude sowie der Nachbarbebauung wird vorausgesetzt. Der AN hat vor Beginn des Rückbaus eine Abbruchanweisung vorzulegen. Das bauliche Umfeld, vor allem die Nachbarbebauung sind bei der Rückbaumaßnahme hinsichtlich Lärm- und Staubemissionen sowie hinsichtlich Erschütterungen des Bodens zu berücksichtigen. Erforderlichenfalls sind entsprechende andere technische Verfahren anzuwenden. Die Koordinierung der Arbeiten ist mit dem baubetreuenden Büro abzustimmen. Grundsätzlich sind alle Baustoffe vor bzw. im Zuge des Rückbaus zu separieren. Im Vorfeld der Rückbaumaßnahmen erfolgten repräsentative Untersuchungen der Gebäudesubstanz. Die Ergebnisse sind im Untersuchungsbericht zur Gebäudesubstanz dokumentiert. Weiterhin wurden Informationen zu den Gebäuden in der Objektbeschreibung zusammengefasst. Durch den Bieter sind alle Mengen- und Massenangaben zu prüfen. Die Unterlagen sind der Ausschreibung in Anlage beigefügt. Die angegebenen Massen an Bauschutt bzw. anderen Materialien für die Entsorgung können deutlich von 10% Mehr- oder Mindermassen abweichen. Daraus resultierende Mehrkosten und/ oder abweichende Einheitspreise können in diesem Fall nicht geltend gemacht werden. Dies ist bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen. Wir weisen darauf hin, dass aufzumessende Positionen vor Beginn des Rückbaus bzw. der Demontage bei der Bauleitung des AG zum gemeinsamen Aufmaß angemeldet werden müssen. Der AN hat den Bauablauf für die Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen mit der Bauleitung des AG rechtzeitig abzustimmen. Es wird darauf hingewiesen, dass der AN solche Rückbauverfahren auswählt und anwendet, dass für die angrenzende Bebauung keine Beeinträchtigungen entstehen. Das heißt, die Rückbauverfahren müssen ensprechend erschütterungsarm und emissionsarm sein. Alle Demontagetechniken, Rückbauverfahren und Rückbautechniken sind im Vorfeld mit der Bauleitung des AG und dem Bauherrn abzustimmen. Der AN hat ein Bautagebuch zu führen und dieses wöchentlich der Bauleitung des AG vorzulegen. Abschlagsrechungen sowie die Schlussrechnung sind jeweils zweifach bei der Bauleitung des AG einzureichen. Asbestsanierungsarbeiten sowie Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind bei den zuständigen Behörden und Berufsgenossenschaften anzumelden. Die Entsorgung der Asbestabfälle ist vor Beginn der Maßnahme behördlich abzustimmen. Aufgrund des Alters wird angenommen, daß die Neonleuchten PCB-haltige Kondensatoren enthalten. Dies ist beim Rückbau und bei der Entsorgung zu berücksichtigen. Weiterhin sind alle Halogen-Leuchtmittel oder quecksilberhaltigen Leuchtmittel zu separieren und als Sondermüll zu entsorgen. Das im Zuge des Abbruchs anfallende Holz (Türen, Fenster, Holzsparren, Holzunter- konstruktionen etc.) ist generell als AIV-Holz einzustufen und dementsprechend zu entsorgen. Die Kosten für den Transport und Entsorgung sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren. Massen- und Mengenansätze über die relevanten Baumaterialien und -stoffe der einzelnen Bauteile können den Anlagen entnommen werden. Alle Angaben sind durch den Bieter zu prüfen. Die Kosten für das Laden, Transport und die Verwertung/Entsorgung des mineralischen Bauschutts einschließlich des gesamten Betonbruchs aus dem Gebäuderückbau sind in die jeweiligen Abbruchpositionen einzukalkulieren. Durch den AN sind alle Baustoffe sorgfältig zu separieren. Die Sanierungsmaßnahmen sind so durchzuführen, dass nach der Sanierung eine Verwertung der mineralischen Baustoffe (Wände, Decken, Bodenplatten, etc.) ermöglicht wird bzw. dass eine niedrigklassifizierte Entsorgungsmöglichkeit (z.B. DK0 oder DK1) ermöglicht werden kann. Durch den Bieter ist zu berücksichtigen, dass höhere Sulfatwerte und TOC-Werte im Bauschutt zu einer Höherklassifizierung in die Deponieklasse 1, Deponieklasse 2 oder sogar Deponieklasse 3 führen und somit zu deutlichen Mehrkosten bei einer Entsorgung gemäß Deponieverordnung führen können. Sämtliche sulfathaltigen Baumaterialien (Gipskarton, Gipsdecken, Heraklith, Poroton, etc.) sind daher im Zuge des Rückbaus zu separieren und entsprechend zu entsorgen. Der gesamte mineralische Bauschutt ist durch den AN in Haufwerken zwischenzulagern. Der ungebrochene mineralische Bauschutt wird durch einen Gutachter hinsichtlich der Verwertung/ Entsorgung als Abrechnungsgrundlage beprobt. Die weitere Deklaration für die Verwertung des mineralischen Bauschutts (Güteüberwachung) nach Ersatzbaustoffverordnung ist Sache des AN. Sofern mineralischer Bauschutt für die Entsorgung anfällt, wird dieser durch ein gutachterliches Büro des AG gemäß LAGA PN98 beprobt und untersucht. Auf Basis der Deklarationsanlaysen ist der belastete mineralische Bauschutt zu entsorgen. Die Verwertung und Entsorgung ist mit der Bauleitung des AG abzustimmen. Sollten über den jetzigen Kenntnisstand hinaus Kontaminationen auf dem Baufeld angetroffen werden, so ist der kontaminierte mineralische Bauschutt nach Vorgabe der Bauleitung des AG vor Ort in Mulden oder in Haufwerken zwischenzulagern. Die kontaminierten Baumaterialien werden durch den überwachenden Gutachter für die Entsorgung/Verwertung untersucht. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Beprobung und für die Laboruntersuchungen für die Entsorgung ein Zeitraum von mindestens 7 Arbeitstagen vorzusehen ist. Bei inhomogenen Parametern sind Nachuntersuchungen an Rückstellproben erforderlich. Durch den AN sind die Probenahmen und Untersuchungen mindestens 3 Arbeitstage vorher anzukündigen. Die Ergebnisse werden durch den Gutachter in Aktenvermerken dokumentiert. Der zeitliche und technische Ablauf der Probenahmen sowie die Festlegung des Untersuchungsumfangs der Laboruntersuchungen (Ersatzbaustoffverordnung bzw. Deponieverordnung) erfolgen jeweils in Abstimmung zwischen dem Gutachter, der Bauleitung des AG und dem Auftragnehmer. Durch den AN sind die Probennahmen mittels Bagger oder Radlader zu unterstützen. Das für die Entsorgung bzw. Verwertung erforderliche elektronische Nachweisverfahren ist, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, durch den Auftragnehmer durchzuführen.
Zusätzliche Bestimmungen, Nebenleistungen und Hinweise
Vorbemerkungen zur Baumaßnahme Beschreibung der Baumaßnahme: Die Essinger Wohnbau GmbH plant zur Realisierung des Neubauprojekts Wohnquartier "Zum Ritter" den Rückbau des Gebäudebestands auf den Flurstücken 238, 240 und 241 in 73457 Essingen. Der Gebäudebestand setzt sich wie folgt zusammen: - Gasthaus, Schulstraße 33 (Flurstück 238) - Musikschule, Schulstraße 29 (Flurstück 240) - Scheune, Bohnengasse 2 (Flurstück 241) Das Baufeld wird wie folgt begrenzt: - Norden: Schulstraße; angrenzende Nachbarbebauung Flurstück 145/1 - Osten: Bohnengasse; angrenzende Nachbarbebauung Flurstücke 139/1, 140 und 141 - Süden: angrenzende Bebauung Flurstücke 138/1, 245 und 245/1 - Westen: Rittergasse; angrenzende Wohnbebauung Flurstücke 232/2, 233, 234, 235 und 236 Rückbaumaßnahme und Kenndaten zum Rückbau: Gasthaus, Schulstraße 33: - Bauweise: Massivbau, Ziegelmauerwerk mit Außenputz - Untergeschoss, Erdgeschoss (mit Zwischenebene), Obergeschoss (mit Zwischenebene), Dachboden - Dach: Satteldach, Holzdachstuhl mit Dachziegeln; im Obergeschoss Dachterrasse mit Bitumenbahn und Styropordämmung - Geschossdecken: Holzbalkendecken; Gefache im Bereich Gastraum mit KMF/alter Mineralwolle, Gefache der Geschossdecke Dachboden/Obergeschoss mit loser Schüttung aus Spreu und Stroh sowie teilweise mineralischem Bauschutt - Fußbodenaufbauten: Fliesen, PVC, Parkett, Teppich auf Zementestrich; im Teilbereich des Untergeschosses schwarze teerhaltige Bodenfliesen einschließlich Sockelleiste - Untergeschoss mit Kühlraum: Wand- und Deckenisolierung aus Styropor, Fußbodenaufbau mit Teerkorkisolierung - Untergeschoss mit Tankraum und Heizöltank Musikschule, Schulstraße 29: - Bauweise: Massivbau, Ziegelmauerwerk mit Außenputz - Gewölbekeller (Teilfläche), Erdgeschoss, Obergeschoss, Dachboden - Dach: Satteldach, Holzdachstuhl, Dachziegel; Gefache der Geschossdecke Dachgeschoss/Dachboden teilw. mit Styropordämmung - Geschossdecken: Holzbalkendecken, Gefache mit loser Schlackeschüttung - Fußbodenaufbauten: Fliesen, Teppich, PVC auf Ausgleichsschicht und Mörtel Scheune, Bohnengasse 2: - Bauweise: Ziegelmauerwerk, Fassade teilweise verputzt, Ober- und Giebelbereich holzverschalt - Erdgeschoss, Dachboden, Teilunterkellerung - Dach: Satteldach, Holzdachstuhl mit Dachziegeln - Nordseite: Sockelbereich mit Asbestzementwellplatten sowie Putz mit teerhaltigem Anstrich Kenndaten zum Rückbau: - Bebaute Fläche Gasthaus: ca. 310 m², Musikschule: ca. 240 m², Scheune: ca. 351 m² - Umbauter Raum (BRI) Gasthaus:ca. 4.300 mⁿ, Musikschule: ca. 1.400 mⁿ, Scheune: ca. 2.500 mⁿ Die nördliche unbebaute Fläche des Flurstücks 238 ist mit Asphalt versiegelt. Der südliche Teil des Flurstücks 238 ist unversiegelt bzw. eingeschottert. Der Gebäudebestand auf dem südlichen Teil des Flurstücks 238 wurde bereits rückgebaut. Leitungstrennung Die Wasser-, Gas-, Strom- und Telekomleitungen verlaufen von der Schulstraße bzw. der Bohnengasse in die Gebäude. Die Leitungen sind im Bereich des Gehwegs bzw. nach Vorgabe des Medienbetreibers im Bereich der Fahrbahn zu trennen. Der AN hat insgesamt zehn Kopflöcher herzustellen. Die Kopflöcher sind wieder ordnungsgemäß zu verfüllen und zu verdichten. Sämtliche Maßnahmen sind in Abstimmung mit den einzelnen Versorgungsträgern vorzunehmen. Eine Stromleitung sowie Telekom-/ Vodafone-Leitung verlaufen über das gesamte Baufeld von der Schulstraße zum Grundstück Rittergasse 10 (Flurstück 245/1). Die Leitungen dürfen im Zuge der Rückbaumaßnahme nicht beschädigt werden und sind entsprechend zu sichern. Ggf. ist das Vorgehen mit dem zuständigen Leitungsbetreiber abzustimmen und die Leitung vor Ort zu kennzeichnen. Zu- und Ausfahrt Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Schulstraße. Die BE-Fläche kann auf der Hoffläche zwischen Gasthaus, Musikschule und Scheune errichtet werden. Entlang der Grundstücksgrenzen sind miteinander verschraubte Bauzaunelemente zur Sicherung der Baustelle aufzustellen. Vorgehensweise beim Rückbau Die Gebäude sind zu entkernen. Schadstoffhaltige Baustoffe (asbesthaltige Baustoffe, KMF/alte Mineralwolle, PAK-haltige Baustoffe) sind vorab zu sanieren. Die Gebäude sind vollständig rückzubauen, einschließlich aller Fundamente, Kellergeschosse und Bodenplatten. Im Zuge des technischen Rückbaus sind alle Holzbaustoffe vom mineralischen Bauschutt zu separieren. Es sind jeweils separate Haufwerke für Betonbruch und Mauerwerk (Ziegelbruch, Leichtbeton) herzustellen. Die Betonbodenplatte der Scheune ist gesondert zu separieren. Der mineralische Bauschutt ist abzutransportieren und zu verwerten/ entsorgen. Das zukünftige Baufeld ist freizulegen. Die Flächenversiegelungen sind vollständig zu demontieren. Der Asphalt ist abzutransportieren und zu verwerten bzw. zu entsorgen. Abwasserschächte und Abwasserleitungen auf dem Grundstück sind bis zur Haupttrasse in der öffentlichen Verkehrsfläche rückzubauen. Die Rohrgräben sind wieder zu verfüllen und zu verdichten. Der Zugang der Abwasserleitung zur Haupttrasse ist zu verschließen. Schadstoffuntersuchungen Der Gebäudebestand wurde zuvor von der Geotechnik Aalen GmbH & Co. KG auf Schadstoffe untersucht. Die Ergebnisse sind im Gutachten 260009-02 be01 vom 17.07.2026 dokumentiert und der Ausschreibung in Anlage beigefügt. Die im Gutachten festgestellten Gefahr- und Schadstoffe sind in den nachfolgenden Vorbemerkungen zur Sanierung asbesthaltiger, KMF-haltiger oderPAK-haltiger Baustoffe aufgeführt. Durch den Bieter sind alle Mengen- und Massenangaben zu prüfen. Die Unterlagen sind der Ausschreibung als Anlage beigefügt. Bauwasser und Baustrom Bauwasser und Baustrom sind direkt vom AN vom jeweiligen Betreiber zu beziehen und in den entsprechenden Positionen mit einzukalkulieren. Bauzeitenplan Nach erfolgter Beauftragung ist innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen ein detaillierter Bauablauf-/Bauzeitenplan und ein Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen und dem Auftraggeber zu übergeben. Der Bauablauf ist mit dem Bauherrn und der Bauleitung des AG abzustimmen. Abbruchanweisung Für die Abbrucharbeiten ist durch den AN eine Abbruchanweisung zu erstellen. Die Abbruchanweisung ist vor Beginn des Abbruchs dem Bauherrn und der Bauleitung des AG vorzulegen.
Vorbemerkungen zur Baumaßnahme
Hinweise zum Arbeitsschutz Sachkundenachweise Der AN hat mit der Angebotsabgabe folgende Sachkundenachweise vorzulegen: TRGS 519 - Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten - Anlage 3 Für Tätigkeiten mit hohem Expositionsrisiko besteht die Zulassungspflicht als Fachbetrieb gemäß GefStoffV, Anhang I, Nr. 2.4.2 Absatz 4 weiterhin. Ein sachkundiger Verantwortlicher ist zu benennen. TRGS 521 - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle; TRGS 524  - Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen Auf die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Regeln BGR 128 wird hingewiesen. Arbeits- und Sicherheitsplan des AN Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der vorliegenden Informationen einen detaillierten Arbeits- und Sicherheitsplan zu erstellen. Der Arbeits- und Sicherheitsplan ist an der Arbeitsstätte gut sichtbar anzubringen. Allgemeine Vorschriften und Regeln Nachfolgend sind wesentliche Vorschriften und Regeln für das oben genannte Vorhaben aufgeführt: TRGS 519 - Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle; TRGS 524 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte TRGS 555 Betriebsanweisung und Unterweisung nach ⌡ 20 GefStoffV DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV Vorschrift 6 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DGUV Regel 100-101 Grundsätze der Prävention Darüber hinaus sind alle einschlägigen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln, die für die Ausführung der oben aufgeführten Maßnahmen maßgeblich sind, einzuhalten. Auf die Einhaltung der entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften wird hingewiesen. Alle Sicherheitsbestimmungen der Bauaufsichtsbehörde, des Gewerbeaufsichtsamtes, der Berufsgenossenschaft, des Ordnungsamtes, des Straßen- und Tiefbauamtes, oder sonstiger zuständiger Behörden sind einzuhalten. Betriebsanweisung und Unterweisung Der Auftragnehmer hat für die genannten Gefahrstoffe Betriebsanweisungen zu erstellen und die Arbeitnehmer entsprechend zu unterweisen. Die Betriebsanweisungen sind an der Arbeitsstätte gut sichtbar anzubringen. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Der Auftragnehmer hat für alle Arbeitnehmer die arbeitsmedizinischen Untersuchungen entsprechend den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für die oben genannten Gefahrstoffe und für das Tragen von Atemschutzgeräten vorzuweisen (z.B. G1.2, G26).
Hinweise zum Arbeitsschutz
Vorbemerkungen zur Sanierung asbesthaltiger Baustoffe Vorbemerkungen zur Sanierung asbesthaltiger Baustoffe Bei der Erkundung wurden asbesthaltige Baustoffe angetroffen (vgl. Schadstoffgutachten). Es handelt sich hierbei um folgende asbesthaltige Baustoffe: Scheune: - Asbestzementwellplatten entlang des Sockels auf der Nordseite Allgemein, alle Gebäude: - asbesthaltige Flachdichtungen in Flanschen - Rippenheizkörper mit asbesthaltigen Flachdichtungen Werden im Zuge der Arbeiten weitere asbestverdächtige Baustoffe angetroffen, ist die Bauleitung des AG zu verständigen. Sämtliche Arbeiten mit asbesthaltigen Baustoffen sind gemäß TRGS 519 auszuführen. Der AN hat hierzu einen Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 (Anlage 3) vorzulegen. Unternehmensbezogene Anzeige vor Aufnahme der Arbeiten gemäß Anhang I Nr. 2.4.2 GefstoffV und Nummer 3.2 der TRGS 519 an die zuständige Aufsichtsbehörde und Berufsgenossenschaft. Asbestarbeiten sind bei der zuständigen Gewerbeaufsicht 7 Tage vor Beginn der Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen anzuzeigen. Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beschäftigten Arbeitnehmer nach ⌡ 20 Gefahrstoffverordnung.
Vorbemerkungen zur Sanierung asbesthaltiger Baustoffe
Vorbemerkungen zur Sanierung KMF-/ Alter Mineralwolle Vorbemerkungen zur Sanierung KMF-/Alter Mineralwolle Bei der Erkundung wurde KMF-/Alte Mineralwolle angetroffen (vgl. Schadstoffgutachten). Es handelt sich hierbei um folgende Bereiche: Gasthaus: - Matten aus KMF/alter Mineralwolle innerhalb der Gefache der Geschossdecke Erdgeschoss/Obergeschoss im Bereich Gastraum - Bodenisolierung der Geschossdecke Erdgeschoss/Untergeschoss im Bereich Erdgeschoss, halbe Höhe - Isolierung innerhalb vorgeschalteter Wände im Erdgeschoss, halbe Höhe - Auflage auf der abgehängten Decke im Bereich technischer Anlagen, Obergeschoss Allgemein, alle Gebäude: - Rohr- und Leitungsisolierungen Sämtliche Arbeiten mit KMF/alter Mineralwolle sind gemäß TRGS 521 auszuführen. Der AN hat hierzu einen Sachkundenachweis gemäß TRGS 521 vorzulegen und einen sachkundigen Verantwortlichen zu benennen. Für die erforderlichen Sanierungs- und Demontagearbeiten ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der beim Umgang mit KMF-haltigen Gefahrstoffen beschäftigten Arbeitnehmer nach Gefahrstoffverordnung.
Vorbemerkungen zur Sanierung KMF-/ Alter Mineralwolle
Vorbemerkung zur Sanierung PAK-haltiger Baustoffe Vorbemerkung zur Sanierung PAK-haltiger Baustoffe Gasthaus: - schwarze teerhaltige Bodenfliesen einschließlich Sockelleiste im Teilbereich des Untergeschosses - Teerkorkisolierung im Fußbodenaufbau des Kühlraums Scheune: - Putz mit teerhaltigem Anstrich im Sockelbereich der Nordseite Für die Demontage und Entsorgung der teerhaltigen Materialien muss das ausführende Abbruchunternehmen die TRGS 524 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen beachten. Der AN hat hierzu einen Sachkundenachweis TRGS 524 vorzulegen und einen sachkundigen Verantwortlichen zu benennen.
Vorbemerkung zur Sanierung PAK-haltiger Baustoffe
Vorbemerkungen zur Separierung sulfathaltiger und organischer Baustoffe Sulfathaltige Baustoffe In den Gebäuden sind sulfathaltige Baustoffe wie z.B. Gipsverputze, Gipskartonplatten, etc. eingebaut. Da eine Vermischung dieser sulfathaltigen Baustoffe mit anderen unbelasteten Baustoffen zu einer höheren Klassifizierung der Entsorgung/Verwertung und somit zu hohen Entsorgungskosten führen kann, sind sämtliche sulfathaltigen Baustoffe im Zuge der Entkernung der Gebäude und deren Rückbau sorgfältig von anderen Baustoffen zu separieren und getrennt zu entsorgen/verwerten. Der Auftragnehmer hat sämtliche Mehrkosten bei der Entsorgung von mineralischem Bauschutt, die ursächlich auf sulfathaltige Baustoffe auf Gipsbasis im mineralischen Bauschutt zurückzuführen sind, zu übernehmen. Sämtliche Maßnahmen, die für eine sorgfältige Trennung und Separierung aller sulfathaltigen und aller holzhaltigen Baustoffe sowie Baustoffe mit organischen Anteilen erforderlich sind, sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Baustoffe mit organischen Anteilen In den Gebäuden wurden Baustoffe und Schüttungen mit hohen organischen Anteilen angetroffen: - Gasthaus: lose Schüttung aus Spreu und Stroh in den Gefachen der Geschossdecke Dachboden/Obergeschoss - Musikschule: lose Schlackeschüttung in den Gefachen der Holzbalkendecken. Da eine Vermischung dieser Baustoffe mit rein mineralischen Baustoffen zu einer höheren Klassifizierung der Entsorgung/Verwertung und somit zu hohen Entsorgungskosten führen kann, sind sämtliche Baustoffe, die hohe organische Anteile aufweisen, im Zuge der Entkernung der Gebäude und deren Rückbau sorgfältig von anderen Baustoffen zu separieren und getrennt zu entsorgen/verwerten.
Vorbemerkungen zur Separierung sulfathaltiger und organischer Baustoffe
Vorbemerkungen zur Separierung von Dämmmaterialien Vorbemerkungen zur Separierung von Dämmmaterialien Dämmstoffe, deren HBCD-Gehalt (Hexabromcyclododecan) den HBCD- Grenzwert von 1.000 mg/kg gemäß Anhang IV der POP-Verordnung (Persistant Organic Pollutants) überschreitet, sind als POP-haltiger Abfall, nachweispflichtig und für die Entsorgung getrennt zu erfassen. Styropor-Dämmmaterialien wurden in verschiedenen Anwendungsformen verwendet. Generell sind die Styroporbaustoffe vor Nässe zu schützen.
Vorbemerkungen zur Separierung von Dämmmaterialien
Anlagen zur Ausschreibung Anlagen Folgende Anlagen sind der Ausschreibung beigefügt: Anlage 1 Planunterlagen Anlage 1.1 Übersichtslageplan M 1:25.000 Anlage 1.2 Übersichtslageplan mit Untersuchungspunkten M 1:250 Anlage 1.3 Leitungspläne Anlage 1.3.1 Leitungsplan Strom Anlage 1.3.2 Leitungsplan Gas Anlage 1.3.3 Leitungsplan Wasser und Kanal Anlage 1.3.4 Leitungsplan Telekom Anlage 1.3.5 Leitungsplan Vodafone Anlage 1.4 Bestandspläne Anlage 1.4.1 Bestandspläne Gasthaus (Schulstraße 33) Anlage 1.4.2 Bestandspläne Scheune (Bohnengasse 2) Anlage 2 Bericht Gebäudesubstanz Anlage 2.1 Orientierende Gebäudeerkundung Wohnquartier "Zum Ritter" in Essingen, Az. 260009-02 be01 vom 17.07.2026, einschließlich Anlagen Anlage 3 Massenabschätzung Gebäudebestand
Anlagen zur Ausschreibung
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.__. 10 Einrichten der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtung und Räumen der Baustelle Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die für die vertragsgemäße Durchführung der Baumaßnahme erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, betriebsfertig vorhalten, einschließlich aller hierzu erforderlichen Arbeiten. Bei Bedarf Zufahrtswege zur Baustelle, sowie Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen, soweit erforderlich, herrichten und unterhalten. Versorgung der Baustelle mit Wasser und Strom für die gesamte Baumaßnahme. Herstellen eines Abwasseranschlusses für die sanitären Anlagen. Die Gebühren für Wasser, Strom und Abwasser sind in diese Position einzukalkulieren. Liefern, Aufbau und Betreiben von Mannschaftsunterkünften für alle Arbeitnehmer auf der Baustelle. Liefern, Aufbau und Betreiben einer beheizbaren sanitären Anlage mit mindestens einem WC und einem Waschbecken mit fließendem Wasser. Einschließlich Reinigung der sanitären Anlagen. Einzukalkulieren sind alle hierzu erforderlichen Geräte und der erforderliche Maschineneinsatz. Beräumen des Baufeldes von Schnee und Eis während des Zeitraums der gesamten Abbrucharbeiten, soweit dies für den Bauablauf und für die Lagerung von Baustoffen sowie für die Sicherheit der Baustelle erforderlich ist. Einschließlich aller Maßnahmen zur Frostsicherung der Baustelleneinrichtung für den Betrieb der Baustelle innerhalb der Wintermonate. Baustelle von allen Geräten, Einrichtungen, Anlagen und dgl. räumen. Verunreinigungen auf öffentlichen Verkehrswegen beseitigen. Instandsetzung von allen durch den AN verursachten Beschädigungen (z. B. Rinnen, Dolen, Fahrbahndecke usw.) auf den öffentlichen und privaten Zufahrtswegen.
1.__. 10
Einrichten der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtung und Räumen der Baustelle
L
1.00
psch
1.__. 20 Reinigen der öffentlichen Verkehrswege Reinigen der öffentlichen Verkehrswege, die für die Rückbauarbeiten in Anspruch genommen werden. Verschmutzungen der öffentlichen Verkehrswege sind täglich fachgerecht zu beseitigen. Bei entsprechenden Wetterlagen und bei An- und Abtransporten ist ein mehrmaliges Reinigen pro Tag zu berücksichtigen. Inkl. Beseitigen des Kehrguts durch den AN. Reinigen der genannten Verkehrswege während der Rückbaumaßnahme von den Verschmutzungen durch die Rückbaumaßnahme und durch den Baustellenverkehr nach Bedarf oder auf Anweisung durch die Bauleitung des AG.
1.__. 20
Reinigen der öffentlichen Verkehrswege
L
1.00
psch
1.__. 30 Gitterelement-Bauzaun liefern und aufbauen Liefern und Aufbauen eines Bauzaunes aus Gitterelementen. Metall-Gitterelemente, Höhe ca. 2 m, Länge ca. 3,5 m. Einschließlich Herstellen einer festen Verbindung der einzelnen Bauzaunelemente mit Bauzaun- Verbindungsschellen. Einschließlich Liefern und Aufbau eines Bauzauntores mit Schloss. Der Verlauf und die Lage des Bauzauns ist mit der Bauleitung des AG abzustimmen. Einschließlich mehrmaliges Umsetzen des Bauzauns, soweit dies für den Bauablauf und für die Baustellensicherheit erforderlich ist. Abrechnungsgrundlage: Bauzaunlänge (Länge der auf dem Baufeld zur Baustellensicherung aufgestellten Bauzaunelemente).
1.__. 30
Gitterelement-Bauzaun liefern und aufbauen
200.00
m
1.__. 40 Gitterelement-Bauzaun vorhalten Gitterelement-Bauzaun und Bauzauntor bis zum Abschluss der Abbruchmaßnahme vorhalten. Einschließlich Instandhalten und warten der Bauzaunelemente. Vorhaltezeit: ca. 12 Wochen Abrechnungsgrundlage: Bauzaunlänge (Länge der auf dem Baufeld zur Baustellensicherung aufgestellten Bauzaunelemente).
1.__. 40
Gitterelement-Bauzaun vorhalten
200.00
m
1.__. 50 Gitterelement-Bauzaun nach Ende der Abbruchmaßnahme abbauen Gitterelement-Bauzaun nach Abschluss der Abbruchmaßnahme abbauen und abtransportieren einschließlich aller Sicherungselemente. Einschließlich aller Anfahrtskosten und Transportkosten und aller weiteren Kosten für den Abbau. Abrechnungsgrundlage: Bauzaunlänge (Länge der auf dem Baufeld zur Baustellensicherung aufgestellten Bauzaunelemente).
1.__. 50
Gitterelement-Bauzaun nach Ende der Abbruchmaßnahme abbauen
200.00
m
1.__. 60 Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung Abstimmung und Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde bzw. beim Ordnungsamt der Gemeinde Essingen. Die schriftliche Antragstellung ist dem AG und der Bauleitung des AG vorzulegen. Sämtliche Gebühren für die Antragstellung zur verkehrsrechtlichen Anordnung sind in diese Position einzukalkulieren. Die verkehrsrechtliche Anordnung hat sich auf den allgemeinen Baustellenbetrieb und auf die halbseitige Sperrung der Schulstraße bzw. der Bohnengasse im Zuge der Herstellung von Kopflöchern zur Trennung der Medien zu umfassen.
1.__. 60
Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung
L
1.00
psch
1.__. 70 Verkehrsrechtliche Anordnung umsetzen Die Vorgaben sowie die verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bzw. des Ordnungsamtes für die Sicherung der Straße und der Gehwege entlang der Schulstraße, der Bohnengasse und der Rittergasse, die Sicherung an der Baustellenzu- und -ausfahrt sowie die Sicherung des Personenverkehrs während der gesamten Bauzeit einhalten und umsetzen. Sämtliche Kosten für die Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung sind in diese Position einzukalkulieren, inklusive Sicherung der Ausfahrt für den Baustellenverkehr durch Sicherungsposten.
1.__. 70
Verkehrsrechtliche Anordnung umsetzen
L
1.00
psch
1.__. 80 Sicherung der Nachbargrundstücke Auf der Westseite des Gasthauses (Schulstraße 33) grenzt in ca. 5 m Entfernung die Wohnbebauung des Flurstücks 233 und 232/1 an. Auf der Nordseite des Gasthauses und der Musikschule (Schulstraße 29) grenzen die öffentlichen Flächen der Schulstraße (Gehweg, Parkplatzfläche) an. Die Musikschule und die Scheune (Bohnengasse 2) grenzen auf der Ostseite unmittelbar an die öffentlichen Verkehrsflächen der Bohnengasse an. Für den Rückbau des gesamten Gebäudebestands ist die Sicherung der angrenzenden Nachbargebäude einschließlich der Versiegelungen etc. gegen Beschädigungen durch die Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen miteinzukalkulieren. Sicherungsmaßnahmen nach Wahl des AN. Einschließlich aller hiermit verbundenen Kosten für An- und Abtransport und Maschineneinsatz. Einzukalkulieren sind alle Kosten für Sicherungsposten.
1.__. 80
Sicherung der Nachbargrundstücke
L
1.00
psch
1.__. 90 Herstellung von Kopflöchern innerhalb des Gehwegs Koordination zur Herstellung der Medientrennung für die Sparten Strom, Wasser und Telekom. Hierzu ist durch den AN ein gemeinsamer Ortstermin zu vereinbaren. Die erforderlichen aktuellen Daten und Planunterlagen sind durch den AN bei den Versorgungsträgern zu erheben. Die Lage und die Vorgehensweise zur Herstellung der Gruben ist durch den AN mit dem Versorger und mit der Gemeinde Essingen abzustimmen. Die Arbeiten sind durch den Versorger zu überwachen. Gasthaus: - Wasser, Strom, Telekom Musikschule: - Wasser, Strom (2x), Telekom Scheune: - Wasser, Strom, Telekom Die Herstellung der Kopflöcher erfolgt auf befestigten Flächen. Lösen und Ausbau der Deckschicht (ca. 0,15 m) bzw. der Pflastersteine. Asphalt Transport zum Haufwerk. Pflastersteine zur Zwischenlagerung und Wiedereinbau. Fläche der Arbeitsgruben: ca. 4,0 m² Tiefenlage der Leitungen: ca. 1,0 m unter Gelände. Grubensohle für die Abtrennung bei rund 1,5 m unter Gelände. Händisches Lösen und Ausbau von Boden und Auffüllungen. Seitliches Lagern des Aushubmaterials und Transport zum Haufwerk innerhalb des Baufeldes. Einschließlich aller erforderlichen Handschachtungsarbeiten durch den AN zur Freilegung der Leitungen unter Einhaltung der Sicherheitsvorgaben des Versorgers. Einschließlich Verfüllung der Kopflöcher nach Vorgabe des Versorgers. Mit folgendem Aufbau ist zu kalkulieren: - ca. 4 cm Asphaltfeinbeton - ca. 10 cm Bitumentragschicht - ca. 80 cm Kies-Frostschutzschicht - ca. 30 cm Leitungssand (10 cm ober- und unterhalb der Leitung) Lageweiser Einbau und Verdichten in max. Schichtdicken von 30 cm. Einschließlich Liefern und Einbau eines Trassenwarnbands nach Vorgabe des Versorgers. Die physikalische Abtrennung der Leitungen erfolgt durch den Versorger. Abrechnungsgrundlage: Anzahl Kopflöcher
1.__. 90
Herstellung von Kopflöchern innerhalb des Gehwegs
7.00
St
1.__. 100 Herstellung von Kopflöchern innerhalb der Fahrbahn Koordination zur Herstellung der Medientrennung für die Sparte Gas. Hierzu ist durch den AN ein gemeinsamer Ortstermin zu vereinbaren. Die erforderlichen aktuellen Daten und Planunterlagen sind durch den AN beim Versorgungsträger zu erheben. Die Lage und die Vorgehensweise zur Herstellung der Grube ist durch den AN mit dem Versorger und mit der Gemeinde Essingen abzustimmen. Die Arbeiten sind durch den Versorger zu überwachen. Gasthaus: - Gas Musikschule: - Gas Scheune: - Gas Die Herstellung des Kopflochs erfolgt auf befestigten Flächen. Lösen und Ausbau der Deckschicht: ca. 0,15 m. Transport zum Haufwerk. Separierung des Materials für die Verwertung bzw. Entsorgung. Fläche der Arbeitsgrube: ca. 4,0 m² Tiefenlage der Leitung: ca. 1,0 m unter Gelände. Grubensohle für die Abtrennung bei rund 1,5 m unter Gelände. Händisches Lösen und Ausbau von Boden und Auffüllungen. Seitliches Lagern des Aushubmaterials und Transport zum Haufwerk innerhalb des Baufeldes. Einschließlich aller erforderlichen Handschachtungsarbeiten durch den AN zur Freilegung der Leitung unter Einhaltung der Sicherheitsvorgaben des Versorgers. Einschließlich Verfüllung des Kopflochs nach Vorgabe des Versorgers. Aufbau der Verfüllung wie Position 01.9. Einschließlich Liefern und Einbau eines Trassenwarnbands nach Vorgabe des Versorgers. Die physikalische Abtrennung der Gasleitung erfolgt durch den Versorger. Abrechnungsgrundlage: Anzahl Kopflöcher
1.__. 100
Herstellung von Kopflöchern innerhalb der Fahrbahn
3.00
St
2 Sanierungsarbeiten
2
Sanierungsarbeiten
2. 1 Gasthaus
2. 1
Gasthaus
2. 2 Musikschule
2. 2
Musikschule
2. 3 Scheune
2. 3
Scheune
3 Entkernung und Rückbau
3
Entkernung und Rückbau
3. 1 Gasthaus
3. 1
Gasthaus
3. 2 Musikschule
3. 2
Musikschule
3. 3 Scheune
3. 3
Scheune
4 Außenanlage
4
Außenanlage
4.__. 10 Beräumung der Außenanlagen von losen Gegenständen Beräumung der Außenanlagen von losen Gegenständen (lose stehende Möbel, Sperrmüll, Müll, Gebinde, Folien, etc). Separierung der Stoffe und Materialien. Einschließlich Laden, Abtransport und Entsorgung/ Verwertung des gesamten Materials. Die dafür erforderlichen Mulden bzw. Container sind in die Position einzukalkulieren. Mengenansatz auf Basis der Ortsbegehung.
4.__. 10
Beräumung der Außenanlagen von losen Gegenständen
L
1.00
psch
4.__. 20 Rückbau von Asphaltflächen Lösen, Demontage und Ausbau sämtlicher Asphaltflächen innerhalb des Baufeldes. Die Asphaltdicke beträgt ca. 10 cm. Die orientierende Untersuchung der Asphaltproben ergab PAK-Gehalte von 4,89 mg/kg und 26,3 mg/kg. Der Asphalt ist getrennt nach Belastungsbereichen auszubauen. Folgender Asphaltbruch ist zu separieren: - Hoffläche Gasthaus - Einfahrt Scheune Zwischenlagerung in zwei separaten Haufwerken. Abrechnungsgrundlage: Grundfläche Asphaltversiegelung.
4.__. 20
Rückbau von Asphaltflächen
950.00
4.__. 30 Rückbau der Abwasserleitungen Rückbau der Abwasserleitung bis zu einer Tiefenlage ab GOK bis 3,6 m unter Gelände. Außendurchmesser der Abwasserleitungen = 100 bis 300 mm. Leitungen aus Beton-, Steinzeug- oder Kunststoffrohren. Lösen, Aufnehmen, Aushub und seitliches Lagern des Bodenmaterials einschließlich Separieren des Schotterunterbaus und Zwischenlagerung in einem Haufwerk. Lösen, Aufnehmen, Aushub und seitliche Lagerung der alten Rohrgrabenverfüllung aus dem Rohrgraben, bindige und rollige Auffüllungen und bindige und rollige Böden. Aushubtiefe bis zur Sohle der Abwasserleitung. Herstellen von Grubenböschungen, soweit dies für den Ausbau der Abwasserleitungen und für die Wiederverfüllung und für die lageweise Verdichtung erforderlich ist. Das Verfüllmaterial im Kanalgraben oberhalb des Rohrscheitels kann bei entsprechender Eignung in bautechnischer und umweltrelevanter Hinsicht für die Wiederverfüllung des Rohrgrabens genutzt werden. Ausbau der Abwasserleitung aus Beton-, Steinzeug- oder Kunststoffrohren einschließlich Laden, Transport und Entsorgung. Abrechnungsgrundlage: Länge des ausgebauten Rohrgrabens.
4.__. 30
Rückbau der Abwasserleitungen
50.00
m
4.__. 40 Verschließen der Abwasserleitungen zur öffentlichen Kanalisation Verschließen von 3 Abwasserleitungen zur öffentlichen Kanalisation an der Grundstücksgrenze. Tiefenlage der Abwasserleitungen ca. 3,5 m unter Gelände. Steinzeugrohre Innendurchmesser bis ca. 300 mm. Die Abläufe sind mit geeignetem Material vollständig zu verschließen. Die technische Vorgehensweise ist mit der Bauleitung des AG abzustimmen.
4.__. 40
Verschließen der Abwasserleitungen zur öffentlichen Kanalisation
2.00
St
4.__. 50 Rückbau von Abwasserschächten Freilegen und vollständiger Rückbau von Abwasserschächten aus Beton. Schachtsohle bei ca. 3,6 m u. GOK. Schachtdurchmesser innen: ca. 1,0 m. Abdeckung mit Eisendeckel. Lösen, Aufnehmen, Aushub und seitliche Lagerung des angrenzenden Bodenmaterials. Einschließlich Verfüllung der Schachtgrube mit dem seitlich gelagerten Material und Fremdmaterial (Vorsiebmaterial, BM-0 Material nach ErsatzbaustoffV, Korngemisch 0-60, Feinkornanteil < 0,063 mm unter 15 Gew.-%). Zerkleinern des Betons auf max. 0,4 m Kantenlänge. Transport innerhalb des Baufeldes zum Beton-Haufwerk nach Vorgabe des AG. Abrechnungsgrundlage: Anzahl ausgebauter Abwasserschächte
4.__. 50
Rückbau von Abwasserschächten
3.00
St
4.__. 60 Beseitigung Pflanzenaufwuchs Beseitigung des gesamten pflanzlichen Aufwuchses, der Sträucher und Bäume innerhalb des Baufeldes einschließlich des gesamten Wurzelwerks nach Vorgabe des AG. Einschließlich Antransport und Betreiben aller hierzu erforderlichen Maschinen, Werkzeuge und Arbeitsgeräte. Einschließlich aller hierzu erforderlichen Mulden bzw. Container. Sämtliche Kosten für das Anliefern, Vorhalten sowie den Abtransport sind in diese Position einzukalkulieren. Einschließlich Laden, Transport und Entsorgung/Verwertung des gesamten Strauchwerks, Gras, Abfallholz und Wurzelwerk.
4.__. 60
Beseitigung Pflanzenaufwuchs
L
1.00
psch
5 Schneidearbeiten
5
Schneidearbeiten
5.__. 10 Schneiden von Beton Schneiden von Betonbodenplatten, Betonfundamente, Betonwände, Betonstützmauern oder Betonteile, sowohl unbewehrt wie bewehrt, in verschiedenen Dicken und Stärken. Schnittlinien horizontal und vertikal. Die Schnittlinien werden durch die Bauleitung des AG festgelegt. Die Vorgehensweise bei den Sägearbeiten ist mit dem AN abzustimmen. Abrechnungsgrundlage ist die tatsächliche Schnittfläche. Aufmaß erfolgt gemeinsam mit Bauleitung des AG und AN. Einschließlich aller erforderlichen Arbeitsgerüste. Einzurechnen sind alle erforderlichen Arbeits- und Betriebsmittel und Sicherungsmaßnahmen.
5.__. 10
Schneiden von Beton
1.00
5.__. 20 Schneiden von Asphaltflächen Schneiden von Asphaltversiegelungen. Dicke der Asphaltlagen angenommen ca. 0,15 m. Die Schnittlinie wird durch die Bauleitung des AG festgelegt. Einzurechnen sind alle erforderlichen Betriebsmittel und Sicherungsmaßnahmen.
5.__. 20
Schneiden von Asphaltflächen
1.00
6 Verwertung/ Entsorgung
6
Verwertung/ Entsorgung
Die nachfolgenden Positionen umfassen die Verwertung Die nachfolgenden Positionen umfassen die Verwertung und Entsorgung des Bauschutts ohne Holzanteile sowie ohne sulfathaltigen Gipsverputz und anderer sulfathaltiger Baustoffe auf Gipsbasis (Gipskarton, Porenbeton, etc) sowie ohne Anteile an Holzwolleleichtbauplatten. Im mineralischen Bauschutt dürfen keine Rückstände an Holz, Baustoffen auf Gipsbasis und sonstigen organischen und sulfathaltigen Baustoffen sein. Die Entsorgung von Holzbaustoffen jeglicher Art und sulfathaltigen Baustoffen auf Gipsbasis jeglicher Art ist in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Der AN übergibt der Bauüberwachung spätestens am folgenden Arbeitstag einen Durchschlag der Entsorgungsnachweise. Es wird vorausgesetzt, daß für den Transport von kontaminiertem Aushubmaterial sämtliche erforderlichen Transport-Genehmigungen, auch die Genehmigung für den Transport von Sondermüll, vorliegen. Das Transportunternehmen ist über die Gefahrstoffe zu informieren. Die LKW-Fahrer sind durch ihre jeweiligen Arbeitgeber über die Gefahrstoffe zu unterweisen. Die Abrechnung der nachfolgenden Positionen erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage von Wiegescheinen. Die Abrechnungsgrundlage für die Verwertung des mineralischen Bauschutts bildet die Einstufung gemäß dieser Untersuchungen nach ErsatzbaustoffV. Haufwerke für die Entsorgung sind gemäß der Deklarationsanalyse nach DepV zu entsorgen. Die weitere Aufbereitung (Brechen) einschl. Zertifizierung und Güteüberwachung des mineralischen Bauschutts (Untersuchung des mineralischen Bauschutts durch ein akkreditiertes Ingenieurbüro) sind nicht Bestandteil der Leistungen. Das für die Entsorgung bzw. Verwertung erforderliche elektronische Nachweisverfahren ist, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, durch den Auftragnehmer durchzuführen.
Die nachfolgenden Positionen umfassen die Verwertung
6.__. 10 Bauschutt Verwertung als RC-1-Material gemäß ErsatzbaustoffV Transport und Verwertung von Material mit der Einstufung RC-1 gem. ErsatzbaustoffV.. Einschl. Laden; einschl. Bearbeitungspauschalen für die Erstellung der Entsorgungsnachweise, Kosten für Begleitscheine, Gebühren der Genehmigungsbehörden usw.; Abrechnung der Verwertung nach Tonnen gem. vorzulegenden Wiegescheinen.
6.__. 10
Bauschutt Verwertung als RC-1-Material gemäß ErsatzbaustoffV
1,000.00
t
6.__. 20 Bauschutt Verwertung als RC-2-Material gemäß ErsatzbaustoffV Transport und Verwertung von Material mit der Einstufung RC-2 gem. ErsatzbaustoffV.. Einschl. Laden; einschl. Bearbeitungspauschalen für die Erstellung der Entsorgungsnachweise, Kosten für Begleitscheine, Gebühren der Genehmigungsbehörden usw.; Abrechnung der Verwertung nach Tonnen gem. vorzulegenden Wiegescheinen.
6.__. 20
Bauschutt Verwertung als RC-2-Material gemäß ErsatzbaustoffV
350.00
t
6.__. 30 Bauschutt Verwertung als RC-3-Material gemäß ErsatzbaustoffV Transport und Verwertung von Material mit der Einstufung RC-3 gem. ErsatzbaustoffV.. Einschl. Laden; einschl. Bearbeitungspauschalen für die Erstellung der Entsorgungsnachweise, Kosten für Begleitscheine, Gebühren der Genehmigungsbehörden usw.; Abrechnung der Verwertung nach Tonnen gem. vorzulegenden Wiegescheinen.
6.__. 30
Bauschutt Verwertung als RC-3-Material gemäß ErsatzbaustoffV
1,000.00
t
6.__. 40 Bauschutt Entsorgung als DK0-Material gemäß DepV Laden, Transport und Entsorgung von mineralischem Bauschuttmaterial aus den Abbruch mit der Einstufung Deponieklasse 0 gemäß Deponieverordnung. Einschl. Bearbeitungspauschalen für die Erstellung der Entsorgungsnachweise, Kosten für Begleitscheine, Gebühren der Genehmigungsbehörden usw.; Abrechnung der Entsorgung/Verwertung nach Tonnen gem. vorzulegenden Wiegescheinen.
6.__. 40
Bauschutt Entsorgung als DK0-Material gemäß DepV
30.00
t
6.__. 50 Bauschutt Entsorgung als DK1-Material gemäß DepV Laden, Transport und Entsorgung von mineralischem Bauschuttmaterial aus den Abbruch mit der Einstufung Deponieklasse 1 gemäß Deponieverordnung. Einschl. Bearbeitungspauschalen für die Erstellung der Entsorgungsnachweise, Kosten für Begleitscheine, Gebühren der Genehmigungsbehörden usw.; Abrechnung der Entsorgung/Verwertung nach Tonnen gem. vorzulegenden Wiegescheinen.
6.__. 50
Bauschutt Entsorgung als DK1-Material gemäß DepV
100.00
t
6.__. 60 Bauschutt Entsorgung als DK2-Material gemäß DepV Laden, Transport und Entsorgung von mineralischem Bauschuttmaterial aus den Abbruch mit der Einstufung Deponieklasse 2 gemäß Deponieverordnung. Einschl. Bearbeitungspauschalen für die Erstellung der Entsorgungsnachweise, Kosten für Begleitscheine, Gebühren der Genehmigungsbehörden usw.; Abrechnung der Entsorgung/Verwertung nach Tonnen gem. vorzulegenden Wiegescheinen.
6.__. 60
Bauschutt Entsorgung als DK2-Material gemäß DepV
10.00
t
6.__. 70 Bauschutt Entsorgung als DK3-Material gemäß DepV Laden, Transport und Entsorgung von mineralischem Bauschuttmaterial aus den Abbruch mit der Einstufung Deponieklasse 3 gemäß Deponieverordnung. Einschl. Bearbeitungspauschalen für die Erstellung der Entsorgungsnachweise, Kosten für Begleitscheine, Gebühren der Genehmigungsbehörden usw.; Abrechnung der Entsorgung/Verwertung nach Tonnen gem. vorzulegenden Wiegescheinen.
6.__. 70
Bauschutt Entsorgung als DK3-Material gemäß DepV
10.00
t
6.__. 80 Verwertung/ Entsorgung des Asphaltbruchs mit PAK-Gehalten < 25 mg/kg Laden, Transport und Verwertung/ Entsorgung von Asphalt mit PAK-Gehalten von < 25 mg/kg. Abrechnungsgrundlage: Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Wiegescheinen.
6.__. 80
Verwertung/ Entsorgung des Asphaltbruchs mit PAK-Gehalten < 25 mg/kg
120.00
t
6.__. 90 Entsorgung des Asphaltbruchs mit PAK-Gehalten von 25 - 200 mg/kg Laden, Transport und Entsorgung von Asphalt mit PAK-Gehalten von 25 - 200 mg/kg. Abrechnungsgrundlage: Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Wiegescheinen.
6.__. 90
Entsorgung des Asphaltbruchs mit PAK-Gehalten von 25 - 200 mg/kg
100.00
t
6.__. 100 Entsorgung des Asphaltbruchs mit PAK-Gehalten von > 200 mg/kg Laden, Transport und Entsorgung von teerhaltigen Asphalt mit PAK-Gehalten > 200 mg/kg. Einstufung als gefährlicher Abfall. Abrechnungsgrundlage: Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Wiegescheinen
6.__. 100
Entsorgung des Asphaltbruchs mit PAK-Gehalten von > 200 mg/kg
5.00
t
7 Erdarbeiten
7
Erdarbeiten
7.__. 10 Beton RC-Material Z1.1 fein von Baustelle in Lagen in Freiflächen einbauen und verdichten z.B. Baustraße, Bohrstraße Verbau, etc. als Baustraße, etc. Aufbauhöhe bis 0,6 m, Breite ca. 8m Plangenauigkeit +-5 cm, Einbau erschütterungsarm mit Walzenzug.ersch ü tterungsarm
7.__. 10
Beton RC-Material Z1.1 fein von Baustelle in Lagen in Freiflächen einbauen und verdichten z.B. Baustraße, Bohrstraße Verbau, etc.
600.00
t
7.__. 20 Beton RC-Material Z1.1 fein von Baustelle in Lagen in Freiflächen einbauen und verdichten z.B Kellergruben, etc. Verfüllen der rückgebauten Kellerbereiche Einbau erschütterungsarm mit Walzenzug.erschütterungsarm
7.__. 20
Beton RC-Material Z1.1 fein von Baustelle in Lagen in Freiflächen einbauen und verdichten z.B Kellergruben, etc.
700.00
t
7.__. 30 Schrobben 80-100 in Lagen einbauen und verdichten I Arbeitsplanung Verbau Lieferung bauseits
7.__. 30
Schrobben 80-100 in Lagen einbauen und verdichten I Arbeitsplanung Verbau
300.00
t
7.__. 40 Vorsieb fein ca. 0-60 I Zug in Lagen in Freiflächen einbauen und verdichten I Baustraße Verbau Lieferung bauseits
7.__. 40
Vorsieb fein ca. 0-60 I Zug in Lagen in Freiflächen einbauen und verdichten I Baustraße Verbau
300.00
t
8 Stundenlohnarbeiten
8
Stundenlohnarbeiten
8.__. 10 Polier Stundensatz Polier
8.__. 10
Polier
10.00
h
8.__. 20 Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter
8.__. 20
Facharbeiter
10.00
h
8.__. 30 Bauwerker Stundensatz Bauwerker
8.__. 30
Bauwerker
10.00
h
8.__. 40 Meißelarbeiten Stundensatz Meißelarbeiten mit Großgerät einschl. Personal
8.__. 40
Meißelarbeiten
10.00
h
8.__. 50 Baggerarbeiten Stundensatz Bagger als Großgerät einschl. Personal
8.__. 50
Baggerarbeiten
10.00
h
8.__. 60 Arbeiten mit Radlader Stundensatz Radlader als Großgerät einschl. Personal
8.__. 60
Arbeiten mit Radlader
10.00
h